Update 4: AfD: Verbot der rechtsextremistischen Landesverbände +++ Verfahren der Grundrechteverwirkung gegen Björn Höcke +++ Rechtsextreme Einstellungen bei AfD-Wähler:innen +++ Umfragen +++ Geheimes Treffen von AfD-Politiker, Geldgeber und Neonazis | Briefing 408 Update 3 | PPP Politik, Personen, Parteien

Briefing 408-UD 3 | PPP, AfD, Rechtsextreme, 'Neonazis, Geheimtreffen, Potsdam, rechtsextreme Einstellungen, Björn Höcke, rechtsextremistische Landesverbände, Verbotsverfahren, BVerfG

Was haben wir bisher im neuesten Sammler zur  AfD zusammengetragen (Briefing 408)?

Wir haben zuletzt über die Möglichkeit geschrieben, gegen einzelne AfD-Politiker:innen ein Verfahren wegen Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG zu erreichen – im Wesentlichen haben wir die Petition dazu vorgestellt, die mittlerweile fast 1,5 Millionen Unterzeichner:innen aufweist. Heute gehen wir eine Stufe höher und zeigen und besprechen die Campact-Petition zum Verbot der drei ostdeutschen Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden. 

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Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

Die AfD hat einen abscheulichen Plan entwickelt: Massendeportationen von Millionen Menschen. Die Partei wird immer mehr zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie. Mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gelten bereits drei Landesverbände als gesichert rechtsextrem. Dennoch sind hier Regierungsbeteiligungen möglich. Dem müssen wir zuvorkommen. Unterzeichne jetzt für das Verbot dieser AfD-Landesverbände!

Appell-Empfänger*innen

Friedrich Merz (CDU-Parteivorsitzender)
Markus Söder (CSU-Parteivorsitzender)
Saskia Esken und Lars Klingbeil (SPD-Parteivorsitzende)
Ricarda Lang und Omid Nouripour (Parteivorsitzende der Grünen)
Christian Lindner (FDP-Parteivorsitzender)
Janine Wissler und Martin Schirdewan (Linken-Parteivorsitzende)

Die AfD radikalisiert sich immer schneller. Auf einem Geheimtreffen plante sie nun, Millionen Mitbürger*innen zu deportieren. Solche Anschläge auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dürfen nicht unbeantwortet bleiben. 

Wir stehen diesen Feinden der Demokratie nicht wehrlos gegenüber. Das Grundgesetz sieht das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien ausdrücklich vor. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei würde wahrscheinlich scheitern. Doch bei den Landesverbänden Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es gute Chancen auf Erfolg – sie werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Deswegen fordern wir: Schützen Sie unsere Demokratie. Treiben Sie ein Verbot dieser drei Landesverbände voran!

Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

 

Informationen

Worum ging es beim AfD-Geheimtreffen?

Hochrangige AfD-Politiker haben sich laut Recherchen des Investigativ-Portals correctiv Ende November 2023 mit bekannten Neonazis in einem Hotel in Potsdam getroffen. Dort haben sie Pläne für die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland geschmiedet. Alle, die eine Migrationsgeschichte haben, will die AfD  vertreiben: Menschen mit Flüchtlingsstatus und Einwander*innen ebenso wie deutsche Staatsbürger*innen, die keine deutschen Eltern haben oder sich gegen Rassismus einsetzen. Die extrem rechte Partei will ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen – und damit auch ihre Grundrechte. Das Treffen hat erschreckende Gemeinsamkeiten mit Zusammenkünften von Hitlers NSDAP vor 80 Jahren: dem Madagaskar-Plan, der die Deportation europäischer Jüdinnen und Juden auf die Insel im Indischen Ozean vorsah, und der Wannsee-Konferenz, bei der die Nazis den Holocaust planten.

Wie kann eine Partei in Deutschland verboten werden?

Das Grundgesetz stellt alle Parteien unter besonderen Schutz. Weder Parlament noch Regierung, sondern nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes aussprechen. Zuvor müssen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Verfassungsgericht einen Antrag auf das Verbot stellen. 

Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab?

Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung können das Bundesverfassungsgericht damit beauftragen, ein Parteiverbot zu prüfen. Bei dieser Prüfung, dem Vorverfahren, schätzt das Gericht auf Grundlage von Beweisen, der sogenannten „Aktenlage“, die Erfolgschancen ein. Die Richter*innen entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnen. In diesem Hauptverfahren ist für die Entscheidung, ob eine Partei verboten wird, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Richter*innen nötig.

Was spricht gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei?

Viele Verfassungsrichter*innen warnen, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei zum jetzigen Zeitpunkt scheitern könnte. Denn für ein Parteiverbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ideen verbreitet. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen dafür auch eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ nachgewiesen werden können sowie „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von [der Partei] verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint“. Das bedeutet: Es muss Beweise dafür geben, dass die AfD imstande ist, ihre rechtsextremistische Ideologie auch umzusetzen – nur dann kann sie verboten werden. 

Einen wichtigen Hinweis für die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens liefert die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden. Sie beobachten potenziell verfassungsfeindliche Akteur*innen; ihre Erkenntnisse wären in einem Gerichtsverfahren wichtige Beweise. Zur Bundespartei AfD hat der Verfassungsschutz seine finale Einschätzung noch nicht abgegeben: Er führt die Partei als „Verdachtsfall“. Gegen diese Einschätzung hat die AfD Klage eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht endgültig entschieden.

Sollte ein AfD-Verbotsantrag vor Gericht scheitern, wäre der Schaden enorm: Die Partei könnte sich dann als makellos demokratisch darstellen. Zudem ist ein solches Verfahren sehr zeitaufwändig. Zwischen Antragstellung und Entscheidung des Gerichts lägen viele Jahre – Zeit, die die AfD nutzen würde, um sich als Opfer zu stilisieren.

Warum ist ein Verbot der drei AfD-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vielversprechender?

Für die AfD-Landesverbände in diesen drei Bundesländern hat der Verfassungsschutz schon abschließend festgestellt: Sie sind „gesichert rechtsextrem“. Für den Landesverband Brandenburg und für die Bundes-AfD läuft die Prüfung noch. Im Vorverfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ob es ein AfD-Verbotsverfahren überhaupt zulässt, werden die Richter*innen sich wesentlich auf die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden stützen. Daher sehen Expert*innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich größere Erfolgschancen für ein Verbot des jeweiligen AfD-Landesverbands.

Doch auch hier müssen dem Gericht eindeutige Beweise für die verfassungsfeindlichen Ideologien und Aktivitäten der AfD-Landesverbände vorliegen. Sonst lehnt das Gericht den Verbotsantrag ab. Das ist herausfordernd, weil die Partei extreme Inhalte kaum in offiziellen Parteiprogrammen, sondern in erster Linie auf weniger öffentlichen Kanälen verbreitet. Es müssen daher viele verschiedene Aussagen von AfD-Vertreter*innen zusammenkommen, um die Verfassungsfeindlichkeit lückenlos nachzuweisen. Für diese sorgfältige Prüfung müssen die demokratischen Parteien nun sorgen, nur so gibt es eine Chance auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Das NPD-Verbot ist gescheitert – warum sollte ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Landesverbände anders ausgehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Sie sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, als Splitterpartei aber so unbedeutend, dass sie keine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstelle. Das ist bei der AfD anders, besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Die Partei liegt hier in Umfragen teilweise bei über 30 Prozent. Nach den nächsten Landtagswahlen (Sachsen und Thüringen wählen am 1. September 2024) wird eine Regierungsbildung zwar vermutlich noch ohne AfD-Beteiligung möglich sein; sicher ist dies aber nicht. Und wenn die Partei weiter an Zuspruch gewinnt, drohen bei nachfolgenden Landtags- und Kommunalwahlen sogar absolute Mehrheiten für die AfD. Die Gefahr, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele mittelfristig auch umsetzen kann, ist also durchaus real.

Welche Konsequenzen hätte ein Verbot der AfD-Landesverbände?

In jedem Bundesland, in dem die AfD vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, wird die entsprechende Landespartei aufgelöst. Es ist dann auch untersagt, Ersatzorganisationen zu schaffen – die AfD-Mitglieder können sich also nicht einfach unter einem neuen Namen wieder zusammenfinden. Die Mandate von AfD-Abgeordneten in den entsprechenden Landtagen verlieren ihre Gültigkeit und bei zukünftigen Wahlen kann die AfD auf Landes- und Kommunalebene nicht mehr antreten. Das Vermögen des jeweiligen Landesverbands wird eingezogen. 

Die Bundes-AfD bliebe von einem Verbot eines oder mehrerer ihrer Landesverbände zunächst unbeeinträchtigt. Wenn der Verfassungsschutz aber am Ende seiner Verdachtsprüfung zum Schluss kommt, dass auch die Bundes-AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, würde das Urteil zu den Landesverbänden ein bundesweites AfD-Verbot voraussichtlich deutlich aussichtsreicher machen.

Warum fordert Campact alle demokratischen Parteien auf, sich für das Verbot der AfD-Landesverbände einzusetzen?

Damit die AfD die demokratischen Parteien nicht spalten kann, ist es wichtig, dass diese sich geschlossen hinter einen Verbotsantrag stellen. Die Parteien selbst können zwar keinen Verbotsantrag stellen. Doch sie stellen fast alle Mitglieder der antragsberechtigten Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Weitere Informationen

„Geheimplan gegen Deutschland“, Correctiv Online, 10. Januar 2024

„Die historischen Vorbilder des rechtsextremen Geheimtreffens“, Spiegel Online, 11. Januar 2024

„Kann die AfD verboten werden?“, Süddeutsche Zeitung Online, 11. Januar 2024

„Das schärfste Schwert des Rechtsstaats“, Tagesschau Online, 5. Januar 2024

„Wehrhafte Demokratie“, Essay von Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff im Verfassungsblog, 13. Oktober 2023

Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

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Diese Petition hat bisher ca. 440.000 Unterstützer:innen gefunden, diejenige gegen Björn Höcke 1,5 Millionen, diejenige für ein komplettes AfD-Verbot über 700.000.

Beeindruckend ist die Ausführlichkeit und Informationsdichte in der obigen Petition, die somit auch ein Element der politischen Bildung darstellt. Trotzdem hatten wir, als wir sie zum ersten Mal gelesen haben, Vorbehalte: Alle, die ohnehin das Narrativ von der Benachteiligung des Ostens pflegen und in der vorhandenen Demokratie keine echte Demokratie erkennen wollen, bekämen Wasser auf die Mühlen, wenn man nur drei ostdeutsche Landesverbände verbieten würde. Ein Prüfverfahren für einen westdeutschen Verband ist uns hingegen bisher nicht bekannt, auf den ein Verbotsentscheid ebenfalls angewendet werden könnte. Der Spin, der sich nach einem Verbot der drei erwähnten Landesverbände der AfD ergeben würde, ist voraussehbar: Eine neue Diktatur von Systemparteien im Osten und das Verbot der systemkritischen Alternative.

Warum haben wir doch unterzeichnet?

Wir werden das Für und Wider, auch ein Verbot der Bundespartei betreffend,noch ausführlicher besprechen, aber wenn wir ein komplettes Verbot  mittlerweile wieder befürworten, dann kann nichts anderes für die drei Landesverbände gelten, die bereits als gesichert rechtsextrem eingestellt sind. Wir befürworten nach den jüngsten Entwicklungen ein Verbot auch der Bundespartei. Zwischenzeitlich tendierten wir mit „unentschieden“, mit einem leichten Schlag hin zur rein politischen Bekämpfung der AfD. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass die übrigen Parteien unfähig sind, die AfD mit besserer Politik aufzuhalten und die Gefahr besteht, dass auch sie nach rechts tendieren, um der AfD auf diese höchst plumpe Art und Weise Wähler:innen abzunehmen. Erste Anzeichen dafür gibt es schon, sie werden selbst unter der Ägide der Ampel-Koalition in Recht gegossen. Nach einem Regierungswechsel hin zur Union als führender Regierungspartei, der aktuell wahrscheinlich ist, würde sich dieser Trend verstärken. Wie schon bei der Besprechung der Höcke-Petition dargestellt, würde die AfD das gesamte politische System nach rechts verschieben und immer einen Zahn zulegen, wenn die anderen versuchen, ihr nachzueifern. Die Grenzen dafür können nach unserer Ansicht nur noch durch die Justiz einer wehrhaften Demokratie geschützt werden.

Die Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit. Sie sind aber nicht die politische Willensbildung selbst, sondern drücken einerseits den Bevölkerungswillen aus, sofern sie das tatsächlich tun, haben sich aber auch der Verfassung gegenüber verpflichtet zu fühlen. Wenn beides gegeneinandersteht, hat die Verfassung Vorrang. Das bedeutet auch, dass Rechtswähler:innen eben ihre politische Heimat verlieren, wenn sie sich mit der Wahl einer gesichert rechtsextremistischen Partei gegen die Verfassung stellen. Das wird in weiten Teilen des politischen Spektrums entweder nicht verstanden oder bewusst in Kauf genommen (Union, FDP, BSW, Freie Wähler, aber auch Teile der übrigen Ampelparteien SPD und Grüne).

Aus der Bundesregierung wird schon deshalb nicht ohne Weiteres ein Verbotsantrag kommen, gleich ob für die drei ostdeutschen Landesverbände oder für die Bundespartei, weil an ihr die FDP beteiligt ist, von der wir begründet (siehe „Thüringen 2020“) vermuten dürfen, dass sie künftig mit der AfD zusammen in eine Koalition gehen könnte. Gleiches gilt für die Union, nicht für die übrigen Parteien, die das explizit und bisher glaubwürdig ausgeschlossen haben. Bei der CDU gibt es zwar die sogenannte „Brandmauer“, aber diese halten wir (siehe auch hier den eben erwähnten Vorgang, aber auch kommunale Zusammenarbeit mit der AfD) für ziemlich brüchig.

Die sogenannten demokratischen Parteien wollen die Demokratie nicht schützen, also muss sich die Zivilgesellschaft dafür engagieren. Sie tut das gerade mit den drei Petitionen und mit vielen Demonstrationen überall in der Republik. Das ist nicht nur richtig, wir finden, es müssten mehr sein. Vor einigen Jahren hat „unteilbar“ in Berlin mehr als 200.00 Menschen auf die Straße gebracht. So vielen von uns sollte auch der Bestand der Demokratie etwas wert sein. Wird sie zerstört, brauchen wir uns über den Zusammenhalt der Gesellschaft keine Gedanken mehr zu machen, denn er wird unmöglich zu bewahren oder gar zu verbessern sein, wenn eine Autokratie immer weitere Ausschlüsse vornimmt, wie die AfD es plant und mindestens ein Drittel dieser Gesellschaft das unterstützt.  

Demokratie muss immer neu ausverhandelt werden und der Schutz der Grundrechte gilt für alle, auch für Minderheiten. Eine erschreckend große Zahl von Menschen hat das nach mehr als 75 Jahren oder 33 Jahren noch nicht verstanden. Der Zerstörungswut dieser Menschen darf nicht Raum gegeben werden. In der Petition wird an die „Wannseekonferenz“ von 1942 erinnert, auf der die „Endlösung“ beschlossen wurde. Angesichts des Tagungsorts Potsdam für das Geheimtreffen, das „Correctiv“ recherchiert hat und das die Diskussion um ein AfD-Verbot (richtigerweise) neu entfacht hat. Uns kam der Vergleich bereits in den Sinn, bevor wir die Petition gelesen haben. Menschen, die es okay finden, dass es wieder in diese Richtung geht, in Deutschland, haben ihre Teilnahme an einer Demokratie verwirkt, die aus den Erkenntnissen der Barbarei des NS-Regimes so aufgestellt wurde, dass das „Nie wieder“ nicht nur ein Lippenbekenntnis darstellt, sondern zum aktiven Handeln der Schutzorgane dieser Demokratie zwingt, wenn Gefahr für diese Demokratie besteht.

Wir halten es nach wie vor für falsch, dass das BVerfG die NPD nicht verboten hat, aus der damals neuen Erwägung heraus, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben muss, sondern auch aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgeht in einer Weise, die tatsächlich eine Gefahr darstellt. Das hat man bei der NPD aufgrund ihrer geringen politischen Relevanz verneint; viele Beobachter:innen glauben, dieser Wandel in der Rechtsprechung sei der Tatsache zu verdanken gewesen, dass die NPD von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes unterwandert war und es im Wege eines Verbotsverfahrens zu unangenehmen Erkenntnissen über die Arbeit derer gekommen wäre, die die Verfassung schützen und nicht rechte Parteien befeuern sollen.

Das Problem, das sich jetzt stellt, ist also, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben muss, sondern auch in der Lage sein muss, sie umzusetzen. Die Gegenargumentation in einem Verfahren könnte unter anderem darauf hinauslaufen, dass auch die AfD letztlich an die Verfassung gebunden ist und sie nicht aushebeln kann. Das BVerfG hat also sich selbst und uns allen das Verbot einer Partei erschwert, die erkennbar verfassungsfeindliche Ziele hat. Dies zu einem Zeitpunkt, als das AfD-Problem schon sichtbar war und man es beim NPD-Verbot hätte mitbedenken müssen. Denn eine Verfassung schützt die Demokratie nur solange, wie sie nicht unterlaufen oder gar mit einer rechten Mehrheit so geändert wird, dass der Grundrechteschutz immer restriktiver ausgelegt wird. In manchen Bereichen war das leider in den letzten Jahrzehnten schon so. Das BVerfG  hat einiges durchgelassen, was wir im Sinne des Geistes der Väter dieser Verfassung für ziemlich fragwürdig halten.

Je mehr aber eine Verfassung ohnehin nach rechts interpretiert wird, desto schwieriger wird der Schutz des Kerns dessen, was sie einmal dargestellt hat, in den Hochphasen der deutschen Nachkriegsdemokratie. Wir können uns gut vorstellen, dass ein AfD-Verbot unter diesen Bedingungen schwierig wird. Aber wir haben diese Bedingungen nie befürwortet und der Aushöhlung der Demokratie nie das Wort geredet, deswegen verstehen wir unsere Unterschrift so, dass wir nicht dem Druck von rechts das Wort reden wollen, der diese Verfassung auf jeden Fall weiter beschädigen wird, am meisten aber, wenn man die AfD immer weitermachen lässt. Was dabei herauskommt, sieht man schon jetzt: Alle, die eine fortschrittliche, moderne Gesellschaft wollen, müssen immer mehr aufpassen, dass sie nicht angegriffen werden und die AfD droht ihnen mit der „Remigration“, was in dem Fall ohnehin ein Fehlbegriff ist, weil auch Menschen betroffen sein könnten, die deutsche Wurzeln haben, wie das bei uns der Fall ist. Wir glauben nicht daran, dass das einmal kommen könnte, aber es geht uns jetzt um die vielen Mitbürger:innen, die hier einen Platz gefunden haben und dieses Land bereichern. Wir stellen uns gerade vor, es wäre mehrheitlich von AfD-Anhänger:innen bevölkert und den kulturellen Rückschritt, der damit verbunden wäre.

Und die Tatsache, dass es keine freie Meinungsäußerung mehr geben würde, keinen Minderheitenschutz, keine Sicherheit mehr in irgendeiner Form für irgendwen, der nicht der AfD-Ideologie folgt.

Es gibt leider noch einen Grund, warum wir das Verbot – nicht leichten Herzens – befürworten, und das ist die Schwäche der aktuellen Bundesregierung. Sie ist so sehr im Tief und in ihren Verstrickungen gefangen, dass sie dem Rechtsdrall Vorschub leistet, zulasten der Verfassung und der Demokratie. Wir wollen nicht mehr unterscheidne, wer die AfD angeblich noch als Protestpartei anschaut und sie deswegen wählt und wer verfestigte rechte Einstellungen hat, denn im Ergebnis macht das gar keinen Unterschied: Im Osten werden alle anderen Parteien zusammengehen müssen, um die AfD zu stoppen, und das ist ein weiterer Schaden für die Demokratie, der 2028 ff. zu absoluten Mehrheiten für die AfD führen könnte. So weit darf es nicht kommen. Das heißt auch, dass die Uhr tickt, denn ein Verbotsverfahren für die gesamte Partei würde etwa vier Jahre dauern, wie es oben heißt. In der Zeit würde allein der Lauf des Verfahrens die AfD stärken. Auf jeden Fall muss ein solches Verbot vor den  Landtagswahlen 2028-2029 ausgesprochen sein.

Das politische Risiko ist enorm, keine Frage. Aber nichts zu tun, wäre jetzt die falsche Antwort, wäre eine vorzeitige Kapitulation, die etwa folgende Begründung hätte: Weil man befürchtet, dass das Verfahren die AfD zwischenzeitlich stärkt, ergeht man sich lieber gleich in Fatalismus und versucht gar nicht erst, die Demokratie zu schützen. Erinnert uns ein wenig an den russischen Angriffskrieg in der Ukraine: Wieso eine vorgeblich verlorene Sache verteidigen? Die Macht gewinnt, nicht das Recht.  Vermutlich wird das dort so sein, aber es muss nicht für eine 75 Jahre alte Demokratie gelten.

Kein Wunder indes, dass von Putinisten in Deutschland Widerstand gegen ein AfD-Verbot kommt, es passt ja auch von den politischen Ansichten her. Menschen, die diesen Machthaber unterstützen, sind keine Demokraten. Das gilt auch in Richtung auf Verbotsgegner und Putinfreunde in gewissen neuen politischen Gruppierungen, die aber so gar nicht mit der AfD zusammengehen wollen. Ob das am Ende hält, wenn es relevant wird, darauf sind wir ebenso gespannt wie bei der Union und der FDP.

Unser Gefühl ist, dass die Demokrat:innen in Deutschland es selbst versuchen und die Politik dorthin bewegen müssen, auf der Straße, aber auch durch Millionen von Unterschriften. Es wäre leichter, wenn die aktuelle Regierungspolitik überzeugender wäre, man sich voll hinter sie als Beweis für eine gut funktionierende Demokratie stellen könnte, aber wir können es uns nicht aussuchen. Die Politik schützt die Demokratie nicht von selbst, was ihre Aufgabe wäre, um sich selbst zu erhalten. Wir haben uns das nicht so leicht gemacht, aber wir haben schon vor einigen Tagen die obige Petition unterschrieben diejenige auf Grundrechteverwirkung nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke ebenso und werden auch die Petition für ein Gesamtverbot der AfD unterstützen. Uns wäre es lieber, der Angriff auf die Demokratie wäre politisch abzuwehren, ohne diesen Weg gehen zu müssen, aber verlassen wollen wir uns darauf nun nicht mehr. Die Entwicklungen und Enthüllungen der letzten Zeit sind ein zu deutliches Warnzeichen.

TH

Kann man die AfD politisch bekämpfen oder muss es doch darum gehen, die Demokratie durch Verbote zu schützen? Falls Letzteres, wer oder was soll verboten werden? Derzeit gibt es diesbezüglich  drei Linien:

  • Das Bundesverfassungsgericht soll die gesamte Partei als verfassungsfeindlich einstufen und verbieten. 
  • Die bereits als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen verboten werden.
  • Einzelne Personen, die gesichert verfassungsfeindliche Inhalte verbreiten, sollen Grundrechte verlieren, wie zum Beispiel das passive Wahlrecht. Dazu stellen wir heute eine Petition vor, die sich gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke richtet.

Petition:

An: Bundeskanzler Olaf Scholz / die Fraktionsspitzen der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages: R.Mützenich (SPD), F.Merz (Union), K.Dröge&B.Haßelmann (Die Grünen), C.Dürr (FDP), D.Bartsch (Die Linke)
Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!

Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt.

Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Aber die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben im Bewusstsein der Erfahrungen während der Weimarer Republik Instrumente bereit gelegt, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren: Neben einem kompletten Parteiverbot auf Landes- oder Bundesebene ist die „Grundrechtsverwirkung“ nach Artikel 18 des Grundgesetzes eine gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde, jüngst thematisiert von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin und Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff sowie Heribert Prantl, ehemaliges Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, Kolumnist und Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld [4], [5].

Die Grundrechtsverwirkung beinhaltet, dass demjenigen die Inanspruchnahme einzelner Grundrechte entzogen werden kann, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ [6]. Ein Antrag auf Verwirkung der Grundrechte kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Fall über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.

Darüber hinaus kann im Zuge der Grundrechtsverwirkung für deren Dauer auch das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden (§39 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, BVerfGG). Und genau dies muss passieren, damit Björn Höcke der freiheitlichen Demokratie keinen weiteren Schaden zufügen kann.

Warum ist das wichtig?

Dieses Jahr wird in Thüringen gewählt. Und es besteht die Gefahr, dass die AfD nach dieser Wahl die stärkste Kraft im Landtag von Erfurt sein wird. Dieser Landesverband wurde im März 2020 vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Im März 2021 wurde der Thüringer AfD-Landesverband zum erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekt erklärt und im Verfassungsschutzbericht 2022 Freistaat Thüringen liest man: „Der AfD Landesverband Thüringen ist (jedoch) eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Landesverband vertritt seit Jahren Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Im Berichtszeitraum ist keine politische Mäßigung eingetreten. Im Gegenteil gelten die unter den genannten Begriffen zusammengefassten verfassungsfeindlichen Positionen, die sich in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes.“ [1].

An der Spitze des Thüringer AfD-Landesverbandes steht prominent Björn Höcke. Sein Einfluss in der Bundes-AfD ist ebenfalls zentral. Höcke hetzt gegen die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung, die Erinnerungskultur in Bezug auf den Holocaust und Menschen mit Migrationshintergrund.

Er bezeichnet das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ein „Denkmal der Schande“ [2] und fordert im gleichen Zusammenhang eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Er schwadroniert von dem „bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“ [3]. Auch was er zukünftig vorhat, teilt er unverblümt mit: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“ [3]. Dies alles sagt ein Faschist. Dass man ihn so nennen darf, hat das Verwaltungsgericht Meiningen bereits im Jahr 2019 festgestellt.

Wir fordern, dass insbesondere die Bundesregierung aktiv wird und beim Bundesverfassungsgericht im Fall Höcke einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt.

Hier können Sie unterschreiben!

Quellen:

[1] Verfassungsschutzbericht 2022, Freistaat Thüringen, Pressefassung
[2] Rede vom 17.01.2017 auf der Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) in Dresden
[3] In „Nie zweimal in denselben Fluss“, Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig, 21.06.2018, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung
[4] Das Politikteil, Zeit Online, „Kann man die AfD verbieten? Sollte man sie verbieten?“
[5] „AfD. Ein Fall für Artikel 18“, Kolumne von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 2. November 2023
[6] Artikel 18 GG

Wie die Unterschriften übergeben werden? Persönliche Übergabe.

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Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es ein erfolgreiches Verfahren nach Artikel 18 GG, aber es wurde auch selten versucht, eines auf den Weg zu bringen. Über diese bisher wenig bekannte Möglichkeit, gegen einzelne Verfassungsfeinde vorzugehen, las ich erstmals vor wenigen Monaten im Verfassungsblog und fand die Idee damals etwas schräg, weil auf diese Weise eine ganz Welle von Einzelverfahren gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde ausgelöst werden müsste,  um einen tatsächlichen Effekt im Sinne des Schutzes der Demokratie zu erzielen.

Aber die Lage hat sich nicht nur weiter verschärft, wir können uns auch  mehr und mehr mit der Idee anfreunden, dass diejenigen in der AfD gestoppt werden sollten, die sich besonders hervortun mit rechtsextremistischem Gedankengut. Wie eben Björn Höcke. Höcke ist nicht irgendwer, sondern die prominenteste Figur des ehemaligen „Flügels“, des besonders rechten Teils der AfD und  hat seine Positionen nie aufgegeben oder wenigstens so revidiert, dass man sie als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnen könnte. Die Wähler:innen der AfD mögen ihn gerade deswegen, weil er die Verfassung und die Demokratie angreift. Selbstverständlich muss man die AfD politisch bekämpfen, aber was, wenn das nicht ausreicht, um die Demokratie zu sichern? In letzter Zeit ist eben viel passiert, wie etwa die Correctiv-Recherche, die wir oben verlinkt haben, der Ausgangsartikel ist auch unten angehängt. 

Deswegen haben wir die Petition unterschrieben, die sich eines besonders regen Zuspruchs erfreut (1.373.000 Unterschriften am 18.01.2024, 17:00 Uhr).

Vermutlich wird sie deshalb so herausragend angenommen, weil sie  als einen minderen Eingriff in die demokratischen Rechte aller angesehen wird als das Verbot einer Partei im Ganzen oder ihrer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gliederungen. Höcke unwählbar zu machen, wäre ein Anfang und vermutlich wäre ein Verfahren dieser Art schneller abzuschließen als ein Großverfahren gegen die gesamte AfD, das, so mittlerweile der Stand unserer Erktenntnisse, unmöglich vor den Wahlen im Osten im Spätsommer 2024 beendet sein  kann. Das bedeutet auch, dass eine Partei verboten werden muss, die dann möglicherweise ein Drittel der Wähler in diesen Bundesländern hinter sich vereinigen kann. Trotzdem, das werden  Sie in weiteren Updates nachlesen können, befürworten wir mittlerweile (wieder) ein Verbot. Dem Verbot der gesamten Partei steht aber ein Verfahren gegen Björn Höchke nicht entgegen, sondern wäre ein deutlicher erster Schritt mit Wirkung nach außen dahingehend, dass er Auftrag der Verfassungsgeber von 1948, eine wehrhafte Demokratie zu erschaffen, ernstgenommen wird. 

Die politische Auseinandersetzung hingegen läuft mittlerweile in die Richtung, dass andere Parteien versuchen, der AfD nachzueifern, besonders die Union, und damit schafft auch sie einige Sargnägel für die Demokratie herbei. Die AfD kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss auch in Bezug auf ihre Wechselwirkung mit anderen Parteien im System unter die Lupe genommen werden. Der Schaden, den sie anrichtet, geht längst über ihre eigenen Umfragewerte hinaus und viele schwache und opportunistische Politiker:innen auch aus anderen Parteien haben keine Bedenken, diesen Schaden zu erhöhen.

Was nützt es ihnen? Bisher nichts, denn die AfD konnte immer ein Stück nach rechts rücken, wenn die anderen rechten Parteien versuchten, sie zu imitieren. Dieser anhaltende Rechtsdrift muss gestoppt werden. Wenn die „Altparteien“ dazu nicht in der Lage sind, eben durch die Justiz. Das erste gelungene Verfahren nach Art. 18 GG gegen einen besonders scharfen Rechten in der AfD wäre auf jeden Fall eine Ermutigung zum Weitermachen im Kampf gegen rechts für aufrechte Demokrat:innen und zum Nachdenken für Politiker anderer Parteien, die sich an die AfD-Parolen anbiedern. Es hat einen weiteren Vorteil: Man kann die Grundrechte der betreffenden Person gezielt in Bezug auf ihr antidemokratisches Wirken, mithin auf ihre politische Betätigung  einschränken, ohne ihre übrigen Grundrechte anzutasten. 

Eine Sache beschäftigt uns, das wollen wir nicht verschweigen: Wieso konnte Höcke bisher nicht nach den Straftatbeständen verurteilt werden, die im StGB für bestimmte Äußerungen wie Volksverhetzung oder Holocaust-Leugnung vorgesehen sind? Vermutlich, weil er bezüglich dieser Straftaten immer haarscharf innerhalb der Grenzen des Legalen geblieben ist.  Hier ein Überblick über die politischen Straftaten im deutschen Recht, der auch zeigt, warum man verfassungsfeindlich reden kann, ohne einen Straftatbestand zu erfüllen. Die Hürden für diese Straftatbestände sind in der Regel auf Tatbestandsebene sehr hoch und greifen nicht alles auf, was eine verfassungsfeindliche Äußerung sein kann. Allerdings wäre es eine gute Sache, wenn dem Verfahren nach Art. 18 GG ein erfolgreiches Strafverfahren gegen Höcke vorausgehen würde. Es wäre eine Untermauerung der Gründe der Grundrechteentziehung.

Wir wollten das vorliegende Update schon vorgestern zeigen, aber die We-Act-Seite war so überlastet, dass wir nicht unterschreiben konnten. Das haben wir jetzt nachgeholt.

Untenstehend die bisherigen Updates und der Ausgangsartikel.

TH

Nachdem wir zuletzt die aktuellen Umfragewerte für die AfD in den Fokus gerückt haben, heute ein Schlaglicht auf die Einstellungen der AfD-Wähler:innen – und der Gesamtbevölkerung:

Rechtsextreme Positionen finden Anklang bei AfD-Wähler:innen

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

In drei Bundesländern gilt die Afd als gesichert rechtsextrem. Dazu zählt auch der Landesverband Thüringen unter seinem Vorsitzenden Björn Höcke. Eine aktuelle Petition fordert nun, dass Höcke zum Schutz der Demokratie die Grundrechte entzogen werden. Dass rechtsextreme Einstellungen nicht nur innerhalb der Partei weit verbreitet sind, zeigt eine Infratest-dimap-Umfrage im Auftrag der ARD.

Deren Ergebnisse zeigen, dass solches Gedankengut bei AfD-Anhänger:innen deutlich anschlussfähiger sind als in der Gesamtbevölkerung. So stimmten mehr als die Hälfte dieser zu, dass Ausländer:innen bei Arbeitsplatzmangel in die “Heimat” zurückgeschickt werden sollten. Unter allen Befragten erhielt diese Meinung mit 25 Prozent von allen abgefragten die größte Zustimmung. Überdies zeigen die AfD-Wählerinnen auch einen ausgeprägten Nationalismus, da rund 44 Prozent die Leistungen der Deutschen deutlich über die anderer Völker stellen.

Zu der sozialdarwinistischen Auffassung von “wertvollem und unwertem Leben” wie sie im Nationalsozialismus existierte, bekennt sich rund ein Drittel der befragten AfD-Wähler:innen. Ebenfalls ein Drittel will auch gute Seiten an der NS-Zeit sehen. 39 Prozent würden eine Diktatur auch heute noch befürworten. Trotz hoher Zustimmungswerte zu den vorher genannten Positionen, ist der Glaube an eine Verschwörung jüdischer Eliten mit “nur” 19 Prozent vergleichsweise gering.

Die obige Grafik zeigt eine deutliche Affinität der AfD-Wähler:innen zu rechtsextremen Einstellungen. Bedacht werden sollte dabei aber, dass manche dieser Einstellungen erst im Laufe der letzten Jahrzehnte zu rechtsextremen Positionen wurden, wie etwa der Status von Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur zur Auffüllung des Arbeitskräftereservoirs, sondern auch als Mitbürger:innen, auch andere herrschende oder bei Meinungsführern gängige Positionen haben sich in den letzten Jahren deutlich in Richtung einer menschenfreundlicheren Haltung verschoben, sodass man vieles, was oben seht, auch schlicht als überholt bezeichnen könnte.

Das gilt ausdrücklich nicht für Grundpositionen über den Wert des Lebens oder die Zuschreibung guter Seiten an den Nationalsozialismus, angesichts des furchtbaren Ergebnisses dieser Zeit. In Sachen starke Führung gibt es auch Menschen, die sich selbst nicht als rechts, sondern als links einordnen und trotzdem einen Hang zum Autoritarismus und zur Diktatur haben. 

Vielleicht gab es die erwähnte Haltungsverschiebung aber nicht ganz in dem Maße, wie wir immer dachten, weil es so wirkte. Es wirkte so, weil die progressiven Stimmen den Diskurs dominierten und die anderen sich lange Zeit grimmig wegduckten, weil sie kein Sprachrohr wie die AfD hatten.

Insofern ist die Lagebeschreibung jetzt ehrlicher geworden und der Kampf um humanistische Werte kann offener geführt werden. Das ist nicht nur angenehm, keine Frage und es zeigt ein Bild, das gerade in  Deutschland vielleicht nicht mehr geben sollte. Es ist nicht weit von den Einstellungen vieler Menschen in anderen Ländern entfernt. Dort würden Parteien wie die AfD nicht einmal an den Rand eines Verbots gelangen.

Wir sind aber der Auffassung, dass in Deutschland nach wie vor besonders hohe Maßstäbe gelten müssen, was die Demokratie und die Menschenrechte angeht. Nicht, weil wir in Deutschland besser sind als andere, sondern wegen unserer Vergangenheit, die schlechter war als die aller anderen und sich das niemals wiederholen darf. 

Wir können dieses Mal schon einen Ausblick auf weitere Updates geben. Sie werden sich mit zwei Petitionen befassen. Die eine ist gegen die als drei rechtsextremistisch eingestuften ostdeutschen Landesverbände der AfD gerichtet, die andere gegen Björn Höcke persönlich. Wenn es diesbezüglich um eine Einordnung geht, muss bedacht werden, dass nicht in erster Linie die Einstellungen der AfD-Wähler:innen eine Rolle spielen, sondern vielmehr das, was die Funktionär:innen der Partei sagen und tun. 

TH

 

Nachdem die AfD gerade durch diesen Correctiv-Artikel, den wir weiterpubliziert haben (Geheimes Treffen von AfD-Politiker, Geldgeber und Neonazis (Correctiv) | Briefing 408 | PPP Politik, Personen, Parteien – DER WAHLBERLINER), noch einmal mehr in den Fokus gerückt ist, heute die aktuellsten Umfragewerte. Der heutige Beitrag ist ein Update zu dem verlinkten Artikel.

Besonders interessant ist natürlich, was in den ostdeutschen Bundesländern los ist, in denen dieses Jahr gewählt wird. Die aktuellen Zustimmungswerte der Partei liegen dort zwischen 27 Prozent (Brandenburg) und 35 Prozent (Sachsen). Fast genauso stark wäre sie in Thüringen (34 Prozent). Die Landesverbände von Thüringen und Sachsen gelten dem Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem.“

Infografik: Wie viele Deutsche wollen die AfD wählen? | Statista

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

„An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, so Dirk-Martin Christian Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes Anfang Dezember 2023. Zu diesem Schluss sind zuvor schon die jeweiligen Verfassungsschutzlandesämter in Sachsen-Anhalt und Thüringen gekommen. Indes scheint eine steigende Zahl von Wähler:innen kein Problem damit zu haben, ihre Stimme Rechtsextremist:innen zu geben.

In vier Ostbundesländern liegen die Blauen den verfügbaren Sonntagsfragen zufolge oberhalb von 30 Prozent – darunter auch die oben genannten, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Und in Brandenburg steht die AfD mit 27 Prozent nicht viel schlechter da. Wie nah die Umfragen der Realität kommen, wird sich schon bald herausstellen: In Sachsen, Thüringen und Brandenburg werden im September 2024 die Landtage gewählt.

Dann wird sich möglicherweise zeigen, wie die Politik einer AfD-Regierung aussieht – zum Beispiel beim Thema Ausländer und Migration. Wie Teile der Partei darüber denken, hat kürzlich Correctiv aufgedeckt. Bei einem Treffen von AfD-Politikern und anderen Rechtsextremist:innen war es unter anderem um die Deportation von Menschen aus Deutschland gegangen – und das nur knapp acht Kilometer vom Ort der Wannseekonferenz entfernt.

In den Umfragen dürfte die Correctiv-Recherche noch keine Rolle spielen. Mit etwas Pech wird diese der AfD noch mehr Zuspruch einbringen, denn alles, was als rechtsextrem markiert wird, ist für viele Sympathisant:innen der AfD geradezu ein Gütesiegel. Ein weiteres Ereignis ist aber in diesen  Umfragen nicht berücksichtigt: Die Gründung von Sahra Wagenknechts Partei BSW. UPDATE 2: Langfristige Relevanz der Wagenknecht-partei BSW? (Civey + Kommentar) +++ Gründung und nach der Gründung der Wagenknecht-Partei am Montag, den 08. Januar 2024 (Newsletter SW + Leitkommentar + Interview-Kommentar). Es gab bereits Umfragen, die das BSW schon vor seiner Gründung am 8. Januar einbezogen haben, die von Statista herangezogenen dürften nicht dazu gehören. Denn eine weitere aktuelle Statista-Grafik besagt, dass bis zu 36 Prozent der AfD-Wähler:innen bereit wären, zum BSW umzuschwenken. Einen noch höheren Abgang hätte nur Wagenknechts frühere Partei Die Linke zu verzeichnen, über die Hälfte von deren Wählern wären möglicherweise wechselbereit.

Auf jeden Fall war es wichtig, dass wieder einmal ein Schlaglicht auf die tatsächliche Ausrichtung der Partei geworfen wurde. Der Ruf nach einem AfD-Verbot dürfte lauter werden, nach dieser Recherche. Wir hatten uns zuletzt skeptisch gezeigt und darauf hingewiesen, dass der Schaden für die Demokratie bei einem Verbot möglicherweise noch größer wäre als durch den Versuch, die Auseinandersetzung politisch zu führen. Allerdings hatten wir die letzte Einschätzung vorgenommen, bevor nun drei Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden, zumindest, bevor das beim letzten der Fall war, Sachsen-Anhalt. Es ist auch kognitiv interessant, dass eine Recherche, die so konret wird, mehr auslöst als eine Zuscheribung, die sich aus unzähligen Komponenten zusammensetzt. Wir werden uns dazu  demnächst wieder äußern, denn ganz siche wird es zu einer Civey-Umfrage diesbezüglich kommen. Gegenüber der letzten Behandlung des Themas müssten die Pro-Verbot-Stimmung nach der Einstufung der drei Landesverbände und nach den Correctiv-Recherchen zugenommen haben, wenn diese Demokratie noch funktioniert. 

TH

Liebe Leser:innen, wir geben Ihnen heute einen Artikel von Correctiv unkommentiert weiter, der uns am vorgestrigen Abend erreicht hat.  Einige Anmerkungen nur zum Prozedere unterhalb. Dieser Artikel und eine nun zur Verfügung stehende detailliertere Version haben mittlerweile für erhebliches Aufsehen gesorgt.

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Geheimtreffen: Einflussreiche AfD-Politiker planen mit Geldgebern und
Neonazis Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland

In einem Hotel bei Potsdam trafen sich im November einflussreiche AfD-Politiker – darunter der
persönliche Referent Alice Weidels – mit Neonazis und potenziellen Geldgebern. Sie entwarfen eine
Strategie für die „Remigration“ von Millionen von Ausländern aus Deutschland und Menschen mit
deutschem Pass. Das Treffen könnte die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene neu
beleben.

Essen/Berlin, 10.01.24. Bei einem bislang öffentlich nicht bekannten Treffen haben einflussreiche
AfD-Politiker mit dem bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner und privaten Unterstützern
über einen Masterplan beraten: Sie wollen Millionen von Menschen aus Deutschland vertreiben.
Eingeladen hatte zu der Zusammenkunft unter anderen der ehemalige Mitbesitzer der
Bäckerei-Selbstbedienungs-Kette „Backwerk“, Hans Christian Limmer, heute einer der Eigner der
Restaurant-Franchisemarke „Hans im Glück“.

Dass es das Treffen gab und was dort besprochen wurde, hat das gemeinwohlorientierte
Medienhaus CORRECTIV recherchiert. Dessen Rechercheteam dokumentierte das Treffen, das im
November in einem Hotel bei Potsdam stattfand, vor Ort. Einige Dokumente wurden CORRECTIV
auch von Greenpeace zur Verfügung gestellt.

In einem Einladungsbrief für die Zusammenkunft, der CORRECTIV vorliegt, heißt es: Bei der
Veranstaltung werde ein „Strategiekonzept im Sinne eines Masterplans“ vorgestellt. Und: Die
„Chancen, unser Land wieder auf einen normalen und gesunden Kurs zu bringen“, seien „so groß
wie nie zuvor“. Für die Teilnahme werde eine „Mindestspende von 5.000 Euro“ erhoben. Diese
Spende solle deutlich machen, dass „die Sammlung von Unterstützungsmitteln eine Kernaufgabe
unserer Runde ist“, heißt es in dem von Unternehmer Limmer und dem bekannten Rechtsextremen
Gernot Mörig unterschriebenen Brief. In einem weiteren Einladungsschreiben von Mörig heißt es:
„Das Gesamtkonzept im Sinne eines Masterplans wird kein Geringerer als Martin Sellner einleitend
vorstellen.“ 

Mehrere Quellen gaben gegenüber CORRECTIV-Reportern die Aussagen aus der Konferenz
glaubhaft wieder. Im Zentrum der Zusammenkunft stand demnach ein von Sellner – dem
langjährigen Kopf der Identitären Bewegung – vorgetragenes rechtsextremes Konzept, das die AfD
offiziell von sich weist: die „Remigration“ auch von deutschen Staatsbürgern mit
Zuwanderungsgeschichte. Das beträfe Millionen von Menschen, die aus Deutschland vertrieben
werden sollen.

Teilnehmer am Treffen erklärten, wie genau sie diese Strategie gemeinsam in die Tat umsetzen
wollen, sollte die AfD in Regierungsverantwortung gelangen.

Sellner sagte demnach, man wolle „maßgeschneiderte Gesetze“ erlassen, um einen „hohen
Anpassungsdruck“ auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu erzeugen. Umgesetzt werden
solle der Plan auch mithilfe eines „Musterstaates“ in Nordafrika. In ein solches Gebiet, in dem bis
zu zwei Millionen Menschen leben könnten, wolle man Menschen bewegen. Auch Menschen, die
sich in Deutschland für Geflüchtete einsetzen, könnten auch dorthin, sagte Sellner.

Die anwesenden AfD-Politikerinnen und -Politiker zeigten sich während des Treffens mit dem
Konzept einverstanden. So ergänzte der anwesende AfD-Fraktionsvorsitzende Sachsen-Anhalts,
Ulrich Siegmund: Man müsse in seinem Bundesland dafür sorgen, dass es „für dieses Klientel
möglichst unattraktiv zu leben“ werde. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy sagte, sie
verfolge das skizzierte Ziel schon länger und habe bei ihrem Parteieintritt selbst schon ein
„Remigrationskonzept mitgebracht“.

Einer der Besucher des Treffens war der persönliche Referent von Parteichefin Alice Weidel, Roland
Hartwig. Vor allem seine Teilnahme zeigt, dass rechtsextremes Gedankengut bis in die Spitze des
Bundesverbandes der Partei hineinragt. Hartwig sagte der CORRECTIV-Recherche zufolge bei dem
Treffen zu, die inhaltlichen Pläne des Treffens in die Partei zu tragen.

Dass die geheime Zusammenkunft und ihre Inhalte durch die Recherche ans Licht kommen,
könnte eine wichtige Rolle in der aktuellen Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene
spielen. Bislang weist die Partei den Vorwurf von sich, mit rechtsextremem Gedankengut gegen
verfassungsmäßige Grundsätze zu verstoßen. In ihrer offiziellen „Erklärung zum deutschen
Staatsvolk und zur deutschen Identität“ schreiben ihre Bundes- und Landessprecher: „Als
Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe
aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“

Mit den Spenden der Teilnehmer und Unterstützung der AfD sollten laut Aussagen während des
Treffens unter anderem Aktivitäten in Social-Media-Kanälen aufgebaut werden, um dort
besprochene Begriffe und Ideen zu bewerben. Hartwig sagte dazu, der neue Bundesvorstand sei
bereit, Geld in die Hand zu nehmen und Themen zu betreiben, die nicht nur unmittelbar der Partei
zugutekommen.

CORRECTIV konfrontierte viele der Teilnehmer zu ihren beim Treffen getroffenen Aussagen. Gernot
Mörig, der sich auf die Fragen hin als „alleiniger Veranstalter“ bezeichnete, wies darauf hin, es habe
keine Teilnahmebedingung, schon gar nicht in Form einer Spende, gegeben – obwohl es in seiner
Einladung anders stand.

Zu dem besprochenen „Remigrationskonzept“ sagte Mörig, er erinnere sich an die Aussagen des
Nonazis Sellner anders – denn hätte er sie „bewusst wahrgenommen“, so hätte er sicherlich
widersprochen. Ähnlich äußert sich der Unternehmer Limmer. Er weist darauf hin, anders als Mörig
nicht Organisator und Planer der Veranstaltung gewesen zu sein. Er nahm am Treffen nicht teil.
Auch würde er „immer widersprechen“, wenn jemand „deutsche Staatsangehörige als
Staatsbürger zweiter Klasse behandeln wollte“.

Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Siegmund betont in seiner Antwort auf die
Fragen, er sei als „Privatperson“ und nicht in seiner Funktion als Abgeordneter für die AfD bei dem
Treffen gewesen. In seiner Antwort über die Anwaltskanzlei Höcker lässt Siegmund offen, wie er
dem Konzept der „Remigration“ gegenüber steht. Er schreibt lediglich, dass er Menschen „nicht
gesetzeswidrig ausweisen“ wolle.

Martin Sellner sowie der AfD-Politiker Hartwig und die AfD-Abgeordnete Huy antworteten ebenso
wie der AfD-Bundesvorstand bis Redaktionsschluss nicht auf die Fragen.

Die gesamte Recherche finden Sie hier: https://correctiv.org/?p=173776

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Wir sind Mitglieder bei »Correctiv Local«, haben aber den Newsletter von »Correctiv Local« bisher nicht für Veröffentlichungen genutzt, auch, weil wir selbst nichts beisteuern konnten. In diesem Fall hat Correctiv aber einen Text mit überregionalem Content an alle verschickt, also auch an uns, und zwar am Abend des 09.01.2024. Die Sperrfrist für die Veröffentlichung war auf den 10.06, 06:00 festgesetzt. Wir haben etwas mehr Zeit verstreichen lassen, weil wir bisher in Sachen Correctiv nur Nehmer sind und weil wir abwarten wollten, wie die politischen Reaktionen auf den Text aussehen. Sie erhalten also einen Artikel direkt von jenen, die die Recherche durchgeführt haben. Bisher ist dieser Recherche von politischer Seite nicht grundsätzlich widersprochen worden. Lediglich ein Detail wurde offenbar bemängelt, die Änderung ist in der oben wiedergegebenen Version bereits berücksichtigt. 

TH

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