Briefing Geopolitik, Demokratie in Gefahr, USA, Supreme Court, Trump
Liebe Leser:innen, auch in dieser Woche möchten wir Ihnen das Editorial des Verfassungsblogs weiterleiten. Es befasst sich mit der Entwicklung des Rechtsstaats in den USA, insbesondere anhand der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Wir erklären in einem Kommentar unterhalb des Artikels, warum wir es immer wieder und immer häufiger für wichtig erachten, diese Entwicklungen bei der Führungsmacht des Westens in Deutschland zu reflektieren.
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Das Gesetz der Gesetzlosigkeit – Zur letzten Sitzungsperiode des US Supreme Courts
von Leah Litman auf Verfassungsblog
Die Sitzungsperiode des US-Supreme Courts ist zu Ende. Sie stand im Zeichen teils verstörender Entwicklungen. Eine der folgenreichsten: Republikanische Richter*innen legitimierten die Delegitimierungskampagne der Trump-Regierung gegenüber den unteren Bundesgerichten – und zwar nicht erst im jüngsten Beschluss in Trump v. CASA. In gleich mehreren Entscheidungen übernahm der Supreme Court die Trump’sche Rhetorik, dass Bundesgerichte, die Bundesrecht gegenüber der Regierung durchsetzen, irgendwie illegitim seien. Nicht das rechtswidrige Verhalten der Exekutive bedrohe demnach die Verfassung, sondern die Entscheidungen der Gerichte, die die Exekutive dabei einschränken.
Trump und seine Regierung haben sich auf ganz unterschiedliche Weise richterlicher Kontrolle widersetzt. Die Delegitimierungskampagne gegen Richter*innen und die Autorität bundesgerichtlicher Entscheidungen stand dabei im Mittelpunkt. Als die Moderatorin Laura Ingraham Trump fragte, ob sich seine Regierung an Gerichtsurteile halte, wechselte er kurzerhand das Thema und lästerte über Richter*innen: „Ich hatte die schlimmsten Richter. Ich hatte korrupte Richter.“ Trump nannte Richter Boasberg, der das erste Verfahren zum Alien Enemies Act entschied, einen „radikal linken Irren“, einen „Unruhestifter und Aufrührer“, der „ANGEKLAGT werden sollte“. In einer Erklärung nach Boasbergs erstem Urteil gegen die Regierung behauptete Justizministerin Pamela Jo Bondi, dass „ein Prozessrichter in DC Tren de Aragua-Terroristen über die Sicherheit der Amerikaner stellt“. Trump deutete an, dass Richter, die gegen ihn urteilten, „korrupt“ sein könnten, und fügte hinzu: „Wir müssen uns die Richter vielleicht anschauen, denn ich denke, das ist ein sehr schwerer Verstoß.“ Trump dämonisierte die Gerichte und stellte sie als Gefahr dar. Er forderte „mutige GERECHTIGKEIT“ und warnte: „Wenn die Gerichte uns nicht mehr erlauben, das zu tun, was uns seit 250 Jahren erlaubt war, kann Amerika nicht mehr dasselbe sein.“
Diese Rhetorik setzte sich auch im Regierungshandeln fort: Die Regierung missachtet Gerichtsentscheidungen ganz offen. Die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, warf den Medien „Panikmache“ vor, weil sie vor einer möglichen Verfassungskrise warnten, in der die Exekutive sich nicht an Gerichtsentscheidungen hält. Dabei finde der „wahre Verfassungsbruch“ „innerhalb unserer Justiz statt, wo Bezirksrichter in liberalen Bezirken im ganzen Land ihre Macht missbrauchen, um die exekutive Autorität von Präsident Trump einseitig zu blockieren.“ Leavitt nannte einige Urteile der unteren Gerichte gegen die Regierung „verfassungswidrig“ und „unfair“: „Ein Bezirksrichter unterer Instanz kann keine einstweilige Verfügung erlassen, um die exekutive Autorität des Präsidenten auszuhebeln.“ Vizepräsident Vance sagte, es sei „illegal“, wenn ein Richter bestimmte Anweisungen an Exekutivbeamte erteile, da „Richter nicht befugt sind, die legitime Macht der Exekutive zu kontrollieren.“ Auf die Frage von Senatorin Elizabeth Warren, ob er einem hypothetischen Gerichtsurteil eines unteren Gerichts Folge leisten würde, antwortete Verteidigungsminister Pete Hegseth: „Ich glaube nicht, dass Bezirksgerichte die nationale Sicherheitspolitik bestimmen sollten.“ Doch er fügte hinzu: „Wenn der Supreme Court über ein Thema entscheidet, werden wir dies befolgen.“
Und mehr noch: Mehrere Bundesrichter*innen haben festgestellt, dass die Regierung ihre Anordnungen offensichtlich verletzt hat. Die beiden prominentesten Beispiele betreffen das Thema Einwanderung. Im ersten Fall zum Alien Enemies Act weigerte sich die Regierung, Flugzeuge zurückzubeordern, nachdem Richter Boasberg genau das angeordnet hatte (ein aktueller Whistleblower-Bericht legt nahe, dass dies unter anderem auf Anweisung von Emil Bove erfolgte, der inzwischen für das Berufungsgericht des dritten Bezirks nominiert ist). Und nachdem ein Richter der Regierung untersagt hatte, Menschen ohne vorherige Benachrichtigung und Widerspruchsmöglichkeit in nicht benannte Länder abzuschieben, ließ die Regierung einige Männer kurzerhand über Guantanamo Bay nach El Salvador fliegen. Andere sollten nach Libyen abgeschoben werden, und wiederum andere wurden in ein Flugzeug nach Sudan gesetzt – all das ohne auch nur den Anschein eines ordentlichen Verfahrens.
Mehrere Angehörige der Trump-Regierung haben vorgeschlagen, Richter*innen der unteren Gerichte ihres Amtes zu entheben, sofern sie gegen die Regierung entscheiden. Einige Republikaner*innen im Kongress haben sich dafür offen gezeigt. Vergangene Woche reichte die Regierung Klage gegen alle 15 Bundesrichter*innen in Maryland ein – Grund war ein Urteil, das die sofortige Abschiebung von Migranten blockierte, die gegen ihre Ausweisung geklagt hatten.
Bundesrichter*innen sehen sich daneben zunehmend Drohungen gegen sich und ihre Familien ausgesetzt. Nachdem die Supreme Court-Richterin Amy Coney Barrett in einer Sache gegen die Trump-Regierung entschieden hatte, ging bei der Familie ihrer Schwester Ziel eine Bombendrohung ein.
All dies bildet den Hintergrund, vor dem die aktuellen Entscheidungen des Supreme Court gelesen werden müssen. Sie ergehen in einem politischen Klima, in dem eine Regierung immer mehr Macht beansprucht und zugleich dagegen ankämpft, dass die Exekutive dem Recht unterworfen ist und Bundesgerichte dieses Recht auch gegenüber der Exekutive durchsetzen dürfen. Indem der Supreme Court sich gerade in solchen Fällen regelmäßig gegen die unteren Gerichte stellt, legitimiert er die Delegitimierungskampagne der Regierung und deren Widerstand gegen die Justiz.
Ein Beispiel: In Trump v. Wilcox erlaubten die republikanischen Richter*innen dem Präsidenten etwas, was den unterinstanzlichen Gerichten untersagt ist – ein Präzedenzurteil des Supreme Court vorwegnehmend außer Kraft zu setzen. Trump entließ die Leiter*innen verschiedener Kommissionen und verletzte dabei Bundesgesetze, die nach dem nahezu hundert Jahre alten Urteil Humphrey’s Executor eindeutig verfassungsgemäß sind. Humphrey’s Executor wird regelmäßig als Leitentscheidung für die verfassungsrechtliche Kompetenz des Kongresses zitiert, solche Abberufungsentscheidungen des Präsidenten einzuschränken. Entsprechend blockierten die unteren Gerichte Trumps Entlassungen mit Verweis auf dieses Urteil. Der Supreme Court dagegen macht regelmäßig deutlich, dass nur er selbst eigene Entscheidungen aufheben darf – auch dann, wenn die Entscheidungen inzwischen als überholt gelten und die unteren Gerichte damit rechnen, dass der Supreme Court die Entscheidung bald revidieren wird. Offenbar steht dieses Recht nun allein dem Präsidenten zu. Wie Richterin Elena Kagan in ihrer abweichenden Meinung zu Wilcox schreibt: „Der amtierende Präsident ist der Ansicht, dass Humphrey’s entweder aufgehoben oder eingeschränkt werden sollte. Und er hat sich entschieden, nach dieser Ansicht zu handeln – also das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen.“ Die Entscheidung des Gerichts, so Kagan weiter, „erlaubt es dem Präsidenten, Humphrey’s per Dekret aufzuheben“, obwohl der Supreme Court andere Gerichte stets daran erinnere, dass bindende Präzedenzfälle anzuwenden seien – das Privileg, diese zu kippen, bleibe dem Supreme Court vorbehalten.
Gleichzeitig gab der Supreme Court dem Antrag der Regierung statt, zwei besonders schwerwiegende Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen nachträglich abzusegnen – zum einen die Anordnung, Abschiebeflüge nach dem Alien Enemies Act zu stoppen und bereits gestartete Maschinen zurückzuholen, zum anderen das Verbot, Menschen ohne vorherige Anhörung in Drittstaaten abzuschieben. In ihrer abweichenden Meinung zur third country removal decision schrieb Richterin Sotomayor: „Jedes Mal, wenn dieses Gericht Rechtsbruch mit Ermessensspielraum belohnt, trägt es zur weiteren Erosion des Respekts vor Gerichten und dem Rechtsstaat bei.“ Der Supreme Court hat die Regierung nicht für die Missachtung gerichtlicher Anordnungen verantwortlich gemacht, im Gegenteil: Er hat sie von der Pflicht entbunden, diese Entscheidungen zu befolgen – und damit die Argumentation der Regierung gestärkt, dass die von Anfang an nicht legitim gewesen seien.
Erst letzte Nacht gab der Supreme Court dem Antrag der Regierung statt, seine begründunglose Anordnung im Fall der Abschiebung in Drittländer „klarzustellen“. Dabei machte das Gericht deutlich, dass seine frühere Verfügung offenbar so weit gefasst war, dass sie auch die Maßnahme des Bezirksgerichts blockierte. Dieses hatte der Regierung aufgegeben, den Männern – die entgegen einer früheren Gerichtsentscheidung in den Südsudan abgeschoben werden sollten – zumindest den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu gewähren. Der Supreme Court hielt es jedoch nicht einmal für nötig, zu erklären, warum die ursprüngliche Anordnung der Vorinstanz fehlerhaft gewesen sein soll. In einem scharfen Sondervotum schrieb Richterin Sotomayor: „Die heutige Anordnung stellt nur eines klar: Andere Prozessparteien müssen sich an die Regeln halten, aber die Regierung hat den Obersten Gerichtshof offenbar auf Kurzwahl.“
Gerade vor diesem Hintergrund stößt die Entscheidung des Supreme Court im Fall Trump v. CASA bitter auf. Der Supreme Court hatte mehrfach Gelegenheit, auf Antrag der Biden-Regierung über die Zulässigkeit landesweiter einstweiliger Verfügungen zu entscheiden – und lehnte jedes Mal ab. Doch kaum ist eine Regierung im Amt, die das Recht offen und systematisch missachtet, nutzen die republikanischen Richter*innen die Gelegenheit: Ausgerechnet in den ersten sechs Monaten dieser Präsidentschaft schränken sie die Befugnisse der unteren Gerichte ein – und das ausgerechnet in einem der Fälle, in dem das rechtswidrige Handeln der Regierung am offensichtlichsten ist. Im Falle der Executive Order zu birthright citizenship ist das eindeutig. Dass der Supreme Court sich dazu entschied, ausgerechnet in diesem Fall einzugreifen – und dabei die Autorität der unteren Instanzen zu schwächen –, verleiht den Rechtsbrüchen der Regierung erneut den Anstrich der Rechtmäßigkeit. Mehrere Regierungsvertreter*innen feiern das Urteil, denn es stützt – wenn auch indirekt – die Regierungsangriffe auf Gerichte, die es wagen, sich ihr entgegenzustellen. Mit dieser Entscheidung, zu diesem spezifischen Zeitpunkt, sendet das Gericht ein unmissverständliches Signal: Die Regierung beschwert sich zu Recht gegen gerichtliche Kontrolle – und sie sollte weiter Druck machen.
Die Richterinnen Sotomayor und Jackson formulieren diese Sorgen in ihren abweichenden Meinungen. Sotomayor warf dem Gericht vor, sich „beschämenderweise“ auf das „Taktieren“ der Regierung eingelassen zu haben – nämlich in einem Fall, in dem die Regierung in der Sache kaum etwas zu ihrer Verteidigung vorzutragen hatte, weil ihre Politik eindeutig rechtswidrig ist. „Weil ich mich an einem so gravierenden Angriff auf unser System nicht mitschuldig machen will“, schrieb sie für die drei demokratischen Richterinnen, „widerspreche ich.“ Noch schärfer formulierte es Richterin Jackson, als sie die Rolle des Gerichts im Umgang mit den unteren Instanzen kritisiert: „Dass dieses Gericht an der Herausbildung einer Kultur der Verachtung von unteren Gerichten, deren Urteilen und Rechtsauslegung mitwirkt, wird den Zerfall unserer staatlichen Ordnung mit Sicherheit vorantreiben.“
Manche der Supreme-Court-Entscheidungen mögen – für sich genommen und abstrakt betrachtet – noch irgendwie rechtlich zu begründen sein. Doch zusammengenommen und vor dem konkreten politischen Hintergrund bedeuten sie nichts weniger als die Legitimierung einer Exekutive, die ein Grundprinzip des Rechtsstaats ablehnt: dass Präsident und Regierung dem Gesetz unterliegen. Das Muster ist dabei stets dasselbe: Die republikanischen Richter*innen verpassen den bad vibes der republikanischen Partei und ihres Präsidenten – in diesem Fall: schlichte Gesetzlosigkeit – einen rechtmäßigen Anstrich. Soweit man das, was die republikanischen Richter*innen tun, überhaupt noch Recht nennen kann – dann ist es wohl ein Recht der Gesetzlosigkeit; ein Recht, das geradezu dazu einlädt, diesen rechtswidrigen Weg weiter zu beschreiten.
Dieses Editorial ist Teil unseres Spotlights zu „US Democracy Under Threat“, das Beiträge von führenden Wissenschaftler*innen aus Rechts- und Politikwissenschaft versammelt.
Leah Litman ist Autorin des New York Times Bestsellers „LAWLESS: How the Supreme Court Runs on Conservative Grievance, Fringe Theories, and Bad Vibes“.
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Kommentar
Stolz sind wir nicht darauf, dass wir bereits vor Jahren das Hashtag #Demokratie in #Gefahr in unsere politische Berichterstattung eingeführt haben. Doch immerhin lagen wir mit unserer Einschätzung richtig. Gerade, als die Ampelkoalition startete, sogar noch etwas früher, hielten wir es für richtig, auf den schleichenden Demokratieabbau in Deutschland hinzuweisen. Nach Joe Bidens Wahlsieg im Jahr 2020 glaubte kaum jemand, dass Trump wiederkehren könnte. Nach dem Start der Ampelkoalition glaubte kaum jemand, dass Deutschland dermaßen nach rechts rücken könnte, wie es aktuell der Fall ist.
Demokratie in Gefahr ist jetzt. Denn was glauben Sie, was die rechteste Regierung, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg jemals hatte, tun wird? Sie wird natürlich die Entwicklung in der größten aller Demokratien beobachten und es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass sie der Trump Administration deren Haltung zum Rechtsstaat nachbilden wird. Vielleicht nicht in vollem Umfang, die USA galten schon vor der neuen Amtszeit von Donald Trump nicht mehr als eine Demokratie auf einer Stufe mit den besten unter den europäischen Staaten, die Rasanz der dortigen Entwicklung werden wir in Deutschland so nicht sehen.
Sie haben aber sicher mitbekommen, dass gerade ein Kampf um die Besetzung dreier Richter:innenstellen am Bundesverfassungsgericht stattfindet. Es geht dabei, etwas vereinfacht, genau um das, was in den USA diesen Durchgriff des Supreme Courts im Sinne einer Regierung, die mit seiner Hilfe die Gewaltenteilung aushebelt, erst ermöglicht hat: Um politische Einflussnahme auf die Justiz, die unabhängig sein sollte. Auch in Deutschland werden Richterstellen, besonders am BVerfG, nach politischen Gesichtspunkten besetzt, und die Rechten sind weit damit vorangekommen, ihre Leute auf diese Positionen zu hieven. Wenn diese Tendenz sich fortsetzt, wird sie erhebliche Auswirkungen auf die ohnehin rechtslastige Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG haben. Hier wäre dringend ein Gegengewicht notwendig, wenn die Gewaltenteilung in Deutschland weiterhin funktionieren soll.
Ganz aktuell zum Thema: Bundesverfassungsgericht: Union rügt SPD-Vorschlag Frauke Brosius-Gersdorf.
Auch in Deutschland steht zu befürchten, dass das Gericht sich zum Büttel einer Regierung macht, die Gesetzlosigkeit quasi höchstrichterlich legitimiert. Die Argumentationslinie wird etwas anders verlaufen als in den USA, weil das an unzähligen detaillierten Normierungen ausgerichtete deutsche Recht grundsätzlich elaborierter ist als stark an Präzedenzfällen orientierte Recht der USA, das sich nach unserer Auffassung leichter manipulieren lässt als das feine Geflecht verschiedener Stufen von Recht hierzulande.
Aber haben Sie vernommen, dass zum Beispiel das Grenzregime, das in Deutschland neuerdings herrscht, von einem Gericht gestoppt wurde oder bald werden könnte? Uns ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen. Wir sind auch gespannt, ob das Bundesverfassungsgericht bisher rechtswidrige Eingriffe in den Sozialstaat erlauben wird, weil die Regierung es will, wie zum Beispiel die 100-Prozent-Sanktionierung von Bürgergeldempfänger:innen, eines der besonders üblen Populismus-Projekte der Union, das auch von der Wortwahl, mit der es in die Öffentlichkeit getragen wird, direkt aus der Feder von MAGA-Leuten stammen könnte. Vermutlich würden Linnemann, Spahn und andere dies für ein Kompliment halten, wenn sie diesen Beitrag lesen würden.
Wir meinen es nicht so. Wir sehen die disruptiven Ansätze, die hier ins Regierungshandeln einfließen. Die Außenpolitik tendiert ähnlich. Politiker, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, nach Deutschland einladen und sagen, sie seien hier sicher, obwohl Deutschland sich der IStGH-Rechtsprechung unterworfen hat? Kein Problem. Massive Völkerrechtsverletzungen als „Sie machen für uns die Drecksarbeit“ erklären? Aber klar. Die hart erkämpften LGBTI*-Rechte als eine Art Zirkus darstellen, das geht dieser Regierung und besonders ihrem Chef so leicht von der Hand.
Von der Argumentation, Friedrich Merz habe noch nicht verstanden, dass er als Kanzler anders reden muss, als er dies zuvor in seiner Oppositionsführer-Rolle getan hat, halten wir nicht viel. Wir glauben angesichts der rechten Thinktanks, mit denen diese Regierung vernetzt ist, nicht, dass dies alles Zufall oder „rausgerutscht“ ist, zumal Merz gar nicht daran denkt, seine Äußerungen zurückzunehmen oder auch nur zu relativieren. Natürlich ist eine der Ideen dahinter, die AfD kleinzuhalten oder wenigstens nicht an der Union vorbeiziehen zu lassen, aber das macht diese verbalen Anschläge auf die rechtsstaatliche Demokratie nicht besser. Das Gegenteil wäre richtig, nämlich Kante gegen diejenigen zu zeigen, die vermutlich vollkommen zu Recht vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch bezeichnet werden und nach dessen Ansicht gewillt sind, die Verfassung angreifen, wo sich ihnen die Gelegenheit bietet.
Nun ist es so gekommen, dass die deutsche Regierung die Drecksarbeit erledigt, den Diskurs immer weiter nach rechts zu verschieben. „Diskursverschiebung nach rechts“ war bereits im Jahr 2020 der Titel einer vierteiligen Beitragsreihe von uns, als noch niemand – Sie wissen schon, wir haben es oben erwähnt.
Vieles, was als mächtiger Wind der Autokratisierung aus den USA herüberweht, wirkt hier noch etwas mehr wie eine Brise in einem heißen Sommer, und natürlich ist es auch dagegen gerichtet, gegen die immer heißeren Sommer etwas zu tun, aber wir können nur davor warnen, die Auswirkungen zu unterschätzen, die das Geschehen in den USA für uns in Deutschland und anderen europäischen Ländern hat. Außerdem greift die Trump-Administration direkt in Europa ein, in dem sie die hiesigen Wahlkämpfe zugunsten rechter Politiker beeinflusst. Manchmal funktioniert es erschreckend gut, wobei man Vorgänge wie die kürzlichen Präsidentschaftswahlen in Polen differenziert sehen muss. Der abermalige Rechtsruck hatte nicht nur eine Ursache.
Wir halten das, was sich in den Vereinigten Staaten gerade zuträgt, für brandgefährlich für alle Demokratien auf der Welt. Wir betrachten die USA hierzulande vor allem geopolitisch. Das ist insofern logisch, als wir uns lange Zeit keine großen Gedanken über die internen Entwicklungen dort machen mussten. Sie waren, wie auch bei uns, nicht sehr befriedigend, der Fortschritt war in vielen Bereichen zum Erliegen gekommen, besonders, wenn ökonomische Tatbestände rechtlich gerahmt wurden, aber man hatte immer das Gefühl, dass aus den USA nicht so viel Druck kommt, dass Europa gar nichts anderes übrig bleibt, als den Weg, der dort gegangen wird, exakt nachzuzeichnen. In Deutschland ist die Gefahr für die Demokratie jetzt aber besonders groß, wegen der ausgeprägten Unterwürfigkeit deutscher Politik den USA gegenüber wegen, und weil vieles von den MAGA-Ansätzen und der Unionshaltung zu den wichtigen Themen durchaus synchronisierbar ist.
Deswegen muss unser Blick, wenn wir die Demokratie in Deutschland verteidigen wollen, unbedingt die Beobachtung der binnenpolitischen Vorgänge in den USA umschließen. Wir müssen doch wissen, wo die grundsätzlich nicht sehr ideenreiche rechte deutsche Politik sich ihre Vorbilder sucht, um dafür gewappnet zu sein, was uns noch alles erwarten kann. Bei uns ist es so: Wir rechnen mittlerweile mit beinahe allem. Über die USA nachzudenken und zu schreiben, macht zumindest in der Form resilient, dass kein Demokratierückbau in Deutschland vollkommen unerwartet auf uns niedergehen wird.
TH
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