Bitte unterstützen Sie die diese Petition: Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels (Petition auf EU-Ebene + Kurzkommentar + Infos) | Briefing 590 | #Wirtschaft #Economy #Vermögensteuer #Ungleichheit

Briefing 590 Wirtschaft, Ungleichheit, EU,  Vermögensteuer, Vermögenssteuer, soziale Gerechtigkeit, Klimawandel, Green Deal

Bitte unterstützen Sie die diese Petition: Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels.

Liebe Leser:innen, es ist schon einige Zeit her, dass wir eine Petition vorstellen, die wir unterstützen und wir Sie darum bitten, das ebenfalls zu tun.

Meist waren es Petitionen von change.org, mittlerweile auch von der Abspaltung inn.it, erstmalig stellen wir jetzt aber eine Petition vor, die auf EU-Ebene organisiert wurde und von der EU selbst, wenn man es so nennen will, kuratiert wird. Natürlich haben wir uns sofort gefragt: Warum gibt es eine solche Petition in Deutschland nicht. Was auch auffällt. In Frankreich haben trotz geringerer Bevölkerung bisher mehr Menschen unterzeichnet. In Frankreich hat 2018 der „große Europäer“ Emmanuel Macron die Vermögensteuer (beinahe) abgeschafft und damit dafür gesorgt, dass endlich auch französische Plutokraten in die Weltspitze der Superreichen vorstoßen können. Wer diese Manifestation einer „Grande Nation“ toll findet, der muss natürlich eine solche Petition nicht gut finden, aber die aktuelle politische Lage in Frankreich hat auch mit solchen abgehobenen, nur noch der Spitze des Kapitals dienlichen Maßnahmen zu tun.

Sie wissen hingegen, wenn Sie uns lesen, für wie wichtig wir es halten, dass die Demokratie durch mehr Akzeptanz seitens der Bürger:innen wieder gestärkt wird. Und welche bedeutende Rolle das Thema wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit dabei spielt. Wir haben auch mehrfach erwähnt, dass die Vermögensteuer in Deutschland (wir schreiben sie, gemäß der üblichen Handhabe bei der Einkommensteuer, mit einem „s“) gar nicht abgeschafft wurde, sondern nur vom BVerfG zur Aussetzung angemahnt wurde, weil sie intern wiederum Ungerechtigkeiten enthielt. Nach Meinung des Gerichts. Mittlerweile traut sich die hiesige Politik überhaupt nicht mehr an das Kapital heran, und das ist fatal für die Entwicklung der Demokratie. Es ist uns übrigens relativ egal, wer diese Petition unterstützt und wer nicht, uns geht es dabei nur um die Sache. Die Petition wurde am 11.07.2023 erstellt und hat mittlerweile 250.000 Befürworter:innen.  Es ist an der Zeit, dieses hierzulande noch relativ unbekannte Modul der EU-Petitionen mehr zu bewerben.

Hier können Sie sich anschließen: https://www.tax-the-rich.eu/

Einzelheiten zur Initiative | Europäische Bürgerinitiative (europa.eu)

Ziele

Mit dieser Initiative wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine europäische Vermögenssteuer einzuführen. Diese Steuereinnahmen würden in die Eigenmittel der Union fließen und die von den Mitgliedstaaten kofinanzierten EU-Maßnahmen für den ökologischen und sozialen Wandel sowie für die Entwicklungszusammenarbeit maßgeblich und nachhaltig flankieren. Das Geld wäre der Bekämpfung von Klimawandel und Ungleichheit gewidmet und würde eine gerechtere Beteiligung der Menschen in Europa an der Verwirklichung dieser Ziele ermöglichen.

Anhang

Seit über zehn Jahren muss sich die Europäische Union mit Krisen befassen — von der Wirtschaft über Soziales, Gesundheit und Geopolitik bis hin zur Umwelt. Diese Krisen sind Ausdruck mangelnder wirtschafts-, steuer- und sozialpolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, wodurch die Gesundheitssysteme, die öffentliche Daseinsvorsorge, der Umweltschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und weitere Bereiche vernachlässigt wurden. Ziel der Europäischen Union ist es, das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu fördern, soziale Ausgrenzung zu bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz (Artikel 3 EUV) zu gewährleisten. Obwohl sich die Organe der Union verpflichtet haben, für mehr Gerechtigkeit, insbesondere im Bereich der Besteuerung, zu sorgen, hat die Ungleichheit stetig zugenommen. Mittlerweile sind wir an dem Punkt angelangt, dass das reichste Prozent der Weltbevölkerung fast die Hälfte des weltweiten Gesamtvermögens besitzt, und dass dieses eine Prozent auch mehr CO2-Emissionen verursacht als die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung.

Angesichts dieser Herausforderungen ist es dringend notwendig, die Europäische Union auf eine gerechte und demokratische Klimawende auszurichten. Einzelne EU-Initiativen zur Klimakrise, zu Corona und zum Krieg in der Ukraine haben die EU-Politik bereits in diese Richtung gelenkt (Grüner Deal, ARF, SURE usw.). Mit unserer Initiative wollen wir erreichen, dass diese Maßnahmen für den ökologischen und sozialen Wandel durch eine von der Europäischen Kommission eingeführte Vermögenssteuer flankiert werden. Mehrere Studien, darunter eine Studie des World Inequality Lab, haben gezeigt, dass eine solche Steuer die Bekämpfung des Klimawandels und der Ungleichheit voranbringen würde. Mit den in die Eigenmittel der Europäischen Union fließenden Einnahmen können die von der EU und ihren Mitgliedstaaten betriebenen Maßnahmen für den ökologischen und sozialen Wandel unter Berücksichtigung der jeweiligen objektiven Situation kofinanziert werden.

Mit der Einführung einer europäischen Vermögenssteuer würde die Kommission den zahlreichen Forderungen aus Bürgergesellschaft, Wissenschaft und Politik nachkommen. Erst kürzlich haben über 100 Europa-Abgeordnete, unterstützt von Wirtschaftswissenschaftlern, die EU aufgefordert, eine progressive Vermögenssteuer einzuführen. Die künftige Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Konzerne in der Europäischen Union zeigt, dass sich die EU durchaus für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen kann. Auf der Konferenz zur Zukunft Europas wurde die Notwendigkeit einer harmonisierten Steuerpolitik und die Nutzung ebendieser für die Bekämpfung der Umweltkrise besonders hervorgehoben.

Für die Einführung einer europäischen Vermögenssteuer sind drei Legislativmaßnahmen erforderlich.

Zunächst fordern wir die Europäische Kommission auf, auf der Grundlage von Artikel 115 AEUV einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine europäische Vermögenssteuer auszuarbeiten. Dieser Artikel ermöglicht es dem Rat, Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der direkten Steuern, zu erlassen, sofern diese sich unmittelbar auf die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken. Einzelstaatliche Unterschiede bei der Besteuerung von Superreichen können jedoch zu einem verstärkten Steuerwettbewerb innerhalb der EU und zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen. Innerhalb des Binnenmarkts sind gemeinsame strategische Ansätze und koordinierte Maßnahmen erforderlich, um das Beste aus einer Vermögenssteuer herauszuholen.

Sodann ersuchen wir die Europäische Kommission, eine Änderung des Beschlusses 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 311 Absatz 3 AEUV vorzuschlagen. Durch diese Änderung könnten die Einnahmen der europäischen Vermögenssteuer in die Eigenmittel der EU fließen. Dadurch käme man auch dem Wunsch der EU, neue Eigenmittel zu erschließen, nach, der 2020 insbesondere mit Blick auf die zu bewältigende Rückzahlung der finanziellen Verpflichtungen, die die Kommission zur Finanzierung des Europäischen Aufbauplans (ARF) eingegangen ist, bekundet wurde.

Schließlich sollten die neuen Eigenmittel, die sich aus der Vermögenssteuer ergeben, einen gerechten ökologischen und sozialen Wandel ermöglichen, indem sie die entsprechenden Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten bezuschussen. Wir fordern die Europäische Kommission daher auf, Maßnahmen zur Aufstockung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und der Mittel im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal und der Kohäsionspolitik vorzuschlagen. Hierzu gehören die Änderung der grundsätzlichen Bestimmungen für diese Mittel, also der Verordnungen 2021/1056 und 2021/241, sowie die Ausrichtung an der Kohäsionspolitik (Artikel 175 Absatz 3 AEUV). Zu diesem Zweck könnten gegebenenfalls weitere Rechtsgrundlagen wie die Bestimmungen über Umwelt (Artikel 192 Absatz 1 AEUV), Beschäftigung und Sozialpolitik (Artikel 149 und 153 AEUV) und über die Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 209 AEUV) herangezogen werden.

Zusätzliche Informationen

2023-06-08 Argumentaire juridique[84].pdf Französisch 149.52 KB – PDF Herunterladen 

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Leider scheint es die juristischen Argumentationen nur auf Französisch zu geben, aber Sie haben sicher ein Tool, mit dem Sie sich das PDF übersetzen lassen können, falls Sie diese Sprache nicht beherrschen.

Ganz eindeutig würde ein gemeinsames Vorgehen der EU in Sachen Vermögensteuer große Vorteile gegenüber nationalen Regelungen haben. Einige EU-Länder haben bereits eine Vermögensteuer, in manchen ist sie auch, wie hier vorgeschlagen, progressiv ausgestaltet.

Hier die EU-Länder mit Vermögensteuer und die betreffenden Regelungen:

In der Europäischen Union gibt es nur wenige Länder, die eine Vermögensteuer erheben. Zu diesen Ländern gehören Spanien, Frankreich und Portugal. Hier sind die Details zur Ausgestaltung der Vermögensteuer in diesen Ländern:

## **Spanien**

Spanien erhebt eine progressive Vermögensteuer, die sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner gilt. Die Steuer wird auf den Nettowert der Vermögenswerte zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben. Es gibt Freibeträge und unterschiedliche Steuersätze, die je nach autonomen Gemeinschaften variieren können.

– **Freibetrag**: 700.000 Euro (kann je nach Region variieren)

– **Steuersätze**:

  – 0,2% für Vermögen bis 167.129 Euro

  – 0,3% für Vermögen von 167.129 bis 334.253 Euro

  – 0,5% für Vermögen von 334.253 bis 668.500 Euro

  – 0,9% für Vermögen von 668.500 bis 1.336.999 Euro

  – 1,3% für Vermögen von 1.336.999 bis 2.673.999 Euro

  – 1,7% für Vermögen von 2.673.999 bis 5.347.998 Euro

  – 2,1% für Vermögen von 5.347.998 bis 10.695.996 Euro

  – 2,5% für Vermögen über 10.695.996 Euro[1][2].

Zusätzlich gibt es eine Solidaritätssteuer für große Vermögen („Impuesto de Solidaridad sobre las Grandes Fortunas“), die für Vermögen über 3 Millionen Euro gilt. Diese Steuer reicht von 1,7% bis 3,5%[2][3].

## **Frankreich**

Frankreich hat 2018 die allgemeine Vermögensteuer abgeschafft und durch eine Immobilienvermögensteuer („Impôt sur la Fortune Immobilière“, IFI) ersetzt. Diese Steuer wird auf den Nettowert der Immobilienvermögenswerte erhoben.

– **Freibetrag**: 1,3 Millionen Euro

– **Steuersätze**:

  – 0,5% für Vermögen von 800.000 bis 1,3 Millionen Euro

  – 0,7% für Vermögen von 1,3 bis 2,57 Millionen Euro

  – 1% für Vermögen von 2,57 bis 5 Millionen Euro

  – 1,25% für Vermögen von 5 bis 10 Millionen Euro

  – 1,5% für Vermögen über 10 Millionen Euro[1][3][5].

## **Portugal**

Portugal erhebt eine Vermögensteuer auf Immobilienvermögen, die als „Adicional ao IMI“ bekannt ist. Diese Steuer gilt für Immobilien mit einem Gesamtwert von 600.000 Euro oder mehr.

– **Freibetrag**: 600.000 Euro (1,2 Millionen Euro für verheiratete Paare)

– **Steuersätze**:

  – 0,7% für Immobilienvermögen zwischen 600.000 und 1 Million Euro

  – 1% für Immobilienvermögen über 1 Million Euro

  – 0,4% für Immobilien, die im Besitz von Unternehmen sind[1].

Diese Länder haben unterschiedliche Ansätze zur Vermögensteuer, wobei Spanien und Frankreich progressive Systeme verwenden, während Portugal eine spezifische Steuer auf Immobilienvermögen erhebt.

Belgien

Belgien erhebt eine Solidaritätssteuer auf Wertpapierkonten, die als eine Art Vermögensteuer betrachtet werden kann.

  • Freibetrag: 1 Million Euro
  • Steuersatz: 0,15% auf den Wert der Wertpapierkonten.

Diese Länder haben unterschiedliche Ansätze zur Vermögensteuer, wobei Spanien und Frankreich progressive Systeme verwenden, während Portugal und Belgien spezifische Steuern auf Immobilien bzw. Wertpapierkonten erheben.

Quellen

[1] https://www.blacktowerfm.com/services/tax-planning/wealth-tax/
[2] https://costaluzlawyers.es/blog/changes-to-spanish-wealth-tax-from-2023/
[3] https://taxfoundation.org/data/all/eu/net-wealth-tax-europe-2023/
[4] https://taxsummaries.pwc.com/spain/individual/other-taxes
[5] https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F563?lang=en

Abgesehen von der spanischen Regelung ist das alles natürlich viel zu wenig und belegt, wie neoliberal die EU aufgestellt ist und wie skeptisch man ihr deshalb gegenüberstehen muss. Ursula von der Leyen ist auch nicht die Person, die die EU in Richtung mehr Gerechtigkeit bewegen wird, das muss allen klar sein, die sich darüber freuen, dass sie es als Deutsche geschafft hat, den wichtigsten EU-Posten abermals für fünf Jahre zu besetzen. Diese Wahl ist ein Zeichen der Schwäche. Wir haben aber bezüglich der EU ein neues Kapitel aufgeschlagen und lassen uns mittlerweile die Dokumente des Europäischen Rates direkt zusenden. In diesem Sinne bitten wir auch den Aufruf zur Unterstützung dieser Petition zu versehen. Wer ein guter Europäer sein will, der muss nach unserer Ansicht den aktuellen Zustand der EU kritisieren und auch Vorschläge machen, wie es besser werden könnte. Dazu gehört eine faire und über die EU hinweg gleichmäßige Vermögensteuer. 

TH

 

 

 

 

 


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