Unfallflucht ohne Personenschaden nur noch Ordnungswidrigkeit? +++ Wehrpflicht bei Wiedereinführung auch für Frauen? +++ Cannabis-Legalisierung? (Umfragensammler, Kommentare) | Briefing 281 | Gesellschaft, Politik

Briefing 281 | Unfallflucht und Strafe, Wehrdienst und Frauen, Cannabis und Freigabe

Liebe Leser:innen, wir fassen wieder einige Umfragen für Sie zu einem Lagebild – der Umfragentätigkeit zusammen.

Die Themen sind vielfältig, haben in den letzten Tagen zu jenen gezählt, die in den Medien besprochen wurden, aber sind nicht von einer so zentralen Bedeutung – für uns – gewesen, dass wir sie in Einzelartikeln behandelt hätten. Aber interessant genug, sie heute vorzustellen. Sie erfahren durch immer unsere Meinung, wir prüfen und schärfen unsere Meinung, außerdem können Sie bei den neueren Umfragen noch mitmachen. Heute trifft das auf alle drei zu. Außerdem könnte es sein, dass eines dieser Themen ja gerade für Sie zentral ist, weil Sie andere Akzente setzen als wir beim Wahlberliner. Sie hätten das Thema, würden Sie ein Informations- und Meinungsblog betreiben, vielleicht ganz nach vorne gestellt.

Wir fangen mit dem Straßenverkehr an, an ja doch alle von uns in einer Form oder in mehreren Formen beteiligt ist. Vor drei Tagen hat Civey dazu folgende Umfrage erstellt:

Civey-Umfrage: Wie bewerten Sie die Pläne des Justizministeriums, Unfallflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen? – Civey

Begleittext aus dem Civey-Newsletter:

Das Bundesjustizministerium möchte die Unfallflucht teils entkriminalisieren. Ende April berichtete das RND, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat einstufen möchte. Wer bei einem Autounfall „nur” einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Zusätzlich würde man „Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte” entlasten, bekräftigte Buschmann letzte Woche erneut gegenüber der Mediengruppe Bayern. 

Seit Bekanntwerden der Pläne wurde der Gesetzentwurf von Verbänden geprüft. Der ADAC äußerte sich nun erneut positiv zu den Plänen des Justizministeriums. „Wer heute nach einem Park-Rempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt – er hätte eine ‚angemessene Zeit‘ warten müssen. Das geht an der Realität vorbei”, sagte ein ADAC-Sprecher am Samstag gegenüber der dpa.  

Versicherungsverbände verwiesen letzte Woche im Spiegel darauf, dass sich „Unfallursache und -hergang” nach der Reform nicht mehr zweifelsfrei feststellen lassen würden. Wenn etwa Alkoholkonsum vorliegt, müsste dies sofort überprüft werden. Hessens Justizminister Poseck (CDU) verlangte bereits im Frühjahr, dass die Verkehrsunfallflucht „ohne Abstriche” Straftat bleiben muss. Er argumentierte im ZDF, dass schon jetzt viele Unfallopfer auf Sachschäden sitzen bleiben. Die Gewerkschaft der Polizei warnte damals in einer Pressemitteilung vor der Gefahr, Unfallflucht zu verharmlosen. 

Wir fahren ja nun nicht mehr so viel Auto, aber haben weit mehr als eine halbe Million Fahrkilometer zurückgelegt, im Laufe unseres Lebens. Das wären, wenn wir den Führerschein schon als Kleinkinder besessen hätten, etwa 10.000 Kilometer pro Jahr. Um ehrlich zu sein, wir verstehen keine der oben genannten Argumentationen bzw. können sie nicht befürworten. Unsere Erfahrungen: Die meisten sogenannten Parkrempler hinterlassen nichts und bleiben auch nicht vor Ort, sondern fahren einfach weg. Begehen also Unfallflucht. Wenn man als Geschädigter da noch irgendetwas machen will, muss man zur Polizei oder zuerst einmal Umschau halten, ob es Zeugen gab. Dazu hatten wir meist gar nicht die Zeit, als wir noch dienstlich unterwegs waren und plötzlich war nach einem Termin eine Schramme am Auto. Vor allem seitlich kam das gar nicht so selten vor, während vorne und hinten ja heute die Abstandswarner dafür sorgen sollten, dass es keine richtigen Rempler mehr gibt, sondern allenfalls noch sanfte Berührungen. Aber die Tür voll in die Seite rammen, das haben manche immer noch drauf und niemals bleiben sie oder klemmen einen Zettel hinter den Scheibenwischer. Sollte es doch mal dazu kommen, dass ein Zeuge das beobachtet hat und auf den Geschädigten zugeht, ihm das Kennzeichen des Schädigers gib, muss auch weiterhin eine stafrechtliche Verfolgung möglich sein, denn dieses Arschloch-Verhalten darf nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Typisch FDP, dass das dort anders gesehen wird. Typisch ADAC, dass er ins gleiche Horn bläst. In den meisten Fällen bleibe der Geschädigte auf kleineren Schäden sowieso sitzen.

Und bei Personenschäden bleibt ja richtigerweise alles beim Alten. So what? Wieder viel Aktionismus und vorgebliche Entbürokratisierung à la Egozentriker-FDP für beinahe nichts. Das ist ein typisches Beispiel nicht nur für das Verhalten dieser Partei, sondern speziell für Justizminister Buschmann, der einer der härtesten Neoliberalen im Land ist. So kann man sich auch profilieren, aber sicher nicht mit unserer Unterstützung. Eine relative Mehrheit von ca. 44 Prozent sagt „auf keinen Fall“ (die Herabstufung), dazu haben wir uns auch gesellt. Nimmt man die latenten Neinsager:innen noch hinzu, sind ca. 60 Prozent der Abstimmenden gegen Buschmanns eklektische Pläne. Das umgekehrte Argument aus der realen Sachlage, nämlich, warum die Strafbewehrung belassen, wenn eh kaum jemand ermittelt werden kann, ist logischerweise nicht angängig. In Berlin werden auch kaum Fahrraddiebstähle aufgeklärt, wie wir als schon Betroffene wissen. Soll der Fahrraddiebstahl, selbst wenn der Schaden mehrere tausend Euro beträgt und dann meist von der Versichertengemeinschaft getragen werden muss, nach dem OWiG abgehandelt werden? Das Gleiche würde für alle anderen Straftaten gelten, bei denen gerad ein Städten wie Berlin die Aufklärungsquote gegen Null geht, weil keine Kapazität oder keine Lust. Das ist kein Pragmatismus, sondern ein Rückbau des Rechtsstaats, der sich zumindest den Anspruch erhalten muss, zu ermitteln und zu verurteilen. Think it over, Buschmann!

Die aktuellste Umfrage von heute stellen wir auf Platz 2:

Civey-Umfrage: Sollte die allgemeine Wehrpflicht im Falle einer Wiedereinführung Ihrer Meinung nach auch für Frauen gelten? – Civey

Der Begleittext von Civey:

Der Bundeswehr fehlt es nicht nur an Material und Waffen, sondern auch an Personal. Nach Angaben der Bundeswehr-Webseite dienen momentan 180.770 aktive Soldatinnen und Soldaten – das ist der niedrigste Stand seit 2018. Das Verteidigungsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, die Personalstärke auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis zum Jahr 2031 zu erhöhen. Die Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Eva Högl (SPD), äußerte Ende Juli im RND Zweifel, ob dieses Ziel erreicht wird. 

Der Reservistenverband hält die Zielmarke angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Europa dagegen für ungenügend. Ende Juli bezeichnete Verbandspräsident Patrick Sensburg die Aussetzung der Wehrpflicht in der ARD als einen Fehler und plädierte für die Wiedereinführung. Deutschland brauche eine entsprechende Personalstärke von Soldatinnen und Soldaten, um verteidigungsfähig zu sein, begründete Sensburg.  

Högl lehnte eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nur für Männer zuletzt ab. Wenn es dazu käme, sollte sie auch für Frauen gelten. Solange es geht, sollte man aber auf Freiwilligkeit setzen, sagte sie letzten Sommer im Deutschlandfunk. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich Anfang August optimistischer hinsichtlich des Personalmangels. Er kündigte im heute journal einen neuen, optimierten Bewerbungsprozess an, in dem vermehrt auf Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund gesetzt werden soll.

Beim optimierten Bewerbungsprozess dürfte es sich wohl um eine Herabsetzung der Anforderungen handeln, vor allem in gesundheitlicher Hinsicht. Davor können wir nur warnen und wir glauben auch nicht, dass die sicherheitspolitische Lage wieder eine Armee wie im Westdeutschland der 1980er erfordert, als fast 500.000 Mann, also noch gar keine Frauen, unter Waffen standen. Die Stärke der Bundeswehr belief sich in dem für uns damals relevanten Jahr auf 492.000 aktive Soldaten. Wir wissen nicht, wie sich die Anforderungen entwickelt haben, seit die Bundeswehr keine „Bürgerarmee“ mehr ist, sondern ein Club von Berufssoldat:innen.

Dieser Club tickt viel weiter rechts als seinerzeit der Querschnitt von Wehrpflichtigen, auch wenn aus unserem Umfeld einige junge Männer den Dienst an der Waffe oder den Wehrdienst insgesamt verweigert haben. Wozu seinerzeit noch eine „Gewissensprüfung“ erforderlich war, außerdem war der Zivildienst drei Monate länger als der Wehrdienst, sozusagen als Malus für Feiglinge und Vaterlandsverräter. Natürlich haben die Zivis die damals in der Gesellschaft viel dringenderen Aufgaben wahrgenommen, weil die Armee nicht zum Einsatz kam. Das hat sich erheblich verschoben: Auslandseinsätze für die Bundeswehr und Personalmangel im Gesundheitswesen an allen Ecken und Enden, auch, weil die Zivis in bestimmten Jobs fehlen.

Wir müssten noch einmal nachschauen, wie wir uns seinerzeit zu Karl Theodor zu Guttenbergs Wehrpflichtaussetzung gestellt hatten, aber eine Form von Bedenken haben wir immer, sie ist oben schon genannt: Eine Armee, die mehr einen Bevölkerungsquerschnitt darstellt, ist mehr in der Demokratie verankert, auch die Pflichtaufgabe, die Demokratie im Notfall zu verteidigen, darf man nicht unterschätzen. Die innere Führung der Bundeswehr war zu unserer Zeit zumindest für die Wehrpflichtigen auch darauf ausgerichtet, diese Werte zu vermitteln. Eine Pflicht an sich, etwa für ein Jahr, finden wir generell nicht falsch, dazu  haben wir uns vor einiger Zeit entsprechend geäußert, als es um eine allgemeine Dienstpflicht für diesen Zeitraum ging, nicht nur um den Wehrdienst. Wir meinen nach wie vor, das stärkt die Anbindung an die Gesellschaft und das Gefühl für die Aufgaben, die darin vollbracht werden müssen. Gerade angesichts einer Erziehung in vielen Haushalten, die, vorsichtig ausgedrückt, den Narzissmus junger Menschen mehr fördert als deren Bildung, wäre das wichtig.

Aber schon damals sind wir auf das Problem gestoßen, ob das auch für Frauen gelten soll. Man kann natürlich nicht eine Dienstpflicht ab dem 50. Lebensjahr einführen, nachdem sich herausgestellt hat, ob Frauen tatsächlich schwanger wurden und dadurch und durch die Kindererziehung Zeit / mehr Zeit fürs Berufsleben für Männer verloren haben. Allgemein gilt aber, dass Frauen sowohl dadurch als auch durch die Tatsache, dass sie aus biologischen und sozialen Gründen benachteiligt sind, manches davon ist auch nicht durch fortschrittliche Gesellschafts- und Familienpolitik zu beheben, von diesem Dienst ausgenommen werden sollten. Sahnehäubchen auf der Argumentation: Frauen denken und handeln sowieso tendenziell sozialer als Männer, sodass die Heranführung an Gemeinschaftsaufgaben bei ihnen nicht ganz vor dringlich ist. Natürlich ist diese Aussage pauschal, aber fast alle, was normiert oder von der Politik umgesetzt wird, speist sich aus erkannten Regeln, nicht aus Ausnahmen. Sollte es zumindest.

Wir haben also mit latent „nein“ gestimmt, nicht mit absolut „nein“. Es kommt ein bisschen darauf an, wie das alles umgesetzt und wer davon ausgenommen werden wird. Generell für die Wiedereinführung der Wehrpflicht spricht das oben angeführte Bürgerarmee-Argument, dagegen die Tatsache, dass der Ukrainekrieg nun wirklich kein Beispiel für moderne Kriegsführung ist, bei der auch kleine High-Tech-Armeen gut mit größeren mithalten können, die nicht so hochgerüstet sind oder vielleicht auch dies, aber dann kommt es eben nicht auf die Zahl der Soldat:innen an, sondern eben vor allem auf die Art, wie die Technik eingesetzt werden kann. Im Verteidigungsfall, wohlgemerkt, und an etwas anderes sollte hierzulande auch niemals jemand denken. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr sehen wir deswegen ohnehin kritisch, hinzu kommt ihre alles andere als nebensächliche Erfolglosigkeit, wie zuletzt in Afghanistan. Eine reine Verteidigungsarmee müsste außerdem im NATO-Verbund oder im europäischen Verbund handeln und in Europa stehen insgesamt immer noch genug Männer (und nun auch Frauen, u. a. in Deutschland) im wörtlichen Sinne Gewehr bei Fuß, um bei guter Koordination jedem Angriff standhalten zu können.

Viel wichtiger als die Bundeswehr wieder mühsam um ein paar 10.000 Personen zu vergrößern, ist, ob im Verteidigungsfall für Deutschland die USA tatsächlich den atomaren Schutzschirm aufspannen würden. Wir halten einen solchen Verteidigungsfall trotz der medialen Rundumschläge in Russland, die dem Ukrainekrieg geschuldet sind, für nicht sehr wahrscheinlich, sind aber durchaus der Auffassung, dass die Armee vernünftig funktionieren muss. Und zwar ohne riesiges „Sondervermögen“ (= Sonderschuldenberg), rein dadurch, dass man den Verteidigungshaushalt etwas anhebt. Ob dabei das sogenannte NATO-Ziel von 2 Prozent erreicht werden muss, ist Sachfrage. Wichtiger als dieses Ziel ist, dass die Armee einsatzbereit ist. Dies vermindert nämlich gerade die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Verteidigungsfall kommt und damit auch im Extremfall einen Atomkrieg.

Wir gehen weiter auf dem Weg von der ganz dezidierten zur schwammigen eigenen Meinung:

Civey-Umfrage: Sollte der kontrollierte Verkauf von Cannabis Ihrer Meinung nach wie von der Bundesregierung geplant legalisiert werden? – Civey

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur teilweisen Cannabis-Legalisierung am Mittwoch verabschiedet. Demnach soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum ab Jahresende für Erwachsene gestattet sein. Die Abgabe soll vorerst über spezielle Cannabis-Vereine erfolgen, die bis zu 500 Mitglieder aufnehmen dürfen. ​​Der freie Verkauf käme erst später, vermutlich auf regionale Modellprojekte begrenzt. 

Für die Union wird das Gesetz dem Kinder- und Jugendschutz nicht gerecht. Insofern warnte CDU-Gesundheitsexpertin Simone Borchardt vorgestern im ARD-Morgenmagazin vor einer Verharmlosung der „Einstiegsdroge” und den drohenden gesundheitlichen Schäden. Früher Konsum könnte zu Psychosen, Angststörungen und irreparablen Hirnschäden führen, sagte der Berufsverband Kinder- und Jugendärzte die Woche im WDR. Der Deutsche Richterbund fürchtet dagegen dem RND zufolge eine Mehrbelastung für die Justiz. 

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), verteidigte den Entwurf am Mittwoch im Rbb und verwies auf die bisherige wirkungslose Repressionspolitik. Der Konsum sei trotz Verboten angestiegen, daher müsse man neben der kontrollierten Abgabe nun auf Prävention setzen. Ähnlich äußerte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Funke Mediengruppe. Zudem hob er die Entlastung der Gerichte hervor sowie die Eindämmung der Kriminalität und des Schwarzmarktes, in dem verunreinigte Substanzen in Umlauf geraten können.

Wir wollen nicht verhehlen, dass wir vor über einem Jahr in dieser Sache anders votiert haben, als wir das heute tun werden:

Cannabis legalisieren? (Umfrage) | Newsroom | Gesellschaft | Drogen, Cannabis, Legalisierung – DER WAHLBERLINER

Damals waren wir auch extrem genervt von den ganz wichtigen Themen, die uns persönlich betroffen haben, u. a. die Folgen des Ukrainekriegs. Mittlerweile sehen wir das nicht meh so abräummäßig, sondern sind von „ja“ auf „unentschieden“ zurückgegangen. Grund dafür ist natürlich, dass wir sehr wohl der Ansicht sind, dass es sich hier um eine Droge handelt und nicht um ein „Genussmittel“, wie ja auch Alkohol und Tabakzigaretten verharmlosend genannt werden. Wir haben im Juli 2022 geäußert, dass wir die Nichtlegalisierung heuchlerisch finden, angesichts der massiven Probleme, die durch legale Drogen, gerade durch Alkohol, entstehen. Aber es gibt doch Möglichkeiten, etwas in der Mitte zu finden zwischen dem, was geplant ist und dem, was gesundheitspolitisch als sinnvoll erscheint:

Psychiaterin zur Cannabis-Freigabe: „Was die Bundesregierung plant, ist extrem“ | WEB.DE

Auch von dieser Seite also Bedenken, wie bei den Ärzten. U. a. wird die legale Abgabemenge für zu  hoch erachtet, das Freigabealter hingegen für zu niedrig. Dazu müssen wir sagen, dass eine Freigabe ab 21 oder 25 Jahren vollkommen unrealistisch ist. Kiffen lernt man als Jugendlich:r und wenn man erst einmal dabei ist, bis 25 kriminalisiert zu werden, weil der Körper dann erst voll entwickelt ist, kommt uns sachwidrig vor, wenn für andere Drogen die Freigab ab 18 oder gar ab 16 Jahren üblich ist.

In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz unter anderem, ab welchem Alter Zigaretten und Alkohol verkauft und in der Öffentlichkeit konsumiert werden dürfen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, Tabakwaren zu erwerben und/oder in der Öffentlichkeit zu rauchen1. Das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol besagt, dass Alkohol bei Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn sich junge Menschen in Begleitung ihrer Eltern befinden. In einem solchen Fall dürfen sie auch mit 14 Jahren bereits Bier, Sekt oder Wein konsumieren2. 1. bing.com, 2. bussgeldkatalog.net, 3. bundestag.de, 4. de.wikipedia.org, 5. bing.com, 6. rauch-frei.info, 7. beratung.help

Gerade der Umgang mit dem Kauf von Alkohol ist in Deutschland bemerkenswert lax, nur die „harten“ Sachen gehen legal erst ab 18 über den Ladentisch, Bier etc. darf schon ab 16 legal erworben werden. Es gibt weltweit nur wenige Länder, die ähnlich aufgeschlossen gegenüber dem Alkoholkauf von Jugendlichen sind. Passt aber dazu, dass beim Alkoholkonsum insgesamt Deutschland sehr weit vorne ist. Warum also nicht auch beim Hanf? Man muss ja nicht alles noch schlimmer machen, indem man übertrieben großzügig ist, daher haben wir dieses Mal mit „unentschieden“ gestimmt. Und weil uns die Argumente von Ärzten und Psychologen, die nicht von Eigeninteressen geleitet sind, im Fall von einer höheren Anzahl psychischer Auffälligkeiten als mögliche Behandlungsfälle und Geldeinnahmen als hintergründiges Argument für die totale Freigabe, sondern ethisch motiviert, immer wertvoll genug sind, um über die eigene Haltung noch einmal nachzudenken.

In der Regel schließen wir nach dem dritten Thema einen Umfragensammler – so auch heute. Bei allen Umfragen können Sie noch abstimmen.

TH

 

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