Briefing Geopolitik, Gazakrieg, Israel, Palästina, Waffenexporte, Kriegswaffenkontrollgesetz, Strafbarkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Völkerrecht, Rüstung, Leopard 2A8, Technologie, Warenboykott, BDS, Siedler, Westjordanland, Gazastreifen, Menschenrechte
Liebe Leser:innen,
wir möchten Ihnen heute wieder ein Editorial des Verfassungsblog ans Herz legen – Sie können es sogar direkt bei uns lesen, weil der Verfassungsblog freundlicherweise die Republikation seiner Beiträge erlaubt. Wie könnten sich im Gazakrieg deutsche Beamte strafbar gemacht haben? Das ist das Thema des wöchentlichen Editorials, das der Autor ausdrücklich als Meinungsbeitrag benannt hat. Wir kommentieren in Stichpunkten unterhalb und in der Ausgabe unseres Tickers, in der wir auf diesen Beitrag verweisen.
„Auch deutsche Beamte könnten sich strafbar gemacht haben“
Fünf Fragen an Kai Ambos
„Was wir derzeit in Gaza tun, ist ein Krieg der Verwüstung: wahlloses, grenzenloses, grausames und kriminelles Töten von Zivilisten.” Mit diesen Worten meldete sich jüngst der ehemalige israelische Ministerpräsident Ehud Olmert. Auch in Deutschland ändert sich seit Kurzem die Tonlage – nicht zuletzt deswegen, weil die Rolle der Bundesrepublik in diesem Krieg Fragen von völkerrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung aufwirft. Welche Völkerrechtsverstöße durch die Bundesrepublik stehen im Raum? Und müssen auch deutsche Politiker, Beamte und Rüstungsunternehmer mit strafrechtlicher Verfolgung wegen ihrer Rolle bei Waffenexporten nach Israel rechnen? Wir haben mit Kai Ambos, einem global führenden Experten für Völkerstrafrecht und Richter an den Kosovo Specialist Chambers Den Haag, über diese Frage gesprochen.
- Die Haltung der Bundesregierung zum Gaza-Krieg hat sich in den letzten Tagen spürbar verändert. Friedrich Merz sagte am Montag, dass sich das israelische Vorgehen in Gaza „nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus” begründen lässt. In der Bundestagsfraktion der SPD werden Stimmen lauter, die einen Stopp von Waffenexporten nach Israel fordern. Und auch Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, verwies darauf, dass das Aushungern von Menschen keine deutsche Staatsräson sein könne. Warum kommt es nun zu diesem Umschwung?
Die uns täglich erreichenden Bilder sprechen für sich. Kein unbefangener Beobachter kann die Augen davor verschließen, dass die israelische Kriegsführung leider schon lange jegliche Verhältnismäßigkeitsgrenze überschritten hat. Das Gebot des humanitären Völkerrechts, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden, wird massiv missachtet. Hinzu kommen die Ankündigungen, den Gazastreifen erneut zu besetzen und zu annektieren sowie die palästinensische Bevölkerung zu vertreiben. Wie können wir einer Regierung beistehen, die vor unseren Augen eine Kollektivbestrafung einer Zivilbevölkerung wegen der Verbrechen der Hamas exekutiert? Die auch von ihrer eigenen Bevölkerung massiv wegen dieser Kriegsführung kritisiert wird? Nichts kann diese Inhumanität rechtfertigen, schon gar nicht die leere Floskel der Staatsräson, von der meines Wissens kein deutscher Politiker behauptet, dass sie das Grundgesetz und das Völkerrecht verdrängt. Und vergessen wir nicht, dass einige Kilometer östlich von Gaza, im Westjordanland, die Idee eines palästinensischen Staates durch weitere Siedlungen gerade endgültig beerdigt wird.
- Zahlreiche renommierte Juristinnen und Juristen haben schon seit Längerem wenig Zweifel daran, dass die israelische Armee in Gaza schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Seit der Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof steht zudem der Vorwurf des Genozids im Raum. Inzwischen liegt diese Klage fast eineinhalb Jahre zurück. Hat sich Ihr Blick auf den Vorwurf des Genozids seitdem verändert?
Ich habe noch im Januar 2024 den Genozid-Vorwurf abgelehnt. Seitdem halten den Vorwurf mehr und mehr Wissenschaftler, auch Völkerrechtler, für berechtigt. Wie gerade mit Stefanie Bock dargelegt, bin ich wegen der schwer nachweisbaren Zerstörungsabsicht zwar nach wie vor skeptisch. Doch die Indizien, die einen solchen Vorwurf nahelegen, verdichten sich mit jedem Tag, den dieser brutale Krieg weitergeht.
- Lassen Sie uns kurz über die Rolle der Bundesrepublik sprechen. Auch nachdem bereits länger über schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit berichtet wurde, lieferte die Bundesrepublik weiterhin Rüstungsgüter an Israel. Auch in der gegenwärtigen Phase des Krieges, die als besonders grausam beschrieben wird, zeichnet sich kein Lieferstopp ab, trotz Sorgen aus der SPD-Fraktion, dass sich die Bundesrepublik hierdurch an Kriegsverbrechen beteiligen könnte und „selbst juristisch von internationalen Gerichten belangt wird”. Um welche möglichen Völkerrechtsverstöße durch die Bundesrepublik geht es?
Deutschland darf nach dem Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) keine Waffen liefern, wenn ein „überwiegendes Risiko“ („overriding risk“) besteht, dass mit diesen Waffen völkerrechtliche Verbrechen begangen werden. Ein solches Verbot folgt auch aus dem Recht der Staatenverantwortlichkeit, weil die Begehung solcher Verbrechen ein völkerrechtliches Unrecht darstellt, an dem sich kein Staat (durch Waffenlieferungen oder auf andere Weise) beteiligen darf. Ein waffenexportierender Staat muss ein Kontrollsystem vorhalten, das sich nicht alleine auf Zusicherungen des Empfangsstaats verlässt, sondern mittels dessen selbständig und substantiell kontrolliert werden kann, dass die völkerrechtlichen Verbote eingehalten werden.
Der Arms Trade Treaty begründet eine präventive Pflicht zur Risikobewertung. Es geht mit anderen Worten um die Durchführung einer ex-ante-Risikoanalyse. Entscheidend ist damit nicht, ob eine Waffe später tatsächlich für Kriegsverbrechen oder schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht eingesetzt wird, sondern allein, ob das genannte „überwiegende Risiko“ eines solchen Einsatzes bereits im Zeitpunkt der Genehmigung besteht. Ein solches Risiko liegt bereits dann vor, wenn ernsthafte, plausible Hinweise vorliegen, dass die Waffen im Kontext dokumentierter, systematischer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden – selbst, wenn keine konkrete Einzelverwendung vorhersehbar ist. Solche Hinweise liegen bezüglich des besetzten palästinensischen Gebiets (Gaza und Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem) seit Jahren vor und haben sich in diesem Gaza-Krieg dermaßen verdichtet, dass von einem „überwiegenden Risiko“ auf jeden Fall ausgegangen werden muss.
Eine unterlassene oder defizitäre Risikobewertung stellt ein völkerrechtswidriges Verhalten dar – unabhängig vom späteren Missbrauch der Waffen oder vom Wissen des Exportstaates über eine konkrete Missbrauchsabsicht. Die konkrete Ausgestaltung einer solchen Risikobewertung verlangt nach verbindlich zu berücksichtigenden Referenzdokumenten – wie etwa dem Gemeinsamen Standpunkt der EU (2008/944/CFSP) sowie dem EU Users Guide –, dass bestimmte Risikoindikatoren herangezogen werden, welche eine Genehmigung ausschließen oder zumindest eine besonders strenge Prüfung verlangen. Zu diesen Risikoindikatoren gehören unter anderem nachgewiesene Verstöße des Empfängerstaats gegen das humanitäre Völkerrecht in der Vergangenheit, das Fehlen unabhängiger Ermittlungen zu behaupteten Verstößen, mangelnde Rechenschaftspflichten im Empfängerland sowie eine Bewertung des konkreten Materials und seiner beabsichtigten Nutzung. Beteiligt sich der Empfängerstaat an einem bewaffneten Konflikt, gilt dies zudem als besonders risikoträchtiger Kontext.
Trotz der beeindruckenden Präsentation Deutschlands vor dem IGH im von Nicaragua angestrengten Verfahren wegen einer möglichen Beihilfe zu einem israelischen Genozid bestehen schon lange Zweifel an der Wirksamkeit der deutschen Waffenexportkontrolle, von der Transparenz des Systems ganz zu schweigen (kritisch etwa hier und hier). Der Verfügung des IGH vom 30. April 2024 lässt sich nicht entnehmen, dass die von Deutschland erteilten Exportgenehmigungen als rechtmäßig eingestuft wurden. Vielmehr erinnerte der Gerichtshof Deutschland an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, bei Waffenlieferungen das Risiko von Völkerrechtsverletzungen zu berücksichtigen und zu vermeiden. Es braucht also eine substantielle Exportkontrolle, die sich vor allem nicht darin erschöpfen darf, dass sich Deutschland auf Zusicherungen Israels verlässt, völkerrechtsgemäß zu handeln.
- Sie haben gerade die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Bundesrepublik beschrieben. Wie steht es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen? Müssen beispielsweise deutsche Beamtinnen und Beamte oder gar Politiker strafrechtliche Folgen fürchten?
Tatsächlich könnten sich Einzelpersonen, die an solchen Waffenexporten beteiligt sind oder sie ermöglichen, wegen Beihilfe zu den (möglicherweise begangenen) völkerrechtlichen Verbrechen strafbar machen. Das betrifft grundsätzlich Manager der beteiligten Rüstungsunternehmen ebenso wie in den Genehmigungsprozess involvierte Beamte oder führende Politiker, die Rüstungsexportentscheidungen (z.B. als Mitglieder des Bundessicherheitsrats) treffen.
Existiert ein effektives Kontrollsystem, werden sich die Manager in der Regel auf Rüstungsexportgenehmigungen verlassen können und dürfen, sofern sie im Genehmigungsverfahren nicht getäuscht haben. Die ordnungsgemäß erlangte Genehmigung dispensiert sie von strafrechtlicher Haftung, weil man insoweit von einem (tatbestandsausschließenden) erlaubten Risiko wird ausgehen können.
Im Falle von Beamtinnen und Beamten hängt eine eventuelle strafrechtliche Haftung von Prüfungsumfang und -dichte und insbesondere der subjektiven Seite ab: Wussten sie, dass mit den Waffen völkerrechtliche Verbrechen begangen werden? Haben sie es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen? Haben sie eine Risikoabwägung unterlassen oder gar bewusst ignoriert (Risikoverdrängung)? Oder kann man ihnen allenfalls eine (straflose) fahrlässige Beihilfe vorwerfen, insbesondere aufgrund mangelnder Sorgfalt bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen? Für den Waffenexport genehmigende Politiker dürfte Ähnliches gelten.
- Wie kann man sich die Verfolgung dieser Taten praktisch vorstellen? Wären deutsche Behörden mit den Ermittlungen gegen deutsche Beamte und Rüstungsunternehmer betraut oder müssten Einzelpersonen sogar Ermittlungen in Drittstaaten fürchten?
Sofern der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist (wie für Taten auf dem besetzten palästinensischen Gebiet), kann dort eine Anzeige wegen Beihilfe zu Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen durch die genannten Personen eingereicht werden. Ebenso käme eine Strafbarkeit nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch i.V.m. § 27 StGB in Betracht, zuständige Ermittlungsbehörde wäre der Generalbundesanwalt.
Auch Drittstaaten könnten bei solchen Taten ermitteln. Ihre Zuständigkeit ergäbe sich entweder aus dem Weltrechtsprinzip oder aufgrund eines klassischen strafanwendungsrechtlichen Anknüpfungspunkts, etwa der Staatsangehörigkeit der Opfer (passiver Personalitätsgrundsatz). Das Hauptproblem wird natürlich darin bestehen, dass der Verfolgerstaat der Tatverdächtigen habhaft werden müsste (was bei deutschen Tatverdächtigen wegen des Auslieferungsverbots von Art. 16 Abs 2 GG – außerhalb des Europäischen Haftbefehls und bei von Deutschland anerkannten internationalen Gerichten – eigentlich ausgeschlossen ist). Möglicherweise erlaubt der Verfolgerstaat aber Abwesenheitsverfahren.
Klar ist, dass sowohl die völkerrechtliche Verantwortung Deutschlands wegen Waffenlieferungen nach Israel als auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen im Raum steht. Insbesondere die im Genehmigungsverfahren involvierten Beamtinnen und Beamten müssen das Risiko strafrechtlicher Haftung angesichts der Schwere der Verbrechen durchaus ernst nehmen.
*
Dieser Beitrag wurde unter einer Lizenz CC BY-SA 4.0 Legal Code | Attribution-ShareAlike 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben ihn gemäß den Vorgaben der Lizenz unter gleichen Bedingungen weiter. Wir stellen die von uns verfassten Textteile unter dasselbe Recht.
Kurzkommentar
- Der Ton in der Politik hat sich zwar etwas verändert, aber es gibt auch sofort Gegenwind. Dabei wäre es gar nicht nötig, dass sich z. B. die CSU so gegen Außenminister Wadephuls Wortwahl und seine bisher komplett theoretische Einlassung zu den Waffenexporten aufplustert. Was der überwiegenden Mehrzahl der Kommentatoren ohnehin klar ist: Die Waffenexporte nach Israel gehen unvermindert weiter.
- Wir bieten Ihnen darauf aber auch eine Sichtweise, die nicht so allgemein bekannt ist: Der neue Leopard-Kampfpanzer Typ 2A8, der das deutsche, jetzt deutsch-französische Rüstungs-Premiumprodukt wieder an die technologische Spitze bringen soll, ist mit einem in Israel entwickelten Schutzsystem ausgerüstet: Die zentrale israelische Technologie, die im neuen Leopard 2A8 serienmäßig integriert wird, ist das Trophy Active Protection System (APS). Dieses System stammt vom israelischen Rüstungskonzern Rafael Advanced Defense Systems und wird von der europäischen Firma EuroTrophy unter israelischer Lizenz für den Leopard 2A8 produziert.[1]
- Warum haben wir diese technologische Zusammenarbeit erwähnt? Weil sie natürlich für die Genehmigung deutscher Waffenexporte nicht unwichtig ist, und weil sie beweist, dass Deutschland sich immer tiefer in technologische Abhängigkeiten von Ländern verstrickt, die alles andere als eine menschenrechtlich einigermaßen saubere Weste haben. Nicht einmal auf europäischer Ebene kriegt man mehr Autarkie hin, sondern schafft unentwirrbare kollaborative Zusammenhänge, die menschenrechtsorientierte Politik im Grunde unmöglich machen. Es gibt jenseits direkter Waffenexporte unzählige Möglichkeiten, eine menschenrechtswidrige Politik faktisch zu unterstützen und sich darauf zu verlassen, dass dies a.) rechtlich schwer greifbar und / oder b.) nicht tatsächlich zu ahnden ist.
- Der frühere israelische Ministerpräsident Ehud Olmert war der letzte Politiker des Landes, der einen halbwegs ernstzunehmenden Vorschlag für eine Zweistaatenlösung angeboten hat – das ist mittlerweile 17 Jahre her. Aus heutiger Sicht wäre es für die Palästinenser vielleicht besser gewesen, ihn anzunehmen, während er schon hinter dem letzten vorherigen Plan zurückblieb, der unter Mithilfe der Clinton-Administration im Jahr 2001 vorgelegt wurde, und den die Vertretung der Palästinenser abgelehnt hat.
- Der Autor hält den Begriff Staatsräson, der von der Politik so häufig auf eine für uns hochproblematische Weise verwendet wird, für eine Floskel. Auch wenn es rechtlich wohl so ist – es wird reale Politik damit gemacht, das darf man nicht vergessen. Es wird sich so verhalten, als sei das Schicksal Deutschlands untrennbar mit dem Israels verbunden, egal, was die dortigen Rechtsextremen sich dort noch alles einfallen lassen werden, um die rechtswidrige Expansion des Landes voranzutreiben. Aber selbst die „Staatsräson“ darf sich allenfalls a.) auf die Billigung jedes einen Angriff abwehrenden Verhaltens beziehen, solange diese Abwehr rechtmäßig bleibt, und b.) sich nur auf die völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels. Deswegen ist u. E. auch der Boykott von Waren (BDS-Bewegung) nicht im Sinne der „Staatsräson“ gegen die Existenz Israels gerichtet, sofern er ausschließlich auf Produkte aus nicht dem Völkerrecht gemäß errichteten Siedlungen zielt. Wir betonen, dass wir damit keine Bewertung darüber abgeben, ob wir die BDS-Bewegung im oben dargestellten Rahmen für sinnvoll halten oder sie unterstützen (würden). Waren aus Israel haben wir selbst schon bezogen, ohne dass wir sicher sein konnten, dass sie aus dem völkerrechtlich anerkannten „Kernland“ stammen.
- Zum strafrechtlichen Teil möchten wir eine Ergänzung für Nichtjuristen anbringen. Fahrlässigkeit und Vorsatz werden im Artikel angesprochen. Vorsatz muss nicht Absicht oder Wissen sein, es reicht ein „billigendes Inkaufnehmen“ (Eventualvorsatz) einer Tatfolge in der Regel aus, um Vorsatz zu bejahen. Zur Abgrenzung: Bewusste Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn man eine Folge zwar kennt, aber darauf vertraut, dass diese Folge nicht eintreten wird. In den Fällen der Waffenexportkontrolle sind nach unserer Ansicht hohe Anforderungen an die Fahrlässigkeit, also den nicht vorhandenen Eventualvorsatz, zu stellen. Dabei spielt vor allem eine Rolle, dass bei dem Informationsstand, den die mit der Genehmigung von Waffenexporten betrauten Personen haben oder haben müssten, wenn sie mit bei Fragen von Leben und Tod von Unschuldigen gebotener Sorgfalt arbeiten oder arbeiten würden, sie zu dem Schluss kommen müssten, dass damit zu rechnen ist oder nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Waffen völkerrechtswidrig eingesetzt werden.
- Eine Generalkritik an Waffenexporten fassen wir hier sehr kurz: Es ist klar, dass irgendwann, unter geänderten politischen Voraussetzungen, selbst Waffen menschenrechtswidrig eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt des Exports als diesbezüglich „safe“ galten, deren Exportgenehmigungen als rechtmäßig waren, und dass Waffen immer ein ethisch fragwürdiges Exportprodukt sind. Gegenwärtig ist die Gefahr besonders groß, dass Deutschlands Politik die schwächer werdende Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei zivilen Gütern durch Waffenverkäufe kompensieren möchte, anstatt die Innovation bei nachhaltigen und in jeder Hinsicht sauberen Produkten zielgerichtet zu fördern.
TH
[1] Standardausstattung:Der Leopard 2A8 wird ab Werk mit dem Trophy APS ausgerüstet. Die Bundeswehr hat 123 Systeme geordert, die ab 2025 ausgeliefert werden.
Funktionsweise:Trophy erkennt anfliegende Bedrohungen wie Panzerabwehrraketen und RPGs mittels Radar- und elektro-optischer Sensoren. Nach Identifikation und Berechnung der Flugbahn wird eine Gegenmaßnahme ausgelöst, die das anfliegende Geschoss zerstört, bevor es den Panzer erreicht.
Schutz vor neuen Bedrohungen:Die neueste Trophy-Version kann auch Angriffe von oben, etwa durch bewaffnete Drohnen oder Loitering Munition, erkennen und abwehren. Dies wurde in Tests von Rafael erfolgreich demonstriert.
Silent Mode:Das System verfügt über einen „Silent Mode“, bei dem vier passive elektro-optische Sensoren (entwickelt von Elta Systems, Tochter von Israel Aerospace Industries) genutzt werden. Diese Sensoren sind in die Trophy-Radarantennen integriert und verbessern die Tarnung gegen elektronische Aufklärung.
Alle Artikel des Verfassungsblogs mit Auslandsbezug, die wir bisher republiziert / besprochen haben:
- Auch deutsche Beamte könnten sich strafbar gemacht haben (Gazakrieg, Waffenexporte nach Israel, der vorliegende Artikel)
- Auf dem Friedhof des Völkerrechts – von Straußen, Eulen und Oktopussen (von uns beigefügt: wie verhalten sich Völkerrechtler, wenn das Völkerrecht zusammenbricht?)
- Narrowing the Estonian Electorate (von uns beigefügt: Die Stellung Estlands als Demokratie, estnisches Wahlrecht, deutsches Kommunalwahlrecht)
- „Die mit den Waffen hungern zuletzt“ (Verfassungsblog zum Gazakrieg) + Leitkommentar und Osterbotschaft (zum Gazakrieg, Blockade von Hilfsgütern seit 02.03.2025)
- Wie die Trump-Regierung Wissensinstitutionen angreift
- Trumps Gegenverfassung
- Das Militär einzusetzen ist eine echte politische Zäsur (Trumps Migrations- und Grenzregime und Anmerkungen zum Staatsbürgerschaftsrecht)
- Es sieht eher nach einem gesteuerten Übergang als nach einer Revolution aus (zum Regimewechsel in Syrien)
- Der Messias und seine Oligarchen (US-Präsidentschaftswahl 2024)
- Auf Messer Schneide (US-Präsidentschaftswahl 2024)
- Navigieren durch die Dunkelheit (in erster Linie zum Nahostkonflikt)
- Im Grunde war das eine für österreichische Verhältnisse ganz normale Wahl
- Trump vs. United States und Roe vs. Wade
- Von verfasstem Recht und verstecktem Gift – ein Brief aus London
- Taiwans verfassungsrechtlicher Showdown
- Das EU-Projekt auf der langen Bank?
- Georgiens Rechtsstaatskrise
- Unboxing the EU Body for Ethical Standards
- Unfrei, unfair und unsicher – ein Brief aus Ankara
- Herkules oder Sisyphus? Vom Erbe des gesetzlichen Unrechts im post-autokratischen Polen
- Argentiniens gefährliches Experiment
- Netanjahu in Berlin, Scholz besorgt -> “In der Existenz bedroht“ – Israel auf dem Weg zur faschistischen Theokratie?
Entdecke mehr von DER WAHLBERLINER
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

