Update 7: Weitere wichtige Petition gegen die AfD mit vielen Zitaten: Wo alles herkam +++ Die Macht der Demokratie +++ Drei Verbotswege gegen die AfD +++ Rechtsextreme Einstellungen bei AfD-Wähler:innen +++ Umfragen +++ Geheimes Treffen von AfD-Politiker, Geldgeber und Neonazis | Briefing 408 Update 7 | PPP Politik, Personen, Parteien

Briefing 408-UD 7 | Petition Verbot der Gesamtpartei II, PPP, AfD, Rechtsextreme, 'Neonazis, Geheimtreffen, Potsdam, rechtsextreme Einstellungen, Björn Höcke, rechtsextremistische Landesverbände, Verbotsverfahren, BVerfG, Bundespartei, Relevanz und Verfassungsfeindlichkeit, Großdemonstrationen gegen Rechts

Wir haben heute wieder eine wichtige Nachricht für Sie, liebe Leser:innen. Uns ging eine Petition zum Gesamtverbot der AfD zu, die wir Ihnen ans Herz legen.

Wenn Sie unsere Berichterstattung und die bisherigen Updates verfolgt haben, werden Sie vielleicht denken: Hatten wir das nicht gerade? Doch, hatten wir. Aber der nachfolgende Text baut auf einer Petition auf, die bereits im Jahr 2019 erstellt wurde und enthält eine große Menge an Aussagen aus der AfD, die man als verfassungsfeindlich ansehen kann. Das trifft nicht auf alle unten genannten Aussagen zu, manchmal fehlt  auch der Kontext, aber die ist besonders spannend, weil die Zitate, die wir überflogen haben, fast alle aus den 2010er Jahren stammen und man schon gut sehen konnte, wo es einmal hingehen soll. Damals haben das viele noch als Spinnerei abgetan, nicht ernst genommen. Deswegen verstehen wir auch, dass im Jahr 2019 (damals wurde eine ähnlich lautende Petition mit ähnlichen Quellen erstellt) die Lage für noch nicht so bedenklich gehalten wurde. Aber es war schon alles angelegt, was jetzt immer mehr Anklang findet und erkennen lässt, dass viele Wähler:innen nicht gegen irgendwelche Ungerechtigkeiten oder Politikfehler protestieren, sondern schlicht ultrarechts sind, die mit ihren AfD-Wahlabsichten dokumentieren, dass sie solche Aussagen nicht abstoßend finden.

Dieser sehr ausführliche Text, den wir für unbedingt lesenswert halten, untermauert also die gleichgerichtete Petition, die wir vor einigen Tagen vorgestellt haben und es spricht nichts dagegen, zwei Petitionen mit derselben Zielrichtung zu unterschreiben, wenn man mit der Zielrichtung übereinstimmt. Wir bitten um Entschuldigung für die im ersten Teil etwas stark gekastelte Formatierung, aber uns lag daran, den Text unbearbeiet, vollständig und zeitnah zu übernehmen. Die Zitatesammlung wiederum ist wichtig für den dokumentarischen Teil deser Darstellung, die mittlerweile einen Ausgangsartikel und sieben Updates umfasst. Dadurch ist auch die Möglichkeit  zur Unterschrift am Ende direkt eingebettet.

Thomas, mein Name ist Uwe Schulze und ich mache mir Sorgen, um unser Land und unsere Demokratie. Die AfD ist mit ihren rassistischen und spaltenden Meinungen eine Gefahr, für unsere Kinder, für LGBTIQ*, für unsere migrantischen Nachbarn, für uns alle. Helfen Sie mir, ein Zeichen zu setzen und fordern Sie ein AfD-Verbot. Unterschreiben Sie die Petition, bitte!

 
AfD Verbot – Jetzt – unterschreiben !

120.603 haben Uwe Schulze’s Petition unterschrieben. Lassen Sie uns 150.000 erreichen!

 
Unterschreiben Sie diese Petition mit einem Klick

Diese Petition fordert ein Verbot und keine Prüfung

Hinweis: 
Eine vorherige Prüfung ist Bestandteil des  
                 Parteiverbotsverfahren, also überflüssig.
                 Einer vorangehende Prüfung kann das eigentliche
                 Verbotsverfahren stark verzögern oder nichtig machen.

                 Diese Petition ist an den Bundesrat, den Deutschen Bundestag     
                 und hilfsweise an alle Landtage gerichtet. 
                 Die Unterschriften dieser Petition dienen aktuell dem 
                 Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz zur Unterstützung    
                 bei der Einreichung seines AfD-Verbotsantrags.

Wir, die Unterzeichnenden, fordern den Deutschen Bundestag mit dieser Petition auf, das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Grundgesetz zu beauftragen ein Verbotsverfahren der nachfolgend aufgelisteten Parteien einzuleiten.

Hilfsweise ist die Petition auch an alle Landtage gerichtet.

1.Alternative für Deutschland (AfD)
2.Die Heimat ( Vormals NPD/ Nationaldemokratische Partei Deutschlands)
3.Der III.Weg
4.Die Rechte

Die genannten Parteien sind mit den nachfolgenden Merkmalen gekennzeichnet:

*Völkischer Nationalismus,
*Rechtsextremismus,
*Neonazismus,
*Antisemitismus
*Antifeminismus
*EU – Skepsis/Ablehnung,
*=Fußnoten, Erklärung am Ende der Petition.


Darüber hinaus zeichnen sich die aufgeführten rechten Parteien durch eine anti-muslimische Haltung aus sowie strikte Leugnung des menschengemachten Klimawandels.
Die Parteien bedrohen mit ihren Handlungen das friedliche Zusammenleben aller Menschen in unserem Land und damit die Existenz  und das weltweite Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.

Im Endeffekt tolerieren, befürworten oder rufen die benannten Parteien sogar aktiv zu einem Bürgerkrieg auf mit dem Ziel der Zersetzung/ Zerstörung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Vorgehen der beschriebenen Parteien/ Gruppen, ihrer pseudopolitischen Arbeit sowie in ihren Aktionen lässt sich klar das Motiv der Zersetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates erkennen.

Das Auftreten und Verhalten der VertreterInnen der genannten Parteien entspricht weder den Merkmalen moderner, aufgeklärter Bürger noch den demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland.
Es beeinträchtigt und gefährdet regelmäßig die freiheitlich- demokratische Grundordnung und unser Grundgesetz.

Neben Aktionen wie das unnötige Beschäftigen von Regierungskapazitäten durch unsinnige Anträge zur Lähmung der staatlichen Organe oder der Ausnutzung der Demonstrationsfreiheit zur Propagierung demokratiezersetzender Inhalte, haben es sich die Führungspersonen der genannten Parteien zum Werkzeug gemacht, gezielt verpönte bis verfassungswidrige Wortlaute zu benutzen, sowie verfassungsfeindliche Äußerungen zu tätigen, mit dem Ziel Tabus des gesellschaftlichen Konsens nach und nach wieder „sagbar“ zu machen und damit das gesellschaftliche Klima zu vergiften und eine Verrohung in Ausdruck und Inhalt herbeizuführen.

Obwohl die betreffenden Parteien demokratisch gewählt worden sind, ist dies nur der Deckmantel und das Mittel für Ihren Versuch die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen und von innen heraus zu verätzen und mehr oder weniger klammheimlich zu zerstören.

Belegbare Äußerungen: 

Die genannten Parteien bedrohen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie auch Politiker*innen, mit Gewalt oder Angriffen auf deren Leben und Gesundheit.
Aus deren Worten werden Taten.

Sie ermutigen Menschen mit extrem rechter Gesinnung und entsprechender Gewaltbereitschaft, real aktiv zu werden, was prominent im grossen Maßstab am Beispiel des Anschlags in Halle, dem Mord an Herrn Lübcke sowie den tödlichen Anschlägen auf Shishabars aber auch im Kleinen durch Bedrohung, Psychoterror und Verleumdung politisch Andersdenkender erkennbar ist.

Die genannten Parteien kündigen offen einen Bürgerkrieg und die Zersetzung des Staates an. Es ist nahezu lückenlos darstellbar, welche Beziehungen die genannten Parteien zu Gruppierungen wie Nürnberg 2.0, Staatstreichorchester, Combat 18 oder Uniter pflegen. Insgesamt verfolgen die genannten Parteien das Ziel der Anwendung des Artikel 20, insbesondere den Absatz 4 umzusetzen. Die genannten Parteien spekulieren damit auf die angebliche Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung.
Dabei sind den genannten Parteien alle Mittel recht.

Zitat:“

„Es kommt der Tag, da werden wir auch in Buchholz
von Flüchtlingen begangene Vergewaltigungen und Morde beklagen.
Dann kommt unsere Stunde.
Wir brauchen nur noch etwas Geduld“

Zitat Ende.

Damit handeln die genannten Parteien aus unserer und der Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger ebenso verfassungswidrig wie verfassungsfeindlich. 

Es ist an der Zeit, dass Politik und Gerichte erkennen, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und der Erkenntnis Taten folgen lassen. 

Gemäß Artikel 21 ist in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht für ein zu verhängendes Verbot der genannten Parteien zuständig.

Sammlung von Zitaten und Berichten  von Dr. Brigitte Zypries- Mit persönlicher Freigabe zur Verwendung.
https://www.brigitte-zypries.de/dl/2016_02_16_zitatsammlung_afd.pdf

Hier Zitate als allgemeine Sammlung:

https://das-ist-afd.de

Zitate zur Erklärung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

https://astrologieklassisch.wordpress.com/2019/01/16/afd-zitate-zur-erklaerung-des-bfv-praesidenten-die-afd sei-ein-vs-prueffall/

Die AfD stellt selbst fest:

https://www.rnd.de/politik/afd-stellt-fest-afd-mitglieder-aussern-sich-verfassungsfeindlich-OYBMRGWR3DT3UVH5YYIEYA4M4Y.html?fbclid=IwAR0hkp7uZ6GlS0IybZ4loTTOwPrdIYRwW_CQ_45WRlOhfP7wCfrLd4iO-m8

Weitere Auffälligkeiten:

JFDA – Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus 

Rein in die Gaskammer!“ Aggressive Rechtsextreme demonstrieren in Berlin

https://www.facebook.com/watch/?v=1881761545272405

Quelle: Facebook

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Andreas Kalbitz (AfD)

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/kalbitz-afd-103.html?fbclid=IwAR0VruhvA2EC39Bw9fiQlbpFOs6QLZnNRoDTBBtmdj_GEX_vH1n-5sdOSH8

Quelle:Tagesschau

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Die 50 schlimmsten Zitate der AfD

https://www.volksverpetzer.de/video/redereifm/?fbclid=IwAR2npfXEJKmF2PQ5M44Wq7o6AZaB6P3tkK5H48vnTYH2ZknDWOvhY_ClkzE

Quelle: Volksverpetzer

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AfD-nahe Seite verbreitet Liste mit politischen Gegnern

https://www.fr.de/politik/afd-nahe-seite-verbreitet-liste-politischen-gegnern-internet-11869885.html?fbclid=IwAR0c3NfVwvbjvebc_Pnpr6PNiDvFvFhVgUAZI4sJPgfubovAj9pybrk25x8

Quelle:Frankfurter Rundschau

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Video mit Hass Zitaten der AfD

https://www.youtube.com/watch?v=qX4mqKZe8ts

Quelle:Youtube

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Sohn eines NS-Verbrechers über die AfD

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Fast-wie-damals-Sohn-eines-NS-Verbrechers-ueber-die-AfD,afd2408.html

Quelle: Das Erste- PANORAMA

AfD-Politiker Höcke vergleicht Corona-Impfung mit Holocaust 

https://www.thueringen24.de/erfurt/article234472957/Bjoern-Hoecke-AfD-Thueringen-Corona-Impfung-Holocaust-Landtag-Erfurt-Hoff.html

Günter Lenhardt (AfD-Kreisverband Esslingen)

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.guenter-lenhardt-fuer-die-afd-im-wahlkreis-kirchheim-dem-fluechtling-ist-egal-an-welcher-grenze-er-stirbt.a7435b3e-e009-4231-8c2e-dfa39ed5750b.html?fbclid=IwAR00YayedM-HkAIezOoVX15KPhrasDcz9FdIlfcsTN9wF2hs-fPBkmQOhhQ

AfD-Politiker ruft zu Boykott türkischer Geschäfte auf

https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/krefeld-kay-gottschalk-afd-ruft-zu-boykott-tuerkischer-geschaefte-auf_aid-17778829?fbclid=IwAR2BG5cGGVYESoQoXHZXDlH-L6vgq0tSf3dP0VlBz2ShhUQUwGEbrNCpIzc

Ralf Özkara (AfD)

https://www.facebook.com/OezkaraAfD/posts/inszenierter-gauland-skandal-den-soldaten-der-wehrmacht-unseren-respektdie-medie/1553241818071880/?hc_location=ufi

Alexander Gauland im Visir des Verfassungschutz

https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-149.html?fbclid=IwAR2ptSGeJ-FUjjavsIETPIzS6YSRuJaM-LfNmJeK81AEosQ5UsKnB958Wlc

Quelle:Tagesschau

Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/

Quelle:Netzpolitik.org

Lügen über Claudia Roth

https://www.volksverpetzer.de/analyse/afd-roth-flug/

Quelle:Volksverpetzer

So antisemitisch ist die AfD

https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/antisemitismus-afd/

Quelle:Volksverpetzer

Wo sich die durch rechte Propaganda beflügelten radikalisieren

https://www.zeit.de/digital/internet/2019-10/frederick-brennan-8chan-gruender-attentat-halle-radikalisierung?utm_source=pocket-newtab&fbclid=IwAR0u2z8vb-DOqKC2tDs_E1YGbvIGVNDInV5EdUAn33ecpXCuTN73sEoZb0Y

Zitate:

„ Der Tag der Befreiung ist seit 2020 ein offizieller Feiertag in Berlin. Der 8. Mai ist kein Feiertag. Er ist ein Volkstrauertag. Ist ein Tag der Klage. Am 8. Mai 1945 wurde das deutsche Volk bedingungslos unterworfen“.

Günter Geng, AfD Kreisverband Ortenau und Kandidat für den Bundestag – Mai 2021  

„Wir können die nachher immer noch alle erschießen. Das ist überhaupt kein Thema. Oder vergasen, oder wie du willst. Mir egal!“

„Aber jetzt, wo die Grenzen immer noch offen sind, müssen wir schon dafür sorgen, solange die AfD noch ein bisschen instabil ist und ein paar Idioten antisemitisch rumlaufen, müssen wir dafür sorgen, dass es Deutschland schlecht geht.“

Christian Lütt, ehem. Sprecher der AfD Bundestagsfraktion – Februar 2020

„Was ist schlimmer, eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?”— Roland Ulbrich, Stadtrat der AfD in Leipzig (Sachsen), auf Facebook nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle am 10.09.2019

„Was die Partei jetzt bräuchte, ist ein Anschlag, Anis Amri 2. So was darf man sich natürlich nicht wünschen.” — André Barth, Direktkandidat der AfD für Dippoldiswalde zur Landtagswahl Sachsen 2019, am 25.08.2019 in der Welt am Sonntag.

„Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.” — Alexander Gauland am 02. Juni 2018 auf dem Bundeskongress der JA in Seebach.

„Wir müssen die Grenzen dichtmachen und dann die grausamen Bilder aushalten. Wir können uns nicht von Kinderaugen erpressen lassen.”

— Alexander Gauland 

Quelle: ZEIT-Magazin Nr. 10/2016, 11. März 2016

„Das sagt eine Deutsch-Türkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein, und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.”

— Alexander Gauland über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz im August 2017 auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld.

„Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte.”

— Dubravko Mandic Rechtsanwalt aus Freiburg und Mitglied des AfD-Jugendverbands Junge Alternative (JA), in einer internen Facebook-Gruppe im März 2014

„(…) ein Quotenneger wie Obama (…)”

— Dubravko Mandic Rechtsanwalt aus Freiburg und Mitglied des AfD-Jugendverbands Junge Alternative (JA), in einer internen Facebook-Gruppe im März 2014

„Ich will, dass Magdeburg und dass Deutschland nicht nur eine tausendjährige Vergangenheit haben. Ich will, dass sie noch eine tausendjährige Zukunft haben, und ich weiß, ihr wollt das auch.”

— Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, auf einer AfD-Demo in Magdeburg am 14. Oktober 2015

„Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.”

— Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag,in einer Rede bei der JA-Veranstaltungsreihe „Dresdner Gespräche“ am 17. Januar 2017

„Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß‘ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad.”

— Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, in einer Rede bei der JA-Veranstaltungsreihe „Dresdner Gespräche“ am 17. Januar 2017

„Das, was wir jetzt noch nicht durchsetzen können, weil wir nicht die Macht haben – aber wir werden die Macht bekommen – und dann werden wir das durchsetzen, was notwendig ist, damit wir unser freies Leben leben können. Dann werden wir die Direktive ausgeben, dass am Bosporus mit den drei großen M, Mohammed, Muezzin und Minarett, Schluss ist, liebe Freunde!”

— Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, in einer Rede beim AfD Kreisverband Mansfeld-Südharz in Eisleben am 20. Januar 2018

„Sigmar Gabriel, dieser Volksverderber, anders kann ich ihn nicht nennen.”

— Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, auf einer Demo in Erfurt im März 2016.

Hinweis: Den Begriff »Volksverderber« verwendete bereits Adolf Hitler in »Mein Kampf«

„Die Merkelnutte jedoch lässt jeden rein, sie schafft das. Dumm nur, dass es UNSER Volkskörper ist, der hier gewaltsam penetriert wird.”

— Peter Boehringer MdB und Vorsitzender des Haushaltsausschusses am 09. Januar 2016 in einer geleakten E-Mail an einen internen Kreis

„Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.”

— Alexander Gauland über den Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), 29. Mai 2016

„Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären.” — Jens Maier (MdB) über Boris Beckers Sohn Noah Becker, am 02. Januar 2018 auf Twitter

„Brennende Flüchtlingsheime sind kein Akt der Aggression, sondern eine Akt der Verzweiflung gegen Beschlüsse von oben.” — Sandro Hersel Steuerfachangestellter aus Greifswald und Abgeordneter im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, im April 2015; Quelle: interne Chatprotokolle

„Wie der Islam der äußere Feind, so waren die talmudischen Ghetto-Juden der innere Feind des christlichen Abendlandes.”

— Wolfgang Gedeon, Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg, in seinem Buch »Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten« (2012)

„Es haben aber schon Kräfte in diesem Land Interesse daran diesen Antisemitismus-Hype – wie ich ihn mal nenne – am Leben zu erhalten, weil den man wunderbar gegen die patriotische Opposition in Stellung bringen kann. Weil man uns immer noch mit der Nazikeule kommen kann, auch siebzig Jahre danach. Und es wird auch 100 Jahre danach nicht besser sein. Wenn ich mir die Entwicklung ansehe, das wird ja immer schlimmer.” — Hans-Thomas Tillschneider, MdL Sachsen-Anhalt und Sprecher der »Patriotischen Plattform«, beim AfD-Ortsverband Heroldsberg-Eckental-Kalchreuth am 16.01.2018

„Wer versucht, die AfD zu richten, den richtet die AfD.”

— Hans-Thomas Tillschneider, MdL Sachsen-Anhalt und Sprecher der »Patriotischen Plattform« auf dem AfD-Bundesparteitag in Hannover, 02. bis 03. Dezember 2017

„Ich sage diesen linken Gesinnungsterroristen, diesem Parteienfilz ganz klar: Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet, dann wird wieder Politik für das Volk und nur für das Volk gemacht – denn wir sind das Volk, liebe Freunde.” — Markus Frohnmeier, MdB und Sprecher Alice Weidels auf einer AfD-Kundgebung in Erfurt am 28. Oktober 2015

„Da muss man einfach ausrasten und erstmal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht!” — Holger Arppe Ex-AfD und ehemaliger stellv. Fraktionsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, am 11. August 2015; Quelle: interne Chatprotokolle

„Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns ggf. anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand. (…) Grube ausheben, alle rein und Löschkalk oben rauf.” — Holger Arppe, Ex-AfD und ehemaliger stellv. Fraktionsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern am 11. August 2015; Quelle: interne Chatprotokolle

„Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. (…) Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.” — Frauke Petry, Ex-AfD und Parteisprecherin von April 2013 bis September 2017 am 30. Januar 2016 in einem Interview des Mannheimer Morgen auf die Frage, wie ein Grenzpolizist dann reagieren solle, wenn ein Flüchtling deutschen Boden betrete.

„Diese Kameltreiber sollen sich dahin scheren, wo sie hingehören, nämlich weit hinter den Bosporus, in ihre Lehmhütten.”

— André Poggenburg ehemaliger Landesvorsitzender der AfD und der AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt am 14. Februar 2018 in einer Rede zum Politischen Aschermittwoch über die in Deutschland lebenden Türken.

„Linksextreme Lumpen sollen und müssen von deutschen Hochschulen verbannt und statt einem Studiumsplatz lieber praktischer Arbeit zugeführt werden. (…) Nehmen Sie die linksextreme Bedrohung ernst und beteiligen Sie sich an allen möglichen Maßnahmen, um diese Wucherung am deutschen Volkskörper endgültig loszuwerden.” — André Poggenburg, ehemaliger Landesvorsitzender der AfD und der AfD-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt am 03. Februar 2017 in einer Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt.

Selbst anhand der jüngsten Parteitage und den dort getätigten Aussagen von Mitgliedern der AfD, kann mit Leichtigkeit das Ansinnen der AfD entnommen werden.

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Quelle: https://stopafd.wordpress.com/afd-zitate/

Beatrix von Storch via Twitter:

https://twitter.com/beatrix_vstorch/status/842747616479891459?fbclid=IwAR18KVJ2fZNHG1tCS6KHHwT0ldhQAT8jbxrWP2p0aa_YD0q3znBtgsb_faY

Meldeportale der AfD um damit Listen von Andersdenkenden  sowie Schüler*innen und / oder Eltern zu erstellen:

https://www.afdfraktion-lsa.de/meldeportal/

https://afd-mv.de/neutrale-schule/

https://afd-fraktion-hamburg.de/tipps-zum-vorgehen-bei-verstoessen/

https://neutrale-schulen-brandenburg.de/#verstoss

https://www.blicknachlinks.org

Selbsernannte Bürgerwehren

Diese Bürgerwehren zielen darauf ab Unsicherheit und Angst zu schüren

https://www.facebook.com/schutzzone/ (Wird von der NPD betrieben)

Quelle:Facebook

Offizielle Webseite „Schutzzonen“

https://schutzzonen.de  (Wird von der NPD betrieben)

Webseite eines AfD Aussteigers mit diversen internen Berichten und Enthüllungen

https://www.afd-stupidity.com

Quelle: H-W.Stehnken 

— Hinweis:

Die Webseite des AfD Aussteigers aus dem Landkreis Harburg, Hans-Wilhelm Stehnken,

wurde mittels Abmahnverfahren aus dem Netz entfernt. Kläger war die AfD des Landkreis Harburg sowie der Stadtverband Buchholz Nordheide der AfD. —

Neonazis / Rechte Kammeraden in der Bundeswehr

https://www.facebook.com/marcell.schmid.14

Hierzu wurde Annegret Kramp-Karrenbauer angeschrieben und Informiert dass die Bundeswehr durchzogen ist von Rechtsextremen.

Eine Antwort auf die Mail gab es nicht.

Link zur Email an Frau Kramp-Karrenbauer versende ich an die Empfänger der Petition direkt.

Kampf gegen Judenhass und rechts stärken

(Beachtung legen auf die Aussagen der AfD und dem Resultat in Bezug auf Michael Roth (MdB- SPD)

https://www.fr.de/politik/halle-gefahr-juden-durch-rechtsextreme-islamisten-vergleichbar-13121841.html?fbclid=IwAR05fVSyQUf7hG-dlnUmTEDd08aKd2CDUlnhOe27mzitAuCKir5JIRtOcTQ

Link zum Beitrag von Michael Roth (SPD)

https://www.facebook.com/michael.rothmdb/posts/2208129016146489

Aktuelle Enthüllungen von Correctiv zum geheimen Treffen von AfD und Unterstützern des Rechtsextremen Umfelds:
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/?fbclid=IwAR1SWoY0gzRTm509ryhFhlLB7JfNR4FwX72-HyV_9xruSndmdHXC11zVdOY

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Aufforderung:

Die Parteien, die noch auf der Basis unseres Grundgesetzes agieren, fordern wir gemeinsam mit den Unterstützer*innen dieser Petition auf, umgehend zu handeln.

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Fußnoten:

*Völkischer Nationalismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Völkischer_Nationalismus
*Rechtsextremismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus
*Neonazismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Neonazismus
*Antisemitismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Antisemitismus
*Antifeminismus
https://de.wikipedia.org/wiki/Antifeminismus
*EU Skepsisd
https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Skepsis

Hinweis: Allein mit der Veröffentlichung dieser Petition, setzen wir uns der Gefahr für Leib und Leben und der Existenzgefährdung aus, da uns mehrfach schon massiv gedroht wurde.

Durch Hass und Hetze entsteht Unsicherheit und Angst.
Durch Angst und Unsicherheit wächst die Bereitschaft zur Gewalt.
Gewalt zerstört die Gesellschaft, man nennt dies Terror.

Uwe Schulze

Danke an alle die mitgeholfen haben die Quellen zusammenzutragen.

Unterstützt wird diese Petition von:

Schizos Woche
https://www.youtube.com/@schizos-woche

 Blaue Partei – Einhörner (Über diverse Social Media Plattformen)
https://bsky.app/profile/blaueeinhoerner.bsky.social

https://www.facebook.com/dieblaueneinhoerner

Deutschland gegen Nazis
– https://www.facebook.com/profile.php?id=100066683051818 (Facebook)

Unterschreiben Sie diese Petition mit einem Klick

Petitionsseite anschauen

Was haben wir bisher im aktuellen Sammler zur  AfD zusammengetragen (Briefing 408)?

TH

Liebe Leser:innen, erst einmal möchten wir Ihnen ganz  herzlich danken. Denn sicher waren auch einige von Ihnen gestern auf der Straße, um gegen Rechts zu demonstrieren. In einem kürzlichen Update innerhalb dieser Reihe schrieben wir, dass wir uns zwar über die Menschen freuen, die demonstrieren, aber es müssten eigentlich noch viel mehr davon geben. Wir haben auch eine Orientierungsmarke gesetzt: Die „Unteilbar“-Demos vor einigen Jahren mit bis zu 250.000 Teilnehmer:innen in Berlin. Gestern nun ist es passiert: In Berlin gingen bis zu 350.000  Menschen für die Demokratie auf die Straße. Dass die Angaben der Polizei und der Veranstalter voneinander abweichen, ist uns eigentlich egal. Außerdem ist es nicht  nur Berlin. In München waren relativ zur Einwohnerzahl der Stadt mehr Menschen unterwegs, um der AfD eine Absage zu erteilen.

Statista hat soeben eine Übersichtsgrafik über die Demos vom vergangenen Wochenende zusammengestellt, die wir als sechstes Update dieser Reihe zeigen:

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland haben laut Medienberichten am vergangenen Wochenende gegen Rechtsextremismus demonstriert. Teilweise war der Andrang so groß, dass Versammlungen aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet werden mussten.

Die mit Abstand größten Demonstrationen fanden am Sonntag in Berlin und München statt. Selbst nach den meistens eher zurückhaltenden Einschätzungen der Polizei beteiligten sich in beiden Großstädten jeweils mindestens 100.000 Menschen. Aber auch in anderen Städten protestierten Zehntausende gegen Rechtsextremismus, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt.

Ursache für die rege Beteiligung ist eine Veröffentlichung des Recherchenetzwerks Correctiv. Der zufolge planen Neonazis und Politiker der AfD in Deutschland die „Ansiedlung von Ausländern rückabzuwickeln“. Konkret sind damit „Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und ’nicht assimilierte Staatsbürger‘ gemeint.

Uns berührt das, was gestern zu sehen war, sehr. Wir sind seit längerer Zeit erstmals wieder stolz auf diese Zivilgesellschaft und wie sie diese Demokratie doch noch verteidigen kann, wenn es darauf ankommt. Das wird an den hohen Umfragewerten der AfD nichts ändern, diejenigen, die diese Partei wählen, waren gestern, am Samstag, am Freitag nicht dabei. Aber wir haben nun mehrfach geschrieben, dass im Notfall auch eine Minderheit, die die Demokratie aktiv verteidigen will, diese Demokratie endlich wehrhaft machen muss, indem sie die Politik dazu zwingt, endlich zu  handeln.

Wir haben in den Updates alle drei derzeit theoretisch gangbaern juristischen Wege beschrieben und uns anhand des Artikels „Wehrhafte Demokratie“ außerhalb der vorliegenden Reihe intensiver mit den verfassungsrechtlichen Bedinungen  auseinandergesetzt, indem wir den kundigen Artikel einer früheren Richterin am BVerfG republiziert haben. Wir haben einen Kommentar aus politischer Sicht dazu geschrieben, der klarmachen soll: Es wird zu defensiv gedacht und die politiche, nicht die Verbotsebene in den Blick nehmende Heilung der AfD-Krankheit in Deutschland könnte misslingen.  

TH

Wie könnte die AfD juristisch gebremst werden, wenn es politisch nicht funktioniert? Bisher haben wir die Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG für einzelne Rechtsextreme am Fall Björn Höcke besprochen sowie die Möglichkeit, einzelne als rechtsextremistisch eingestufte Landesverbänede verbieten zu lassen.

Was fehlt, ergibt sich daraus: Das Verbot der Gesamtpartei als verfassungsfeindlich. Die hohen Hürden dafür haben die Ersteller der Petition „drei als gesicherte rechtsextremistisch eingestufte Landesverbände in Ostdeutschland“ selbst benannt, lesen Sie dazu bitte das Update 4. Heute geht es mithin um die Gegenargumentation innerhalb der Gruppe derer, die eine juristische Verteidigung der Demokratie der immer fraglicher werdenden politischen vorziehen. Die Petition dazu lesen Sie nun hier:

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Hier können Sie die Petition unterzeichnen!

Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden. 

Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom „Volksverpetzer“, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise. 

Eines der Werkzeuge einer wehrhaften Demokratie ist das Parteienverbot. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten, so wie das in der Vergangenheit mit einer Nachfolgeorganisation der NSDAP oder der kommunistischen KPD geschehen ist.  

Wenn es wie bei der Alternative für Deutschland viele Anzeichen für einen Mangel an Verfassungstreue gibt, dann sollte das offiziell vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das Verfassungsgericht entscheidet dann, ob ggf. ein Parteiverbot oder ein milderes, geeignetes Mittel ausgesprochen werden kann. Mildere Mittel könnten sein: der Entzug der Parteienfinanzierung oder das Verbot einzelner, gesicherter rechtsextremer Landesverbände wie z.B. der von Björn Höcke in Thüringen.

Ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Man muss nicht ein Verbot der AfD befürworten, um diese Petition zu unterstützen. Jeder, der die Demokratie wertschätzt, sollte sich dafür einsetzen, alle demokratischen Mittel zu ihrer Verteidigung in Erwägung zu ziehen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat jüngst darauf hingewiesen: „Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden.”

Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen. Wenn die Voraussetzungen wirklich nicht erfüllt sein sollten, dann können wir alle erleichtert sein wegen dieser Bestätigung. Falls die AfD wirklich hinter unserer Verfassung steht, sollte sie einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen. 

Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, dieser Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verfassungstreue der AfD gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten.

Erstunterzeichner:innen: 

  • Ruth Moschner TV Moderatorin
  • Fabian Grischkat, Moderator, Newsfluencer
  • Aljosha, Host QueerEye Germany
  • Sebastian 23, Autor
  • Hami Nguyen, politische Bildnerin und Autorin
  • Milena Glimbovski, Schriftstellerin
  • Julius Feldmeier, Schauspieler 
  • Thelma Buabeng, Schauspielerin
  • Nora Tschirner, Schauspielerin
  • Jennifer Weist, Musikerin
  • Dr. Jan Skudlarek, Philosoph & Autor
  • Bela B, Musiker, “Die Ärzte”
  • Enissa Amani, Moderatorin

P.S.: Die ZDF-Sendung „Die Anstalt“ thematisierte das AfD-Verbotsverfahren: Am 10. Oktober 2023 widmete „Die Anstalt“ dem eine ganze Sendung und stellte einen Gerichtsprozess nach, der sich mit einem möglichen AfD-Verbot befasste. Sie zeigten, wie verfassungsfeindlich die AfD ist. Und auch, wie gefährlich eine mögliche Machtergreifung der AfD sein könnte. Falls Ihr die sehr informative Sendung verpasst haben solltet – hier geht es zur Anstalt. 

Hier können Sie die Petition unterzeichnen!

***

Was auf den ersten Blick wirkt, als sei man sich nicht einig darüber, welcher juristische Weg der beste sein kann, um der AfD das Handwerk zu legen, ist in Wirklichkeit ein Denken in Optionen und Szenarien, das vor allem eines belegt: Die Verfassung kennt mehrere  Möglichkeiten, sich selbst zu schützen, mehrere Hebel, die man in Bewegung setzen kann. Die Grundrechtsverwirkung, die wir als erste Option besprochen haben, hat zwar noch nie funktioniert, aber das heißt nicht, dass es so bleiben muss. Ein Verbotsverfahren für einzelne Landesverbände, die  zweite besprochene Variante, geht schneller als für die Gesamtpartei und ist sicherer? Das wollen wir auf dem aktuellen Stand der Dinge noch nicht für uns entscheiden. Deswegen haben wir alle drei Petitonen unterzeichnet. Eindeutiger könnten wir uns höchstens durch aktiven Antifaschismus positionieren, und der ist fordernd und wird manchmal auch von der falschen Seite angegriffen, wie wir aufgrund parteiinterner Einblicke beobachten konnten.

Derzeit ist also angesagt, diese Petitionen zu unterstützen und evtl. bei der einen oder anderen „Mitte-Links“-Demo mitzugehen. Vor allem aber: Diese Artikelserie weiterzuentwickeln. Wir können auch schon einen Ausblick geben, was demnächst kommen wird, weil wir glauben, das Thema muss juristisch vertieft werden. Gerade die obige Petition halten wir für zu vage, bei einem ähnlichen Versuch um Jahr 2019 wurde akibisch vieles zusammengetragen, worauf man heute aufbauen kann, ohne dass es damals den „Fall Thüringen“ (2020) oder das jüngste Geheimtreffen schon gegeben hätte. Zudem war die politische Situation eine andere, viel progressiver als heute, die AfD wirkte nicht so gefährlich und man hatte nicht den Eindruck, sie zieht auch andere Parteien immer weiter nach rechts. Erst in den letzten Monaten haben wir deshalb unsere Haltung noch einmal überdacht und an die aktuellen Geschehnisse, Umfragen, Wahlergebnisse, Aussagen von Rechtsextremisten angepasst. Eine Zeitlang hatten wir eher zur politischen Lösung tendiert, aber diese erscheint uns nun ferner denn je. 

Schon vor Jahren hatten wir allerdings die Artikelreihe „Diskursverschiebung nach rechts“ veröffentlicht. Eines muss man klar festhalten. Die Sorge war seinerzeit mehr als berechtigt, wenn man sieht, was heute politisch geboten wird, aber so weit rechts wie heute war der Diskurs damals nicht. Umso mehr ist es wichtig, endlich die Verfassung ernst zu nehmen, denn nur, wer sie ernst nimmt, kann dabei helfen, sie zu schützen. Die Einschränkungen und Verbote, die auf Verfassungsrecht fußen, sind zwar eine Art ultima ratio für den Fall, dass die Politik die Verfassung nicht durch bessere Politik und durch klare rhetorische und bündnistechnische Gegenposition schützt, so mus man es festhalten seit dem NPD-Nichtverbot von 2017.

Doch wenn die Situation es erfordert, weil die hohen Anforderungen erfüllt sein k önnten, dann muss diese ultima ratio in den Blick genommen und umgesetzt werden. Eine solche Situation halten wir mittlerweile für gegeben und blicken mit großer Sorge auf die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Spätsommer 2024. 

Gleich, welcher von den drei aufgezeigten Wegen juristisch gegangen wird: Eines werden wir nicht mehr schaffen, nämlich die AfD vor diesen Wahlen juristisch mit der Verfassung zu konfrontieren bzw. ein Ergebnis zdieser Konfrontation zu erhalten. Dazu hätte tatsächlich die Petition aus dem Jahr 2019 schon von der Politik in Handeln umgesetzt werden müssen. Allerdings gibt es dazu ein wichtiges Gegenargument: Die AfD rückt immer weiter nach rechts. Sie wird bei den Wahlen im Osten hohe Ergebnisse einfahren. Die Möglichkeit, sie zu verbieten, steigt, je mehr von den verfassungsfeindlichen Umtrieben ihrer Funktionär:innen ans Licht kommt – und je erfolgreicher sie wird.

Das klingt demokratietechnisch hochgefährlich und ist es leider auch. Aber das BVerfG hat selbst dafür gesorgt, dass es so schwierig geworden ist. Seit dem NPD-Verbot von 2017, das eben nicht erfolgt ist, weil der NPD zwar nicht die verfassungsfeindliche Haltung, wohl aber die „Relevanz“, also die Möglichkeit, die Verfassung tatsächlich anzugreifen, abgesprochen wurde, gibt ers eine nach unserer Ansicht falsch aufgestellte zusätzliche Hürde für ein Parteienverbot, nämlich diese Relevanz. Das heißt auch, je erfolgreicher eine Partei wird, die immer mehr ins Rechtsextreme driftet, desto besser die Aussichten für ein Verbot. Leider ist das wieder einmal ein Beweis dafür, dass das BVerfG in den letzten Jahren immer mehr den politischen Kompass verliert. Offenbar hat sich niemand Gedanken darum gemacht, was es bedeutet, dass eine Partei erst in die Nähe absoluter Mehrheiten rücken muss, damit sie aufgrund erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und der Möglichkeit, diese auch in Politik umzusetzen, verboten werden kann.

Das ist ein Spiel mit dem Feuer, das eines Tages dazu führen kann, dass das BVerfG abdanken kann.

Vielleicht will es das ja, weil es durch den Verlust von Kompetenzen an die europäische Ebene geradezu in der Regression steckt, ähnlich wie die Bundesbank. Leider muss man diesen Effekt mittlerweile mitdenken, wenn man analysieren will, was wirklich hinter den teilweise erzkonservativen Urteilen der letzten Jahre steckt, auch hinter der Weigerung, die klar verfassungsfeindliche NPD zu verbieten, obwohl man die AfD-Gefahr schon sehen konnte. Uns wundert es nicht, dass auch honorable Diskussionsteilnehmer:innen Bedenken haben, dass das BVerfG die AfD weitermachen lassen könnte und dadurch jede Möglichkeit verloren geht, sie auf juristischem Weg noch einmal zu stoppen. Selbst, wenn sie sich noch weiter radikalisiert, müsste ja erst wieder ein neues Verbotsverfahren initiiert werden, das wieder Jahre dauern würde. 

Aber was sollen wir tun? Den Kopf in den Sand stecken? Das tun die demokratischen Parteien schon weitgehend und schädigen damit ebenfalls die Demokratie. Sie knicken vor der AfD ein, übernehmen Positionen, arbeiten an der Abtragung der Brandmauer. Hilft alles nur der AfD, wie wir sehen. Kürzlich hat eine Kommentatorin im RND geschrieben: Im Grunde müsste die CDU angesichts der Schwäche der Ampelkoalition bei 40 oder mehr Prozent stehen. Tut sie aber nicht. Sie verharrt bei 30 Prozent und muss aufpassen, dass sie nicht auf Bundesebene von der AfD überholt wird, wenn die Umfragen sich so weiterentwickeln. Dies, obwohl Friedrich Merz versucht, die AfD-Wähler:innen so gut wie möglich „abzuholen“ oder „zurückzuholen“, anstatt endlich Kante gegen rechts zu zeigen. Die Schwäche der traditionellen Parteien ist die Stärke der AfD, das Liebäugeln mit ihren Positionen durch die anderen das Wasser auf deren Mühlen. Warum sollten sie die CDU wählen, wenn die AfD rechtsextreme Positionen überzeugender darbieten kann? 

Diese Position dürfen aber nicht mehr demokratisch legitimierbar sein, das müsste allen vorgeblichen Protestwähler:innen klar sein. Ihnen muss also auch klargemacht werden, dass sie ihre politische neue Heimat verlieren, wenn sie nicht dafür sorgen, dass diese auf dem Boden der Verfassung bleibt oder dorthin zurückfindet.  Wenn die Wähler:innen diese Verantwortung für die Demokratie nicht übernehmen wollen, dann muss die Demokratie von einer verteidigungsbereiten Zivilgesellschaft geschützt werden. Dazu gehört, die Petitionen für die beiden Verbotsformen und die Grundrechteverwirkung im Fall Höcke zu unterzeichnen. Wir können damit die Politik nicht bestimmen, leider. Petitionen sind keine Volksentscheide, die politisches Handeln zwingend erfordern.

Selbst dieses starke Instrument wird von der Politik zuweilen missachtet, wie gerade in der Stadt Berlin, was natürlich für weiteren Demokratieverdruss sorgt. Die Politik sägt auf vielfache Weise an der  Demokratie und muss geradezu dahin getragen werden, diese endlich durch die Initiierung von Verbotsverfahren zu schützen, aber die Situation ist jetzt so und vorerst nicht zu ändern. Die Aussichtslosigkeit von Verbotsverfahren darf jetzt jedenfalls kein Argument mehr sein, das Wagnis muss eingegangen werden, um die Verfassung zu bewahren, die aus guten Gründen Mechanismen der Gefahrenabwehr für die Verfassung selbst bereitstellt. Die Demokratie wehrhafter zu machen, war eine Konsequenz daraus, wie leicht die Nazis die Weimarer Verfassung beseitigen konnten, die solche Schutzmechanismen nicht kannte, wie das Grundgesetz sie vorsieht. Wenn man diese Mechanismen im Moment großer Gefahr nicht anwendet, hat man aus der Vergangenheit nichts gelernt. Offenbar ist diese Vergangenheit für viele schon zu lange vergangen und Wiederholungsfehler werden wahrscheinlicher. Man muss aber damals nicht „dabeigewesen“ sein, um zu verstehen, warum sich „damals“ nicht wiederholen darf. 

TH

Update 4

Wir haben zuletzt über die Möglichkeit geschrieben, gegen einzelne AfD-Politiker:innen ein Verfahren wegen Grundrechtsverwirkung nach Art. 18 GG zu erreichen – im Wesentlichen haben wir die Petition dazu vorgestellt, die mittlerweile fast 1,5 Millionen Unterzeichner:innen aufweist. Heute gehen wir eine Stufe höher und zeigen und besprechen die Campact-Petition zum Verbot der drei ostdeutschen Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden. 

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Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

Die AfD hat einen abscheulichen Plan entwickelt: Massendeportationen von Millionen Menschen. Die Partei wird immer mehr zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie. Mit Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gelten bereits drei Landesverbände als gesichert rechtsextrem. Dennoch sind hier Regierungsbeteiligungen möglich. Dem müssen wir zuvorkommen. Unterzeichne jetzt für das Verbot dieser AfD-Landesverbände!

Appell-Empfänger*innen

Friedrich Merz (CDU-Parteivorsitzender)
Markus Söder (CSU-Parteivorsitzender)
Saskia Esken und Lars Klingbeil (SPD-Parteivorsitzende)
Ricarda Lang und Omid Nouripour (Parteivorsitzende der Grünen)
Christian Lindner (FDP-Parteivorsitzender)
Janine Wissler und Martin Schirdewan (Linken-Parteivorsitzende)

Die AfD radikalisiert sich immer schneller. Auf einem Geheimtreffen plante sie nun, Millionen Mitbürger*innen zu deportieren. Solche Anschläge auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dürfen nicht unbeantwortet bleiben. 

Wir stehen diesen Feinden der Demokratie nicht wehrlos gegenüber. Das Grundgesetz sieht das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien ausdrücklich vor. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei würde wahrscheinlich scheitern. Doch bei den Landesverbänden Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es gute Chancen auf Erfolg – sie werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Deswegen fordern wir: Schützen Sie unsere Demokratie. Treiben Sie ein Verbot dieser drei Landesverbände voran!

Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

Informationen

Worum ging es beim AfD-Geheimtreffen?

Hochrangige AfD-Politiker haben sich laut Recherchen des Investigativ-Portals correctiv Ende November 2023 mit bekannten Neonazis in einem Hotel in Potsdam getroffen. Dort haben sie Pläne für die Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland geschmiedet. Alle, die eine Migrationsgeschichte haben, will die AfD  vertreiben: Menschen mit Flüchtlingsstatus und Einwander*innen ebenso wie deutsche Staatsbürger*innen, die keine deutschen Eltern haben oder sich gegen Rassismus einsetzen. Die extrem rechte Partei will ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen – und damit auch ihre Grundrechte. Das Treffen hat erschreckende Gemeinsamkeiten mit Zusammenkünften von Hitlers NSDAP vor 80 Jahren: dem Madagaskar-Plan, der die Deportation europäischer Jüdinnen und Juden auf die Insel im Indischen Ozean vorsah, und der Wannsee-Konferenz, bei der die Nazis den Holocaust planten.

Wie kann eine Partei in Deutschland verboten werden?

Das Grundgesetz stellt alle Parteien unter besonderen Schutz. Weder Parlament noch Regierung, sondern nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Parteiverbot gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes aussprechen. Zuvor müssen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beim Verfassungsgericht einen Antrag auf das Verbot stellen. 

Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab?

Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung können das Bundesverfassungsgericht damit beauftragen, ein Parteiverbot zu prüfen. Bei dieser Prüfung, dem Vorverfahren, schätzt das Gericht auf Grundlage von Beweisen, der sogenannten „Aktenlage“, die Erfolgschancen ein. Die Richter*innen entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren eröffnen. In diesem Hauptverfahren ist für die Entscheidung, ob eine Partei verboten wird, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Richter*innen nötig.

Was spricht gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei?

Viele Verfassungsrichter*innen warnen, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Bundespartei zum jetzigen Zeitpunkt scheitern könnte. Denn für ein Parteiverbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ideen verbreitet. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen dafür auch eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ nachgewiesen werden können sowie „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von [der Partei] verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint“. Das bedeutet: Es muss Beweise dafür geben, dass die AfD imstande ist, ihre rechtsextremistische Ideologie auch umzusetzen – nur dann kann sie verboten werden. 

Einen wichtigen Hinweis für die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens liefert die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden. Sie beobachten potenziell verfassungsfeindliche Akteur*innen; ihre Erkenntnisse wären in einem Gerichtsverfahren wichtige Beweise. Zur Bundespartei AfD hat der Verfassungsschutz seine finale Einschätzung noch nicht abgegeben: Er führt die Partei als „Verdachtsfall“. Gegen diese Einschätzung hat die AfD Klage eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht endgültig entschieden.

Sollte ein AfD-Verbotsantrag vor Gericht scheitern, wäre der Schaden enorm: Die Partei könnte sich dann als makellos demokratisch darstellen. Zudem ist ein solches Verfahren sehr zeitaufwändig. Zwischen Antragstellung und Entscheidung des Gerichts lägen viele Jahre – Zeit, die die AfD nutzen würde, um sich als Opfer zu stilisieren.

Warum ist ein Verbot der drei AfD-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vielversprechender?

Für die AfD-Landesverbände in diesen drei Bundesländern hat der Verfassungsschutz schon abschließend festgestellt: Sie sind „gesichert rechtsextrem“. Für den Landesverband Brandenburg und für die Bundes-AfD läuft die Prüfung noch. Im Vorverfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ob es ein AfD-Verbotsverfahren überhaupt zulässt, werden die Richter*innen sich wesentlich auf die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden stützen. Daher sehen Expert*innen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich größere Erfolgschancen für ein Verbot des jeweiligen AfD-Landesverbands.

Doch auch hier müssen dem Gericht eindeutige Beweise für die verfassungsfeindlichen Ideologien und Aktivitäten der AfD-Landesverbände vorliegen. Sonst lehnt das Gericht den Verbotsantrag ab. Das ist herausfordernd, weil die Partei extreme Inhalte kaum in offiziellen Parteiprogrammen, sondern in erster Linie auf weniger öffentlichen Kanälen verbreitet. Es müssen daher viele verschiedene Aussagen von AfD-Vertreter*innen zusammenkommen, um die Verfassungsfeindlichkeit lückenlos nachzuweisen. Für diese sorgfältige Prüfung müssen die demokratischen Parteien nun sorgen, nur so gibt es eine Chance auf ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Das NPD-Verbot ist gescheitert – warum sollte ein Verbotsverfahren gegen die AfD-Landesverbände anders ausgehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Sie sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, als Splitterpartei aber so unbedeutend, dass sie keine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstelle. Das ist bei der AfD anders, besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Die Partei liegt hier in Umfragen teilweise bei über 30 Prozent. Nach den nächsten Landtagswahlen (Sachsen und Thüringen wählen am 1. September 2024) wird eine Regierungsbildung zwar vermutlich noch ohne AfD-Beteiligung möglich sein; sicher ist dies aber nicht. Und wenn die Partei weiter an Zuspruch gewinnt, drohen bei nachfolgenden Landtags- und Kommunalwahlen sogar absolute Mehrheiten für die AfD. Die Gefahr, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele mittelfristig auch umsetzen kann, ist also durchaus real.

Welche Konsequenzen hätte ein Verbot der AfD-Landesverbände?

In jedem Bundesland, in dem die AfD vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, wird die entsprechende Landespartei aufgelöst. Es ist dann auch untersagt, Ersatzorganisationen zu schaffen – die AfD-Mitglieder können sich also nicht einfach unter einem neuen Namen wieder zusammenfinden. Die Mandate von AfD-Abgeordneten in den entsprechenden Landtagen verlieren ihre Gültigkeit und bei zukünftigen Wahlen kann die AfD auf Landes- und Kommunalebene nicht mehr antreten. Das Vermögen des jeweiligen Landesverbands wird eingezogen. 

Die Bundes-AfD bliebe von einem Verbot eines oder mehrerer ihrer Landesverbände zunächst unbeeinträchtigt. Wenn der Verfassungsschutz aber am Ende seiner Verdachtsprüfung zum Schluss kommt, dass auch die Bundes-AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, würde das Urteil zu den Landesverbänden ein bundesweites AfD-Verbot voraussichtlich deutlich aussichtsreicher machen.

Warum fordert Campact alle demokratischen Parteien auf, sich für das Verbot der AfD-Landesverbände einzusetzen?

Damit die AfD die demokratischen Parteien nicht spalten kann, ist es wichtig, dass diese sich geschlossen hinter einen Verbotsantrag stellen. Die Parteien selbst können zwar keinen Verbotsantrag stellen. Doch sie stellen fast alle Mitglieder der antragsberechtigten Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Weitere Informationen

„Geheimplan gegen Deutschland“, Correctiv Online, 10. Januar 2024

„Die historischen Vorbilder des rechtsextremen Geheimtreffens“, Spiegel Online, 11. Januar 2024

„Kann die AfD verboten werden?“, Süddeutsche Zeitung Online, 11. Januar 2024

„Das schärfste Schwert des Rechtsstaats“, Tagesschau Online, 5. Januar 2024

„Wehrhafte Demokratie“, Essay von Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff im Verfassungsblog, 13. Oktober 2023

Nach Geheimtreffen: Für AfD-Verbot unterzeichnen! (campact.de)

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Diese Petition hat bisher ca. 440.000 Unterstützer:innen gefunden, diejenige gegen Björn Höcke 1,5 Millionen, diejenige für ein komplettes AfD-Verbot über 700.000.

Beeindruckend ist die Ausführlichkeit und Informationsdichte in der obigen Petition, die somit auch ein Element der politischen Bildung darstellt. Trotzdem hatten wir, als wir sie zum ersten Mal gelesen haben, Vorbehalte: Alle, die ohnehin das Narrativ von der Benachteiligung des Ostens pflegen und in der vorhandenen Demokratie keine echte Demokratie erkennen wollen, bekämen Wasser auf die Mühlen, wenn man nur drei ostdeutsche Landesverbände verbieten würde. Ein Prüfverfahren für einen westdeutschen Verband ist uns hingegen bisher nicht bekannt, auf den ein Verbotsentscheid ebenfalls angewendet werden könnte. Der Spin, der sich nach einem Verbot der drei erwähnten Landesverbände der AfD ergeben würde, ist voraussehbar: Eine neue Diktatur von Systemparteien im Osten und das Verbot der systemkritischen Alternative.

Warum haben wir doch unterzeichnet?

Wir werden das Für und Wider, auch ein Verbot der Bundespartei betreffend,noch ausführlicher besprechen, aber wenn wir ein komplettes Verbot  mittlerweile wieder befürworten, dann kann nichts anderes für die drei Landesverbände gelten, die bereits als gesichert rechtsextrem eingestellt sind. Wir befürworten nach den jüngsten Entwicklungen ein Verbot auch der Bundespartei. Zwischenzeitlich tendierten wir mit „unentschieden“, mit einem leichten Schlag hin zur rein politischen Bekämpfung der AfD. Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass die übrigen Parteien unfähig sind, die AfD mit besserer Politik aufzuhalten und die Gefahr besteht, dass auch sie nach rechts tendieren, um der AfD auf diese höchst plumpe Art und Weise Wähler:innen abzunehmen. Erste Anzeichen dafür gibt es schon, sie werden selbst unter der Ägide der Ampel-Koalition in Recht gegossen. Nach einem Regierungswechsel hin zur Union als führender Regierungspartei, der aktuell wahrscheinlich ist, würde sich dieser Trend verstärken. Wie schon bei der Besprechung der Höcke-Petition dargestellt, würde die AfD das gesamte politische System nach rechts verschieben und immer einen Zahn zulegen, wenn die anderen versuchen, ihr nachzueifern. Die Grenzen dafür können nach unserer Ansicht nur noch durch die Justiz einer wehrhaften Demokratie geschützt werden.

Die Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit. Sie sind aber nicht die politische Willensbildung selbst, sondern drücken einerseits den Bevölkerungswillen aus, sofern sie das tatsächlich tun, haben sich aber auch der Verfassung gegenüber verpflichtet zu fühlen. Wenn beides gegeneinandersteht, hat die Verfassung Vorrang. Das bedeutet auch, dass Rechtswähler:innen eben ihre politische Heimat verlieren, wenn sie sich mit der Wahl einer gesichert rechtsextremistischen Partei gegen die Verfassung stellen. Das wird in weiten Teilen des politischen Spektrums entweder nicht verstanden oder bewusst in Kauf genommen (Union, FDP, BSW, Freie Wähler, aber auch Teile der übrigen Ampelparteien SPD und Grüne).

Aus der Bundesregierung wird schon deshalb nicht ohne Weiteres ein Verbotsantrag kommen, gleich ob für die drei ostdeutschen Landesverbände oder für die Bundespartei, weil an ihr die FDP beteiligt ist, von der wir begründet (siehe „Thüringen 2020“) vermuten dürfen, dass sie künftig mit der AfD zusammen in eine Koalition gehen könnte. Gleiches gilt für die Union, nicht für die übrigen Parteien, die das explizit und bisher glaubwürdig ausgeschlossen haben. Bei der CDU gibt es zwar die sogenannte „Brandmauer“, aber diese halten wir (siehe auch hier den eben erwähnten Vorgang, aber auch kommunale Zusammenarbeit mit der AfD) für ziemlich brüchig.

Die sogenannten demokratischen Parteien wollen die Demokratie nicht schützen, also muss sich die Zivilgesellschaft dafür engagieren. Sie tut das gerade mit den drei Petitionen und mit vielen Demonstrationen überall in der Republik. Das ist nicht nur richtig, wir finden, es müssten mehr sein. Vor einigen Jahren hat „unteilbar“ in Berlin mehr als 200.00 Menschen auf die Straße gebracht. So vielen von uns sollte auch der Bestand der Demokratie etwas wert sein. Wird sie zerstört, brauchen wir uns über den Zusammenhalt der Gesellschaft keine Gedanken mehr zu machen, denn er wird unmöglich zu bewahren oder gar zu verbessern sein, wenn eine Autokratie immer weitere Ausschlüsse vornimmt, wie die AfD es plant und mindestens ein Drittel dieser Gesellschaft das unterstützt.  

Demokratie muss immer neu ausverhandelt werden und der Schutz der Grundrechte gilt für alle, auch für Minderheiten. Eine erschreckend große Zahl von Menschen hat das nach mehr als 75 Jahren oder 33 Jahren noch nicht verstanden. Der Zerstörungswut dieser Menschen darf nicht Raum gegeben werden. In der Petition wird an die „Wannseekonferenz“ von 1942 erinnert, auf der die „Endlösung“ beschlossen wurde. Angesichts des Tagungsorts Potsdam für das Geheimtreffen, das „Correctiv“ recherchiert hat und das die Diskussion um ein AfD-Verbot (richtigerweise) neu entfacht hat. Uns kam der Vergleich bereits in den Sinn, bevor wir die Petition gelesen haben. Menschen, die es okay finden, dass es wieder in diese Richtung geht, in Deutschland, haben ihre Teilnahme an einer Demokratie verwirkt, die aus den Erkenntnissen der Barbarei des NS-Regimes so aufgestellt wurde, dass das „Nie wieder“ nicht nur ein Lippenbekenntnis darstellt, sondern zum aktiven Handeln der Schutzorgane dieser Demokratie zwingt, wenn Gefahr für diese Demokratie besteht.

Wir halten es nach wie vor für falsch, dass das BVerfG die NPD nicht verboten hat, aus der damals neuen Erwägung heraus, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben muss, sondern auch aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgeht in einer Weise, die tatsächlich eine Gefahr darstellt. Das hat man bei der NPD aufgrund ihrer geringen politischen Relevanz verneint; viele Beobachter:innen glauben, dieser Wandel in der Rechtsprechung sei der Tatsache zu verdanken gewesen, dass die NPD von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes unterwandert war und es im Wege eines Verbotsverfahrens zu unangenehmen Erkenntnissen über die Arbeit derer gekommen wäre, die die Verfassung schützen und nicht rechte Parteien befeuern sollen.

Das Problem, das sich jetzt stellt, ist also, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele haben muss, sondern auch in der Lage sein muss, sie umzusetzen. Die Gegenargumentation in einem Verfahren könnte unter anderem darauf hinauslaufen, dass auch die AfD letztlich an die Verfassung gebunden ist und sie nicht aushebeln kann. Das BVerfG hat also sich selbst und uns allen das Verbot einer Partei erschwert, die erkennbar verfassungsfeindliche Ziele hat. Dies zu einem Zeitpunkt, als das AfD-Problem schon sichtbar war und man es beim NPD-Verbot hätte mitbedenken müssen. Denn eine Verfassung schützt die Demokratie nur solange, wie sie nicht unterlaufen oder gar mit einer rechten Mehrheit so geändert wird, dass der Grundrechteschutz immer restriktiver ausgelegt wird. In manchen Bereichen war das leider in den letzten Jahrzehnten schon so. Das BVerfG  hat einiges durchgelassen, was wir im Sinne des Geistes der Väter dieser Verfassung für ziemlich fragwürdig halten.

Je mehr aber eine Verfassung ohnehin nach rechts interpretiert wird, desto schwieriger wird der Schutz des Kerns dessen, was sie einmal dargestellt hat, in den Hochphasen der deutschen Nachkriegsdemokratie. Wir können uns gut vorstellen, dass ein AfD-Verbot unter diesen Bedingungen schwierig wird. Aber wir haben diese Bedingungen nie befürwortet und der Aushöhlung der Demokratie nie das Wort geredet, deswegen verstehen wir unsere Unterschrift so, dass wir nicht dem Druck von rechts das Wort reden wollen, der diese Verfassung auf jeden Fall weiter beschädigen wird, am meisten aber, wenn man die AfD immer weitermachen lässt. Was dabei herauskommt, sieht man schon jetzt: Alle, die eine fortschrittliche, moderne Gesellschaft wollen, müssen immer mehr aufpassen, dass sie nicht angegriffen werden und die AfD droht ihnen mit der „Remigration“, was in dem Fall ohnehin ein Fehlbegriff ist, weil auch Menschen betroffen sein könnten, die deutsche Wurzeln haben, wie das bei uns der Fall ist. Wir glauben nicht daran, dass das einmal kommen könnte, aber es geht uns jetzt um die vielen Mitbürger:innen, die hier einen Platz gefunden haben und dieses Land bereichern. Wir stellen uns gerade vor, es wäre mehrheitlich von AfD-Anhänger:innen bevölkert und den kulturellen Rückschritt, der damit verbunden wäre.

Und die Tatsache, dass es keine freie Meinungsäußerung mehr geben würde, keinen Minderheitenschutz, keine Sicherheit mehr in irgendeiner Form für irgendwen, der nicht der AfD-Ideologie folgt.

Es gibt leider noch einen Grund, warum wir das Verbot – nicht leichten Herzens – befürworten, und das ist die Schwäche der aktuellen Bundesregierung. Sie ist so sehr im Tief und in ihren Verstrickungen gefangen, dass sie dem Rechtsdrall Vorschub leistet, zulasten der Verfassung und der Demokratie. Wir wollen nicht mehr unterscheidne, wer die AfD angeblich noch als Protestpartei anschaut und sie deswegen wählt und wer verfestigte rechte Einstellungen hat, denn im Ergebnis macht das gar keinen Unterschied: Im Osten werden alle anderen Parteien zusammengehen müssen, um die AfD zu stoppen, und das ist ein weiterer Schaden für die Demokratie, der 2028 ff. zu absoluten Mehrheiten für die AfD führen könnte. So weit darf es nicht kommen. Das heißt auch, dass die Uhr tickt, denn ein Verbotsverfahren für die gesamte Partei würde etwa vier Jahre dauern, wie es oben heißt. In der Zeit würde allein der Lauf des Verfahrens die AfD stärken. Auf jeden Fall muss ein solches Verbot vor den  Landtagswahlen 2028-2029 ausgesprochen sein.

Das politische Risiko ist enorm, keine Frage. Aber nichts zu tun, wäre jetzt die falsche Antwort, wäre eine vorzeitige Kapitulation, die etwa folgende Begründung hätte: Weil man befürchtet, dass das Verfahren die AfD zwischenzeitlich stärkt, ergeht man sich lieber gleich in Fatalismus und versucht gar nicht erst, die Demokratie zu schützen. Erinnert uns ein wenig an den russischen Angriffskrieg in der Ukraine: Wieso eine vorgeblich verlorene Sache verteidigen? Die Macht gewinnt, nicht das Recht.  Vermutlich wird das dort so sein, aber es muss nicht für eine 75 Jahre alte Demokratie gelten.

Kein Wunder indes, dass von Putinisten in Deutschland Widerstand gegen ein AfD-Verbot kommt, es passt ja auch von den politischen Ansichten her. Menschen, die diesen Machthaber unterstützen, sind keine Demokraten. Das gilt auch in Richtung auf Verbotsgegner und Putinfreunde in gewissen neuen politischen Gruppierungen, die aber so gar nicht mit der AfD zusammengehen wollen. Ob das am Ende hält, wenn es relevant wird, darauf sind wir ebenso gespannt wie bei der Union und der FDP.

Unser Gefühl ist, dass die Demokrat:innen in Deutschland es selbst versuchen und die Politik dorthin bewegen müssen, auf der Straße, aber auch durch Millionen von Unterschriften. Es wäre leichter, wenn die aktuelle Regierungspolitik überzeugender wäre, man sich voll hinter sie als Beweis für eine gut funktionierende Demokratie stellen könnte, aber wir können es uns nicht aussuchen. Die Politik schützt die Demokratie nicht von selbst, was ihre Aufgabe wäre, um sich selbst zu erhalten. Wir haben uns das nicht so leicht gemacht, aber wir haben schon vor einigen Tagen die obige Petition unterschrieben diejenige auf Grundrechteverwirkung nach Art. 18 GG gegen Björn Höcke ebenso und werden auch die Petition für ein Gesamtverbot der AfD unterstützen. Uns wäre es lieber, der Angriff auf die Demokratie wäre politisch abzuwehren, ohne diesen Weg gehen zu müssen, aber verlassen wollen wir uns darauf nun nicht mehr. Die Entwicklungen und Enthüllungen der letzten Zeit sind ein zu deutliches Warnzeichen.

TH

Kann man die AfD politisch bekämpfen oder muss es doch darum gehen, die Demokratie durch Verbote zu schützen? Falls Letzteres, wer oder was soll verboten werden? Derzeit gibt es diesbezüglich  drei Linien:

  • Das Bundesverfassungsgericht soll die gesamte Partei als verfassungsfeindlich einstufen und verbieten. 
  • Die bereits als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen verboten werden.
  • Einzelne Personen, die gesichert verfassungsfeindliche Inhalte verbreiten, sollen Grundrechte verlieren, wie zum Beispiel das passive Wahlrecht. Dazu stellen wir heute eine Petition vor, die sich gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke richtet.

Petition:

An: Bundeskanzler Olaf Scholz / die Fraktionsspitzen der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages: R.Mützenich (SPD), F.Merz (Union), K.Dröge&B.Haßelmann (Die Grünen), C.Dürr (FDP), D.Bartsch (Die Linke)
Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!

Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt.

Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Aber die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben im Bewusstsein der Erfahrungen während der Weimarer Republik Instrumente bereit gelegt, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren: Neben einem kompletten Parteiverbot auf Landes- oder Bundesebene ist die „Grundrechtsverwirkung“ nach Artikel 18 des Grundgesetzes eine gezielte Maßnahme gegen einzelne Verfassungsfeinde, jüngst thematisiert von der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin und Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff sowie Heribert Prantl, ehemaliges Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, Kolumnist und Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld [4], [5].

Die Grundrechtsverwirkung beinhaltet, dass demjenigen die Inanspruchnahme einzelner Grundrechte entzogen werden kann, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ [6]. Ein Antrag auf Verwirkung der Grundrechte kann vom Bundestag, von der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in diesem Fall über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.

Darüber hinaus kann im Zuge der Grundrechtsverwirkung für deren Dauer auch das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden (§39 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, BVerfGG). Und genau dies muss passieren, damit Björn Höcke der freiheitlichen Demokratie keinen weiteren Schaden zufügen kann.

Warum ist das wichtig?

Dieses Jahr wird in Thüringen gewählt. Und es besteht die Gefahr, dass die AfD nach dieser Wahl die stärkste Kraft im Landtag von Erfurt sein wird. Dieser Landesverband wurde im März 2020 vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Im März 2021 wurde der Thüringer AfD-Landesverband zum erwiesen extremistischen Beobachtungsobjekt erklärt und im Verfassungsschutzbericht 2022 Freistaat Thüringen liest man: „Der AfD Landesverband Thüringen ist (jedoch) eine erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Landesverband vertritt seit Jahren Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten. Im Berichtszeitraum ist keine politische Mäßigung eingetreten. Im Gegenteil gelten die unter den genannten Begriffen zusammengefassten verfassungsfeindlichen Positionen, die sich in ziel- und zweckgerichteter Weise gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, als die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie innerhalb des Landesverbandes.“ [1].

An der Spitze des Thüringer AfD-Landesverbandes steht prominent Björn Höcke. Sein Einfluss in der Bundes-AfD ist ebenfalls zentral. Höcke hetzt gegen die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung, die Erinnerungskultur in Bezug auf den Holocaust und Menschen mit Migrationshintergrund.

Er bezeichnet das Holocaust-Mahnmal in Berlin als ein „Denkmal der Schande“ [2] und fordert im gleichen Zusammenhang eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Er schwadroniert von dem „bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“ [3]. Auch was er zukünftig vorhat, teilt er unverblümt mit: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt.“ [3]. Dies alles sagt ein Faschist. Dass man ihn so nennen darf, hat das Verwaltungsgericht Meiningen bereits im Jahr 2019 festgestellt.

Wir fordern, dass insbesondere die Bundesregierung aktiv wird und beim Bundesverfassungsgericht im Fall Höcke einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt.

Hier können Sie unterschreiben!

Quellen:

[1] Verfassungsschutzbericht 2022, Freistaat Thüringen, Pressefassung
[2] Rede vom 17.01.2017 auf der Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) in Dresden
[3] In „Nie zweimal in denselben Fluss“, Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig, 21.06.2018, Manuscriptum Verlagsbuchhandlung
[4] Das Politikteil, Zeit Online, „Kann man die AfD verbieten? Sollte man sie verbieten?“
[5] „AfD. Ein Fall für Artikel 18“, Kolumne von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 2. November 2023
[6] Artikel 18 GG

Wie die Unterschriften übergeben werden? Persönliche Übergabe.

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Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es ein erfolgreiches Verfahren nach Artikel 18 GG, aber es wurde auch selten versucht, eines auf den Weg zu bringen. Über diese bisher wenig bekannte Möglichkeit, gegen einzelne Verfassungsfeinde vorzugehen, las ich erstmals vor wenigen Monaten im Verfassungsblog und fand die Idee damals etwas schräg, weil auf diese Weise eine ganz Welle von Einzelverfahren gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde ausgelöst werden müsste,  um einen tatsächlichen Effekt im Sinne des Schutzes der Demokratie zu erzielen.

Aber die Lage hat sich nicht nur weiter verschärft, wir können uns auch  mehr und mehr mit der Idee anfreunden, dass diejenigen in der AfD gestoppt werden sollten, die sich besonders hervortun mit rechtsextremistischem Gedankengut. Wie eben Björn Höcke. Höcke ist nicht irgendwer, sondern die prominenteste Figur des ehemaligen „Flügels“, des besonders rechten Teils der AfD und  hat seine Positionen nie aufgegeben oder wenigstens so revidiert, dass man sie als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnen könnte. Die Wähler:innen der AfD mögen ihn gerade deswegen, weil er die Verfassung und die Demokratie angreift. Selbstverständlich muss man die AfD politisch bekämpfen, aber was, wenn das nicht ausreicht, um die Demokratie zu sichern? In letzter Zeit ist eben viel passiert, wie etwa die Correctiv-Recherche, die wir oben verlinkt haben, der Ausgangsartikel ist auch unten angehängt. 

Deswegen haben wir die Petition unterschrieben, die sich eines besonders regen Zuspruchs erfreut (1.373.000 Unterschriften am 18.01.2024, 17:00 Uhr).

Vermutlich wird sie deshalb so herausragend angenommen, weil sie  als einen minderen Eingriff in die demokratischen Rechte aller angesehen wird als das Verbot einer Partei im Ganzen oder ihrer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gliederungen. Höcke unwählbar zu machen, wäre ein Anfang und vermutlich wäre ein Verfahren dieser Art schneller abzuschließen als ein Großverfahren gegen die gesamte AfD, das, so mittlerweile der Stand unserer Erktenntnisse, unmöglich vor den Wahlen im Osten im Spätsommer 2024 beendet sein  kann. Das bedeutet auch, dass eine Partei verboten werden muss, die dann möglicherweise ein Drittel der Wähler in diesen Bundesländern hinter sich vereinigen kann. Trotzdem, das werden  Sie in weiteren Updates nachlesen können, befürworten wir mittlerweile (wieder) ein Verbot. Dem Verbot der gesamten Partei steht aber ein Verfahren gegen Björn Höchke nicht entgegen, sondern wäre ein deutlicher erster Schritt mit Wirkung nach außen dahingehend, dass er Auftrag der Verfassungsgeber von 1948, eine wehrhafte Demokratie zu erschaffen, ernstgenommen wird. 

Die politische Auseinandersetzung hingegen läuft mittlerweile in die Richtung, dass andere Parteien versuchen, der AfD nachzueifern, besonders die Union, und damit schafft auch sie einige Sargnägel für die Demokratie herbei. Die AfD kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss auch in Bezug auf ihre Wechselwirkung mit anderen Parteien im System unter die Lupe genommen werden. Der Schaden, den sie anrichtet, geht längst über ihre eigenen Umfragewerte hinaus und viele schwache und opportunistische Politiker:innen auch aus anderen Parteien haben keine Bedenken, diesen Schaden zu erhöhen.

Was nützt es ihnen? Bisher nichts, denn die AfD konnte immer ein Stück nach rechts rücken, wenn die anderen rechten Parteien versuchten, sie zu imitieren. Dieser anhaltende Rechtsdrift muss gestoppt werden. Wenn die „Altparteien“ dazu nicht in der Lage sind, eben durch die Justiz. Das erste gelungene Verfahren nach Art. 18 GG gegen einen besonders scharfen Rechten in der AfD wäre auf jeden Fall eine Ermutigung zum Weitermachen im Kampf gegen rechts für aufrechte Demokrat:innen und zum Nachdenken für Politiker anderer Parteien, die sich an die AfD-Parolen anbiedern. Es hat einen weiteren Vorteil: Man kann die Grundrechte der betreffenden Person gezielt in Bezug auf ihr antidemokratisches Wirken, mithin auf ihre politische Betätigung  einschränken, ohne ihre übrigen Grundrechte anzutasten. 

Eine Sache beschäftigt uns, das wollen wir nicht verschweigen: Wieso konnte Höcke bisher nicht nach den Straftatbeständen verurteilt werden, die im StGB für bestimmte Äußerungen wie Volksverhetzung oder Holocaust-Leugnung vorgesehen sind? Vermutlich, weil er bezüglich dieser Straftaten immer haarscharf innerhalb der Grenzen des Legalen geblieben ist.  Hier ein Überblick über die politischen Straftaten im deutschen Recht, der auch zeigt, warum man verfassungsfeindlich reden kann, ohne einen Straftatbestand zu erfüllen. Die Hürden für diese Straftatbestände sind in der Regel auf Tatbestandsebene sehr hoch und greifen nicht alles auf, was eine verfassungsfeindliche Äußerung sein kann. Allerdings wäre es eine gute Sache, wenn dem Verfahren nach Art. 18 GG ein erfolgreiches Strafverfahren gegen Höcke vorausgehen würde. Es wäre eine Untermauerung der Gründe der Grundrechteentziehung.

Wir wollten das vorliegende Update schon vorgestern zeigen, aber die We-Act-Seite war so überlastet, dass wir nicht unterschreiben konnten. Das haben wir jetzt nachgeholt.

Untenstehend die bisherigen Updates und der Ausgangsartikel.

TH

Nachdem wir zuletzt die aktuellen Umfragewerte für die AfD in den Fokus gerückt haben, heute ein Schlaglicht auf die Einstellungen der AfD-Wähler:innen – und der Gesamtbevölkerung:

Rechtsextreme Positionen finden Anklang bei AfD-Wähler:innen

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

In drei Bundesländern gilt die Afd als gesichert rechtsextrem. Dazu zählt auch der Landesverband Thüringen unter seinem Vorsitzenden Björn Höcke. Eine aktuelle Petition fordert nun, dass Höcke zum Schutz der Demokratie die Grundrechte entzogen werden. Dass rechtsextreme Einstellungen nicht nur innerhalb der Partei weit verbreitet sind, zeigt eine Infratest-dimap-Umfrage im Auftrag der ARD.

Deren Ergebnisse zeigen, dass solches Gedankengut bei AfD-Anhänger:innen deutlich anschlussfähiger sind als in der Gesamtbevölkerung. So stimmten mehr als die Hälfte dieser zu, dass Ausländer:innen bei Arbeitsplatzmangel in die “Heimat” zurückgeschickt werden sollten. Unter allen Befragten erhielt diese Meinung mit 25 Prozent von allen abgefragten die größte Zustimmung. Überdies zeigen die AfD-Wählerinnen auch einen ausgeprägten Nationalismus, da rund 44 Prozent die Leistungen der Deutschen deutlich über die anderer Völker stellen.

Zu der sozialdarwinistischen Auffassung von “wertvollem und unwertem Leben” wie sie im Nationalsozialismus existierte, bekennt sich rund ein Drittel der befragten AfD-Wähler:innen. Ebenfalls ein Drittel will auch gute Seiten an der NS-Zeit sehen. 39 Prozent würden eine Diktatur auch heute noch befürworten. Trotz hoher Zustimmungswerte zu den vorher genannten Positionen, ist der Glaube an eine Verschwörung jüdischer Eliten mit “nur” 19 Prozent vergleichsweise gering.

Die obige Grafik zeigt eine deutliche Affinität der AfD-Wähler:innen zu rechtsextremen Einstellungen. Bedacht werden sollte dabei aber, dass manche dieser Einstellungen erst im Laufe der letzten Jahrzehnte zu rechtsextremen Positionen wurden, wie etwa der Status von Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur zur Auffüllung des Arbeitskräftereservoirs, sondern auch als Mitbürger:innen, auch andere herrschende oder bei Meinungsführern gängige Positionen haben sich in den letzten Jahren deutlich in Richtung einer menschenfreundlicheren Haltung verschoben, sodass man vieles, was oben seht, auch schlicht als überholt bezeichnen könnte.

Das gilt ausdrücklich nicht für Grundpositionen über den Wert des Lebens oder die Zuschreibung guter Seiten an den Nationalsozialismus, angesichts des furchtbaren Ergebnisses dieser Zeit. In Sachen starke Führung gibt es auch Menschen, die sich selbst nicht als rechts, sondern als links einordnen und trotzdem einen Hang zum Autoritarismus und zur Diktatur haben. 

Vielleicht gab es die erwähnte Haltungsverschiebung aber nicht ganz in dem Maße, wie wir immer dachten, weil es so wirkte. Es wirkte so, weil die progressiven Stimmen den Diskurs dominierten und die anderen sich lange Zeit grimmig wegduckten, weil sie kein Sprachrohr wie die AfD hatten.

Insofern ist die Lagebeschreibung jetzt ehrlicher geworden und der Kampf um humanistische Werte kann offener geführt werden. Das ist nicht nur angenehm, keine Frage und es zeigt ein Bild, das gerade in  Deutschland vielleicht nicht mehr geben sollte. Es ist nicht weit von den Einstellungen vieler Menschen in anderen Ländern entfernt. Dort würden Parteien wie die AfD nicht einmal an den Rand eines Verbots gelangen.

Wir sind aber der Auffassung, dass in Deutschland nach wie vor besonders hohe Maßstäbe gelten müssen, was die Demokratie und die Menschenrechte angeht. Nicht, weil wir in Deutschland besser sind als andere, sondern wegen unserer Vergangenheit, die schlechter war als die aller anderen und sich das niemals wiederholen darf. 

Wir können dieses Mal schon einen Ausblick auf weitere Updates geben. Sie werden sich mit zwei Petitionen befassen. Die eine ist gegen die als drei rechtsextremistisch eingestuften ostdeutschen Landesverbände der AfD gerichtet, die andere gegen Björn Höcke persönlich. Wenn es diesbezüglich um eine Einordnung geht, muss bedacht werden, dass nicht in erster Linie die Einstellungen der AfD-Wähler:innen eine Rolle spielen, sondern vielmehr das, was die Funktionär:innen der Partei sagen und tun. 

TH

 

Nachdem die AfD gerade durch diesen Correctiv-Artikel, den wir weiterpubliziert haben (Geheimes Treffen von AfD-Politiker, Geldgeber und Neonazis (Correctiv) | Briefing 408 | PPP Politik, Personen, Parteien – DER WAHLBERLINER), noch einmal mehr in den Fokus gerückt ist, heute die aktuellsten Umfragewerte. Der heutige Beitrag ist ein Update zu dem verlinkten Artikel.

Besonders interessant ist natürlich, was in den ostdeutschen Bundesländern los ist, in denen dieses Jahr gewählt wird. Die aktuellen Zustimmungswerte der Partei liegen dort zwischen 27 Prozent (Brandenburg) und 35 Prozent (Sachsen). Fast genauso stark wäre sie in Thüringen (34 Prozent). Die Landesverbände von Thüringen und Sachsen gelten dem Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem.“

Infografik: Wie viele Deutsche wollen die AfD wählen? | Statista

Diese Statista-Grafik wurde unter einer Lizenz CC BY-ND 4.0 Deed | Namensnennung-Keine Bearbeitung 4.0 International | Creative Commons erstellt und wir geben sie unter gleichen Bedingungen wieder. Folgend der Statista-Begleittext dazu, dann weiter mit unserem Kommentar.

„An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, so Dirk-Martin Christian Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes Anfang Dezember 2023. Zu diesem Schluss sind zuvor schon die jeweiligen Verfassungsschutzlandesämter in Sachsen-Anhalt und Thüringen gekommen. Indes scheint eine steigende Zahl von Wähler:innen kein Problem damit zu haben, ihre Stimme Rechtsextremist:innen zu geben.

In vier Ostbundesländern liegen die Blauen den verfügbaren Sonntagsfragen zufolge oberhalb von 30 Prozent – darunter auch die oben genannten, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. Und in Brandenburg steht die AfD mit 27 Prozent nicht viel schlechter da. Wie nah die Umfragen der Realität kommen, wird sich schon bald herausstellen: In Sachsen, Thüringen und Brandenburg werden im September 2024 die Landtage gewählt.

Dann wird sich möglicherweise zeigen, wie die Politik einer AfD-Regierung aussieht – zum Beispiel beim Thema Ausländer und Migration. Wie Teile der Partei darüber denken, hat kürzlich Correctiv aufgedeckt. Bei einem Treffen von AfD-Politikern und anderen Rechtsextremist:innen war es unter anderem um die Deportation von Menschen aus Deutschland gegangen – und das nur knapp acht Kilometer vom Ort der Wannseekonferenz entfernt.

In den Umfragen dürfte die Correctiv-Recherche noch keine Rolle spielen. Mit etwas Pech wird diese der AfD noch mehr Zuspruch einbringen, denn alles, was als rechtsextrem markiert wird, ist für viele Sympathisant:innen der AfD geradezu ein Gütesiegel. Ein weiteres Ereignis ist aber in diesen  Umfragen nicht berücksichtigt: Die Gründung von Sahra Wagenknechts Partei BSW. UPDATE 2: Langfristige Relevanz der Wagenknecht-partei BSW? (Civey + Kommentar) +++ Gründung und nach der Gründung der Wagenknecht-Partei am Montag, den 08. Januar 2024 (Newsletter SW + Leitkommentar + Interview-Kommentar). Es gab bereits Umfragen, die das BSW schon vor seiner Gründung am 8. Januar einbezogen haben, die von Statista herangezogenen dürften nicht dazu gehören. Denn eine weitere aktuelle Statista-Grafik besagt, dass bis zu 36 Prozent der AfD-Wähler:innen bereit wären, zum BSW umzuschwenken. Einen noch höheren Abgang hätte nur Wagenknechts frühere Partei Die Linke zu verzeichnen, über die Hälfte von deren Wählern wären möglicherweise wechselbereit.

Auf jeden Fall war es wichtig, dass wieder einmal ein Schlaglicht auf die tatsächliche Ausrichtung der Partei geworfen wurde. Der Ruf nach einem AfD-Verbot dürfte lauter werden, nach dieser Recherche. Wir hatten uns zuletzt skeptisch gezeigt und darauf hingewiesen, dass der Schaden für die Demokratie bei einem Verbot möglicherweise noch größer wäre als durch den Versuch, die Auseinandersetzung politisch zu führen. Allerdings hatten wir die letzte Einschätzung vorgenommen, bevor nun drei Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden, zumindest, bevor das beim letzten der Fall war, Sachsen-Anhalt. Es ist auch kognitiv interessant, dass eine Recherche, die so konret wird, mehr auslöst als eine Zuscheribung, die sich aus unzähligen Komponenten zusammensetzt. Wir werden uns dazu  demnächst wieder äußern, denn ganz siche wird es zu einer Civey-Umfrage diesbezüglich kommen. Gegenüber der letzten Behandlung des Themas müssten die Pro-Verbot-Stimmung nach der Einstufung der drei Landesverbände und nach den Correctiv-Recherchen zugenommen haben, wenn diese Demokratie noch funktioniert. 

TH

Liebe Leser:innen, wir geben Ihnen heute einen Artikel von Correctiv unkommentiert weiter, der uns am vorgestrigen Abend erreicht hat.  Einige Anmerkungen nur zum Prozedere unterhalb. Dieser Artikel und eine nun zur Verfügung stehende detailliertere Version haben mittlerweile für erhebliches Aufsehen gesorgt.

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Geheimtreffen: Einflussreiche AfD-Politiker planen mit Geldgebern und
Neonazis Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland

In einem Hotel bei Potsdam trafen sich im November einflussreiche AfD-Politiker – darunter der
persönliche Referent Alice Weidels – mit Neonazis und potenziellen Geldgebern. Sie entwarfen eine
Strategie für die „Remigration“ von Millionen von Ausländern aus Deutschland und Menschen mit
deutschem Pass. Das Treffen könnte die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene neu
beleben.

Essen/Berlin, 10.01.24. Bei einem bislang öffentlich nicht bekannten Treffen haben einflussreiche
AfD-Politiker mit dem bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner und privaten Unterstützern
über einen Masterplan beraten: Sie wollen Millionen von Menschen aus Deutschland vertreiben.
Eingeladen hatte zu der Zusammenkunft unter anderen der ehemalige Mitbesitzer der
Bäckerei-Selbstbedienungs-Kette „Backwerk“, Hans Christian Limmer, heute einer der Eigner der
Restaurant-Franchisemarke „Hans im Glück“.

Dass es das Treffen gab und was dort besprochen wurde, hat das gemeinwohlorientierte
Medienhaus CORRECTIV recherchiert. Dessen Rechercheteam dokumentierte das Treffen, das im
November in einem Hotel bei Potsdam stattfand, vor Ort. Einige Dokumente wurden CORRECTIV
auch von Greenpeace zur Verfügung gestellt.

In einem Einladungsbrief für die Zusammenkunft, der CORRECTIV vorliegt, heißt es: Bei der
Veranstaltung werde ein „Strategiekonzept im Sinne eines Masterplans“ vorgestellt. Und: Die
„Chancen, unser Land wieder auf einen normalen und gesunden Kurs zu bringen“, seien „so groß
wie nie zuvor“. Für die Teilnahme werde eine „Mindestspende von 5.000 Euro“ erhoben. Diese
Spende solle deutlich machen, dass „die Sammlung von Unterstützungsmitteln eine Kernaufgabe
unserer Runde ist“, heißt es in dem von Unternehmer Limmer und dem bekannten Rechtsextremen
Gernot Mörig unterschriebenen Brief. In einem weiteren Einladungsschreiben von Mörig heißt es:
„Das Gesamtkonzept im Sinne eines Masterplans wird kein Geringerer als Martin Sellner einleitend
vorstellen.“ 

Mehrere Quellen gaben gegenüber CORRECTIV-Reportern die Aussagen aus der Konferenz
glaubhaft wieder. Im Zentrum der Zusammenkunft stand demnach ein von Sellner – dem
langjährigen Kopf der Identitären Bewegung – vorgetragenes rechtsextremes Konzept, das die AfD
offiziell von sich weist: die „Remigration“ auch von deutschen Staatsbürgern mit
Zuwanderungsgeschichte. Das beträfe Millionen von Menschen, die aus Deutschland vertrieben
werden sollen.

Teilnehmer am Treffen erklärten, wie genau sie diese Strategie gemeinsam in die Tat umsetzen
wollen, sollte die AfD in Regierungsverantwortung gelangen.

Sellner sagte demnach, man wolle „maßgeschneiderte Gesetze“ erlassen, um einen „hohen
Anpassungsdruck“ auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu erzeugen. Umgesetzt werden
solle der Plan auch mithilfe eines „Musterstaates“ in Nordafrika. In ein solches Gebiet, in dem bis
zu zwei Millionen Menschen leben könnten, wolle man Menschen bewegen. Auch Menschen, die
sich in Deutschland für Geflüchtete einsetzen, könnten auch dorthin, sagte Sellner.

Die anwesenden AfD-Politikerinnen und -Politiker zeigten sich während des Treffens mit dem
Konzept einverstanden. So ergänzte der anwesende AfD-Fraktionsvorsitzende Sachsen-Anhalts,
Ulrich Siegmund: Man müsse in seinem Bundesland dafür sorgen, dass es „für dieses Klientel
möglichst unattraktiv zu leben“ werde. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy sagte, sie
verfolge das skizzierte Ziel schon länger und habe bei ihrem Parteieintritt selbst schon ein
„Remigrationskonzept mitgebracht“.

Einer der Besucher des Treffens war der persönliche Referent von Parteichefin Alice Weidel, Roland
Hartwig. Vor allem seine Teilnahme zeigt, dass rechtsextremes Gedankengut bis in die Spitze des
Bundesverbandes der Partei hineinragt. Hartwig sagte der CORRECTIV-Recherche zufolge bei dem
Treffen zu, die inhaltlichen Pläne des Treffens in die Partei zu tragen.

Dass die geheime Zusammenkunft und ihre Inhalte durch die Recherche ans Licht kommen,
könnte eine wichtige Rolle in der aktuellen Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene
spielen. Bislang weist die Partei den Vorwurf von sich, mit rechtsextremem Gedankengut gegen
verfassungsmäßige Grundsätze zu verstoßen. In ihrer offiziellen „Erklärung zum deutschen
Staatsvolk und zur deutschen Identität“ schreiben ihre Bundes- und Landessprecher: „Als
Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe
aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“

Mit den Spenden der Teilnehmer und Unterstützung der AfD sollten laut Aussagen während des
Treffens unter anderem Aktivitäten in Social-Media-Kanälen aufgebaut werden, um dort
besprochene Begriffe und Ideen zu bewerben. Hartwig sagte dazu, der neue Bundesvorstand sei
bereit, Geld in die Hand zu nehmen und Themen zu betreiben, die nicht nur unmittelbar der Partei
zugutekommen.

CORRECTIV konfrontierte viele der Teilnehmer zu ihren beim Treffen getroffenen Aussagen. Gernot
Mörig, der sich auf die Fragen hin als „alleiniger Veranstalter“ bezeichnete, wies darauf hin, es habe
keine Teilnahmebedingung, schon gar nicht in Form einer Spende, gegeben – obwohl es in seiner
Einladung anders stand.

Zu dem besprochenen „Remigrationskonzept“ sagte Mörig, er erinnere sich an die Aussagen des
Nonazis Sellner anders – denn hätte er sie „bewusst wahrgenommen“, so hätte er sicherlich
widersprochen. Ähnlich äußert sich der Unternehmer Limmer. Er weist darauf hin, anders als Mörig
nicht Organisator und Planer der Veranstaltung gewesen zu sein. Er nahm am Treffen nicht teil.
Auch würde er „immer widersprechen“, wenn jemand „deutsche Staatsangehörige als
Staatsbürger zweiter Klasse behandeln wollte“.

Sachsen-Anhalts AfD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Siegmund betont in seiner Antwort auf die
Fragen, er sei als „Privatperson“ und nicht in seiner Funktion als Abgeordneter für die AfD bei dem
Treffen gewesen. In seiner Antwort über die Anwaltskanzlei Höcker lässt Siegmund offen, wie er
dem Konzept der „Remigration“ gegenüber steht. Er schreibt lediglich, dass er Menschen „nicht
gesetzeswidrig ausweisen“ wolle.

Martin Sellner sowie der AfD-Politiker Hartwig und die AfD-Abgeordnete Huy antworteten ebenso
wie der AfD-Bundesvorstand bis Redaktionsschluss nicht auf die Fragen.

Die gesamte Recherche finden Sie hier: https://correctiv.org/?p=173776

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Wir sind Mitglieder bei »Correctiv Local«, haben aber den Newsletter von »Correctiv Local« bisher nicht für Veröffentlichungen genutzt, auch, weil wir selbst nichts beisteuern konnten. In diesem Fall hat Correctiv aber einen Text mit überregionalem Content an alle verschickt, also auch an uns, und zwar am Abend des 09.01.2024. Die Sperrfrist für die Veröffentlichung war auf den 10.06, 06:00 festgesetzt. Wir haben etwas mehr Zeit verstreichen lassen, weil wir bisher in Sachen Correctiv nur Nehmer sind und weil wir abwarten wollten, wie die politischen Reaktionen auf den Text aussehen. Sie erhalten also einen Artikel direkt von jenen, die die Recherche durchgeführt haben. Bisher ist dieser Recherche von politischer Seite nicht grundsätzlich widersprochen worden. Lediglich ein Detail wurde offenbar bemängelt, die Änderung ist in der oben wiedergegebenen Version bereits berücksichtigt. 

TH

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