AfD-Verbot prüfen: Petition übergeben! 📣(Aufruf, Aktion + Kommentar)

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Wir haben Anfang des Jahres viel über die Verbotsvarianten und -perspektiven bezüglich der AfD berichtet und alle Petitionen unterzeichnet, die dazu erstellt wurden. Deswegen haben wir heute auch Post bekommen. Natürlich kommentieren wir unterhalb der wiedergegebenen Mail noch mit ein paar kurzen Sätzen.

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Über 865.000 ✍️ übergeben

Sagt den Abgeordneten jetzt eure Meinung!

Hallo Thomas, danke, dass du unsere Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots unterschrieben hast!

Mit Stolz können wir berichten, dass wir gestern einen großen Schritt gemacht haben. Wir von den OMAS GEGEN RECHTS und Thomas Laschyk vom Volksverpetzer haben eure Stimmen und über 865.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete von CDU, GRÜNE, LINKE und SPD übergeben.

Falls ihr noch mehr tun wollt: Es gibt jetzt ein neues Tool der Kampagne “AfD-Verbot jetzt”, mit dem ihr euren Abgeordneten eine E-Mail schreiben könnt, damit diese erfahren, was ihre Wählerinnen und Wähler zu diesem Thema denken und dass sie die Gefahr der AfD ernst nehmen sollen!

Jetzt AKTIONS-Mail schreiben!

Vor dem Parlament in Berlin nahmen die Abgeordneten Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (GRÜNE), Martina Renner (LINKE) und Carmen Wegge (SPD) die Petition entgegen. Die vier Abgeordneten sind die Autoren eines gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Gruppenantrags, um die Prüfung eines AfD-Verbots einzuleiten.

Hier ein toller Fernsehbeitrag zur Übergabe von WDR Aktuell.

Euer Engagement macht den Unterschied! Vielen Dank für eure Unterstützung!
Mit solidarischen Grüßen, Renate (OMAS GEGEN RECHTS) und Thomas (Volksverpetzer)

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Kommentar

Mehr Menschen, als in Brandenburg und Thüringen zusammen vor einigen Wochen die AfD gewählt haben, haben also diese Petition unterschrieben, es gibt sogar eine noch größere, die auf eine Grundrechtsverwirkung speziell gegen Björn Höcke zielt und sogar 1,5 Millionen Unterschriften erreicht hat. 

Wir werden heute nicht die Artikel verlinken, die wir zum Thema geschrieben haben, denn wer sich mit dem Thema ausführlicher auseinandersetzen möchte, der beweist so viel politischen Bildungswillen, dass er auch in der Lage ist, die Beiträge via Suchfunktion zu finden. Heute ist auch nicht unser Tag, nicht einmal der des Verfassungsblogs, dessen Ausarbeitungen uns eine unerlässliche Hilfe bei der rechtlichen Einordnung dieser Verbotspetitionen sind.

Heute ist der Tag aller, die sich, sei es mit der Unterzeichnung dieser Petitionen oder auf anderem Weg, für die Demokratie einsetzen.  Darunter auch die oben genannten Initiator:innen der Petition.

Die AfD muss erst einmal warten, bis sie wieder Erfolge erzielen kann, die Zivilgesellschaft und mutige Parlamentarier hingegen sind am Zug. Wir haben heute nicht abzuwägen, ob die AfD-Wähler:innen freidrehen, wenn ihr die Partei verboten werden sollte. Es würde ja nur beweisen, dass sie als Wähler:innen nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Falls die AfD hingegen nicht verboten wird, können sie das auch mitnehmen als einen Sieg der Rechten, als eine vermutlich dauerhafte juristische Legitimierung, solange die AfD nicht noch weiter nach rechts geht. 

Aber angesichts dessen, was von dieser Partei kommt und wie sie im rechten Spektrum vernetzt ist, ein Verbot nicht einmal zu prüfen, ist fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich gegen die Demokratie gerichtet. Wenn die Partei als verfassungswidrig eingestuft wird, dann muss sie verboten werden, egal, wie viele Personen deren verfassungswidrige Ansichten teilen. Es gibt kein Recht auf politische, parlamentarische Repräsentation verfassungswidriger Ansichten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich selbst die Arbeit schon schwer genug gemacht, indem es beim letzten NPD-Verbotsverfahren zur inhaltlichen Verfassungswidrigkeit der Positionen und dem Bestreben, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen,  noch die Relevanz als Verbotskriterium eingeführt hat.

Eine Partei muss demnach nicht nur auf die Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung zielen, sie muss auch die Macht haben, diese Ordnung wirklich beseitigen zu können, heißt dies, mit anderen Worten.

Das bedeutet, dass man warten muss, bis eine Partei erst groß geworden ist, um sie verbieten zu können. Eine wahrhaftige politische Dummheit seitens des Gerichts, die jetzt der AfD ohnehin einen Vorteil verschafft.  Das hätte man übrigens damals schon sehen können, als das Gericht entschieden hat, denn die AfD gab es zu dem Zeitpunkt bereits (2017) und sie hatte auch schon ihre ersten Schritte bei der Rechtswanderung hinter sich.

Wenn also die Relevanz auch noch gegeben ist, und daran dürfte es gerade angesichts jüngster Wahlerfolge keine Zweifel geben, ist von daher ein Verbotsverfahren und im Ernstfall ein anschließendes Verbot nur billig und recht.

Und wer das nicht begreift, der ist dumm oder schlecht, Frau Wagenknecht (und andere). 

TH


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