Gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten? (Umfrage) | Frontpage | Demokratie Gefahr | Civey Poll, Rightwing Extremism, the Far Right in Germany

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Lieber Leserinnen, wir müssen uns hin und wieder mit anderen politischen Themen befassen als dem Krieg, auch wenn er eine besonders schmerzhafte Erfahrung in Welt ist, in der wir uns schon sicher fühlten.

Man kann es auch so sehen: Umso wichtiger ist in diesen Zeiten, sich Gedanken darüber zu machen, wie  es mit der Demokratie bei uns weitergeht. Selbstverständlich gibt es auch dazu wieder außenpolitische Implikationen, denn wie wichtig es ist, dass die Menschen hinter dem politischen System stehen, sieht man auch beim Russland-Ukraine-Krieg. Der Widerstand der Menschen in der Ukraine hat es damit zu tun, dass sie das, was sie sich erwählt haben, verteidigensswert finden.

Hierzulande ist die Demokratie von vielen Seiten unter Druck, und viel mehr, als dass Eingriffe von außen größere Wirkung erzielen könnten, ist schon seit Längerem zu befürchten, dass wir die Demokratie aus Gewohnheit oder Missachtung dessen, was sie trotz der Probleme, die wir immer kritisieren, nach wie vor darstellt, nämlich ein System mit Spielraum für individuelle Bewegungsfreiheit, nicht mehr genug wertschätzen. Deswegen haben wir Ihnen heute mal wieder eine Umfrage zu empfehlen. Sie bezieht sich auf die AfD: 

Der Bundesverfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Es gebe „ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, sagte gestern das Kölner Verwaltungsgericht. Die Einordnung bemächtigt den BfV, die Gesamtpartei systematisch mit Geheimdienstmethoden zu beobachten. Dazu gehört etwa der Einsatz von V-Leuten, das Lesen von Nachrichten oder Abhören von Telefonen.

Seit April 2020 stand der formal aufgelöste, rechtsradikale Flügel unter Beobachtung, später kam die Jugendorganisation „Junge Alternative” dazu. Der Antrag, die Gesamtpartei zu beobachten, wurde im Mai 2021 vorerst gerichtlich gekippt. Die AfD klagte dagegen, scheiterte aber nun damit. Laut BfV gibt es zahlreiche Belege für eine weitere Radikalisierung der AfD. Zudem habe der Flügel weiter Einfluss.

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte enttäuscht auf das Urteil. „Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht.“, sagte er gestern in Köln. Er kündigte an, dass man gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen werde. Der Prozessvertreter der AfD, Rechtsanwalt Christian Conrad, warf dem BfV vor, „einseitig belastend zu ermitteln“. Zudem spiele der seit 2020 aufgelöste radikale Flügel keine Rolle mehr.

Wie bewerten Sie es, dass der Verfassungsschutz voraussichtlich die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf?

Wie die gegenwärtige Stimmungslage zeigt, gibt es im Prinzip nur zwei Meinungen. Man ist klar dafür, dass der Verfassungsschutz die AfD im Ganzen als Verdachtsfall prüfen darf, oder man ist komplett dagegen. Über 65% sind derzeit der Ansicht, dass das BVerfG richtig liegt, die dem Verfassungsschutz jetzt zufallen wird. Und wieder einmal, wie bei anderen Themen sind etwa 20% komplett dagegen. Die Zahl derer, die eine nicht ganz dezidierte Meinung haben, ist insgesamt relativ gering, sie beträgt ca 15 %. Sie werden von uns erwartet haben, dass wir bei den 65% sind, und es ist ja auch immer wieder schön, sich mit der Mehrheit einig zu wissen.

Wir sind schon lange der Ansicht, dass die AfD sich immer weiter radikalisiert, und haben dabei bisher drei Momente in ihrer erst neunjährigen Geschichte festgelegt, die signifikante Verschiebungen mit sich gebracht haben. Der erste Move nach rechts war, dass die ursprüngliche Honoratiorenpartei, die Kleinpartei der eurokritischen Professoren, von der Gruppe um Frauke Petry und Jörg Meuthen übernommen wurde. Die nächste Verschiebung kam, als Petry selber austrat und Meuthen trotz seiner rechten Positionen vergleichsweise mittig gewirkt hat. Nun ist auch eher gegangen, und wieder sind einige wie z.b. die diejenigen, die der Rechtsauslegerin Alice Weidel nahestehen, von Seiten des sogenannten Flügels unter Druck. Der Flügel wurde zwar offiziell aufgelöst, aber uns ist nicht bekannt, das Björn Höcke die AfD verlassen hätte. Und es kommt nicht darauf an, nicht wie sich irgendeine Gruppe nennt, ob sie als eine Art offizieller Zusammenschluss aufgestellt ist, sondern für welche Politik alle, die für eine Partei aktiv sind stehen, inklusive der Anhänger dieser Gruppe. Hätte die AfD tatsächlich etwas wie eine bürgerliche Mitte integriert, müsste sie unter gegenwärtigen Umständen massiv an WählerInnen verlieren, die den permanenten Rechtsdrall nicht mehr mittragen. Zwischenzeitlich gab es auch einen Abschwung, aber es sieht derzeit nicht so aus als wenn die AfD durch ihre Radikalisierung aus dem im Bundestag vertretenen politischen Spektrum verschwinden würde. Also muss ihre Tätigkeit und müssen ihre Ziele überprüft werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindlich sind.

Vor nicht allzu langer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot nicht  zugelassen und dabei eine erstaunliche Änderung seiner bisherigen Rechtspraxis vorgenommen, die sich allerdings aus zwei weit zurückliegenden Fällen speist: Dem SRP-Verbot von 1951 und dem KPD-Verbot von 1956. Man kann diesen Wandel kurz zusammenfassen: Es kommt nicht mehr nur darauf an, wie eine politische Gruppierung tendiert, sondern auch auf die reale Gefahr, die von ihr für Rechtsstaat und Demokratie ausgeht. Da zu erwarten ist, dass auch bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren diese Linie Bestand haben wird, könnte man nun sagen, aufgrund der Relevanz sind die verfassungsfeindlichen Ziele wesentlich eher ein Grund, ein Verbot als richtig anzusehen, als dies bei der NPD der Fall war.

Wir meinen aber, dass gerade aufgrund der großen Wählerschaft der AfD dieser Partei die inhaltliche Prüfung, nämlich die ihrer Tätigkeit und ihrer Ziele, besonders exakt vorgenommen werden muss, da mit dem Bundesverfassungsgericht eine wasserdichte Begründung der Entscheidung über ein Verbotsverfahren vorliegt. Selbstverständlich wird es immer Rechte geben, die jede Begründung für ein Verbot ablehnen, und immer muss berücksichtigt werden, was machen nun eigentlich die Wählerinnen dieser Partei? Gehen wirklich viele von ihnen zur CDU oder zur FDP, in einzelnen Fällen auch zu SPD oder zur Linken zurück? Oder wählen Sie gar nicht mehr und wir bekommen einen immer größeren Anteil an Menschen in diesem Land, die wir gar nicht einschätzen können? Deswegen wären wir bezüglich eines Verbots Verfahrens auch wesentlich vorsichtiger als bezüglich der Notwendigkeit der Beobachtung der AFD durch den Verfassungsschutz. Durchaus möglich, dass man durch diese Beobachtung die Selbstbeschreibung der AfD als ein Opfer des politischen Mainstreams verstärkt, aber das muss man in Kauf nehmen. Dass die AfD dadurch noch einmal wesentlich mehr Zulauf bekommen wird, wagen wir zu bezweifeln, so groß ist das Potenzial an Menschen, die nur aus Protest gegen die vorgeblich anstehende Diskriminierung einer Partei ebenjene Partei wählen, nicht mehr. Das Risiko der Selbststilisierung ist also einzugehen. Nur, wenn man dieses Risiko eingeht, kann man später ein fundiertes Verbotsverfahren einleiten. So weit ist es noch lange nicht, durch seine Änderung der Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings, wenn man es so auslegen will, schon signalisiert, dass es bei der AfD andere, weniger enge Maßstäbe für die Zulassung eines Verbots anlegen würde als bei der NPD, weil die AfD eine viel größere reale Gefahr für die Demokratie darstellt. Das heißt auch ein Abgleich von Relevanz und verfassungsfeindlicher Ausrichtung könnte dazu führen, das bei ähnlichen Zielen der AfD, wie sie seinerzeit der NPD zu gerechnet wurden, sehr wohl ein Verbot der AfD erfolgen könnte.

Eines wird sich nicht ändern, was immer im Sinne der wehrhaften Demokratie formal beschlossen wird: Dass manche Menschen rechte Einstellungen haben und dass es Neonazis gibt. Das ist eine Aufgabe der Politik und der Zivilgesellschaft, an sich zu arbeiten und zusammenzuwirken, damit klar ist, dass es für alles nur einen Weg gibt: den demokratischen Weg. Dieser schließt durchaus Beschränkungen und eben Verbote ein, aber sie schüten den Bestand der Demokratie, wenn es um das Verbot rechtsextremistischer Organisationen geht.

TH

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