Am 1. Juni startet die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) | #Frontpage + Kommentar | #EuStA #EU #Recht #Demokratie #Gerechtigkeit

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„Ab dem 1. Juni werden europäische Staatsanwälte unter der starken Führung von Laura Kövesi gegen Kriminelle vorgehen und dafür sorgen, dass kein Euro mehr durch Korruption oder Betrug verloren geht“ – das verkündete die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová am Mittwoch. 

Klingt das nicht klasse? Endlich Gerechtigkeit bei Wirtschaftsdelikten zugunsten der Bevölkerungsmehrheit, die gar nicht die Möglichkeiten hat, Delikte der Klasse zu begehen, die von der am 1. Juni 2021 startenden Europäischen Staatsanwaltschaft verfolgt werden kann. Wie gearbeitet werden soll, erklärt dieser Artikel:

Europäische Staatsanwaltschaft startet (lto.de)

Immerhin 22 von 27 Ländern sind beteiligt, sogar diejenigen, aus denen die vermutlich größten Fälle generiert werden, Deutschland und Italien. Es geht aber nicht um das viele Schwarzgeld, das gerade in diesen beiden Staaten generiert und gewaschen wird und den jeweiligen Fiskus um Milliardeneinnahmen bringt, sondern um Delikte gegen die EU selbst, sprich, im Wesentlichen um unrechtmäßige Verwendung von EU-Haushaltsgeldern. Dafür klingt das, was nun auf den Weg gebracht wurde, ziemlich groß angelegt, doch Subventionsbetrug in Milliardenhöhe ist durchaus denkbar und Überschneidungen mit anderen Delikten durchaus möglich, insgesamt geht es um diesen Komplex:

Die EuStA soll nur einen ganz bestimmten Bereich der Kriminalität bearbeiten, nämlich grenzübergreifende Straftaten zulasten des EU-Haushalts. Dazu gehört insbesondere Umsatzsteuerbetrug, Bestechung, Veruntreuung, Geldwäsche im Zusammenhang mit gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten und die Mitwirkung an einer kriminellen Vereinigung, die Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts begeht.

Ursprünglich hatten 18 Staaten um die Einrichtung der EuStA verhandelt, nun konnten insgesamt vier mehr dafür gewonnen werden. Dass Polen und Ungarn nicht teilnehmen, ist keine große Überraschung. Wie mit diesen Ländern umgegangen werden soll, die sich immer weiter aus dem engeren Kreis der Staaten entfernen, die man als rechtsstaatlich bezeichnen kann, und dies unter dem Dach einer sogenannten Wertegemeinschaft, dafür hat die EU ohnehin bisher nicht einmal ansatzweise eine Lösung. Das einfachste wäre, den Geldhahn zuzudrehen, aber es gibt ganz praktische Gründe, die mittlerweile leider stark dagegen sprechen, und diese sind geopolitischer Natur.

Dass Irland nicht mitmacht, hat ebenfalls einen Hautgout, denn kein anderes Land außer Luxemburg profitiert so sehr davon, dass man Unternehmen zu Sonderkonditionen anziehen kann, die das nationale BIP stark anheben und die durch einen Sitz im steuervermeidungsfreundlichen Irland Zugang zum Binnenmarkt der EU erhalten. Auch die Niederlande als einer der einstigen sieben Kernstaaten der EWG, die nun auch alle mitmachen, waren anfangs skeptisch und man darf vermuten, dass ähnliche Gründe hinter dieser Skepsis steckten. Sehr schade hingegen, dass mit Schweden und Dänemark zwei der drei skandinavischen EU-Länder nicht dabei sind, denn dort herrschen vergleichsweise hohe rechtsstaatliche Standards. Die anhaltenden Bedenken dürften eher den Hintergrund haben, dass bei vorgesehener Verfahrensweise der Rechtsschutz von Beschuldigten nicht hinreichend gewährleistet ist und vielleicht auch, dass man die eigene Strafverfolgungsarbeit für hinreichend hält. Im weltweiten Korruptionsindex nehmen diese Länder Spitzenpositionen ein, außerdem sind sie aufgrund ihrer unvollständigen Integration nicht an allen EU-Haushaltstatbeständen beteiligt. Denn es handelt sich um zwei Länder, die schon bisherige europäische Integrationsschritte nicht mitgegangen sind, vor allem nicht die Einführung des Euro. Bisher hat ihnen diese gewisse Distanz zur Vollintegration übrigens nicht geschadet.

So läuft es in Sachen EuStA auf das hinaus, was Jean-Claude-Juncker, der damalige Kommissionspräsident, stark genervt von dem Gezerre um jede Integration innerhalb der damals noch 28 Mitgliedsstaaten, von denen das Vereinigte Königreich aber nicht mehr um weitere Schritte mitverhandelt, im Jahr 2017 als eines von fünf Szenarien für die Weiterentwicklung der EU vorschlug: Ein Europa der mehreren Geschwindigkeiten. Viele Diskussionen gab es, diese fünf teilweise provokativ formulierten Szenarien betreffend, sowohl die Pro-Europäer als auch die EU-Gegner hatten Gründe dafür, auch dieses Modell nicht besonders zu mögen, denn sorgt es nun für mehr Integration oder für mehr Desintegration, für Mitnahme oder Ausgrenzung? Darüber kann man nach wie vor streiten, wie auch darüber, welche Integrationsschritte sinnvoll sind. Immerhin, 22 von 27 Ländern sind  für den Start der EuStA nicht schlecht.

Ein weiterer Aspekt ist aber die Verfahrenseinheitlichkeit. Sie wird durch die neue EU-Behörde vorerst nicht gewährt. Es ist weder gelungen, sich auf einheitliche, in allen 22 Ländern anwendbare Verfahrensvorgaben zu einigen, die für alle Verfahren gelten, in welche die EuStA eingebunden ist, noch gibt es einen klar festgelegten Staat, in dem Anklage erhoben werden soll, wenn es um übernationale Vorgänge geht. Mit allen Unterschieden bei den Strafverfahren, die es innerhalb der EU immer noch gibt. Ein sehr wichtiger Punkt ist ebenfalls die vorausgehende Ermittlungsarbeit, die in keinem der mit dem hier besprochenen LTO-Beitrag verlinkten Artikel, hinreichend Erwähnung findet. Vielleicht, weil die Verzahnung in der Praxis mit der jeweiligen nationalen Exekutive, die über den Erfolg der EuStA mitentscheiden wird, derzeit nicht beurteilt werden kann. Die verlinkten Artikel empfehlen wir zur Vertiefung, weil sie das Werden der EuStA seit 2000 nachzeichnen.

Prinzipiell ist die EuStA trotz der Bedenken, die bisher nicht ausgeräumt werden konnten, ein Erfolg, der den Bürger*innen auch vermittelt werden muss. Die EU kommuniziert ihre Erfolge bisher nicht sehr konsequent, wohingegen ihre Fehler immer für populistische Schlagzeilen der rechtsgerichteten unter den nationalen Presseorganen gut sind.

Wir hoffen hingegen einmal mehr, dass die EuStA sich nicht als Papiertiger erweisen wird, dass sie rechtsstaatliche Grundsätze so hoch wie möglich und ein Auge auf deren Schutz in den nationalen Verfahren hat, wenngleich das nicht ihr prioritärer Zweck ist; mithin, dass der Rechtsweg für Beschuldigte bzw. Angeklagte nicht beschnitten wird und dass länderübergreifende Verfahren unter der Mitwirkung der EuStA so abgewickelt werden, dass sie die Verteidigung nicht behindern. Darüber hinaus ist besonders wichtig, dass die Behörde in den einzelnen 22 Staaten, sowohl die Justiz als auch die ermittelnden Stellen der Exekutive, ihren Beitrag leisten, um die bisher nicht sehr beliebte Arbeit an Fällen, die „nur“ der EU schaden, beherzter anzugehen.

Wenn man bedenkt, was mit Vermögensdelikten und den Verbrechern, die sie begehen, passiert, die auf nationaler Ebene riesige Schäden angerichtet haben, nämlich oftmals gar nichts, und wie auch die Politik darauf hinarbeitet, dass diese Delikte nicht mehr verfolgt werden können, besonders dann, wenn Banken beteiligt sind – der CumEx-Cluster lässt grüßen – wird man sicher nicht enttäuscht werden, wenn man jenseits der immer wichtigen Hoffnung eine abwartende Haltung einnimmt und das abgebildete Eingangsstatement von Frau Jourová als das ansieht, was man Menschen, die Dinge auf den Weg gebracht haben, welche wiederum engagierten Menschen zu interessanten Jobs verhelfen, auszeichnen sollte: Der Wille, tatsächlich etwas zu bewegen und nicht nur weitere Bürokratie zu produzieren.

Ein ganz wichtiger Integrationsschritt, von dem man weit entfernt ist, wäre es jedoch, die Steuergesetze in den EU-Ländern zu vereinheitlichen und damit ein großes Stück mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Eigene Steuereinnahmen für die EU könnten daraus folgen, was sie erheblich unabhängiger von den Mitgliedstaaten machen würde. Dies würde allerdings auch jene Staaten zu fairem Verhalten den anderen gegenüber zwingen, die derzeit massiv davon profitieren, dass es diese Einheitlichkeit noch nicht gibt und man sich alle möglichen Vorteile verschaffen kann, in unguter Allianz mit internationalen Konzernen, die maximal von einem 500-Millionen-Menschen-Binnenmarkt profitieren, aber keine Gemeinschaftsbeiträge entrichten wollen. Ob wir diesen besonders wichtigeren Schritt der Werdung einer wirklichen europäischen Union noch erleben werden? Durch ihn käme auch auf die EuStA viel Arbeit zu, die dann bezüglich des Anteils der Judikative vielleicht ganz auf EU-Ebene abgewickelt werden könnte.

TH

 

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