Volksabstimmung über Grundgesetz-Namensänderung? (Umfrage + Kommentar: Realität anstatt Wortklauberei) | Briefing 539 | PPP Politik, Personen, Parteien, Recht, 75 Jahre Grundgesetz, Teil 3

Briefing 539 | Recht, Verfassung, Grundgesetz, PPP, 75 Jahre Grundgesetz, Verfassungswirklichkeit, Namensänderung, Sambolik vs. Realität,

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die damaligen drei Westzonen in Kraft. Vor vier Tagen wurde es also 75 Jahre alt. Dazu ist viel geschrieben worden, auch von uns.

Um es vorwegzunehmen: Die im Umfrage-Begleittext erwähnten demokratiegefährdenden Tendenzen sehen wir seit Jahren, der 75. Geburtstag des GG spielte da noch keine Rolle. Nun gibt es die Idee, das Grundgesetz durch einen Volksentscheid in „Verfassung“ umbenennen zu lassen. Was Sie davon halten, fragt Civey heute.

Civey-Umfrage: Wie bewerten Sie die Forderung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, das Grundgesetz per Volksabstimmung in „Verfassung” umzubenennen? – Civey

Begleittext aus dem Civey-Newsletter

Letzten Donnerstag feierte das deutsche Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Es trat am Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland, dem 23. Mai 1949, in Kraft. Gefeiert wurden laut Bundesregierung „75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie – eine Erfolgsgeschichte”. Die Feierlichkeiten wurden von Debatten über demokratiegefährdende Tendenzen begleitet, die in den letzten Krisenjahren präsenter wurden. Auch die Einheit Deutschlands wurde im Zuge dessen thematisiert. Für die Bevölkerung der ehemaligen DDR galt das Grundgesetz offiziell erst ab 1990 mit der Wiedervereinigung. 

Artikel 146 sieht vor, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom „deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) schlug in der FAZ eine Volksabstimmung vor, um das Grundgesetz in eine deutsche Verfassung umzubenennen. Er glaubt, dass die „emotionale Fremdheit“ der ostdeutschen Bevölkerung mit dem in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz so überwunden werden könne. Staatsrechtler Prof. Dr. Hubertus Gersdorf lobte die Idee und sagte im MDR, dass eine Volksabstimmung das Grundgesetz zusätzlich stärken würde. 

Die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Reiner Haseloff (CDU) Dietmar Woidke (SPD), sind gegen eine solche Abstimmung. Es gebe weiterhin Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West, die endlich abgebaut werden müssten, beklagte Woidke im Stern. Ein Volksentscheid würde diesbezüglich nichts bringen. Für die SPD-Politikerin Dorothea Marx schaffe eine Volksabstimmung nur über den Verfassungstitel, ohne inhaltliche Modernisierung, wenig Mehrwert.

Unser Kommentar

Ganz sicher spielt bei unserer Haltung eine Rolle, dass wir mit dem Grundgesetz aufgewachsen sind. Wir hatten es schon in der Schule dabei, als gelbe Reclam-Ausgabe, dort wurde es im Geschichte-Unterricht in der Oberstufe besprochen, Gegenwart als vorläufiger Endpunkt der Geschichte,  ein eigenes Fach Politik gab es bei uns nicht.  Wir sind damit sozialisiert. Wir leben es auch, wie viele Artikel in diesem Blog belegen und setzen uns mit ihm auseinander, gleichen die Wirklichkeit mit seinen Möglichkeiten ab und kommen zu dem Schluss, es gibt enorm viele demokratiegefährdende Tendenzen. Eine davon ist die einseitige Handhabe des Grundgesetzes, in unserem Leitkommentar, der oben verlinkt ist, haben wir uns damit ausführlicher befasst. Wenn Sie diesen gelesen haben, werden Sie schon vermuten, wie wir in der heutigen Abstimmung tendiert haben.

Wir halten diese Idee von Bodo Ramelow für wenig hilfreich. Ramelow kommt selbst aus dem Westen, sollte aber wissen, dass die Ostdeutschen dem Grundgesetz mit der Volkskammerwahl im März 1990 zugestimmt haben, ohne dass dabei der Name zur Diskussion stand. Der Schuss, mit einer Änderung des Titels oder Namens mehr Zugang zu bewirken, ging umfragemäßig bisher nach hinten los. 40 Prozent haben sich klar gegen diese Idee ausgesprochen, nur 22 Prozent klar dafür (Stand 27.05., 14:30 Uhr).

Wir sind geradezu Fans von Volksabstimmungen, solange sie keine demokratiegefährndenden Inhalte haben, dann würden sie ja auch nicht zugelassen. So zumindest die Theorie. Wir hätten gerne mehr plebiszitäre Elemente im Grundgesetz, insofern ist die Idee einer Volksabstimmung durchaus mit Symbolcharakter versehen. Wir wissen aber nicht einmal, wie das Grundgesetz umbenannt werden sollte. Einfach in „Verfassung“? Oder soll auch gleich über Namensvorschläge mit abgestimmt werden?

Bodo Ramelow steht in Thüringen als Ministerpräsident ziemlich mit dem Rücken zur Wand, nach der Wahl im September wird es wohl einen Regierungswechsel geben, obwohl ihm allgemein bescheinigt wird, dass er keine schlechte Arbeit macht, zumindest keine schlechtere als seine Kollegen in anderen Bundesländern. Es ist der politische Wind, der ihm entgegenschlägt. Dieser Wind hat wohl seine Idee aufgewirbelt, die Menschen noch einmal über das Grundgesetz abstimmen zu lassen. Aber nicht inhaltlich.

Und da sind wir ganz auf der Seite derer, die das ablehnen. Es ist eine weitere Fassadenaktion, die außerdem nicht die besondere und berührende Geschichte des Grundgesetzes reflektiert, das zunächst Vorläufigkeitscharakter hatte, weil eben die Menschen in der DDR es nicht hatten und man sich vorbehielt, eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten, wenn die Wiedervereinigung erfolgt ist. Immer, wenn man das Grundgesetz aufschlug, war der schmerzliche Umstand der Teilung sichtbar. Und damit auch der Auftragscharakter des Grundgesetzes. Damals hatte das Grundgesetz auch ein in die Zukunft gerichtetes Narrativ zu bieten, wenn man den Vorbehalt der Gültigkeit bis Wiedervereinigung so verstehen wollte. 

Dieses Narrativ fehlt jetzt genauso schmerzlich, dessen Abwesenheit macht auch die Abwesenheit einer Erzählung Deutschlands für die Zukunft deutlich. Eine Namensänderung wird diesen Mangel nicht beheben, denn ganz sicher wird man kein Ziel in den Namen hineinschreiben, wohingegen die vorhandenen Staatsziele heute eher als Verfügungsmasse betrachtet werden.

Vielmehr kann man darüber nachdenken, ob das Grundgesetz nicht an bestimmten Stellen geändert werden müsste, und zwar dahingehend, dass es eine Fortschrittsverpflichtung enthält, denn die Auslegung seiner Normen wird immer konservativer.

Aber nach unserer Ansicht nicht in die Richtung, dass es mit Katalogregeln immer mehr aufgebläht wird, sondern eher im Gegenteil. Es muss wieder offener, atmungsaktiver werden, es muss ausdrücken, dass denen, die auf seiner Basis einfaches Recht setzen und jenen, die Recht sprechen, vertraut wird. Vor allem aber: Die immer weiteren Änderungen haben nicht dazu geführt, dass die Wirklichkeit für die meisten Menschen besser wird. Es gibt zwar mehr formale Gleichstellung als früher, aber viel mehr ökonomische Ungleichheit, die eine reale Gleichstellung verhindert.

Der Umgang mit dem Grundgesetz ist im Laufe der Jahre immer einseitiger geworden, formale Fortschritte standen realen Rückschritten gegenüber. Das fing schon vor der Wende an, war aber auch im Osten wohl damals noch nicht so sichtbar, wie es heute sichtbar ist. Wenn also die Ostdeutschen enttäuscht sind, und wenn sie es nur halb so viel sind wie wir, darüber, wie sich die Dinge gerade bewegen, dann sollten sie eine Initiative gründen, die ein Kommission verlangt, die sich Gedanken darüber macht, ob die heutige Rechtspraxis noch dem Geist der Mütter und Väter des Grundgesetzes von 1949 entspricht, der aufs Beste einen Neustart nach der NS-Diktatur ausgedrückt hatte. Diese Kommission darf vor allem nicht von Politikern besetzt sein, die den Kapitallobbys so erschreckend nahestehen, dass sich mittlerweile mindestens vier NGOen mit der Aufarbeitung dieser Tatsache befassen, ohne dass auch nur einer von ihnen die Arbeit ausgeht.

Das Grundgesetz muss für die Bevölkerung ein Schatz von hohem Wert sein, egal, wie man es nennt, und wenn diese Einstellung nicht  mehr vorhanden ist, haben wir den größten denkbaren Demokratieschaden, viel größer als jeder Schaden, den man von außen angeblich anrichten kann, indem man das Land infiltriert mit Propaganda.

Merke: Eine stabile, gesunde Demokratie mit politisch gut informierten Menschen, die diese Demokratie wertschätzen und unterstützen, lässt sich nicht so leicht manipulieren. Wenn das aber möglich ist, dann ist auch im Inneren etwas faul. Zum Beispiel, dass man jahrelang die Bildung vernachlässigt hat, das frisst sich wie ein Wurm durch den wehrlosen Apfel. Dies zuzulassen, war eine bewusste Entscheidung der Politik gegen die Demokratie mit der Absicht, dumpfe Gefühle anstatt aufgeklärter Argumentationen zu erzeugen. Es war eine rechtsgerichtete, gegen die Menschenwürde gerichtete, den Gleichheitssatz aufs Gröbste verletzende Entscheidung. An dieser Missachtung des Grundgesetzes, an diesem Vergehen an den Menschen und der Demokratie sind vor allem die Union und die FDP, aber mit Abstufungen auch die SPD und die Grünen beteiligt.

Das Projekt, die Bildung zu demolieren, ist nur Teil eines Komplexes von Delikten gegen die Demokratie, über deren Wirkungen sich die Politik jetzt so schrecklich aufregt, als hätte sie damit nichts zu tun. Als sei die miese und aggressive Stimmung im Land vom Himmel gefallen. Als sei sie nicht Ausdruck davon, dass auf verschiedenen Ebenen keine Teilhabe mehr vorhanden ist. Im Osten spielen besondere Umstände eine Rolle, die wir von verschiedenen Seiten beleuchtet haben und natürlich müssen sich die Menschen auch selbst etwas am Riemen reißen, wenn es darum geht, die Demokratie als ein Benefit wahrzunehmen, das sie zweifellos immer noch ist.

Womit wir vorsichtiger geworden sind: Die Zivilgesellschaft mit ihrem Selbstermächtigungspotenzial gegen die demokratiefeindlichen Tendenzen ins Feld zu führen. Es hat sich in den letzten Jahren auf erschreckende Weise gezeigt, wie machtlos die Zivilgesellschaft ist. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es eine so vielfältige und aktive Zivilgesellschaft in Berlin, natürlich auch der Größe der Stadt geschuldet. Diese bewegte und gut motivierte Gesellschaft hat fast alle ihre sozialen Kämpfe verloren, die wir ausführlich dokumentiert haben. Ein paar kleinen Erfolgen steht im Ganzen sogar ein Rückschritt gegenüber, wenn man die Situation heute mit der vor fünf Jahren vergleicht. Großartige Menschen, die einen großartigen Einsatz für mehr Demokratie, Teilhabe und Mitbestimmung gebracht haben, stehen heute vor dem Nichts. Die Zivilgesellschaft ist von der Politik beschädigt worden und das setzt sich fort. Gerade in Berlin gibt es dafür ein herausragend negatives Beispiel, auf das wir bei dieser allgemeinen Betrachtung nicht näher eingehen wollen.

Die Ampelregierung hat all diese sozialen Kämpfe ignoriert, diese Abwehrkämpfe gegen immer weniger Demokratie ignoriert, obwohl im Koalitionsvertrag anderes steht. Sie hat sie gerne ignoriert, glauben wir, und die viele Arbeit an den vielen Krisen vorgeschoben, um sich nicht mit der eigentlichen Macht im Land auch nur ein bisschen anlegen zu müssen.

Nach unserer Ansicht sind die Krisen ein Scheinargument, denn so viel personelle Kapazität ist immer vorhanden, dass man die Dauerbaustellen auch noch in Angriff nehmen kann. Die Politiker sollen mal nicht so tun, als ob sie alles selbst denken und erarbeiten müssten.

Es wäre richtungweisend gewesen: Krisen meistern und sie auch als Motor für mehr Zusammenhalt der Gesellschaft, zu verstehen und diesen Motor in Gang zu setzen. Nichts davon ist sichtbar. Auch, weil der Kanzler es nicht sichtbar werden lässt.  

Man gewinnt immer mehr den Eindruck, diese Gesellschaft wird von weiten Teilen der Politik bewusst gespalten, damit sie besser über diese Gesellschaft herrschen kann, im Sinne ihrer wirklichen Auftraggeber, der Kapitaleignenden. Denen die Demokratie und das Grundgesetz übrigens egal sind, sie kommen mit jeder Gesellschaftsform klar. Je rigider und der Mehrheit gegenüber feindlich, desto besser.

Je mehr sich dies zusammenschreibt, desto klarer wird auch uns, dass eine Umbenennung des Grundgesetzes ein ganz falsches Signal wäre. Erst einmal müssen die Grundsätze des Grundgesetzes wieder mehr in die Wirklichkeit finden, bevor man es als Verfassung bezeichnet. Dieser Begriff weist zu sehr darauf hin, dass die Verfassung der Demokratie sich zunehmend verschlechtert, ohne dass gute Behandlung und Heilung in Sicht wären. Wir halten das vorgeschlagene Instrument für komplett untauglich, um den Zugang besonders der Ostdeutschen, aber auch vieler Westdeutscher, zum Grundgesetz zu verbessern. Wenn es schlecht läuft, wird dadurch erst recht offensichtlich, dass über die Inhalte ja gerade nicht abgestimmt wird. Für deren Änderung gibt es festgelegte Verfahrung, die alle auf die parlamentarische, repräsentative, nicht auf die direkte Demokratie abgestellt sind.  

TH


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