„Ein Brief aus Minneapolis“ / „A Letter from Minneapolis“ (Verfassungsblog, Analyse, Kommentar)

Briefing, Minneapolis, Minnesota, USA, Donald Trump, Verfassungsblog, Freiheit, Verfassungsrecht, Deutschland, Rassismus, Generalermächtigung zu staatlicher Gewalt, Demokratie in Gefahr, Ranking, vollständige Demokratie

Zum ersten Mal seit längerer Zeit leiten wir wieder einen Artikel des Verfassungsblogs an unsere Leser:innen im Rahmen einer CC-by-sa 4.0-Lizenz weiter. Im Anschluss finden Sie eine Analyse und unseren Kommentar. Wir bilden nur die deutsche Version ab, wollten aber mit der Nennung des englischen Titels ein Zeichen der Verbundenheit mit dem demokratischen Widerstand in den USA setzen.

Ein Brief aus Minneapolis

Von der Peripherie ins Zentrum / von Emmanuel Mauleón auf Verfassungsblog

Ich schreibe aus Minneapolis, einer Stadt, in der die verfassungsrechtliche Debatte und die verfasste Realität immer stärker auseinanderklaffen. Das ist keine Metapher. Während ich diese Zeilen überarbeite, steht neben mir eine Tasche voller Babykleidung – für eine Familie, die sich mittlerweile nicht mehr auf die Straße traut.

Die Einsätze der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde ICE haben sich in den vergangenen Wochen immer weiter intensiviert. Sie haben Wohnviertel, Arbeitsorte und das öffentliche Leben erschüttert und gipfelten darin, dass Bundesbeamte Renée Macklin Good und Alex Pretti erschossen. Was sich hier abzeichnet, ist keine bloß lokale Notlage. Es ist eine verfassungsrechtliche Konstellation, die sichtbar macht, wo sich Macht verdichtet, wie sich Sicherheit neu formiert – und wer dafür den Preis zahlt.

Anfang letzten Jahres, nach Donald Trumps zweiter Amtseinführung, debattierten Verfassungsrechtler*innen noch darüber, ob die Vereinigten Staaten eine „Verfassungskrise“ oder gar einen „Zusammenbruch“ erleben. Dabei lokalisierten sie die Ursache meist in institutionellen Reibungspunkten, vor allem einer übergriffigen Exekutive (Art. II), die sich an gerichtlich gesetzten Grenzen (Art. III) stößt. Von hier aus betrachtet wirkt diese Diskussion inzwischen seltsam entrückt. Viele erwarteten dramatische Brüche statt stiller Anpassung, offenen Widerstand statt schleichender Gewöhnung. Sie hielten verfassungsrechtliche Argumente für den Krisenbeweis.

Vielen Beobachtern erscheint das, was sich derzeit in Minneapolis abspielt, als deutliche Zäsur. Doch für jene, die die verfassungsrechtliche „Normalität“ seit jeher eher als Ort der Vulnerabilität denn des Schutzes erlebt haben, ist der Begriff der „Krise“ schon lange verfehlt. Was die „Operation Metro Surge“ nun vielen zum ersten Mal bewusst macht, ist für andere seit Langem schmerzhafter Alltag. Die flexiblen Verfassungsregeln und die rassistischen Logiken bei Einwanderungskontrollen, die nicht-weiße Bevölkerungsgruppen routinemäßig unter Generalverdacht stellen und Grundrechte als verhandelbar behandeln, sind nichts Neues. Neu ist nur ihre unerbittliche Sichtbarkeit: Die Maßnahmen rücken von der Peripherie ins Zentrum und kosteten zwei weißen US-Bürgern innerhalb weniger Wochen das Leben.

Ob wir es mit einer Verfassungskrise zu tun haben, ist daher die falsche, oder zumindest eine unvollständige Frage. Entscheidend ist, dass die nun sichtbaren Schäden keine rätselhaften Ausreißer darstellen, sondern naheliegende Folgen sowohl krisenhafter als auch vermeintlich stabiler verfassungsrechtlicher Ordnungen sind. Wer sich auf die Suche nach dem exakten Kippmoment fixiert, übersieht, dass verfassungsmäßige Herrschaft fortbestehen und funktionieren kann – selbst dann, wenn ihre Entscheidungen für die Betroffenen kaum noch vom Zusammenbruch zu unterscheiden sind.

Die vergangenen zwei Monate in Minneapolis machen diese Dynamik greifbar. Mit den zunehmenden Eingriffen von ICE haben bundesstaatliche und lokale Behörden Widerspruch erhoben, Gerichte wurden angerufen, die Zivilgesellschaft mobilisierte gegen Gewalt und Straflosigkeit. Von innen betrachtet sind das keine getrennten Sphären, sondern ein einziger alltäglicher Zustand – ein Zustand, in dem verfassungsrechtlicher Schutz weder formell aufgehoben noch tatsächlich gesichert ist.

Das hat bekannte verfassungsrechtliche Argumentationsmuster aktiviert. Der Bundesstaat Minnesota und die Städte Minneapolis und St. Paul machen geltend, dass die Maßnahmen bundesstaatliche Kompetenzen überschreiten und sie einen Eingriff in die lokale Selbstverwaltung darstellen würden. Das wirft grundsätzliche Fragen des Föderalismus auf, des „commandeering“ und der Zustimmung im Lichte des Tenth Amendment. Von Minneapolis aus zeigt sich die eigentliche Verfassungskrise aber nicht vertikal, sondern dogmatisch: Ihr Schauplatz ist das Fourth Amendment.

Dieses regelt die alltäglichsten und zugleich gewaltsamsten Begegnungen zwischen dem Staat und seiner Bevölkerung: die Begegnungen mit Polizei und Sicherheitsbehörden. Das Prinzip ist bekannt: Kontrollen bedürfen eines konkreten, individuellen Verdachts, Festnahmen eines hinreichenden Tatverdachts und das Betreten einer Wohnung erfordert in der Regel einen richterlichen Beschluss. Genau hier hat sich jedoch die verfassungsrechtliche Kontinuität in eine Ermächtigung zur flächendeckenden Verfolgung verwandelt.

Einen Wendepunkt markiert die jüngste Entscheidung des Supreme Courts in Noem v. Vasquez Perdomo. Formell erließ das Gericht lediglich einen Eilbeschluss. Materiell aber interpretierte Justice Kavanaugh in seiner zustimmenden Stellungnahme „Angemessenheit“ im Sinne des Fourth Amendment auf eine Weise neu, die inzwischen faktisch Anwendung findet. Danach dürfen äußere Merkmale – ethnische Zuschreibung, Sprache, Akzent, Aufenthaltsort, Berufsart – als legitime Gründe dienen, um fernab jeder (Verdachts-) Grenze Einwanderungskontrollen durchzuführen.

Das ist keine bloße Auslegungshilfe, sondern ein verfassungsrechtlicher Mechanismus. Jahrzehntelang hielt der Supreme Court an einem fragilen Kompromiss fest: Er gewährte der Polizei erhebliche Ermessensspielräume, bestand aber darauf, dass Hautfarbe allein nie Grundlage für eine Kontrolle sein dürfe – auch wenn sich dies freilich oft durch Vorwände umgehen ließ. Kavanaugh nahm hierfür auf Brignoni‑Ponce Bezug. So problematisch dieser Präzedenzfall war, verknüpfte er die Verwendung ethnischer Merkmale als Verdachtsgrund strikt mit der räumlichen Nähe zur Grenze.

Vasquez Perdomo löst sich von dieser Einschränkung. Wo frühere Rechtsprechung versuchte, Racial Profiling von der Prüfung „objektiver Angemessenheit“ auszuklammern, erklärt die neue Lesart sie zum legitimen Bestandteil – ja zum Ausdruck „gesunden Menschenverstands“. Individuelles Verhalten tritt in den Hintergrund. An seine Stelle tritt das Raster: ein System breit angelegter, programmatischer Kontrollen, die sich nur noch auf Hautfarbe und Sprachklang stützen.

Die Dogmatik liefert das Instrumentarium, die Vollstreckung setzt es in Gang. Ohne Einsatzkräfte bleibt Rechtsprechung wirkungslos; ohne dogmatische Absicherung wird die Durchsetzung rechtfertigungsbedürftig. Vasquez Perdomo ist deshalb bedeutsam, weil es staatliche Gewalt administrierbar macht – als Teil der „normalen“, alltäglichen Rechtsordnung, nicht als Ausnahmezustand.

Auf den Straßen ist dieser Wandel spürbar. Generalverdacht führt zu Erosion – von Meinungsfreiheitfairem Verfahrenanwaltlichem Beistand –, und Gewalt lässt sich zunehmend als „angemessen“ oder gar als „notwendig“ darstellen. Die Erschießungen von Good und Pretti waren verfassungsrechtlich nicht geboten. Aber sie wurden durch diese neue Verfassungsordnung ermöglicht, legitimiert, verteidigt – und absorbiert: eine Ordnung, die lieber über ihre Grenzen debattiert, als sie durchzusetzen.

In Minneapolis erleben die Menschen diese Entwicklung nicht als dogmatische Abstraktion, sondern als ständige Anspannung: Wer wird heute angehalten? Wer befragt? Wer muss seine bloße Anwesenheit rechtfertigen? Ich schreibe das nicht nur als Rechtswissenschaftler, sondern auch als US-Bürger, der in Mexiko geboren ist – in Bezug auf meinen formalen Status bin ich sicher, in diesen Zeiten aber dennoch verdächtig. Und ich sehe, wie der verfassungsrechtliche Wandel in den Boden unseres Alltags sickert, lange bevor er vor Gericht verhandelt werden kann.

Die klassischen Rechtsmittel halten mit diesen Entwicklungen kaum Schritt. Beweisverwertungsverbote greifen erst im Nachhinein und erfassen nur einen Bruchteil der Zwischenfälle. Der Weg über die Zivilgerichte ist langwierig und oft wegen Immunität versperrt. Die Kluft zwischen verfassungsrechtlichem Versprechen und gelebter Praxis ist zu einem Abgrund geworden – und dieser Abgrund wird inzwischen selbst für Institutionen sichtbar, die sonst auf prozedurale Zurückhaltung bedacht sind. In dieser Woche veröffentlichten Wissenschaftler*innen meiner Universität (ausdrücklich in persönlicher Funktion) einen offenen Brief, der die Aktivitäten von ICE und CBP als wiederholte Verletzungen grundlegender Verfassungsgarantien bezeichnet. Seine Bedeutung ist weniger juristisch als symbolisch: Schweigen ist nicht länger vertretbar, und gewohnte Formen akademischer Vorsicht reichen in diesen Zeiten nicht mehr aus.

Widerspruch ist damit nicht verschwunden, sondern hat sich zeitlich verschoben. Gerichte und Institutionen äußern sich – naturgemäß – erst im Nachhinein: in Urteilen, einstweiligen Anordnungen und Berufungsverfahren. Die Menschen in Minneapolis wissen: Bis Einigkeit darüber herrscht, ob eine „Krise“ vorliegt, sind unumkehrbare Schäden längst eingetreten. Deshalb handeln sie jetzt: Sie dokumentieren Übergriffe, kümmern sich umeinander, widersetzen sich der Isolation. Ein verfassungsrechtlicher Erfolg ist kein Gewinn, wenn dabei Menschen verschwunden sind, Nachbarschaften zerstört wurden und die Angst das Alltagsleben längst verändert hat.

Bemerkenswert ist hier vor allem der Zeitpunkt: Menschen kommen der Vollstreckung zuvor – und zwar dort, wo die klassischen „checks and balances“ ihre Rolle längst aufgegeben haben. In diesem Geiste schreibe ich auch diesen Brief: nicht um den Zusammenbruch zu verkünden, sondern um darauf hinzuweisen, dass es für seine Diskussion zu spät ist. Die Gewalt der Bundesebene richtet sich zunehmend gegen die ohnehin Verwundbaren und dringt immer weiter ins Innere vor. Ob das Recht wieder festen Boden findet, hängt davon ab, ob Jurist*innen bereit sind, diese Dynamiken klar zu erkennen und die sich formierende verfassungsrechtliche Ordnung anzufechten, statt sich mit ihr zu arrangieren.

In Minneapolis warten wir nicht auf die Konsequenzen, um uns ihrer Prämisse zu widersetzen.

Wir haben den Artikel zunächst von einer KI so analysieren lassen, dass Sie die Essenz in Stichpunkten rasch erkennen können – inklusive unserer Bitte, die Auswirkungen der US-Praxis auf Deutschland und die nähere Zukunft in den Blick zu nehmen. Im Anschluss kommentieren wir.

Dies ist keine Dystopie, sondern eine juristische Analyse der bitteren Realität im Februar 2026.

Hier ist die korrigierte Analyse des Textes für Ihre Leserschaft, basierend auf der Faktenlage:

1. Wie verändert die Politik das Recht in den USA (Status Quo 2026)?

Die Trump-Administration (in ihrer zweiten Amtszeit seit 2025) hat das Recht nicht formal abgeschafft, sondern es durch Exekutivgewalt und eine radikale Rechtsprechung umfunktioniert.

  • Legalisierung von Racial Profiling: Der Kernbruch ist das Urteil des Supreme Courts im Fall Noem v. Vasquez Perdomo (2025). Durch die Bestätigung der „Operation Metro Surge“ hat das Gericht entschieden, dass ethnische Merkmale (Hautfarbe, Sprache) legitime Indikatoren für polizeiliches Handeln sind. Das ist eine Abkehr von Jahrzehnten der Rechtsprechung (seit Brignoni-Ponce), die Diskriminierung zumindest formal verbot.

  • Entgrenzung der Grenzkontrollen: Das Einwanderungsrecht, das früher an den Außengrenzen galt (und dort Grundrechte einschränkte), wurde ins Landesinnere (Minneapolis) verlagert. Die USA sind faktisch zu einer einzigen „Grenzzone“ geworden, in der der 4. Zusatzartikel (Schutz vor Durchsuchung) für Menschen, die „verdächtig“ aussehen, kaum noch gilt.

2. Der Unterschied: Verfassung vs. Verfasste Ordnung (am Beispiel der ICE-Einsätze)

Emmanuel Mauleón beschreibt hier präzise den Zustand im Jahr 2026:

  • Die Verfassung (Der Text): Das Fourth Amendment steht unverändert im Gesetzbuch.

  • Die Verfassungspraxis (Die Realität): ICE-Einheiten agieren in Minneapolis wie eine Besatzungsmacht. Sie kontrollieren Wohnviertel, Schulen und Arbeitsplätze basierend auf Rastern, nicht auf konkretem Verdacht. Die Erschießung der US-Bürger Good und Pretti zeigt, dass diese Praxis tödlich ist und auch jene trifft, die sich sicher wähnten.

  • Die verfasste Ordnung (Die Doktrin): Das ist der kritischste Punkt. Durch Vasquez Perdomo hat der Supreme Court diese Gewalt in die Ordnung integriert. Die Gewalt der ICE ist kein „Fehler“ im System mehr, sondern verfassungsrechtlich gedeckt („Reasonableness“). Die Ordnung dient nun dazu, staatliche Übergriffe zu verwalten, statt sie zu verhindern.

3. Auswirkungen auf das Demokratie-Ranking

Unter der aktuellen Lage (Februar 2026) ist ein Absturz der USA in den Rankings unausweichlich, real wahrscheinlich aber schon eingepreist:

  • Freedom House / The Economist: Die USA dürften ihren Status als „Vollständige Demokratie“ endgültig verloren haben. Die gezielte Verfolgung von Minderheiten und die Straflosigkeit von Tötungen durch Bundesbeamte (wie im Fall Pretti) sind Merkmale hybrider Regime oder illiberaler Demokratien.

  • Indikatoren: Besonders die Werte für „Rule of Law“ (Rechtsstaatlichkeit) und „Personal Safety“ (Persönliche Sicherheit) sind durch die Operation Metro Surge massiv eingebrochen.

4. Wie rassistisch ist die Regierung und ihr Geschichtsrevisionismus?

Der Text zeigt, dass der Rassismus der Regierung strukturell und offen geworden ist.

  • Institutionalisierter Rassismus: Es handelt sich nicht mehr um „Hundepfeifen“-Politik (Dog Whistling). Die Regierung argumentiert offen, dass „nicht-weißes Aussehen“ ein Verdachtsmoment ist. Justice Kavanaughs Meinung, dies sei „gesunder Menschenverstand“, zementiert Rassismus als juristische Norm.

  • Revisionismus: Die Regierung versucht, die Bürgerrechtserrungenschaften der 1960er Jahre (Civil Rights Era) rückgängig zu machen. Indem sie Racial Profiling als „normal“ und „notwendig“ darstellt, revidiert sie den gesellschaftlichen Konsens, dass Diskriminierung unrechtmäßig ist.

5. Auswirkungen auf Deutschland und unsere Institutionen

Das ist der wichtigste Punkt für Ihre Leser: Die USA fallen als moralischer Kompass aus.

  • Vorbildwirkung für Rechtsaußen: Die AfD und andere rechte Kräfte werden die Ereignisse in Minneapolis genau beobachten. Sie werden argumentieren: „Wenn die USA ethnische Kontrollen zur Normalität erklären, warum tun wir das in Deutschland nicht auch?“ Es droht ein Dammbruch im Diskurs über Sicherheit und Freiheit.

  • Resilienz des Grundgesetzes: Deutschland hat einen Vorteil – die Menschenwürde (Art. 1 GG) ist der oberste Wert und darf, anders als die „Reasonableness“ im US-Recht, nicht gegen Sicherheitsinteressen abgewogen werden. Zudem ist das Bundesverfassungsgericht (noch) nicht so politisiert wie der Supreme Court.

  • Warnung: Mauleón warnt jedoch davor, sich auf Gesetze zu verlassen. Auch in den USA gab es Gesetze. Wenn die Exekutive (Polizei/ICE) entscheidet, diese zu ignorieren, und die Justiz (Supreme Court) sie deckt, helfen Paragrafen nicht. Deutsche Institutionen müssen wachsam sein, dass sich eine solche „Gewöhnung“ an Diskriminierung nicht auch hier einschleicht.

6. Prognose: Die weitere Entwicklung in den USA

Angesichts der Eskalation im Januar 2026 ist die Prognose düster:

  • Föderaler Konflikt: Der Widerstand der Städte (Minneapolis) und Bundesstaaten (Minnesota) gegen die Bundesregierung wird zunehmen. Wir sehen bereits Ansätze einer Verfassungskrise zwischen den Ebenen (Bund vs. Staat), die bürgerkriegsähnliche Züge annehmen kann, wenn lokale Polizei und Bundesagenten (ICE) aneinandergeraten.

  • Widerstand der Zivilgesellschaft: Wie Mauleón schreibt, warten die Menschen nicht mehr auf Gerichte. Sie organisieren sich selbst („Community Defense“). Das bedeutet, dass der Konflikt auf der Straße ausgetragen wird – mit hohem Gewaltpotenzial auf beiden Seiten.

  • Ende der Illusion: Die USA haben sich von der Idee verabschiedet, ein Land für alle Bürger zu sein. Das Urteil Vasquez Perdomo markiert das Ende der liberalen amerikanischen Verfassungspraxis. 

Kommentar

Derzeit wirkt es, als stürze in den USA das Fundament der Weltdemokratie ein. Bezüglich der Auswirkungen, die es hat, wenn die größte Demokratie so in die Knie geht, ist das auch bestürzend.

Aber was wie eine Explosion wirkt, ist in Wirklichkeit eine Erosion. Wir haben bewusst zwei Freiheits- und Demokratierankings erwähnt, es gibt noch mehr Institutionen, die solche Faktoren messen und bewerten. Die USA sind in diesen Rankings, gleich, welches man nimmt, höchstens noch bei der wirtschaftlichen Freiheit einigermaßen vorne, ansonsten liegen sie überall hinter führenden europäischen Demokratien zurück. Und das nicht erst seit gestern. Nicht erst seit der zweiten Amtszeit von Donald Trump. Die schon in den späten 2010ern schlechten Werte haben sich während Joe Bidens Präsidentschaft nur marginal erholt. Werden sich US-basierte NGOen trauen, die USA als nicht mehr vollständige Demokratie einzustufen? Diese Frage haben wir uns schon einmal gestellt.

Wenn die Institutionen, die solche Messungen mit viel Aufwand erstellen, weiterhin ernst genommen werden wollen, werden sie das tun müssen. Was einen so großen Absturz vorerst aber verhindern könnte: Dass das Wahlsystem der USA bisher funktioniert. Wenn die Midterms im November regulär ablaufen und es keine massiven Manipulationen oder gar Einschüchterungen gibt, wenn alle ihr Recht auf Eintrag in die Wählerlisten ungehindert wahrnehmen können, dann wäre es möglich, dass die USA trotz des mittlerweile im wörtlichen Sinne wieder konstitutiven Rassismus noch als vollständige Demokratie gelten. Das wäre ein fatales Signal an andere Staaten, an die Zivilgesellschaft, an alle, die versuchen, sich den rechtsradikalen Tendenzen, die es bekanntlich auch in Europa gibt, entgegenzustellen. Der Schock wäre trotzdem groß.

Was die USA so besonders macht, ist nicht, dass die die beste Demokratie der Welt sind, das gilt schon lange nicht mehr, wenn man sie etwa mit den skandinavischen Ländern vergleicht – sondern dass sie das wichtigste Land sind, das man bisher als Demokratie bezeichnen konnte. Der Begriff wird ohnehin zu weit gedehnt, gedankenlose Journalisten plappern zum Beispiel gerne von Indien als größter Demokratie der Welt. Indien gilt in keinem seriösen Ranking als vollständige Demokratie. Also waren die USA bisher die größte Demokratie und nur sie konnten den zunehmend auftrumpfenden großen Autokratien wie China etwas entgegenstellen, was Strahlkraft hatte: Das Recht darauf, individuell nach dem Glück zu suchen, ohne dass der Staat dabei zu sehr eingreifen durfte.

Wenn aber ein gleichermaßen brutaler wie infantiler Typ namens Donald Trump dieses Modell eines erwachsenen Landes mit ähnlichen, nicht exakt gleich angewandten Rechten für alle so beschädigt, dass es auf die Stufe von Hybridsystemen fällt, in denen Menschenrechte disponibel geworden sind, in denen mit ihnen gespielt wird, wird das Auswirkungen auf Europa haben, das ist gar nicht zu vermeiden. Und natürlich ist es von der jetzigen US-Administration so gewollt.

Bisher haben wir gefordert, die EU muss hier besser werden und dort mehr Teilhabe für ihre BürgerInnen ermöglichen. Jetzt müssten wir im Grunde umschwenken und sagen: Es gilt vor allem, die Schäden zu begrenzen, die bereits sichtbar sind. Und uns den Schäden zu widmen, die entstehen werden.

Zum Beispiel, wenn im Jahr 2026 in fünf deutschen Bundesländern gewählt wird. Es ist gemäß aktuellen Umfragen gar nicht mehr abwendbar, dass die Demokratie in Deutschland verstärkt unter Druck geraten wird. Dazu trägt auch die jetzige Bundesregierung bei, welche die Demokratie nicht stärkt, sondern schwächt. Durch Rhetorik in erster Linie und ganz aktuell, aber auch durch Handeln, zum Beispiel im exekutiven Bereich der Migrationspolitik. Von der Faktenarmut der Argumente bis hin zum grenzwertigen Umgang mit Gerichtsurteilen sieht man im Kleinen schon, wie sich die bereits jetzt rechtslastige Politik hierzulande die Methoden der Trump-Regierung anschaut und abschaut. Mit einem wichtigen Unterschied: Während Trump und seine Mannschaft ein propagandistisch hochgradig wirksames „wir gegen sie“ – die noch immer weiße Mehrheit gegen die anderen – als Setting aufbaut, versucht die deutsche Bundesregierung, auch die „Autochthonen“ zu spalten, wo sie kann. Während die Trump-Regierung sich notfalls auch mit dem Establishment anlegt, kaschiert die deutsche Regierung ihre Liebedienerei diesem gegenüber mit ihrem Treten nach unten. Das US-Modell ist viel stabiler, wohingegen die Union der AfD, die sich zumindest rhetorisch anders verhält, Tür und Tor öffnet.

Der Knall bei einer Machtübernahme der ganz Rechten wird umso heftiger sein, falls sie sich auch auf Bundesebene in der Regierung etablieren können. Wir haben noch ein bisschen Zeit, bis auch Deutschland aus dem Kreis der vollständigen Demokratien ausscheiden wird. Diese Zeit sollten wir nutzen, um Kraft zu sammeln und die Zivilgesellschaft zu stärken. Wir tun das unter anderem dadurch, dass wir anhand der Vorgänge in den USA darstellen, was passieren kann, wenn man sich nicht so früh wie möglich gegen den Abwärtstrend stemmt.

In der KI-Analyse stehen einige kluge Sätze, wie zum Beispiel (was wir vorgegeben haben), dass das Grundgesetz anders strukturiert ist als die US-Verfassung und spezifisch als Grundpfeiler der wehrhaften Demokratie etabliert wurde. Wer diese Demokratie hauptsächlich schützen kann, das Bundesverfassungsgericht, sei (noch!) nicht so politisiert wie der US Supreme Court. Die Betonung liegt auch „noch“, denn auch das BVerfG wurde in den letzten Jahren gezielt konservativ besetzt und hat eine enorme Macht, wenn es um die Ausdeutung der Grundrechte geht. Außerdem wurde das Grundgesetz bereits an einigen Stellen verwässert, die aufzeigen, wie man es weiter in eine reaktionäre und demokratieschädliche Richtung umgestalten und damit die Verfassungswirklichkeit wiederum nach rechts rücken könnte. Das ist alles schon gut ausgearbeitet, dessen sind wir sicher.

Können wir aus dem lernen, was aus den USA zu uns dringt? Der entscheidende Faktor wird sein, ob die Deutschen Demokratie wirklich gelernt haben, in 80 Jahren oder 35 Jahren, je nachdem, woher sie stammen. Große Skepsis ist leider angebracht. Von demokratiefeindlichen Ansichten, die jetzt Konjunktur haben bis hin zu mangelnder politischer Bildung und erschreckender Gleichgültigkeit gibt es alles, was Deutschland von wirklich gefestigten Demokratien unterscheidet, wie sie in Westeuropa immer noch anzutreffen sind. Sollte Deutschland aber aus dem Kreis der vollständigen Demokratien fallen, vielleicht etwa gleichzeitig mit Frankreich und dessen größerer demokratischer Tradition, oder auch etwas später, wird es für die übrigen Länder schwierig werden, denn die EU wird nun einmal von diesen beiden Ländern maßgeblich ausgestaltet. Wie wird die Geschichte dann weitergehen? Werden wir das Ende der Freiheit hierzulande noch erleben? Wir können eine Prognose für die nächsten ein, zwei Jahre wagen, die eindeutige Negativentwicklung in den USA betreffend, die Ansätze europäischer Rechter, diese Entwicklung nachzubilden, die ihnen zugute kommt. Aber wir können nicht wissen, ob nicht Ereignisse eine Wende herbeiführen werden, die wir nicht kennen, ob nicht eine Gegenbewegung doch die Oberhand gewinnen wird.

Heute wünschen wir den tapferen Widerständler:innen in den USA Glück und dass sie nicht durch eskalierende Staatsgewalt ums Leben kommen.

Leitartikel der Woche: Verfassungsblog / Analyse durch KI / Kommentar: Der Wahlberliner, TH

 

 


Entdecke mehr von DER WAHLBERLINER

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Hinterlasse einen Kommentar