Briefing Gesellschaft & Recht, Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Minderheiten, Femizid , ableistische Gewalt, Politik, Demokratie, Faschismus
Nach längerer Zeit stellen wir wieder einmal einen Artikel des Verfassungsblogs im Originaltext. Ein kleines Fake ist auch dabei, das erklären wir in der Kommentieren. Sie wird kurz ausfallen, auch den Grund dafür erklären wird aber dort. Am 25. November ist der Tag der Gewalt gegen Frauen, ihm ist der folgende Beitrag gewidmet.
„Als hätten sie etwas verbrochen“
Fünf Fragen an Christina Clemm
Die Zahlen sind schockierend. Das kürzlich veröffentlichte Lagebild des Bundeskriminalamts dokumentiert: Häusliche Gewalt erreicht neue Höchststände und frauenfeindliche Straftaten nehmen massiv zu. Und doch bleibt das wahre Ausmaß unsichtbar – die meisten Übergriffe tauchen in keiner Statistik auf, denn sie werden nie angezeigt. Wer den Weg zur Polizei oder gar vor Gericht wagt, wird mit einem System konfrontiert, das zwar Schutz verspricht, für viele Betroffene aber neue Verletzungen bedeutet – durch wiederholte Konfrontationen mit den Tätern, mühsame Beweisroutinen und ein strukturelles Misstrauen, das Betroffene dazu bringt, ihr Erlebtes immer wieder gegen unausgesprochenen Zweifel zu erklären. Zwar hat Justizministerin Hubig ein ganzes Reformpaket angekündigt, das von strafrechtlichen Verschärfungen bis zu einem Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung reicht. Doch ob diese Vorhaben betroffene Frauen tatsächlich wirksam vor partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt schützen werden, ist alles andere als gewiss.
Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November erinnert jedes Jahr daran, wie mühselig der Kampf gegen jene Gewaltkultur ist. Ob im häuslichen Umfeld, auf der Straße oder im Netz: Übergriffe werden oft gedeckt und verdrängt, wir banalisieren sie als „Privatsache“ oder sie werden vom Lärm anderer Debatten übertönt. Der Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der Mirabal-Schwestern, drei politischen Aktivistinnen in der Dominikanischen Republik, deren Femizide 1960 zu einem Symbol für systematisierte Gewalt gegen Frauen wurden.
Seither hat sich viel bewegt, und doch verdeutlichen die aktuellen Zahlen: Der 25. November ist kein Gedenktag der Vergangenheit, sondern ein Gradmesser der Gegenwart. Wir haben Rechtsanwältin und Autorin Christina Clemm gefragt, warum staatliche Systeme weiterhin ihre eigenen Ansprüche nicht einlösen und was es braucht, damit sich die Lebensrealität betroffener Frauen tatsächlich verändert.
1. Frau Clemm, die Debatte um effektivere Schutzmaßnahmen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt nimmt wieder Fahrt auf – unter anderem durch Initiativen aus der Politik, die etwa den Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Täterüberwachung forcieren oder Catcalling und Voyeurismus als eigenständige Straftaten ins Strafgesetzbuch aufnehmen wollen. Welche Vorschläge wirken auf Sie eher wie symbolpolitische Maßnahmen, die tatsächlich wenig verbessern?
Die Fußfessel kann hoffentlich einige wenige hochgefährliche Täter davon abhalten, ihre Ex-Partnerinnen zu töten oder schwer zu verletzen. Aber machen wir uns nichts vor, sie ist nicht der Durchbruch bei der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt. Auch nicht die Schaffung weiterer Straftatbestände, die in der Praxis wahrscheinlich zu sehr wenigen Verurteilungen führen werden. Es mangelt an einem Gesamtkonzept und dem echten politischen Willen, geschlechtsbezogene Gewalt auf allen Ebenen zu bekämpfen, so wie es die Istanbul-Konvention vorgibt. Das bedeutet Prävention, Aufklärung, Schutz, angemessene Verfolgung, Entschädigung.
2. Gerade als Anwältin kennen Sie Fälle, in denen digitale Gewalt in den physischen Raum übergreift: Wo liegen aus Ihrer Sicht die dringendsten Baustellen im Gesetz zwischen analog und digital?
Die Kapazitäten, überhaupt ordentlich und rasch aufzuklären, sind katastrophal. Ich habe zahlreiche Verfahren, bei denen es überaus naheliegt, die digitalen Medien der Beschuldigten zu durchsuchen und auszuwerten, aber es geschieht einfach nicht. Ich vertrete Betroffene, die durch ihre Ex-Partner digital überwacht und gestalkt werden, die heimlich gefilmt wurden, die damit bedroht werden, dass im Falle einer Trennung einvernehmlich aufgenommene intime Videos an Verwandte oder Bekannte geschickt werden. Ihr Schutz ist kaum möglich. Und Frauen oder queere Personen, die unendlich viel Hass in sozialen Netzwerken erfahren, meist auch in Form von sexualisierten Drohungen. Einige ziehen sich aus dem öffentlichen Raum zurück, weil sie nicht geschützt werden.
3. Sie vertreten Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt wie auch deren Angehörige, insbesondere bei Femiziden – oft kostet schon die Anzeige Mut und Nerven. Mit welchen Widerständen haben Betroffene ganz praktisch im deutschen Polizei- und Justizalltag zu kämpfen? Wie könnte sich im Umgang etwas ändern, das über Fortbildungen hinausgeht?
Verpflichtende Fortbildungen wären ja schon einmal ein Anfang. Viele Betroffene berichten, dass sie bei den Anzeigenerstattungen nicht ernst genommen werden, dass sie so befragt werden, als hätten sie etwas verbrochen. Die ewigen Fragen danach, weshalb sie den aggressiven Partner nicht vorher verlassen haben, danach, was sie vor der Vergewaltigung anhatten, weshalb sie auf ihren Drink nicht ordentlich aufgepasst haben, müssten endlich aufhören oder deren Relevanz wenigstens ordentlich erklärt werden. Betroffene sind häufig schwer traumatisiert – das wird zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht angemessen berücksichtigt, viel zu viele werden durch die Verfahren erneut traumatisiert. Und in der Justiz? Da bräuchten wir wohl Sonderzuständigkeiten, damit wir von hinreichender Kenntnis der geschlechtsbezogenen Gewalt ausgehen können. So ist es dem Zufall überlassen, ob ich fachkundigen Richtenden ausgesetzt bin oder welchen, die sich von patriarchalen Narrativen oder Mythen bestimmen lassen.
4. In Ihren Büchern wird deutlich: Es geht nicht nur um einzelne Taten, sondern um ein gesellschaftliches Klima, das Gewalt ermöglicht. Sollten wir „Gerechtigkeit“ im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt also anders denken als über die Verteilung von Schuld und Strafe? Gibt es für Sie alternative Modelle?
Selbstverständlich können Strafverfahren das riesige Problem geschlechtsbezogener Gewalt nicht lösen. Betroffene benötigen Schutz, Anerkennung des erfahrenen Leids und angemessene Entschädigung. Sie müssen rasch psychosoziale Unterstützung erhalten, um die durch die Taten erfahrene Ohnmacht zu überwinden und Sicherheit zu erlangen. Das gilt nicht nur für Betroffene geschlechtsbezogener, sondern auch rassistischer oder ableistischer Gewalt.1 [Fußnote von uns gesetzt, um auf eine Begrifserklärung zu verweisen, TH / Der Wahlberliner]. Dafür brauchen wir gesamtgesellschaftliche Prozesse, Solidarität mit den Opfern, staatliche Entschädigung und zielführende Arbeit mit den Tätern. Im Moment geschieht das Gegenteil. So wurden zum Beispiel die Gelder des Fonds zur Entschädigung bei sexuellem Kindesmissbrauch vollständig gestrichen, werden wichtige Präventionsprojekte und Jugendsozialarbeit weggekürzt, verschärfen sich Armut und Wohnungslosigkeit, Verelendung. Dabei wissen wir doch, dass die beste Kriminalprävention eine gute Sozialpolitik ist. Und es wird, um Rassismus zu schüren, so getan, als sei sexualisierte Gewalt ein Problem der Migrationsgesellschaft und nicht das einer patriarchalen Gesellschaft.
5. Und um hoffnungsvoll zu enden: Gibt es eine rechtliche oder gesellschaftliche Entwicklung, die Sie zuversichtlich stimmt?
Ich weiß nicht, ob Hoffnung gerade das richtige Gefühl ist. Wir sehen ja, dass autoritäre und faschistische Bewegungen immer mehr Raum einnehmen. Umso wichtiger ist es, gerade jetzt laut zu sein, für Gleichstellung und gegen Menschenverachtung einzustehen, und ich weiß, dass es viele gibt, die ebenso denken. Und ja, vielleicht gibt mir das ein wenig Zuversicht.
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Den Text haben wir republiziert, weil seine Lizenz dies zulässt: Rechtscode – Attribution-ShareAlike 4.0 International -Creative Commons und stellen unsere Anmerkungen unter dasselbe Recht.
Kommentar
Wir veröffentlichen den Beitrag erst heute, weil er auf dem Verfassungsblog ebenfalls erst mit Datum28.11.2025 erschienen ist.
Nach Frage drei dachten wir, wir können erklären, woher es kommt, dass nichts besser wird, im Gegenteil. Doch dann geht die Autorin von selbst darauf ein und lässt sich auch nicht durch die Frage 5 von ihrer Linie abbringen, es gibt also richtigerweise keinen versöhnlichen Abschluss des Interviews. Unser Ansatz ist ja kein feministischer, wobei wir es nicht als Aneignung sehen würden, auch eine feministische Position einzunehmen. Wir sind auch gegen ableistische Gewalt, ohne selbst davon betroffen sein zu können einerseits und ohne gegen sie juristisch helfen zu können, andererseits.
Diesen Begriff haben wir unten noch einmal erklärt, weil inzwischen fast jeder weiß, das ein Femizid ist, zumindest trauen wir unseren Leser:innen das generell zu. Aber um ableistische Gewalt definieren zu können, muss man in Kenntnis darüber sein, was Ableismus ist – und da wir beruflich damit zu tun haben (aber nicht auf der juristisch helfenden Seite) wissen wir, dass dieser Terminus außerhalb der Welt der Menschen mit Behinderung noch nicht sehr bekannt ist. Daher die beigefügte Definition, die sich freilich gut in die Gewalt gegen andere mit dem Aspekt der Diskriminierung einfügt.
Unser Ansatz ist kein feministischer, haben wir geschrieben. Unser Ansatz ist ein die Demokratie verteidigender. Beides schließt einander nicht aus, es ist nur ein anderes „Kommher“, wobei der die Demokratie verteidigende, umfassend verstanden, der vermutlich umfassendste und, auf die Stellung von Gruppen in der Gesellschaft betreffend, inklusivste von allen ist. Denn mit einer Demokratie, die Minderheiten schützt, die Menschenwürde gewährleistet, Gewalt nicht toleriert, ihre Erscheinungsformen offenlegt und richtig bewertet, gesellschaftliche Missstände mit Gewaltpotenzial zumindest formal behebbar macht, steht und fällt auch die Möglichkeit, gegen diskriminierende Formen der Gewalt vorzugehen.
Wir hätten also ohne die Antworten auf die Fragen 4 und 5 geschrieben: Bei der gesellschaftlich-politischen Tendenz, die wir aktuell sehen, kann es nicht besser werden, sondern es wird schlechter. Erst gestern hatten wir in einem Seminar den „Tag der Demokratie“ inklusive eines Planspiels Bundestag und waren entsetzt darüber, wie wenig junge Menschen im Alter von 15 oder 16 Jahren über die Demokratie in Deutschland wissen und – leider auch Kolleg:innen, die wirklich besser verstehen müssten, warum die AfD keine „normale“ Partei ist, die halt demokratisch gewählt wird wie alle anderen und deshalb nicht verboten werden darf, zumal, wenn sie zuvor einen Film darüber angeschaut haben, wie die Nazis ab 1933 eine Gruppe von politischen Gegnern nach der anderen ausgeschaltet, sie nicht selten getötet haben. Und das in einem Tempo, das wohl heute nicht reproduzierbar wäre, aber die nächste Diktatur würde vermutlich viel länger dauern als zwölf Jahre, weil sie eben nicht durch einen Großkrieg zu beenden wäre, den diese Diktatur selbst auslösen könnte.
Kollegen wohlgemerkt, die im sozialen Bereich tätig sind.
Viele Menschen haben kein Verständnis vom Grundgesetz, kennen vermutlich nicht einmal dessen wichtigste Bestimmungen, wissen nicht, dass in Deutschland eine Grundrechte-Konkurrenz existiert, die beispielsweise die Menschenwürde über die Meinungsfreiheit stellt, und schon gar nicht, warum das so ist. Was dabei herauskommt, sehen wir an Wahlergebnissen und Umfragen, die Schlimmstes befürchten lassen. Wir haben hier einen längeren Text gekürzt, weil er wieder zu dem führen würde, was wir alles schon längst kritisieren und markieren, wo wir doch oben schon schnell von Gewalt gegen Frauen hin zu gesellschaftlichen Gründen gesprungen sind.
TH / Darstellung ableistische Gewalt per KI
1Hier eine präzise, trennscharfe und allgemein akzeptierte Erklärung — sowohl zu Ableismus selbst als auch zum juristisch-soziologischen Begriff ableistische Gewalt.
🟦 1. Was ist Ableismus? (Definition)
Ableismus bezeichnet:
Diskriminierung, Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund einer tatsächlichen oder zugeschriebenen Behinderung, körperlich, geistig, psychisch oder sensorisch.
Das bedeutet:
-
Menschen mit Behinderung werden als „weniger fähig“ oder „minderwertig“ betrachtet.
-
Ihnen werden gesellschaftlich oft weniger Rechte, Kompetenzen oder Teilhabe zugetraut.
-
Es entstehen Vorurteile, Barrieren, Ausschlüsse — strukturell, institutionell, sprachlich oder sozial.
Ableismus kann sein:
-
direkt: Beleidigungen, Abwertung, „Du kannst das eh nicht.“
-
indirekt/strukturell: fehlende Barrierefreiheit, Ausschluss aus Arbeit oder Bildung
-
internalisiert: wenn Betroffene selbst die Vorurteile übernehmen
-
sprachlich: wenn Sprache Behinderungen als negative Metaphern benutzt („blind“, „taub“, „verkrüppelt“ etc.)
Wichtig:
Ableismus ist das Pendant zu Rassismus und Sexismus — nur auf Behinderung bezogen.
🟥 2. Was ist „ableistische Gewalt“?
Ableistische Gewalt ist jede Form von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt, die gegen eine Person verübt wird weil sie eine Behinderung hat — oder weil die Täter*innen sie als weniger wehrhaft oder „weniger wert“ wahrnehmen.
Sie gehört zur Kategorie der Hasskriminalität, vergleichbar mit rassistisch oder homophob motivierten Angriffen.
Beispiele für ableistische Gewalt:
👉 (1) Körperliche Angriffe aufgrund von Behinderung
-
Jemand wird geschlagen, gestoßen, getreten, weil er eine sichtbare Behinderung hat (z. B. Rollstuhl, Prothese, sichtbare Einschränkung).
-
Menschen mit Behinderung werden als „leichte Opfer“ ausgewählt, weil sie angeblich nicht zurückschlagen oder wehrlos sind.
👉 (2) Missbrauch von Abhängigkeitssituationen
-
Gewalt durch Pflegepersonal oder Angehörige, die die körperliche oder kommunikative Einschränkung ausnutzen.
-
Gewalt, bei der Täter*innen davon ausgehen, dass Opfer nicht glaubwürdig aussagen können.
👉 (3) Gewalt zur „Bestrafung“ von Behinderung
-
„Du nervst mit deinem Hilfsmittel“ → Schlag
-
„Du gehörst nicht hierher“ → körperlicher Angriff
Hier ist die Behinderung selbst das rechtfertigende Motiv.
👉 (4) Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderung
Diese wird häufig als ableistisch motiviert eingeordnet, wenn Täter*innen gezielt Behinderung als „Schutzlücke“ oder „Abhängigkeit“ ausnutzen.
🟩 3. Juristischer Status in Deutschland
In Deutschland ist Ableismus als Wort nicht im Strafgesetzbuch definiert.
-
Wenn die Straftat motiviert ist durch die Behinderung des Opfers, gilt sie als Hasskriminalität (gemäß den Vorgaben des Bundeskriminalamts).
-
Polizeistatistiken führen dies unter „politisch motivierte Kriminalität (PMK) – sonstige Merkmale / Behinderung“.
Gerichte können also bei Körperverletzung oder Nötigung das Motiv Behinderung strafverschärfend berücksichtigen.
🟨 4. Kurzdefinition: „Ableistische Gewalt“
Gewalt, bei der eine Person wegen ihrer Behinderung angegriffen, schlechter behandelt oder gezielt ausgewählt wird.
Es geht also nicht nur um Gewalt an Menschen mit Behinderung, sondern Gewalt wegen der Behinderung.
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