Klarnamen-Pflicht für die Nutzung von Online-Diensten? (Umfrage, Recherche, Kommentar: wie wir abgestimmt haben)

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Der Fall Collien Fernandez lässt in Deutschland die Wellen offenbar immer höher schlagen und führt unter anderem zu folgender Umfrage von Civey:

Klarnamen-Pflicht für Online-Dienste?

Wie Sie wissen, sind wir ein Mehrwert-Medium. Deswegen lassen wir Sie nicht mit dem folgenden Begleittext allein, sondern haben weiterrecherchiert, bevor wir uns selbst entschieden haben, wie wir abstimmen. Wir meinen, Sie sollten unseren Artikel lesen, bevor Sie handeln. Und bleiben Sie dabei ein wenig rational, auch wenn der Emotionalisierungsgrad von missbräuchlichen Deepfakes erheblichh und nachvollziehbar ist.

Begleittext von Civey

Die mögliche Einführung einer Klarnamen-Pflicht im Internet sorgt derzeit für politische Debatten. Anlass sind Vorwürfe der Schauspielerin Collien Ulmen-Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen wegen sexualisierter Gewalt, woraufhin eine Identitätspflicht für Online-Plattformen gefordert wird. Das Konzept sieht vor, dass Nutzerinnen und Nutzer Dienste wie Facebook künftig nur noch unter ihrem bürgerlichen Namen nutzen dürfen. Während die Klarnamen-Pflicht als Mittel gegen digitale Gewalt und anonyme Täter-Schutzräume befürwortet wird, regt sich Kritik wegen massiver Eingriffe in den Datenschutz und die persönliche Sicherheit – vor allem für Unschuldige.

Eine Klarnamen-Pflicht ist aus Sicht von Daniel Günther (CDU) dringend nötig, um den Schutz vor Identitätsklau zu verbessern. Dem Stern sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident, der aktuelle Fall zeige die Dringlichkeit dieses Schrittes. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach sich bereits im Februar beim politischen Aschermittwoch dafür aus, die Online-Anonymität zu beenden. Er argumentierte, dass sich Politikerinnen und Politiker stets mit „offenem Visier“ der Öffentlichkeit stellen müssten und er dies auch von der restlichen Bevölkerung erwarte. Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält eine Identifizierungspflicht ebenfalls für ein notwendiges Mittel gegen Hass und Hetze, um die davon bedrohte Demokratie zu schützen.

Die SPD lehnt eine Klarnamen-Pflicht grundsätzlich ab. In einem aktuellen Positionspapier betont die Partei, dass Anonymität ein wichtiger Schutzraum für verfolgte Aktivistinnen und Aktivisten bleibe. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wies die Forderungen der Union vergangene Woche daher zurück. Gegenüber t-online erklärte sie, dass Pseudonyme gerade für gewaltbetroffene Frauen lebenswichtig sein können. Laut Hubig sei eine Pflicht nicht nötig, da Täterinnen und Täter bereits über technische Daten identifizierbar seien. Die Ministerin setzt stattdessen auf Gesetzespläne zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen. Damit könnten Ermittlungsbehörden Internetanschlüsse im Ernstfall konkret zuordnen und Kriminelle über deren Provider ausfindig machen.

Wir haben ein wenig nachgedacht und eine Recherche beauftragt. Wir haben auch nachgefragt, wie die KI abstimmen würde und einen Vergleich zu den USA gezogen.

In einer zweiten Stufe haben wir nachgefragt, ob in Deutschland eine Klarnamenpflicht überhaupt möglich ist und ob eine IP-Adresse eine sichere Ermittlung von Tätern erlaubt.

Recherche / KI-Abstimmung

Das Thema der Klarnamen-Pflicht ist eine klassische Abwägung zwischen dem Schutz des Einzelnen vor digitaler Gewalt und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie dem Schutz vulnerabler Gruppen.

1. Meine Abstimmung: Eher Nein

Obwohl die Argumente für eine effektivere Strafverfolgung (Daniel Günther, Andreas Voßkuhle) schwer wiegen, überwiegen bei einer Gesamtbetrachtung die Risiken. Die Position der Bundesjustizministerin Hubig erscheint stichhaltiger, da sie die technische Realität berücksichtigt:

  • Schutzfunktion der Anonymität: Für Informanten (Whistleblower), politisch Verfolgte oder Opfer von häuslicher Gewalt ist das Pseudonym oft der einzige Weg, sich sicher zu äußern. Eine Klarnamen-Pflicht würde diese Personen zum Schweigen bringen.

  • Sicherheitsrisiko „Datenleck“: Eine zentrale Erfassung bürgerlicher Namen bei privaten Plattformen (wie Facebook oder X) schafft riesige Angriffsflächen. Ein Hack könnte die Identitäten von Millionen Menschen offenlegen, was die Gefahr von Stalking und Identitätsdiebstahl massiv erhöhen würde – also genau das Gegenteil dessen bewirkt, was Daniel Günther beabsichtigt.

  • Identifizierbarkeit ohne Klarnamen: Wie im Text erwähnt, ist die Verfolgung von Straftaten über IP-Adressen und Metadaten bereits heute oft möglich. Das Problem ist häufiger die personelle Ausstattung der Behörden als das Fehlen des Namens im Profil.

2. Die Regelung in den USA

In den USA ist die Rechtslage deutlich anders als in Deutschland, geprägt durch eine sehr weite Auslegung der Redefreiheit.

  • Der First Amendment (1. Zusatzartikel): Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat in mehreren Urteilen (z. B. McIntyre v. Ohio Elections Commission) klargestellt, dass das Recht auf anonyme Rede ein integraler Bestandteil der Meinungsfreiheit ist. Anonymität wird als Schutz gegen die „Tyrannei der Mehrheit“ gesehen.

  • Keine staatliche Klarnamen-Pflicht: Es gibt in den USA kein Gesetz auf Bundesebene, das Klarnamen im Internet vorschreibt. Im Gegenteil: Versuche, solche Pflichten (oft unter dem Vorwand des Jugendschutzes) auf Bundesstaatsebene einzuführen, scheitern regelmäßig vor Gerichten an der Verfassungsmäßigkeit.

  • Hausrecht der Plattformen: Während der Staat keine Klarnamen fordern darf, dürfen private Unternehmen dies tun. Facebook (Meta) hatte jahrelang eine strikte „Real Name Policy“. Diese wurde jedoch nach massivem öffentlichem Druck und Protesten (unter anderem von der LGBTQ+-Community und Native Americans) gelockert. Heute fordern die meisten US-Plattformen zwar eine Verifizierung im Hintergrund (z. B. über Telefonnummern), erzwingen aber selten die Anzeige des bürgerlichen Namens für alle Nutzer.

  • Section 230: Dieses berühmte Gesetz schützt Plattformbetreiber davor, für die Inhalte ihrer Nutzer haftbar gemacht zu werden. Das verringert den Druck auf die Unternehmen, proaktiv Klarnamen einzufordern, um sich rechtlich abzusichern.

Zusammenfassung im Vergleich

Aspekt

Deutschland (Diskussion)

USA (Status Quo)

Fokus

Schutz vor Hassrede & Opferschutz

Maximale Meinungsfreiheit

Rechtliche Basis

Abwägung Persönlichkeitsrecht vs. Meinung

First Amendment (Anonymität geschützt)

Identifizierung

Trend zur Vorratsdatenspeicherung

Fokus auf Metadaten & Provider-Anfragen


3. Die rechtliche Hürde: Ist das nicht EU-Sache?

Das Internetrecht ist heute weitgehend durch die EU harmonisiert. Das zentrale Gesetz ist der Digital Services Act (DSA), der seit Februar 2024 vollumfänglich gilt.

  • Keine Klarnamenpflicht im DSA: Die EU hat sich im DSA bewusst gegen eine allgemeine Klarnamenpflicht entschieden. Man wollte das Recht auf anonyme Meinungsäußerung schützen.

  • Das Herkunftslandprinzip: Dienste wie Facebook (Meta) oder X haben ihren Sitz oft in Irland. Nach dem Herkunftslandprinzip müssen sie sich primär an die irischen (und damit die EU-weiten) Regeln halten. Ein deutscher Alleingang bei der Klarnamenpflicht würde massiv gegen dieses Prinzip verstoßen.

  • Urteile des BGH: Auch deutsche Gerichte (z. B. der Bundesgerichtshof 2022) haben bereits entschieden, dass Plattformen die Nutzung unter Pseudonym ermöglichen müssen, solange das Gesetz nichts anderes sagt.

  • Die „Hintertür“: Politiker wie Friedrich Merz oder Daniel Günther zielen eher auf eine Identitätspflicht ab. Das bedeutet: Man muss sich gegenüber der Plattform (z. B. per Ausweis oder Video-Ident) ausweisen, darf aber nach außen hin weiterhin ein Pseudonym nutzen. Aber selbst das ist rechtlich hochumstritten, da es dem Prinzip der Datensparsamkeit widerspricht.

4. Die technische Hürde: Wie eindeutig sind IP-Adressen?

IP-Adressen werden oft als „digitaler Fingerabdruck“ bezeichnet, aber dieser Vergleich hinkt gewaltig. In der Praxis gibt es zwei große Probleme:

A. Die fehlende Eindeutigkeit

Eine IP-Adresse identifiziert in der Regel nur einen Internetanschluss, nicht eine Person.

  • Mehrpersonenhaushalte: Wenn über das heimische WLAN eine Beleidigung gepostet wird, könnte das der Vater, die Tochter oder ein Gast gewesen sein. Ohne weitere Beweise (wie die Beschlagnahmung des Handys) reicht die IP-Adresse allein für eine Verurteilung oft nicht aus.

  • Dynamische IPs: Die meisten Privatkunden erhalten alle 24 Stunden eine neue IP. Wenn die Behörden nicht schnell genug anfragen (oder die Provider die Daten bereits gelöscht haben), läuft die Ermittlung ins Leere.

B. Der „Schutzwall“ (VPN, Tor & Co.)

Wenn jemand technisch versiert ist, kann er seine IP-Adresse fast perfekt verschleiern:

  • VPN (Virtual Private Network): Der Nutzer baut einen Tunnel zu einem Server (z. B. in Panama) auf. Die Ziel-Website sieht nur die IP des VPN-Anbieters. Wenn dieser keine Logs speichert, endet die Spur dort.

  • Tor-Netzwerk: Hier wird das Signal über drei zufällige Server weltweit geleitet. Es ist für Behörden technisch nahezu unmöglich, den Ursprung einer Nachricht im Tor-Netzwerk zurückzuverfolgen.

  • Offene WLANs: Wer sich in ein Café setzt, nutzt die IP des Cafés. Ohne Videoüberwachung ist der Täter faktisch unsichtbar.

Zusammenfassung der Problematik

Methode

Identifizierbarkeit

Umgehbar?

Klarnamenpflicht

Sehr hoch (wenn Ausweis echt)

Schwer (nur durch Fake-IDs)

IP-Adresse

Mittel (nur Anschlussinhaber)

Sehr leicht (VPN, Tor, offene WLANs)

Identitätspflicht

Hoch (Hintergrund-Check)

Mittel (erfordert Identitätsdiebstahl)

Fazit: Eine Klarnamenpflicht in Deutschland einzuführen, wäre ein juristischer Marathon gegen Brüssel. Und technisch würde sie vor allem „Gelegenheitstäter“ abschrecken, während echte Kriminelle oder organisierte Trolle weiterhin VPNs nutzen würden, um anonym zu bleiben.

Kommentar

Was haben wir also getan? Unter anderem haben wir festgestellt, dass die KI sich so entschieden hat, wie wir es auch tun werden. Wir wollten aber nicht einseitig sein, deswegen haben wir der kritischen Nachfrage, ob Deutschland im Alleingang eine Klarnamenpflicht einführen kann, eine kritische Anmerkung zur sicheren Ermittlung von Tätern nur aufgrund der IP-Adresse gegenübergestellt.

Was kam dabei heraus? Dass die Politiker Unsinn von sich geben, wieder einmal. Und zwar sowohl die Gegner der Klarnamenpflicht als auch, weil es populistisch besser verwertbar ist, die Befürworter, die wissen sollten, dass Deutschland nicht mal eben so eine EU-Regelung umgehen oder ändern kann, die so zentral ist wie der DSA. Besonders enttäuscht sind wir von Daniel Günthers Aufspringen auf den Populismus-Zug, weil er für uns einer der wenigen CDU-Politiker ist, bei dem man zumindest noch genauer hinhören sollte, bevor man seine Aussagen in eine
Kategorie von stark populistisch bis absolut übergriffig einordnet.

Wir sind überall mit Klarname unterwegs, das hängt mit unserer Blog-Arbeit zusammen. Wir haben eine Impressumpflicht. Nicht jeder, der einen der in den sozialen Medien beworbenen Artikel nur ebendort anschaut oder nur die Überschrift liest, wird bis zu unserem Impressum vordringen (wollen), aber wir sind sogar in den sozialen Medien etwas klarer als im Blog selbst. Er heißt nur „Der Wahlberliner“, während wir den Klarnamenzusatz in den Social Media immer verwenden. Insofern – uns könnte es im Prinzip egal sein, wie mit dem Datenschutz in dieser Hinsicht verfahren wird.

Ist es aber nicht. Denn wir sehen wieder einmal, wie politische Akteure versuchen, über den Weg emotionaler Debatten die Menschen bereit zu machen für eine immer weitere Durchleuchtung. Der Datenschutz ist nach unserer Ansicht nicht zu stark, sondern eher zu schwach ausgeprägt, und vor allem wird er nicht konsequent durchgesetzt, weil die großen, amerikanischen Internet-Firmen immer mehr eine Druckposition gegenüber der EU aufbauen, unterstützt von der gegenwärtigen US-Administration. Sie verhält sich allerdings in dieser Angelegenheit so, wie es der Sachlage in den USA entspricht: Die Meinungsfreiheit ist höher gewichtet als zum Beispiel in Deutschland, inklusive anonymer Äußerungen.

Mehrfach haben wir Demokratiefeinde als vorgebliche Wächter über die Meinungsfreiheit identifiziert, die es gerne wie in den USA hätten, wo Privatpersonen kaum gegen Angriffe aus dem Netz geschützt sind. Uns war aber wichtig, zu betonen, dass das Grundgesetz viel feinsinniger austariert ist als eine Grundkonstitution, die schon 250 Jahre auf dem Buckel hat. Es berücksichtigt auch die NS-Zeit, in der es überhaupt keine Rechte mehr für Einzelpersonen gab. Daher steht die Menschenwürde über der Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 1 vs. Art. 5). An der Menschenwürde bemisst sich der Grad der Meinungsfreiheit, nicht umgekehrt.

Allzu viele würden das gerne kippen, um ungehindert hetzen zu dürfen. Das heißt: So einfach ist die Sache hier nicht, denn wenn wir uns entscheiden, „eher nein“ zu sagen, wie die mit der Recherche beauftragte KI, stellen wir uns auf eine Weise auch auf deren Seite. Zumindest formal, auch wenn wir ganz andere Gründe dafür haben. Es wird in der Diskussion oft unter falscher Flagge gesegelt. Meinungsfreiheit absolut zu setzen, geht leichter, wenn Anonymität gewährleistet ist. Das ist aber eine technische Betrachtung, denn inhaltlich gilt für strafbare Aussagen das Gleiche, als wenn jemand sie unter Klarnamen tätigt. Die Einschränkungen des Datenschutzes, die gefordert werden, wirken hingegen ermittlungstechnisch intendiert, sind in Wirklichkeit aber ideologisch motiviert. Es geht nicht um den Schutz, sondern darum, Bürger leichter ausspähen zu können, Stichwort fehlende Kapazität zur Ermittlung, wenn es etwas schwieriger wird, an ihre wirkliche Identität zu gelangen.

Was uns aber besonders übel aufstößt, ist, dass diese Akteure alle wissen, dass für eine deutsche Klarnamenpflicht in der EU ein Paradigmenwechsel erreicht werden müsste. Ansonsten würde sie vor der europäischen Rechtsprechung landen. Möglicherweise mit der Zwischenstufe des Bundesverfassungsgerichts als Bewertungsinstanz einer solchen Normenkontrollklage, wie das Verfahren zur Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit technisch heißt. Wir wagen kein Prognose, wie das BVerfG entscheiden würde, aber unser gegenwärtiger Eindruck ist, dass die Politik Punkte bei der Bevölkerung durch Mit-Empörung machen, nicht wirklich die Opfer von digitalem Missbrauch schützen will. Und diese Haltung lehnen wir grundsätzlich ab, auch wenn es manchmal schwierig ist, wie bei allen Sexualdelikten, die eigene Empörung aus dem Spiel zu nehmen und auf die Realität zu schauen. Die Realität in der EU war ein langer Kampf von Datenschützern um die weltweit beste Sicherheit im Internet. Und wenn man die Regeln konsequent anwendet, ist die EU in diese Position gekommen, der rechtssicherste Raum in diesem Bereich zu sein. Das ist wichtig, um die Demokratien zu schützen.

Aber es gibt ja noch, neben Argumenten, die man bedenken muss, die typischen Billigheimer-Ansätze à la Merz: Wenn ich kenntlich bin, muss die Bevölkerung es auch sein. Wer so argumentiert, sagt mit anderen Worten, wenn ich freiwillig in einen Vulkankrater springe, müssen alle anderen es auch tun. Nein, müssen sie nicht. Denn wer sich entscheidet, eine öffentliche Person zu werden, muss mit mehr Konfrontation rechnen als Menschen, die nur eine scharfe Meinung abgeben zu dem, was diese öffentliche Person tut oder sagt. Die Vorzüge des Daseins als öffentliche Person genießen, die Nachteile aber mit bürgerrechtsfeindlichen Gesetzen eliminieren wollen, kann nicht angehen.
Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen, aber mehr aushalten. Insbesondere die aktuelle Politikergeneration, die permanent ungestraft gegen die eigene Bevölkerung hetzt, um ihre Agenda zugunsten der Superreichen durch Spaltung der Gesellschaft besser durchsetzen zu können.

Man kann es auch so zusammenfassen: Da äußern sich gerade die richtigen, nämlich diejenigen, die gegen die Bevölkerung hetzen und das häufig unter dem Schutz ihrer Immunität als Abgeordnete. Sie sind zwar als Personen kenntlich, aber schwer angreifbar – auch aus Gründen der Asymmetrie von Macht und Ohnmacht.

Missbrauch im Internet einzudämmen, erfordert schlauere Lösungen als die oben vorgeschlagenen, deswegen werden wir sogar mit „eindeutig nein“ stimmen, obwohl wir wissen, dass auch die Argumente der Gegenseite, die den Schutz dar Anonymität wahren will, näherer Prüfung nicht standhalten. Die Technik ist nicht so simpel, wie sie dargestellt wird, die Abwägung zwischen verschiedenen Schutzbedürfnissen ist es aber auch nicht.

Ihre Punkte haben die Vereinfacher und Klarsichtfolien-Politiker aber schon gemacht, gegenwärtig stimmen 51 Prozent derer, die bereits bei der Umfrage mitgemacht haben, eindeutig für die Klarnamenpflicht, nur ca. 30 Prozent sind eindeutig dagegen. 

TH / Recherche durch KI erstellt


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