Die Bundestagswahl 2025, der Fall BSW und die Legitimation der herrschenden Politik (Analyse und Kommentar) #BSW #btw2025 #btw25 #BVerfG #Wahlprüfung #Organklage #Demokratie in #Gefahr #Legitimation #Wahlergebnis #Fünfprozenthürde

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Das BSW und die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025, das droht zu einer langwierigen Geschichte zu werden. Deswegen müssen wir angesichts neuerer Entwicklungen etwas richtigstellen, was auch in diesem Ausgangsartikel erwähnt, aber nicht hauptsächlich behandelt wird: BSW scheitert schon wieder in Karlsruhe. In dem Zusammenhang sind, auch in der Presse, viele Falschdarstellungen zu lesen gewesen, die uns als Verfassungsrechtsinteressierte geärgert haben. Deshalb hier eine Analyse, die wir im Anschluss kurz kommentieren.

Ist das BSW hinsichtlich seines Anliegens, sein Wahlergebnis von 4,981 Prozent bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 anzufechten, gescheitert oder nicht?

Der verlinkte Artikel sowie die aktuellen Presseberichte behandeln die Ablehnung zweier Verfassungsklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe im Nachgang zur Bundestagswahl 2025. Das BSW war mit 4,981% knapp an der Fünf-Prozent-Hürde und somit am Einzug in den Bundestag gescheitert. Die Partei versuchte daher mehrfach, gerichtlich eine Korrektur oder zumindest eine Nachzählung zu erzwingen.lto+3

Kern des Urteils:
Das BVerfG hat die Klagen mit Beschlüssen vom 12.05.2025 als unzulässig abgewiesen. Dies betraf:

  • Die Forderung nach Einführung eines expliziten Rechtsbehelfs zur kurzfristigen Neuauszählung bei knappem Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde.
  • Die Forderung nach einer anderen Reihung der Parteien auf den Stimmzetteln.mdr+1

Das Gericht befand, das BSW habe eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 21 GG) nicht hinreichend substantiiert. Die Behauptung eines „qualifizierten Unterlassens“ des Gesetzgebers reiche hierfür nicht aus. Für die Regelung der Stimmzettel sah Karlsruhe insbesondere keinen stichhaltigen Ansatz für eine Benachteiligung: Die bestehende Rechtslage sei korrekt angewendet worden; das BSW wolle eine Position auf dem Wahlzettel, die es „besser stellt als andere Parteien“, was verfassungsrechtlich nicht geboten sei.zdfheute+2

Sind damit alle Möglichkeiten für das BSW erschöpft?
Nein, die Entscheidung des BVerfG betrifft explizit den verfassungsrechtlichen Weg der Organklage und nicht das normale Wahlprüfungsverfahren. Das Gericht verweist darauf, dass Einsprüche gegen das Wahlergebnis selbst (also etwa gegen Fehler bei der Stimmauszählung oder Unregelmäßigkeiten) weiterhin nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses im Wahlprüfungsweg zulässig sind. Damit muss sich nach § 2 des Wahlprüfungsgesetzes zuerst der Bundestag befassen; erst danach ist wieder eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich („Wahlprüfungsbeschwerde“).tagesschau+2

Zitat aus der Presse und LTO:

„Weiter hatte das BSW Fehler bei der Stimmauszählung gerügt – die Befassung mit diesen Aspekten bleibe indes Wahleinspruchs- und Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, stellt das BVerfG klar.“.mdr

Auch die taz berichtet:

„Einsprüche gegen das Bundestagswahlergebnis werden in der Regel nach Vorlage des amtlichen Ergebnisses beim Bundestag eingereicht. Dieses tat das BSW inzwischen, das Wahlprüfverfahren dort läuft aktuell.“tagesschau

Analyse:

  • Die Wege, das Wahlrecht selbst oder das Verfahren der Ergebnisermittlung vor dem Bundesverfassungsgericht direkt erfolgreich anzufechten, sind für das BSW weitgehend erschöpft. Das BVerfG sieht keine verfassungswidrige Benachteiligung.
  • Jedoch kann das Wahlergebnis selbst weiterhin überprüft werden – dies geschieht im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens, das mit einem Einspruch beim Bundestag beginnt und ggf. am Ende wieder vor das BVerfG führen kann.taz+1
  • Die neu eingeforderte Möglichkeit einer „kurzfristigen Neuauszählung“ existiert nicht, auch nicht für knappe Ergebnisse. Fehlerhafte Auszählungen werden im bundesweiten Wahlprüfverfahren regulär behandelt.

Fazit:
Für grundsätzliche Änderungen am Wahlrecht oder besondere Korrekturmechanismen besteht aktuell keine Aussicht. Die Überprüfung des konkreten Wahlergebnisses – etwa bei Auszählungsfehlern oder Unregelmäßigkeiten – bleibt aber weiterhin zulässig und läuft für das BSW noch in den regulären Instanzen.taz+2

Kommentar

Die Sache ist also noch nicht ausgestanden. Es könnte nach einer Wahlprüfung immer noch passieren, dass das BSW doch über 5 Prozent zugesprochen bekommt. Die Wahrscheinlichkeit ist statistisch gar nicht so gering, wie man vielleicht denken sollte, wenn man sieht, wie gemächlich es in Sachen Wahlprüfung vorangeht – nämlich bisher gar nicht. Diese Verzögerung könnte fatale Folgen haben. Wenn nämlich das BSW doch noch in den 21. Bundestag einziehen sollte, dann wäre die aktuelle schwarz-rote Regierung nicht demokratisch legitimiert. Die Anzahl der Sitze (insgesamt 630) würde sich bei einem Einzug des BSW so verschieben, dass Union und SPD noch die Grünen bräuchten, um eine Regierung ohne AfD, Linke und BSW bilden zu können. Wir stellen dies hier noch einmal dar:

Wenn das BSW im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens nachträglich 5,01 % der Zweitstimmen erhält und damit die Fünf-Prozent-Hürde überschreitet, würde die Partei in den Bundestag einziehen und Anspruch auf Mandate nach dem Verhältnisausgleich gewinnen. Die Sitzverteilung im Bundestag müsste daraufhin neu berechnet werden—alle Parteien (außer dem SSW, der von der Sperrklausel befreit ist) bekämen anteilig entsprechend weniger Sitze, um die Gesamtsitzzahl von 630 zu wahren.bundeswahlleiterin+1

Die aktuelle Verteilung (ohne BSW) sieht so aus:

  • CDU: 164 Sitze
  • CSU: 44 Sitze
  • SPD: 120 Sitze
  • Grüne: 85 Sitze
  • AfD: 152 Sitze
  • Die Linke: 64 Sitze
  • SSW: 1 Sitz
  • Gesamt: 630 Sitzebpb+1

Würde das BSW z.B. rund 5 % erhalten, bekäme die Partei etwa 31–32 Sitze (denn 5 % von 630 sind 31,5), der genaue Wert hängt von den tatsächlich berücksichtigten gültigen Zweitstimmen und der Berechnungs­methode (Sainte-Laguë/Schepers) ab. Diese Sitze müssten von den anderen Parteien proportional „abgezogen“ werden.

Beispiel für eine angepasste Sitzverteilung, wenn BSW mit 5,01 % einzieht:

  • CDU: ca. 156 Sitze
  • CSU: ca. 42 Sitze
  • SPD: ca. 114 Sitze
  • Grüne: ca. 81 Sitze
  • AfD: ca. 144 Sitze
  • Die Linke: ca. 61 Sitze
  • BSW: ca. 31–32 Sitze
  • SSW: 1 Sitz

Die gesamte Sitzverteilung verschiebt sich, alle etablierten Parteien erhalten einige Mandate weniger, da die 630 Sitze neu aufgeteilt werden. Die genaue Verteilung ist abhängig von Differenzierungen bei den einzelnen Mandatsberechnungen—eine kleine Parteienverschiebung kann die Verteilung im Detail beeinflussen.tagesschau+2

Wesentliche Punkte:

  • Der Einzug des BSW würde das parlamentarische Kräfteverhältnis spürbar verändern.
  • Die anderen Parteien würden proportional Sitze verlieren.
  • Für Beschlüsse und Mehrheitsbildungen, insbesondere bei Koalitionen, könnte das BSW so ggf. eine relevante Rolle spielen.

Die Beantwortung berücksichtigt öffentlich verfügbare Wahlergebnisse 2025, die aktuelle Sitzverteilung sowie das Bundeswahlgesetz zum Umgang mit Sperrklauseln und Mandatszuteilung.bundeswahlleiterin+1

Wie man nachzählen kann, käme die aktuelle Bundesregierung bei Einzug des BSW in den Bundestag nur noch auf 312 von 630 Sitzen und hätte keine Mehrheit mehr. Auch bei den besonders wichtigen Entscheidungen, bei denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist (etwa bei Grundgesetzänderungen ex Normen mit „Ewigkeitsgarantie“) würden die Karten neu gemischt: Gegenwärtig müssen solche Entscheidungen von der Linken oder der AfD mitgetragen werden. Mit dem BSW im Bundestag hätten diese beiden Parteien aber nur noch 205 von 630 Sitzen, also kein Drittel. Es würde dann aber ausreichen, wenn das BSW die Zweidrittelmehrheit beschaffen würde und es würde insofern in Konkurrenz zur Linken treten, weil trotz der üblen Vorgänge vom 29. Und 31. Januar 2025 (damals ging es nicht um eine Zweidrittelmehrheit, sondern um die absolute Mehrheit) weitgehend gilt, dass die AfD nicht als Mehrheitsbeschafferin akzeptiert werden soll. Das war für die Union als Opposition noch möglich, ist aber aufgrund der aktuellen Regierungskoalition mit der SPD ausgeschlossen.

Mittlerweile werden aber durch die aktuelle Regierung Fakten geschaffen, die teilweise erhebliche Wirkung für alle Menschen in Deutschland entfalten. Wäre das alles unter nicht legitimen Bedingungen zustande gekommen, würde es sich um die bisher größte Demokratiekrise der BRD handeln. Ausgelöst durch eine Partei, deren Protagonisten nach unserer Ansicht nicht sehr sicher auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Je länger es dauert, bis über eine Wahlprüfung entschieden wird, desto größer wird die Krise sein, falls eine solche stattfinden und das Ergebnis tatsächlich so aussehen würde, dass der Bundestag doch noch von sieben anstatt von derzeit sechs Parteien gebildet wird.

Warum aber hat noch keine Wahlprüfung stattgefunden?

Eine Wahlprüfung hat für die Bundestagswahl 2025 zum aktuellen Zeitpunkt (August 2025) noch nicht zu einer abschließenden Entscheidung geführt. Allerdings laufen bereits zahlreiche Einspruchsverfahren:

  • Nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses können wahlberechtigte Bürger und Parteien innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Wahl beim Bundestag einlegen (§ 2 Wahlprüfungsgesetz). Laut Presseberichten sind rund 800 Wahleinsprüche eingegangen, was deutlich weniger ist als 2021.zeit
  • Die Prüfung dieser Einsprüche ist Aufgabe des Bundestages und wird vom Wahlprüfungsausschuss bearbeitet. Erst nach dessen Entscheidung kann vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt werden.bundeswahlleiterin

Für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bedeutet das: Der verfassungsrechtliche Weg (Organklagen) ist praktisch ausgeschöpft, aber das eigentliche Wahlprüfungsverfahren läuft noch und bietet weiterhin die Möglichkeit, dass Fehler bei der Stimmauszählung – insbesondere das knappe Verfehlen der Fünf-Prozent-Hürde – überprüft werden können.

Eine Entscheidung ist zeitlich erst zu erwarten, nachdem der Wahlprüfungsausschuss im Bundestag alle relevanten Einsprüche geprüft hat. Die Erfahrung zeigt, dass sich diese Verfahren oft über viele Monate hinziehen können.

Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass eine förmliche Überprüfung des Wahlergebnisses (Wahlprüfung) noch durchgeführt und ggf. auch noch vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung steht derzeit noch aus.bundeswahlleiterin+1

Damit sind wir also noch im Wartestand. Nach unserer Ansicht könnte das BSW auch das Ergebnis einer Wahlprüfung noch einmal anfechten, wenn es darlegen kann, dass diese nicht sorgfältig genug durchgeführt wurde. Dabei würde es immer nur um die Auszählung der Stimmen gehen, nicht darum, ob etwa die Reihung der Parteien auf den Wahlzetteln „korrekt“ war oder ob alle Auslandsdeutschen die Gelegenheit hatten, ihre Stimmen rechtzeitig abzugeben (was gemäß vielen Presseberichten nicht der Fall war, aber vermutlich keine Relevanz im Sinne einer Stimmenverschiebung in dem Sinne hat, dass dadurch die Mandatsverteilung beeinflusst wurde).

Wir stellen hier noch einmal das Demokratiedefizit dar, das aus dem aktuellen Verfahren zur Wahlprüfung innewohnt. Die Bundestagswahl 2025 ist die erste, in dem die Problematik tatsächlich eine Rolle im Sinne der Legitimation einer Bundesregierung spielen könnte:

Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass eine Wahlprüfung zu spät erfolgt, wobei dies vor allem an der Verfahrensgestaltung in Deutschland liegt. Die Wahlprüfung ist Aufgabe des Bundestages und erfolgt erst nach der Neukonstituierung des Parlaments, der Regierungsbildung und der Einsetzung der Wahlprüfungsausschüsse. Dadurch entsteht eine erhebliche Zeitverzögerung, da das Wahlprüfungsverfahren meist erst viele Monate nach der Wahl richtig beginnt und sich über bis zu zwei Jahre oder länger hinziehen kann.mip.pruf.hhu+1

Diese längere Verfahrensdauer kann problematisch sein, weil bis zum Abschluss der Prüfung Entscheidungen eines möglicherweise fehlerhaft zusammengesetzten Parlaments getroffen werden, was ein Legitimationsdefizit mit sich bringen kann. Im sogenannten „worst case“ könnte eine Entscheidung über einen mandatsrelevanten Wahlfehler erst gegen Ende der Wahlperiode oder sogar danach erfolgen, also viel zu spät, um den Schaden wirksam zu beheben.mip.pruf.hhu

Das Bundesverfassungsgericht kann erst aktiv werden, wenn der Bundestag seinen Beschluss gefasst hat. Es gibt keine Möglichkeit für Eilentscheidungen vor der Wahl, und das Wahlsystem sieht keine schnellen Zwischenschritte vor. Reformbestrebungen zielen darauf ab, das Verfahren zu beschleunigen, beispielsweise durch feste Fristen für den Wahlprüfungsausschuss oder bessere personelle Ausstattung, doch solche Änderungen sind bisher nicht umgesetzt.wikipedia+1

Zusätzlich kann die Wahlprüfung zwar Missstände aufzeigen und damit langfristig zur Verbesserung des Wahlrechts beitragen, doch in Einzelfällen bleibt die Verzögerung eine strukturelle Schwäche des Systems.mip.pruf.hhu

Kurz gesagt: Ja, es besteht die Gefahr, dass Wahlprüfungen in Deutschland zu spät erfolgen, was insbesondere bei knappen und umstrittenen Wahlergebnissen problematisch sein kann und schon mehrfach kritisiert wurde.wikipedia+1

Je länger es also dauert, bis die Prüfung überhaupt erst eingeleitet wird, desto größer das mögliche Demokratiedefizit. Und das ist ein weiterer Schaden für diese Demokratie. Man sollte dem BSW nicht die Möglichkeit geben, durch Verzögerungstaktiken aus diesem Schaden maximales Kapital zu schlagen. Gegenwärtig geben die Umfragen keinen zusätzlichen Handlungsdruck her, aber es zählt nun einmal nicht, was heute ist (Durchschnitts-Umfragewert des BSW knapp unter 4 Prozent), sondern was am 23.02.2025 Stand der Dinge war.

Könnte die Wahlprüfung zu einer Neuwahl führen?

Das Ergebnis einer Wahlprüfung könnte theoretisch auch zu einer Neuwahl führen, ist aber in der Praxis sehr selten und rechtlich an hohe Voraussetzungen gebunden.

Die Wahlprüfung in Deutschland ist Sache des Bundestages, der auf schriftlichen Einspruch hin prüft, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist und das Ergebnis rechtmäßig zustande gekommen ist (§ 2 Wahlprüfungsgesetz) . Der Wahlprüfungsausschuss arbeitet den Fall auf und das Plenum entscheidet letztlich über die Gültigkeit der Wahl. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.bundeswahlleiterin+3

Wenn im Zuge einer Wahlprüfung erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die so gravierend sind, dass sie das Wahlergebnis beeinflusst oder gar verzerrt haben, kann der Bundestag theoretisch die Wahl für ungültig erklären. Dies wäre ein formaler Akt, der eine Wiederholung der Wahl (Neuwahl) erforderlich machen würde (Grundlage: Artikel 41 GG in Verbindung mit dem Wahlprüfungsgesetz) .bundestag+2

Allerdings ist dies praktisch nur bei extremen Fehlern oder Rechtsverletzungen denkbar, wie etwa massiven Manipulationen, groben Verstößen gegen das Wahlrecht oder organisatorischem Totalversagen. Kleinere Fehler oder Auszählungskorrekturen führen meist eher zu Nachzählungen, Korrekturen einzelner Ergebnisse oder Feststellungen von Rechtsverletzungen ohne eine Wahl komplett zu annullieren.

In den bisherigen Bundestagswahlprüfungen ist es sehr selten vorgekommen, dass eine komplette Wahl für ungültig erklärt und zu einer Neuwahl geführt wurde. Meist werden Fehler festgestellt, aber nicht so bedeutend, dass sie die gesamte Wahl aufheben.

Zusammenfassung:

  • Die Wahlprüfung kann zur Feststellung führen, dass die Wahl ungültig ist.
  • Ist die Wahl ungültig, kann eine Neuwahl erforderlich sein.
  • Dies geschieht nur bei gravierenden Wahlrechtsverletzungen oder massiven Fehlern.
  • In der Praxis sind Neuwahlen wegen Wahlprüfungen sehr selten.
  • Meist werden Fehler festgestellt und behoben, ohne die Wahl komplett zu wiederholen.

Damit bleibt eine Neuwahl als mögliche Konsequenz eines Wahlprüfungsverfahrens grundsätzlich offen, aber sehr außergewöhnlich. Für das BSW und die Bundestagswahl 2025 ist dazu bisher nichts bekannt, und die Prüfungen beziehen sich aktuell vor allem auf Nachzählungen und Korrekturen, nicht auf Annullierung der Wahl.

Quellen:
Wahlprüfung – Die Bundeswahlleiterin bundeswahlleiterin
Informationsblatt zu Wahleinsprüchen 2025 – Deutscher Bundestag bundestag
Wahlprüfung – Die Bundeswahlleiterin bundeswahlleiterin
Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) – Gesetze im Internet gesetze-im-internet

Die obige Antwort auf unsere Frage hat uns nicht vollkommen zufriedengestellt. Als Berliner waren wir Teilnehmer an einem Novum in der Geschichte der BRD, nämlich, dass 2023 die Ageordnetenhauswahl von 2021 wegen organisatorischer Mängel für ungültig erklärt wurde und neu gewählt werden musste. Mit dem verheerenden Ergebnis der #Rückschrittskoalition anstatt einer Fortsetzung von Rot-Grün-Rot. Fehler bei der Durchführung von Wahlen können also erhebliche Relevanz für das kommende politische Geschehen haben.

Warum sollte das nicht auch für Fehler bei der Auszählung gelten, sofern diese eine entsprechende Relevanz aufweisen. Was wir oben als Konsequenz eines Einzugs des BSW in den Bundestag nach der Prüfung ausgeführt haben, wäre zumindest nach unserem Rechtsverständnis eine politische Verschiebung. Wem eine Neuwahl gegenwärtig helfen würde, ist klar: Der AfD. Diese Konsequenz kann aber nicht dazu führen, dass man sich vor einer möglichst raschen Wahlprüfung drückt. Mit politischen Verzögerungstaktiken, wenn der Volkswille nicht so recht zur Agenda passt, kennen wir uns in Berlin ja ebenfalls aus, siehe immer noch nicht beschlossenes Enteignungsgesetz nach positivem Volksentscheid im Rahmen der Wahlen 2021 – dieser Entscheid war, anders als die AGH-Wahl und in Teilen die Bundestagswahl, nicht vom Zwang zur Neuausrichtung betroffen, er wäre vermutlich 2023 auch nicht viel anders ausgefallen als 2021, trotz des Rechtsrucks, der sich zuletzt in allen Wahlen gezeigt hat.

Uns persönlich ist das BSW im Bundestag nichts, aber die Demokratie muss so frei von Legitimationsmängeln gehalten werden wie möglich, alles andere trägt zu ihrer Beschädigung bei. Wer, wie wir, für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht eintritt, muss auch grundgesetztreu bleiben, wenn es um die Chancen einer neuen Partei geht, die bisher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dass einige der Mitglieder und vielleicht auch Funktionär:innen eine Beobachtung möglicherweise verdient hätten, ist wiederum eine andere Geschichte, die noch nicht geschrieben ist.

TH

Quellen Wahlprüfung und Neuwahl

  1. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpruefung.html
  2. https://www.bundestag.de/resource/blob/1039636/da9306cc95f06628563ed024f453b347/bundestagswahl_2025_infoblatt.pdf
  3. https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/fristen-1021210
  4. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlpruefung.html
  5. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/bundestagswahlrecht/bundestagswahlrecht-node.html
  6. https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss
  7. https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/BJNR001660951.html
  8. https://verfassungsblog.de/category/debates/wahlprufung-in-der-prufung-debates/
  9. https://www.youtube.com/watch?v=rpq69wlKFGU

 

 

TH / Perplexity

 

Quellen zur Problematik des Wahlprüfungsverfahrens

  1. https://mip.pruf.hhu.de/article/download/534/557/
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlpr%C3%BCfung
  3. https://www.bundestag.de/resource/blob/1053348/WD-3-002-25-pdf.pdf
  4. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMI17%2F169
  5. https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpruefung.html
  6. https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014300.pdf
  7. https://verfassungsblog.de/category/debates/wahlprufung-in-der-prufung-debates/
  8. https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/BJNR001660951.html

 

 

Quellen zum Stand der Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens

  1. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
  2. https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/fristen-1021210
  3. https://www.herrenberg.de/Bundestagswahl-2025
  4. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestagswahlen-2025-wahlrechtsreform-demografischer-wandel
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_2025
  6. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlpruefung.html
  7. https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl
  8. https://www.zeit.de/politik/2025-04/bundestagswahl-einsprueche-wahlberechtigte
  9. https://www.ndr.de/nachrichten/info/Der-Norden-waehlt-Alle-Infos-zur-Bundestagswahl-2025,wahlindexbtw100.html
  10. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/27264/index.html

Quellen zur Sitzverteilung des 21. Bundestages ohne und mit BSW (angenommen, das BSW liegt nur sehr knapp über 5 Prozent)

  1. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558420/umfrage/sitzverteilung-im-deutschen-bundestag/
  2. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html
  3. https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/bundestagswahlen/560970/sitzverteilung/
  4. https://www.bundestag.de/sitzverteilung
  5. https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/29_25_endgueltiges-ergebnis.html
  6. https://www.bundestag.de/wahl
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_2025
  8. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse.html
  9. https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/index-content/chart_1877306.shtml

Quellen zur Analyse

  1. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/2bve625-2bve925-bverfg-bsw-bundestagswahl-wahlrecht-fuenf-prozent-huerde
  2. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bsw-verfassungsgericht-klage-gescheitert-100.html
  3. https://www.tagesschau.de/inland/wahlen/bsw-bverfg-100.html
  4. https://taz.de/Klagen-zum-Wahlrecht/!6092065/
  5. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/bsw-klage-bundesverfassungsgericht-bundestagswahl-100.html
  6. https://www.tagesschau.de/inland/bsw-wagenknecht-scheitern-bvg-100.html
  7. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-bundesverfassungsgericht-1083792


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