Beobachtung vs. Verbot: Wie mit der AfD umgehen? | Frontpage | Parteien, Personen, Politik | Umfragen Civey, Parteibeobachtung, Parteiverbot

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Liebe Leser:innen,

es ist Samstag, Zeit, ein wenig politisch über den Tellerrand zu blicken. Und wir lassen uns auch nicht durchseuchen, nur, weil einige Hasardeure plötzlich meinen, das sei der richtige Weg, sich vorsorgend zu verhalten. Nun meinen wir das aber auch politisch. Geht man in eine rechte Partei, um zu verhindern, dass sie immer rechter wird? Obwohl das seit Jahren klar war? Wohl kaum, denn was macht das mit einem selbst? Auch Jörg Meuthen, der jetzt aus der AfD ausgetreten ist, hat seinen Anteil daran, dass die AfD ist, was sie ist, da kann er sich nach seinem Ausstieg noch so quasi-mittig darstellen.

Meuthen gehört immerhin der dritten Zwiebelschicht an, nach dem zunächst die euroskeptischen Professoren, die AfD-Gründer, verdrängt wurden, unter anderem durch ihn und seine Frau Frauke Petry, die es dann bei der zweiten Häutung selbst erwischt hat. Und jetzt sieht eben Meuthen keine Perspektive mehr, was übrigens nicht erst seit gestern abzusehen war. Es geht dabei nicht nur um die Ausrichtung, um eine permanente Verschiebung nach rechts, sondern auch um Machtverhältnisse an sich. Die Vorgänge sind nicht so viel anders als bei anderen Parteien, die zu wenig Mitglieder und Personal haben, um breit aufgestellt zu sein und jeden mehr oder weniger mitnehmen zu können, der politische Ambitionen hat. Ein paar Wortführer:innen machen zudem einen großen Unterschied und können das Pendel mehr bewegen als in den immer noch großen Parteien SPD und CDU/CSU. Ob es etwas bringt, einen „Flügel“ zu verbieten, der sich dann eben inoffiziell neu organisiert und der Zugriff auf die gesamte Partei nehmen muss, um seinen Einfluss unter Druck nicht zu verlieren? Das wird bei der zweiten Umfrage, bezogen auf die gesamte AfD, noch relevant. Sollte aber nun die AfD als Ganzes vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Der Bundesverfassungsschutz (BfV) hat jüngst Belege für eine weitere Radikalisierung der AfD vorgelegt. Darüber berichteten letzte Woche etwa der NDR und die SZ. Demnach sei die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall gerechtfertigt. Dies habe die nachrichtendienstliche Beobachtung des als besonders radikal geltenden, formal aufgelösten „Flügels“ und der Jugendorganisation „Jungen Alternative“ ergeben.

Die AfD hat zuletzt versucht, diesen Schritt zu verhindern, indem sie beim Verwaltungsgericht Köln Klagen eingereicht hat. Sie beruft sich dabei auf ihr Recht auf Chancengleichheit nach dem Grundgesetz, berichtete die SZ. Zudem bemühte sich der ARD zufolge besonders Meuthen, den rechtsextremen Einfluss innerhalb der Partei zu bekämpfen. Dieser Versuch sei angesichts zahlreicher Belege von „verfassungsfeindlichen Aussagen” für den BfV offensichtlich gescheitert.

Man wird doch mal beobachten dürfen, was bei der AfD so läuft? Oder doch nicht? Wir haben mit weiteren ca. 65 der bisher Abstimmenden eindeutig mit „ja“ votiert. Ist ja auch leicht, wenn es nicht der eigene Laden ist. Wir tun uns mit solchen Dingen gar nicht so leicht, zumal in unserer Ex-Partei eine Gruppe ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird, und die ist nun wirklich harmlos, vor allem, ihre tatsächliche Wirkungsmacht betreffend. Dass Ansichten, die verfassungsfeindlich sind, alleine nicht mehr ausreichen, um eine Partei zu verbieten, hat das BVerfG in einer nach unserer Ansicht spektakulären Änderung bisheriger Rechtsprechung beim NPD-Urteil festgehalten, indem es die NPD nicht verboten hat. Im Grunde mit der Begründung, dass die NPD zu wenig Zulauf hat, um die Verfassung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Das war beim umstrittenen KPD-Verbot von 1956 noch kein Kriterium. Würde nun also die NPD, warum auch immer, mehr Stimmen bei den nächsten Wahlen erhalten, müsste man sie nach dieser Logik allein deswegen verbieten, nicht, weil sich ihre inhaltliche Ausrichtung geändert hätte. Bei der AfD geht es noch nicht um ein Verbot, noch lange nicht. Sondern eben nur um die Beobachtung. Und man wird doch mal beobachten dürfen, was sich bei den Höckes dieser Welt so tut, nicht? Hier noch einmal der Link:

Sollte die AfD als Gesamtpartei Ihrer Meinung nach vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

Vor genau 14 Tagen startete Civey eine Umfrage, in der es einen Schritt weitergeht: Soll man die AfD nicht lieber gleich verbieten? Das hatte der Ex-Ost-Beauftragte der CDU, Marco Wanderwitz gefordert. Der Verdacht liegt leider gleich auf der Hand: Er will seiner Partei lästige Konkurrenz vom Hals schaffen, die der CDU im Osten das Leben wirklich schwer macht. Allerdings muss man Wanderwitz zugutehalten, dass er schon in seiner obigen Funktion vor dem Demokratieverlust im Osten gewarnt hatte und genau deshalb seinen Posten räumen musste. Jetzt ist er freier darin, sich so zu äußern, wie er möglicherweise tatsächlich denkt, ohne dass es für ihn selbst weitere negative Konsequenzen haben könnte.

Wie bewerten Sie die Forderung von CDU-Politiker Marco Wanderwitz, die AfD als Partei zu verbieten?

Das Ergebnis sehen Sie: Hier gibt es keine Mehrheit. Civey schreibt dazu:

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. „Die AfD ist inzwischen in einer Weise radikalisiert, dass sie eine sehr ernste Gefahr für die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist“. Sie sei „rechtsextremistisch an Haupt und Gliedern“, sagte er der dpa. Unlängst wurde sein Wahlkreisbüro in Zwönitz (Erzgebirge) attackiert und beschädigt.

Letztes Jahr sorgte Wanderwitz als damaliger Ostbeauftragter der Bundesregierung für eine Kontroverse. Ihm zufolge sei ein Teil der Ostdeutschen dauerhaft für die Demokratie verloren. Zudem sieht er in Ostdeutschland eine stärkere Neigung zur Wahl rechtsradikaler Parteien als im Westen. Dafür erntete er parteiübergreifend Kritik, etwa von Altkanzlerin Angela Merkel oder dem Ministerpräsidenten Brandenburgs Dietmar Woidke (SPD).

2020 hatte bereits der thüringische Innenminister Georg Maier ein Verbot der AfD angeregt. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle kritisierte dies. Er argumentierte, dass es zu viele Hürden gibt und ein unvorbereiteter Vorstoß der AfD nur helfen würde. Einen Verbots-Antrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Entscheidung darüber liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.

Wir hatten nicht abgestimmt und jetzt ist es zu spät. Wir hätten vermutlich mit unentschieden gestimmt, denn es ist ein großer Unterschied, ob man eine Partei beobachten lässt, oder ob man umgehend und ohne dass es durch ebenjene Beobachtung fundiert ist, ein Verbot fordert. Die AfD wäre, gemessen an ihren Wahlerfolgen, die mit Abstand größte Partei, die bisher verboten werden würde, und ob das der Demokratieförderung dienen würde, gerade im Osten, darf man zumindest bezweifeln. Das müsste spätestens während Corona jedem klar geworden sein: Das Narrativ, dies sei eben gerade keine Demokratie, in der eine so populäre Kraft wie die AfD verboten wird, würde sich schneller verbreiten, als Omikron es in diesen Tagen tut. Wer kein Gefühl für die Verfassung und ihre Grenzen und für demokratische Grundwerte hat, bekommt es auf diese Weise auch nicht. Wenn man aber das Verbot doch angeht, dann muss die Begründung der Überprüfung durch das BVerfG, das uns immer mal wieder mit Anpassungen seiner Rechtsprechung überrascht, standhalten.

Dann geht es nämlich gemäß dessen aktueller Linie darum, ein erhebliches Betreiben innerhalb der AfD nachzuweisen, das konkret auf die Beseitigung der Verfassung gerichtet sein muss und dass dieses Betreiben gleichzeitig als so relevant erachtet wird, dass ein Verbot sozusagen lohnt. Gerade, wenn die Relevanz als gegeben angesehen werden kann, darf bei der inhaltlichen Prüfung nichts schiefgehen. Eines ist ohnehin klar: Ein Verbot kann ebenso negative Folgen haben wie ein Nicht-Verbot. Es ist die Einstellung der Menschen, welche die AfD wählen, die das Problem darstellt, und das ist zum Glück in Deutschland nicht die Mehrheit. Eine Partei, die nur im Osten stark ist und im Westen schon wieder an Zuspruch verliert, wie man bei den letzten Landtagswahlen, aber auch bei der Bundestagswahl 2021 gesehen hat, wird die Demokratie höchstens mit Gewalt beseitigen können, und bei allem, was man den Rechtsextremen an faschistischen Gewaltfantasien zurechnen muss, davon sind wir noch etwas entfernt. Dafür zu sorgen, dass der Staat nicht von innen ausgehöhlt wird, ist hingegen eine Aufgabe der Institutionen, die bei ihren Beschäftigten durchaus die Gesinnung überprüfen dürfen, die sich gar nicht an einer AfD-Mitgliedschaft festmachen muss. Welcher politischen Kraft Menschen bei Wahlen ihre Stimme geben, wird und muss hingegen immer deren Geheimnis bleiben.

In der Tat wäre es zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, einen Verbotsvorstoß zu machen – auch aus strategischen Gründen: Solange die AfD viele „Querdenker:innen“ anzieht, würde das die gegenwärtige Situation weiter aufheizen. Wenn sie auf dieses Thema nicht mehr zurückgreifen kann und es kein adäquates Ersatzfeld gibt, das sie „bespielen“ kann, wird es leichter, Meinungsfreiheit und Verfassungsfeindlichkeit klar abzuschichten. Das Beste für die Demokratie ist aber nach wie vor eine Politik, die so viele Menschen wie möglich mitnehmen und überzeugen kann.  

TH

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