Das Böse (DE 1998) #Filmfest 1336

Filmfest 1336 zu Hause

Kann das Böse sich so in die Welt hineinfressen?

Wir haben uns beim Nachschauen gewundert, dass der Film aus dem Jahr 1998 ist. Auf uns machte er einen sehr modernen Eindruck. Vielleicht hätte man anhand des Aussehens von Ulrich Tukur vermuten dürfen, dass der Film vor mehr als 15 Jahren hergestellt wurde, den wir als Tatortermittler Murot mit seiner aktuellen, gereiften Optik bildlich vor uns haben.

Wir werden künftig innerhalb der Filmanthologie, die auch Fernsehfilme (keine Serien) umfasst, mehr Augenmerk auf deutsche und europäische TV-Produktionen jüngeren Datums legen, die sich in ihrer Intensität und vor allem ihrer Ernsthaftigkeit wohl kaum hinter dem Hollywood-Mainstream verstecken müssen. Trotzdem sind sie anders, nicht nur wegen der geringeren Budgets.

Der Film ist nicht mit dem Krimi „Das Böse“ aus dem Jahr 2003 zu verwechseln (Tatort Frankfurt, Kommissare Dellwo und Sänger), wohl aber könnte die Inspiration für den Titel dem fünf Jahre älteren Fernsehfilm zu verdanken sein.

Handlung (1)

Der Studiendirektor Bodo Bennath (Michael Kind) ist gläubiger Katholik. Und er missbraucht seine fast erwachsene Tochter Katja (Annett Renneberg), seit seine Frau gestorben ist. Als Katja schwanger wird, zwingt er sie, ihre Leibesfrucht abzutreiben. Kurz darauf wird ein kleiner Junge ermordet, ein Lieblingsschüler von Bennath. Nur Pfarrer Lenz (Ulrich Tukur) erfährt die ganze Wahrheit. Katja beichtet ihm die Abtreibung und auch den Kindsmord, der ihren Vater treffen soll. Damit stürzt sie Lenz in einen Gewissenskonflikt, denn das Beichtgeheimnis zwingt ihn zum Schweigen…
Was als beklemmendes Psychogramm beginnt, wandelt sich mit der Zeit zum eher konventionellen Krimi. Dennoch stellt „Bella Block“-Regisseur Christian Görlitz, unterstützt von starken Darstellern, sein Talent für charaktergetriebenes Spannungsfernsehen unter Beweis.

Rezension

Anmerkung anlässlich der Veröffentlichung: Aus der stärkeren Berücksichtigung deutscher TV-Einzelfilme ist bisher nichts geworden, müssen wir, Stand 2025, beifügen. Besonders unser Eintauchen in die Filmgeschichte mit Rezensionen von Werken bis zurück in die Ursprünge des Mediums und dann chronologisch Jahr für Jahr vorwärts (3. US-Chronologie und 2. DACH-Chronologie) und die zugehörigen, aufwendigen Werkschauen haben die Prioritäten im neuen Wahlberliner, wo die FilmAnthologie nun Filmfest heißt, neu gesetzt.

 Die Amerikaner hätten ein Ende wie das in diesem Film mittlerweile wohl auch anbieten können, zumindest in der filmischen Neuzeit. In der klassischen Ära war es generell nicht möglich, eine Zweifachmörderin entkommen zu lassen. Auf eine seltsame Art hat uns „Das Böse“ an „Tanz der Vampire“ erinnert – weil auch dort eine Frau das Böse in die Welt trägt, mit dem sie infiziert wurde. So unterschiedlich wie die Machart der beiden Filme sind die Botschaften nicht. In „Das Böse“ wird allerdings kompromisslos düster agiert, ,nicht mit einem stark satirischen Ansatz. 

Sicher ist das auch die größte Schwäche eines Films über Missbrauch des Vaters an der Tochter und seine Folgen, wenn er bei den möglichen Folgen so spekulativ ist. Das Mädchen Katja kann sich niemandem anvertrauen. Eine Mutter gibt es nicht mehr im Haus, der Vater ist ein angesehener Mitbürger und leitete den Kirchenchor, damit ist er ein natürlicher Freund des Pfarrers. Mit im Bunde ist auch der Apotheker des Dorfes oder der kleinen Stadt. Fehlt ein Arzt, Mediziner sehen wir nur in Holland, wo das Mädchen auf Verlangen seinen Vaters hin ein Kind, das es von ihm erwartet, abtreibt.

Zumindest lässt sich sagen, dass die heutige Rechtslage Katja helfen würde.  Sie könnte sich an eine Beratungsstelle wenden, es würde sich zweifelsfrei überprüfen lassen, ob der eigene Vater auch der Vater ihres Kindes ist – und natürlich dürfte Katja dann nicht nur erlaubt abtreiben, sondern sie hätte auch Ansprechpartner gefunden, die ihr glauben. Das Kind ist doch der Beweis, dass ihr Vater sie missbraucht. Ist es das? Es ist lediglich der Beweis, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte.  

Hier müsssen wir anlässlich der Veröffentlichung einen komplett neuen Teil hinzufügen, denn unsere Kenntnisse zur Sache im Jahr 2014 können wir aus heutiger Sicht nur als rudimentär bezeichnen, was die rechtliche Seite eines einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Verwandten in gerader Linie angeht. Dieses Thema erfordert mehr Präzsision in der Darstellung. Im Folgenden die aktuelle juristische Lage bei Inzest, inklusive dadurch entstandener Kinder und Abtreibungsrecht und -praxis: 

  • In Deutschland ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen leiblichen Verwandten in gerader Linie (also zwischen Vater und Tochter) grundsätzlich strafbar.

  • Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 173 Strafgesetzbuch (StGB) („Beischlaf zwischen Verwandten“).

    • Wer mit einem leiblichen Abkömmling (z.B. Tochter) oder einem Verwandten aufsteigender Linie (z.B. Vater) den Beischlaf vollzieht, macht sich strafbar.

    • Das gilt unabhängig vom Alter und auch bei Einvernehmlichkeit.

    • Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe1234.

Beteiligte Strafbarkeit nach § 173 StGB Bemerkung
Vater Ja Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Tochter Ja Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
 
  • Ausnahmen: Minderjährige unter 18 Jahren werden nicht bestraft. Die Strafbarkeit gilt nur für leibliche Verwandte, nicht für Adoptiv- oder Stiefverhältnisse24

  • Ein Kind ist rechtlich ein vollwertiges Kind beider Elternteile.

  • Es gibt keine gesonderte Strafbarkeit für die Zeugung eines Kindes aus einer solchen Beziehung, die Strafbarkeit ergibt sich allein aus dem sexuellen Kontakt4

  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln zum Schwangerschaftsabbruch nach §§ 218 ff. StGB:

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis nach verpflichtender Beratung straffrei.

    • Bei einer Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts (z.B. Vergewaltigung) ist ein Abbruch ebenfalls bis zur zwölften Woche straffrei.

    • Inzest wird im Gesetz nicht ausdrücklich als „kriminologische Indikation“ genannt, wie etwa Vergewaltigung. In der Praxis wird aber häufig auch bei Inzest eine Beratung und ein straffreier Abbruch ermöglicht, insbesondere wegen der psychischen Belastung und des erhöhten Risikos für das Kind5678.

    • Liegt eine medizinische Indikation vor (z.B. Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren), ist ein Abbruch auch nach der zwölften Woche möglich68

Zusammenfassung

  • Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen erwachsener Tochter und leiblichem Vater ist in Deutschland strafbar, unabhängig vom Alter oder der Einvernehmlichkeit.

  • Kommt es zu einer Schwangerschaft, gelten die allgemeinen Regeln zum Schwangerschaftsabbruch. Ein Abbruch ist nach Beratung innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei. Bei besonderen psychischen Belastungen kann auch eine medizinische Indikation anerkannt werden.

  • Das Kind ist rechtlich nicht benachteiligt, aber die Eltern machen sich durch den Geschlechtsverkehr strafbar.

Diese Rechtslage ist in Deutschland gesellschaftlich und juristisch umstritten, wird aber durch aktuelle Rechtsprechung und internationale Urteile (z.B. EGMR) bestätigt910

Rezension Teil 2

 (…) Wir müssen aber auch bedenken, wie viel sich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet getan hat und wie stark früher das Tabu war, das über diesem äußerst schwierigen Thema lag. Zudem sehen wir eine Art Block gegen Katja. Ihr Vater ist so integriert, dass sie befürchtet, alle würden ihm glauben, nicht ihr, alle würden sich gegen sie stellen.

Wir könnten verstehen, dass sie den Vater umbringt. Wir nachvollziehen auch, dass sie ihn hasst, weil er ihr die Freundschaft zu Pfarrer Lenz verbaut. Wir können uns vorstellen, dass sie darüber nachdenkt, wie sie ihren Vater am meisten treffen kann. Zunächst natürlich mit ihrer Beichte, mit der sie gleichzeitig den Pfarrer unter Druck setzt. In dem Moment, als ihr Vater sich weigerte, dachten wir: Jetzt sollte sie es tun. Und so kam es dann auch.

Nun hat der Vater innerhalb des Knabenchores zwei Solisten, die er besonders liebt und fördert. Genau diese beiden Jungen werden kurz hintereinander Opfer eines Gewaltverbrechens. Wir wissen, dass Katja die beiden Jungen getötet hat, obwohl sie im Kindergarten ein Praktikum machte und mit den Jungen Tag für Tag zuammen war (eigentlich sind die Jungs aber zu alt für eine Kita). Es gibt diese erschreckende Szene: Nachdem Katja in ihrer Beichte den ersten Mord erwähnt hat, hat sie den zweiten Jungen zur Seite genommen und winkt mit seinem Arm dem Pfarrer zu, der überhaupt nichts tun kann, um den zweiten Mord zu verhindern. Nicht, ohne die Regeln der Kirche zu brechen und sich zu exkommunizieren, sein Amt, das er liebt, niederlegen zu müssen.

In diesem Dilemma gefangen, erhängt er sich. Katjas Vater hingegen erschießt sich. Die Männer sind feige, so sieht es Katja. Und sie wird in die Welt hinausgehen und Jura studieren. Am Schluss trägt sie ein rotes Kostüm, wir wissen ja, dass dies für die flammende Sünde und für Gefahr steht.

Zweifel

Auf der einen Seite ist der Film fesselnd und hat atemberaubende Momente. Andererseits haben wir Zweifel an der Psychologie und an einem weiteren Aspekt, den wir bisher nicht erwähnt haben. Denn die Morde rufen selbstverständlich die Polizei auf den Plan. Damit aber das Böse in die Welt gehen kann und sich weiterverbreiten darf, darf diese die Morde nicht aufdecken. Gar keine Polizei zu zeigen, das wäre nicht glaubwürdig gewesen, also zeigt man sie unrealistisch. Wir können die über 300 Tatort-Rezensionen der letzten drei Jahre nicht abstreifen. Den Kommissar spielt übrigens Edgar Selge, der auch in einigen Tatorten schon beeindruckt hat, das Mädchen Katja wird von Annett Renneberg verkörpert, Ulrich Tukur ist Pfarrer Lenz und Michael Kind ist in der Rolle von Katjas Vater zu sehen.

Mittlerweile haben wir mehr als 1250 Rezension für das Feature „Crimetime“ geschrieben, das Nachfolgeformat der TatortAnthologie und dabei auch den Polizeiruf 110 und Mehrteiler wie „Babylon Berlin“ beachtet, wir haben nicht nur Ulrich Tukur als Kommissar Murot weiterverfolgt, sondern auch Edgar Selge als Kommissar Tauber im Münchner Polizeiruf 110. Auch Michael Kind hat für kurze Zeit einen Kommissar im Polizeiruf gespielt.

Psychologisch, bei allem, was Missbrauch auslösen kann in einem Menschen als „stärkste vorstellbare Demütigung“, wie es im Film sinngemäß gesagt wird, richtet sich die Verachtung für andere und für die eigene Person des Missbrauchsopfers in der Regel gegen dieses selbst, und es kommt später zu kollusiven Beziehungen – das traumatisierte Opfer sucht sich Partner, die wieder dem Muster entsprechen, das es kennengelernt hat, und wird wieder Opfer. Wieso jemand das tut, ist eine komplizierte Geschichte, man sieht daran aber, dass menschliches Verhalten oft nichts mit Logik zu tun hat, auch wenn all die Begriffe, die mit „logie“ enden, das auf den ersten Blick suggerieren.

Dennoch wagen wir zu bezweifeln, dass ein Missbrauchsopfer sich in der Form rächt, dass es zwei kleine Jungen umbringt, nur, weil diese die Lieblinge des Vaters sind. Um die Motivation zu verstärken, ist man sogar so weit gegangen, dass man die Jungs zusätzlich als zukünftige Männer und damit als mögliche Missbrauchstäter thematisiert hat. Der Kommissar gibt diese psychologische Deutung von Katjas Verhalten zum Besten, welcher er die Morde nicht nachweisen kann.

Nach unserer Ansicht geht das zu weit. Manche Dinge mögen im Einzelfall im Leben vorkommen, ohne auch nur im Geringsten glaubwürdig zu wirken, aber so denkt nach unserer Ansicht (unverändert im Jahr 2025, nach einiger Psychoedukation, Anm. TH) ein Missbrauchsopfer nicht, sondern handelt viel defensiver, weil es gelernt hat, dass Passivität eher das eigene Leben erhält als Auflehnung. So, wie Menschen meist nicht besonders kräftig im Leben stehen, die von ihren Eltern misshandelt wurden und deren Willen man versucht hat mit Gewalt zu brechen. Oft gelingt das eben auch.

Mithin ist der Film, der eben keinen satirischen Einschlag haben soll, sehr spekulativ, und das setzt sich bei den Ermittlungen fort. Der Kommissar stochert im Dorf herum, aber die übliche Maschinerie der Kriminaltechnik, die bei zwei Kindestötungen kurz hintereinander anrollt, wird nicht einmal erwähnt, geschweige denn im Film zu sehen. Natürlich hätte man Katja die Morde nachweisen können, wenn die KT alles konsequent auf den Kopf gestellt hätte, denn die Art, wie sie die Jungen umgebracht hatte, hinterließ Spuren.

Zudem wird das Springseil gezeigt, das sie offenbar verwendet hat, und das eine Symbol ihrer verlorenen Jugend und der Unmöglichkeit, sich kindliche Unschuld zu bewahren, verkörpert. Man hätte irgendwo DNA-Spuren gefunden, und dann hätte man alle in Frage kommenden Personen einem Test unterziehen müssen. Der Kommissar betont ja selbst, dass er daran glaubt, jemand habe die Jungen ermordet, der sie gekannt haben muss. Und da er Katja sowieso im Verdacht hat, wäre sie eine der ersten Personen gewesen, von denen man eine Speichelprobe genommen hätte.

Außerdem wird der Kommissar mit einer sehr dezidierten, manchmal unwirschen Persönlichkeit ausgestattet, die überpowert wirkt, wenn man bedenkt, dass er in dem Film gar nichts tut, was den Lauf der Dinge ändern würde, dass er nur dazu dient, über die Psychologie des Mädchens ergänzende Anmerkungen zu tätigen und eben zu illustrieren, dass es sich auch um einen Kriminalfall handelt. Vielleicht wäre es besser gewesen, Ideen wie die oben wiedergegebene wegzulassen und die Tat nicht mit einer psachologischen Ausdeutung zu belegen. Das Böse in seiner höchsten, die Tötungshemmung beseitigenden Ausprägung, ist ja auch immer ein Stück weit unerklärlich für jene, die noch nie so weit gegangen sind.

Nach unserer Ansicht hätte man den Film überdies anders strukturieren müssen: Mehr Zeit und Intensität auf die Handlung bis zu den Morden legen, den Schluss erheblich kürzer halten und vielleicht ein offenes Ende zulassen, anstatt effektvoll zu konstatieren, dass Böses Böses hervorbringt und dieses nicht zu stoppen ist und sich sogar in der Justiz breitmachen darf. Aber wer weiß, wenn wir schon beim Spekulieren sind, vielleicht wird Katja eine Staatsanwältin als Racheengel, welcher der Gerechtigkeit die Hand reicht und Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch kompromisslos verfolgen wird.

Finale

Wieder einmal einen Fernsehfilm zu rezensieren (der nicht einer Krimireihe angehört oder ein Krimi-Mehrteiler ist, Anm. TH 2025), war interessant und hat Gefühle ausgelöst. Der Vater in seiner übermächtigen Position hat Beklemmung verursacht, das Mädchen hassten wir am Ende auch beinahe, ob seiner Kaltschnäuzigkeit. Wenn man aber etwas mehr nachdenkt, kommt man zu dem Ergebnis, dass 1998 die Zeit für eine auf heutigem Kenntnisstand und mit heutiger gesellschaftlicher Anerkennung der Relevanz sachgerechte Bearbeitung des Missbrauchsthemas wohl noch nicht reif war und die schlussendliche Dämonisierung eines Missbrauchsopfers nicht gerade hilfreich dabei ist, wie wir uns Menschen annähern können, denen derlei widerfahren ist und wie wir sie verstehen lernen.

Uns persönlich hat noch nie eine Sexualpartnerin einen Missbrauch seitens des Vaters gestanden, aber statistisch müssten wir schon Frauen nähergekommen sein, die im Verlauf ihres Lebens Opfer sexueller Übergriffe wurden. Sicher aber noch keiner Person, die in der Folge gemordet hat und nie gefasst wurde.

65/100

2025 Der Wahlberliner, Thomas Hocke (Entwurf 2014)

(1), tabellarisch: TV Spielfilm

Stab

Regie Christian Görlitz
Drehbuch Bernd SülzerChristian Görlitz
Kamera Tomas Erhart
Musik Matthias Thurow

Besetzung

Katja Bennath
Annett Renneberg
Bodo Bennath
Michael Kind
Johannes Lenz
Ulrich Tukur
Elisabeth Hämmerle
Susanne Lüning
Kommissar Lütgens
Edgar Selge
Staatsanwältin Merl
Corinna Kirchhoff
Axel Wernitz
Burghart Klaußner
Sven
Christopher Sweetsir
Markus
Maximilian Fischer

Quellen zum Inzest

  1. https://www.tagesschau.de/inland/inzest-ts-100.html
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__173.html
  3. https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/aktuelles/inzest-deutsches-strafrecht/
  4. https://kujus-strafverteidigung.de/strafrecht/beischlaf-zwischen-verwandten/
  5. https://www.amnesty.de/schwangerschaftsabbruch-deutschland
  6. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-abtreibung–81020
  7. https://www.deutschlandfunk.de/abtreibungsrecht-schwangerschaftsabbruch-europa-historie-100.html
  8. https://www.tagesschau.de/ausland/abtreibung-105.html
  9. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-inzest-darf-in-deutschland-verboten-bleiben
  10. https://juristi.club/juristikon/entry/7869-2-bvr-392-07-inzest-zwischen-geschwistern-bleibt-strafbar/
  11. https://web.de/magazine/liebe-partnerschaft/inzest-deutschland-verboten-erlaubt-33752928
  12. https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest
  13. https://ra-odebralski.de/vorladung-wegen-beischlaf-zwischen-verwandten
  14. https://www.die-anwalts-kanzlei.de/sexualstrafrecht/inzest-strafe-bei-beischlaf-zwischen-verwandten/
  15. https://afdbundestag.de/reichardt-keine-aufhebung-des-inzestverbotes/
  16. https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexualstrafrecht/der-beischlaf-zwischen-verwandten-%C2%A7-173-stgb/
  17. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/abtreibung-gesetz-aenderung-expertenkommission-100.html
  18. https://medien-mittweida.de/inzest-verfassungsmaessigkeit-geschwisterinzest/2023/
  19. https://jurios.de/2023/07/14/wie-aus-der-blutschande-beischlaf-wurde/
  20. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/schwangerschaft-abbruch-abtreibung-paragraf-218-bundestag-100.html

 


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