Niedrige Löhne in Behindertenwerkstätten +++ Viele Online-Shops sind nicht barrierefrei +++ Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter? | Briefing 600 Update 2 | Inklusion, Wirtschaft, Arbeitswelt, Barrierefreiheit Inklusion, Schwerbehinderung

Briefing 600 Update 2 Inklusion Online-Shops Barrierefreiiheit + Wirtschaft + Gesellschaft + Schwerbehinderung + Arbeitslosigkeit + Erwerbsquote + Bundesagentur für Arbeit + Behindertenwerkstätten + Lohndumping

Den dritten Teil unser kleinen Reihe zur Inklusion widmen wir nach der Betrachtung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und der Barrierefreiheit bei Online-Shops einem Thema, das uns besonders am Herzen liegt: Wie werden Menschen in Behindertenwerkstätten bezahlt? 

Hier zu den bisherigen Artikeln:

Weiter zu den Löhnen der Schwerbehinderten. Dazu hat  Statista eine Grafik erstellt: (Anschließend unsere Beschreibung dazu). Wir ergänzen im Anschluss die Beschreibungen von Statista zu dieser Grafik, um die Barrieren des informationszugangs zu senken.

Infografik: Wie schlecht ist der Lohn in Behindertenwerkstätten? | Statista

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

Da einige Inhalt der Grafik im folgenden Begleittext von Statista beschrieben sind, ergänzen wir unterhalb dieses Begleittextes.

Begleittext von Statista

Um 21 Prozent ist das Arbeitsentgelt von Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, im letzten Jahrzehnt gestiegen. Was prozentual gut klingt, sieht absolut betrachtet deutlich schlechter aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziffert den Lohn im deutschlandweiten Schnitt auf 224 Euro. Besonders wenig wird in Sachsen (178 Euro) bezahlt, aber auch auf der anderen Seite des Gehaltsspektrums, in Hamburg (269 Euro), sieht es eher nach Almosen als nach Anreiz aus.

Bundesweit arbeiten über 300.000 Menschen in solchen Einrichtungen. Einen Anspruch auf Mindestlohn haben sie nicht, wie die taz schreibt. „Sie werden rechtlich nicht als Ar­beit­neh­me­r:innen angesehen. Dies soll unter anderem einen erweiterten Kündigungsschutz gewährleisten, ermöglicht auf der anderen Seite aber eine enorme Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns.“

Indes mehrt sich die Kritik am Werkstättensystem. „Junge Menschen mit Behinderung wollen eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben. Sie wollen nicht morgens mit Fahrdienst in Werkstätten gefahren und nachmittags wieder abgeholt werden,“ so die Grünen-Politikerin Katrin Langensiepen gegenüber der Tagesschau. Und auch in den Koalitionsvertrag der Ampel hat es das Thema geschafft. Dort steht, dass die Angebote der Werkstätten stärker auf Inklusion und mit Blick auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden sollen. (…)

Unsere Ergänzungen zur Grafik, zusätzliche Informationen und Anmerkungen

Anders als die Überschrift und der Link lautet der Titel in der Grafik: Menschen mit beschränktem Lohn. Die darauf zu sehende Karte stellt den Arbeitslohn in Behindertenwerkstätten in allen 16 Bundesländern dar. Wir ergänzen den folgenden Text von Statista dazu wie folgt. Überraschenderweise ist es ein West-Bundesland, das den niedrigsten Lohn in Behindertenwerkstätten zahlt: Schleswig-Holstein. Beinahe genauso hoch wie in Hamburg ist er in Bayern. Generell kann man sagen, dass in den sogenannten reicheren Bundesländern ein höherer Lohn in Behindertenwerkstätten üblich ist. Allerdings sind dort auch die Lebenshaltungskosten höher, sodass teilweise für den höheren Lohn dort weniger Kaufkraft entsteht als zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern, wo er zwischen 178 Euro in Sachsen (oben erwähnt) und 208 Euro in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

In unserer Stadt Berlin liegt der Lohn in Behindertenwerkstätten mit durchschnittlich 194 Euro monatlich ebenfalls sehr niedrig. In Westdeutschland liegt er, mit dem erwähnten Ausnahmefall Schleswig-Holstein (175 Euro) bei 213 Euro in Hessen bis 269 im ebenfalls erwähnten Hamburg. Auch Rheinland-Pfalz (262 Euro), Niedersachsen (251 Euro) und Bremen (253 Euro) liegen über dem Durchschnitt. In Nordrhein-Westfalen beträgt der monatliche Lohn in Behindertenwerkstätten durchschnittlich 219 Euro, in Baden-Württemberg 232, im Saarland 239 Euro. Im Osten ist Brandenburg nach Sachsen das Land mit den niedrigsten Löhnen (189 Euro), Sachsen-Anhalt (201 Euro), Thüringen (206 Euro) und das erwähnte ostdeutsche Spitzenreiterland Mecklenburg-Vorpommern (208 Euro) sind beinahe gleichauf.

Die Grafik gibt den Stand des Jahres 2022 wieder. Zur Lohnentwicklung von 21 Prozent Plus in zehn Jahren geben wir folgende Stellungnahme ab und legen dabei die Jahre 2012 bis 2021 zugrunde. Kumulativ, also über den gesamten  Zeitraum hinweg, betrug die Inflation 16 Prozent und stieg 2022 und 2023 stark an. Diese beiden Jahre mit hoher Teuerung können hier noch nicht berücksichtigt werden, da das Lohnniveau in Behindertenwerkstätten von 2022 angegeben wurde. Demnach kam es innerhalb von zehn Jahren zu einem Reallohnzuwachs von 5 Prozent in Behindertenwerkstätten. Der allgemeine durchschnittliche Reallohnzuwachs betrug hingegen im selben  Zeitraum 8,5 Prozent. Das heißt, Menschen in Behindertenwerkstätten schnitten trotz ihrer ohnehin niedrigen Vergütung schlechter ab als Menschen am ersten Arbeitsmarkt.

Wir wollen uns nicht damit aufhalten, ob nun 178 Euro in einem Bundesland, in dem man vergleichsweise günstig leben kann, gerechter sind als 269 in einer sehr teuren westdeutschen Stadt, die Zustände in den Behindertenwerkstätten von der Lohnseite her gesehen sind generell unwürdig. In Zeiten, in denen es mit der Gerechtigkeit generell bergab geht, befürchten wir, wird sich daran vorerst auch nichts ändern. Im Prinzip ist die Messmethode auch in Behindertenwerksätten der Marktwert einer Arbeit, zudem werden diese Werkstätten in der Regel von gemeinnützigen GmbHen (gGmbHen) betrieben, die nicht gewinnorientiert sind, einerseits, deren Produkte aber auch nicht in direkte Konkurrenz mit der freien Wirtschaft treten sollen – was natürlich prinzipiell der Fall ist, angesichts der niedrigen Löhne für die Mitarbeitenden. Der relative geringe Umsatz ist dann ein Argument dafür, dass diese Konkurrenz keine wesentliche Rolle spielt.

Wird die Arbeit für Behinderte mehr an der Inklusion ausgerichtet? Dazu müsste man wissen, ob es in den Jahren seit dem Start der Ampelkoalition eine Verschiebung hin von Behindertenwerkstätten zum ersten Arbeitsmarkt gegeben hat, das liegt zeitbedingt außerhalb unserer Recherchemöglichkeiten, denn dazu wären bundesweite Vergleichszahlen notwendig, nach einheitlichen Kriterien erstellt, vollständig und alle Sonderfälle berücksichtigend.

Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland hat sich in den letzten Jahren relativ stabil entwickelt. Zum Jahresende 2019 lebten in Deutschland etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, was einem Anstieg von etwa 1,2 Millionen seit dem Jahresende 2001 entspricht. Diese Zahl blieb bis zum Jahresende 2023 konstant bei rund 7,9 Millionen. Die Schwerbehindertenquote lag damit bei etwa 9,3 % der Gesamtbevölkerung.

In Relation dazu ist schon die Zahl von 300.000 Menschen in Behindertenwerkstätten relativ niedrig, hinzu kommen aber Erwerbstätige, die wir in der ersten Grafik thematisiert haben, die schwerbehindert sind, aber am ersten Arbeitsmarkt tätig. Diese Grafik ist so zu lesen, dass die Arbeitslosenquote sich auf die Zahl der schwerbehinderten erwerbsfähigen Personen bezieht. Der Anteil erwerbsfähiger schwerbehinderter Personen ist niedriger als der allgemeine Anteil in der Bevölkerung.

Die Zunahme um 1,2 Millionen Schwerbehinderte von 2001 bis 2019 dürfte vor allem auf die Alterung der Bevölkerung zurückzuführen sein, da ein Schwerbehinderungsgrad, der erst mit fortschreitendem Alter gegeben ist, eine immer bedeutendere Rolle spielt. Darunter sind aber viele Menschen, die schon nicht mehr im üblichen erwerbsfähigen Alter (derzeit bis 67 Jahre) sind.

Eine politische Frage ist es, ob Schwerbehinderte für ihre Arbeit den Mindestlohn erhalten müssten. Wir beantworten diese Frage nicht, weil wir diesbezüglich keine gefestigte Meinung haben (was wir angesichts der Tatsache, dass der Wahlberliner ein Meinungsblog ist, erwähnen müssen), sondern weisen darauf hin, dass dafür weitere Subventionen notwendig wären. Allerdings nicht wären sie nicht so erheblich, dass sie in einem funktionierenden Sozialstaat nicht leistbar wären. Bei sogenannten Startups kehrt die Wirtschaftsförderung in Berlin beispielsweise etwa 80.000 Euro jährlich pro Arbeitsplatz an Subventionen aus (Stand 2016). Selbstverständlich mit der Hoffnung verbunden, dass diese Arbeitsplätze sich einmal selbst tragen werden.

Andererseits steht die Subventionierung von Arbeit, ebenso wie bei vielen Maßnahmen der Jobcenter, die langfristig in Sackgassen münden, der Selbstbestimmung, die im Statista-Begleittext  angesprochen wird, möglicherweise entgegen.

Was die Ampelregierung mittlerweile umgesetzt hat, um die Inklusion zu fördern, ist eine Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe von Betrieben, die nicht hinreichend Schwerbehinderte beschäftigen. Ob diese Maßnahme die Inklusion fördert, werden wir erst in den nächsten Jahren sehen, wenn belastbare statistische Daten für die Zeit nach dieser Erhöhung vorliegen.

Zu diesem Inklusionsansatz haben wir noch einmal gesondert recherchiert:

Die Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe ab dem 1. Januar 2024 hat mehrere Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland:

  1. **Erhöhte Abgaben**: Unternehmen, die nicht genügend Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen, müssen höhere Ausgleichsabgaben zahlen. Die Abgaben betragen:

   – 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei Prozent, aber weniger als der Pflichtzahl.

   – 245 Euro bei einer Quote zwischen zwei und drei Prozent.

   – 360 Euro bei einer Quote von mehr als 0 Prozent bis weniger als zwei Prozent.

   – Eine neue vierte Stufe mit 720 Euro, wenn gar keine Schwerbehinderten beschäftigt werden[1][2].

  1. **Verpflichtung zur Beschäftigung**: Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ab 60 Beschäftigten müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden[1][4].
  2. **Technische Unterstützung**: Es gibt technische Erleichterungen für Arbeitgeber, wie die browserbasierte Version der Anwendung IW-Elan, die den Prozess der Ausgleichsabgabe erleichtert[1].
  3. **Alternativen zur Abgabe**: Unternehmen können Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte vergeben und die Hälfte des Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen[1].

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern und die gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen[5].

Wir glauben nicht, dass man mit Strafzahlungen allein, und solche sind diese Ausgleichsabgaben letztlich, das Problem mangelhafter Inklusion lösen wird. Besonders interessant finden wir die Idee, dass ausgleichsweise Arbeiten an Behindertenwerkstätten vergeben werden können. Das wirkt im Grunde anti-inklusiv, zumal wir oben referiert haben, wie Behindertenwerkstätten Lohndumping betreiben, um es etwas plakativer auszudrücken. Viele Branchen können keine Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben, und es gibt eine ethische Diskussion um Waren, zum Beispiel Spielzeuge oder Deko-Artikel, die in Behindertenwerkstätten hergestellt werden: Ist das ein gesellschaftlicher Beitrag zur Inklusion oder sparen sich Unternehmen damit erhebliche Kosten gegenüber der Variante, dass sie selbst schwerbehinderte Menschen beschäftigen? Ist das Modell nicht ähnnlich dem, dass Subunternehmen eingesetzt werden, die die Mindstlöhne dadurch umgehen, dass sie ihre Beschäftigen als Scheinselbstständige arbeiten lassen?

Würden andererseits diese Artikel bei voller Entlohnung noch preislich wettbewerbsfähig, würden sie also dann überhaupt in Deutschland hergestellt werden – und wie viele Menschen wären bereit, beim Kauf von fair hergestellten Waren, die durch Schwerbehinderte gefertigt wurden, einen ethisch motivierten Aufpreis zu bezahlen? 

Damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage angelangt, ohne eine Patentantwort auf Lager zu haben. Das liegt daran, dass wir diesen Bereich der Arbeitswelt bisher nicht beschrieben haben. Die vorliegenden drei Beiträge sind also nur ein erster Einblick, dem „Tag der Inklusion“ geschuldet, der am 5. Mai 2024 stattfand und den wir hiermit, zeitversetzt, würdigen wollen.

TH


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