Briefing 412 Gesellschaft, Wirtschaft, Änderungen 2024, Einkommensteuer, Bürgergeld, Minijob, Mindestlohn, E-Rezept, Milchpfand, Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Liebe Leser:innen, der Jahreswechsel ist schon mehr als zwei Wochen her, aber heute hat Statista eine schnelle, grafische Übersicht über die wichtigsten Änderungen zum Jahresbeginn bereitgestellt, die wir hier kommentarlos weitergeben:
Das ändert sich im Jahr 2024

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.
Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Statista-Grafik zeigt eine Auswahl von Änderungen, die viele Menschen betreffen. So wird das rosafarbene Papier-Rezept durch ein elektronisches abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.
Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas steigt auf 45 Euro pro Tonne. Es bleibt bei der Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage für Stromkundinnen und -kunden. Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.
Neu im Getränkemarkt: Die in Einwegkunststoffflaschen gefüllte Milch sowie Milchmischgetränke mit einem Milchabteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse unterliegt ab jetzt der gesetzlichen Pfandpflicht. Neben normaler Milch betrifft das zum Beispiel auch Kakao, Kaffeegetränke, Kefir oder Joghurt.
Zudem wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert.
Neues auch beim Thema Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Der Mindestlohn wird zudem auf 12,41 Euro angehoben. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.
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