Briefing Geopolitik Gazakrieg, Israel, Gaza, Hamas, Waffenstillstand, Aushungern, humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Genfer Konvention, Trump, Netanjahu, USA, Osterbotschaft, Demokratie, Freiheit, IGH, IStGH, Grundgesetz
Liebe Leser:innen, wir hatten im letzten Ticker bereits angekündigt, dass wir uns trotz des Osterfests oder vielleicht gerade deswegen wieder mit einem Thema befassen werden, das zuletzt viel zu wenig Öffentlichkeit fand.
Es gab nur dann ein Medienecho, wenn Aktivisten, zum Beispiel in Berlin, Aufsehen erregten, aber das täglich Sterben wird mittlerweile mehr oder weniger achselzuckend hingenommen. Wir sind aber nicht die einzigen, die es weiterhin im Blick haben. Das macht es leicht und schwer. Leicht, weil wir uns auf hochwertige Darstellungen stützen können, die nicht einfach abgetan werden können, und schwer, weil uns dieses Thema mehr bedrückt als jeder andere außenpolitische Gegenstand.
Wir können in Sorge sein wegen der Entwicklung in der Ukraine, wir können über die Trump-Administration entsetzt den Kopf schütteln, aber es gibt eine Antwort und eine Möglichkeit, damit umzugehen. Das gleiche gilt für eine Innenpolitik und eine Demokratie, die immer stärkeren Angriffen ausgesetzt ist. Wir können immer noch Entscheidungen treffen. Wenn es um den Gazakrieg geht, ist es anders. Wir fühlen uns hilflos und sind es selbstverständlich auch. So geht es unzählichen Menschen auf der Welt und das wird unweigerlich Auswirkungen auf den Glauben an das Gute und auf die Zivilisation als Ganzes haben.
Um ein Zeichen zu setzen, republizieren wir heute wieder ein Editorial des Verfassungsblogs, es stammt vom Freitag der vergangenen Woche. Es ist, wenn man so will, unsere Osterbotschaft. Sie stellt die christliche Osterbotschaft in Frage. Die tausendfache Kreuzigung sehen wir, sie beschränkt sich nicht auf einen Tag und ein Jahr. Doch wir haben kein Bild von der Auferstehung. Es geht dabei vor allem um Tötung durch Aushungern und die Verweigerung humanitärer und medizinischer Hilfe.
„Die mit den Waffen hungern zuletzt“
Fünf Fragen an Tom Dannenbaum
Ein „Krieg ohne Grenzen“: Die erneute Blockade des Gazastreifens geht in den zweiten Monat. Zahlreiche internationale Hilfsorganisationen und die Vereinten Nationen warnen davor, dass sich Hunger ausbreitet und lebenswichtige Medikamente fehlen. Mangelernährung, Krankheiten und andere vermeidbare Leiden würden wahrscheinlich zunehmen – insbesondere unter Kindern. Die erneute Verweigerung notwendiger humanitärer Hilfe rückt damit eine besonders verheerende Methode der Kriegsführung zurück in den Fokus: das Aushungern der Zivilbevölkerung.
Wir haben mit Tom Dannenbaum, einem international führenden Experten zu diesem Thema, über die verheerende Wirkung von Hunger als Kriegswaffe und die völkerrechtliche Bewertung der Lage in Gaza gesprochen.
- Seit dem 2. März 2025 lässt Israel erneut keinerlei Lebensmittel oder humanitäre Hilfe in den Gazastreifen – die längste vollständige Blockade humanitärer Hilfe seit Beginn des Krieges. Bereits im vergangenen Jahr wurde Gaza mehrfach an den Rand einer Hungersnot gebracht. Jetzt, im zweiten Monat der neuen Blockade, schlagen immer mehr Hilfsorganisationen und UN-Vertreter*innen erneut Alarm. Wie wirkt sich diese Blockade auf die Zivilbevölkerung aus?
Vor dem Waffenstillstand haben die israelischen Militäroperationen nicht nur zu sehr hohen Zahlen von Toten und Verletzten geführt. Daneben ist auch nahezu die gesamte Bevölkerung in Gaza – oft mehrfach – vertrieben und ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen, medizinischen sowie der Wohn- und Wasserinfrastruktur zerstört oder beschädigt worden. Gleichzeitig führten – wie Sie erwähnten – strenge Einschränkungen beim Zugang humanitärer Hilfe wiederholt dazu, dass die Bevölkerung an den Rand einer Hungersnot geriet.
Nach sechs Wochen mit erweitertem humanitärem Zugang während der ersten Phase des Waffenstillstands stoppte Israel diesen Zugang am 2. März abrupt. Seither sind keine kommerziellen oder humanitären Lieferungen mehr eingetroffen. Gleichzeitig nahm Israel wieder intensive Militäroperationen auf, was zu weiteren Todesfällen, Verletzungen und Vertreibungen führt; auch humanitäre und medizinische Einrichtungen werden dadurch zusätzlich lahmgelegt oder beschädigt. All dies ist ein entscheidender Kontext, um die aktuellen Maßnahmen der israelischen Regierung einzuordnen.
Erstens verschlechtert die erneute Verweigerung humanitärer Zugänge die humanitäre Lage rapide. Von der UN betriebene Bäckereien in Gaza mussten den Betrieb einstellen. Bei etwa 60.000 Kindern wird davon ausgegangen, dass sie mangelernährt sind. Schätzungsweise 91 % der Haushalte leiden unter Wassermangel. Wie Tom Fletcher, Leiter des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, Anfang dieser Woche sagte: „Man hindert uns bewusst daran, Leben in Gaza zu retten – und deshalb sterben Zivilisten.“
Zweitens führen die gravierenden Versorgungsmängel dazu, dass die Palästinenser noch vulnerabler in Bezug auf Gewalt und Verbrechen sind. Neben einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten oder Komplikationen bei Verletzungen ist die Bevölkerung noch stärker dem Risiko rechtswidriger Vertreibung ausgesetzt. Sowohl US-amerikanisches als auch israelisches Führungspersonal hat zwar von möglichen „freiwilligen“ Umsiedlungen der Palästinenser aus Gaza gesprochen. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt eine solche Deportation oder Umsiedlung jedoch als „erzwungen“ – und damit als Verbrechen –, wenn sie in einem „Zwangskontext“ geschieht. Ein anhaltender, breiter Entzug der Lebensgrundlage stellt einen solchen Kontext dar.
Drittens droht die intensive und anhaltende Notlage das gesellschaftliche Gefüge in Gaza zu zerreißen. Diese Folge war bereits in früheren Phasen der Belagerung zu beobachten und scheint nun zurückzukehren – Berichte über Plünderungen und einen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung mehren sich. Hierin zeigt sich nicht nur das Unrecht, Aushungern als Methode zu nutzen; diese Bedingungen herbeizuführen, verletzt auch Israels Verpflichtung, als Besatzungsmacht für öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gaza zu sorgen.
Dass wir diese Auswirkungen bereits kurzfristig sehen können, darf zugleich aber nicht den Blick für die langfristigen Folgen verstellen. Was wir gerade sehen, sind nur die ganz unmittelbaren Folgen.
- Die Blockade humanitärer Hilfen mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung auszuhungern, scheint eine beunruhigende Rückkehr zu erleben. Berichten zufolge hat das syrische Regime solche Methoden gegen seine eigene Zivilbevölkerung eingesetzt, ebenso wie russische Truppen mit der Belagerung von Mariupol in ihrem Krieg gegen die Ukraine. Sie haben Hungerblockaden in einem Aufsatz unlängst als ein Kriegsverbrechen „gesellschaftlicher Folter“ beschrieben. Was macht Hunger als Methode der Kriegsführung besonders gefährlich – oder, moralisch gesprochen: Was macht diese Methode kategorisch falsch?
Ich wollte den Aufsatz aus zwei Gründen schreiben. Erstens wollte ich dem Narrativ entgegentreten, demzufolge der Entzug von Nahrung (deprivation) gegenüber der Zivilbevölkerung (unausgesprochen) leichter zu rechtfertigen sei als ein direkter Angriff auf eben diese Zivilbevölkerung. Zweitens ist es angesichts der expressiven Funktion des Strafrechts wichtig, auch erklären zu können, worin genau das strafrechtliche Unrecht einer verbotenen Handlung besteht. Soweit ich sehe, wurde das Kriegsverbrechen des Aushungerns bislang noch nicht unter diesem Gesichtspunkt erörtert.
Zum ersten Punkt: Es ist klar rechtswidrig und auch strafbar, eine Zivilbevölkerung direkt anzugreifen. Die Behauptung, damit militante Kämpfer innerhalb dieser Bevölkerung ausschalten zu wollen, ist keine (konflikt-)völkerrechtlich gültige Rechtfertigung – selbst dann nicht, wenn sich diese Kämpfer nur schwer von der Bevölkerung unterscheiden lassen. In direktem Widerspruch zu diesem Grundsatz behaupten nun manche, es könne erlaubt sein, einer Zivilbevölkerung lebensnotwendige Güter zu entziehen – sofern dies dem Ziel dient, die darin eingebetteten Kämpfer zur Kapitulation zu zwingen. Diese Logik ist kaum mit der „Grundregel“ des humanitären Völkerrechts vereinbar, die verlangt, dass in allen militärischen Operationen zwischen Zivilisten und Kämpfern unterschieden wird – nicht nur bei Angriffen.
Manche argumentieren, dass die schrittweise Wirkung von Deprivation – anders als ein plötzlicher Angriff –Schadensbegrenzung ermögliche, etwa durch den Abzug der Zivilisten oder durch Kapitulation der belagerten Gegenseite. Das sehe ich anders. Das Unrecht des Aushungerns liegt nicht allein im Ergebnis (das in manchen Fällen vermieden werden kann, in anderen nicht), sondern im gesamten Prozess – einem Prozess, der eher an Folter erinnert als an Tötung. Die Langsamkeit des Sterbens ist kein mildernder, sondern ein konstitutiver Bestandteil dieses Unrechts.
Folter bedeutet typischerweise nicht bloß, dass die Kosten, an einer bestimmten Entscheidung festzuhalten, in die Höhe getrieben werden. Folter verursacht so viel Schmerz und Leid, dass sie das gesamte Erleben der Betroffenen einnimmt – selbst für jene, die eigentlich bereit wären, für ihre Überzeugungen alles zu opfern. Folter ist darauf ausgelegt, den Willen zu brechen. Ebenso erhöht das Aushungern einer Bevölkerung nicht einfach nur die Kosten des Ausharrens auf Seiten der Kämpfer oder der Zivilisten, die sich weigern, ein belagertes Gebiet zu verlassen oder sich gegen ihre politische Führung zu wenden. Vielmehr wird – wie bei der allumfassenden Qual durch Folter – Hunger, Durst und Krankheit zum alles überlagernden Lebensinhalt der belagerten Gemeinschaft. Selbst wenn das Ziel die Kapitulation der Kämpfer ist, wird jegliche „Milderung“ für die Zivilbevölkerung erst erreicht, indem man deren Willen bricht. Währenddessen stellt sich die biologische Notwendigkeit, dem wachsenden Hunger und Durst zu entkommen, gegen grundlegende menschliche Fähigkeiten wie Solidarität, Freundschaft und Liebe. Gemeinschaften zerbrechen daran. Da diejenigen mit den Waffen wohl die Letzten sind, die hungern, trifft dieses individuell wie gesellschaftlich zerstörerische Leid fast zwangsläufig die Zivilbevölkerung zuerst – noch bevor ein relevanter Druck auf Kämpfer entsteht.
- Lassen Sie uns über das Völkerrecht reden: Das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung ist durch das humanitäre Völkerrecht verboten und gilt nach dem internationalen Strafrecht als Kriegsverbrechen. Dennoch stellt Hunger – auch wenn er in bewaffneten Konflikten weitverbreitet auftritt – nicht automatisch eine Verletzung dieser Vorschriften dar. Wo liegt der Unterschied zwischen einer verheerenden, aber rechtmäßigen Hungersituation unter Zivilisten und dem gezielten Einsatz von Hunger als Kriegsmittel? Könnte eine der Rechtfertigungen, die die israelische Regierung im Zusammenhang mit der (erneuten) Belagerung vorgebracht hat, völkerrechtlich Bestand haben?
Es kann Fälle geben, in denen breitgefächerte akute Ernährungsunsicherheit auftritt, ohne dass dies auf eine vorsätzliche Herbeiführung einer solchen Notlage zurückzuführen ist – und obwohl alle Konfliktparteien bereit sind, humanitären Zugang zu gewähren oder zu erleichtern. In Gaza ist das jedoch eindeutig nicht der Fall, da der Zugang zu lebensnotwendigen Gütern gezielt unterbunden wird.
Analysiert man das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung nach dem humanitären Völkerrecht sowie nach dem Vorsatzbegriff im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs, verstehe ich das vorsätzliche Aushungern als Mittel der Kriegführung so, dass es in zwei Formen vorliegen kann:
Erstens: durch den gezielten Entzug von überlebensnotwendigen Gütern, mit dem Ziel, Zivilisten oder der Zivilbevölkerung den Wert dieser Objekte für die Ernährung zu entziehen (einschließlich des Ziels, durch Hunger auch die darin eingebetteten Kämpfer zu treffen). Wichtig ist hier: Diese Form von Vorsatz kann bereits vorliegen, bevor feststeht, dass Zivilisten tatsächlich in eine Hungersnot geraten.
Oder zweitens: durch den gezielten Entzug von überlebensnotwendigen Gütern aus anderen Gründen – in dem Wissen, dass dieser Entzug mit nahezu absoluter Sicherheit dazu führt, dass Zivilisten in eine Hungersnot geraten. Diese Form des Vorsatzes liegt also auch dann vor, wenn nicht direkt beabsichtigt ist, Zivilisten Nahrung zu verweigern.
Israel rechtfertigte die erneute Belagerung hauptsächlich damit, dass die während der Waffenruhe eingeführte Hilfsgütermenge ausreiche, um die Rückkehr zu einer Hungersnot zu verhindern. Wäre dies empirisch zutreffend, fiele Israels Verweigerung von Hilfsgütern dennoch unter die zweite genannte Form des Verbrechens (würde aber die erste Form nicht ausschließen). Nach inzwischen sechs Wochen erneuter Belagerung und angesichts eindringlicher Hilferufe humanitärer Organisationen ist diese empirische Behauptung jedoch zunehmend schwer aufrechtzuerhalten.
Unabhängig davon hat die israelische Führung ganz offen darüber gesprochen, die Belagerung als Druckmittel einzusetzen – etwa indem sie ankündigte, die „Tore zur Hölle“ zu öffnen, um die Zivilbevölkerung Gazas zu zwingen, die Hamas zu stürzen. Auch die Blockade von Hilfslieferungen oder die Unterbindung der Stromzufuhr, die für die Meerwasserentsalzung nötig wäre, wurde explizit vorgenommen, um die Hamas zu Zugeständnissen zu zwingen. Damit einher geht eindeutig der Entzug von überlebensnotwendigen Gütern, um deren Wert für die Ernährung vorzuenthalten – und betrifft somit die erste der beiden oben skizzierten Formen des Kriegsverbrechens. Dies deutet auch darauf hin, dass die Verantwortlichen dieser Politik selbst nicht daran glauben, dass die Vorräte in Gaza ausreichen – denn wenn dem so wäre, gäbe es keinen Druckeffekt.
Ein letztes Argument, das zugunsten Israels vorgebracht wird, stützt sich auf eine Einschränkung der Verpflichtungen aus Artikel 23 der Vierten Genfer Konvention. Demnach dürfe Israel den Zugang zu Hilfen behindern, wenn zu befürchten stehe, dass diese an die Hamas weitergeleitet werden oder ihr anderweitig zugutekommen. Das Argument ist jedoch aus dreierlei Gründen problematisch: Erstens haben humanitäre Organisationen wiederholt erklärt, dass es keine solche großflächige Weiterleitung gebe. Zweitens hat Israel – selbst nach den Bestimmungen der Vierten Genfer Konvention – als Besatzungsmacht keine Entscheidungsfreiheit, humanitäre Hilfe auf dieser Grundlage zu verweigern. Vielmehr hat Israel – wie in den Artikeln 55 und 59 der Vierten Genfer Konvention spezifiziert – eine Primärpflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medizin sicherzustellen und – falls diese Versorgung unzureichend ist – die Sekundärpflicht, Hilfsmaßnahmen vorbehaltlos zuzulassen. Drittens: Selbst wenn man davon ausgeht, dass Israel keine Pflichten nach dem Besatzungsrecht hätte, dürfen nach dem Verbot des Aushungerns von Zivilisten als Kriegsmethode – das Jahrzehnte nach den Genfer Konventionen zu Gewohnheitsrecht wurde –der Zivilbevölkerung lebensnotwendige Güter nicht mit der Begründung entzogen werden, dass einige der Hilfsgüter einer gegnerischen Gruppe zugutekommen könnten. Die Einschränkung in Artikel 23 der Vierten Konvention ist intern zu verstehen; sie kann nicht das erlauben, was andere Regeln des humanitären Völkerrechts ausdrücklich verbieten.
- Sie haben eben auf den Zwangscharakter dieser Entziehung lebensnotwendiger Güter hingewiesen, also auf die Strategie, Zivilist*innen in Gaza dazu zu bringen, die Hamas zu stürzen. Ich würde gern etwas näher auf das Verhältnis zwischen dieser Zwangsnatur und dem Vorsatz eingehen. Das Verbot der Aushungerung von Zivilist*innen spielt auch eine zentrale Rolle bei den Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanyahu und Gallant. Auch hier ist die entscheidende Frage die nach dem Vorsatz. Artikel 8(2)(b)(xxv) des Römischen Statuts verbietet den vorsätzlichen Einsatz von Aushungerung als Kriegsmethode. Können Sie näher erläutern, inwiefern die Zwangsnatur der Deprivation in Gaza diese Anforderungen erfüllt?
Es gibt keinen internationalen Präzedenzfall für eine Strafverfolgung nach Artikel 8(2)(b)(xxv). In dieser juristischen Leerstelle entfalten sich einige Debatten darüber, wie das subjektive Element („mens rea“) auszulegen ist. Wie eben erläutert, bin ich der Auffassung, dass Vorsatz entweder in direkter Form vorliegen kann (wenn die Versorgung gezielt mit dem Ziel verweigert wird, Zivilisten zu treffen) oder in indirekter Form (wenn der Entzug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Zivilisten in den Hunger treibt).
Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Zivilbevölkerung ihren Schutzstatus nicht dadurch verliert, dass sich Kämpfer unter ihr befinden. Besteht die betroffene Bevölkerung überwiegend aus Zivilisten, gilt sie insgesamt als Zivilbevölkerung. Ebenso entscheidend ist, nicht Zielrichtung und Endzweck zu verwechseln. Eine Maßnahme kann sich vorsätzlich gegen Zivilisten richten, auch wenn das letztliche Ziel darin besteht, Kämpfer innerhalb dieser Bevölkerung zu schwächen oder zu zwingen. In einem solchen Fall ist es notwendige Voraussetzung, um auf die eingebetteten Kämpfer Druck auszuüben, der Bevölkerung als Ganzes Versorgung zu verweigern.
Während der ersten sechs Wochen des Waffenstillstands bestand ein gewisser humanitärer Zugang – deshalb war durch die Belagerung ab dem 2. März nicht sofort mit Sicherheit massenhafter Hunger zu erwarten. Aber es gibt starke Anhaltspunkte dafür, dass es von Anfang an darum ging, lebensnotwendige Versorgung vorsätzlich zu entziehen.
Die Maßnahmen hatten und haben nach wie vor offensichtlich Zwangscharakter. Als Benjamin Netanyahu die erneute Belagerung ankündigte, stellte er den humanitären Zugang für eine weit überwiegend zivile Bevölkerung als Verhandlungsmasse gegenüber der Hamas dar. Die Ratio hinter dem Entzug humanitärer Hilfe beschrieb er so: „Es wird kein free lunch geben. Wenn die Hamas glaubt, sie könne von den Bedingungen der ersten Phase profitieren, ohne dass wir Geiseln zurückbekommen, irrt sie sich gewaltig.“ Verteidigungsminister Yisrael Katz sprach von den „Toren zur Hölle“, während Energieminister Eli Cohen die Stromabschaltung mit dem Ziel begründete, eine wichtige Entsalzungsanlage lahmzulegen. Der Druckeffekt dieser Maßnahmen beruht darauf, lebensnotwendige Güter wie humanitäre Hilfe und Trinkwasser zu verweigern. Beides sind überlebenswichtige Objekte. Dieser Entzug richtet sich an eine überwiegend zivile Bevölkerung – also an eine klar geschützte Gruppe im Sinne des humanitären Völkerrechts. Kurz gesagt: Die Schwelle zum direkten Vorsatz ist erreicht.
Verschlechtert sich die Lage weiter, steigt auch die Sicherheit, dass fortgesetzte Blockaden zu Hunger führen werden. Doch selbst wenn diese Sicherheit (noch) nicht gegeben wäre, ist sie für die Strafbarkeit nicht erforderlich – denn bereits der bewusste Entzug genügt.
- Die verheerenden Folgen der erneuten Verweigerung humanitärer Hilfe in Gaza könnten auch im laufenden Genozidverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) relevant werden. Welche Bedeutung hat die Blockade humanitärer Hilfe in diesem Zusammenhang? In welchem Verhältnis steht Hunger als Mittel der Kriegführung zu den erhobenen Vorwürfen?
Die in der Völkermordkonvention definierte Straftat umfasst fünf Handlungsformen. Eine davon ist die Auferlegung von „Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. Diese Form überschneidet sich erheblich mit dem Kriegsverbrechen des Aushungerns. Um als Völkermord zu gelten, müssen solche Lebensbedingungen jedoch mit der Absicht herbeigeführt werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.
Die weitverbreitete Verweigerung von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen überlebenswichtigen Gütern kann zweifellos die Schwelle solcher zerstörerischen Lebensbedingungen überschreiten. In der Pressemitteilung zu den Haftbefehlen gegen Netanyahu und Gallant stellte die Vorverfahrenskammer des IStGH fest, dass es „begründete Verdachtsmomente“ gebe, wonach das Fehlen von Nahrung, Wasser, Strom, Treibstoff und medizinischen Gütern Bedingungen geschaffen habe, „die auf die physische Zerstörung eines Teils der Zivilbevölkerung Gazas abzielen“. Diese Feststellungen betrafen damals die Untersuchung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch dieselben Erwägungen wären auch entscheidend, um zu prüfen, ob damit auch der zugrunde liegende Tatbestand des Völkermords erfüllt ist.
Man kann überzeugend argumentieren, dass die Situation in Gaza die Schwelle solcher zerstörerischen Lebensbedingungen überschritten hat. Ob dies die Entscheidung des IGH beeinflussen wird, hängt jedoch davon ab, ob Südafrika nachweisen kann, dass dies mit genozidaler Absicht geschieht oder geschah.
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Kommentar und Botschaft
Der obige Artikel ist umfangreicher als die vorausgehenden Editorials des Verfassungsblogs und er ist besonders wichtig. Wenn man bedenkt, wie verloren dieses Volk in dem kleinen Gazastreifen ist, was man ihm über viele Jahrzehnte hinweg angetan hat, glaubte man kaum, dass es noch schlimmer kommen könnte. Aber es kam schlimmer, auch wenn der 7. Oktober der Auslöser war. Wir hatten bereits kurz danach geschrieben, dass die Hamas im Grunde genau das getan hat, was ultrarechte Politiker in Israel sich geradezu herbeigesehnt haben. Wir haben auch daran gezweifelt, ob die Vorbereitungen zu diesem Angriff auf Menschen in Israel nicht absichtlich übersehen wurden, um die Situation herbeizuführen, die man nun in aller Ruhe in einen zehntausendfachen Mord gewendet hat. Zuvor war die Situation mehr oder weniger festgefahren. Ausgerechnet im Gazastreifen, während im Westjordanland, ebenfalls in aller Ruhe, die palästinensiche Bevölkerung Schritt für Schritt, Siedlung für Siedlung, zurückgedrängt wird.
Das einzige Land, das in der Lage wäre, diese Entwicklung zu stoppen, hatte schon unter seiner vorherigen Administration erhebliche Probleme genau damit und es hat die US-Demokraten gespalten. Jetzt ist es anders. Ein brutales Regime gibt sich friedensstifend, gießt Öl ins Feuer, erreicht gar nichts. Wie übrigens in der Ukraine, das zeichnet sich ja ebenfalls ab. Wenn wir uns in Europa schon verlassen und zurückgestoßen fühlen, trotz unserer immer noch großen Freiheit, wie muss es erst den Menschen in Gaza gehen? Oder im Westjordanland.
Die Mentalität dort muss eine ganz andere sein, als wir sie kennen. Sie ist nur noch drauf ausgerichtet, den Tag irgendwie zu überstehen. Es gibt keine Ressourcen mehr, keine Perspektiven, es gibt keine Hoffnung. In einer Zeit, in der die Bösartigkeit in vielen Ländern geradezu der Kult eines Kulturkampfes geworden ist, ist die Vorstellung des Entsetzlichen verbunden mit einer Haltung, die noch nie in der jüngeren Geschichte so gleichgültig war – wenn sie nicht sogar affirmativ bezüglich der Gewalt gegenüber Wehrlosen ist.
Wenn man sich dann noch anschaut, welche politischen Hintergründe mit der Art verbunden sind, den Gazastreifen geradezu genüsslich auseinanderzunehmen, weil diese Menschen sich nicht wirklich wehren können, weiß man, dass die christliche Botschaft im Grunde verstorben ist. Deswegen gehen auch so wenige Menschen in die Kirche. Beten wofür? Und was soll es nützen? Wozu soll es führen?
Da bricht ein ruchloser Staatschef alle Regeln, weil ihm das eigene politische Überleben wichtiger ist als das Leben von Zehntausenden, als ein letzter Rest von Menschlichkeit, und wird getrieben von Typen, deren Mentalität keinen Deut anders ist als jene der Nazis. Sie provozieren den Terror udn sie lieben den Terror, weil er ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Ziele zu verwirklichen. Was den einen der Reichstagsbrand des Jahres 1933 war, ist den anderen der Angriff vom 7. Oktober 2023. Wir wissen, wohin es führt, wenn solchen Charakteren keine Grenzen gesetzt werden. Aber wer soll das tun, wenn die einzige Macht, die dazu in der Lage wäre, von Politikern regiert wird, die tenzenziell auf einer ähnlichen Linie sind? Außenpolitisch haben sie sich bisher als unfähige Zwerge gezeigt, dafür sind sie innenpolitisch um so brutaler, zwischen beidem steht der Handelskrieg, den sie vom Zaun gebrochen haben und von dem niemand weiß, wie er ausgehen wird. Da ist kein Raum mehr für so ein armes Volk in einem Freiluftgefängnis.
Wer übrigens heute noch diesen Begriff falsch findet, der einmal einen Aufschrei oder doch eine Diskussion verursacht hatte, weil damals die Zahl der Themen, über die man sich streiten konnte, noch nicht unüberschaubar war, hat womöglich recht. So gesetzlos geht es in keinem regulären Gefängnis zu, deswegen liegt ein anderer Terminus näher. Wir verwenden ihn hier nicht, denn wir sind nicht darauf aus, zu provozieren. Dafür sind wir viel zu bedrückt und traurig über das alles, was die Welt zu einem immer unangenehmeren Ort macht. Wenn man sie in den Blick nimmt, natürlich nur. Nicht, wenn man auf einer kleinen Insel lebt, von der man glaubt, sie sei immun gegen dies alles. Solche Inseln werden seltener und kleiner werden, wenn wir uns nicht endlich berappeln und für die Demokratie streiten.
Wir sind gespannt, wie Organisationen wie das Freedom House, die Staaten mit Ratings in Sachen Demokratie, Freiheit, Menschen- und Bürgerrechte belegen, die Entwicklungen in den USA und in Israel in Punkte fassen werden. Werden sie es wagen, zum Beispiel den Staat, in dem sie selbst ihren Sitz haben und von dessen Geldern sie abhängig sind, als nicht mehr frei, nicht mehr demokratisch zu bezeichnen? Wird die Zivilgesellschaft in Deutschland dem Druck standhalten, der immer stärker von rechts auf sie ausgeübt wird? Bisher sieht es nicht so aus, auch das ist eine Entwicklung die nicht genug Sorge bereiten kann.
Das betrifft uns auch direkt: Nur aus einem Land heraus, in dem es noch Meinungsfreiheit gibt und in dem wir sicher sein können, nicht wegen einer der Demokratie zugewandten Meinung verfolgt zu werden, haben wir den Mut, uns wenigstens gegen das, was wir auf der Welt sehen, zu äußern. Ob wir Helden wären, wenn in Deutschland ebenfalls die Demokratiedämmerung hereinbrechen würde, wagen wir zu bezweifeln. Mahnen und Widerstand leisten, dazwischen liegt, mental gesehen, eine ganze Welt. Beinahe jedenfalls. Im Grunde reicht das Mahnen schon nicht mehr aus, den Anfängen, die wir auch hierzulande sehen, wurde viel zu wenig gewehrt. Und wir sind ein Teil von viel zu wenig Wehrhaftigkeit. Wenn wir aber die Demokratie hier nicht schützen helfen, werden wir vielleicht bald nicht mehr über die unfassbaren Verbrechen anderswo schreiben dürfen.
Begriffe wie die Staatsräson sind brandgefährlich, wenn man sie aus Dummheit oder Absicht falsch verwendet, weil man sie gegen die Freiheit einsetzen kann. Weil man mit ihnen sogar die Aushebelung des Grundgesetzes begründen kann, obwohl grundsätzlich die Staatsräson im Wesentlichen auf ihm fußen müsste, und nicht an andere Staaten gekoppelt sein darf, egal, wie die Regierungen sich dort verhalten und ob die Menschen dort wissentlich und willentlich, mit direktem Vorsatz, ohne Zwang von außen oder eine autokratische Truppe, die sich an die Macht putscht, ein Regime errichten, das niemals grundgesetzkonform wäre, selbst im Zeichen seiner immer konservativeren Auslegung in unseren Tagen nicht. Unser Maßstab, an dem sich die Staatsräson auszurichten hat, ist die Verfassung des Landes, das seine Existenz in der aktuellen Form an dieser Verfassung auszurichten hat. Nicht weniger als dies. Nichts anderes. Nur so können wir uns für andere einsetzen, indem dieser Existenzgrund für diesen Staat (was Staatsräson übersetzt bedeutet) als den einzigen ansehen, der unter allen Umständen verteidigt werden muss. Dieser Wert und das Gesetz, das diesem Wert zugrundeliegt, ist nämlich aus dem „Nie wieder“ geboren worden. Nie wieder keine Menschenrechte für alle. Das ist unsere Botschaft, und wir finden, sie lässt sich gut in eine Zeit transferieren, in der die Osterbotschaft, die morgen vom Heiligen Stuhl in die Welt gesendet werden wird, einen besonderen Tenor.
Wenn Sie an die Auferstehung glauben, haben Sie es leichter. Aber das darf nicht dazu führen, dass getötete Frauen und Kinder und unzählige unschuldige Opfer und Kriegen auf das erlösende Jenseits verwiesen werden. Das Verbrechen und die Ungerechtigkeit geschehen hier und jetzt, in dieser Welt. Es war einmal Konsens, nach jedem großen Krieg war es das, dass man es besser machen will als bisher. Wir sind gespannt, welche Worte der Papst morgen finden wird – falls er sie selbst spricht, und nicht nur den Segen erteilt. Wir hoffen, es werden eindeutige Worte gegen Krieg und Unterdrückung und vielleicht sogar gegen die schleichende Erosion der Freiheit auch dort sein, wo sie noch zu Hause ist, im alten Europa, das doch eigenartigerweise immer wieder ein Hoffnungsort für die Bedrängten in aller Welt ist.
Wir in Europa müssten endlich die Aufgabe ernstnehmen, uns und anderen diesen Hoffnungsort zu erhalten. Wollen wir uns das versprechen, wenn es morgen wieder um Frieden und Hoffnung in der Welt geht? Oder es zulassen, dass das „Doch wieder“ alles zunichte macht, wofür Jahrzehten, im Grunde sogar Jahrhunderte unter großen Opfern gekämpft wurde, obwohl es im Moment noch relativ leicht ist, dies abzuwenden. Wir müssen ja nur vernünftig, demokratisch wählen. Wenn genug Menschen das tun, dann wird es nicht zum Abwehrkampf gegen die Zerstörung dieses Orts kommen müssen. Heute Abend werden wir doch einmal ein Hoffnungs- und Friedensgebet sprechen.
Und die Politik in Deutschland fordern wir auf, endlich wieder ernsthaft zu werden, sich der Demokratie als würdig zu erweisen und der Gesellschaft zu dienen, anstatt sie zu spalten nach innen, und nach außen mit hässlichen, unglaubwürdigen Doppelstandards den Kredit, das Ansehen zu verspielen, das dieses Land sich gegen jede logische Prognose nach dem Zweiten Weltkrieg wieder erwerben konnte.
TH
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