Rechtslosigkeitsrecht (Verfassungsblog + Kommentar) #Migration #EGMR #Geflüchtete #Demokratie in Gefahr

Demokratie in Gefahr | EU-Außengrenzen, Migration, Geflüchtete, Frontex, EGMR, Menschenwürde, Menschenrechte

Liebe Leser:innen, langsam finden wir uns wieder ein, nachdem wir einige Wochen den Wahlberliner wg. Überlastung etwas heruntergefahren haben. Jetzt ist wieder (etwas) mehr Zeit zum Schreiben, zum Lesen und damit auch zum Reflektieren über Politik vorhanden.

Wir haben schon einige Artikel des Verfassungsblogs, die wir sehr gelungen fanden, republiziert und machen nun mit dem dieswöchigen Editorial weiter damit. Es wirft einen Blick auf die Migrationshandhabe der EU und sollte jene nachdenklich machen, die Menschenrechte nach wie vor für universell halten. Die anderen wird weder diese Artikel noch seine Weiterveröffentlichung erreichen. Wir kommentieren im Anschluss noch einmal kurz.

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Rechtslosigkeitsrecht

Das britische Unterhaus hat in dieser Woche ein Gesetz von geradezu exquisiter Niedertracht beschlossen. Die Illegal Migration Bill wird, wenn sie in Kraft tritt, die britische Regierung in die Lage versetzen, Menschen aus ehemals kolonisierten Regionen, die auf der Flucht vor ihren zerstörten Lebensbedingungen es irgendwie auf das Territorium des Erzkolonisatoren UK schaffen, in eine andere ehemals kolonisierte Region wegzudeportieren, und zwar, ohne dass ihnen dann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dabei noch mit einstweiligen Anordnungen in die Quere kommen kann. Das dürfen die Briten zwar rechtlich gar nicht, und das wissen sie auch, aber sie machen es einfach trotzdem, und zwar nicht einfach nur so, sondern aus Prinzip. Dafür sind sie schließlich aus der EU ausgetreten und werden wohl notfalls noch aus der EMRK austreten, damit sie das können. Sie (bzw. die Tory-Regierung und ihre Wähler*innen) wollen das können dürfen, und wenn das Recht sie daran hindert, dann um muss das Recht eben zu gelten aufhören.

Anders als das Vereinigte Königreich ist Griechenland nirgends ausgetreten. Griechenland ist ein Mitglied der Europäischen Union, und die ist bekanntlich, der Himmel sei gepriesen, laut Artikel 2 EUV auf den Grundwerten der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte errichtet. Griechenland ist auch weiterhin und unbestritten Mitglied der EMRK und als solches soeben vom Straßburger Gerichtshof verurteilt worden, einer schwangeren Asylsuchenden 5000 € Schadensersatz zu zahlen für die unmenschliche Behandlung, die ihr im Aufnahmecamp auf der griechischen Insel Samos zuteil wurde.

Das ist tatsächlich das erste Mal, dass der Gerichtshof in einem Urteil die Feststellung trifft, dass die Lebensbedingungen in den griechischen „Hotspots“ mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Das erste Mal? Nach all den Jahren, all den Fernsehberichten und aufrüttelnden Reportagen, all den detaillierten und mühevoll dokumentierten Berichten von Menschenrechtsorganisationen? Ja, offenbar ist es das erste Mal. Es ist, wenn ich mich nicht irre, überhaupt das erste Gerichtsurteil dazu. Von den Gerichten der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten gibt es anscheinend überhaupt nichts.

Unmenschliche Lebensbedingungen mitten in der EU, jahrelang und für alle, die hinschauen, offen zu Tage liegend. Und es gibt keinerlei Rechtsprechung? Wie kann das sein?

Ich habe gestern mit den Juristen Philipp Schönberger, Kilian Schavani und Max Maydell telefoniert, die im Rahmen der Refugee Law Clinics in Berlin und Köln an der Klage beteiligt waren. Was die Begründetheit der Klage betrifft, sei der Fall völlig klar gewesen, sagen sie. Die Verletzung von Artikel 3 EMRK sei lupenrein und wasserdicht dokumentiert. Deswegen habe der Gerichtshof den Fall auch in der kleinen Besetzung mit drei Richter*innen erledigen können: Materiell sei das ein „No-Brainer“ gewesen. Bevor der Gerichtshof materiell prüfen kann, muss die Klage aber erst mal formell zulässig sein, und das war in der Tat hier alles andere als klar. Man muss schließlich, um in Straßburg anklopfen zu dürfen, immer zuerst den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Und das hatten sie nicht. Wie auch? Es gibt in Samos kein Gericht. Samos verlassen dürfen die Camp-Insassen nicht. Niemand habe ihnen sagen können, was überhaupt hier der richtige Rechtsbehelf ist. Die paar völlig überlasteten Anwält*innen, die es vor Ort gebe, hätten schon mit den Asylverfahren mehr als genug zu tun. Wie soll man also klagen? Wo?

Der Gerichtshof räumt das Hindernis mit dem lapidaren Hinweis aus dem Weg, dass hier „exzessiver Formalismus“ fehl am Platz sei und die griechische Regierung darzulegen habe, welcher Rechtsweg der Klägerin auch praktisch zum Ausschöpfen zur Verfügung gestanden hätte. Hat sie nicht? Dann zulässig.

Kein Rechtsweg für Folteropfer in Griechenland: lässt sich dieser menschenrechtliche Skandal also als ein weiteres Beispiel mediterraner Staatsunzulänglichkeit wegfolklorisieren? Das könnte uns so passen. Tatsächlich steckt hinter all dem Chaos wohl viel mehr Methode, als man meinen möchte und meinen soll. Und diese Methode wird nicht in erster Linie in Athen ersonnen, sondern in Brüssel.

Was hier am Werk ist, kann man, denke ich, mit einem brutal desillusionierenden und aufs Eindringlichste zur Lektüre empfohlenen Paper von Dimitry Kochenov und Sarah Ganty als Teil des Europäische Rechtslosigkeitsrechts bezeichnen: ein sich stetig weiterentwickelndes System planmäßiger rechtlicher Arrangements in der Absicht, das direkte oder an Dritte ausgelagerte Töten, Foltern, Ausrauben und anderweitig menschenunwürdig Behandeln von ehemals Kolonisierten, die Zutritt und Rechte von ihren einstigen Kolonialherren fordern, jeglicher rechtsstaatlichen Kontrolle zu entziehen.

Dieses Europäische Rechtslosigkeitsrecht, so Kochenov/Ganty, ist nicht nur ein Betriebsunfall. Die EU ist so gebaut, war es von Anfang an. Das Rechtlosigkeitsrecht ist Resultat aus ihrem Design als Raum, in dem diejenigen, die im Besitz der Unionsbürgerschaft sind, alle Rechte haben und diejenigen, die dieses Privileg nicht genießen, so gut wie gar keine. Und dieses Design wiederum, so vermuten Kochenov/Ganty, steht in direktem Zusammenhang mit dem Verlangen,  den ehemaligen Kolonialherren über den Verlust ihrer rassistischen Imperien hinwegzuhelfen, indem man den Unterschied zwischen berechtigten Kolonisatoren und entrechteten Kolonisierten trotz dieses Verlusts auf Dauer stellt.

Drei Strategien zum Einsatz von Rechtslosigkeitsrecht heben Kochenov/Ganty hervor: informelle Rückführungs- und andere Abkommen mit zumeist ex-kolonisierten Drittstaaten, oft gekoppelt mit Entwicklungshilfe und Visaerleichterungen, die keinen Rechtscharakter haben, von keinem Gericht kontrolliert, teilweise nicht mal öffentlich bekannt gegeben werden. Dann das unkontrollierte und keinerlei Rechenschaft ablegende Ausgeben von enormen Mengen Geld, um damit die Dienste Dritter für das „Migrationsmanagement“ zu kaufen, für deren Umgang mit der Menschenwürde man jede Verantwortung von sich weist. Und schließlich: FRONTEX, die europäische Grenz- und Küstenschutzagentur, überall dabei, nirgends und für nichts haftbar zu machen, die institutionalisierte Verantwortungsdiffusion. Von der EU-Justiz ist dabei übrigens keine Hilfe zu erwarten: Den EuGH mit seinem eilfertig jede Kontrolle weit von sich weisenden Urteil zum EU-Türkei-Deal bezeichnen Kochenov/Ganty als einen der Architekten des EU-Rechtslosigkeitsrechts.

Jetzt also, immerhin: ein Rechtsweg zum EGMR in Straßburg, ein Urteil, das den Menschen, die diesem Rechtslosigkeitsrecht unterworfen sind, doch ein gewisses Maß an Zugang zum Recht verleiht. Das 6-fach überbelegte, von Gewalt und unfassbarer Not geprägte Lager in Samos aus dem aktuellen Urteil gibt es aber mittlerweile gar nicht mehr. Stattdessen eine Art Hochsicherheitsknast, in den man die Leute einsperrt, alles sauber, alles korrekt, kilometerweit draußen, auf dass sich da nicht zu viele NGOs und Rechtsanwält*innen herumtreiben, und von außen kann niemand sehen, was da drin passiert. Da noch mal eine so gut dokumentierte Klage wie die jetzt in Straßburg entschiedene zustande zu bekommen, wird so oder so schon deshalb schwierig. Und aufrüttelnde Pressereportagen und NGO-Berichte kriegt man auch viel schwerer an Öffentlichkeit, wenn man auf den Bildern immer nur Stacheldraht sieht. Es sind da ja tatsächlich offenbar auch weniger Leute drin. Die Pushbacks scheinen zu wirken. Die sind manifest illegal, aber das schert ja offenbar wirklich überhaupt niemanden mehr. Es ist eh schon extrem schwer, ein Gericht angerufen zu bekommen, wenn man gerade auf dem Mittelmeer ausgesetzt oder in einen weißrussischen Wald zurückgeprügelt wird. Wer es unternimmt, den Menschen von außen dabei zu helfen, geht ein enormes Risiko ein, als Schleuserkomplize kriminalisiert zu werden heutzutage.

So wird es immer weiter verfeinert und engmaschiger gemacht, das EU-Rechtslosigkeitsrecht, und die bundesdeutsche Ampelkoalition, wie man liest, knüpft dabei eifrig mit.

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Hatten Sie einmal das Gefühl von Rechtlosigkeit, wenn es um Ihre Angelegenheiten ging? Das gibt es nicht nur in Sachen Migration, leider, dass an dem vorbeioperiert wird, was rechtsstaatlich als gesichert und unpassierbar gelten sollte. Aber bei Menschen, die Schutz in der EU suchen, geht es um Leben und Tod, und zwar direkt, unmittelbar, nicht bloß durch langfristige Auswirkungen eines ökonomisierten Gesundheitssystems beispielsweise, das sich hierzulande immer mehr zu einem Entstehungsort von Skandalen gegen die Menschlichkeit entwickelt.

Wir haben uns angesichts des Artikels auch gefragt: Kann eine EU, die nach außen so machiavellistisch agiert, in ihrem Inneren höchste ethische Ansprüche erfüllen? Oder, sagen wir, einigermaßen den Standard halten, der nach dem letzten Krieg in den 1970ern, 1980ern einmal erreicht worden war? Wir glauben das nicht. Der Umgang mit Menschen mag unterschiedlich sein, EU-Bürger:innen mögen Vorteile genießen gegenüber den ehemals Kolonisierten, aber diejenigen, die kolonisiert haben, haben auch ausgebeutet und Menschen in den europäischen einfach abgeschlachtet, gerad ein Deutschland. Diese Mentalität ist ja nicht weg. Sie wurde gezähmt, eingehegt durch einen Rechtsstaat, der notabene von einer nicht demokratisch legitimierten kleinen Zahl von beherzten Neuanfänger:innen geschaffen wurde. Diese bösartige Mentalität lauert auf ihre Chancen. Und sie bekommt sie, immer wieder und immer häufiger. Eine Möglichkeit, sie ungehindert ausleben zu dürfen, ist der Umgang mit Menschen, die es nach Europa treibt, die nach Europa getrieben werden. Sie kann man am einfachsten mit Niedertracht behandeln und ihre Tötung mindestens billigend in Kauf nehmen.

Wer von uns glaubt, ihn ginge das nichts an und vielleicht sogar froh ist, dass Frontex immer effizienter arbeitet, dass das „Management“ der Geflüchteten immer weniger öffentliche Aufmerksamkeit verursacht, der muss sich auch sagen lassen: Heute sind es die Geflüchteten, mit denen so verfahren wird, morgen kannst du dran sein, auch wenn du EU-Bürger:in bist. Es fällt auf uns alle zurück, wenn wir uns nicht zu der Unmenschlichkeit äußern, die das EU-Grenzregime kennzeichnet. Der Verfassungsblog hat sich dazu geäußert, nicht zum ersten Mal natürlich, aber wir nehmen erstmals die Gelegenheit wahr, uns anzuschließen.  

Dass EU-Bürger:innen die Rechtswege ihrer Länder und der Gang zu den europäischen Gerichtshöfen offenstehen, stellt prinzipiell eine Sicherheit dar, aber wer sich angeschaut hat, wie das Bundesverfassungsgericht mit einigen die Menschenwürde betreffenden Tatbeständen in den letzten Jahren umgegangen ist, besonders der konservative Zweite Senat, der sollte sich eben nicht sicher fühlen, in seinem Recht auf Menschenwürde. Und je mehr die EU nach außen ein unmenschliches Gesicht zeigt und damit durchkommt, desto mehr werden diejenigen, deren Interessen immer schon den Gang der Dinge bestimmt haben, auch in der EU selbst versuchen, die Menschen schrittweise zu entrechten. Kritik an der neoliberalen Verfassung der EU und damit an der EU an sich gibt es schon lange, aber hier zeigt sich wieder, wie berechtigt sie ist. Die Schwächeren haben immer das Nachsehen, einem einzigen Fall von Rechtsprechung zugunsten einer Geflüchteten zum Trotz, der ja gerade durch seine Ausnahmestellung zeigt, wo es grundsätzlich hakt. Auch wir glauben nicht, dass dieser Direkt-Durchgriff zum EGMR mehr als eine Ausnahme bleiben wird. Die Schilderung des „Flüchtlingsmanagements“ im Artikel des Verfassungsblog gibt einen Hinweis darauf, warum es ein Einzelfall bleiben wird, der immerhin das Interesse einer Publikation gefunden hat, die sich nur mit verfassungsrechtlichen Fragen befasst, also auf solche Tatbestände spezialisiert ist.

Und die Rolle der Bundesregierung, die im Artikel angesprochen wird? Dazu hat der Verfassungsblog auf einen FAZ-Artikel verlinkt, den wir  hier kurz zusammenfassen:

Die Ampel-Koalition hat sich auf eine restriktive Haltung bei der EU-Asylreform geeinigt. Sie folgt damit der Linie des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer, der eine faire Verteilung der Asylbewerber in Europa angestrebt hatte. Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die Staaten an den EU-Außengrenzen die Verantwortung für die Erstprüfung der Asylanträge übernehmen und nur noch Schutzbedürftige an andere Mitgliedstaaten weiterleiten können. Außerdem soll die Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigt werden. Die Ampel-Partner erhoffen sich von dieser Position eine bessere Verhandlungsbasis mit den osteuropäischen Ländern, die sich bisher einer solidarischen Lösung verweigert haben.

EU-Asylreform: Ampel einig über restriktiven Kurs (faz.net),  Zusammenfassung ChatGPT, verfassen, informativ, lang.

Das alles kommt uns vom „Herbst der Geflüchteten“ 2015 her bekannt vor, auf eines kann man sich schon verlassen: Solange es nicht um Sondertatbestände wie die Geflüchteten aus der Ukraine geht, wird sich dieser Vorgang nicht in ähnlicher Form wiederholen, dafür sorgt das EU-Grenzregime, das angeblich verschärft wird, damit auch die penetrant menschrechtsfeindlichen Regierungen in bestimmten osteuropäischen Ländern endlich eingebunden werden können. Das sind die Länder bzw. die Regierungen dieser Länder, die auch sonst der EU ständig auf der Nase herumtanzen, wenn es um rechtsstaatliche Angelegenheiten geht, und denen die Kommission fast alles durchgehen lässt, damit die EU nicht weiter schrumpft. Wir meinen: Keine Angst davor. Solange diese Länder noch Nettoempfänger sind, werden sie nicht austreten. Das war im oben erwähnten Großbritannien anders, das eine der stärksten Volkswirtschaften der EU hatte. Es geht immer ums Geld.

So muss man auch festhalten, dass eine Ampelkoalition, die von Neoliberalen und scheinethischen Grünen dominiert wird; in der Kanzler Scholz vor allem moderiert und die SPD nicht durch allzu progressive Entscheidungen im Sinne der Menschenrechte weiter beschädigen will, nicht völlig überraschend mitmacht bei den Menschenrechtsverletzungen an den EU-Grenzen. Eines muss man leider beifügen, wenn man dies alles nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern aus der eines politischen Beobachters in den Blick nimmt: Es gibt in Deutschland immer deutlicher eine Mehrheit für mehr Staatsdurchgriff, für Quasi-Selbstwegnahme von Menschenrechten, aus lauter Angst vor der Zukunft und aus Gründen, die viel niederträchtiger sind. Siehe oben: Das Erbe der bösen Zeiten wirkt fort. Viele sehen nicht, dass sie à la Longue auch ihre eigenen Rechte damit beschädigen. In Osteuropa sieht man das wie unter einem Brennglas. Die Menschen wählen Regierungen, die auf die nationale Abschottungskarte setzen und gleichzeitig die Rechte der Angehörigen der vor dem „Fremden“ zu schützenden „Volksgemeinschaft“ immer mehr einschränken. Die Mehrheit dort scheint es auch okay zu finden, dass sie bezüglich ihrer Rechte über den Tisch gezogen wird, sonst würde sie diese Politiker:innen nicht wählen. Es wirkt, als ob man sich lieber selbst entrechten lässt, als dass man anderen auch etwas gönnt. Das ist mehr als bedenklich, das ist gruselig.

Deswegen haben wir diese Artikelübernahme und die Kommentierung dazu auch nicht in die Kategorie „Briefing“ gestellt, sondern unter „Demokratie in Gefahr“ rubriziert. Es ist ein Spiegel, der uns durch das, was an den EU-Grenzen passiert, vorgehalten wird. In diesem Spiegel sehen wir unser verbesserungsbedürftiges Verhältnis zur Menschlichkeit und zu Menschenrechten.

TH


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