UPDATE Thüringen: Das Drama der Demokratie wird tatsächlich aufgeführt (Neue Infos + Verfassungsblog + Kommentar)

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Was gestern im Thüringer Landtag geschah, haben wir bereits vor fünf Tagen als Möglichkeit beschrieben

Wir fangen heute in Thüringen an, denn das, was dort vorgeht, ist für uns aktuell noch wichtiger als zum Beispiel der Umbruch bei den Grünen oder dass die CDU in Brandenburg nicht mehr mitregieren will, dass die Außenministerin die Uno-Vollversammlung besucht, während die Kriege unvermindert anhalten – und was es sonst alles gibt. Jedes der Themen alleine wäre einer ausführlichen Darstellung wert, aber dass es diesen Sammler gibt, weist darauf hin, dass zu viel passiert, was schnell eingeordnet werden sollte.

Hat die AfD gestern in Erfurt die Demokratie beschädigt, kaum, dass sie die Möglichkeit dazu hatte?

Hier zunächst die Fakten:

Die konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags am 26. September 2024 endete in einem Eklat und musste ohne die Wahl eines Landtagspräsidenten unterbrochen werden[1][2]. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Ereignisse:

## Ablauf der Sitzung

– Die Sitzung wurde vom Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) eröffnet[2].
– Es kam zu einem Streit über die Geschäftsordnung und das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten[2].
– CDU und BSW wollten die Geschäftsordnung ändern, um allen Fraktionen von Anfang an Vorschlagsrecht für Kandidaten zu geben[2].
– Treutler weigerte sich, Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zuzulassen oder darüber abstimmen zu lassen[3].
– Er ignorierte Wortmeldungen und Anträge anderer Abgeordneter[4].
– Die Sitzung wurde mehrfach unterbrochen[2].
– Es gelang nicht einmal, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen[4].
– Die Sitzung wurde schließlich auf Samstag, den 28. September, 9:30 Uhr vertagt[1].

## Reaktionen und Vorwürfe

– CDU-Abgeordneter Andreas Bühl warf Treutler vor, mehrfach die Verfassung gebrochen und die Rechte der Mehrheit des neuen Landtages verletzt zu haben[1].
– Abgeordnete von SPD, CDU und Linkspartei beschuldigten Treutler des Machtmissbrauchs[2].
– CDU-Chef Mario Voigt bezeichnete Treutlers Verhalten als „Angriff auf parlamentarische Rechte, auf die Verfassung und auf jeden einzelnen Abgeordneten“[4].
– Die AfD hingegen wirft den anderen Fraktionen vor, sich nicht an parlamentarische Gepflogenheiten zu halten[4].

## Rechtliche Schritte

– Die CDU-Fraktion rief den Verfassungsgerichtshof des Landes an[2].
– Ein Eilantrag wurde eingereicht, dem sich voraussichtlich auch BSW, Linke und SPD anschließen werden[4].
– Das Gericht soll entscheiden, welche Regeln bei der Wahl des Landtagspräsidenten gelten[2].

## Einordnung und Stimmen

– Verfassungsrechtler Michael Brenner äußerte, dass Treutler seine Kompetenzen als Alterspräsident eindeutig überschritten habe[3].
– Brenner betonte, dass das Selbstverwaltungsrecht des Parlaments ein hohes Gut sei und die Abgeordneten das Recht hätten, sich selbst zu organisieren[3].
– Der Vorfall wird von Staatsrechtlern als „ungewöhnlicher Vorgang“ eingestuft[4].

– Die Situation wird als Krise des Parlaments bewertet, da es ohne Landtagspräsidenten fast vier Wochen handlungsunfähig sein könnte[4].

## Hintergrund

– Die AfD ist mit 32 von 88 Abgeordneten stärkste Fraktion und hat das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten[4].
– Es gab im Vorfeld Befürchtungen, Treutler könnte ausschließlich AfD-Kandidaten zur Wahl aufrufen[4].
– Die AfD-Kandidatin für das Amt des Landtagspräsidenten, Wiebke Muhsal, war in der Vergangenheit wegen Betrugs in Zusammenhang mit Landtagsgeldern verurteilt worden[2].

Die Situation im Thüringer Landtag bleibt angespannt, und es wird mit Spannung erwartet, wie der Verfassungsgerichtshof entscheiden wird und wie die Sitzung am Samstag fortgeführt werden kann.[1]

Kommentar

In den Medien wird gegenwärtig vielfach so getan, als ob der gestrige Eklat im Thrüringer Landtag überhaupt nicht vorauszusehen gewesen wäre. Diese Journalist:innen sollten den Verfassungsblog lesen oder uns, sofern wir dessen Artikel republizieren und kommentieren.

Das Drama der Demokratie (Verfassungsblog + Kommentar + Tipp: „Ein Volksbürger“) – DER WAHLBERLINER

Uns ist gestern richtiggehend schlecht geworden, weil genau das, bis ins Detail, passiert ist, was wir hier bereits vor Tagen referiert haben. Wir waren nicht überrascht, sondern entsetzt darüber, dass die AfD dieses politische Drehbuch wirklich durchzieht, das von einer nicht demokratiefesten Geschäftsordnung des thüringischen Landtags ermöglicht wird.

Natürlich hätte es nicht so kommen müssen, aber der Verfassungsblog hat sich äußerst ausführlich mit der Situation in Thüringen befasst und die AfD hat genau so gehandelt, wie man es aufseiten dieser Publikation vorausgesehen oder doch für möglich gehalten hat. Das wurde möglich, weil die AfD die stärkste Fraktion im neuen Thüringer Landtag ist, und die stärkste Fraktion hat u. a. das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Dass der Alterspräsident, der gemäß Geschäftsordnung die konstituierende Sitzung leitet, von der AfD kommt, hat man schlicht dadurch erreicht, dass man einen 73-Jährigen in den Landtag schickte, alle anderen Abgeordneten sind jünger. Vorher kannte kaum jemand außerhalb von Thüringen diesen Politiker, das hat sich nun schlagartig geändert.

Die weiteren Knüppel, die die AfD aufgrund ihrer Sperrminorität (32 von 88 Sitzen) der Demokratie zwischen die Beine werfen kann, sind in diesem Vorgang noch gar kein Thema. Eines wissen wir nun aber: Die AfD wird diese Möglichkeiten bis zur letzten Konsequenz nutzen. Sogar die Person, die als Landtagspräsidentin vorgeschlagen wurde, mit deren Statur man ebenfalls der Demokratie einen Schlag versetzen will, wurde bereits vorausgesehen.

Wenn wir dann lesen, dass die CDU und das BSW die Geschäftsordnung des Landtags ad hoc ändern wollen, um den AfD-Zugriff auf den Landtagspräsident:innen-Posten zu verhindern, können wir nur sagen: Das BSW war nicht im letzten Landtag vertreten, aber die CDU hat damals ein Änderung verhindert, die von der Linken und den Grünen vorgeschlagen wurde. Deswegen wirkt die Aufregung seitens der Konservativen jetzt ziemlich abgeschmackt. Man hätte so viel tun können, um die Institutionen zu stärken, auf Bundeseben wird zum Beispiel jetzt einiges versucht, um Verfahren demokratiekrisensicherer zu machen, aber es scheitert ja so gerne alles dies an den Parteien der Rechten.

Aber passiert ist passiert, schauen wir uns also an, wie es morgen weitergehen könnte, nachdem die CDU das thüringische Verfassungsgericht angerufen hat:

Der Verfassungsgerichtshof Thüringen steht vor einer komplexen Entscheidung bezüglich des Vorgehens im Landtag. Basierend auf den vorliegenden Informationen könnte das Gericht wie folgt entscheiden:

## Mögliche Entscheidungen

  1. **Bestätigung der Rechte aller Fraktionen**: Das Gericht könnte entscheiden, dass alle Fraktionen das Recht haben, Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Dies würde den Antrag von CDU und BSW unterstützen[3].
  2. **Vorgaben für den Alterspräsidenten**: Es könnte klare Regeln für das Verhalten des Alterspräsidenten festlegen, einschließlich der Pflicht, sich an die Tagesordnung zu halten und Anträge nicht zu ignorieren[3].
  3. **Bekräftigung des Selbstorganisationsrechts**: Das Gericht könnte das Recht des Parlaments auf Selbstorganisation betonen und damit die Möglichkeit zur Änderung der Geschäftsordnung bestätigen[1].
  4. **Einschränkung der AfD-Rechte**: Es könnte klarstellen, dass die AfD als stärkste Fraktion zwar ein Vorschlagsrecht, aber keinen Anspruch auf die Wahl ihres Kandidaten hat[3].

## Mögliche Konsequenzen

  1. **Neustart der Sitzung**: Bei einer Entscheidung zugunsten der anderen Fraktionen könnte die Sitzung am Samstag unter neuen Vorzeichen fortgesetzt werden[2].
  2. **Erweitertes Kandidatenfeld**: Alle Fraktionen könnten Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen, was die Chancen auf eine erfolgreiche Wahl erhöhen würde[3].
  3. **Stärkung der parlamentarischen Rechte**: Eine Entscheidung, die die Rechte aller Abgeordneten betont, könnte zukünftige Konflikte minimieren und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen[1].
  4. **Präzedenzfall**: Die Entscheidung könnte als Richtlinie für ähnliche Situationen in anderen Landesparlamenten dienen.
    5. **Verzögerung der Konstituierung**: Sollte das Gericht mehr Zeit für eine Entscheidung benötigen, könnte sich die vollständige Konstituierung des Landtags weiter verzögern[3].

Politische Spannungen##

Unabhängig von der Entscheidung könnten die politischen Spannungen zwischen der AfD und den anderen Fraktionen zunehmen[1].

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird entscheidend dafür sein, wie der Thüringer Landtag seine Arbeit aufnehmen und fortführen kann. Sie wird nicht nur die unmittelbare Situation klären, sondern auch Auswirkungen auf die zukünftige parlamentarische Praxis in Thüringen und möglicherweise darüber hinaus haben.[2]

Kommentar Teil 2

Auch dazu hatten wir schon eine Meinung, die mit der des Verfassungsblogs übereinstimmt: Lieber eine Neuinterpretation, mindestens, der Geschäftsordnung, als dass ein AfD-Politiker Landtagspräsident wird. Wieder gibt es keine Optimallösung im demokratischen Sinne, und das werden wir bald häufiger sehen, nicht nur in Thüringen. Auch ein AfD-Verbot, das wir im vergangenen Winter ausführlich besprochen haben, wird ja wieder diskutiert. Wir hatten damals im Wesentlichen drei Varianten aufgezeigt, anhand von Petitionen: Björn Höcke verwirkt seine Grundrechte, Art. 18 GG; die als rechtsextremistisch eingestuften Landesverbände werden verboten, die gesamte Partei wird verboten.

Wir haben auch beschrieben, welch ein Dilemma in einem solchen Verbot angelegt ist. Scheitert es, ist guter Rat teuer. Geht es durch, wird der Opfermythos der AfD erst recht Fahrt aufnehmen und es wird eine Nachfolgepartei geben, die erst nach Jahren verboten werden kann, auch ein AfD-Verbot würde seine Zeit in Anspruch nehmen, weil das BVerfG dazu ausführlich prüfen muss. In dieser Sache haben auch wir unsere Meinung nicht immer konstant halten können, es hing von der aktuellen Situation ab. Nur: Die Erfolge der AfD im Osten machen es nicht besser, und das hatten wir alle vorausgesehen. War ja auch nicht so schwer, zu Jahresbeginn hätte die AfD sogar noch bessere Ergebnisse erzielt, als das jetzt der Fall war, denn der Wind stand bundesweit sehr günstig für die Blauen und es gab noch kein BSW, das zu einer leichten Abbremsung der AfD-Ergebnisse geführt hat bzw. es wurde gerade erst gegründet (Einfluss auf die AfD-Ergebnisse überwiegend nicht in der Form, dass bisherige AfD-Wähler:innen vom BSW angesaugt wurden, sondern dass CDU-, SPD- und Linke-Wähler:innen, die vielleicht dieses Mal AfD gewählt hätten, dann doch eine Entscheidung für das BSW trafen).

Das „Thüringen-Projekt“ des Verfassungsblog, das nicht nur Forschung war, sondern auch aktiv im Bürgerdialog verankert, konnte nicht verhindern, dass die AfD nun die befürchtete Sperrminorität im Thüringer Landtag hat. Und wir müssen nachdenken, ob wir wieder einmal eine Petition für ein AfD-Verbot unterstützen, die wir gestern in unseren Mailpostkasten bekommen haben, weil wir den Campact-Newsletter erhalten.

Wo könnte sich das Szenario bald wiederholen? In Brandenburg und Sachsen nicht, denn dort hat die AfD es jeweils knapp nicht geschafft, stärkste Partei zu werden. In Brandenburg hat sie aber die Sperrminorität, die ihr in anstehenden demokratischen Verfahren weitere Möglichkeiten zur Obstruktion einräumt, und die AfD wird sich, davon konnte sich gestern jeder überzeugen, diese Möglichkeiten nicht entgehen lassen. Kann man die Demokratie lächerlich machen und gleichzeitig das Opfer des Systems sein wolle. Im Osten geht offenbar alles, und das sollten wir genau beobachten und die Politik, aber auch die Zivilgesellschaft, muss daraus endlich Schlüsse ziehen.

Wir bleiben natürlich an dem Thema dran. Wenn man sich ab und zu ein wenig mit den Grundlagen unserer Demokratie befasst, dann nimmt man das, was gestern geschehen ist, besonders wichtig.

TH

[1] Quellen zu „Eklat im Thüringer Landtag“

[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-eines-neuen-landtagspraesidenten-in-thueringen-gescheitert-li.3120660
[2] https://www.deutschlandfunk.de/wahl-eines-landtagspraesidenten-in-thueringen-gescheitert-cdu-fraktion-ruft-verfassungsgerichtshof-a-100.html
[3] https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/landtagswahl/verfassungsrechtler-brenner-thueringen-landtag-konstituierende-sitzung-100.html
[4] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-eklat-landtag-104.html
[5] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-eklat-landtag-102.html
[6] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/thueringen-landtag-wahl-verfassungsgericht-afd-cdu-100.html
[7] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-eklat-landtag-100.html
[8] https://www.fr.de/politik/erste-landtag-sitzung-nach-thueringen-wahl-mehrfach-unterbrochen-afd-cdu-landtagspraesident-zr-93322850.html
[9] https://www.zeit.de/news/2024-09/27/spd-fraktionschef-zu-thueringen-eklat-voraussetzungen-anders

[2] Quellen zu „Wie wird das Verfassungsgericht entscheiden“?

[1] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/thueringen-landtag-wahl-verfassungsgericht-afd-cdu-100.html
[2] https://www.zeit.de/politik/2024-09/thueringen-verfassungsgericht-parlament-afd-alterspraesident
[3] https://thueringen.de/dpa-meldungen/landtagskrise-in-thueringen-verfassungsrichter-entscheiden-401432
[4] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/thueringen-eklat-landtag-100.html
[5] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/thueringer-landtag-konstituierende-sitzung-eskalation-verfassungsgerichtshof

21.09.2024

Liebe Leser:innen, es wird wieder ernster, nach unserem kurzen Ausflug zu den Volksfesten, bei dem wir (unausgesprochen) in Erinnerungen geschwelgt haben.  Die Erinnerungen reichen in eine Zeit zurück, in der die westdeutsche Nachkriegsdemokratie eine der besten weltweit und der beste deutsche Staat aller bisherigen  Epochen war.

Jetzt geht es wieder um die Demokratie, wie sie nun einmal geworden ist, zu unserem Bedauern, manchmal zu unserem Entsetzen. Ausnahmsweise nicht um die morgige Brandenburg-Wahl, außer in unserem auf den eigentlichen Artikel folgenden Kommentar. wir werden es uns wohl auch antun, die Wahl zu verfolgen und für Sie zu kommentieren, während andere das schöne Frühherbstwetter genießen.

Im folgenden Artikel geht es vielmehr um eine Nachlese mit Ausblick. In diesem Fall um die Nachlese der Thüringenwahl vom 1. September und die Vorschau auf ein AfD-Theater, das aus den Ergebnissen der Wahl hervorgehen könnte. Das Theaterstück haben also die Wählenden geschrieben. Es wird dann wohl auch ein Sperrminoritäts-Theater werden, wenn auch nicht gleich in der ersten Sitzung des neuen Landtags. Was das doch wieder mit Brandenburg und morgen zu tun hat, dazu kommentieren wir unterhalb des Artikels kurz. Ein bisschen Werbung für besseres Theater ist in dem Artikel übrigens auch enthalten, das finden wir auch okay, angesichts dessen, was der Verfassungsblock gerade in Sachen Thüringen-Demokratiedurchleuchtung geleistet hat.

***

Das Drama der Demokratie – Verfassungsblog / Maximilian Steinbeis

Der kommenden Woche sehe ich mit einiger Aufgeregtheit entgegen. Das hat mehrere Gründe: Zum einen wird am Freitag mein neues Theaterstück „Ein Volksbürger“ uraufgeführt, mit Fabian Hinrichs in der Hauptrolle und unter der Regie von Nicola Hümpel von Nico and the Navigators. Es geht, wie schon beim „Volkskanzler“, um ein Szenario: Angenommen, es käme einer und gewinnt mit einer neu gegründeten Sammlungsbewegung auf den Trümmern der bestehenden Parteienlandschaft eine Landtagswahl. Angenommen, dieser neue Ministerpräsident lässt sich in seinem Bestreben, mit sich selbst identisch zu sein und dem Volk ein Spiegelbild seiner selbst hinzustellen, von Normen und Konventionen nicht einhegen. Angenommen er treibt den Konflikt mit der Bundesregierung – angenommen diese geht überhaupt in den Konflikt, statt auf Appeasement und „Dialog“ zu spielen – auf die Spitze und bis zum bitteren Ende. Was dann? Das Drama wird ab Freitag in vier Vorstellungen zu sehen sein, plus Live-Stream im Babylon-Kino am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin und im Badischen Staatstheater in Karlsruhe und Ausstrahlung auf ARTE.

Ein Theaterstück von ganz anderer, aber dann vielleicht doch gar nicht so sehr anderer Art wird Tags zuvor in Erfurt aufgeführt: Dort tritt am Donnerstag der neue Landtag zusammen. In dem die AfD als stärkster Fraktion laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für das Amt der Landtagspräsident*in zusteht. Und in Gestalt des Alterspräsidenten Jürgen Treutler die Sitzungsleitung.

Dass diese konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags im buchstäblichen Sinne zu einem Drama werden könnte, ist seit langem bekannt. Das war ja nicht zuletzt einer der Erträge unseres Thüringen-Projekts. Deshalb haben wir empfohlen,  die Geschäftsordnung rechtzeitig zu ändern, um das Missbrauchspotenzial des Alterspräsidenten bei der Wahl der neuen Landtagspräsident*in einzugrenzen. Wenn nämlich der AfD-Vorschlag keine Mehrheit findet, bestimmt der Alterspräsident darüber, wie dann verfahren wird. Er könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die AfD solange Kandidat*innen ins Rennen schicken kann, bis ihr – oder viel wahrscheinlicher: ihren Gegnern – die Puste ausgeht. Damit hätte er zwar juristisch vermutlich Unrecht, aber das könnte er tun. Wieder und wieder, Wahlgang um Wahlgang müssten ihre Gegner ihre Kräfte zusammennehmen und die AfD-Kandidat*innen niederstimmen. Für autoritär-populistische Strategen ein Traum.

Wie gesagt: Dass es dazu kommen könnte und dass das brandgefährlich wird, war allen Beteiligten lange bekannt. Die Grünen hatten in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen, künftig, wie im Bundestag, nicht das an Lebens-, sondern das an Mandatsjahren älteste Mitglied des Landtags die konstituierende Sitzung leiten zu lassen. Dann könnte die AfD dieses Amt nicht mehr durch das Aufstellen entsprechend greiser Wahlkreis- oder Listenkandidat*innen unter ihre Kontrolle bringen. Außerdem sollte klargestellt werden, dass das Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident*in künftig nach dem ersten Wahlgang oder sogar von vornherein nicht mehr nur die stärkste Fraktion, sondern alle ausüben können.

Dass es zu einer entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung nicht kam, lag maßgeblich an Mario Voigt, dem vermutlich designierten Thüringer Ministerpräsidenten, und seiner CDU-Fraktion. Die hofften da wohl noch, selbst stärkste Fraktion zu werden, ganz abgesehen von ihrer generellen Unlust, sich mit Rot-Rot-Grün auf überhaupt irgendetwas, geschweige denn auf Vorbeugemaßnahmen gegen die AfD zu einigen. Das Einzige, was sie mitmachen wollten, war ein Beschluss des Ältestenrats, wie die Regelung zum Vorschlagsrecht zu verstehen ist – der aber weder den neuen Landtag noch den Alterspräsidenten rechtlich bindet.

Dass sie aktiv werden muss, hat die CDU offenbar erst jetzt erkannt, kurz vor der ersten Sitzung des neuen Landtags. Gemeinsam mit dem BSW wollen sie in dieser konstituierenden Sitzung, noch bevor der Landtag zur Wahl der neuen Präsident*in schreitet, über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen lassen. Künftig, so ihr Antrag, soll es kein Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion mehr geben, sondern die Präsident*in „aus der Mitte des Landtags“ gewählt werden (so auch der Wortlaut von Art. 57 Abs. 1 der Thüringer Landesverfassung). Dafür haben sie die geschäftsführende Präsidentin des alten Landtags, Birgit Pommer von den Linken, überzeugt, die Tagesordnung kurz vor knapp noch einmal zu ändern. Dies wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf. Die lassen sich meines Erachtens zwar ganz gut beantworten. Trotzdem werfen CDU und BSW damit der AfD noch mehr Gelegenheiten in den Schoß, auf Obstruktion zu spielen und ihre Verachtung für Parlament und Demokratie auf der Bühne des Landtags selbst mit größtmöglicher Öffentlichkeitswirkung in Szene zu setzen.

Für das Amt der Landtagspräsidentin will die AfD die Abgeordnete Wiebke Muhsal vorschlagen, eine enge Vertraute von Björn Höcke und rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt, weil sie den Anstellungsvertrag einer Mitarbeiterin vordatiert hatte, um mehr Geld von der Landtagsverwaltung zu bekommen. Jemand Unwählbareren könnte die AfD dem Landtag kaum präsentieren. Da bleibt kaum ein Zweifel möglich, was sie hier im Schilde führt. Jedenfalls kein geordneter Ablauf der Sitzung. Die, wie gesagt, von einem der Ihren geleitet werden wird, nämlich von dem bis dahin wohl auf das Sorgfältigste instruierten Alterspräsidenten Jürgen Treutler.

Dieser erklärt den Landtag für eröffnet, ernennt vorläufige Schriftführer*innen, ruft alle Abgeordneten namentlich auf und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dann käme, noch vor TOP 5, der Wahl der neuen Landtagspräsident*in, TOP 4: Änderung der Geschäftsordnung auf Antrag von CDU und BSW. Den müsste er jetzt zur Abstimmung stellen. Was, wenn er das nicht tut?

Bevor er keine neue Präsident*in gewählt hat, könnte er sagen, ist der neue Landtag nicht konstituiert. Womit er Recht hätte. Ohne Präsident*in, die seine Beschlüsse feststellt und seine Gesetze ausfertigt und ihnen formelle Wirksamkeit verleiht, kann der Landtag seine Gesetzgebungsarbeit nicht aufnehmen. Also, könnte er sagen, kann er erst über Anträge abstimmen, nachdem er eine Präsident*in gewählt hat. Womit er wohl Unrecht hätte: Die Geschäftsordnung ist reines parlamentarisches Binnenrecht und kein Gesetz. Sie entfaltet keinerlei Rechtswirkung nach außen. Sobald der neue Landtag zusammengetreten und beschlussfähig ist, kann er, ob mit oder ohne Präsidium, über seine Geschäftsordnung abstimmen. Das ist sein originäres Recht auf Selbstorganisation.

(Kleiner Exkurs für Feinschmecker: In Thüringen wird die Lage dadurch verkompliziert, dass dort nicht jeder neue Landtag sich als erstes die alte Geschäftsordnung als seine neue gibt, sondern dass die Fortgeltung der alten bis zum Beschluss über die neue gesetzlich angeordnet ist. Daraus könnte man schlussfolgern, dass der Landtag gesetzlich gebunden ist, erst nach seiner formellen Konstituierung über seine Geschäftsordnung zu beschließen. Das könnte man dann aber mit guten Gründen als Verletzung der Geschäftsordnungsautonomie des neuen Landtags betrachten. Wie kommt der alte Landtag dazu, den neuen per Gesetz zu irgendetwas verpflichten zu wollen? Nur, wenn man das täte – was würde daraus folgen? Bleibt das Gesetz bindend, bis es vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wird? Kann es überhaupt irgendjemand binden? Wenn nein, was soll dieses Gesetz überhaupt? Discuss!)

Also, angenommen, der Alterspräsient stellt sich zu Unrecht, aber trotzdem auf den Standpunkt, der Landtag könne nicht über die Geschäftsordnung abstimmen, solang er keine Präsident*in hat. Was dann? Dann könnten die Antragsteller gegen diese Entscheidung versuchen zu klagen. Das ist nicht ganz trivial bei Geschäftsordnungsfragen. Aber unterstellt, das ginge, was dann? Dann könnte das Landesverfassungsgericht eine Eilverfügung erlassen, notfalls binnen Stunden. Dafür müsste aber jemand die Sitzung unterbrechen. Wer? Der Alterspräsident. Wenn er das nicht tut, sondern in der Tagesordnung unbeirrt voranschreitet, was dann? Dann könnten die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und so die Beschlussunfähigkeit herbeiführen. Aber die müsste festgestellt werden. Durch wen? Durch den Alterspräsidenten.

So kann, und ich wage mal die Prognose: wird die AfD diese erste Sitzung des neuen Thüringer Landtags nach allen Regeln der Kunst in ein Spektakel verwandeln, das den Zuschauer*innen einmal mehr den Eindruck vermittelt, den sie ihrem Publikum die ganze Zeit vermitteln will: Demokratie ist Quatsch, korrupt und kaputt, solange und soweit das „wahre Volk“ nicht permanent in ihr sein Spiegelbild erkennt. Das ist das schaurige Theater, das die AfD aufzuführen gedenkt in den nächsten fünf Jahren, beginnend diesen Donnerstag.

Dank an Juliana Talg, Friedrich Zillessen, Jannik Jaschinski, Anna-Mira Brandau, Jelena von Achenbach und anderen für wertvollen Input.

Dieser Beitrag wurde unter einer Lizenz CC BY-SA 4.0 Legal Code | Attribution-ShareAlike 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben ihn gemäß den Vorgaben der Lizenz unter gleichen Bedingungen weiter. Wir stellen die von uns verfassten Textteile unter dasselbe Recht.

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Instant-Kommentar: Thüringen im Nacken und Brandenburg voraus

Wir haben jetzt einen Auftrag zu formulieren: Wir bitten den Verfassungsblog, alle parlamentarischen Regeln, am besten gleich alle Verfassungen aller Bundesländer gegenüberzustellen und die Unterschiede hervorzuheben. Nun ja, man darf den Bogen nicht überspannen. Aber unser Brandenburg-Kommentar zu Thüringen hängt ein wenig davon ab, ob die Regelungen dort gleich sind.

Aber nicht in allen Punkten. Zum Beispiel nicht bezüglich der Sperrminorität, die der Verfassungsblog ausführlich in die Diskussion eingeführt hat und die von der AfD in Thüringen tatsächlich erreicht wurde, mit noch nicht absehbaren konkreten Folgen. Folgen, die jenseits des oben beschriebenen Landtagseröffnungstheaters liegen und gravierend sein könnten.

Schauen wir nun einen Tag voraus oder vielleicht 30 Stunden voraus. Die Wahllokale sind geschlossen, die ersten Hochrechnungen von ARD und ZDF abgeliefert worden. Die SPD hat es nicht geschafft, mit der Woidke-Strategie („Dietmar  or Bust“, „Die Demokratie bin ich“, mit dem Unteritel: „und wenn ich nach rechts gehe, geht sie mit“, wahlweise „wenn sie nach rechts will, watschle ich mit“) die AfD noch einmal davon abzuhalten, stärkste Kraft in Brandenburg zu werden. Die Strategie ging nicht auf. Die SPD hat sogar dazugewonnen, gegenüber 2019, aber die AfD hat stärker dazugewonnen und die SPD überholt. Und da die Woidke-Zuspitzung es bewirkt hat, dass er zwar zurücktreten muss, weil er die AfD nicht auf Rang zwei verweisen konnte, aber es ebenfalls bewirkt hat, dass die Grünen aus dem Landtag flogen, die freien Wähler:innen und andere größere Kleinparteien den Einzug nur knapp verpassen und kein Direktmandate gewinnen konnten … jedenfalls sind viele Stimmen quasi für die Katz abgegeben worden und dadurch kann die AfD schon bei einem Ergebnis von etwa 30 Prozent die Sperrminorität der Sitze (33 Prozent + 1 Sitz) erlangen, genau wie in Thüringen (dort kam sie allerdings auf 32,8 Prozent). Woidke sei Dank, aber mit der Verantwortungsethik ist das ja so eine Sache, bei heutigen Politikern. Wir haben diese Strategie vielfach kritisiert, eigentlich wollen wir nicht, dass man damit Wahlen gewinnen kann, aber was, wenn nicht? Na eben. Die Demokratie ist ganz schön in der Zwickmühle und immer hat man den Eindruck, Politiker fast aller Parteien arbeiten mehr oder weniger daran mit, dieses Demokratiedilemma zu verschärfen. Trotzdem ausnahmsweise ein kleiner Stein ins Brett für die CDU in Thüringen: Hätte sie nicht die Ramelow-Minderheitsregierung unterstützt, wäre Thüringen schon vor Jahren unregierbar geworden, es hätte vorzeitige Neuwahlen gegeben, die AfD hätte vielleicht schon früher erreicht, was sie jetzt erreicht hat, ohne dass wir uns als Demokraten hätten darauf einstellen können. Wir wären glatt überrumpelt gewesen, wie von der vorausgehenden Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten mithilfe der AfD.

Sehr viele Wenns, Brandenburg betreffend? Man muss nur etwas weiter südlich nachschauen, in Thüringen, da haben die Wenns ihre Wirkung schon gezeigt, indem sie a.) eintrafen und b.) die AfD in eine Position bringen, die sie wirklich gefährlich macht für die Demokratie. In Brandenburg könnten die Grünen allerdings auch über die Erringung eines Direktmandats wieder ins Parlament einziehen, wenn sie die 5-Prozent-Hürde reißen sollten. Unmöglich ist auch diese Variante nicht, denn im Berliner Umland gibt es mindestens einen Wahlkreis, der dafür in Frage käme. Ob die Grünen ihn halten können, bei der antigrünen Stimmung allüberall, ist wiederum fraglich. Potsdam I hatte Marie Schäffer im Jahr 2019 mit 27 Prozent der Erststimmen, also relativ knapp, als einzigen für die Grünen direkt gewonnen.

Wir haben es schon mehrfach geschrieben: Wie immer morgen auch die Brandenburgwahl ausgeht, eine Sternstunde der Demokratie wird das Ergebnis nicht werden. Entweder ein Gerade-Noch-SPD-Sieg mit fadem Beigeschmack oder wieder ein kompletter Triumph für die AfD. Was wir mittlerweile nicht mehr glauben: Dass die Ampelkoalition kracht, wenn Woidke verliert.

Der Verfassungsblog-Artikel hat uns auch ein wenig beunruhigt, als Instruktion zur Obstruktion, andererseits gehen wir davon aus, dass die AfD-Strategen schon vor dessen Erscheinen wussten, wie sie das im Beitrag beschriebene Vorgehen umsetzen können. Der Verfassungsblog wird uns darüber unterrichten, wie es gelaufen ist. Falls die „großen Medien“ auch darüber berichten, muss es schlecht gelaufen und einen schlagzeilenträchtigen Aufreger verursacht haben.

Zu „Ein Volksbürger“

Die Termine für „Ein Volksbürger“ mit Fabian Hinrichs: Ein Volksbürger – Live im Kino Babylon – Nico and the Navigators, EIN VOLKSBÜRGER: Große Pläne nach der Sommerpause – Nico and the Navigators, hier zu den Live-Terminen: Radialsystem – Ein Volksbürger. Zum Inhalt:

Mit der politischen Farce „Ein Volksbürger“ inszenieren NICO AND THE NAVIGATORS ein Stück, das auf den Recherchen des Verfassungsblog-Teams um Maximilian Steinbeis basiert. Die Uraufführung mit Fabian Hinrichs in der Hauptrolle findet am 27. September im Haus der Bundespressekonferenz statt. Zum Jubiläum des vor 75 Jahren gegründeten Vereins der Hauptstadtjournalist*innen öffnet die Bundespressekonferenz ihr Haus damit erstmals für eine künstlerische Intervention.

Das Stück zeigt den rasanten Aufstieg eines populistischen Ministerpräsidenten in einem deutschen Freistaat und die daraus resultierende Bedrohung für die Demokratie. In einer Folge von Pressekonferenzen erzählt „Ein Volksbürger“ die Karriere eines politischen Shooting-Stars. Das eigenmächtige Handeln dieses Politikers fordert die Bundesregierung heraus und erzwingt schließlich einen Showdown. Am Ende bleibt nur der Artikel 37 des Grundgesetzes, der als „Bundeszwang“ drastische Maßnahmen vorsieht und der bislang noch nie zur Anwendung kam.

Im Wahljahr 2024, das innerhalb der Europäischen Union bereits für einen Rechtsruck gesorgt hat und bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen dramatische Zugewinne der AfD erwarten lässt, ist „Ein Volksbürger“ eine Versuchsanordnung mit enormer politischer Brisanz. Fabian Hinrichs zeigt die Hauptfigur in der Regie von Nicola Hümpel als charismatischen Verführer, der das politische System mit Charme und Intelligenz aushebelt. Von dieser Figur geht eine gefährliche Faszination aus, die ihre Gegenspieler zu drastischen Maßnahmen zwingt.

Wenn wir es richtig gesehen haben, sind die Termine im Haus der BPK bereits ausgebucht, also bleibt als Alternative das „Baybylon“ mit dem Livestream am Samstag, 28.09. – oder auf Arte schauen, dort haben wir allerdings noch keinen Sendetermin gefunden, eine Live-Übertragung durch den Sender scheint es nicht zu geben.

TH


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