GModG: Fossiler Rückschritt im Heizungskeller – Das Gebäudemodernisierungsgesetz auf dem Prüfstand

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Analyse und Kommentar zum Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026

Nun ist es also raus – die Nachfolgeregelung zu einem der größten politischen Zankäpfel in den Jahren der Ampelregierung kann eingesehen und kommentiert werden. In Kraft tritt sie erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen werden.

Die emotional aufgeladene und übertriebene Kritik am Eingriff in den offenbar sehr intimen Bereich des Heizungskellers, sinnfällig oft mit „Heizungsgesetz“ bezeichnet (GEG, Gebäudeenergiegesetz) wurde mit dem GModG beantwortet, welches das GEG ablöst. Ist es handwerklich besser, moderner, zukunftsorientierter geworden? Wir schätzen die neue Regelung ein, wie sie im Moment als Entwurf der Bundesregierung vorliegt.

Einleitung: Ein Gesetz mit großem Namen und kleiner Ambition

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) verabschiedet. Der Name klingt progressiv – Modernisierung verheißt Aufbruch, Investition, Zukunftssicherheit. Doch was die Bundesregierung unter diesem Label auf den Weg gebracht hat, ist nach Einschätzung einer breiten Koalition aus Umweltverbänden, Energiewendeexperten und Handwerksorganisationen das genaue Gegenteil: ein energiepolitischer Rückwärtsgang, der fossile Heizungen auf Jahrzehnte hinaus zementiert und die deutschen Klimaziele strukturell gefährdet.[1][2]

Das Gesetz ist der direkte Nachfolger des heftig umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 und ersetzt dieses vollständig. Es wurde federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) sowie vom Bundesbauministerium eingebracht. Bevor das GModG in Kraft tritt, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.[3][2][4][1]

Teil I: Die wichtigsten Regelungen des GModG

Freie Heizungswahl – Ende der 65-Prozent-Pflicht

Die wohl folgenreichste Entscheidung des GModG ist die vollständige Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung: die Pflicht, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben (§§ 71 bis 71p sowie § 72 GEG), entfällt ersatzlos. Damit wird die bislang gültige Leitplanke für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen aufgehoben. Die Bundesregierung ersetzt sie durch das Prinzip der sogenannten Technologieoffenheit: Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasse-Pellets – aber auch Gas- und Ölheizungen – sind künftig gleichberechtigt zulässig.[5][2][4][1]

Das Betriebsverbot für fossil betriebene Heizkessel ab 2044 (§ 72 GEG) wird ebenfalls aufgehoben. Damit ist theoretisch der Weg frei, fossile Heizungen auch nach 2045 zu betreiben – also zu dem Zeitpunkt, zu dem Deutschland laut Klimaschutzgesetz eigentlich klimaneutral sein soll.[^6]

Die Bio-Treppe: Schrittweise Grüngasquote als Ersatz

Als Kompromiss führt das GModG das Instrument der „Bio-Treppe“ ein (§ 43 GModG): Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss in dieser Heizung sukzessive steigende Anteile sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Der Zeitplan sieht folgende Quoten vor:[4][1]

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 10% Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder grüner/blauer/orangener/türkiser Wasserstoff
  • Ab 1. Januar 2030: mindestens 15%
  • Ab 1. Januar 2035: mindestest 30%
  • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60%

Die verbleibenden 40 Prozent im Jahr 2040 dürfen weiterhin aus fossilem Gas oder Heizöl bestehen. Wärmepumpen-Hybrid-Systeme erfüllen bis 2035 unter bestimmten Bedingungen die Anforderungen der Bio-Treppe automatisch.[7][4]

Grüngasquote für Lieferanten

Parallel dazu werden ab 2028 Lieferanten von Erdgas und Heizöl – sogenannte „Inverkehrbringer“ – zu einer steigenden Grüngasquote verpflichtet. Damit sollen die Voraussetzungen für einen Markthochlauf von Biomethan und grünem Wasserstoff auf Erzeugerseite geschaffen werden. Auf welches Niveau diese Quote angehoben wird und in welchem Tempo, ist im derzeitigen Entwurf noch nicht abschließend definiert.[5][3]

Mieterschutz: Hälftige Kostenaufteilung

Ein wichtiges Sozialschutzelement des GModG ist die Einführung einer hälftigen Kostenteilung zwischen Vermieter und Mieter, wenn Vermieter eine neue fossile Heizung einbauen. Die Regelung greift außerhalb des GModG selbst, nämlich im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), und sieht vor:[1][7]

  • Ab 1. Januar 2028: Hälftige Teilung der CO2-Kosten und Gasnetzentgelte bei neu eingebauten Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen
  • Ab 1. Januar 2029: Zusätzlich hälftige Teilung der Mehrkosten aus den ersten drei Stufen der Bio-Treppe

Eine Härtefallklausel für Eigentümer unmodernisierter Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll sicherstellen, dass das Vermieten wirtschaftlich bleibt.[^8]

Förderungen und EU-Richtlinienumsetzung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das Förderprogramm für Heizungstausch – wird bis mindestens 2029 finanziell abgesichert. Darüber hinaus setzt das GModG die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) um, deren Umsetzungsfrist zum 29. Mai 2026 ausläuft. Zentrale EU-Vorgaben, die ins nationale Recht übernommen werden, sind:[9][4][^1]

  • Einführung des Nullemissionsgebäude-Standards für Neubauten (ab 2028 für Behördengebäude, ab 2030 für alle Neubauten)
  • Einführung einer Ökobilanzierung (Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen) für Neubauten
  • Schrittweise Einführung von Mindestenergieleistungsstandards (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude
  • Solarpflicht für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude (§ 106 GModG)
  • Anforderungen an Ladeinfrastruktur und Gebäudeautomation

Eine Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 vorgesehen, um seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu überprüfen.[^4]

Teil II: Die Pressemitteilungen im Vergleich – Zwischen Lobbyapplaus und scharfer Kritik

Die drei am selben Tag veröffentlichten Stellungnahmen, die wir im Folgenden verlinkt haben, illustrieren die tiefe Spaltung, die das GModG erzeugt – nicht nur zwischen Befürwortern und Gegnern, sondern auch über die jeweiligen industriellen Interessen hinaus.

Gebäudemodernisierungsgesetz und Neubau von Gaskraftwerken im Kabinett: Deutsche … | Presseportal
GModG: Fossiler Rückschritt statt versprochener Modernisierung | Presseportal
Gebäudemodernisierungsgesetz: DVGW begrüßt Verabschiedung im Bundeskabinett / … | Presseportal

Der DVGW: Wohlwollendes Nicken aus der Gaswirtschaft

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich als „wichtigen Fortschritt für die Wärmewende“. DVGW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Gerald Linke lobt die „Planungssicherheit“ und den „deutlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen GEG“. Der Verband – der die Interessen der Gaswirtschaft und der Gas- und Wasserinfrastruktur in Deutschland vertritt – sieht in der Bio-Treppe und der Grüngasquote eine längst überfällige Marktöffnung für Wasserstoff und Biomethan, die er als „wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor“ bezeichnet.

Allerdings formuliert selbst der DVGW einen Vorbehalt: Die geplante hälftige Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern im CO2-Kostenaufteilungsgesetz gehe zu Lasten der Gasversorgung, da sie nur auf Gas angewendet und nicht auf andere Wärmelösungen wie Strom oder Fernwärme ausgedehnt werde. Dies „widerspricht dem Prinzip der Technologieneutralität“, kritisiert Linke.

Die DVGW-Stellungnahme ist insofern aufschlussreich, als sie die Deutung der Gaswirtschaft transportiert: Das GModG ist vor allem ein Vehikel, um die fossile Gasinfrastruktur mit dem Mantel der Klimafreundlichkeit weiterzubetreiben – durch Beimischungsquoten und den Aufbau einer Grüngaslieferkette. Die eigene Wärmekostenstudie des DVGW, die im Juni 2026 vollständig veröffentlicht werden soll, legt nahe, dass eine Gasheizung mit grünem Gas je nach Gebäude und Standort wirtschaftlich konkurrenzfähig sei – was branchennahe Experten als Relativierung zugunsten des fossilen Status quo werten.

Der BNW: Klimapolitisch gefährlich und wirtschaftlich kurzsichtig

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) bezeichnet den Kabinettsbeschluss als „Schritt zurück“. BNW-Geschäftsführerin Prof. Dr. Katharina Reuter kritisiert vier zentrale Defizite:

Erstens fehle ein verbindliches Ausstiegsdatum für fossile Heizungen. Durch die Aufhebung des § 72 GEG (Betriebsverbot ab 2044) bleibe offen, wie Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreichen solle.

Zweitens sei die Bio-Treppe wirtschaftlich nicht tragfähig: Sie erzeuge Mehrkosten, die zum überwiegenden Teil von Mieterinnen und Mietern getragen würden. Bei einem prognostizierten Preisanstieg für Biomethan und Bioheizöl von über 100 Prozent bis 2040 bedeute die hälftige Kostenteilung noch immer 50 Prozent Mehrkosten im Vergleich zu heute – für 58,1 Prozent der Bevölkerung, die in Mietwohnungen leben. Anmerkung der Redaktion: Die Zahl der Haushalte in Eigentum und Miete weist ein anderes Verhältnis aus, hier geht es um die Personenzahl.

Drittens fehle die verbindliche Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Gasnetztransformation. Hauseigentümer könnten in neue Gasheizungen investieren, während Kommunen parallel Wärmenetze planen – mit dem Ergebnis teurer Parallelstrukturen.

Viertens sieht der BNW in der Bio-Treppe eine strukturelle Fehlsteuerung der Biomasse: Biomethan und Wasserstoff würden in Industrie, Schwerverkehr und für die Stromerzeugung dringend benötigt und seien zu knapp und teuer, um flächendeckend in Millionen Gasheizungen eingesetzt zu werden. Die eigene Selbstauskunft der Bundesregierung in der Kabinettsvorlage bestätige dies: Die „mittelbaren Folgen dieser Regelungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden“.

Die DUH: Rechtliche Angriffsfläche und fossile Rolle rückwärts

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht noch schärfer in die Offensive. DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz bezeichnet das GModG als „handwerklich schlecht gemacht und klimapolitisch gefährlich“ und kündigt rechtliche Schritte an: „Wir werden rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen.“

Die DUH kritisiert nicht nur das GModG, sondern stellt es in den Kontext des gleichzeitig verabschiedeten Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), das Subventionen für den Neubau von Gaskraftwerken vorsieht. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betont, das StromVKG sei ein „fossiles Subventionsprogramm im Gewand der Versorgungssicherheit“ und EU-rechtlich „höchst angreifbar“ – und weist darauf hin, dass die Energiekonzerne EnBW und RWE offenbar an der Ausgestaltung dieses Gesetzes mitgewirkt hätten.

Übereinstimmungen und Unterschiede der Kritiker

Die folgende Übersicht zeigt, wo BNW und DUH übereinstimmen und wo ihre Schwerpunkte divergieren:

KritikpunktBNWDUH
Abschaffung der 65-%-PflichtKritischKritisch
Kein verbindliches AusstiegsdatumZentrale ForderungImplizit kritisiert
Mieterschutz unzureichendDetailliert kritisiertErwähnt
Bio-Treppe als KostenfalleZentraler FokusGestreift
EU-RechtslageEPBD-Verknüpfung fehltEuroparechtliche Zweifel
Rechtliche SchritteNicht angekündigtExplizit angekündigt

Teil III: Weitere Stimmen – Breites Kritikspektrum

Die kritische Haltung gegenüber dem GModG ist keine Randerscheinung grüner Lobbyverbände, sondern zieht sich durch ein breites Fachspektrum.

DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert warnte, dass ohne klare Leitplanken für die Wärmewende „die Klimaziele im Gebäudesektor deutlich schwerer erreichbar“ seien. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) bezeichnete das GModG in einem gemeinsamen Statement führender Verbände aus Energiewirtschaft, Industrie und Handwerk als unzureichend: Die Bio-Treppe wecke „falsche Erwartungen über eine flächendeckende Bereitstellung klimaneutraler Energieträger in den Gasnetzen“. In vielen Netzgebieten sei absehbar, dass kein Biomethan verfügbar sein werde.[10][6]

Der Bundesverband Energieberater (GIH) bezeichnete die Abschaffung der 65-Prozent-Regel als „Rückschritt für die Erreichung der Klimaziele“, begrüßte aber, dass die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) direkt ins nationale Recht übernommen wurde. Der VDMA-Fachverband zweifelt indes daran, ob das GModG vor Gerichten standhält.[11][12]

Besonders relevant: Eine Umfrage unter sanierungsinteressierten Hauseigentümern ergab, dass 56 Prozent die Abschaffung der 65-Prozent-Regel negativ bewerten und knapp die Hälfte die Bio-Treppe ablehnt. Parteiübergreifend – auch unter CDU-nahen Befragten – zeigt sich Skepsis gegenüber der konkreten Ausgestaltung der Bio-Treppe.[^13]

Teil IV: Das Gesetz und die EU-Gebäuderichtlinie – Eine formale Compliance mit Substanzlücken

Die Bundesregierung betont, das GModG setze die EPBD (EU 2024/1275) „1:1 in nationales Recht“ um und gehe „nicht über das hinaus, was die Richtlinie an Anforderungen stellt“. Tatsächlich werden zentrale EPBD-Vorgaben wie der Nullemissionsgebäude-Standard für Neubauten, die Ökobilanzierung und Mindestenergieleistungsstandards für Nichtwohngebäude formal übernommen.[2][4]

Die Umsetzungsfrist der EPBD läuft zum 29. Mai 2026 ab. Allerdings weisen Kritiker auf eine klaffende Lücke hin: Die EPBD sieht für Neubauten vor, dass „keinerlei CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort des Gebäudes erlaubt sind“ – ein Ziel, das mit weiterhin erlaubten Gasheizungen und einer Bio-Treppe, die 2040 noch 40 Prozent Fossiles zulässt, strukturell schwer vereinbar erscheint. Andere EU-Länder wie Frankreich, die Niederlande und Dänemark haben die EPBD bereits ambitionierter umgesetzt.[^9]

Die DUH hat bereits auf die „rechtlichen Zweifel am Vorhaben“ hingewiesen, die eine verkürzte Verbändeanhörung zu Tage gefördert habe. Ob das GModG in seiner jetzigen Form einer gerichtlichen Überprüfung standhält, ist damit noch keineswegs ausgemacht.

Teil V: Katharina Reiche – Biografie einer Interessenverflechtung

Das GModG lässt sich nicht politisch einordnen, ohne den institutionellen Kontext seiner Entstehung zu beleuchten. Wirtschaftsministerin Katharina Reiche ist seit Mai 2025 für das BMWE verantwortlich. Ihr beruflicher Werdegang ist für die Bewertung ihrer Politik von unmittelbarer Relevanz:[^14]

  • 1998–2015: CDU-Bundestagsabgeordnete, zuletzt Parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium
  • 2015–2019: Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) – einem im Lobbyregister des Bundestags registrierten Verband, dessen Mitgliedsunternehmen maßgeblich im Gasgeschäft tätig sind und dessen Einfluss auf das GEG (das Vorgängergesetz) LobbyControl bereits kritisiert hatte[15][14]
  • 2020–2025: Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer Tochter des Energiekonzerns E.ON und einem der größten Gasnetzbetreiber Deutschlands[16][17][^14]
  • Parallel: Aufsichtsratsmitglied bei RheinEnergie AG und DEW21 GmbH[^17]

Am Tag ihrer Vereidigung als Wirtschaftsministerin war sie noch als Lobbyistin der Westenergie im Lobbyregister eingetragen. Sie bestreitet zwar, „in der Gaslobby tätig“ gewesen zu sein, doch die Transparenzplattform Abgeordnetenwatch und mehrere unabhängige Recherchen widerlegen diese Darstellung: Westenergie betreibt nach eigenen Angaben ein umfangreiches Gasnetz; der VKU ist ein eingetragener Lobbyverband für die Gaswirtschaft.[18][19][^16]

Im April 2026 enthüllte der Spiegel, dass Reiches Ministerium den Energiekonzern EnBW gezielt um Argumente für den Einsatz von Gaskraftwerken gebeten hatte – ausgerechnet denselben Konzern, der sich auf milliardenschwere Förderungen beim Bau neuer Gaskraftwerke erhofft. LobbyControl resümierte: „Die Gaslobby saß praktisch mit am Tisch“. Die Organisation Transparency Deutschland sah darin einen möglichen Verstoß gegen das Gebot, als Ministerin Partikularinteressen nicht über Gemeinwohlinteressen zu stellen.[20][21]

Kommentar: Eine Ministerin, ein Gesetz – und die Systemfrage

Das GModG ist mehr als ein technisches Heizungsgesetz. Es ist ein Testfall für die Frage, wie durchlässig das politische System Deutschlands für fossile Lobbyinteressen ist.

Katharina Reiche repräsentiert den Typus des politischen Drehtür-Effekts in besonderer Deutlichkeit: Vom Parlament in die Führungsrolle eines Gaslobbyverbands, von dort in den Vorstandssessel eines Gasnetzbetreibers, und schließlich zurück ins Kabinett – diesmal als Wirtschaftsministerin mit unmittelbarer Gestaltungshoheit über genau jene Gesetze, die das Geschäftsmodell ihrer früheren Arbeitgeber betreffen. Dass sie Gaskonzerne wie EnBW aktiv um Argumentationshilfe bat, während sie gleichzeitig die Kraftwerksstrategie und das GModG verantwortete, ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem.[22][23][20][15]

Das GModG spiegelt diese Dynamik wider: Es schützt die fossile Gasinfrastruktur auf Jahrzehnte, indem es statt eines klaren Ausstiegsdatums eine wolkige Bio-Treppe einführt, deren Umsetzung von einem Biomethanmarkt abhängt, den die Bundesregierung selbst für nicht prognostizierbar hält. Die 40-Prozent-Fossil-Hintertür bis 2040 und die Möglichkeit, auch nach 2045 Gasheizungen zu betreiben, sind keine Technologieoffenheit – sie sind Investitionsschutz für Gasnetze und fossilgebundene Geschäftsmodelle.[^6]

Die Energiewende ist kein Luxusprojekt idealistischer Klimaschützer. Sie ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit: Deutschland muss sich aus der fossilen Importabhängigkeit befreien, Industriearbeitsplätze in der Wärmepumpentechnologie sichern – während China seine Technologieführerschaft bei Wärmepumpen planvoll ausbaut – und die geopolitischen Risiken fossiler Energielieferketten minimieren. Jede fossile Investition, die heute mit gesetzlicher Billigung getätigt wird, ist eine Fehlinvestition, die in zehn oder fünfzehn Jahren die Bilanzen von Hauseigentümern und Mietern belastet, Sanierungsstaus vertieft und Klimaziele verfehlt.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag – bevor das GModG in Kraft tritt – die offensichtlichsten Schwachstellen korrigiert: ein verbindliches Ausstiegsdatum für fossile Heizungen, eine deutlich ambitioniertere Bio-Treppe mit realistischer Biomassestrategie und eine konsequentere Umsetzung der EPBD, die den Weg in die Klimaneutralität nicht durch Hintertüren verstellt. Die DUH und andere Verbände haben bereits rechtliche Schritte angekündigt – und angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Generationenpflichten beim Klimaschutz (Urteil von 2021) sind diese Drohungen substanziell.

Ein Gesetz, das „Modernisierung“ im Namen trägt, aber fossile Strukturen auf Jahrzehnte festschreibt, ist kein Fortschritt. Es ist ein gesetzgeberischer Etikettenschwindel – und ein weiteres Kapitel in der Geschichte des lobbydurchtränkten Energierechts dieser Bundesregierung.

Hinweise

Dass zum Beispiel Frankreich mit seiner Atomstromdominanz sich leicht tut, eine ambitioniertere Umsetzung der EU-Richtlinie zu vollziehen, muss in diesem Zusammenhang gesehen werden: Die EU hat Atomstrom mittlerweile als grün eingestuft, was er zumindest jenseits seiner CO2-Emissionen nicht ist. Diese Anmerkung ändert nichts daran, dass das GmodG ein Rückschritt ist und typisch für eine weiterhin strategisch an Partikularinteressen, nicht an der Zukunftssicherung im Sinne von Nachhaltigkeit, nicht an einem tragfähigen Konzept für strategische Wirtschaftspolitik, orientiert ist.

Einen Aspekt haben wir zwecks Überprüfung und Präzisierung noch einmal recherchiert:

Die Unterscheidung ist entscheidend:

Neubauten vs. Bestandsgebäude – zwei völlig verschiedene Regime

Das GModG unterscheidet scharf zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden, und der Artikel vermischt diese beiden Ebenen etwas ungenau.

Neubauten: Ja, ab 2030 gilt der Nullemissionsgebäude-Standard

  • Ab 2028: Behördliche Neubauten müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden
  • Ab 2030: Alle privaten und institutionellen Neubauten müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden

Das bedeutet, dass in neuen Gebäuden ab 2030 tatsächlich keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort mehr erlaubt sind – was mit der EPBD-Vorgabe formal übereinstimmt.

Bestandsgebäude: Hier greift die Bio-Treppe – ohne Enddatum

  • Wer in einem bestehenden Gebäude eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, fällt unter die Bio-Treppe mit den gestaffelten Quoten (10% ab 2029 → 60% ab 2040)
  • Das Betriebsverbot für fossile Heizkessel ab 2044 (§ 72 GEG) wurde gestrichen
  • Im Jahr 2040 sind noch 40% fossile Brennstoffe erlaubt – und ein Auslaufdatum darüber hinaus existiert nicht

Die eigentliche Kritiklücke liegt im Bestand

Die Formulierung im Artikel sollte also präzisiert werden: Die EPBD-Spannung besteht nicht beim Neubau (dort ist das GModG formal konform), sondern beim Gebäudebestand. Rund 80–90% aller Gebäude in Deutschland, für die eine Heizungsmodernisierung nach GModG in Frage kommt, sind Bestandsgebäude – und genau für diese Millionen von Häusern gibt es keinen fossilen Ausstiegspfad mehr. Die 40-Prozent-Fossil-Hintertür bis 2040 und das gestrichene Betriebsverbot betreffen ausschließlich diesen Bestand. Das ist die eigentliche klimapolitische Sprengkraft des GmodG.

Transparenz

Den Artikel haben wir aufgrund aktueller Pressemitteilungen und dem Stand der Diskussion zum GModG sowie unserer Auffassung von Energiepolitik und bezüglich des Lobbyismus als prägendem Treiber der Politik in Deutschland von einer KI erstellen lassen (abzüglich des Headers, Teilen der Hinweise und diesem Absatz zur Transparenz). Wir sind der Ansicht, dass der überbordende Lobbyismus die Zukunftsfähigkeit des Landes ausbremst und strategisch kluge und dem Allgemeinwohl verpflichtende politische Entscheidungen verhindert. Besonders ausgeprägt ist dies in der aktuellen Bundesregierung, in der viele Mitglieder einen starken Bezug zu mächtigen Lobbygruppen aus der Wirtschaft haben.

Quellen

  1. Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen – GModG – Baulinks – Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschloss…
  2. Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz – Gemeinsamer Gesetzesentwurf des BMWE und BMWSB sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der …
  3. Koalition kippt 65-Prozent-Regel für neue Heizungen – „Bio-Treppe … – Die schwarz-rote Koalition schafft die umstrittene 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab. Das bis…
  4. Gebäudemodernisierungsgesetz – GEG-Infoportal – Gebäudemodernisierungsgesetz
  5. Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes – CDU und SPD haben am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorge…
  6. Entwurf für Gebäudemodernisierungsgesetz – Tagesschau – Bislang gab es nur Eckpunkte – nun liegt ein Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium zum Gebäudemoder…
  7. Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz – tab.de
  8. Neues Heizungsgesetz: Vermieter sollen Hälfte der Bio-Treppe zahlen – Frist für die Umsetzung der 65-Prozent-Regelung wird bis Ende Oktober aufgeschoben. Das GEG soll dur…
  9. Gebäuderichtlinie EPBD – AGFW – Dekarbonisierung der Gebäude – die neue Gebäuderichtlinie. Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie E…
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  16. Wirtschaftsministerin: „War nie in der Gaslobby tätig“ – Politik – Wirtschaftsministerin Reiche wird eine zu große Nähe zur fossilen Energiewirtschaft vorgeworfen. Auf…
  17. Prof. h.c. Katherina Reiche
  18. Katherina Reiche (CDU) lügt über ihre frühere Gaslobby-Tätigkeit – Unterstützt unsere Arbeit ► http://www.paypal.me/JungNaiv
    Diskutiert im Jung & Naiv Forum ► http://f
  19. Wirtschaftsministerium: Katherina Reiche irritiert mit Lobby-Aussage – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche löst mit einer Aussage über ihren ehemaligen Arbeitgeber Irri…
  20. Lobbycontrol kritisiert Wirtschaftsministerin: „Reiche fällt immer wieder als Sprachrohr für die Gaslobby auf“ – Lobbycontrol kritisiert Wirtschaftsministerin Katherina Reiches Nähe zur Gas-Lobby. Ihr Ministerium …
  21. ‚Gaslobby saß praktisch mit am Tisch‘: Enthüllungen zu Kraftwerkstrategie bringen Reiche in Bedrängnis – Katherina Reiche (CDU) soll Argumente der Gaslobby für ihre Kraftwerksstrategie bestellt haben. Der …
  22. Lobby Controll: Einseitige Nähe von Ministerin Reiche zur Gaslobby … – Außerdem: Portal LTO berichtet über Rüge des Menschenrechtskommissars des Europarats an Deutschland …
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