Briefing Geopolitik, IHRA, Antisemitismus
Die IHRA-Definition von Antisemitismus: Kontroverse, Inhalt und Grenzen der Israelkritik
Die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu Antisemitismus ist ein bedeutendes Dokument für die internationale Einordnung antisemitischer Phänomene. Die Ablehnung dieser Definition durch die Partei Die Linke auf ihrem aktuellen Parteitag wirft Fragen zur Interpretation und zu den Grenzen legitimer Israelkritik auf.
Die IHRA-Definition: Kern und Entstehung
Die IHRA-Definition von Antisemitismus wurde am 26. Mai 2016 vom IHRA-Plenum in Bukarest verabschiedet und stellt eine nicht-rechtsverbindliche Arbeitsdefinition dar. Die Kerndefinition lautet:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“1
Diese Definition basiert auf einer früheren Formulierung des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) und wurde nach mehrjährigen Debatten und in Zusammenarbeit mit führenden Antisemitismus- und Holocaust-Forschern beschlossen4. Sie wird inzwischen von über 30 Staaten, dem Europäischen Parlament sowie zahlreichen Kommunen und Organisationen angewendet24.
Die Definition besteht aus zwei Teilen: der oben zitierten Kernformulierung und einem zweiten Teil mit elf erläuternden Beispielen, die als Veranschaulichung dienen sollen. Sieben dieser Beispiele beziehen sich auf Kritik an Israel2. Dieser zweite Teil war bereits bei der Verabschiedung umstritten, weshalb laut Antony Lerman, einem Teilnehmer des Plenums, eine Trennung vorgenommen wurde: Die eigentliche Definition wurde einstimmig angenommen, während die Beispiele als Illustrationen zur Anleitung der IHRA-Arbeit definiert wurden2.
Israelkritik versus israelbezogener Antisemitismus
Ein zentraler Punkt der Definition behandelt explizit das Verhältnis von Antisemitismus und Israelkritik:
„Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“1
Die Definition differenziert also grundsätzlich zwischen legitimer Kritik an israelischer Politik und antisemitischen Äußerungen. Als Beispiele für israelbezogenen Antisemitismus werden unter anderem genannt:
- Analogien zwischen der israelischen Politik und den Nationalsozialisten
- Die Behauptung, der Staat Israel sei ein grundsätzlich rassistisches und damit illegitimes Unterfangen
- Die Anwendung doppelter Standards, indem von Israel Verhaltensweisen gefordert werden, die von keinem anderen demokratischen Staat erwartet werden
- Die kollektive Verantwortungszuschreibung für Handlungen des Staates Israel an alle Juden weltweit3
Kritische Perspektiven zur IHRA-Definition
Die Definition ist nicht unumstritten. Kritiker, darunter Akademiker und Rechtsgelehrte, argumentieren, dass die Definition zu vage sei und potenziell missbraucht werden könne, um legitime Kritik an israelischer Politik zu unterdrücken2.
Der Menschenrechtsanwalt Hugh Tomlinson erklärte in einem Rechtsgutachten von 2017:
„Bei richtigem Verständnis bedeutet die IHRA-Definition nicht, dass Aktivitäten wie die Beschreibung Israels als Staat, der eine Apartheidpolitik betreibt, Siedlerkolonialismus praktiziert oder der Aufruf zu Boykott-, Desinvestitions- oder Sanktionsmaßnahmen gegen Israel, korrekterweise als antisemitisch charakterisiert werden können. Eine Behörde, die versuchen würde, die IHRA-Definition anzuwenden, um solche Aktivitäten zu verbieten oder zu sanktionieren, würde rechtswidrig handeln.“2
Auch Kenneth S. Stern, der an der ursprünglichen Formulierung der Definition beteiligt war, hat sich gegen eine „Weaponization“ (Instrumentalisierung als Waffe) der Definition ausgesprochen, besonders wenn diese die freie Meinungsäußerung einschränken könnte2.
Die Kontroverse um die IHRA-Definition
In den Suchergebnissen finden sich keine spezifischen Informationen über die Argumentation auf dem aktuellen Parteitag der Linken. Die allgemeine Debatte um die Definition kreist jedoch um folgende Kernpunkte:
- Schutz vor Antisemitismus vs. Meinungsfreiheit: Die Befürworter sehen in der Definition ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Antisemitismus, während Kritiker befürchten, dass sie zu Einschränkungen der freien Meinungsäußerung führen könnte.
- Abgrenzungsschwierigkeiten: Die Unterscheidung zwischen legitimer Israelkritik und Antisemitismus bleibt trotz der Definition in vielen Fällen komplex und umstritten.
- Alternative Definitionen: Als Reaktion auf die Kontroversen wurden alternative Definitionen wie die Jerusalem Declaration on Antisemitism und das Nexus Document entwickelt, die explizit zwischen Antisemitismus und Israelkritik unterscheiden2.
Grenzen legitimer Israelkritik
Die IHRA-Definition selbst verbietet Kritik an israelischer Politik nicht grundsätzlich. Sie zieht aber Grenzen dort, wo:
- Israel als jüdischer Staat delegitimiert wird
- Doppelte Standards angewendet werden
- NS-Vergleiche gezogen werden
- Klassische antisemitische Stereotype auf Israel übertragen werden
- Juden kollektiv für Handlungen Israels verantwortlich gemacht werden13
Im Kontext des aktuellen Gaza-Krieges bedeutet dies: Kritik an militärischen Aktionen, humanitären Folgen oder politischen Entscheidungen der israelischen Regierung ist nicht per se antisemitisch. Sie wird es jedoch, wenn sie in einen der oben genannten Bereiche übergeht oder das Existenzrecht Israels grundsätzlich in Frage stellt.
Das Existenzrecht Israels und die deutsche Staatsräson
Die Anerkennung des Existenzrechts Israels gilt in Deutschland als Teil der Staatsräson. Dies bedeutet, dass die Sicherheit Israels als ein grundlegender Bestandteil deutscher Staatsinteressen betrachtet wird. Diese Position basiert auf der historischen Verantwortung Deutschlands aufgrund des Holocaust.
Kritik an Israel ist innerhalb dieses Rahmens möglich und legitim, solange sie nicht das Grundrecht Israels auf Existenz als jüdischer Staat in Frage stellt. Die Herausforderung liegt darin, eine differenzierte Diskussion zu führen, die sowohl antisemitische Tendenzen erkennt und bekämpft als auch Raum für begründete Kritik an politischen und militärischen Entscheidungen lässt.
Fazit
Die IHRA-Definition stellt einen wichtigen Versuch dar, Antisemitismus einheitlich und systematisch zu identifizieren4. Sie ermöglicht eine Differenzierung zwischen legitimer Israelkritik und antisemitischen Äußerungen, auch wenn die Grenzen in der Praxis oft umstritten bleiben. Die Definition verbietet Kritik an israelischer Politik nicht grundsätzlich, setzt ihr aber Grenzen, wo sie in antisemitische Muster übergeht.
Die Ablehnung der Definition durch Die Linke zeigt exemplarisch die fortbestehenden Kontroversen um die angemessene Balance zwischen dem Kampf gegen Antisemitismus einerseits und der Gewährleistung freier politischer Meinungsäußerung andererseits – eine Debatte, die im Kontext des aktuellen Gaza-Krieges besondere Brisanz erhält.
Wir haben noch einmal nachgefasst, was die Gründe der Linken für die Ablehnung der IHRA-Definition angeht.
Kritikpunkte der Linken an der IHRA-Definition von Antisemitismus
- Gefahr für Meinungsfreiheit und politische Proteste
Die Linke kritisiert, dass die IHRA-Definition ein „massives Einfallstor für autoritäres, staatliches Handeln“ sei. Sie sieht darin die Gefahr, dass die Definition als repressives Instrument genutzt werde, um „unliebsame Kritik und politischen Protest zu verhindern“ – insbesondere, wenn es um Kritik an der israelischen Regierung geht12456. - Unklare und zu weite Auslegung
Die Partei bemängelt, dass die IHRA-Definition „für unterschiedlichste Interpretationen offen“ sei und dem Kampf gegen Antisemitismus eher schade als nütze. Sie sei zu unpräzise und ermögliche es, legitime Kritik an Israel als antisemitisch zu brandmarken345. - Alternative Definition bevorzugt
Die Linke hat sich stattdessen für die sogenannte Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA) entschieden. Diese Definition unterscheidet klarer zwischen Antisemitismus und Israelkritik und sieht beispielsweise Boykottaufrufe gegen Israel nicht per se als antisemitisch an. Sie will damit verhindern, dass berechtigte Kritik an der israelischen Politik pauschal als antisemitisch diffamiert wird23458. - Schutz vor Missbrauch durch politische Gegner
Im Beschluss heißt es, die Jerusalemer Erklärung verschließe sich „dem Missbrauch des Antisemitismusbegriffs von rechts“. Die Linke befürchtet, dass die IHRA-Definition von politischen Gegnern instrumentalisiert werden könnte, um linke und pro-palästinensische Positionen zu delegitimieren68. - Wissenschaftliche Debatte nicht abschließen
Parteichef Jan van Aken äußerte zudem, er sei dagegen, „qua Bundesparteitagsbeschluss eine wissenschaftliche Debatte zu beenden“. Die Partei wolle die Debatte um den Antisemitismusbegriff offenhalten und nicht durch eine politische Festlegung auf die IHRA-Definition abschließen6.
Zusammengefasst:
Die Linke lehnt die IHRA-Definition ab, weil sie diese als zu vage, repressiv und politisch missbrauchbar ansieht. Sie fürchtet, dass mit ihr legitime Kritik an Israel unterdrückt und der Antisemitismusbegriff verwässert wird. Stattdessen setzt sie auf die präzisere und stärker differenzierende Jerusalemer Erklärung als Grundlage für ihren Umgang mit Antisemitismus1234568.
Nun haben wir noch recherchiert, ob und wie die IHRA bereits überdehnt wurde, um Kritik an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch zu bezeichnen.
Historische Beispiele für die Stigmatisierung von Israelkritik durch die IHRA-Definition
Ja, es gibt zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen die IHRA-Definition in der politischen und gesellschaftlichen Praxis zur Stigmatisierung oder Einschränkung von Kritik an Israel verwendet wurde. Dabei handelt es sich meist um Situationen, in denen politische, kulturelle oder akademische Akteure mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert wurden, weil sie israelkritische Positionen vertreten haben.
Beispiele aus verschiedenen Ländern
- Großbritannien (Labour Party): Die britische Labour-Partei übernahm die IHRA-Definition zunächst nur teilweise, was zu heftigen Kontroversen führte. Insbesondere die Beispiele zu Israel wurden als zu weitreichend kritisiert. Nach massiver öffentlicher und politischer Kritik wurde die Definition schließlich vollständig übernommen, was aber weiterhin zu Vorwürfen führte, legitime Kritik an Israel werde als antisemitisch gebrandmarkt. Die Debatte um die Definition war in Großbritannien ein zentrales Thema im Kontext der Antisemitismusvorwürfe gegen Jeremy Corbyn und andere Labour-Politiker7.
- Deutschland: In Deutschland wurde die IHRA-Definition von Bundestag und Bundesregierung angenommen, wobei in der offiziellen Übernahme der einschränkende Zusatz, dass Kritik an Israel, die mit der an anderen Staaten vergleichbar ist, nicht als antisemitisch gilt, teilweise weggelassen wurde. Dadurch wurde die Definition in der Praxis enger ausgelegt, was dazu führte, dass israelkritische Positionen – etwa im Kontext von BDS-Kampagnen oder bei Veranstaltungen zu Palästina – häufiger als antisemitisch eingestuft wurden. Dies führte zu Veranstaltungsabsagen und öffentlicher Stigmatisierung von Künstlern, Wissenschaftlern und Aktivisten872.
- Akademische und kulturelle Debatten: Immer wieder werden Personen oder Organisationen, die Israels Politik scharf kritisieren oder sich für palästinensische Rechte einsetzen, mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert. So werden etwa Vergleiche zwischen israelischer Politik und Apartheid oder Nationalsozialismus, die im Rahmen der IHRA-Definition als antisemitisch gelten können, häufig als Anlass für Ausschlüsse, Boykotte oder öffentliche Kritik genutzt57.
Juristische und politische Analyse
- Unklare Trennlinie: Juristische Analysen zeigen, dass die IHRA-Definition und vor allem ihre Beispiele in der Praxis oft so angewandt werden, als sei jede darunter fallende Äußerung automatisch antisemitisch, obwohl die Definition ausdrücklich verlangt, den Kontext zu berücksichtigen82. Dies führt dazu, dass die Definition als Werkzeug zur Delegitimierung von Israelkritik genutzt werden kann.
- Veränderte Anwendung durch Auslassungen: In Deutschland wurde bei der Übernahme der Definition durch Bundestag und Bundesregierung der einschränkende Satz, der legitime Kritik an Israel ausnimmt, teilweise weggelassen, was die Gefahr einer überdehnten Anwendung erhöht78.
Fazit
Die IHRA-Definition wurde in mehreren Ländern und Kontexten tatsächlich dazu verwendet, Kritik an Israel zu stigmatisieren oder zu delegitimieren. Dies geschieht vor allem dann, wenn die Definition oder ihre Beispiele ohne den gebotenen Kontext und ohne die notwendige Differenzierung angewendet werden. Die Gefahr einer solchen Stigmatisierung wird von zahlreichen Experten, Juristen und internationalen Organisationen kritisiert und ist ein zentraler Grund für die Ablehnung der Definition durch Teile der politischen Linken und zahlreiche Wissenschaftler578.
Kommentar: Die Reaktion des Zentralrats der Juden in Deutschland und warum sie belegt, dass es richtig ist, kritisch mit der IHRA-Deutschland umzugehen.
Schuster verteidigte nun die IHRA-Definition als „die geeignetste Form, antisemitische Handlungen und Äußerungen zu identifizieren“. Sie benenne Antisemitismus in seinen konkreten Ausformungen und sei von fast allen demokratischen Staaten der Welt anerkannt. „Die Ignoranz der Linkspartei gegenüber der jüdischen Gemeinschaft, in der die IHRA-Definition weltweit anerkannt ist, zeigt einen radikalen Kern der Partei, der – getrieben von Israelhass – dazu beiträgt, den Antisemitismus unserer Zeit zu verschweigen“, schrieb Schuster in einer Stellungnahme. (Zentralrat der Juden kritisiert IHRA-Beschluss der Linkspartei).
Es sind etwa oder etwas mehr als 30 Länder, die die IHRA derzeit anerkennen. In keinem anderen gibt es aber unseres Wissens das, was die damalige Bundesregierung bei der Übernahme getan hat: Sie verschärft, wie oben dargelegt, wie IHRA weiter, sodass sie in Deutschland tatsächlich dazu geeignet ist, jede Kritik an israelischer Politik als Antisemitismus zu markieren.
Die Reaktion des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland belegt exakt dies: Die einzige Partei in Deutschland, die man noch als echte Menschenrechte-Partei bezeichnen kann, wird „im Kern“ als eine Ansammlung von Israelhassern markiert.
Für Rechte ist es ganz einfach: Gefolgschaft gegenüber Nationen, egal wie diese sich verhalten, entspricht ohnehin ihrem Mindset.
Linke aber haben die Aufgabe universalistisch, anitnationalistisch und an Menschenrechten orientiert zu sein. Dafür werden diejenigen, die diese Aufgabe ernst nehmen, von den Rechten so gehasst. Es gibt viele Linke-Hasser in diesem Land. In Wirklichkeit handelt es sich um die einzige Partei, in der man sich wirklich noch einen Kopf darüber macht, dass im Gazakrieg irgendetwas schiefläuft. Oder dass in der Westbank permanent illegal Land besetzt wird und Menschen aus ihren Heimen vertrieben werden. Wobei Letzteres noch weniger Menschen überhaupt auf dem Schirm haben, weil es weniger spektakulär ist als die systematische Zerstörung des Gazastreifens.
Die deutsche Definition der IHRA beinhaltet eine besondere Stolperfalle für jeden, der sich für Menschenrechte engagiert: Man kann sie unter anderem so auslegen, dass jeder Mensch nachweisen können muss, dass er, bevor er diese Verhältnisse kritisiert, erst einmal alle anderen Länder auf der Welt kritisiert hat, die Menschenrechtsverletzungen begehen (oder deren Angehörige, ein Land begeht keine Taten). Es ist klar, dass darin ein Delegitimierungsmechanismus enthalten ist, denn hier handelt es sich um den einzigen Gegenstand überhaupt, bei dem solche unmöglich einzuhaltenden Anforderungen gestellt werden.
Gerade, wer sich in einem bestimmten Kontext engagiert, tut dies, weil ihm diese Sache besonders wichtig ist und auch wichtiger als andere Gegenstände. Im Grunde beinhaltet dieses deutsche Verfahren mit der IHRA jedoch einen General-Whataboutismus: „And what about Russia in the Ukraine?“ Wie gut, dass wir darüber viel mehr schreiben als über den Gazakrieg. Wie gut, dass wir anhand von Grafiken, Analysen sowie Besprechungen insbesondere von Artikeln des Verfassungsblogs immer wieder verschiedene Länder in den Blick nehmen, wenn es um Demokratie und Freiheit und um Mängel auf diesem Gebiet geht. Diese Artikel sind aber auch lohnend in Bezug auf den Gazakrieg, zum Beispiel unser letzter Beitrag dazu. Was dort vor sich geht, sind mindestens Menschenrechtsverletzungen, das ist so klar, dass ein Verbot der Kritik daran einen durch keine Staatsräson gerechtfertigten Angriff auf die Meinungsfreiheit darstellt.
Was die Reaktion des Zentralrats auf den Parteitag der Linken so unangenehm macht, ist, dass quasi Gefolgschaft verlangt wird. Entweder man folgt dem Handeln der rechtslastigen israelischen Regierung bedingungslos oder man ist ein Israelhasser. Dass Linke dieser rechten Politik generell und in keinem Land eine Art General-Absolution erteilen dürfen, spielt keine Rolle oder, im Gegenteil: Die IHRA deutscher Anwendungsprägung macht es möglich, Menschen dafür zu in Bedrängnis zu bringen, dass sie die bedingungslose Gefolgschaft gegenüber immer weiter ausufernder Gewalt verweigern.
Wer das als Demokrat nicht bedenklich findet, der versteht die tatsächlichen Lehren aus dem Holocaust nicht oder missachtet sie bewusst, wenn es wieder einmal darum geht, das Land ein Stück repressiver zu machen. Nichts eignet sich dazu besser, als angeblichen Antisemitismus abzuwehren. Denn nur auf dem Gebiet kann so leicht und so stark in die Meinungsfreiheit eingegriffen werden, können progressive und humanistische Positionen so leicht – ja, man muss es so schreiben: niedergemacht werden.
Und wie gut das in den Rechtstrend dieser Zeit passt. Wir könne nicht das Mindset des Zentralrats ausforschen und ob es klug ist, Parteien, die überhaupt noch Ideale besprechen, auf diese Weise in die Enge treiben zu wollen, anstatt einen vernünftigen Dialog mit ihnen zu führen und dabei auszutauschen, was sinnvollerweise Kritik beinhalten darf und was nicht. Wir wären sofort dabei, wenn es einen solchen, offenen, zivilgesellschaftlich untermauerten Dialog gäbe. Vermutlicht gibt es auch Formate, die sich um Ausgleich und Versöhnung jenseits des tatsächlich antisemitischen Treibens mancher vorgeblicher Palästina-Freunde und markiger Generalisierungen des Zentralrats auf der anderen Seite bemühen. Es ist in diesen Zeiten dringender und notwendiger denn je, den Gesprächsfaden in der Hand zu behalten und nicht durch Stigmatisierung, wie sie in diesem Fall der Linken zuteil wird, das miteinander reden immer schwieriger zu machen. Und selbstverständlich fühlen wir uns mitgemeint, auch wenn wir nicht mehr in der Linken sind.
Wir stehen jedoch nicht bedingungslos hinter einer Nation, auch nicht hinter der eigenen, wenn sie den Anschluss an demokratische Werte verliert, sondern auf der Seite der Menschen, die dadurch in Bedrängnis geraten. Insofern hinter jeder Nation, in und von der Menschenrechte respektiert werden, denn wir brauchen ja auch Vorbilder, unabhängig von dem Wissen, dass kein Staat perfekt sein kann. Wir haben deshalb vor allem die Gesellschaften Nordeuropas als real existierenden Maßstab für das, was an Demokratie möglich ist, ausgewählt.
Doch Nationen können leider abdriften. Das geht ganz leicht, wie man derzeit vielerorts sieht.
Was dann für einen Beobachter in Deutschland bleibt, ist, sich auf das Grundgesetz zu beziehen, das immer unser Maßstab für das, was ist und das, was sein sollte, war und bleiben wird. Das Grundgesetz sieht gleiche Menschenrechte für alle vor. Verfassungstreu zu sein, Grund- und Menschenrechte ernstzunehmen, darf niemals zur Stigmatisierung führen. Gleich, ob die Grund- und Menschenrechte in Deutschland oder anderswo verletzt werden.
Wir besprechen deswegen auch nicht weitgefasst Selbstverständlichkeiten wie die Tatsache, dass das Existenzrecht Israels im Rahmen seiner völkerrechtlich anerkannten Grenzen unverhandelbar ist. Es ist eine Frage der Menschenrechte, für uns persönlich sogar mehr als eine der deutschen Sonderverantwortung, dass dieses Recht von allen anderen Staaten und Menschen respektiert werden muss.
Lediglich müssen wir zu unserem großen Bedauern feststellen, dass gerade die Reaktion von Herrn Schuster ein Beleg dafür ist, dass die Linke die deutsche IHRA-Anwendung und sogar die Auseinandersetzung über diese Anwendung zu Recht für geeignet hält, Menschen zu stigmatisieren, die sich für andere Menschen einsetzen.
Dieser Kommentar ist wesentlich kürzer ausgefallen als geplant. Er war als Sonntagsbeitrag entworfen, der weiter ausgegriffen hätte. Wir beschränken uns vielmehr auf Minima der Demokratie, deren Aufrechterhaltung wir einfordern, inklusive einiger Redundanzen, die sich aus der Kürzung und Änderung ergeben. Wir äußern uns bewusst nicht zur IHRA im Allgemeinen, sondern drücken lediglich unsere Beosrgnis darüber aus, dass sie in Deutschland sehr wohl zur Stigmatisierung, in diesem Falle links denkender Menschen, eingesetzt wird. Wir lassen auch die Entwicklung der Diskussion auf dem Parteitag der Linken außen vor, denn hier geht es nur ums Ergebnis und die Außenwirkung.
„Es ist so leicht, nach rechts zu gehen“, hat Margot Friedländer unter anderem gesagt (zu ihrem Tod hier und hier). Allerdings, das ist es. Und so schwer, humanistisch und links zu bleiben, in diesen Zeiten. Eine Antisemitismusdefinitionsvorgabe darf das nicht noch zusätzlich erschweren, indem sie jede noch so berechtigte Kritik an geopolitischen Vorgängen als Antisemitismus markierbar macht. Gerade in Deutschland nicht.
Denn man darf den Deutschen niemals trauen. Heutzutage zum Beispiel nicht jenen, die Instrumente wie die IHRA nutzen wollen, um unliebsame politische Kräfte wie die Linken kleinzuhalten, die ja auch noch die wenig geschätzte Eigenschaft haben, sich gegen soziale Ungerechtigkeit auszusprechen und sogar darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz keine neoliberalistisch-marktradikale Wirtschaftsordnung vorschreibt.
Manchmal haben wir den Verdacht, letztlich geht es darum, die letzten Stimmen zum Schweigen zu bringen, die überhaupt noch für Gerechtigkeit sprechen, egal, auf welchem Gebiet. Wir unterstellen dem Zentralrat der Juden nicht diese Absicht, aber faktisch ist die Antisemitismus-Pauschalisierung der Linken gegenüber, gleich ob „im Kern“ oder inklusive der Peripherie, zu der wir uns rechnen, eine Hilfestellung in dieser Richtung.
Wir haben erlebt, wie soziale Proteste auf eine Weise, die auf den ersten Blick absurd erscheint, aber ohne Widerspruch, als antisemtisch markiert wurden. Wenn die IHRA dies erleichtert oder als zulässig rechtlich absichert, dann hat sie in der Form, in der sie hierzulande gehandhabt wird, eine demokratieschädigende und gesellschaftlich spaltende Wirkung und wird missbräuchlich angewendet. Das muss man wissen, wenn man glaubt, mit dieser Praxis sei der Antisemitismus im Zaum zu halten.
In Deutschland neigt man dazu, im Grunde richtige Ansätze wie eine angemessene und handhabbare Definition von Antisemitismus als Waffe gegen die Falschen einsusetzen, weil die Sache mit der Empathie und der Freundlichkeit allen Menschen und einer langfristigen Wirksamkeit von Gerechtigkeits- und Menschenwürde-Überlegungen gegenüber nicht zu funktionieren scheinen. Dabei wird auch gerne mit haltlosen Unterstellungen gearbeitet. Ja, das Muster gibt es woanders auch, aber die USA sind bezüglich der Einstellung der Menschen dort zueinander und dem inflationären Auskübeln von Fake News nicht unser Vorbild.
Wir bleiben gerade deshalb bei der Linie, vor allem für Demokratie und Freiheit zu plädieren und wir glauben, dass dies die Konsequenz aus dem Holocaust sein muss, und dass wir damit seinen Opfern und auch der deutschen Vergangenheit, dem Erbe unserer Vorfahren, die weder Widerständler noch NS-Verbrecher waren, am besten gerecht werden. Heute muss man wenigstens Widerstand leisten, solange es noch geht, ohne in Gefahr für Leib und Leben zu geraten. Die Wehrhaftigkeit der Demokratie muss ernstgeommen werden – gleich von welcher Seite sie bedroht ist und welche Instrumente mit falscher Zielrichtung eingesetzt werden, um die Demokratie zu beschädigen. Deshalb muss über die IHRA, wie sie in Deutschland auf besondere Weise geändert wurde und wie sie eingesetzt wird, weiter ein Austausch erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine Diskussion, welche Demokraten einer Demokratie schulden, die auf den Lehren des Holocausts basieren soll – was wir keinesfalls jemals vergessen werden.*
TH
Die IHRA als Stigmatisierungswerkzeug
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- https://www.tagesspiegel.de/politik/antisemitismus-problem-der-linken-staatstragend-nur-im-bundestag-13667134.html
- https://de.nachrichten.yahoo.com/zentralrat-juden-kritisiert-antisemitismus-beschluss-095015457.html
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-de-juedisches-leben-1027708
- https://www.bpb.de/53060/antisemitismus-und-israelfeindlichkeit-in-der-partei-die-linke/
*Wir entschuldigen uns für die gerade bei einem solchen Thema unangemessen hohe Anzahl von Rechtschreibfehlern bzw. Tippfehlern in der Ursprungsversion, heute haben wir das, was uns sofort auffiel, korrigiert und einige stilitstische Änderungen sowie kleinere Ergänzungen und Änderngen vorgenommen (14.05.2025).
TH
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