„Dann kommt die Polizei“ (Verfassungsblog + Kommentar) | Briefing 201 | Demokratie in Gefahr #Nakba #LG #Links #Rechts #Meinungsfreiheit #GG #Grundgesetz #StGB

Briefing 201 | Verfassung, Grundgesetz, StGB, Meinungsfreheit, Demokratie in Gefahr (DiG)

Als wir den Titel des dieswöchigen Verfassungsblog-Editorials lasen, dachten wir zunächst: Prima, damit können wir unsere Berichtserie über die Letzte Generation fortsetzen und freuten uns darauf, dass wir mit einer Meinung rechnen konnten, die unserer zur LG zumindest ähnlich ist, nämlich nicht so negativ, wie es interessanterweise vor allem bei der Bevölkerung, weniger bei der Presse der Fall zu sein scheint, die etwas vorsichtiger mit der Verurteilung der LG ist als die Mehrheit und als der Staat in seinem Vorgehen gegen sie.

Es geht aber um ein noch schwierigeres Thema, das es schon viel länger gibt als alle Teile der Klimabewegung, nämlich seit 75 Jahren. Es geht um die Vertreibung von Teilen der einheimischen Bevölkerung aus dem heutigen Israel vor 75 Jahren, genannt „Al-Nakba“. Es geht, anders als in einem Editorial, das wir vor einiger Zeit übernommen und kommentiert haben, aber nicht um Vorgänge in Israel und den Zustand der dortigen Demokratie, sondern um etwas, was mal wieder ganz in unserer Nähe passiert ist, in Berlin. Und das interessiert uns natürlich.

Nicht nur der Sache selbst wegen, sondern in einem Zusammenhang, der vielleicht nicht ganz den Ernst dieser Sache in ihrem eigenen Recht, wenn man so will, reflektiert. Wir kommentieren auch bewusst nicht detailliert diesen Vorgang, sondern erlauben uns, sie als Aufhänger zu verwenden für eine allgemeinere Betrachtung.

Wir möchten in diesem Rahmen auf etwas hinweisen, was wir in der Beschreibung der Wikipedia zum Herausgeber des Verfassungsblogs, Maximilian Steinbeis, gefunden haben. Er schreibt längst nicht mehr alle Beiträge zu diesem Blog, aber nach wie vor die Editorials. Die Kommentierung ist also allgemeinerer Natur, das schicken wir voraus, sie hat etwas mit der Entwicklung der Demokratie und mit dem Umgang mit dem Grundgesetz zu tun. Und nun zum heute Morgen eingetroffenen Editorial:

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Dann kommt die Polizei – Verfassungsblog

In einem Bericht der israelischen Zeitung Haaretz über die aufgelöste Nakba-Demonstration auf dem Berliner Oranienplatz am letzten Wochenende wird ein Sprecher der Berliner Polizei mit folgender Äußerung zitiert:

Explaining their entry into the crowd, Halweg said that “during the permitted demonstration, the phrase ‘From the river to the sea, Palestine will be free’ – which is banned in Germany – was shouted. The person shouting was arrested by the police. Preliminary proceedings were initiated against the man on suspicion of using signs and symbols of unconstitutional and terrorist organizations.”

Banned in Germany? Das war mir neu. Ich habe gestern nachmittag der Pressestelle des Berliner Polizeipräsidiums eine Mail geschickt mit der Frage, ob das Zitat korrekt ist, und wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage dieser Satz verboten sein soll und von welcher verfassungswidrigen und terroristischen Organisation da die Rede ist. Heute früh um 7 Uhr hat Herr Halweg mich angerufen und mir ausdrücklich bestätigt: Ja, das Zitat sei absolut korrekt und die Rechtsgrundlage sei § 86a StGB. Ah, habe ich schlaftrunken gesagt. So ist das. Verstehe. Danke sehr!

  • 86a StGB ist der Paragraph, der den Hitlergruß und das Hakenkreuz und die SS-Runen verbietet. Das Verbreiten der Kennzeichen von NS-Organisationen und rechtskräftig verbotenen Parteien und Vereinen stellt er unter Strafe, womit auch „Parolen“ gemeint sein können, etwa die Wahlsprüche von HJ, SA und SS, nicht aber beispielsweise „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“: Das, so der Bundesgerichtshofmit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts, sei ein Fantasiespruch heutiger Nazis und mit den Kennzeichen der tatsächlichen HJ bzw. SS weder identisch noch verwechselbar und deswegen nicht illegal.

Wie ist das mit dem River-to-the-Sea-Spruch? Er ist zweifellos extrem problematisch. Man kann ihn so verstehen und er wird sicherlich oft so verwendet, dass er zur Vernichtung Israels aufruft. Man kann ihn als einen Code für übelsten Antisemitismus lesen, gerade auch in Teilen der deutschen Linken, die sich der Versuchung, die deutsche Schuld am Holocaust durch primitivste Täter-Opfer-Umkehr flugs das Problem von anderen Leuten werden zu lassen, viel zu oft, viel zu lange und bisweilen mit mörderischer Konsequenz  hingegeben hat. Terrororganisationen wie Hamas oder PFLP verwenden ihn; im Verfassungsschutzbericht 2022 wird er im Zusammenhang mit Hamas und Hezbollah erwähnt (S. 77). Das sind zwar Terrororganisationen, aber – anders als etwa der „Islamische Staat“ – keine in Deutschland verbotenen Vereine. Ein Betätigungsverbot im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Dass § 86a StGB überhaupt hier ins Spiel kommt, liegt an einer Gesetzesänderung, die noch keine zwei Jahre alt ist und noch unter der GroKo kurz vor Ende der Legislaturperiode als eine Art Annex zu einem ohnehin schon laufenden und viel öffentlichkeitswirksameren StGB-Änderungsverfahren und so gut wie ohne jede öffentliche Aufmerksamkeit und parlamentarische Debatte ins Bundesgesetzblatt gehoben wurde. Seither sind Organisationen, deren Kennzeichen man in Deutschland nicht legal in der Öffentlichkeit verwenden darf, auch solche, die nicht verboten sind, aber auf der EU-Terrorliste stehen.

Ich habe noch mal angerufen bei der Berliner Polizei. Welche Terrororganisation ist es denn genau, die dieser Satz ihrer Ansicht nach kennzeichne? Stellt sich raus: keine Ahnung. Und es scheint sie auch nicht weiter zu interessieren. „Wer diesen Ausruf mal verwendet hat, entzieht sich meiner Kenntnis“, sagt mir der Sprecher. Der Satz „steht für die Negierung des Existenzrechts Israels. Und die ist in Deutschland verboten.“

Aha. Das ist doch interessant. Der Satz ist also verboten, ohne verboten zu sein.

Angenommen, man würde man ein Gesetz machen, das es tatsächlich verbietet und unter Strafe stellt, die Meinung zu äußern, Palästina solle vom Jordan-Fluss bis zum Mittelmeer frei sein: das hinzukriegen, ohne mit den für die demokratische Verfassungsordnung schlechthin konstituierenden politischen Freiheitsrechten ins Gehege zu kommen, stelle ich mir nicht trivial vor. Jedenfalls und zumindest müsste er, wenn er ein Verbot zum Schutz bestimmter konkret benannter Verfassungsgüter für erforderlich, geeignet und verhältnismäßig hält, diese Verhältnismäßigkeit vertreten und belegen und für sie als Rechtsstaat Verantwortung übernehmen.

So aber muss er gar nichts. Er verbietet ja gar keine Meinungsäußerung per se, sondern nur das Verbreiten von Kennzeichen von Terrororganisationen. So wie damals beim Thema Flaggenverbrennung wird ein Bypass gebaut, so dass die strafbare Tathandlung nicht die Äußerung einer bestimmten Meinung ist, sondern etwas anderes, was im Ergebnis aber darauf hinausläuft und hinauslaufen soll, dass die Meinung verboten ist, ohne verboten zu sein. Man muss dem Polizeisprecher wohl regelrecht dankbar sein, dass er das wenigstens mal klar ausgesprochen hat.

Solche Verantwortungs-Bypässe gibt es in der deutschen Anti-Antisemitismuspolitik allerorten, wie schon die kaum noch zu überschauende Zahl von Antisemitismusbeauftragten in EU, Bund und Ländern belegt, die in kaum bestimmtem Auftrag aller möglichen Regierungen diskurspflegend auf die öffentliche Meinungsbildung und die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen und Fördermitteln einwirken, ohne dabei direkte exekutive Machtbefugnisse auszuüben, für die sie im Rechtsstaat geradezustehen hätten. Der Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ist ja auch nur ein Beschluss, überhaupt nicht bindend, denn wäre er es, dann wäre er verfassungswidrig. Alles nur Diskurs, hebt der Staat die blütenweißen Hände. Er meint ja nur.

Aber dann kommt die Polizei.

Und marschiert in schwerer Kampfmontur mitten hinein in die friedliche jüdisch-palästinensische Demo auf dem Oranienplatz, und jüdische Demonstrant*innen, die sich darüber empören, werden von deutschen Polizist*innen, zu ihrem eigenen Schutz vor Antisemitismus vermutlich, mit physischer Gewalt zu Boden gerungen und verhaftet. Andere Demonstrationen aus Anlass des 75. Jahrestags der Vertreibung von 700.000 Palästinenser*innen aus dem heutigen Israel, arabisch al-Nakba = Katastrophe, hatte die Berliner Polizei zuvor mit der Begründung präventiv verboten, dass „jüngeren Personen der arabischen Diaspora“ wegen ihrer „Emotionalität“ das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit leider nicht anvertraut werden könne:

„Die Versammlungsteilnehmenden werden sich also zum Großteil aus jüngeren Personen der arabischen Diaspora, insbesondere mit palästinensischem Hintergrund, zusammensetzen. Zusätzlich werden sich weitere muslimisch geprägte Personenkreise, vorzugsweise voraussichtlich auch aus der libanesischen, türkischen sowie syrischen Diaspora, an dem Aufzug beteiligen. Hauptsächlich wird es sich dabei um Jugendliche und junge Erwachsene handeln. Im Hinblick auf die Teilnehmendenzahl und die wiederum zu erwartende große Zahl an jüngeren Teilnehmenden ist ein Skandieren strafbarer Parolen und zeigen verbotener Symbole zu besorgen. Diese Verstöße dürften mit steigender Emotionalität durch spontane Ereignisse im Israel/Palästina-Konflikt noch zunehmen. Zudem belegen die Erfahrungen, dass zurzeit bei dieser Klientel eine deutlich aggressive Grundhaltung vorherrscht und man gewalttätigem Handeln nicht abgeneigt ist. Bei notwendigen polizeilichen Maßnahmen ist mithin mit Unmutsbekundungen und in der Folge tätlichen Angriffen zum Nachteil der eingesetzten Polizeikräfte, auch in Form von Pyro-, Flaschen- und Steinwürfen zu rechnen.“

Über die Zumutung der Demokratie, den Anderen aushalten zu müssen, hat Sophie Schönberger kürzlich ein sehr kluges Buch geschrieben. Dass das Aushaltenmüssen von „muslimisch geprägten Personenkreisen“ mitsamt ihrer angeblichen „aggressiven Grundhaltung“ und ihren „Unmutsbekundungen“ so schwer fällt, kann viele Gründe haben, und nicht alle verdienen den gleichen Respekt. Die Sorge um die körperliche Unversehrtheit von Jüd*innen überall und zu jeder Zeit verdient natürlich jeden Respekt. Rassismus, Islamophobie und der Drang vieler deutscher Nazi-Nachfahr*innen links wie rechts, sich in ihrem israelbezogenen Philosemitismus nicht länger von den lästigen Schwierigkeiten irgendwelcher Araber stören lassen zu wollen – nicht so.

Die Zumutung des Anderen auszuhalten gelingt nicht durch Beschwichtigung, nicht durch Stuhlkreis und nicht durch rationalen Diskurs, sondern – so Schönberger – durch Begegnung. Durch die körperliche, emotionale Erfahrung, dass da auch noch ganz Andere sind als man selber, und dass sich ihre Gegenwart aushalten lässt. Das setzt öffentliche Räume voraus, in denen diese Begegnung stattfinden kann. Und öffentliche Sicherheit, damit ich mich da hintrauen, da hinaustrauen kann in den öffentlichen Raum ohne Angst um meine körperliche Unversehrtheit, und der Andere auch. Und damit eine Polizei, die diese öffentliche Sicherheit herstellt. Eine Polizei, die Begegnungen ermöglicht, nicht sie verhindert. Eine Polizei, die den öffentlichen Raum sichert, nicht ihn schließt.

Das, so scheint es, wird es aber in Berlin so bald nicht geben.

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Selbst das Weiterpublizieren von Beiträgen, die Menschen geschrieben haben, die so unverdächtig des Antisemitismus sind wie Maximilian Steinbeis, der u. a. für die FAZ und die Welt schreibt, für die philosemitischsten im Sinne von israelfreundlichsten größeren Publikationen in Deutschland, muss immer gut überlegt sein, denn da geht es auch um Möglichkeiten, Netzwerke und die Gefahr, für etwas Probleme zu bekommen, was andere sich aufgrund ihrer Stellung problemlos erlauben können: zum Beispiel eine differenzierte, sehr sachliche Kritik an der Art, wie bei uns die Meinungsfreiheit bei bestimmten Themen eben nicht nur dort eingeschränkt wird, wo es klar von der Gesetzeslage gedeckt ist, sondern gerne durch verfassungsrechtlich problematische erweiternde Anwendungen, wie Steinbeis sie beim polizeilichen Umgang mit der Nakba-Demo für gegeben hält.

Es ist mit der Grenzziehung nicht so einfach, weil Antisemitismusbekämpfung in der Tat eine Verpflichtung auch für uns in der Zivilgesellschaft darstellt, aber der oben beschriebene Vorgang ist ja auch nur ein Mosaiksteinchen, und das ist es, worauf wir im Folgenden hinauswollen. Wenn man etwas zurücktritt und sich das Mosaik im Ganzen und im gegenwärtigen Zustand betrachtet, wird man mit Erschrecken feststellen, dass dieses Mosaiksteinchen im Kern des Bildes angesiedelt ist. Das Bild zeigt, wie die Demokratie von verschiedenen Seiten unter Druck gesetzt wird.

Deswegen dachten wir auch, der Artikel handele von den jüngsten Razzien gegen die LG, nachdem wir zunächst die Überschrift des Newsletters in unserem E-Mail-Postkasten gesehen hatten.

So unterschiedlich die Maßnahmen auch sein mögen, um die es im Einzelnen geht, sie zielen auf mehr Durchgriff seitens des Staates und auf die Beschneidung der Bürgerrechte. Besonders die Meinungsfreiheit ist ganz augenscheinlich unter Beschuss. Wir sind gespannt, ob sich das im nächsten Demokratieindex bei der Bewertung Deutschlands (endlich!) niederschlagen und zu größeren Abzügen führen wird. Nun zu der Passage in der Wikipedia:

Steinbeis‘ Essay „Ein Volkskanzler“[12], in dem gezeigt wird, dass mit Geschick und Intelligenz und ohne bestehende Rechtsnormen und Gesetze zu brechen, eine Unterminierung unserer Verfassungsorgane und eine Umwandlung der deutschen Demokratie in ein System mit diktatorischen Grundzügen möglich ist, hat für viel Aufsehen gesorgt und wird – nach entsprechender Umformung – vielfach als Theaterstück aufgeführt.[13][14]

Wir kennen dieses sicher interessante Essay und das darauf aufbauende Stück nicht, aber uns fällt sofort dazu ein, dass die Verfassung selbstverständlich auslegbar ist. Dass die in ihr niedergelegten Rechte miteinander konkurrieren und selbst das eindeutig vorrangige Recht auf Menschenwürde, das in Art. 1 niedergeschrieben wurde, häufig vor allem dann zurücktreten muss, wenn es um ökonomische Belange geht, mithin um Rechte, die die herrschende Klasse für sich nutzbar machen kann. „Herrschende Klasse“ würde Steinbeis wohl nicht schreiben, er versteht sich ja, anders als wir, nicht als Linker, und das ist gut so.  

Bei dem von uns genannten Aspekt, nämlich die Verfassung aus Gründen der öknomischen Ausbeutung von Menschen immer unfreiheitlicher auszulegen, ist das aber anders, da dürfen wir auch polemisch sein, was sich beim genannten Konflikt im Nahen Osten verbieten sollte. Man darf die beiden Konflikte auch nicht im verschwörungstheoretischen Sinne miteinander vermengen, wenn man Kurs wahren und antikapitalistisch-antiimperialistisch sein und die Verfassung auch danach bewerten will, was sie ermöglichen würde, würde sie von einer anderen Politik mit anderen Akzenten vermittelt und von einer anderen Justiz anders ausgelegt. Das Grundgesetz bietet in der Tat große Spielräume in alle Richtungen und das macht es so wertvoll. Es kann, viel besser als die Politik und der Alltag es vermitteln, auf fast jede Entwicklung in der Welt reagieren. Natürlich nicht eigenständig, aber indem die politische und juristische Realität in seinem Rahmen anders gestaltet wird, als das beispielsweise aktuell der Fall ist.

Gleich, ob es um die „Nakba“-Demonstration gestern in Berlin geht, ob es um die LG geht oder um die augenfällige Ungleichbehandlung von Teilnehmern rechter Demos (sehr freundlich-begleitend seitens des Staates, auch wenn dabei zu Straftaten aufgerufen wird) und linker Kämpfe (gerne mit Gewalt). Der Staat, besonders die Exekutive, tendiert nach rechts. Das war immer schon so und liegt geradezu in der Natur der Sache, nicht nur im Kapitalismus übrigens. Es hat damit zu tun, dass er von Menschen durchsetzt ist, die sich nicht unbedingt Freiheit und die Toleranz auf ihre Fahnen geschrieben haben, sondern Macht und Durchsetzung von Macht. Allein, was die Eingriffsverwaltung an Möglichkeiten bietet, Menschen, Bürger:innen zu schikanieren, zieht autoritäre Persönlichkeiten an wie das Licht die Motten. Gleichzeitig herrscht eine auffällige Ungerechtigkeit, wenn es darum geht, sich mit jenen anzulegen, die ebenfalls mächtig sind, nämlich im ökonomischen Sinne. Da zieht der Staat oft den Schwanz ein, sodass seine Machtausübung willkürlich und sein Verhalten feige wirkt. Alle Schiefstellungen zwischen den Interessen der Mehrheit und der Macht und Privilegierung von Lobbys für kleine Minderheiten geben ein beredetes Zeugnis davon.

Es gibt alle möglichen Ziele und Ideologien, die rigide durchgesetzt werden können, mit einer daraufhin orientierten Rechtsprechung und einer willigen ausführenden Gewalt. Bei der Meinungsfreiheit geht es oft um Gruppen, die in der Ausübung derselben beschränkt werden (sollen), da kommt eher Öffentlichkeit zustande als bei der Verletzung der Rechte einzelner durch Verwaltungsakte, beispielsweise, aber wenn die Meinungsfreiheit zu sehr eingeschränkt wird, entfällt auch die Möglichkeit, die Verletzung anderer Rechte ohne Angst vor Strafe anzuprangern. Ohne die Gewährleistung der Meinungsfreiheit ist der Durchmarsch in die Autokratie sehr einfach.

Wie über den Vorgang „Nakba“-Demo seitens des Verfassungsblogs reflektiert wird, eignet sich, wie viele dar Artikel aus dieser Quelle, hervorragend, um anhand von einzelnen Ereignissen, Maßnahmen, Handlungen der Judikative oder der Exekutive darzulegen, was ein großes allgemeines Problem darstellt und wie man mit jeder einzelnen dieser Maßnahmen die Wirklichkeit im Sinne von mehr Rigidität seitens des Staates verändern kann. Wir werden am Ende festzustellen haben. Es ist nicht wie 1933, es ist eher wie in anderen Ländern derzeit: Man zweigt hier und dort etwas am eigentlich doch großen und für alle ausreichenden Quell der Demokratie, dies über Jahre und Jahrzehnte, bis die Mehrheit erstaunt feststellt, dass nicht einmal mehr ein Tropfen ins Becken der unveräußerlichen Rechte für alle gelangt. Der vielen Bypässe wegen, die für privilegierte Minderheiten oberhalb dieses Austritts gelegt wurden.

Es ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft, zu der wir auch den Verfassungsblog rechnen, dagegen zu wirken, diesen Drall nach rechts und hin zur Unfreiheit immer wieder zu kritisieren und manchmal auch die juristische Auseinandersetzung zu wagen und Öffentlichkeit herzustellen. Das Grundgesetz zu verteidigen ist leider derzeit die Aufgabe, der man sich stellen muss. Progressiver und menschenfreundlicher damit zu operieren wäre die nächste, aber das wäre eine sehr bedeutende Kehrtwende, diese sehen wir derzeit nicht als realistisch an. Wir müssen sogar aufpassen, dass die prinzipiell unverhandelbaren Bestandteile des Grundgesetzes, die Menschenwürde und z. B. das Sozialstaatsprinzip, nicht noch mehr beschädigt werden, als das gegenwärtig schon der Fall ist. Wie damit auch vom BVerfG und natürlich im Alltag umgegangen wird, das macht deutlich: Ja, man kann die Werte des Grundgesetzes aushebeln, ohne es abschaffen zu müssen. Das ist im Sinne der widerständigen Demokratie sehr besorgniserregend. Wenn wir es richtig sehen, dann hat man daran, als das GG erschaffen wurde, zwar daran gedacht, bestimmte essenzielle Normen gegen ihre formale Abschaffung zu schützen, aber nicht dagegen, dass sie in vielen, vielen kleinen Schritten immer mehr ausgehöhlt werden. Die Freiheit, die das GG meint, besteht leider auch darin, die Freiheit mehr oder weniger stark zu beschneiden oder ganz einseitig zu gewähren. Man kann den autokratischen Staat nicht von heute auf morgen einführen, wie 1933, aber man kann ihn ganz geschickt scheibchenweise einrichten.

Wir setzen deshalb noch ein kleines Zeichen und senden den vorliegenden Artikel mit dem Logo „Demokratie in Gefahr“ ins Netz, nicht mit dem für „Briefing“. 

TH


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