Liebe Leser*innen,
heute geben wir einen Artikel von „Abgeordnetenwatch“ weiter, dies ausnahmsweise ohne Kommentar, wir verweisen u. a. auf unsere Anmerkungen hier. Zur „namhaften Kanzlei“ haben wir uns hier im Rahmen der letzten Weiterpublikation von Abgeordnetenwatch im Rahmen eines Kommentars geäußert. Unterhalb des Textes heute nur eine kurze Anmerkung.
Abgeordnetenwatch am 19.04.2020:
Wie der Bundestag Unterlagen zu Parteispenden unter Verschluss halten wollte
Seit viereinhalb Jahren verweigert uns die Bundestagsverwaltung die Herausgabe interner Prüfunterlagen zu Parteispenden – unter anderem mit einer höchst erstaunlichen Begründung: Man könne nichts herausgeben, denn es gebe keine Dokumente. Nun lässt der Bundestag über eine namhafte Großkanzlei die Sache ganz anders darstellen. Demnach existieren sogar „zahlreiche“ relevante Unterlagen. Eine der beiden Versionen muss unwahr sein. Viel spricht dafür, dass die Bundestagsverwaltung uns mit einer Falschbehauptung von einer Klage abhalten wollte.
Lizenz: Der Text auf dieser Seite steht unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-SA 4.0.
Anmerkung
Der Text wurde nachpubliziert, um die Chronologie der Klage von „Abgeordnetenwatch“ gegen die Bundestagsverwaltung wegen der Nichtherausgabe von Dokumenten zu Parteispenden einigermaßen vollständig abzubilden. Daher wissen wir schon, wie der wichtige Termin im Juni 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgegangen ist – höchstrichterlich wurde ein Schlag gegen Transparenz und Demokratie geführt. Die Kommentare zu dem Artikel vom 19.04.2020, den wir hier zeigen, sind auch sehr interessant – und gehen teilweise in die falsche Richtung: Es kommt nicht darauf an, ob Abgeordnetenwatch auch das Bundestagspräsidium eingeschaltet hat, wenn ohnehin nicht zu erwarten war, dass dieses oder dass Parlamentarier allgemein Stellung zu einem laufenden Verfahren beziehen. Aber wir schauen noch mal nach, ob von den im Bundestag vertretenen Parteien nach dem Urteil des BVerwG gegen das Auskunftsersuchen von Abgeordnetenwatch Stellungnahmen abgegeben wurden. Nett und wichtig gleichermaßen hingegen finden wir solche Einlassungen, es handelt sich ebenfalls um einen Kommentar zum Artikel. Man kann ihn ergänzend zu unserer Darstellung über die Millionenzuwendungen von Abgeordneten aus der Wirtschaft lesen, die wir am 24.08.2020 verfasst haben:
Wolfgang Nördlinger am 17.05.2020 um 17:45 Uhr
Welch unnötige Aufregung, denn unsere Abgeordneten sind „völlig unbestechlich“, denn „sie nehmen nicht einmal Vernunft an“ (Zitat von Knut Becker über den verstorbenen Minister Blüm). Wo kämen wir nur hin, wenn Parteispenden verboten wären und keine Einflussnahme durch die steuermindernden / vermeidenden Zuwendungen möglich wäre. Dann müssten die Abgeordneten auch noch die Interessen des Volkes als gewählte Volksvertreter vertreten, keine Zusatzeinkünfte durch Lobbyismus und Belohnung mit ertragreichen Jobs im Alter auf sich nehmen. Die Werbung von Frau Klöckner für KAUFLAND mit Herrn Lafer sagt alles, wo und wie wir leben.
Leider können wir als Volk laut Urban Priol den Abgeordneten keine alterssichernden Jobs anbieten und sind daher bei der Interessenvertretung deutlich im Nachteil bzw. auf der Verliererseite. In den USA ist das einfach besser geregelt: Da sitzen die Konzernmanager gleich in der Regierung und regeln alles, wie es für sie passt. Das ist reale direkte Demokratie.
*ENDE Kommentar*
TH
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