#Mietenwahnsinn, AGHW2026, Berlin, Abgeordnetenhauswahl 2026, Deutsche Wohnen & Co. enteignen, Volksentscheid, Volksabstimmung, Vergesellschaftungsgesetz, Vermieterlobbyisten in der Politik, CDU, SPD, Die Linke, Vonovia, Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Neubau, Daseinsvorsorge, Gemeinnützigkeit, Share Deals, Anwälte, Mietpreisspiegel, Grundgesetz, Art. 15 GG, Art. 14 II GG
Die Berliner Abgeordnetenhauswahl nähert sich. Im September ist es so weit. Wir sind auch ein Meinungsmedium. Also haben wir eine politische Meinung. Sie können sie aus vielen Artikeln herauslesen. Sie können insbesondere unsere Kommentare auch als indirekte Wahlempfehlung verstehen.
Was wir normalerweise nicht tun: direkt für eine Partei werben, sogar deren Aufrufe wörtlich abbilden. Das werden wir jetzt schrittweise ändern, denn die Angriff auf die Mehrheit von uns seitens der herrschenden Politik werden immer stärker. Also setzen wir dem etwas entgegen und erklären in einem Kommentar unterhalb des folgenden Textes auch noch einmal, warum wir dieses Mal so direkt sind. Wir bilden nicht den Text der Linken der uns heute zugegangen wörtlich ab, referieren ihn aber, schreiben mehr dazu und haben den zugehörigen Spenden-Link abgebildet.
Die Mail von Die Linke, die uns heute zugegangen ist, enthält einen, der den Berliner Wahlkampf als Entscheidungsschlacht zwischen Mietenmafia plus Bundesgroßkoalition und einer linken, mieterinnenorientierten Stadtregierung darstellt – und wir würden genau an diesem Punkt wieder in unser altes „Mietenwahnsinn“-Thema einsteigen, mit dem klaren Hinweis: Die Mehrheit der Berlinerinnen – je nach Zählweise 56 bis 59 Prozent – hat sich 2021 für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen, die Politik (allen voran SPD und CDU) hat den Auftrag, diese Entscheidung in ein Gesetz zu fassen, verschleppt, ausgehöhlt und versucht nun auf Bundesebene, ihn per Gesetz zu neutralisieren.[1][2][3][4]
Er ist auch in dem überwiegend fragwürdigen bis abzulehnenden 34-Punkte-Programm der Regierungskoalition enthalten, zu dem wir uns insgesamt geäußert haben, auch über einzelne Punkte haben wir schon geschrieben.
Kurzfassung des Spendenaufrufs
- Immobilienkonzerne und „reiche Freunde aus Politik und Wirtschaft“ würden versuchen, eine linke Bürgermeisterin – namentlich Elif Eralp – im Roten Rathaus zu verhindern, weil damit die Vergesellschaftung von rund 220.000 Wohnungen nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ greifbar nahe sei.[5]
- Die „Mietenmafia“ bekomme Schützenhilfe von Bundespolitiker*innen wie Merz, Söder und Klingbeil; konkret wird eine Initiative der Bundesregierung genannt, die Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne auf Landesebene durch ein Bundesgesetz faktisch zu verbieten versucht.[3][4]
- Die Linke beschreibt den Wahlkampf als historische Weggabelung: Eine linke Stadtregierung in Berlin wäre ein Signal, dass Politik für die Mehrheit der lohnabhängigen Bevölkerung gegen CDU/AFD-Kurs und Sozialstaatsabbau durchsetzbar ist.
- Gleichzeitig warnt der Text: CDU und Wegner würden ihre gesamte Macht samt Konzernspenden mobilisieren, während Die Linke allein auf viele kleine Spenden, Plakate, Infomaterial und Haustürgespräche setzen könne.
- Der Aufruf kulminiert in einem „Es sind nur noch 74 Tage bis zur Wahl“ und bittet mehrfach um Spenden, mit dem Versprechen, damit den nötigen „Gegenangriff“ finanzieren zu können.
- Im Nachsatz wird klar benannt, dass CDU und SPD mit ihrem geplanten Bundesgesetz zur Beschränkung von Vergesellschaftung die Stimmen von rund einer Million Berliner*innen missachten, die 2021 für die Enteignung großer Wohnungskonzerne votiert haben.[2][4][1][3]
Und hier der Link: Wahlkampf: Die Linke Berlin Wenn Sie etwas für Gerechtigkeit und gegen Lobbyismus-Klassismus tun wollen, machen SIe bitte ein paar Euro locker!
Und nun zu den Grundlagen des Aufrufs und unserer klaren Positionierung, inklusive Verlinkung zur Spendenmöglichkeit:
Was 2021 entschieden wurde – und was (nicht) folgte
Beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ haben am 26. September 2021 laut amtlichem Endergebnis in Berlin 1.035.950 Personen mit „Ja“ gestimmt. Das entspricht 57,6 Prozent der gültigen Stimmen; an anderen Stellen wird, je nach Zählweise (bezogen auf alle Stimmberechtigten oder auf eine andere Basis), von bis zu 59,1 Prozent Zustimmung gesprochen. In absoluten Zahlen lag die Zahl der Ja-Stimmen klar über dem Quorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten.[1][2]
Dieser Volksentscheid war in seiner Wirkung formal „bindend im Sinne eines Auftrags“, aber nicht unmittelbar gesetzgebend – das heißt, der Berliner Senat war politisch, nicht automatisch juristisch verpflichtet, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erlassen. Statt zügig zu handeln, setzte die Berliner Politik eine Expert*innenkommission ein, die in ihrem Abschlussbericht betont hat, dass eine verfassungskonforme Ausgestaltung von Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen – insbesondere zu Entschädigung, Gemeinwohlbezug und Verhältnismäßigkeit – eingehalten werden.[6][7][8]
Trotzdem ist in den Jahren danach kein einziges Wohnungsunternehmen vergesellschaftet worden. Gerade SPD-geführte Konstellationen haben das Thema verschleppt, verwiesen auf rechtliche Risiken und Haushaltsbelastungen und dabei de facto den politischen Auftrag der Mehrheit ignoriert, um sich nicht mit der Immobilienwirtschaft und ihren Verbänden anzulegen.[9][2]
Unsere Haltung ist klar: Unter Beachtung eines fairen, transparenten Entschädigungsmodells, einer klaren Gemeinwohlorientierung und der Leitplanken aus Artikel 15 Grundgesetz ist ein Enteignungs- bzw. Vergesellschaftungsgesetz nach unserer Auffassung grundgesetzkonform – die Expert*innenkommission und zahlreiche verfassungsrechtliche Gutachten belegen, dass es hier keinen Automatismus eines Verbots gibt, sondern eine politische Entscheidung für oder gegen das Instrument.[7][9][6]
Bundespolitischer Gegenangriff auf Vergesellschaftung
Während Berlin intern debattiert, hat die große Koalition auf Bundesebene – mit CDU/CSU und SPD – zuletzt einen Schritt unternommen, der inhaltlich genau das adressiert, was der Spendenaufruf beschreibt: ein Gesetzespaket, das die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene massiv einschränken oder faktisch unmöglich machen soll. Die Koalition kündigte an, eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, die die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze“ untersagt, während sie parallel eine neue Bundes-Wohnungsbaugesellschaft als vermeintliche Antwort auf den Mietenanstieg präsentiert.[4][3]
Damit reagiert die Bundesregierung ausdrücklich auf die Berliner Debatte um Deutsche Wohnen & Co enteignen und ähnliche Initiativen, und sie tut es in enger inhaltlicher Linie mit jenen Kräften, die bereits seit Jahren vor „Signalwirkungen“ und „Investitionshemmnissen“ warnen – also exakt dem Sprachrohr der Immobilienlobby und ihrer juristischen Berater*innen. Die Botschaft: Volksentscheide und lokale Mehrheiten sind okay, solange sie nicht wirklich am Eigentumsregime großer Wohnungskonzerne rütteln.[3][4]
Wir halten das für einen doppelten Affront: gegenüber der Berliner Bevölkerung, die sich klar und mehrheitlich für Vergesellschaftung ausgesprochen hat, und gegenüber der Idee einer föderalen Demokratie, in der Länder eigene Wege in der Wohnungspolitik gehen dürfen, soweit das Grundgesetz sie nicht verbietet. Dass ausgerechnet Parteien, die seit Jahrzehnten mit der Immobilienwirtschaft eng verflochten sind und über Spenden, Verbände und Kanzleien von Share-Deals bis Mietrecht mitverdienen, nun auf Bundesebene den „Schlussstrich“ ziehen wollen, ist kein Zufall, sondern Klassenpolitik von oben.[2][4][3]
Politische Verflechtungen und Share-Deals
Die Berliner Mietenbewegung hat immer wieder darauf hingewiesen, wie eng die personellen Verflechtungen zwischen Politik, Immobilienlobby und Anwaltskanzleien sind. Share-Deals – also Konstruktionen, bei denen nicht das Haus, sondern Anteile an einer Gesellschaft verkauft werden, um Grunderwerbsteuer und teils auch Milieuschutzregelungen zu umgehen – sind dafür ein Lehrbuchbeispiel.[2][3]
Es ist in Berlin kein Geheimnis, dass es CDU-Politiker gibt, die als Wirtschaftsanwälte in Kanzleien arbeiten, die Share-Deals organisieren, welche genau solche Milieuschutzinstrumente und Umwandlungsverbote aushebeln sollten – und die heute trotzdem als Sprecher oder Fachpolitiker für Bauen und Wohnen agieren, also für ein Thema der Daseinsvorsorge, das an den Interessen der Mehrheit ausgerichtet sein sollte. Wo solche Doppelrollen nicht einmal mehr als Problem begriffen, geschweige denn sanktioniert werden, ist klar, auf wessen Seite die politische Architektur steht. Wir meinen: Wer an Modellen mitarbeitet, die öffentliche Schutzinstrumente gezielt umgehen, kann nicht glaubwürdig die Wohnungsnot der Mehrheit repräsentieren – und schon gar nicht Gesetze mitgestalten, die künftig Vergesellschaftung ausbremsen sollen.[3][2]
Mietenwahnsinn, Wahlkampf und unsere eigene Lage
Wenn wir diesen Spendenaufruf der Linken aufgreifen, dann nicht, weil wir Parteipropaganda reproduzieren wollen, sondern weil er einen Nerv beschreibt, der in Berlin längst blank liegt: Die Mieten steigen weiter, und Menschen merken es im Alltag – wie wir anlässlich unserer eigenen Mieterhöhung von 7,19 Prozent ab August 2026.
Solange die Politik die Instrumente, die tatsächlich strukturell eingreifen könnten – Vergesellschaftung großer Bestände, harte Regulierung von Mieten, Eindämmung von Share-Deals, Stärkung kommunaler Wohnungsunternehmen unter demokratischer Kontrolle, Etablierung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit – verwässert oder blockiert, wird jede weitere Erhöhung direkt in den Alltag und die Handlungsspielräume von Mieter*innen einschlagen. Die individuelle Austerität ist die direkte Folge eines kollektiven politischen Versagens, und die Frage darf gestellt werden, ob das möglicherweise gewollt ist. Denn eine Zivilgesellschaft, die finanziell kaum noch über die Runden kommt, hat kaum noch die Kapazität für den Kampf um notwendige Verbesserungen ihres eigenen Lebens.
Der Wahlkampf in Berlin wird – pointiert gesagt – zwischen zwei Linien entschieden: Wird die Stadt weiter von Kräften dominiert, die formal „Wohnungsbau für alle“ versprechen, faktisch aber die Profite der großen Bestandshalter schützen, oder setzt sich eine Konstellation durch, die bereit ist, die Entscheidung von 2021 ernst zu nehmen und ein verfassungskonformes Vergesellschaftungsgesetz mit spürbarem Umfang auf den Weg zu bringen? Dass dies rechtlich möglich ist, haben Gutachten und Kommissionsbericht gezeigt; dass die Mehrheit es will, hat der Volksentscheid belegt.[6][7][1][2]
Unsere Perspektive bleibt daher: Die Diskussion um Enteignung/Vergesellschaftung ist kein radikaler Exzess, sondern eine vernünftige Antwort auf ein Wohnungsregime, das die Kosten sozialisiert und die Profite privatisiert (zum Beispiel durch Subjektförderung, die auf das Konto der Vermieter einzahlt). Wer jetzt – ob in Berlin oder in der Bundespolitik – versucht, diese Option endgültig zu schließen, arbeitet objektiv gegen die Mehrheit der Mieter*innen.
Wenn wir aus dieser Lage heraus schreiben, schreiben wir ausdrücklich als Betroffene, nicht als neutrale Beobachter*innen. Es geht nicht nur darum, ob irgendwo ein linke Bürgermeisterin ins Rathaus einzieht, sondern darum, ob ein demokratischer Mehrheitswille von 56 bis 59 Prozent endlich politisch ernst genommen wird oder einmal mehr zwischen Lobbyarbeit, Kanzleireferaten und Bundesgesetzgebung zerrieben wird.[4][1][2][3]
Transparenz
Einleitung und Schlusskommentar stammen von uns, mit der Ausarbeitung des Artikels nach unseren Vorgaben und der Zusammenfassung des Aufrufs von Die Linke haben wir eine KI beauftragt und den Beitrag redigiert.
Quellenverzeichnis
- https://www.wahlen-berlin.de/abstimmungen/ve2021/AFSPRAES/ergebnisse.html
- https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185536.referendum-enteignungsvolksentscheid-berlin-prozent-sind-nicht-genug.html
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/reformpaket-koalition-will-verstaatlichung-von-mietwohnungen-verbieten-15785891.html
- https://taz.de/Vergesellschaftung-von-Wohnungskonzernen/!6192870/
- https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/09/berlin-enteignung-initiative-deutsche-wohnen-neues-volksbegehren.htm/listallcomments=on.html
- https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufsätze-online/online-aufsatz-5-2023.pdf
- https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf
- https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/deutsche-wohnen-und-co-enteignen/ergebnisse/artikel.1130038.php
- https://taz.de/Gesetz-von-Deutsche-Wohnen-enteignen/!6112510/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid_„Deutsche_Wohnen_&_Co_enteignen“_in_Berlin_2021
- https://www.govdata.de/suche/daten/volksentscheid-2021-uber-den-beschlussentwurf-deutsche-wohnen-co-enteignen
- https://daten.berlin.de/datensaetze/volksentscheid-2021-uber-den-beschlussentwurf-deutsche-wohnen-co-enteignen
- https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/deutsche-wohnen-und-co-enteignen/ergebnisse/wahlbuch_ve_endgueltig.pdf
- https://www.wahlen-berlin.de/abstimmungen/ve2021/AFSPRAES/downloads.html
- https://jacobin.de/artikel/der-volksentscheid-hat-gewonnen-und-geht-jetzt-erst-richtig-los-deutsche-wohnen-enteignen-volksentscheid-berlin-spd-giffey
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