Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei (Verfassungsblog und Kommentar: Der Auslöser für unseren ersten Zensurfall) | Briefing 556 #Verfassungsblog #Demokratie in #Gefahr #DiG #Wissenschaftsfreiheit #Meinungsfreiheit #GG #Grundgesetz

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 Liebe Leser:innen, aus gegebenem Anlass und weil der Samstag der traditionelle Tag fürs etwas mehr vertiefte Nachdenken über Freiheit und Demokratie ist, haben wir wieder einen Artikel des Verfassungsblogs für Sie republiziert und kommentiert. Wir gratulieren Herrn Steinbeiss herzlich zu seinem vollendeten Werk. Ob wir es erwerben werden, lassen wir hier weg, denn wir wollen nicht, dass aus „Erwerb“ der Begriff „Werbung“ destilliert wird.

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Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei / Maximilian Steinbeiss

 Mein Buch ist fertig. Die verwundbare Demokratie | Maximilian Steinbeis | Hanser (hanser-literaturverlage.de)[1]

Das Manuskript wird geliefert, Korrektur gelesen, gesetzt, korrigiert, gedruckt und geliefert und ist ab dem 22. Juli in Ihrer bevorzugten Buchhandlung erhältlich. Ich leide zwei- oder dreimal am Tag unter leichten Panikanfällen wegen möglicher Fehler, die ich vielleicht übersehen habe, oder ob ich dies oder jenes anders hätte formulieren sollen. Aber nichts davon spielt jetzt eine Rolle. Es ist geschafft, es ist raus. Es wird jetzt für sich selbst stehen müssen. Es gibt nichts mehr, was ich tun kann, außer zu warten, zu hoffen und die Daumen zu drücken. Jeder, der erwachsene Kinder hat, kennt das Gefühl. Wenn Sie vorbestellen möchten: bitte hier entlang!

Das bedeutet unter anderem, dass Sie mehr von mir hören werden. Ich kann und will dir nicht versprechen, dass ich dir jede Woche einen Leitartikel schreiben werde, wie ich es vor meiner Buchschreibpause getan habe, aber ich kann versprechen, dass ich es wieder öfter tun werde. Ich möchte den vielen Briefschreibern aus verschiedenen Ecken der Welt danken, die diese Kolumne seit Februar gefüllt und ihre Erfahrungen und Perspektiven mit uns geteilt haben, sowie Ihnen, dass Sie bei uns geblieben sind und dies hoffentlich auch weiterhin tun, während wir dieses wunderbar experimentelle Format weiterentwickeln und verbessern.

Es war nicht immer einfach, während meiner Pause den Mund zu halten und mein Gehirn auf mein Manuskript zu konzentrieren. Es waren, gelinde gesagt, sehr ereignisreiche Monate. Vor zwei Wochen hatte ich auf der re:publica-Konferenz die Gelegenheit, über unser Thüringen-Projekt zu sprechen (falls Sie es verpasst haben: hier), und zu diesem Anlass habe ich mir Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes auf ein T-Shirt drucken lassen: Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Sie können das Shirt hier kaufen. Ein kleiner Beitrag zur Verteidigung der Grundrechte. Kann in diesen Zeiten sicherlich nicht schaden.

Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind kostenlos. Ein kleiner Beitrag zur Verteidigung unserer Grundrechte. Das Shirt ist ab sofort in unserem Shop erhältlich.[2]

 

Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat unter dem Motto „Freiheit“ passenderweise das laufende Jahr 2024 zum „Jahr der Wissenschaft“ ausgerufen und schickt derzeit ein „Ausstellungsschiff MS Wissenschaft“ durch die Republik, um „einen Dialog über den Wert der Freiheit und ihren Sinn“ anzuregen. Ich hatte die Gelegenheit, direkt im Anschluss an die re:publica und die damit verbundenen Vorträge von Bijan Moini in einen solchen Dialog einzutreten, denn die Organisatoren hatten auf der gleichen Bühne 2 ein Podium aufgebaut, auf dem zu meiner Überraschung unsere BundesBILD-Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) Platz nahm, um das Publikum feierlich aufzurufen, die Freiheit im Allgemeinen und die der Wissenschaft im Besonderen zum 75. Jahrestag der Basic Gesetz. Nachdem ich mein Erstaunen überwunden hatte, beschloss ich, sie beim Wort zu nehmen und hob meine Hand: Würde die Ministerin vielleicht eine Entschuldigung dafür in Betracht ziehen, dass sie die verfassungsmäßige Loyalität von 1000+ meist akademischen Unterzeichnern (Offenlegung: Ich war einer von ihnen) eines offenen Briefes über die Berliner Studentenproteste angezweifelt hatte?

Das tat sie natürlich nicht, und soweit ich weiß, hat sie es immer noch nicht. Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht bewusst, dass die obersten Beamten des Ministeriums bereits beschlossen hatten, ihre Rechtsexperten nach Möglichkeiten zu suchen, die Unterzeichner strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und/oder ihnen die Forschungsgelder zu entziehen. Es gibt aber alhamdullilah!, immer noch Beamte in der Bundesregierung, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, der zuvor vom Wissenschaftsminister so interessant vermessen worden war, und deshalb nicht zögerten, ihre Chefs unmissverständlich über die äußeren Grenzen dieses Bodens zu informieren. Nachdem dies an die Presse durchgesickert war, erklärte Staatssekretärin Sabine Döring, selbst ursprünglich Professorin für Philosophie und offenbar die Person, die diese Untersuchung eingeleitet hatte, dass die oberste Leitung des Ministeriums „unverzüglich … klargestellt, dass Aspekte des Förderrechts nicht Teil (der) rechtlichen Überprüfung sein sollten“ und dass der „Entzug von Fördermitteln (…) im Top-Management nicht zur Diskussion stand“. Das Ministerium ist nach wie vor nicht in der Lage oder nicht willens zu erklären, wie dies mit den durchgesickerten E-Mails in Einklang zu bringen ist, die das genaue Gegenteil zu beweisen scheinen. Ich für meinen Teil sehe nicht, wie das möglich sein könnte. So oder so, eine Entschuldigung reicht nicht aus. Dies erfordert einen Rücktritt.

 Aber selbst das würde kaum ausreichen, um das autoritäre Vorgehen gegen die Grundrechte auf Forschungs- und Kunstfreiheit zu stoppen, das vielerorts bereits in vollem Gange ist. In der deutschen Hauptstadt Berlin will Justizsenator Felor Badenberg (CDU) in § 23 der Haushaltsordnung einen neuen Grundsatz verankern, wonach staatliche Mittel nicht zur Verbreitung „antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Inhalte“ verwendet werden dürfen. Auf die besorgte Frage von Ronen Steinke, wer entscheiden solle, was diesseits oder jenseits dieser Grenze liege, antwortet die Senatorin, selbst ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Na ja, wer sonst als der Verfassungsschutz.

Welche Kunst in Museen gezeigt, welche Stücke auf Bühnen aufgeführt und welche Diskussionen an Universitäten geführt werden, darf nicht eine Entscheidung einer Sicherheitsbehörde unter der Kontrolle des Innenministeriums sein, sondern allein von der Wissenschaft und den Künsten selbst. Andernfalls sind sie nicht kostenlos. Sonst leben wir in einem autoritären Regime. Ob dieser Zustand durch direkte Anweisung und Zwang oder indirekt durch den Entzug von Fördermitteln geschaffen wird, das Ergebnis bleibt dasselbe. Die AfD träumt davon, die Macht zu haben, den Finanzierungshebel zu nutzen, um die Luftzufuhr zu allen Wissenschaften und Kunstwerken zu unterbrechen, die ihrer Idee von nationaler Identität im Weg stehen. Natürlich tut es das. Sie ist eine autoritäre populistische Partei.

Denn nach dem Stark-Watzinger-Scoop scheinen die liberalen Reflexe in der deutschen Öffentlichkeit noch einigermaßen zu funktionieren. Selbst FAZ und WELT finden das nicht cool – und verharmlosen es umso mehr aus der autoritären Alarmzone als „Verdrängungsaktion“ oder Ergebnis von „Ahnungslosigkeit“ und, ich scherze nicht, ministerieller „Langeweile“. Trotzdem. Es gibt immer noch einen einigermaßen robusten gesellschaftlichen Konsens darüber, was die freiheitlich-demokratische Staatsordnung in der Bundesrepublik Deutschland ausmacht. Das ist nicht nichts. Tatsächlich ist es eine Menge. Solange das der Fall ist, bleibt ein gewisses Vertrauen bestehen.

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Unser Kommentar

Wir sind immer noch etwas aus dem Häuschen, denn ausgerechnet ein Beitrag von uns, der durch das Vorgehen von Frau Stark-Watzinger ausgelöst wurde, ist nun der erste gewesen, der von einem sozialen Netzwerk zensiert und entfernt wurde. Es fällt nicht leicht, die Hintergründe dieses Netzwerks dabei außen vor zu lassen. Wir erwähnen aber den Artikel hier nicht, sondern setzen lediglich den Link dazu. Wir glauben nicht, dass die Entfernung schon nach einer Minute durch Lesen des Inhalts entstanden ist. Vielmehr ging es um den Titel oder / und das Tagging. Wir haben es ohne Tagging noch einmal versucht, aber vergebens. Wir müssten jetzt eine Schlichtungsstelle anrufen, um den Beitrag doch noch in diesem Netzwerk platzieren zu können. Die wohl bekannteste und als seriös einzustufende Schlichtungsstelle ist die Verbraucherzentrale. Sie kümmert sich aber nach unserem aktuellen Wissensstand nur um die Löschung von Konten. Dass man auch ohne Löschung jemanden wegzensieren kann, ohne dies inhaltlich zu begründen, sondern einen Beitrag einfach als „Spam“ markiert, haben wir gerade erlebt. Außerdem ist die Berliner Verbraucherzentrale chronisch überlastet, wie so viele Elemente jener Infrastruktur, die die Rechte des Einzelnen gegen Mächtigere, gegen große Unternehmen, Organisationen und gegen staatliche Übergriffe schützen sollen.

Bei „X“, bei einem weiteren Konto der oben vorsichtshalber nicht genannten Plattform, bei Instagram und bei Mastodon war die Veröffentlichung problemlos möglich, Letzteres Netzwerk hat ihn sogar im „Journalism“-Feed geteilt.

Wir werden wegen dieses (bisher) Einzelfalls nicht den Aufwand betreiben können, eine Schlichtungsstelle mit der Klärung der Sachlage zu beauftragen, aber wenn sich derlei Vorgänge häufen sollten, müssen wir das tun. Auf einer ersten Stufe wurden wir schon mehrfach zensiert, aber die interne Überprüfung seitens des Netzwerks hat dann doch die Freigabe bewirkt – so auch kurioserweise bei dem anderen Konto im selben Netzwerk, bezogen auf den obigen Artikel. Uns widerstrebt es komplett, hier Selbstzensur zu betreiben und nicht einmal den Namen des Netzwerks zu nennen, aber wir wollen so wenig wie möglich riskieren, dass auch der vorliegende Artikel wieder Schwierigkeiten verursacht. Derlei Vorgänge gab es bis vor einigen Monaten überhaupt nicht. Offenbar werden neue Richtlinien dafür genutzt, nicht etwa die Netzwerknutzer besser zu schützen, sondern den Betreibern mehr Selektion, mehr Eingriffe in die Meinungsfreiheit zu ermöglichen, ohne dass auch nur ansatzweise Fake News oder Hassrede zur Debatte stehen.

 Gerade bei dem in diesem Artikel behandelten Thema sind wir darauf bedacht, nicht zu aktivistisch zu formulieren. Wenn man genauer hinschaut, sind aber auch diese Handhabungen Teil eines Prozesses, der seit Jahren stattfindet. Ein Gründungsproblem des Wahlberliners war es bereits, eine einigermaßen sichere DSGVO-Note zu erstellen und wir haben von Beginn an darauf hingewiesen, dass die deutsche Handhabung der DSGVO Kleinmedien wie unseres stark benachteiligt, die Gründung verzögerte sich wegen dieser Erklärung um einen Monat und vor allem im Bildbereich sind wir mit erheblichen Einschränkungen gegenüber größeren Medien konfrontiert, auch über das NetzdurchsetzungsG haben wir uns kritisch geäußert.

Wo wird das alles hinführen? Zu einem sicher nicht: zum Schutz der Demokratie gegen Extremismus. Gerade die Europawahlen haben gezeigt, dass man bestimmte Einstellungen nicht wegbashen kann und dass jede unnötige Einschränkung der Meinungsfreiheit zu einer Gegenbewegung, in der  heutigen Situation zu einem weiteren Rechtstrend führt. Eine andere Sache ist der Schutz der Demokratie durch die Verfassung selbst, wenn z. B. eine Partei als verfassungsfeindlich ermittelt wurde und ein Verbotsverfahren erfolgversprechend durchgeführt werden kann. Der Verassungsblog hat uns sehr dabei geholfen, unsere Meinungen bezüglich verschiedener Verbotswunsch-Petitionen zu schärfen, die sich mit der AfD im Ganzen, mit Gliederungen, mit Björn Höcke als Einzelperson befasst haben, inklusive des Wegs über Art. 18 GG (Grundrechteverwirkung). Wie wir jüngst gesehen haben, kann man das aber auch von der strafrechtlichen Seite her angehen – wenn man es denn will. Bisher wollte die Justiz es nicht, sondern arbeitet, u. a. zusammen mit sozialen Netzwerken und sogar Ministerien daran, ohne jede rechtliche Prüfung die Meinungsfreiheit aller einschränken zu wollen.

Um dies klarzustellen: Wir wollen unseren „Fall“ damit nicht auf dieselbe Ebene heben wie das, was gerade im FDP-geführten Ministerium vor sich ging, so vermessen sind wir nun nicht. Wir könnten uns auch aus der Vereinzelung lösen und uns einer Organisation mit mehr Möglichkeiten gegen das, was wir oben geschildert haben, anschließen. Aber auch dies wäre durch Einschränkung der Meinungsfreiheit erzwungene Entscheidung, die mit Aufwand verbunden ist.

Wir wissen aber nun, warum Herr Steinbeis keine Editorials mehr verfasst hat, die Hintergründe hat er sicherlich irgendwo erläutert, aber wir haben leider nicht die Zeit, die gesamte Publikation „Verfassungsblog“ zu lesen, obwohl dies sicherlich sehr gewinnbringend wäre, denn sie hat sich zu einer der besten Plattformen für Demokratieverteidigung in diesem Land entwickelt. Wäre der Verfassungsblog eine wählbare Partei, hätten wir vielleicht am vorigen Sonntag unsere Stimme an sie vergeben, natürlich nicht ohne das Dilemma zu sehen, dass wir Systemkritik im Rahmen des Grundgesetzes und seiner von uns vermuteten Grenzen vor allem von der wirtschaftlichen Seite her betrachten. Das heißt, wir haben eine Einstellung zu wirtschaftlichen Tatbeständen und überprüfen, ob sie bei einer weniger neoliberalen Auslegung der Verfassung, als sie aktuell gegeben ist, mit dem Grundgesetz vereinbar sein würde. Wir glauben, dass wir bisher nichts Grundgesetzwidriges gefordert haben. Das ist nicht der Ansatz des Verfassungsblogs, aber viele seiner Beiträge kritisieren, nicht nur in Deutschland, den politischen Raum und wie mit den Verfassungen umgegangen wird, wie der Zustand des Rechtsstaats sich darstellt.

Nun könnten wir schreiben: Uns hat dieser „Diskursbeitrag“ aus dem Bundesbildungsministerium nicht überrascht, wir warnen schon lange davor, wie aus der Verschiebung des Diskurses nach rechts eine sich immer mehr erweiternde Rigidität des Staates ergeben wird. Die Brandstifter stören sich offenbar daran, dass Deutschland in den relevanten Demokratie- und Freiheitsrankings immer noch ganz gut darsteht. An der Weltspitze steht Deutschland  nicht, das ist aus historischen Gründen vielleicht auch gar nicht möglich, man wird es wohl den skandinavischen Ländern überlassen müssen, den Maßstab für Demokratie und Freiheit herauszubilden. Deswegen schauen wir auch genau hin, was sich in Ländern tut, die nicht bestimmte Einschränkungen der Meinungsfreiheit aus historischen Gründen in ihre Rechtswirklichkeit implementieren mussten und daher freier darin sind, die maximal mögliche Demokratisierung zu erreichen.

Aber bei uns wird daran gearbeitet, dass es in den Rankings abwärts geht,  und wir sind nicht der Ansicht, dass das, was sich gerade wieder gegen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit richtet, Zufall ist. Einzelne Politiker sagen oft dumme Dinge, aber wenn es um Vorgänge in einem mit Fachleuchten besetzten Staatsapparat geht, sollten wir nicht so naiv sein, zuzulassen, dass man uns das unwidersprochen als Versehen verkauft. Der Verfassungsblog-Herausgeber hat widersprochen und das dafür passende Forum gewählt.

Die Entwicklung des Verfassungsblogs verfolgen wir mit großem Interesse, viel Sympathie, wir sind auch nicht dagegen, dass sich erste kommerzielle Aspekte herausbilden – aber wir drücken an dieser Stelle die Hoffnung aus, dass die Beiträge weiterhin gemeinfrei sein werden. Ansonsten könnten wir sie nur verlinken und anzitieren. Das wäre nicht maximal dramatisch, so müssen wir bei fast allen journalistischen Artikeln verfahren, aber wir haben den Verfassungsblog von Beginn an als ideelles Projekt wahrgenommen. Selbst eine Ent-Lizensierung im Sinne der Gemeinfreiheit wäre aber noch keine Bezahlschranke. Über Letztere wären wir sehr traurig, denn wir können es nicht erübrigen, alle wichtigen journalistischen Quellen zu abonnieren, dazu haben wir nicht den Apparat und als Einzelperson nicht das Einkommen. Für uns sind diese Beiträge aber eminent wichtig geworden. Das gilt sogar für jene, die wir aus Zeitgründen nicht lesen. Denn was in einer Woche geschrieben wurde, schauen wir uns im Zusammenhang mit der Lektüre des Editorials immer an, und es gibt uns einen Fingerzeig  und Impulse bezüglich dessen, was man unter Verfassungsrechtsgesichtspunkten alles diskutieren kann, weit über Deutschland hinaus, weist auf Vorgänge hin, die wir zuvor nicht im Blick hatten.

Wir fassen uns heute vergleichsweise kurz, denn wir haben das, was im Bundsbildungsministerium vorgegangen ist, in dem hier noch einmal verlinkten Artikel ausführlich kommentiert und auch Bezug auf den geopolitischen Vorgang genommen, der Proteste ausgelöst hat, die wiederum die Grundlage für die Einlassungen aus dem Ministerium waren.

TH

[1] Siehe unsere Anmerkung in Fn. 2.

[2] Anm. TH: Das Bild von dem T-Sthirt ist als Anzeige geschaltet, Anzeigen bilden wir nicht mit dem Artikel ab, der Link zum Shop ist in dem Fall u. E. aber keine Kommerzialisierung unsererseits, Gleiches gilt für den Link zum Buch von Herrn Steinbeis, den Link setzen wir, zeigen aber nicht das Bild. Wir hoffen, dass wir in diesem etwas schwierigen Fall die Lizensierung des Artikel eingehalten haben.)

 

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