„Navigieren durch die Dunkelheit“ (Verfassungsblog + Kommentar: Menschenwürde als Leitstern in dunkler Nacht)

Briefing Verfassungsblog, Gesellschaft, Demokratie, Geopolitik, Nahostkonflikt, Israel, Gaza, Westjordanland, Libanon, Diskurszerstörung, Schließung und Wiedereröffnung des Diskurses, Menschenrechte, Menschenwürde, Art. 1 GG, Demokratie in Gefahr, Macht und Druck, Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit

Liebe Leser:innen, dieser Beitrag ist ein Nachtrag, weil wir leider nicht die Zeit hatten, ihn direkt nach Erscheinen zu besprechen. Dabei halten wir ihn für besonders wichtig, weil er Meta-Aspekte der Sprache des Rechts als Sprache der politischen Diskussion, die offen bleiben muss, thematisiert. Es ist ein großes Rad, an dem gedreht wird, wir werden uns im Kommentar dazu äußern. Zunächst aber der Text, dessen Republikation aufgrund seiner Gemeinfreiheit möglich ist, für diese anhaltende besondere Form von Offenheit ein Dank an den Verfassungsblog und seine Mitstreiter:innen. Für unseren Titel haben wir die englische Version des Titels des Beitrags eingedeutscht, weil ein erklärendes Verb enthalten ist, das ihn griffiger macht als die deutsche Variante.

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Durch die Dunkelheit – Verfassungsblog / Anja Bossow, Eva Marie Bredler, Maxim Bönnemann

Recht hat, wie wir wissen, viele Funktionen. Eine davon ist im vergangenen Jahr besonders deutlich hervorgetreten– Recht als gemeinsame Sprache, als Medium, das es uns erlaubt, miteinander zu kommunizieren. Während andere Kanäle nach und nach zusammenbrachen und Feindseligkeit und Schweigen an die Stelle von Dialog und Debatte traten, erlaubt uns das Recht, Konflikte innerhalb seiner Sprache, Regeln und Methoden auszutragen. Darin liegt ein großer Wert, denn miteinander zu reden – selbst im starren Stil des Legalismus, der die Lebenswirklichkeit so oft nicht abbildet – ist besser, als nicht zu reden.

Doch die Polarisierungen und Machtgefälle, die sich durch politische Diskurse ziehen, beschädigen auch das Recht und seine Sprache. Die Frage, wer sprechen darf – und wer gehört wird – ist unmittelbar mit epistemischen Ungleichheiten verknüpft.

Auf das Recht als Sprache auszuweichen hat jedoch auch seinen Preis: Je mehr wir politische Konflikte mit rechtlichen Mitteln ausfechten, desto brüchiger wird die Sprache des Rechts – das Politische vereinnahmt das Recht und lässt es von einer Sprache zu einem bloßen Sprachrohr verkommen. Die „Rede“, so wie Hannah Arendt es ausdrückte, „wird dann tatsächlich zu bloßem Gerede, einfach zu einem Mittel unter anderem, um den Feind zu täuschen oder jedermann durch Propaganda zu blenden; hier enthüllen die Worte nichts mehr“. Wie navigiert man einen rechtswissenschaftlichen Blog durch eine solche Umgebung?

Vor etwa einem Jahr veröffentlichten wir ein Editorial mit dem Titel „Menschenwürde“. Wir schrieben, dass unsere Verpflichtung auf die universelle und uneingeschränkte Menschenwürde eine Art Leitstern für unsere redaktionellen Entscheidungen nach dem Massaker vom 7. Oktober sei. Gleichzeitig haben wir bekräftigt, dass wir unsere Verpflichtung darin sehen, weiterhin Diskurse zu öffnen, anstatt sie zu schließen. An dieser doppelten Verpflichtung halten wir fest.

Ein Jahr später ist klar, wie schwierig es ist, beidem gerecht zu werden – gerade in einer Zeit, in der die Verständigung darüber schwindet, was die Menschenwürde in Bezug auf offene Diskurse überhaupt verlangt.

Manche Fälle sind einfach: Texte, die offen die Menschlichkeit oder Rechte einer Gruppe in Abrede stellen oder versuchen, rechtswidriges Handeln zu rechtfertigen, haben bei uns keinen Platz. Die weit überwiegende Mehrheit der Textvorschläge fällt (glücklicherweise) ohnehin nicht in diese Kategorie. In seltenen Fällen erreichten uns jedoch auch Beiträge, die in einer Grauzone liegen, sich im Halbschatten bewegen. In solchen Fällen lassen sich keine klaren Linien ziehen. Stattdessen versuchen wir, behutsam abzuwägen. Das ist ein Balanceakt, noch dazu in einer Umgebung zunehmend aggressiver Diskurse, ausgreifender Desinformationen und sich verfestigender Machtungleichgewichte.

Um in diesen Grauzonen zu navigieren, diskutieren wir solche Grenzfälle als Gruppe. Was uns als Redaktion dabei an Diversität fehlt, versuchen wir durch Empathie und sorgfältige Perspektivwechsel auszugleichen. Sind wir uneins, wenden wir uns an unser (diverseres) Advisory Board. Und dennoch: Uns unterlaufen dabei auch Fehler – und manchmal polarisieren Texte stärker, als wir dachten.  Redaktionelle Fehler sind schmerzhafte und lehrreiche Lektionen für jede weitere Abwägung. Deshalb sind wir sowohl jenen dankbar, die unsere Entscheidungen konstruktiv kritisieren, als auch unseren mutigen Autor*innen, die beweisen, dass sie nicht nur Vertrauen in uns haben, sondern auch in den offenen Diskurs als gemeinsames Projekt. Gerade in einer Zeit, in der unvorstellbare Gewalt viele Menschen verstummen oder feindselig werden lässt.

Wir sind uns bewusst, dass wir besondere Verantwortung dafür tragen, welche Stimmen und Perspektiven wir in diesem spezifischen Konflikt veröffentlichen. Als Blog mit Sitz in einem Land, das die Sicherheit Israels als „Staatsräson“ begreift, beobachten wir, dass die Marginalisierung und das Silencing palästinensischer Stimmen offene Diskurse gefährdet. Dieser Trend hat sich im vergangenen Jahr verstärkt, die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland geraten zunehmend unter Druck. Das ist nicht nur bestürzend, weil es ohnehin vulnerable Stimmen trifft, sondern auch, weil es gerade nicht dazu beiträgt, der Antagonisierung und Entmenschlichung im politischen Diskurs Einhalt zu gebieten. Dem wollen wir uns entgegenstellen.

Ebenso sehen wir, wie sehr jüdische Menschen in Angst leben, angegriffen werden und ja, auch Zensur und Silencing erfahren. Diese Realität zu ignorieren hieße, sich in selektiver Empathie zu üben und eine Entmenschlichung voranzutreiben, die uns unfähig macht, die Würde und Verletzlichkeit des anderen zu erkennen. Es ist entscheidend, beide Wahrheiten anzuerkennen und Ambivalenzen und Gleichzeitigkeiten nicht zu leugnen, sondern sie auszuhalten und anzuerkennen.

 Deshalb wollen wir unterschiedlichen „Seiten“ weiterhin ermöglichen, ihre juristischen Argumente vorzutragen, solange sie anderen Menschen nicht ihre Würde absprechen. Wir glauben, dass eine andere redaktionelle Entscheidung der Bedeutung rechtlicher Diskurse nicht gerecht werden würde. Während Boykotte wirksame, subversive Strategien sein können, ist ihre Effektivität zumindest im (juristischen) Diskurs zweifelhaft. Akademische Boykotte bringen zum Schweigen, sie sind ein Mittel der Zensur. Sie verhindern, dass wir miteinander sprechen, also in Beziehung treten. Sie verhindern die Rede und deren relationale Qualität. Bevor wir gemeinsamen Boden finden können und mit ihm die Hoffnung auf Gemeinschaft und Heilung, müssen wir in der Lage bleiben, zu sprechen – nicht nur übereinander oder gegeneinander, sondern miteinander.

Um einen Neuanfang initiieren zu können, braucht Sprache einen Raum, „wo Menschen mit anderen sind und weder für noch gegen sie – das heißt in bloßer menschlicher Gemeinschaft“, schreibt Arendt. Als Blog glauben wir, dass es unsere zentrale Verantwortung ist, einen solchen Raum zu schaffen: einen Raum, der die Möglichkeit schützt, zu sprechen, sich auszutauschen, zu widersprechen, sich zu begegnen und sich zu verbinden – nicht nur wegen, sondern trotz der scheinbar unüberbrückbaren Gräben, des Schmerzes und des Leids, und auch wenn wir wieder und wieder scheitern, uns als gleichwertige Menschen anzuerkennen. Diese Verantwortung bedeutet auch anzuerkennen, dass Machtungleichheiten den Zugang zu diskursiven Räumen beschränken – und diesen Ungleichheiten bewusst etwas entgegenzusetzen. Sprache kann nur dann ihre relationale Wirkung entfalten, wenn alle, die sprechen wollen, mit am Tisch sitzen. In unserem Symposium zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik haben wir versucht, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Dies mag unbedeutend erscheinen oder, schlimmer noch, illusorisch – Kooperation und Dialog zur Schau tragen, wo sie in Wirklichkeit nicht existieren. Wir hoffen jedoch, dass zumindest das erfolgreiche Zustandekommen des Symposiums die Möglichkeiten sichtbar macht, die das Recht uns eröffnet: miteinander zu reden – selbst angesichts der schrecklichen Gewalt, die uns für die Menschlichkeit des anderen blind machen soll. In den Worten von Arendt: „Der kleinste Akt unter den beschränktesten Umständen trägt den Keim der (…) Grenzenlosigkeit in sich, denn eine Tat, und manchmal ein Wort, genügt, um jede Konstellation zu verändern.“

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Kommentar

„(Navigieren) durch die Dunkelheit“, so der englischsprachige Titel des Beitrags. Ende der freien Diskussion und der Wissenschaftsfreiheit. Es ist in der Tat mutig, in dieser Zeit ein Symposium zur Rechtslage im Nahen Osten abzuhalten. Wir haben das eine oder andere gelesen, ansonsten haben wir die Überschriften und Headlines überflogen. „Gegenstimmen“ dürften eher rar sein, nämlich solche, die behaupten, Israel verhalte sich im Gazakrieg, jetzt auch im Libanonkrieg, bei der Besatzung von Gaza und dem Westjordanland komplett rechtmäßig. Man kann diese Tatsache skandalisieren oder man kann sie mit großer Anstrengung wissenschaftlich besprechen.

Der Verfassungsblog hat sich eine große Aufgabe gestellt, nämlich das Diskussionsforum in Deutschland zu sein, das sich mit der Sprache des Rechts vor seiner Marginalisierung und dem „Silencing“ schützen will. Wir atmen tief durch, aber wir finden es absolut richtig. Man kann verzweifeln und den Kopf in den Sand stecken oder man riskiert, wenn man es auf einfache Art ausdrücken will, was schwer auf der Seele lastet, dass irgendetwas von irgendwem als unangemessen empfunden wird und man hat den Shitstorm am Hals. Uns passiert das nicht so schnell wie Politiker:innen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen, aber auch wir überlegen uns genau, was wir in dieser zentralen Frage, an der sich nicht nur neuerdings die deutsche Staatsräson in ihrer Wertigkeit entscheidet, sondern die ein Brennglas ist, durch das wir auf die Zustände in der Welt schauen, ja, was wir da veröffentlichen. Mit den Artikeln des Verfassungsblogs sollten wir noch einigermaßen auf der sicheren Seite sein. Aber auch da gab es, wir erinnern uns, kurz nach dem 7. Oktober 2023 einen Beitrag, bei dem der Verfassungsblog Schelte einstecken musste, weil es an Recherchegenauigkeit mangelte – und die Redaktion hatte das gerade bei einem für die Verhältnisse dieser Publikation sehr emotionalen und aktivistischen Artikel nicht gecheckt, ging zu leicht über Faktenunsicherheien hinweg.

Im obigen Text wird dieser Fall, zumindest glauben wir, dass sich die Anmerkungen darauf beziehen, in aller Demut erwähnt. Wir sind eben alle nicht perfekt, aber man merkt auch, welch einen hohen Anspruch diese Publikation an sich selbst stellt, denn das, was damals veröffentlicht wurde, wäre in anderen Medien vielleicht auch ein Aufreger gewesen, aber niemand hätte sich dafür entschuldigt. So, wie sich ja im Moment überhaupt niemand mehr für irgendetwas zu entschuldigen hat. Falls doch, und er oder sie tut es, reicht es natürlich nicht aus, die Hardliner wollen immer den ganzen Sieg, die Demütigung, möglichst gar die politische Vernichtung von jemandem, der aus einem emotionalen Moment heraus, aus Herz für Unterdrückte, übers Ziel hinausgeschossen ist. Besonders auffällig dabei sind nichtjüdische Populisten, die politisch Kapital aus zweifelhaften oder fehlerhaften Einlassungen schlagen wollen. Auf dieser Seite ist der Diskurs im Grunde zu, das wissen wir, deswegen werden wir demnächst eine weitere, in dem Fall jüdische Stimme besprechen, die diese Geschlossenheit beklagt. Wir sind immer wieder fassungslos, dass Menschen, die genau das tun, was auch der Verfassungsblog sich als Maxime gegeben hat, dermaßen angegriffen werden. Vielleicht sind sie nicht so durch die Sprache des Rechts geschützt, aber wir sehen schon voraus, dass an diesem Schutz auch gekratzt werden wird. Die Hardliner bremsen nicht, wenn sie merken, dass sie Erfolg haben mit ihrer Markierung derer, die versuchen, differenziert zu denken.

Dabei steht es doch ganz eindeutig in Art. 1 GG, der nicht umsonst die Verfassung einleitet. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für alle Menschen, gleich, wo sie leben, welchen Gruppen sie angehören. Und damit treffen wir uns jetzt auch sozusagen offiziell mit dem Verfassungsblog.

Denn der Schutz der Demokratie, über den wir viel schreiben, beinhaltet die Bewahrung und faktische Berücksichtigung des Artikels 1, der über allen anderen steht. Ohne ihn ist das Grundsgesetz seiner Maxime beraubt, daher war es logisch, dass auch eine Publikation, die sich, vom Grundgesetz ausgehen, mit Verfassungsrecht beschäftigt, diesen ersten Artikel, der auch von der „Ewigkeitsgarantie“ umfasst ist, über alle anderen Erwägungen stellt. Stellen wir diesen Artikel über alle anderen Erwägungen und begreifen ihn auch als die einzig denkbare Konsequenz aus der NS-Zeit und dem Holocaust, dann muss an dem, was aktuell Stand der politischen Dinge ist, deutlich Kritik geübt werden. Es ist wirklich bestürzend, wie das Niveau mittlerweile absinkt, aber Krieg ist auch Krieg der Worte, und wir sind keine Unbeteiligten, sondern in Deutschland sind wir im Grunde Partei, wenn es um den Nahostkonflikt geht, wir sind also mittendrin. Aus dieser alles andere als angenehmen Position heraus einen kühlen Kopf zu bewahren, Unrecht zu benennen, ohne irgendein „Anti-„-Bashing zu evozieren, das, nicht mehr und nicht weniger, hat sich der Verfassungsblog aus der Maxime der Menschenwürde, ihrer Priorsisierung heraus, als Ziel ausgegeben.

Das ist auch deshalb gigantisch, weil es noch das „Deutschland-Projekt“ gibt, die Fortsetzung des „Thüringen-Projekts“ auf Bundesebene. In Letzerem wurden wirklich hochklassige Texte verfasst und wir haben mit großer Bewunderung gelesen, wie klar dort bestimmte Entwicklungen vorausgesehen wurden, zum Beispiel die mehr als missliche Tatsache, dass die AfD nun eine Sperrminorität im Landtag hat, die ihr viel zu große Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Prozess einräumt. „Vorausgesehen“ ist vielleicht nicht ganz der richtige Terminus, die Möglichkeit vorausgesehen trifft es mehr. Es wäre ja immerhin auch möglich gewesen, dass das Thüringen-Projekt, das auch zivilgesellschaftlich angelegt war, insofern Erfolg gehabt hätte, dass es das AfD-Wahlergebnis genau um das eine Prozent drückt, das eine solche Konstellation verhindert hätte. Aber nicht einmal die neue Konkurrenz seitens des BSW hat die AfD wirklich aufhalten können, sie hat eher anderen Parteien geschadet. Die Lage ist ernst und wir warten auf den nächsten Artikel im Verfassungsblog, der sich mit dem AfD-Verbot befasst, das wir für so dringend und notwendig wie nie zuvor halten. Gerade, weil die vom BVerfG unseligerweise eingeführte „Relevanz“ als Verbotskriterium nun so evident geworden ist.

Wenn wir beide Aufgaben zusammen denken, wird der Verfassungsblog wohl bald noch mehr eine zentrale Anlaufstelle für alle werden, die überhaupt noch an einem Diskurs teilnehmen wollen, anstatt sich gegenseitig Schlagworte und Verunglimpfungen um die Ohren zu hauen. Wir profitieren insofern davon, als weitere gute Artikel, die uns bei der rechtlichen Einordnung politischer Tatbestände helfen werden, zu erwarten sind. Wenn wir sie dann noch hier vorstellen dürfen, ist das – nun ja, die zweithöchste Ehre, die höchste wäre es, selbst an diesem Diskurs teilnehmen zu können, aber bestimmte Lebensentscheidungen haben das verhindert. Sozusagen ersatzweise haben wir uns deshalb vor einigen Jahren, als wir den Verfassungsblog noch nicht kannten, einen bestimmten sozialen Kampf in Berlin ausgesucht, um uns einzubringen, dort hatten wir auch die Grundkompetenz, um uns, weiteres Einlesen, vor allem in die speziellen Berliner Regelungen, notwendigerweise eingeschlossen, mit den drängenden Fragen der Wohnungspolitik vertraut zu machen. Mit den Ergebnissen haben wir die Menschenwürde adressiert, sie ist auch unser Leitstern bei Serien wie „Diskursverschiebung nach rechts“ gewesen. Und damit treffen wir uns, von ganz unterschiedlichen Richtungen kommend, mit dem Verfassungsblog. Da es unsere aktivistische Schiene, zumindest derzeit, nicht gibt, ergibt es sich quasi von selbst, dass wir uns der rechtlichen mehr anschließen, wenn wir überhaupt noch am Ball bleiben wollen, ohne in alle möglichen Fallen zu treten.

Wir bereits ein Desaster erlebt, das dem Verfassungsblog hoffentlich erspart bleiben wird, aber die Gefahr ist auch geringer. Wir mussten mitanschauen, wie die Politik die Zivilgesellschaft komplett ignoriert hat und sich dazu sogar deren Straucheln durch die Corona-Pandemie zunutze gemacht hat, wir haben mitansehen müssen, wie Elemente der Demokratie von einer lobbyistisch orientierten Kaste einfach ignoriert werden. Das hat nicht unserem Zugang zur Demokratie geschadet, wohl aber weitere Illusionen darüber, wie die Politik mit der Demokratie in Deutschland umgeht, beerdigt.

Der Verfassungsblog lässt sich nicht unterkriegen dadurch, dass im Osten die jüngsten Wahlergebnisse sind, wie sie sind, sondern man bemerkt auch eine vorsichtige Jetzt-Gerade-Stimmung. Wie mutig diese ist, kann man nur ermessen, wenn man weiß, wie wissenschaftliche Karrieren mittlerweile politisch mitbestimmt werden. Wer sich für das Recht aller Menschen auf Menschenwürde einsetzt, kann in Deutschland schon richtige Probleme bekommen. Das ist 80 Jahre nach der NS-Diktatur ein Offenbarungseid der Politik, der auch noch als Konsequenz aus dem Holocaust verkauft wird. In Wirklichkeit geht es darum, mit den Rechtsgewirkten anderer Länder zusammen auch dieses Land immer mehr auf rechts zu drehen, weg von der Humanität, weg von der Menschenwürde. Und welcher Hebel wäre dafür besser geeignet als die Staatsräson, gegen die ja niemand ernsthaft etwas vorbringen kann. Da wirkt die Macht, die auch im Editorial angesprochen wird, zerstörerisch gegen eine Kultur der Offenheit. Dagegen hat es die Zivilgesellschaft genauso schwer wie bei der Berücksichtigung ihrer demokratischen Rechte, wenn es mal zu einem Volksentscheid kommt. Für uns sind es unterschiedliche Vorgänge bezüglich ihrer Genese, die Wichtigkeit ist immer eine Frage der eigenen Prioritäten. Man sollte sie aber nicht isoliert betrachten, denn am Ende sehen wir im Verlauf des Prozesses, über die Jahre hinweg, als Ergebnis: weniger Demokratie. Das muss uns besorgen. Und es macht uns auch Sorgen. Gegen dieses große, große Unbehagen über den Zustand der hiesigen Demokratie und wie er sich verändert, schreiben wir an.

In einer Hinsicht haben es Autor:innen des Verfassungsblogs etwas leichter. Sie sind nicht nur durch die allgemeine Meinungsfreiheit, sondern durch die Wissenschaftsfreiheit zusätzlich geschützt, solange keine unwissenschaftlichen Entgleisungen hervorbringen. Andererseits steht für diese überwiegend jungen Rechtswissenschaftler.innen, die noch etwas erreichen wollen, auch viel mehr auf dem Spiel, wenn sie ins Fadenkreuz der Meinungsfreiheits-Terminatoren geraten.

Unsere Befürchtungen und Ängste bezüglich der Verfassung dieses Staates und dem Umgang von Politik und Presse mit seiner Verfassung wenigstens zum Ausdruck bringen zu können, besagt aber auch, es ist noch nicht alles verloren. Bleiben wir also dran, wiewohl wir wenig bewirken können, auch im Vergleich zum Verfassungsblog und zu zivilgesellschaftlichen Organisationen, die auf uns leider immer mehr den Eindruck erwecken, sie kämpfen gegen Windmühlen. Über negative Entwicklungen im diesem Bereich, zum Beispiel, dass man versucht, sie einfach finanziell auszutrocknen, um sie mundtot zu kriegen, werden wir im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten auch wieder äußern. Unser Beitrag kann leider nicht die finanzielle Unterstützung aller sein, die wir für demokratiewichtig halten, unser Artikel als Ausdruck der Verbundenheit müssen in der Regel ausreichen. Wir wissen, dass wir diejenigen sind, die auf der Nehmerseite stehen und mehr profitieren, als dass wir wirken, aber „profitieren“ ist ja bei uns nicht wörtlich, sondern nur inhaltlich, unseren Informationsstand betreffend, gemeint, das gleicht das schlechte Gewissen bis zu einem gewissen Grad aus.

TH


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