Medienspiegel 86 / SMSH 35-39
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute einen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt, zunächst hier die Nachrichtenlage nach der Verkündung des Rodungsstopps aufgrund eines vom BUND beantragten Eilverfahrens und heute Abend. Grund war offenbar der Artenschutz, insbesondere für die seltene Bechsteinfledermaus. Zudem hat das Verwaltungsgericht Aachen das Verbot der für morgen geplanten Großdemonstration aufgehoben.
Morgen kann die Demo also eine Feier werden. Nur – warum kam das alles erst jetzt, nach diesen wochenlangen, teilweise gewalttätigen Räumaktionen und dem tragischen Tod eines Journalisten?
Nun ist also Zeit, das Walddorf wieder aufzubauen, denn nach dem Sieg ist vor dem nächsten Kampf. / TH
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