2024 fast 300.000 Einbürgerungen +++ +++ Grundsätze der Einbürgerung in Deutschland (Recherche) +++ Wie viele Geflüchtete wurden insgesamt eingebürgert? (Statista + Kurzkommentar)

Briefing Gesellschaft, Geflüchtete, Einbürgerung, Voraussetzungen der Einbürgerung, Entziehung der Staatsbürgerschaft

Wir starten heute eine kleine Artikelreihe zum Schicksal der Geflüchteten. Wie sind sie in Deutschland angekommen,  ist der Grundgedanke dieser Reihe, die wir heute mit einer Grafik zu den Einbürgerungen starten und in der Folge um weitere bildliche Darstellungen und um Analysen ergänzen werden.

Sosehr die Menschen im Land auch gerne eine deutliche Meinung zur Migration haben, vor allem zu den Geflüchteten der letzten 10 Jahre, die meisten wissen herzlich wenig darüber, wie diese Menschen jenseits einiger meist vollkommen einseitiger Schlagzeilen leben. Wir fangen heute mit einer kleinen Aufklärungsdosis an, die sich mit den Einbürgerungen befasst.

Einbürgerungen von Geflüchteten gehen nur langsam voran

Nahezu alle Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland kamen, streben eine Einbürgerung an. Die Zahl der Einbürgerungen der Geflüchteten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind, geht allerdings nur langsam voran. Das zeigt die Statista-Infografik mit Daten des DIW-Berlin. So lag die entsprechende Einbürgerungsquote 2021 bei lediglich 2,1 Prozent. Bis 2023 ist sie auf 7,5 Prozent angestiegen. Bis 2023 haben rund ein Viertel der Geflüchteten die Einbürgerung beantragt. 65 Prozent beabsichtigen dies wahrscheinlich noch zu tun. Lediglich 1,3 Prozent gaben an, dies wahrscheinlich nicht anzustreben.

Ausländer können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Mit einer Einbürgerung erhält man nicht nur ein dauerhaftes Bleiberecht, sondern auch weitere bürgerliche Rechte und Pflichten. Im Jahr 2024 erhielten fast 300.000 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit – der höchste Wert in diesem Jahrtausend. Seit dem 27.06.2024 gilt ein neues Einbürgerungsgesetz, unter anderem wurde die Mindestaufenthaltsdauer auf drei bis fünf Jahre verkürzt.

Kommentar

291.955. Das ist die Zahl des Jahres. So viele Menschen wurden 2024 deutsche Staatsbürger:innen. Jedoch lag der Sterbeüberschuss in Deutschland bei 330.000 Personen. 1,07 Millionen Sterbefällen standen lediglich 677.000 Geburten gegenüber.

Wem nicht einleuchtet, warum es dringend notwendig ist, Menschen enger an Deutschland zu binden, die nicht hier geboren wurden, der muss sich nur die obigen Zahlen anschauen. Trotz einer Rekordzahl von Einbürgerungen im Jahr 2024 diese nicht ganz gereicht, um den Sterbe-Überschuss auszugleichen. Wer möchte, dass dieses Land weiterhin funktioniert, dass sich Menschen mit ihm identifizieren und sich hier einbringen, der muss Einbürgerungen positiv gegenüberstehen.

Das heißt nicht, dass man „unbesehen“ einbürgern soll. Selbstverständlich muss Grundwissen vorhanden sein, das man auch von Autochthonen fordern sollte (wobei es da oft nicht sehr gut aussieht, viele gerade Eingebürgerte wissen oft mehr über Deutschland als geborene Deutsche). Es bedeutet nach unserer Ansicht aber auch nicht, dass eine Gesinnungsprüfung überdehnt werden darf. Zu leicht lassen sich solche Hürden umgehen, indem Menschen einfach nicht die Wahrheit über ihr Weltbild und ihre politischen Ansichten sagen.

Wer nicht ohnehin durch Straftaten, auch politische, ein Einbürgerungshindernis aufweist, also bisher unauffällig war und als gut integriert gilt und das Grundwissen über die FDGO beherrscht, sollte die Einbürgerung erhalten, wenn er oder sie dies wünscht. Wir halten fünf Jahre nach Ankunft auch für einen angemessenen Zeitraum bis zur Möglichkeit, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Natürlich haben wir ein wenig recherchiert, wie die Einbürgerungsvoraussetzungen in Deutschland ausgestaltet sind:

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt, insbesondere in § 10 StAG. Die Anforderungen wurden zuletzt 2024/2025 reformiert und betreffen Aufenthalt, Integration, Sprachkenntnisse sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe.gesetze-im-internet+2

Zentraler Gesetzesrahmen

  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Die maßgeblichen Normen sind § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) und, je nach Fall, weitere Paragrafen für Sondergruppen wie Spätaussiedler.auswaertiges-amt+2

  • Weitere Gesetze: Verweise auf das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Aufenthaltsstatus relevant.proasyl

Konkrete Voraussetzungen (Stand 2025)

  • Aufenthaltsdauer: Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen strengere Ausnahmen, z.B. herausragende berufliche oder schulische Leistungen, wobei die verkürzte Zeit von drei Jahren zunehmend eingeschränkt wurde).xn--einbrgerung-whb+2

  • Identität & Staatsangehörigkeit: Nachweis einer geklärten Identität und Staatsangehörigkeit, meist über gültige Reisedokumente.bamf+1

  • Aufenthaltsstatus: Besitz eines unbefristeten oder dauerhaft angelegten Aufenthaltstitels, u.a. Blaue Karte EU oder spezielle Aufenthaltserlaubnisse.stadt.muenchen+2

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Eigenständige finanzielle Absicherung ohne Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung.stadt.muenchen+1

  • Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Für einige Gruppen (insb. ehemalige Gastarbeiter) werden mündliche Grundkenntnisse akzeptiert, entsprechende Härtefall- und Ausnahmebestimmungen sind möglich.migrando+3

  • Einbürgerungstest: Bestehen des Einbürgerungstests, der Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über Lebensverhältnisse in Deutschland prüft. Für bestimmte Ausnahmen (z.B. ehemalige Gastarbeiter) entfällt der Test.integrationsbeauftragte+2

  • Integration: Nachweis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse (z.B. familiäre, schulische oder berufliche Integration sowie gesellschaftliche Teilhabe).xn--einbrgerung-whb+1

  • Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens und zum Verbot des Angriffskriegs. Verstöße wie Antisemitismus, Rassismus oder sonstige Menschenfeindlichkeit schließen Einbürgerung aus.bmi.bund+2

  • Straflosigkeit: Keine Verurteilung wegen einer Straftat (ausgenommen geringfügige Delikte).auswaertiges-amt+2

Besondere Regelungen

  • Mehrstaatigkeit: Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt (vorher Ausnahmen nur für EU/Schweiz).auswaertiges-amt

  • Erleichterungen: Für ehemalige Gastarbeiter, Ältere oder Härtefälle sind Ausnahmen bei Sprach- oder Wissenstest möglich; Nachweise per Attest, Bildungszeugnis oder Arbeitsplatz-/Rentenbescheinigung.bundesregierung+1

Zusammengefasst:

Für die Einbürgerung in Deutschland müssen u.a. mindestens fünf Jahre Aufenthalt, Sprachniveau B1, Integration und gesicherter Lebensunterhalt, das Bestehen des Einbürgerungstests sowie das Bekenntnis zur Verfassung nachgewiesen werden. Die genaue rechtliche Grundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere § 10.bundesregierung+4

Kommentar Teil 2

Was sofort auffällt, ist, dass für die Einbürgerungen Voraussetzungen gelten, die viele autochthone Deutsche nicht erfüllen würden, zum Beispiel selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts, (weitgehende) Freiheit von Verurteilungen für Straftaten. Ob die Erweiterung der Gesinnungsprüfung sinnvoll ist, die jüngst vorgenommen wurde, ist hingegen Sachfrage: Glaubt man jemandem, fügt die Indizien hinzu, die sich aus seinem Lebenswandel ergeben, geht man davon aus, dass die Fassade dem entspricht, was dahinter zu sehen wäre, könnte man hinter diese Fassade schauen, dann ergibt eine solche Prüfung Sinn. Wenn nicht, nicht. Dann kommt es nur noch auf die Taten an.  Und was könnte man tun, wenn sich durch dieTaten eines Menschen die Einbürgerung als Fehler erweist? Wir haben wieder recherchiert, wie die aktuelle Lage ist:

Eine „Staatsbürgerschaft auf Probe“, die im Sinne eines automatischen Widerrufs über Jahre hinweg fortbesteht, existiert in Deutschland nicht. Ist eine Person einmal ordnungsgemäß eingebürgert, besitzt sie die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich dauerhaft. Allerdings kann die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen nachträglich entzogen werden – dies ist aber an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft und kein pauschales „Probe-“Modell.xn--einbrgerung-whb+1

Rücknahme und Verlust nach Einbürgerung

  • Rücknahme der Einbürgerung (§ 35 StAG): Eine bereits vollzogene Einbürgerung kann widerrufen (zurückgenommen) werden, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen wurde – etwa durch falsche Angaben im Verfahren. Die Rücknahme ist jedoch zeitlich limitiert und greift nicht bei späteren Verfehlungen.forum-recht-online+1

  • Entziehung der Staatsangehörigkeit (§ 34 StAG): Seit 2024 besteht die Möglichkeit zur Entziehung, wenn sich eingebürgerte Deutsche grob illoyal gegenüber der Bundesrepublik verhalten (zum Beispiel terroristische Aktivitäten oder konkrete Gefährdungen der demokratischen Grundordnung, vgl. § 34 Abs. 1 StAG). Diese Maßnahme betrifft aber ausschließlich Doppelstaatler; Staatenlosigkeit darf nicht entstehen.gesetze-im-internet+1

Strafbare Handlungen und FDGO

  • Nach der Einbürgerung kann die Staatsangehörigkeit nicht allein wegen einer Straftat oder verfassungsfeindlichen Äußerungen pauschal wieder entzogen werden. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn beim Antrag relevante Tatsachen verschwiegen wurden oder das Gesetz eine explizite Entziehung vorsieht.forum-recht-online+1

  • Antisemitische, rassistische oder gegen die FDGO gerichtete Aktivitäten können zwar zur Ablehnung der Einbürgerung führen, nach der Einbürgerung aber keinen automatischen Rückfall zur früheren Staatsbürgerschaft begründen. Nur bei nachträglich nachgewiesener Täuschung kann die Einbürgerung rückgängig gemacht werden.bmi.bund+1

Neue Ausweitungen (2024/2025)

  • Mit der Reform 2024 wurde das Entziehungsrecht punktuell erweitert, auch auf Fälle wie die Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen oder aktive Gefährdung der Grundordnung, allerdings ebenfalls mit der Einschränkung, dass keine Staatenlosigkeit eintreten darf.bmi.bund

Zusammengefasst:

Eine Staatsbürgerschaft auf Probe gibt es in Deutschland nicht. Die Entziehung oder Rücknahme ist nur unter sehr spezifischen Bedingungen zulässig, etwa bei erschlichener Einbürgerung oder gravierender Loyalitätsverletzung im Fall von Doppelstaatlern. Massive Verfehlungen nach Einbürgerung können im Regelfall nicht zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich einen Entzug vor.gesetze-im-internet+2

Kommentar Teil 3

Wer also immer nur politisch-populistisch darstellt, dass die Einbürgerung erleichtert wurde, lässt absichtlich weg, dass es auch neue Entziehungsmöglichkeiten gibt. Freilich ist das Problem einer möglichen Staatenlosigkeit von hoher Relevanz, denn ein Land, das sich an völkerrechtliche Vorgaben halten will, darf auch bei schwersten Verbrechen seine Bürger:innen nicht ausbürgern und sie staatenlos und damit komplett schutzlos machen. Verbrechen aller Art müssen also im System bearbeitet werden, nicht durch Ausweisung aus dem System. Deswegen hier noch einmal eine Recherche, die klarstellt, dass Deutschland sich nach dem Zweiten Weltkrieg, wie auf allen anderen Gebieten des Völkerrechts oder internationaler Vereinbarung, vollumfänglich als demokratisch-freiheitlicher Rechtsstaat neu aufstellen wollte:

Ja, die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, den die Bundesrepublik Deutschland durch den Beitritt zu einschlägigen Übereinkommen anerkannt hat. Deutschland ist insbesondere Vertragsstaat des UN-Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 und des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954.bundestag+2

Inhalt der völkerrechtlichen Verpflichtungen

  • Nach Artikel 8 des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 darf ein Vertragsstaat einer Person die Staatsangehörigkeit nur dann entziehen, wenn sie dadurch nicht staatenlos wird – mit eng begrenzten Ausnahmen (z.B. bei erschlichener Einbürgerung).bundestag

  • Deutschland hat keine Vorbehaltserklärungen für weitergehende Entziehungsgründe abgegeben, sondern sich ausdrücklich zu einer restriktiven Anwendung der Entziehung bekannt.bundestag

  • Die Bundesrepublik hat auch Regelungen geschaffen, um Staatenlosigkeit durch Ausbürgerung – z.B. bei Aufgabe oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit – möglichst zu vermeiden bzw. zu verhindern, dass jemand ohne Staat bleibt.zeitschrift-vereinte-nationen

Umsetzung in deutsches Recht

  • Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sieht vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht entzogen oder aberkannt werden kann, wenn dadurch Staatenlosigkeit eintreten würde.zeitschrift-vereinte-nationen+1

  • Auch bei „Entlassungen“ aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird verlangt, dass bereits eine neue Staatsangehörigkeit zugesichert sein muss, bevor die deutsche aufgegeben werden darf.zeitschrift-vereinte-nationen

Fazit

Die Vermeidung von Staatenlosigkeit ist Teil internationaler völkerrechtlicher Verpflichtungen, an die Deutschland durch mehrere Übereinkommen gebunden ist und die auch im nationalen Recht strikt umgesetzt werden.personenstandsrecht+2

Kommentar Teil 3

Abgesehen von Doppelstaatlern ist drin, wer drin ist. Das ist auch so gewollt, damit jeder, der (von Erschleichung durch Täuschung abgesehen, also von einem Delikt, das noch vor der Einbürgerung begangen wurde) deutscher Staatsbürger ist, die Vorzüge des Rechtsstaats in Anspruch nehmen kann, auch diejenigen, die über Menschen- und Grundrechte hinausgehen. Ein faires Verfahren, das rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt, hat zwar prinzipiell jeder, der in Deutschland lebt, aber wir wissen auch, dass über die Abschiebung von Straftätern, die eben keine Staatsbürger sind, viel diskutiert wird. Wir halten das im Wesentlichenfür Schaumschlägerei, um es volkstümlich auszudrücken, aber es geht ja auch um das Hassklima, das seitens interessierter, rechter politischer Personen mit dieser Themensetzung erzeugt werden und Profit in Form von Wählerstimmen erbringen soll. 

Das aktive und passive Wahlrecht fällt wohl jedem sofort ein, wenn es darum geht, welche zusätzlichen Rechte Staatsbürger gegenüber statusmäßigen Ausländern haben. Aber was gibt es sonst noch für Unterschiede? Damit befasst sich unsere abschließende Recherche:

Neben dem Wahlrecht genießen deutsche Staatsbürger zahlreiche exklusive Vorteile und Rechte gegenüber Nicht-Staatsbürgern. Viele dieser Privilegien sind im Grundgesetz garantiert und betreffen u. a. Aufenthaltssicherheit, Berufsrechte, Freizügigkeit und diplomatischen Schutz.diakonie+1

Exklusive Rechte deutscher Staatsbürger

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht: Deutsche Staatsbürger können nicht ausgewiesen oder abgeschoben werden. Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland ist unbeschränkt und nicht an Bedingungen geknüpft. Ausländer können nach Verlust des Aufenthaltstitels ausgewiesen werden, Deutsche nicht.bmi.bund+1

  • Konsularischer Schutz: Im Ausland können sich Deutsche auf den Schutz der deutschen Vertretungen (Konsulate, Botschaften) verlassen. Ausländer haben in vergleichbaren Situationen keinen Anspruch auf den gleichen diplomatischen Schutz der BRD.bmi.bund

  • Zugang zu öffentlichen Ämtern: Nur Deutsche können uneingeschränkt als Beamte, Richter oder Berufssoldaten tätig sein. Auch bestimmte Positionen in der Verwaltung sind ausschließlich Staatsbürgern vorbehalten.diakonie+1

  • Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit: Deutsche genießen das Recht, sich überall im Bundesgebiet niederzulassen (Art. 11 GG) und frei zu bewegen. Für Nicht-Staatsbürger gelten Einschränkungen, z. B. durch aufenthaltsrechtliche Vorgaben und Meldepflichten.diakonie

  • EU-Freizügigkeit: Mit deutschem Pass kann man sich in jedem EU-Land niederlassen, leben und arbeiten.bmi.bund

  • Gesicherter Zugang zu allen Berufen: Die Berufswahl ist für Deutsche uneingeschränkt möglich, während Ausländer z. B. bei Beamtenlaufbahnen, medizinischen Berufen oder als Anwälte Einschränkungen erfahren können.diakonie

  • Internationaler Reisevorteil: Der deutsche Reisepass bietet visafreie Einreise in viele Länder und gilt als eines der „stärksten“ Reisedokumente weltweit.bmi.bund+1

  • Schutz vor Auslieferung: Deutsche dürfen nur in sehr engen, gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (innerhalb der EU oder vor internationalen Gerichten) ausgeliefert werden (Art. 16 GG).diakonie

  • Deutschengrundrechte: Einige Grundrechte des Grundgesetzes gelten explizit „für Deutsche“, darunter das Widerstandsrecht, die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit (Art. 8, 9, 11, 12, 20 GG).diakonie

Unterschiede im Alltag und im Recht

  • Keine periodische Ausländerbehördenkontakte: Deutsche Staatsbürger müssen sich nicht regelmäßig bei Behörden melden oder Aufenthaltstitel verlängern lassen. Bei längerer Auslandsabwesenheit verlieren sie ihre Staatsbürgerschaft nicht.diakonie

  • Politische Rechte: Über das Wahlrecht hinaus können Staatsbürger für Parlament und andere politische Ämter kandidieren und teilnehmen.bmi.bund

  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Seit 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich, was neue Freiheit bezüglich Identitätswahl und Beweglichkeit bietet.diakonie

Übersicht in Tabelle

Privileg Deutsche Staatsbürger Nicht-Staatsbürger (meist Drittstaatler)
Unbefristetes Aufenthaltsrecht Ja diakonie Nein diakonie
Beamtenstatus/öffentliche Ämter Ja diakonie+1 Einschränkungen diakonie+1
Konsularischer Schutz im Ausland Ja bmi.bund Nein bmi.bund
Freizügigkeit bundes- und europaweit Ja bmi.bund In der Regel nein, EU-Ausländer: Ja bmi.bund
Unbeschränkte Berufswahl Ja diakonie Mit Einschränkungen diakonie
Visafreies Reisen mit Reisepass Ja diakonie Teilweise mit nationalen Dokumenten
Schutz vor Auslieferung Ja diakonie Nein diakonie
Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene Ja Nein
 

Damit eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft weitreichende Vorteile jenseits des kommunalen Wahlrechts, die zentral für rechtliche Sicherheit, berufliche und persönliche Entfaltung sowie internationale Mobilität sind.bmi.bund+1

Abschließender Kommentar (Teil 4)

Wir erinnern am Ende des Artikels gerne daran, dass viele Rechte, die deutsche Staatsbürger haben und auch solche, die Nicht-Staatsbürger hierzulande haben, in anderen Ländern überhaupt niemand hat, gleich, ob er Staatsbürger ist oder nicht. Deswegen ist die deutsche Staatsbürgerschaft trotz Verschleißerscheinungen der Demokratie immer noch sehr wertvoll und sollte dementsprechend wertgeschätzt, jedoch keinesfalls dazu benutzt werden, ihr eigene Grundlage anzugreifen, indem man auf die Abschaffung der FDGO als deutscher Staatsbürger hinarbeitet. Tut man dies, genießt man trotzdem die Rechte, die in solchen Fällen auch Deutsche haben. Die Staatsbürgerschaft ist ein Stück weit idealistisch angelegt, grundsätzlich auf ein positives Menschenbild ausgerichtet, aber sie ist, und das muss in diesen Zeiten besonders betont werden, auch ein Geben und Nehmen, das den  Zusammenhalt stärken, Rechte vertiefen oder begründen soll, aber auch eine Belohnung dafür sein soll, dass jemand sich tatsächlich integriert. Diese wertvolle Staatsbürgerschaft ist zu Recht mit Anforderungen verbunden.  Wie genau diese ausgestaltet sein sollen und ob wir genau so optieren würden, wie dies derzeit der Fall ist, ist eine andere Frage. 

Unsere zwischenzeitliche Idee, es doch einmal mit einer Staatsbürgerschaft auf Probe zu versuchen, um Fehlentscheidungen rückgängig machen zu können, haben wir verworfen, nachdem wir uns angeschaut haben, wie und warum Deutschland sich verpflichtet hat, keine Staatenlosigkeit entstehen zu lassen, und dass diese Aufstellung ein Bestandteil des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats selbst ist.

Kommentare: TH, recherchierte Teile mit Hilfe von KI anhand präzisier Fragen erstellt

Recherche: zusätzliche Rechte deutscher Staatsbürger

  1. https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/november/vorteile-einer-einbuergerung
  2. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
  3. https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844
  4. https://mediendienst-integration.de/migration/staatsbuergerschaft.html
  5. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeitsrecht/staatsangehoerigkeitsrecht-node.html
  6. https://www.svr-migration.de/jahresbericht-2021-jahrzehnt-der-einbuergerung/
  7. https://www.gesis.org/fileadmin/upload/forschung/publikationen/gesis_reihen/Blickpunkt/5/wasmer.pdf
  8. https://santiago.diplo.de/cl-de/service/1210354-1210354
  9. http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/staatsbuerger-rechte-und-pflichten
  10. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126 

Recherche zur Staatenlosigkeit

  1. https://www.bundestag.de/resource/blob/550590/55a7e2d2698ef4aaeb5819ac14506f23/WD-2-138_15-pdf.pdf
  2. https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1977/Heft_2_1977/02_Beitrag_Reermann_VN_1-77.pdf
  3. https://www.mpil.de/de/pub/publikationen/archiv/rechtsprechung-voelkerrecht/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r8693_98
  4. https://www.asyl.net/themen/staatsangehoerigkeit-und-einbuergerung/staatenlosigkeit
  5. https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2024/06/SVR-Studie_Umgang-mit-Staatenlosigkeit.pdf
  6. https://www.juwiss.de/42-2021/
  7. https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2004-10-05-Hoffmann.pdf
  8. https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html
  9. https://www.mpil.de/de/pub/publikationen/archiv/rechtsprechung-voelkerrecht/r96.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r96_10

Recherche zur Ausbürgerung

  1. https://www.deutschlandfunk.de/einbuergerung-staatsangehoerigkeitsrecht-lotsen-100.html
  2. https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
  3. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/testen-sie-ihr-wissen-1872128
  4. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
  5. https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/
  6. https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php
  7. http://forum-recht-online.de/wp/wp-content/uploads/2012/06/FoR0701_Hauth.pdf
  8. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Einbuergerung/musterbogen_einbuergerungstest.html?nn=284310
  9. https://www.br.de/nachrichten/bayern/einbuergerung-in-endlosschleife-warum-das-amt-zur-geduldsprobe-wird,UowAqDs
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
  11. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

Recherche zu den Anforderungen der Einbürgerung

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html
  2. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-einbuergerung-2350620
  3. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
  4. https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844
  5. https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
  6. https://www.proasyl.de/hintergrund/voraussetzungen-fuer-die-einbuergerung-seit-juni-2024/
  7. https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php
  8. https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
  9. https://stadt.muenchen.de/service/info/einburgerungsbehorde/1080548/
  10. https://migrando.de/blog/einbuergerung/wann-benoetige-ich-kein-sprachzertifikat/
  11. https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/pruefung-ausreichender-kenntnisse-der-deutschen-sprache-in-einbuergerungsverfahren-64712?template=20_gp_ifg_meta_detail_d
  12. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610
  13. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/testen-sie-ihr-wissen-1872128
  14. https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteressierte/SprachnachweiseZertifikate/sprachnachweise_zertifikate-node.html
  15. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
  16. https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/25665437265
  17. https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/
  18. https://www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungsvoraussetzungen-02
  19. https://www.xn--einbrgerung-whb.de/ablauf.php


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