
Medienspiegel 180
Die RBB-Abendschau berichtete etwa zehn Minuten über das Thema „Deutsche Wohnen & Co. enteignen„.
Nicht Bausenatorin Katrin Lompscher, sondern Katina Schubert, die Landesvoristzende der LINKEn in Berlin, beantwortete die kritischen Fragen des RBB. Rouzbeth Taheri, der Initiator von „DW & Co. enteignen“ war auf dem Landesparteitag und konnte dort für seine Initiative werben, die im November als nächsten Schritt den Volksentscheid starten will.
Hätte die damalige PDS Herrn Taheri nicht so geärgert, dass er 2005 aus ihr austrat, hätte sie jetzt reklamieren können, dass die Idee aus ihren Reihen stammt und damit ein ursozialistisches Thema besetzen können: Die Kommunalisierung der Daseinsovorsorge. Das unverbrüchliche Menschenrecht auf Wohnen passt perfekt zu dem, was die Partei ja sein möchte – eine Vertreterin der einfachen Menschen. Immerhin kann sie jetzt unterstützend tätig werden.
2005, das war übrigens die Zeit, in der SPD-Finanzsenator Sarrazin mit Billigung der PDS große städtische Wohnungsbestände in Berlin verkauft hat.
Was sagen die anderen? Die Grünen finden die Idee sympathisch, legen sich aber nicht fest, ob sie auch erfolgreich sein kann, die SPD ist etwas kantiger, eigentlich alles so, wie man sich die drei Koalitionspartner allgemein vorstellt. Das einfachste Statement kam von der CDU: Wird eh rechtlich nicht durchgehen. Schlau daherreden kann jeder, aber günstigen Wohnraum schaffen, das können nicht viele.
Der Grundgesetz-Artikel 15, auf den Taheri sich bezieht, sagt Folgendes:
„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Eine Begründungsanforderung, etwa in Form der nachgewiesenen Verletzung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 II GG, ist aus dieser Regelung gar nicht ersichtlich. Aber es versteht sich, dass die beiden Normen im Zusammenhang gelesen werden müssen:
Art. 14 Grundgesetz:
„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Auf den ersten Blick geben die Art. 14, 15 weite Spielräume für Enteignungen frei, die Praxis freilich hat sich mit den Jahren immer weiter weg vom Gedanken der Gemeinwohldienlichkeit entwickelt – ein Erfolg gegen die DW wäre eine Richtungsentscheidung. Eine Entscheidung gegen die bisherige Richtung, die in den letzten Jahren immer nur ein Ziel kannte: mehr privat, weniger Staat.
Es wird also nicht einfach werden. Aber es hängt auch davon ab, wie die Dinge sich entwickeln. Je länger die Preistreiberei am Wohnungsmarkt anhält und je mehr sich marktmächtige Gesellschaften wie die Deutsche Wohnen dabei exponieren, desto besser stehen die Chancen, dass doch irgendwann zu harten Maßnahmen gegriffen werden kann und sich die Wiederverstaatlichung nicht in der Ausübung von bezirklichen Vorkaufsrechten für einzelne Häuser oder Blöcke erschöpft.
Dass die DW in Berlin Häuser in einem Wert besitzt, der etwa dem gesamten Volumen des Berliner Immobilienmarktes für ein Jahr entsprechen dürfte, klang an – und es ist eben nicht so, dass Häuslebauer die Bausausführenden oder Käufer die Verkäufer in Raten bezahlen, nachdem sie schon eingezogen sind. Berlin müsste die DW-Häuser über einen Großkredit finanzieren oder alles in viele Teile splitten und einzelne Gesellschaften, Genossenschaften usw. übernehmen lassen.
Das Einfachste wäre, der Bund würde sich beteiligen und sagen, da legen wir jetzt mal 5 Milliarden drauf und a.) wir halten die Wohnungen selbst oder b.) wir geben euch einen niedrig verzinsten langfristigen Kredit, der nicht die Schuldenbremse tangiert. Der Bund spart wegen seiner währungspolitischen Gestaltung und mit der schwarzen Null als Leitlinie derzeit so viele Zinsen, da kann er nach Jahren des Investitionsaubschubs endlich die Staatsquote ein wenig erhöhen und den Menschen zum Ausgleich für diese ihnen nicht unbedingt freundlich gesonnene Handhabe etwas zurückgeben.
Das wäre auch, im Gegensatz zu den häufig zu vernehmenden Falschdarstellungen der CDU bezüglich der Gründe für die Immobilienblase, gar nicht populistisch, sondern nur gerecht.
TH
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