Medienspiegel 139
„Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, kurz auch Informationsfreiheitsgesetz, IFG, von 2006 gibt allen Bürgern einen Anspruch auf einen transparenten Staat.
Behördliche Dokumente wie Baupläne oder interne Protokolle müssen herausgegeben werden. Doch statt Transparenz ist bei vielen Behörden weiterhin „Mauern“ die Devise. Informationen werden nicht herausgegeben oder geschwärzt, mit Hinweis auf angebliche Geschäftsinteressen von Unternehmen.
„Frontal 21“ berichtet über Bürger, die vor Gericht gegen Behörden um Informationsfreiheit kämpfen müssen.“
- Video verfügbar bis 13.11.2019, 21:00, Dauer 8 Minuten.
- aus: Frontal 21 vom 13. November 2018
Wir kommen heute ein wenig auf das zurück, was auf der Seite „über“ (uns) niedergelegt ist. In den Zeiten zunehmender Zensurmöglichkeiten durch Normen wie das Netzdurchsetzungsgesetz, die DSGVO oder das neue Urheberrecht ist es umso wichtiger, darauf hinzuweisen, dass Bürger nicht komplett macht- und wehrlos sind.
Zumindest formal nicht. Wie es in der Praxis aussieht, beschreibt dieser Beitrag von „Frontal 21“ sehr prägnant und auch anhand der journalistischen Arbeit des Tagesspiegels – unter den Berliner Medien ist der Tagesspiegel dasjenige, das wir am häufigsten zitieren.
Das zunehmende Akzeptanzproblem, das die Demokratie heute erfährt, hat mit Gängelei, mit Entscheidungen über die Bürger hinweg – und setzt sich mentalitätsgleich fort in den Bereich der Auskunftspflichten. Ein Staat, der seine Bürger nicht fragt, muss ihnen auch keine Auskunft geben über das, was er aufgrund seines Überordnungsverhältnisses oftmals zu Lasten der Bürger beschließt. Wir werden sehen, was passiert, falls wir im Wege unserer hiesigen Arbeit von Berliner Behörden im Sinn des IFG Auskunft erlangen wollen.
TH / via Correctiv
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