Briefing Wirtschaft, Economy, Gesellschaft, Steuern, Erbschaftssteuer, Vermögensteuer, Vermögenssteuer, Steuergerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit
Mittlerweile sind in Deutschland 70 Prozent der Milliardenvermögen vererbt, nicht selbst in irgendeiner Form erarbeitet. Durch die vielen Schlupflöcher im Steuersystem, in deren Ausnutzen die Reichen nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen sehr versiert sind, gehen der Gemeinschaft viele Milliarden Euro pro Jahr verloren und die Gerechtigkeit geht flöten. Aus diesem Tatbestand hat Civey eine Umfrage generiert, die wir heute besprechen wollen:
Sehr große Erbschaften und Vermögen stärker besteuern?
Begleittext von Civey
Die SPD fordert eine stärkere Besteuerung sehr großer Erbschaften. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte gegenüber der Rheinischen Post, es gehe um mehr Gerechtigkeit: „Bislang gibt es viel zu viele Schlupflöcher, sodass normale Erben besteuert werden, Super-Erben sich aber drücken können.“ Aus seiner Sicht trägt vor allem der Mittelstand die Hauptlast. Hintergrund der Diskussion ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im ersten Quartal erwartet wird. Es soll klären, ob die bisherigen Begünstigungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.
Auch Fachleute sehen Reformbedarf. Die Wirtschaftsweisen sprechen sich für weniger steuerliche Privilegien bei Familienunternehmen und für die Einführung eines lebenslangen Freibetrags aus. Die Kölner Steuerrechtlerin Prof. Johanna Hey bezeichnete die derzeitige Regelung bei Deutschlandfunk Nova als „Dummensteuer“. Wer sich nicht rechtzeitig beraten lasse, zahle den vollen Steuersatz – während Reiche mithilfe von Stiftungen und Sonderregeln kaum belastet würden. Sie sprach von einem „Sandwich“: Unten schützen Freibeträge kleinere Erbschaften, oben helfen Gestaltungsmöglichkeiten – dazwischen trifft es den Mittelstand besonders hart.
Die CSU setzt dem eine ganz andere Position entgegen und fordert Steuerfreiheit für Betriebsvermögen. In einem Beschlussentwurf der CSU-Landesgruppe zur Klausurtagung im Kloster Seeon heißt es: „Der Staat darf sich nicht unverhältnismäßig an der Lebensleistung von Eltern bereichern, die jahrzehntelang Wohlstand erarbeitet haben, um ihre Kinder und Enkel abzusichern.“ Neben höheren Freibeträgen solle auch die steuerfreie Vererbung und Schenkung von Unternehmen ermöglicht werden. Unterstützung kommt vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK): Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl warnte, die Erbschaftsteuer hänge wie ein „Damoklesschwert“ über vielen Betrieben und gefährde Investitionen sowie das Eigenkapital. Eine generelle Steuerbefreiung bei Betriebsvermögen auf die nächste Generation sei ein wichtiges Signal für den Mittelstand.
Informationen
Damit wir wissen, auf welcher Grundlage die Diskussion stattfindet, hier erst einmal die grundsätzlichen Regelungen:
Hier ist eine knappe Zusammenfassung des aktuellen Stands der Erbschaftssteuer in Deutschland (Stand 2025/2026), strukturiert für ein Referat:
- Das Prinzip
Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland nicht auf den Nachlass als Ganzes erhoben (wie in den USA), sondern als Erbanfallsteuer. Das bedeutet: Jeder Erbe wird individuell nach seinem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und der Höhe seines Erbteils besteuert.
- Steuerklassen und Freibeträge
Das Gesetz unterscheidet drei Steuerklassen. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag |
| Ehepartner / Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder / Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern / Großeltern | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Alle anderen (Freunde etc.) | III | 20.000 € |
Zusatz: Ehepartner und Kinder erhalten oft zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag (bis zu 256.000 € für Partner).
- Steuersätze
Die Sätze sind progressiv gestaltet und hängen von der Steuerklasse ab:
- Klasse I: 7 % bis 30 %
- Klasse II: 15 % bis 43 %
- Klasse III: 30 % bis 50 %
- Wichtige Ausnahmen und Privilegien
Es gibt zwei große Bereiche, in denen wenig oder gar keine Steuer anfällt:
- Das „Familienheim“: Erbt der Ehepartner oder ein Kind die selbst genutzte Immobilie, bleibt dies steuerfrei, sofern der Erbe 10 Jahre lang selbst darin wohnen bleibt (bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche).
- Betriebsvermögen: Um Arbeitsplätze zu sichern, gibt es massive Verschonungsregeln für Firmenvermögen. Werden das Unternehmen und die Lohnsumme über Jahre fortgeführt, entfällt die Steuer oft zu 85 % oder sogar zu 100 %.
- Aktuelle Debatte & Kritik
Die Ausgestaltung ist politisch hoch umstritten:
- Kritik von links: Die Privilegien für Betriebsvermögen und große Immobilienvermögen führen dazu, dass „Superreiche“ effektiv oft weniger Steuern zahlen als der Mittelstand.
- Kritik von rechts/liberal: Forderungen nach Abschaffung, da das Vermögen bereits bei der Erwirtschaftung (Einkommenssteuer) versteuert wurde („Doppelbesteuerung“).
- Immobilienpreise: Da die Freibeträge seit 2009 nicht an die Inflation angepasst wurden, rutschen durch gestiegene Immobilienwerte immer mehr Normalverdiener in die Steuerpflicht.
Genau um dieses Betriebsvermögen geht es angeblich der CSU, die Wahrheit ist aber diese:
Das Thema der Betriebsverschonung ist tatsächlich einer der paradoxesten Aspekte des deutschen Steuerrechts. Ihre Beobachtung ist absolut präzise: Während im privaten Bereich (z. B. beim Erbe eines Hauses von Freunden) die Steuer oft gnadenlos zuschlägt, können Milliardenvermögen bei Unternehmen nahezu steuerfrei übertragen werden.
Hier ist die Analyse, warum die Forderung nach Steuerbefreiung für viele Experten „obsolet“ wirkt, da das Gesetz bereits eine „Quasi-Null-Besteuerung“ für Großerben ermöglicht.
- Das „Verschonungs“-Modell: 85 % oder 100 %
Das Gesetz bietet zwei Wege an, um Betriebsvermögen (Firmen, Anteile) zu übertragen:
- Regelverschonung (85 %): 85 % des Betriebsvermögens bleiben sofort steuerfrei. Der Rest wird besteuert, wobei es zusätzliche Abzugsbeträge gibt.
- Optionsverschonung (100 %): Auf Antrag bleibt das Vermögen zu 100 % steuerfrei.
Die Bedingung: Der Erbe muss das Unternehmen fortführen. Dabei gelten die sogenannten Lohnsummenregelungen: Über einen Zeitraum von 5 (bei 85 %) oder 7 Jahren (bei 100 %) muss die Summe der gezahlten Löhne nahezu stabil bleiben. Damit soll der Erhalt von Arbeitsplätzen „erkauft“ werden.
- Das Paradoxon der „Bedürftigkeitsprüfung“
Für sehr große Erbschaften (ab 26 Mio. € pro Erbe) hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich strengere Regeln gefordert. Doch die Politik hat eine Hintertür eingebaut: die Verschonungsbedürftigkeitsprüfung.
Wenn ein Erbe nachweist, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Privatvermögen (also dem Vermögen, das er neben dem Betrieb besitzt) zahlen kann, wird ihm die Steuer erlassen.
- Der Effekt: Wer „nur“ ein riesiges Unternehmen erbt, aber kein hohes privates Cash-Vermögen hat, zahlt 0 Euro Steuer – egal, ob der Betrieb 50 Millionen oder 5 Milliarden Euro wert ist.
- Statistik-Fakt: Es gab Fälle (z. B. 2022/2023), in denen Erben von dreistelligen Millionenbeträgen durch diese Prüfung effektive Steuersätze von unter 0,1 % erzielt haben.
- Was ist „Verwaltungsvermögen“? (Die Grenze der Privilegien)
Damit man nicht einfach eine GmbH gründet, sein privates Geld, Oldtimer und Jachten hineinlegt und diese steuerfrei vererbt, gibt es die Grenze des Verwaltungsvermögens.
- Nur das „produktive“ Vermögen (Maschinen, Werkhallen, Patente) ist begünstigt.
- Drittvermietete Immobilien, Kunst oder Wertpapiere gelten als Verwaltungsvermögen. Übersteigt deren Anteil 10 % (und 20 % bei der Option), müssen auf diesen Teil regulär Steuern gezahlt werden.
- Warum die Forderung nach Steuerbefreiung „obsolet“ wirkt
Ihre These lässt sich durch zwei Punkte stützen:
- Praktische Steuerfreiheit für Reiche: Da Großvermögen durch geschickte Gestaltung (z. B. Gründung von Holding-Strukturen, Nutzung der 10-Jahres-Fristen für Schenkungen, Bedürftigkeitsprüfungen) oft gegen Null versteuert werden, ist die Forderung nach einer generellen Befreiung für viele Kritiker hinfällig – sie ist de facto für die Spitze der Pyramide bereits Realität.
- Die Belastung des Mittelstands: Ironischerweise trifft die Steuer oft eher den „kleineren“ Mittelstand oder Erben von Mietshäusern, die nicht unter die Betriebsverschonung fallen. Diese haben oft nicht die Mittel für komplexe Steuergestaltung, verfügen aber über Werte, die weit über den Freibeträgen (400.000 € pro Kind) liegen.
Zusammenfassung für Ihre Analyse:
Die politische Debatte ist festgefahren:
- Die Wirtschaft warnt, dass jede Steuerzahlung die Investitionskraft der Betriebe schwäche und Arbeitsplätze gefährde (Business-Drain-Argument).
- Kritiker (und oft auch das Verfassungsgericht) argumentieren, dass diese Privilegien den Gleichheitssatz verletzen, da Arbeitseinkommen hoch, aber Milliarden-Erbschaften gar nicht besteuert werden.
Kommentar
Wie nennt man das eigentlich, was CSU-Politiker wie Markus Söder perfekt beherrschen? Populismus von oben? Mangel an Seriosität? Will die CSU die FDP ersetzen?
Wir plädieren unabhängig vom Fall Erbschaft schon lange für eine Vermögensteuer. Witzigerweise sind auch viele dagegen, die überhaupt nicht betroffen wären. Vermutlich lassen sie sich vom Kapital und dessen politischen Vertretern, wie der angeblich sozialen Union, argumentativ einseifen.
Es gibt bei der Abstimmung derzeit eine klare Mehrheit für eine gerechtere Besteuerung, aber immerhin fast 30 Prozent sind klar dagegen. Wir gehen davon aus, dass sich bei der Abstimmung nicht alle Milliardäre versammelt haben, aber wir fragen uns immer wieder, wie es kommt, dass Menschen, die nie in Gefahr geraten, selbst von einer besseren Regelung negativ betroffen zu sein, so strikt gegen mehr Gerechtigkeit sind. Viele wählen in Deutschland Parteien, die nicht ihre Interessen vertreten, insofern – alles wie immer.
In der Sache, um es konkret zu machen: Wo soll angesichts der realen Ausgestaltung der Erbschaftssteuer, wenn es um Betriebsvermögen geht, die Investitionsbremse sein? Sollte tatsächlich jemand nicht rechtzeitig einen Finanz- und Vermögens- und Steuerberater konsultiert haben und mit einem relativ großen Privatvermögen ausgestattet sein, das nicht die sofortige Zahlung der Erbschaftssteuer erlaubt, wird das Finanzamt sicher einen Ratenzahlungsplan genehmigen. Betriebe hingegen sind überhaupt nicht existenzgefährdet oder in deren Eigner in ihrer Zukunftsplanung eingeschränkt.
Wenn selbst die strukturkonservativen Wirtschaftsweisen eine Gerechtigkeitslücke sehen, sollte man davon ausgehen, dass es tatsächlich eine gibt, denn sie sind nicht die ersten am Ball, wenn es ums Thema Gerechtigkeit geht. Auch nicht bei der Leistungsgerechtigkeit.
Das neoliberale Argument „ist doch alles schon x-mal versteuert worden“, ist vielleicht für angestellte Mittelschichtler wirklich ein Ärgernis, die relativ hohe Steuersätze, aber wenig Reduktionsmöglichkeiten haben – jedoch nicht für Selbstständige, Unternehmer und Eigner bestimmter Anlageklassen, die unzählige Möglichkeiten der Absetzung und Steuerreduktion für sich in Anspruch nehmen können. Wir haben das einmal für drittgenutzte Immobilien ausgerechnet: Sie zu halten, kann selbst dann lukrativ sein, wenn sich aus der Vermietung an sich keine Rendite ergibt. Nach der Veröffentlichung des Beitrags entstand seinerzeit eine ziemlich aufgeregte Diskussion, weil im Rahmen des Tabestands #Mietenwahninn die Vermieter, die sich als von einer vermögensbildungsfeindlichen Politik geplagt darstellten, auf dem falschen Fuß erwischt wurden.
Die SPD ist selbst schuld, dass sie mit der Union keine vernünftige Schließung der Gerechtigkeitslücke hinbekommen wird. Sie hätte mehrfach die Chance gehabt, andere Mehrheiten zu organisieren als die jetzige Regierungsmehrheit, hat diese aber vertan. Es wirkt angesichts ihres Verhaltens in der aktuellen Bundesregierung auch ein wenig so, als ob sie mit diesem Thema ebenfalls populistische Akzente setzen will. Sie kann ihre Vorhaben nicht durchsetzen, das wissen ihre Politiker. In der Sache ist der Ansatz richtig (unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, die wir hier nicht besprechen), deshalb ist unsere Meinung trotz eines ironischen Schmunzelns im Moment der Abstimmung klar. Übrigens: Ohne eine Reform des Schenkungs- und Stiftungsrechts wird auch ein besseres Erbschaftsrecht sehr unvollständig sein.
TH / Recherche der grundlegenden Erbrechtstatbestände und Thesenbearbeitung durch KI
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