Ersatzfreiheitsstrafe, Schwarzfahren, Strafrecht, Justizreform, Armutsdelikte, Gefängnis, Strafvollzug, soziale Gerechtigkeit, Öffentlicher Nahverkehr, Entkriminalisierung, Menschenrechte, Bundesjustizministerium, Hubertus Hubig, Günter Krings, Destatis, Statista, Freiheitsfonds, ZDF Magazin Royale, FragDenStaat
Wir grüßen an diesem Sonntag einmal all jene, die wegen Bagatelldelikten tatsächlich im Gefängnis sitzen, während Großverbrecher sich freikaufen können,sogar die Justiz zu ihren Gunsten beeinflussen oder gar nicht erst verfolgt werden, zum Beispiel im Bereich der Steuerdelikte, die zu einem Schaden für den Staat von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich führen.
Zu den armen Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie Geldstrafen nicht zahlen können, hat Statista kürzlich eine Grafik erstellt. Da wir bekanntlich ein Mehrwert-Medium sind, haben wir weiter recherchiert und kommentiert.
Wie viele Menschen verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen?

Die Statista-Grafik zeigt, wie viele Menschen in Deutschland monatlich im Gefängnis sitzen, weil sie eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen; dabei geht es überwiegend um arme, sozial benachteiligte Personen und nicht um „klassische“ Kriminalität. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und aus dem Strafrecht in ein Ordnungswidrigkeiten‑Regime zu überführen.facebook+3
1. Metadaten (intern/Fußnote)
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Titel der Grafik: Wie viele Menschen verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen?facebook
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Thema/Stichworte: Ersatzfreiheitsstrafe, Strafvollzug, Schwarzfahren, soziale Benachteiligung, Strafrecht in Deutschlandzeit+2
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Quelle: Statista – Datenbasis: Statistisches Bundesamt (Destatis), diverse Jahrgänge; ergänzende Recherche FragDenStaat/ZDF Magazin Royale 2021statista+2
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Stichtag / Zeitraum der Daten: monatliche Durchschnittsbelegung, u.a. Jahresschnitt 2023 sowie Werte „zuletzt“ um 2025/2026bag-s+2
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Lizenzhinweis: „Grafik gemeinfrei, Beschreibung eigenständig erstellt.“
2. Kurzbeschreibung
Die Grafik zeigt die durchschnittliche Zahl der Menschen, die in Deutschland pro Monat aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten eingesperrt sind. Auffällig ist, dass die Belegung nach einem Stand von über 5.000 Personen 2023 mittlerweile auf rund 3.100 Personen zurückgegangen ist, wobei weiterhin vor allem arme und marginalisierte Menschen betroffen sind.bag-s+3
3. Barrierefreier Beschreibungstext
Es handelt sich um eine Säulengrafik, die die monatliche Anzahl von Gefängnisinsassen in Deutschland darstellt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die Werte werden als absolute Personenzahlen angegeben und bilden den Verlauf über mehrere Jahre ab; die Linie markiert dabei einen Anstieg bis 2023 und einen nachfolgenden Rückgang. 2023 liegt der Jahresschnitt bei über 5.000 Personen, während die jüngsten Monatswerte nur noch etwa 3.100 Inhaftierte ausweisen. Die Säulen verdeutlichen, dass Ersatzfreiheitsstrafen in der Spitze einen erheblichen Teil der Haftplätze binden, inzwischen aber rückläufig sind, ohne dass das dahinterliegende Problem von Armut gelöst wäre. Im Hintergrund steht, dass ein relevanter Anteil dieser Menschen wegen Schwarzfahrens nach § 265a StGB einsitzt und häufig arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos ist.Tichyseinblick+6
4. Faktische Auslesung
Verlauf der durchschnittlichen Monatsbelegung mit Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland (gerundete Größenordnung, ohne Anspruch auf exakte Jahreswerte):
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2021 – rund 3.600 Personen pro Tag (Durchschnitt Januar bis Juni 2022, als Referenzgröße).dserver.bundestag
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2022 – deutlich steigende Tendenz, im Verlauf in Richtung 4.000 bis 5.000 Personen.dserver.bundestag+1
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2023 – im Jahresschnitt über 5.000 Inhaftierte mit Ersatzfreiheitsstrafe; Ich bin 31. März 2023 sind 5.250 Personen erfasst.Statista+1
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2024 – erste Rückgänge, im Mittel deutlich unter dem Höchststand 2023 (Größenordnung um 4.000).bag-s+1
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2025/“zuletzt“ – nur noch etwa 3.100 Personen sitzen wegen Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.bag-s+1
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Haftkosten – ein Hafttag wird mit etwa 200 Euro veranschlagt, was bei mehreren tausend Personen täglich zu zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr führt.Facebook+2
Beispielhafte Tabellendarstellung:
5. Interpretative Ebene
5.1 Strukturdiagnose
Die Struktur der Grafik zeigt, dass Ersatzfreiheitsstrafen Verbüßende zeitweise tausende Haftplätze belegen und damit einen relevanten Teil des deutschen Strafvollzugs ausmachen (5 bis 7 Prozent aller Inhaftierten). Besonders brisant ist, dass ein erheblicher Anteil dieser Inhaftierten wegen Bagatell- und Armutsdelikten wie Schwarzfahren einsitzt und überdurchschnittlich häufig arbeitslos, suchtkrank oder wohnungslos ist.
Der Vollzug solcher Strafen ist für den Staat ein finanzielles „Verlustgeschäft“: Die öffentlichen Haushalte tragen hohe Haftkosten, obwohl von diesen Strafen weder eine nennenswerte generalpräventive Wirkung noch eine soziale Integration ausgeht. Strukturell handelt es sich damit nicht um eine Reaktion auf gefährliche Kriminalität, sondern um eine kostspielige und sozial selektive Sanktionierung von Armut.Statista+8
5.2 Zeitliche Einordnung
Im Zeitverlauf ist ein deutlicher Anstieg der Ersatzfreiheitsstrafen bis zum Höchststand 2023 zu erkennen, gefolgt von einem Rückgang auf den jüngsten Wert von rund 3.100 Personen. Dieser Rückgang kann auf verschiedene Faktoren zurückgehen, etwa veränderte Vollzugspraxis, politische Sensibilisierung, Projekte wie den „Freiheitsfonds“ oder eine stärkere Nutzung von Ratenzahlungen und gemeinnütziger Arbeit. Trotzdem bleibt das Niveau hoch genug, um Gefängnisse und Justiz deutlich zu belasten, zumal Ersatzfreiheitsstrafen häufig kurz, aber verwaltungsintensiv sind. Aus einer progressiven Perspektive macht dieser Verlauf deutlich, dass es politisch möglich ist, Zahlen zu senken – der entscheidende Schritt wäre aber, Schwarzfahren aus dem Strafrecht herauszunehmen, statt lediglich an der Stellschraube der Vollstreckung zu drehen.zdfheute+8
5.3 Politisch-ökonomische Dimension (mit Fokus Entkriminalisierung)
Die hier gezeigten Zahlen werfen grundlegende Fragen nach der Funktion des Strafrechts bei Armutsdelikten auf. Wenn jährlich tausende Menschen in Haft landen, weil sie eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens nicht bezahlen können, wird das Strafrecht faktisch zur Armutsverwaltung – mit hohen Kosten und zweifelhaftem Nutzen. Gleichzeitig entstehen volkswirtschaftliche Schäden durch Haftkosten, Unterbrechung von Erwerbsbiographien, Integrationsmaßnahmen oder psychologischer Betreuung und zusätzliche soziale Folgekosten, während Verkehrsunternehmen meist nicht einmal den offenen Fahrpreis erstattet bekommen.
Initiativen wie die von Bundesjustizministerin Hubig, das Fahren ohne Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit herunterzustufen, zielen darauf, diese Schieflage zu korrigieren, Gerichte und Gefängnisse zu entlasten und Sanktionen stärker an sozialverträglichen Mitteln wie Bußgeldern, Sozialtarifen oder zivilrechtlicher Durchsetzung auszurichten.Taz+7
Die Argumentation der Union, eine Entkriminalisierung sei „unsozial“ und gehe zulasten derjenigen, die pünktlich zahlen, blendet aus, dass das aktuelle System vor allem Menschen trifft, die gerade nicht zahlen können. Aus einer sozialpolitisch orientierten Sicht ist es nachvollziehbar, hier von einer Fehlsteuerung zu sprechen: Statt schwarzfahrende Arme zu inhaftieren, wäre es effizienter, den ÖPNV sozial zu gestalten, z.B. durch flächendeckende Sozialtickets oder perspektivisch umlagefinanzierte Modelle.Zeit+4
5.4 Offene Fragen
Offen bleibt, wie stark die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen bei einer tatsächlichen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zurückgehen würde und welche Übergangsregelungen nötig wären. Ebenso stellt sich die Frage, ob parallel andere armutsnahe Delikte in den Blick genommen werden müssen, etwa kleinere Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte, um nicht nur symbolisch, sondern strukturell für Entlastung zu sorgen. Politisch wird zu klären sein, ob eine Mehrheit bereit ist, Strafrecht weniger als Instrument sozialer Disziplinierung und stärker als ultima ratio gegen wirklich gefährliche Kriminalität zu verstehen.zdfheute+3
5.5 Kommentar mit Fakten zum Schwarzfahren in Berlin
Selbst, wenn Sie nicht sozial eingestellt sind: Finden Sie es logisch, dass für verhängte Strafen von wenigen tausend Euro, die nicht einmal eingetrieben werden können, dem Staat fast 75.000 Euro pro Jahr an Haftkosten entstehen? Bei 3.000 Inhaftierten ist das kein zweistelliger Millionenbetrag, wie oben behauptet, sondern ca. 220 Millionen Euro. Vielleicht kann man gegenrechnen, was jemand in der Zeit nicht an anderen staatlichen Leistungen bezieht, aber das ist auf jeden Fall eine weitaus geringere Summe. Die Wahrheit ist allerdings auch, dass jemand mehrmals beim Schwarzfahren erwischt worden sein muss, damit Strafanzeige gegen ihn erhoben wird.
Hier die Berliner Fakten zum Schwarzfahren
In Berlin werden nur ein kleiner Teil der erwischten Schwarzfahrer strafrechtlich verfolgt – Strafverfahren werden in der Regel erst bei Wiederholungsfällen eröffnet, meist nach mehreren „Treffern“ in einem bestimmten Zeitraum.Anwaltstrafrecht+2
Wann wird aus Schwarzfahren ein Strafverfahren?
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Grundsatz: Fahren ohne Fahrschein ist als „Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a StGB eine Straftat, aber nicht jeder Einzelfall führt zu einem Strafverfahren.Statista+1
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Einstiegsschwelle: In Berlin stellen BVG und S-Bahn nach eigenen Angaben bzw. Angaben des Senats in der Regel erst dann Strafantrag, wenn jemand innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrfach ohne Ticket erwischt wurde (klassisch: mindestens drei Mal).Berlin+3
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Aktuelle Praxis:
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Laut Senatsantwort und Medienberichten gilt heute: Strafanzeige ab drei Feststellungen ohne Fahrschein innerhalb von zwölf Monaten (früher innerhalb von 24 Monaten).Tagesspiegel
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Die S-Bahn Berlin hat eine vergleichbare Schwelle für „Wiederholungstäter“.kleineanfragen+1
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Wie klein ist diese Gruppe?
Zahlenbeispiel 2023 (Berlin):
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Kontrollierte Fahrgäste: rund 16,4 Millionen.Tagesspiegel.
- Dabei wurden 199.000 Personen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, was etwa 1,2 Prozent der Kontrollierten entspricht. Unser persönliches Gefühl beim Fahren mit dem Berliner ÖPNV ist: weniger als 1,2 Prozent.
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Strafanzeigen: BVG 2.943 Fälle, Deutsche Bahn (inkl. S-Bahn) 441 Fälle, zusammen also knapp 3.400 Strafanzeigen.Pardok.Parlament-Berlin+1
Damit wird nur rund 1–2 Prozent der erwischten Schwarzfahrer tatsächlich zur Anzeige gebracht und damit in ein Strafverfahren hineingezogen; die große Mehrheit bleibt im Bereich des erhöhten Beförderungsentgelts und ggf. zivilrechtlicher Forderungen.YouTubeBerliner-Zeitung+1
Was passiert nach der Strafanzeige?
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Nach Strafantrag (BVG/S-Bahn) muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren führen; meist endet das in einer Geldstrafe per Strafbefehl.Kripoz+1
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Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe – in Berlin waren das 2023 laut Senatsangaben rund 540 Personen, die am Ende wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis landeten.YouTubeTagesspiegel
Das heißt, Berlin stellt aktuell etwa 17-18 Prozent der Ersatzfreiheitsstrafe Verbüßenden nur durch Schwarzfahren, weitere Delikte sind nicht in diese Zahl einbezogen.
Ist das viel, ist das wenig? Wir finden es zu viel, ganz eindeutig. Es gilt, was wir bereits eingangs ausgedrückt haben: Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag, Präventionswert nahe Null.
Das Ganze geht aber viel tiefer. Zum Beispiel: Die BVG bedient sich mittlerweile Fremdfirmen, um kontrollieren zu lassen. Was verdienen die Kontrolleure eigentlich für diesen anstrengenden Job, wenn die Drittfirmen aus ihnen noch Gewinne ziehen müssen? Wir tippen auf den Mindestlohn oder kaum darüber, vielleicht mit Schicht- und Wochenendzuschlägen, aber jedenfalls nicht, was reguläre BVG-Angestellte verdienen, sonst wäre der Einsatz von Fremdfirmen ja kein Kostenspar-Faktor. Oder eine Beobachtung von uns: Wir haben den Eindruck, dass viele Menschen, die eine Berechtigung für ein S-Ticket haben, sich das viel teurere Deutschland-Ticket leisten, um der demütigen Kontrollversion S-Ticket plus öffentliches Vorzeigen des Jobcenter-Bescheids zu umgehen, die der Senat auf eine sehr hintersinnige Weise eingerichtet hat, um Menschen vor aller Augen diskriminieren zu können (der Preis für das S-Ticket selbst hat sich innerhalb von zwei Jahren verdreifacht).
In diesem System liegt einiges im Argen. Andere Staaten versuchen, einen kostenfreien ÖPNV zu verwirklichen, Soziales und ökologische Nachhaltigkeit zu verbinden, in Deutschland werden die Schrauben für arme Leute immer mehr angezogen, was natürlich perfekt zur Spaltungsrhetorik der aktuellen Bundesregierung passt. Einer Regierung, die sich bei großen Aufgaben, die bewältigt werden müssten, dümmer anstellt oder so viel stärker von Lobbyinteressen als vom Gemeinwohl angetrieben verhält, dass jede einzelne politische Person in dieser Regierung für uns alle ein X-faches an Schäden anrichtet als jeder noch so aktive Schwarzfahrer. Wird die Politik dafür belangt? Politiker, die für Milliarden-Skandale verantwortlich sind, treten nicht einmal zurück.
Das ist es, was uns triggert, aus diesem Grund und wegen oben genannter weiterer Aspekte sind wir für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens.
6. FAQ
Frage 1: Worum geht es in dieser Statista-Grafik genau?
Die Grafik zeigt, wie viele Menschen in Deutschland monatlich in Haft sitzen, weil sie eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, meist wegen nicht bezahlter Geldstrafen, darunter häufig Schwarzfahren.Statista+1
Frage 2: Warum ist diese Statistik wichtig?
Sie macht sichtbar, dass tausende Menschen eingesperrt werden, obwohl sie vor allem arm und sozial benachteiligt sind, und dass der Staat dafür hohe Haftkosten trägt, ohne Kriminalität im engeren Sinn zu bekämpfen.Zeit+4
Frage 3: Welche Hauptaussage lässt sich aus der Grafik ableiten?
Die Zahl der Menschen in Ersatzfreiheitsstrafe war 2023 auf einem Höchststand, ist inzwischen zwar rückläufig, bleibt aber hoch – und untermauert die Argumente für eine Entkriminalisierung von Schwarzfahren und anderen Armutsdelikten.Tichyseinblick+3
7. Quellen- und Transparenzhinweis
Die Grafik basiert auf Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis), aufbereitet von Statista (Infografik „Wie viele Menschen verbüßen Ersatzfreiheitsstrafen?“). Ergänzende Kontextinformationen stammen u.a. aus Recherchen von FragDenStaat und ZDF Magazin Royale sowie aus Berichten zu aktuellen Reformvorschlägen von Bundesjustizministerin Hubig und Stellungnahmen aus Politik und Zivilgesellschaft. Die grafische Darstellung ist gemeinfrei; die hier verwendete Beschreibung der Grafik und die Zusammenfassung der Kernaussagen wurden von uns auf Basis einer eigenen Vorlage und mithilfe einer KI speziell für diese Grafik ausgearbeitet. Die Zahlen zum Schwarzfahren in Berlin haben wir mit einer KI gesondert recherchiert. Der Kommentar (5.5) und die Einleitung stammen von uns (TH). Alle Werte sind gerundet; Abweichungen durch Aktualisierungen der amtlichen Statistik sind möglich.Taz+7
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