Staatsferne, Mehrheitstyrannei und die Demokratie des Grundgesetzes – das Magazin Royale und warum der Kampf um ARD und ZDF ein Kampf um die Demokratie ist (Leitartikel, Analyse, Kommentar)

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Ein Meinungs- und Hintergrundessay auf Grundlage eines Artikels von Christian Vock (WEB.DE) über Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe vom Mai 2026 (15.05.2026, Ausgabe 175).

Vorbemerkung

Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ eine Verteidigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert, die Christian Vock in seinem WEB.DE-Artikel als „zehn Jahre zu spät“ einordnet – zu spät, weil die gesellschaftliche Erosion des Vertrauens in unabhängige Medien längst begonnen hat. Diese Diagnose trifft zu. Aber sie greift noch zu kurz. Denn was hier verhandelt wird, ist nicht allein die Frage, ob ARD und ZDF gut oder schlecht sind. Es ist die Frage, ob die Demokratie des Grundgesetzes – eine Demokratie, die Minderheiten vor der Brutalität entfesselter Mehrheiten schützt – überhaupt eine Zukunft hat.[^1]

Der folgende Essay nimmt Böhmermanns Sendung und Vocks Einordnung als Ausgangspunkt, geht aber systematisch weiter: Er zeichnet die Geschichte politischer Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Gründung der Bundesrepublik ausführlicher nach, analysiert das strukturelle Problem der Springer-Presse und neurechter Alternativmedien als Gegenmodell, beleuchtet den verfassungsrechtlichen Rahmen des Minderheitenschutzes und zieht die historische Verbindungslinie zwischen dem NS-Staatsfunk und den heutigen Versuchen, Medien der „Mehrheitsmeinung“ zu unterwerfen.

I. Der Ausgangspunkt: Was Böhmermann gesagt hat – und was er hätte sagen müssen

Jan Böhmermann beginnt seine Sendung mit einem Zitat von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die bei einem Bild-Talkformat erklärt: „Ich verteidige Öffentlich-rechtlich, aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich Fragen stellen. Der Effizienz, der Neutralität, der Ausgewogenheit und es wird dann schwierig, wenn die veröffentlichte Meinung sich immer mehr von der öffentlichen Meinung verabschiedet. Und da muss es auch eine selbstreflektierende Korrektur geben.“[^2]

Das klingt moderat. Es ist es nicht. Böhmermann diagnostiziert: „Das ist nicht irgendeine Zuschauerinnen-Meinung. Denn wenn politische Amtsträgerinnen wie Julia Klöckner dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Feedback geben, dann tun sie das nicht als ganz normale Beitragszahler.“ Hinter der scheinbar sachlichen Forderung nach „Neutralität“ verbirgt sich ein Angriff auf das Prinzip der redaktionellen Unabhängigkeit. ARD-Vorsitzender Florian Hager hat das präzise benannt: Das Wort „Neutralität“ komme im gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht vor. Dort stünden die Worte „Objektivität und Überparteilichkeit“ – und das hätte Klöckner als früheres Rundfunkratsmitglied des SWR wissen müssen.[3][4][^1]

Klöckner steht nicht allein. CSU-Chef Markus Söder beklagt eine angebliche „politische Voreingenommenheit“ und wünscht sich die „Mehrheitsmeinung“ im Programm. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der selbst das konservative Magazin „Cicero“ mitgegründet hat, attestiert dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein „Akzeptanzproblem, weil er politisch links geneigt wirkt“, und fügt hinzu: „Es ist nicht gut, wenn viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden.“[5][6][^1]

Böhmermann stellt diesen Äußerungen eine brillante, historisch keineswegs übertriebene Frage entgegen: „Die Mehrheit hat immer Recht, das wissen wir in Deutschland. Aber was, wenn die Mehrheitsmeinung so aussieht?“ – und blendet die AfD als stärkste Partei in einer Sonntagsfrage ein. „Soll dann ‚Das aktuelle Sportstudio‘ aus dem Sportpalast senden?“ Er lässt die Goebbels-Rede von 1943 folgen.[^1]

Das ist kein rhetorischer Exzess. Es ist die präzise Benennung eines Verfassungsproblems.

II. Warum Klöckner auch die Kirche angeht – und was das bedeutet

Julia Klöckner hat im Frühjahr 2025 nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch die Kirchen ins Visier genommen: Sie kritisierte, dass sich Kirchen zu tagespolitischen Themen äußern und dabei „Stellungnahmen wie eine NGO“ abgeben würden. Beim Evangelischen Kirchentag in Hannover im Mai 2025 erneuerte sie diese Kritik: Die Kirche müsse „ein Tick mehr“ sein als eine NGO.[7][8][^9]

Das mag auf den ersten Blick sachlich klingen. Doch Klöckner übersieht – oder ignoriert – einen zentralen theologischen und historischen Punkt: Die politische Stimme der Kirche ist aus christlicher Sicht nicht ein optionaler Zusatz, sondern Teil ihres Wesens. Selbst aus den Reihen der CDU kam Widerspruch. Dennis Radtke, Chef des CDU-Sozialflügels, erklärte: „Überall da, wo Kirchen der Meinung sind, das kollidiert mit der Politik, hat Kirche natürlich das Recht und auch die Pflicht, sich zu Wort zu melden.“[10][7]

Der historische Kontext macht die Sache noch gravierender: Gerade im Nationalsozialismus hat die Kirche – mit Ausnahmen wie der Bekennenden Kirche – zu wenig und zu selten laut gesprochen. Die Bereitschaft zur politischen Enthaltsamkeit, zum Rückzug ins rein „Spirituelle“, war eine der Voraussetzungen dafür, dass das Regime so wenig Widerstand erhielt, wie es ihn erhielt. Wer heute der Kirche vorwirft, zu politisch zu sein, reproduziert die Forderung nach einem Rückzug aus dem öffentlichen Raum, die dem Nationalsozialismus zugute kam.

Bemerkenswert ist das Muster: Klöckner fordert Rückzug vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, von der Kirche, vermutlich morgen von anderen Institutionen. In allen Fällen lautet die Botschaft: Haltet euch aus der Politik heraus. Wessen Stimme bleibt übrig, wenn Wissenschaft, Journalismus, Kirche und Justiz mundtot gemacht werden? Die Stimme derer, die am lautesten schreien – und die am wenigsten an Fakten gebunden sind.

III. Die Geschichte der Einmischung: Von Adenauer bis Koch

Die Einmischung der Politik in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine Erfindung der Gegenwart. Sie hat in Deutschland eine Geschichte, die so alt ist wie die Bundesrepublik selbst.

Adenauer und das verbotene Staatsfernsehen

Bundeskanzler Konrad Adenauer bezeichnete das von den Westalliierten etablierte, politisch unabhängige und föderale Rundfunksystem schon früh als „absurd“ und als „Last der Alliierten“. Er vertrat die Ansicht, Rundfunk müsse ein „politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung“ sein. 1958 ließ er in Frankfurt eine Vorläufer-GmbH für „Freies Fernsehen“ gründen – mit dem Ziel, den Bund als Mehrheitseigner zu installieren. Der Plan: Gründung eines staatlich kontrollierten Zweitsenders als Gegengewicht zur als „Rotfunk“ diffamierten ARD.[11][12][13][14]

Am 28. Februar 1961 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses sogenannte „Adenauer-Fernsehen“ für verfassungswidrig. Im Namen des Volkes: „Der Bund hat durch die Gründung der Deutschen Fernseh GmbH gegen Artikel 30 in Verbindung mit dem achten Abschnitt des Grundgesetzes […] und gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.“ Das Gericht hielt fest, dass Artikel 5 GG „verlangt, dass dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird.“ Aus diesem Scheitern entstand paradoxerweise das ZDF – der zweite öffentlich-rechtliche Sender, nunmehr als Kompromiss zwischen Bund und Ländern.[12][13][15][16][^11]

Franz Josef Strauß, Dieter Hildebrandt und die „Denkpause“

Und dieser Sender war es, der konservativen Politiker in Deutschland besonders zum roten Tuch wurde, weil sich hier vieles an kritischer Haltung zur Politik auf eine Sendung und auf eine Person konzentrierte.

In den 1970er Jahren zog mit dem ZDF-Kabarettisten Dieter Hildebrandt erstmals politische Satire in das öffentlich-rechtliche Programm ein – und mit ihr die Konflikte. Für Franz Josef Strauß war Hildebrandts scharfe Zunge „politische Giftmischerei“. Der Bayerische Rundfunk blendete den Kabarettisten wegen „nicht gemeinschaftsverträglicher“ Elemente gelegentlich aus dem Programm aus. Als Hildebrandts Satiresendung „Notizen aus der Provinz“ beim ZDF auf Sendung war, folgte die direkte politische Intervention: Zur Zeit der Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß verordnete ZDF-Intendant Karl-Günther von Hase dem Kabarettisten eine „Denkpause“. Nicht durch Gesetz, nicht durch Urteil – sondern durch den politischen Druck, dem der Intendant nachgab.[17][1]

1982 folgte ein weiteres Beispiel: Hildebrandt kritisierte im ARD-Kabarett zusammen mit Gerhard Polt und anderen den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals. Ministerpräsident Strauß tobte. Der Bayerische Rundfunk drohte daraufhin, die Übertragung von Hildebrandts ARD-Sendung „Scheibenwischer“ einzustellen.[^18]

Helmut Kohl, Leo Kirch und der Deal mit dem Privatfernsehen

In den 1980er Jahren etablierte Kanzler Helmut Kohl das Privatfernsehen – in enger Verbindung mit seinem Freund Leo Kirch. In den folgenden elf Jahren bis zu Kohls Wahlniederlage 1998 gelang es den beiden, „das deutsche Mediensystem grundlegend zu verändern“: Kirch wurde „vom Filmhändler zum Herrn über Deutschlands größten TV-Konzern“, während das Kabinett Kohl und viele Länderchefs „ihm den Weg frei“ machten. Das war ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Die CDU und CSU fühlten sich von Kirchs Medien „meist gut behandelt“; im Gegenzug durfte Kirch „fast immer machen, was er wollte“. Kohl soll Kirch 1995 sogar bei der Deutschen Telekom politisch bevorzugt und 1997 bei der EU-Kommission unterstützt haben – und kassierte nach seiner Amtszeit rund 600.000 Mark jährlich als Kirchs bezahlter Berater.[19][20]

Wie so vieles an Kohls Finanzgebaren liegt hierin eine Genugtuung für ihn selbst, für die Vertreter der freien Presse jedoch ein Problem, das bis heute nachwirkt: Kohl hatte ein traditionell gestörtes Verhältnis zu kritischen Medien und setzte dann in der Medienlandschaft Akzente, die zu einer erheblichen finanziellen Besserstellung des Altkanzlers führten, aus seiner oftmals verqueren und schnell beleidigten Sichtweise vielleicht auch eine Art Entschädigung.

Böhmermann bringt es auf den Punkt: „Den Intendanten zur Absetzung einer kritischen Sendung bewegen, einen eigenen Sender gründen, einen reichen Kumpel einen eigenen Sender gründen lassen und dabei ist der Deal, Sie erinnern sich: Staatsferne.“[^1]

Roland Koch und der Fall Brender: Politische Einmischung per Mehrheitsbeschluss

Der vielleicht deutlichste Fall direkter politischer Einmischung in die Personalpolitik des ZDF ereignete sich 2009. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) verhinderte mit Hilfe der CDU/CSU-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat die Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Koch bezeichnete dies als „völlig legitim“ und „zum Wohle des ZDF.“ 35 Staatsrechtler protestierten in einem offenen Brief: „Die Rundfunkfreiheit ist eine wichtige Säule unseres demokratischen Staatswesens. An dieser Säule wird gerade gesägt.“ Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis urteilte: „Kochs Argumente, dass es ihm um den Inhalt des Programms gehe, sind nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es um Parteiinteressen.“ Der Tagesspiegel kommentierte: „Koch will mehr. Über die kritische Anteilnahme hinaus zielt er auf direkte Einflussnahme. Wie ein Oberintendant reklamiert er personelle und inhaltliche Mitsprache.“[21][22][23][1]

Dieser Fall wurde zur Grundlage einer Verfassungsbeschwerde der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg – mit historischer Konsequenz.

IV. Das BVerfG als Hüter der Staatsferne: Dreizehn Urteile

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkfreiheit in dreizehn Urteilen ausgestaltet und konsequent gegen politische Einmischung verteidigt. Das erste Fernsehurteil von 1961 setzte die Grundlinie: Der Rundfunk muss frei von staatlichen Einflüssen bleiben. Das 13. Rundfunkurteil vom März 2014, hervorgegangen aus dem Fall Brender, setzte klare institutionelle Grenzen: Der Anteil staatsnaher Personen in den ZDF-Gremien muss von 44 auf maximal 33 Prozent sinken. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof erklärte: „Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln.“[24][25][26][27]

Der damals von Koch geschasste Brender zeigte sich nach dem Urteil zufrieden: „Es schützt die Unabhängigkeit der Journalisten, es stärkt die Freiheit des ZDF und es begrenzt die unmäßige und unerträgliche Macht der Politik.“[^28]

Doch auch das Bundesverfassungsgericht hat strukturelle Grenzen: Alle 100 Prozent der Verfassungsrichter werden von Bundestag oder Bundesrat bestellt. Die Spannung zwischen institutioneller Staatsferne und politischer Realität ist nicht vollständig auflösbar – sie muss immer wieder neu verhandelt werden.[^28]

Damit sind wir bei einem Problem, das man gar nicht hoch genug einschätzen kann: Was tut man, wenn die Justiz zu eigenwillig, zu unabhängig ist? Man versucht, die Richterstellen im Sinne der Parteien so zu besetzen, dass sie nicht mehr vorrangig die Demokratie verteidigt, sondern willfährig einer demokratiefernen „Mehrheitsmeinung“ gegenüber ist. Die Besetzung des US Supreme Court mit rechten Richtern und Richterinnen ist in diesem Sinne viel plakativer als die des deutschen Verfassungsgerichts, aber Tendenzen und immer mehr Streit um Richterstellenbesetzungen beim BVerfG gibt es ebenfalls.

V. Das Springer-Modell: Wenn Medienkonzentration Demokratie gefährdet

Es wäre unvollständig, allein die Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu betrachten. Das eigentliche strukturelle Gegenmodell – und das gefährlichere – ist die privatwirtschaftliche Medienkonzentration in einseitiger Trägerschaft.

Axel Springer baute ab den 1950er Jahren ein Zeitungsimperium auf, das bis in die 1960er Jahre auf einen Marktanteil an allen deutschen Tageszeitungen von über 21 Prozent kam. Der „Spiegel“ zitierte 1965 den Publizisten Sebastian Haffner: „Für die Meinungsfreiheit in Deutschland ist es eine schauderhafte Aussicht. Hier droht ein Meinungs-Monopol, wie es seit dem Goebbels-Propagandaministerium nicht mehr bestanden hat.“ Der SDS-Sprecher Karl Fabig formulierte 1968: „Das Denken und Fühlen von 16 Millionen Bundesbürgern ist Privateigentum von Axel Springer.“[29][30] Gemeint ist mit den 16 Millionen die Reichweite, die man der Springerpresse auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen mit linken Aktivisten und Aktivistinnen Ende der 1960er zugerechnet hat, als es im Rahmen der 1968er-Unruhen Auslieferungswagen der Springerpresse angezündet wurden.

Die politische Klasse der Bundesrepublik wollte das nie ernsthaft regulieren. Der „Spiegel“ kommentierte: „Aus Angst vor Rüpeleien der ‚Bild-Zeitung‘ haben sich bislang alle Parlamentarier von CDU und SPD geweigert, auch nur die Frage zu stellen, ob nicht das Auswuchern eines Presseverlegers die durch Verfassung garantierte Meinungsfreiheit unterhöhlt.“[^30]

Heute, unter dem amerikanischen Finanzinvestor KKR als Hauptaktionär des Springer-Konzerns, gibt es begründete Fragen darüber, ob der Konzern für wirtschaftliche Interessen – etwa im fossilen Energiesektor – politischen Einfluss über sein Medienportfolio geltend macht. Die Häufigkeit von Treffen zwischen KKR und dem Kanzleramt während der Heizungsgesetz-Debatte 2023 hat diese Fragen aufgeworfen, ohne dass eindeutige Beweise für direkte Einflussnahme vorliegen.[^31]

Bemerkenswert ist das politische Muster: Dieselben Politiker, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mangelnde „Neutralität“ vorwerfen und nach Angleichung an die „Mehrheitsmeinung“ rufen, haben gegenüber dem Springer-Verlag und seinen einseitigen Kampagnen historisch geschwiegen. Die strukturelle Asymmetrie ist evident: Öffentlich-rechtliche Sender unterliegen dem Gebot der Überparteilichkeit, Selbstverpflichtungen durch Rundfunkräte und dem Korrektiv der Verfassungsgerichtsbarkeit. Private Verleger sind an keine vergleichbare Pluralismuspflicht gebunden.

VI. Neurechte „Alternativmedien“: Die geplante Gegenöffentlichkeit

Eine weitere Dimension, die Böhmermann in seiner Sendung andeutet, die aber systematischer betrachtet werden muss, ist die Infrastruktur neurechter Alternativmedien: eine bewusst aufgebaute Gegenöffentlichkeit, die nicht dem Ziel der Aufklärung, sondern der Destabilisierung dient.

Zur Zeit des Bundestagswahlkampfs 2025 gaben zahlreiche AfD-Politiker – darunter Spitzenkandidatin Alice Weidel – dem rechtsextremen österreichischen Verschwörungssender AUF1 Interviews. Der österreichische Verfassungsschutz stuft AUF1 als rechtsextremistisches Alternativmedium der „Neuen Rechten“ ein, das „zur Verbreitung von rechtsextremistischen Narrativen und Propaganda“ beitrage. Auch andere Alternativmedien wie „Junge Freiheit“, „Compact“, PI-News, Tichys Einblick oder Achgut.com erreichen zusammen Reichweiten von rund 1,5 Millionen Konsumenten.[32][33]

Untersuchungen zeigten bereits 2017: AfD-Wählerinnen und -Wähler hielten verbreitete Falschmeldungen häufiger für wahr als die Wähler anderer Parteien. 41 Prozent der AfD-Wähler glaubten, Geflüchtete bekämen kostenlos einen Führerschein vom Staat finanziert; 75 Prozent glaubten, mehr als die Hälfte der Geflüchteten habe keinen Schulabschluss. Diese Desinformationsanfälligkeit ist kein Zufallsprodukt – sie ist das Ergebnis einer gezielt betriebenen Diskreditierung von Leitmedien: Wenn man erst „Lügenpresse“ schreit, glaubt man den Lügen, die danach kommen, leichter.[^34]

Christian Vock beschreibt das Kalkül präzise: „Die Vergiftung der öffentlichen Meinung, die Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts, die Normalisierung von Tabubrüchen, die Diffamierung von Journalisten, Wissenschaftlern, Gerichten und anderen anerkannten Institutionen mit dem Ziel, unliebsame Meinungen verstummen zu lassen und widersprechende Fakten für unglaubwürdig zu erklären.“ Es geht darum, niemanden mehr übrig zu lassen, der Widerspruch geben und Lügen entkräften kann.[^1]

Wir erinnern daran, dass wir bereits 2020 eine Artikelserie mit dem Titel „Diskursverschiebung nach rechts“ und dem Tag #DemokratieinGefahr verfasst haben, die das Phänomen zu einer Zeit beleuchtet, in der es aussah, als ob die Grenz der AfD bei bundesweit 10-12 Prozent der Wählerstimmen erreicht sei.

Die Frage, ob wir diesen Medien das Feld überlassen sollten, muss eine klare Antwort haben: Nein. Nicht weil es verboten werden sollte, diese Medien zu produzieren oder zu konsumieren – das wäre seinerseits ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, sofern sie nicht klar als verfassungswidrig eingestuft werden –, sondern weil die Alternative zur Stärkung unabhängiger Faktenjournalismus-Institutionen das informationelle Vakuum ist, das Desinformation füllt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Pflicht zur Überparteilichkeit, seinen Archiven, seinen Korrespondentennetzwerken und seinen journalistischen Qualitätsstandards ist dabei unverzichtbar. Kein privater Anbieter, der auf Werbung oder ideologische Mäzene angewiesen ist, kann und will diese Funktion übernehmen.

VII. Das NS-Erbe und die Lehre des Grundgesetzes: Minderheitenschutz gegen Mehrheitstyrannei

Hinter der aktuellen Debatte steht eine Frage, die das Grundgesetz 1949 zu beantworten versucht hat – und die heute erneut gestellt wird: Ist Demokratie nur Herrschaft der Mehrheit? Oder ist sie, wie das Grundgesetz sie konzipiert, ein System mit eingebauten Schutzmechanismen für Minderheiten?

Die Antwort des Grundgesetzes ist eindeutig. Artikel 5 garantiert die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, die Meinungsfreiheit zähle zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“ und sei von „schlechthin konstituierender Bedeutung“ für eine Demokratie. Eine Demokratie ohne freie Meinungsäußerung und freie Berichterstattung sei nicht vorstellbar. Artikel 20 GG enthält die Grundstruktur des demokratischen Rechtsstaats, und die Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 schützt diese Grundstruktur vor Mehrheitsentscheidungen des Parlaments.[35][36]

Das Grundgesetz wurde in direkter Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus geschrieben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten erlebt, wie die Weimarer Demokratie nicht durch einen Putsch, sondern durch die parlamentarische Selbstaufgabe, durch die demokratisch legitimierte Übertragung der Macht an Hitler am 30. Januar 1933, zugrunde ging. Sie wussten: Mehrheiten können irren. Mehrheiten können grausam sein. Mehrheiten können Menschen vernichten. Deshalb bauten sie Sicherungen ein.[^37]

Der NS-Rundfunk war das Paradebeispiel einer auf die Mehrheitsmeinung – oder vielmehr: die erzwungene Einheitsmeinung – ausgerichteten Medienpolitik. Joseph Goebbels erklärte 1933 den Rundfunk für „das allermodernste und für das allerwichtigste Massenbeeinflussungsinstrument, das es überhaupt gibt.“ Der „Volksempfänger“ war erschwinglich, allgegenwärtig, und bot nur eine Stimme. Ende 1932 gab es 4,3 Millionen Rundfunkteilnehmer; bis 1939 kletterte diese Zahl auf über 13,7 Millionen. Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky schrieb später: „Wir begannen im Rundfunk mit einer phantastischen Welle politischer Beeinflussung, Agitation und Propaganda in jeder Form.“[38][39][40][41]

Die Parallele zur Gegenwart ist nicht nur rhetorisch. Wenn Kulturstaatssekretär Weimer sagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle nicht „ein Filter für genehme Gesinnungen sein“, klingt das nach Meinungsvielfalt. Doch in dem Moment, in dem dies bedeuten soll, dass ein durch Gebühren finanzierter Rundfunk sich nach dem politischen Mehrheitswillen richten soll, dreht sich das Argument um. Es ist nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ein Filter ist – es sind die Forderungen nach Anpassung an die „Mehrheitsmeinung“, die einen Filter errichten wollen: einen, der alles aussortiert, was Minderheiten schützt, was Fakten gegen Populismus stellt, was unbequeme Wahrheiten ausspricht.[^42]

VIII. Der aktuelle Angriff und seine Konsequenzen

Das Muster der Einmischung, das Böhmermann beschreibt, hat in den Jahren 2025 und 2026 eine neue Qualität erreicht. Das ZDF hat die Zahl der Böhmermann-Sendungen von 33 auf 22 pro Jahr reduziert. Die Sendung gilt vielen als „zu links“. Kommunikationswissenschaftlerin Christine Horz-Ishak kommentierte die Kürzungen: „Das ‚ZDF Magazin Royale‘ ist eine der wenigen Sendungen, die den Auftrag der vierten Gewalt noch ernst nimmt. Die den Regierenden auf die Finger schaut, nach Fehlentwicklungen und Verzerrungen sucht. Solche Sendungen sind immens wichtig, dafür wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegründet. Wenn die Sendung eingedampft wird, ist das ein dramatisches Signal.“[43][44][^45]

Dabei ist das Problem kein isoliertes. Böhmermann selbst hat es 2022 bereits klar formuliert: „Nur weil es politisch motivierte Kampagnen von Rechtspopulisten im Bundestag oder im Axel Springer Verlag gibt, heißt das nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dringend reformiert werden müsste.“ Kritik an einzelnen Sendungen, an Strukturen, an Kosten – all das ist legitim und notwendig. Böhmermann selbst hat mehrfach die üppigen Intendanten-Gehälter und die schlechten Arbeitsbedingungen freier Mitarbeiter kritisiert. Das ist der Unterschied, auf den Vock hinweist: zwischen konkreter journalistischer Kritik und pauschaler Diffamierung.[^46]

Die Chefredakteurin des Deutschlandfunks, Birgit Wentzien, hat das Dilemma präzise benannt: Politiker-Anrufe, die auf Programmentscheidungen Einfluss nehmen wollen, seien „Phänomene, die passieren“. Es gehörten „immer zwei dazu“ – einer, der es versucht, und einer im Sender, der nachgibt. „Diesem Druck müsse man standhalten“, sagte Wentzien, „und das mit voller Kraft.“[^47]

Hinweis: Der Deutschlandfunk gehört ebenfalls zum System der öffentlich-rechtlichen Medien.

IX. Die Demokratie nach dem Grundgesetz: Ein System, das sich selbst verteidigen muss

Es wäre falsch, Böhmermann pauschal zu idealisieren. Er ist ein Satiriker, kein Heiliger. Gelegentlich wirken seine Sendungen selbst spaltend, wählen die falschen Ziele oder überdehnen den Bogen. Die Folge des „ZDF Magazin Royale“ über angebliche rituelle Gewalt in Deutschland wurde vom ZDF-Fernsehrat mehrheitlich als problematisch eingestuft und aus der Mediathek entfernt. Das ist Kritik, die legitim ist. Öffentlich-rechtliche Sender sind nicht unfehlbar, und ihre Formate dürfen kritisiert werden.[^48]

Aber wenn Böhmermann recht hat, hat er recht. Und in der Frage der Staatsferne hat er recht. In der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nach der Mehrheitsmeinung richten soll, hat er recht. In der Frage, ob die Geschichte politischer Einmischung – von Adenauer über Strauß, Kohl, Koch bis zu Klöckner, Söder und Weimer – ein besorgniserregendes Muster ergibt, hat er recht.

Das Grundgesetz darf nicht zum Relikt oder zum Artefakt in einer zunehmend undemokratischen Alltagskultur in Deutschland werden. Es muss eine gelebte, grundsätzliche Entscheidung bleiben. Eine Entscheidung dafür, dass die Würde aller Menschen unantastbar ist – nicht nur die der Mehrheit. Eine Entscheidung dafür, dass Minderheiten Rechte haben, die nicht durch Abstimmungen weggewählt werden können. Eine Entscheidung dafür, dass Medien, Wissenschaft, Gerichte und Kirche frei sein müssen, unbequeme Wahrheiten zu benennen.

Denn über der Meinungsfreiheit, so ist es in der Systematik des Grundgesetzes angelegt, steht der Schutz der Menschenwürde. Dieser Aspekt wird von jenen, die Meinungsfreiheit schreien und in Wirklichkeit damit nur ihre Meinung repräsentiert sehen wollen – systematisch – negiert.

Christian Vock hat recht: Böhmermanns Warnung kommt zehn Jahre zu spät. Die Wirkung der Diffamierungen hat sich längst in den Köpfen der Menschen entfaltet. Aber „zu spät“ bedeutet nicht „sinnlos“. Es bedeutet: Es ist jetzt. Es ist dringend. Und es ist fundamental.[^1]

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das einzige institutionell verankerte Medium in Deutschland, das gesetzlich zur Überparteilichkeit verpflichtet ist, flächendeckend eigene Korrespondenten vor Ort unterhält, rechtlich von kommerziellen Interessen abgekoppelt ist und durch das Bundesverfassungsgericht gegen staatliche Instrumentalisierung geschützt wird. Wer ihn schwächt, wer ihn zur Mehrheitsspiegelmaschine macht, wer seinen Investigativjournalismus einschränkt – der schwächt die Demokratie des Grundgesetzes. Nicht die Demokratie, die der Lauteste gewinnt. Die Demokratie, in der auch der Leiseste eine Stimme hat.

Das ist es, worum es geht. Nicht mehr, nicht weniger.

X. Schlusskommentar und Transparenz

Den Essay haben wir gemäß unserer Vorgaben und Ansichten von einer KI erstellen lassen. Der Sprachgebrauch weicht von unserem eigenen ab – zugunsten einer – sic! – neutraleren Formulierungsweise, aber mit klarer inhaltlicher Ausrichtung. Wir müssen von Zeit zu Zeit solche Marken setzen, damit unsere Kommentare nicht zu sehr an Einzelthemen orientiert wirken, die wir immer wieder mit derselben Prämisse und auch sprachlich sehr subjektiv bewerten. Die Prämisse der Demokratieverteidigung bleibt jedoch immer gleich, unabhängig davon, welches journalistische Format wir wählen und wir wir den Tenor gestalten gestalten und gestalten lassen.

Wir glauben nicht, dass die Politiker, die versuchen, die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken und sich dabei der Stimmung in einer überwiegend schlecht informierten und wenig menschenfreundlichen Bevölkerung bedienen, die mithin Populismus anstelle demokratischer Werte setzen, nicht wissen, was sie tun. Anders als diejenigen, bei denen sie jenseits ihrer oft schlechten Sacharbeit Populismus-Punkte einfahren können, kennen sie die Grundzüge der Demokratie und sind sehr bewusst darin, diese anzugreifen. Handelt es sich also um demokratische Politiker im Sinne des Grundgesetzes?

War Konrad Adenauer in Demokrat in diesem Sinne oder hat er letztlich in einem System handeln müssen, das die Alliierten wollten? Wie war es bei Helmut Kohl? Dass Adenauer Menschen generell misstraute und er daher vermutlich der Ansicht war, sie müssen manipuliert werden, um unter Kontrolle zu bleiben, ist bekannt, aber das kann gerade ein sehr diskutabler Ausdruck einer demokratisch gemeinten Haltung sein, nach den Erfahrungen der NS-Zeit, die auch seine persönliche politische Laufbahn stoppte. Helmut Kohl haben wir noch erlebt und seine Schwächen in der Darstellung wurden von den Medien gnadenlos ausgeschlachtet, da war auch viel Unfaires dabei, das muss man aus heutiger Sicht festhalten. Und der mediale Mainstream war etwas weiter links als schon damals der Durchschnitt der Bevölkerung. Aber wie weit rechts davon war die Springerpresse und wie hat sie mit Methoden, die nicht journalistischen Qualitätskriterien entsprachen, diese Meinung weiter nach rechts zu rücken versucht? Diese sehr unterschiedliche Ausrichtung verschiedener Medienblöcke war aber auch spannend und hat eine gewisse Vielfalt gespiegelt. Heute findet eine Verengung nicht dadurch statt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einseitig ist, sondern dadurch, dass er in die Knie gezwungen werden soll. Nicht nur AfD-Nahe tendieren in diese Richtung, wie die obigen Zitate aus einer Parteiengruppe belegen. Wenn eine politische Partei das Christentum durch ihre Namensgebung für sich als politische Leitlinie reklamiert, sollen christliche Kirchen sich nicht zu deren Politik äußern dürfen und ob sie diese tatsächlich als christlich empfinden? Das ist absurd. Ähnlich ist es mit den öffentlich-rechtlichen Medien. Sie haben die Pflicht, aufzuklären, nicht die Pflicht, sich anti-aufklärerisch einer Mehrheitsmeinung hinzugeben, die sich zunehmend von demokratischen Grundsätzen entfernt, der Diskreditierung von Fakten und der Propaganda zugeneigt ist.

Insofern ist Journalismus heute wieder eine sehr idealistische Berufung, denn er ist zunehmender Gefährdung ausgesetzt. Insofern ist dies auch ein Beitrag zur Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen, den wir kürzlich besprochen haben. In dieser Rangliste steigt Deutschland gerade ab, weil die journalistische Arbeit hierzulande immer mehr Angriffen ausgesetzt ist und weil die wirtschaftliche Lage der tatsächlich freien Presse, die unabhängig von Konzernen ist, sich verschlechtert. Weiterhin recht gut sieht es mit dem rechtlichen und institutionellen Rahmen aus, der auch die Organisation der öffentlich-rechtlichen Sender umfasst. Dieser Rahmen muss erhalten bleiben, damit sich auch die anderen Faktoren wieder verbessern können. Insgesamt ist es in Deutschland mit der Pressefreiheit nur mittelmäßig bestellt. Aber nicht, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk „falsch“ berichtet, sondern weil unabhängiger Journalismus zunehmend von rechtskonservativen Unionspolitikern, von rechten AfD-Leuten und einigen Scheinlinken in die Zange genommen wird.

TH

Quellen und Zitate aus öffentlichen Berichten, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, journalistischen Analysen sowie der WEB.DE-Medienkritik von Christian Vock vom Mai 2026.

  1. Unter Kontrolle
  2. Julia Klöckner kritisiert ARD und ZDF: „Sendung aus der Konserve“ – Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert mehr Selbstkritik von ARD und ZDF.
  3. Florian Hager: HR-Intendant weist Klöckners Kritik an … – DIE ZEIT – Klöckner hatte der Bild am Sonntag gesagt: „Ich verteidige den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber (…)“
  4. Florian Hager weist Klöckner-Kritik am öffentlich-rechtlichen … – Der ARD-Vorsitzende stellt zentrale Punkte der Argumentation der Bundestagspräsidentin infrage.
  5. Weimer: Öffentlich-Rechtliche wirken „politisch links geneigt“ – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kritisiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  6. Öffentlich-Rechtliche Sender – scharfe Kritik vom DJV – Kulturstaatsminister Weimer unterstellt ARD, ZDF und Deutschlandradio „politisch links geneigt“ zu sein.
  7. Julia Klöckner findet Kirchen zu politisch: „Stellungnahmen wie eine NGO“ – WELT – Die Kirchen treten aus Sicht von Julia Klöckner zu politisch auf.
  8. Evangelischer Kirchentag: Klöckner sieht „Markenkern“ der Kirchen in Gefahr – Die Bundestagspräsidentin erneuert ihre Kritik an den Kirchen.
  9. Kirchentag – Bundestagspräsidentin Klöckner verteidigt Kritik an Kirchen – Bundestagspräsidentin Klöckner hat beim evangelischen Kirchentag in Hannover ihre Kritik an den Kirchen erneuert.
  10. Rolle der Kirche: Julia Klöckner stößt mit Kirchenkritik auf Widerstand – Die Bundestagspräsidentin hat politische Botschaften von Kirchen kritisiert.
  11. Urteil zum „Adenauer-Fernsehen“ – Meilenstein der … – Anfang der 1960er-Jahre plante Bundeskanzler Adenauer einen staatlichen Fernsehsender.
  12. Verbot des Adenauer-Fernsehens – Die Alliierten hatten nach dem Zweiten Weltkrieg darauf bestanden, dass Rundfunk nie mehr als zentrales Propagandainstrument verwendet werden darf.
  13. ZDF-Urteil: Politische Einflussnahme historisch betrachtet – Konrad Adenauer wünschte es sich als Gegengewicht zum „Rotfunk“.
  14. Konrad Adenauers „Deutschland-Fernsehen“ – Spiegel – Weil er das ARD-Programm zu links versuchte, ließ CDU-Kanzler Konrad Adenauer vor 60 Jahren ein tatsächlich von der Regierung kontrolliertes Gegenmedium aufzubauen.
  15. Erstes Rundfunk-Urteil BVerfG 12, 205 vom 28. Februar …
  16. Tele-Visionen
  17. Dieter Hildebrandt ist tot – DW – 20.11.2013 – Er galt als moralische Instanz und wichtige Stimme im Kampf für Demokratie und Gerechtigkeit.
  18. Prinzip: Anti-Programm | BR.de – Gerhard Polt bringt gerne Nicht-Ereignisse auf die Bühne oder in TV-Sketche.
  19. Kirch-Affären: Die Lobby im Kanzleramt – Zum illustren Kreis von Leo Kirchs Beratern gehörte auch sein Duzfreund Helmut Kohl.
  20. In dubio pro Leo – Ohne seine guten Kontakte zur Politik ist Leo Kirchs Aufstieg vom Filmhändler zum Herrn über Deutschlands Medienlandschaft.
  21. ZDF-Chefredakteur muss gehen: Union schasst parteilosen Brender – Der Parteiauftrag ist erfüllt: Nikolaus Brender ist nicht mehr Chefredakteur des ZDF.
  22. ZDF: Koch vs. Brender: Heiliger Nikolaus! – Tagesspiegel – Die jetzige ZDF-Krise ist systemisch. Die Republik wird nicht mehr von den beiden Volksparteien regiert.
  23. Verwaltungsrechtler verschärft Kritik an Koch – Der Ton wird härter im Streit um den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender.
  24. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwischen Recht und Politik – Die vom Bundesverfassungsgericht ausgestaltete Rundfunkfreiheit sichert die Staatsferne der Öffentlich-rechtlichen Sender.
  25. Urteil zum ZDF-Staatsvertrag: Verfassungsgericht: Politik hat zu viel … – Die Klagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF sind überwiegend erfolgreich.
  26. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Karlsruhe beschneidet Einfluss der Parteien aufs ZDF – Der Staatsvertrag des ZDF ist verfassungswidrig und muss geändert werden.
  27. Rundfunkurteile des BVerfG1-4
  28. Bundesverfassungsgericht: Urteil zum ZDF-Staatsvertrag – Diese Entscheidung tut der Politik nicht weh.
  29. Bild« im Bildschirm? – – DER SPIEGEL – Alle Indizien sprechen dafür, daß es Axel Springer darum geht, die politische Substanz des Zweiten (…)
  30. Was er will – Das Denken und Fühlen von 16 Millionen Bundesbürgern ist Privateigentum von Axel Springer.
  31. Nutzte Hauptaktionär Springer für polit. Einflussnahme? – Wie LobbyControl berichtet, gibt es Spekulationen darüber, dass der Springer-Hauptaktionär KKR (…)
  32. #Faktenfuchs: AfD-Wahlkampf auf rechtsextremem Online-Sender – Die AfD setzt im Wahlkampf auf das Verschwörungsmedium AUF1 aus Österreich.
  33. Debatte Fake News und ihre Wirkung: Das postfaktische Virus – Sich einzubilden, der Triumph der Rechten sei das Ergebnis cleverer Internetpropaganda, ist bequem.
  34. Studie zeigt erstmals, warum Fake News bei AfD-Wähler*innen so … – Fast die Hälfte der befragten AfD-Wählerschaft glaubt, dass Geflüchtete ihren Führerschein umsonst bekommen.
  35. Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und …
  36. Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5
  37. Wehrhafte Demokratie – Deutschland hat aus den bitteren Erfahrungen seiner Geschichte gelernt.
  38. Der Rundfunk in Norddeutschland 1932 – Mai 1945 | ndr.de – Bei seinem Besuch im Hamburger Funkhaus verlangte Joseph Goebbels als Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (…)
  39. Vor 90 Jahren: Nazi-Propaganda mit dem Volksempfänger – DW.com – Propagandaminister Joseph Goebbels zwingt nur wenige Wochen nach Hitlers Machtantritt Firmen wie Tel…
  40. Hörfunk und Fernsehen in der Nazi-Zeit: „Ein Volk, ein Reich … – WDR – Im „Dritten Reich“ ist der Rundfunk ein Propaganda-Instrument.
  41. Hörfunk – NS-Rundfunk – Deutsches Rundfunkarchiv – Josef Goebbels über den Rundfunk (1933).
  42. Kulturstaatsminister Weimer mahnt öffentlich-rechtlichen Rundfunk … – Nachdem die konservative Journalistin Julia Ruhs von einer Sendung abgezogen wurde, steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Kritik.
  43. „Das ist ein dramatisches Signal“ – Das ZDF will wohl Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ seltener senden.
  44. „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann – Deutlich geringere Dosis der Satireshow in diesem Jahr.
  45. Gerüchte über Kürzungen Böhmermann wiztelt über „uncancelbares ZDF Magazin Royale“
  46. „ZDF Magazin Royale“: Jan Böhmermann verlängert … – Hoffentlich weiß das ZDF, was es tut. Der Moderator soll bis 2025 beim Mainzer Sender unterhalten und informieren.
  47. Politischer Einfluss auf ARD und ZDF – Mit voller Kraft
  48. Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“: Sendung zu ritueller Gewalt verschwindet nach Kritik aus Mediathek – Die „ZDF Magazin Royale“-Folge zu angeblicher ritueller Gewalt in Deutschland wurde heftig kritisiert.

Staatsferne, Mehrheitstyrannei und die Demokratie des Grundgesetzes

Warum der Kampf um ARD und ZDF ein Kampf um das Grundgesetz selbst ist

Ein Meinungs- und Hintergrundessay auf Grundlage eines Artikels von Christian Vock (WEB.DE) über Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe vom Mai 2026 (15.05.2026, Ausgabe 175).

Vorbemerkung

Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ eine Verteidigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert, die Christian Vock in seinem WEB.DE-Artikel als „zehn Jahre zu spät“ einordnet – zu spät, weil die gesellschaftliche Erosion des Vertrauens in unabhängige Medien längst begonnen hat. Diese Diagnose trifft zu. Aber sie greift noch zu kurz. Denn was hier verhandelt wird, ist nicht allein die Frage, ob ARD und ZDF gut oder schlecht sind. Es ist die Frage, ob die Demokratie des Grundgesetzes – eine Demokratie, die Minderheiten vor der Brutalität entfesselter Mehrheiten schützt – überhaupt eine Zukunft hat.[^1]

Der folgende Essay nimmt Böhmermanns Sendung und Vocks Einordnung als Ausgangspunkt, geht aber systematisch weiter: Er zeichnet die Geschichte politischer Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Gründung der Bundesrepublik ausführlicher nach, analysiert das strukturelle Problem der Springer-Presse und neurechter Alternativmedien als Gegenmodell, beleuchtet den verfassungsrechtlichen Rahmen des Minderheitenschutzes und zieht die historische Verbindungslinie zwischen dem NS-Staatsfunk und den heutigen Versuchen, Medien der „Mehrheitsmeinung“ zu unterwerfen.

I. Der Ausgangspunkt: Was Böhmermann gesagt hat – und was er hätte sagen müssen

Jan Böhmermann beginnt seine Sendung mit einem Zitat von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die bei einem Bild-Talkformat erklärt: „Ich verteidige Öffentlich-rechtlich, aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich Fragen stellen. Der Effizienz, der Neutralität, der Ausgewogenheit und es wird dann schwierig, wenn die veröffentlichte Meinung sich immer mehr von der öffentlichen Meinung verabschiedet. Und da muss es auch eine selbstreflektierende Korrektur geben.“[^2]

Das klingt moderat. Es ist es nicht. Böhmermann diagnostiziert: „Das ist nicht irgendeine Zuschauerinnen-Meinung. Denn wenn politische Amtsträgerinnen wie Julia Klöckner dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Feedback geben, dann tun sie das nicht als ganz normale Beitragszahler.“ Hinter der scheinbar sachlichen Forderung nach „Neutralität“ verbirgt sich ein Angriff auf das Prinzip der redaktionellen Unabhängigkeit. ARD-Vorsitzender Florian Hager hat das präzise benannt: Das Wort „Neutralität“ komme im gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht vor. Dort stünden die Worte „Objektivität und Überparteilichkeit“ – und das hätte Klöckner als früheres Rundfunkratsmitglied des SWR wissen müssen.[3][4][^1]

Klöckner steht nicht allein. CSU-Chef Markus Söder beklagt eine angebliche „politische Voreingenommenheit“ und wünscht sich die „Mehrheitsmeinung“ im Programm. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der selbst das konservative Magazin „Cicero“ mitgegründet hat, attestiert dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein „Akzeptanzproblem, weil er politisch links geneigt wirkt“, und fügt hinzu: „Es ist nicht gut, wenn viele Millionen Deutsche zwar Zwangsbeiträge zahlen müssen, aber das Gefühl haben, dass sie dort nicht vertreten werden.“[5][6][^1]

Böhmermann stellt diesen Äußerungen eine brillante, historisch keineswegs übertriebene Frage entgegen: „Die Mehrheit hat immer Recht, das wissen wir in Deutschland. Aber was, wenn die Mehrheitsmeinung so aussieht?“ – und blendet die AfD als stärkste Partei in einer Sonntagsfrage ein. „Soll dann ‚Das aktuelle Sportstudio‘ aus dem Sportpalast senden?“ Er lässt die Goebbels-Rede von 1943 folgen.[^1]

Das ist kein rhetorischer Exzess. Es ist die präzise Benennung eines Verfassungsproblems.

II. Warum Klöckner auch die Kirche angeht – und was das bedeutet

Julia Klöckner hat im Frühjahr 2025 nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch die Kirchen ins Visier genommen: Sie kritisierte, dass sich Kirchen zu tagespolitischen Themen äußern und dabei „Stellungnahmen wie eine NGO“ abgeben würden. Beim Evangelischen Kirchentag in Hannover im Mai 2025 erneuerte sie diese Kritik: Die Kirche müsse „ein Tick mehr“ sein als eine NGO.[7][8][^9]

Das mag auf den ersten Blick sachlich klingen. Doch Klöckner übersieht – oder ignoriert – einen zentralen theologischen und historischen Punkt: Die politische Stimme der Kirche ist aus christlicher Sicht nicht ein optionaler Zusatz, sondern Teil ihres Wesens. Selbst aus den Reihen der CDU kam Widerspruch. Dennis Radtke, Chef des CDU-Sozialflügels, erklärte: „Überall da, wo Kirchen der Meinung sind, das kollidiert mit der Politik, hat Kirche natürlich das Recht und auch die Pflicht, sich zu Wort zu melden.“[10][7]

Der historische Kontext macht die Sache noch gravierender: Gerade im Nationalsozialismus hat die Kirche – mit Ausnahmen wie der Bekennenden Kirche – zu wenig und zu selten laut gesprochen. Die Bereitschaft zur politischen Enthaltsamkeit, zum Rückzug ins rein „Spirituelle“, war eine der Voraussetzungen dafür, dass das Regime so wenig Widerstand erhielt, wie es ihn erhielt. Wer heute der Kirche vorwirft, zu politisch zu sein, reproduziert die Forderung nach einem Rückzug aus dem öffentlichen Raum, die dem Nationalsozialismus zugute kam.

Bemerkenswert ist das Muster: Klöckner fordert Rückzug vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, von der Kirche, vermutlich morgen von anderen Institutionen. In allen Fällen lautet die Botschaft: Haltet euch aus der Politik heraus. Wessen Stimme bleibt übrig, wenn Wissenschaft, Journalismus, Kirche und Justiz mundtot gemacht werden? Die Stimme derer, die am lautesten schreien – und die am wenigsten an Fakten gebunden sind.

III. Die Geschichte der Einmischung: Von Adenauer bis Koch

Die Einmischung der Politik in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist keine Erfindung der Gegenwart. Sie hat in Deutschland eine Geschichte, die so alt ist wie die Bundesrepublik selbst.

Adenauer und das verbotene Staatsfernsehen

Bundeskanzler Konrad Adenauer bezeichnete das von den Westalliierten etablierte, politisch unabhängige und föderale Rundfunksystem schon früh als „absurd“ und als „Last der Alliierten“. Er vertrat die Ansicht, Rundfunk müsse ein „politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung“ sein. 1958 ließ er in Frankfurt eine Vorläufer-GmbH für „Freies Fernsehen“ gründen – mit dem Ziel, den Bund als Mehrheitseigner zu installieren. Der Plan: Gründung eines staatlich kontrollierten Zweitsenders als Gegengewicht zur als „Rotfunk“ diffamierten ARD.[11][12][13][14]

Am 28. Februar 1961 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses sogenannte „Adenauer-Fernsehen“ für verfassungswidrig. Im Namen des Volkes: „Der Bund hat durch die Gründung der Deutschen Fernseh GmbH gegen Artikel 30 in Verbindung mit dem achten Abschnitt des Grundgesetzes […] und gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.“ Das Gericht hielt fest, dass Artikel 5 GG „verlangt, dass dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird.“ Aus diesem Scheitern entstand paradoxerweise das ZDF – der zweite öffentlich-rechtliche Sender, nunmehr als Kompromiss zwischen Bund und Ländern.[12][13][15][16][^11]

Franz Josef Strauß, Dieter Hildebrandt und die „Denkpause“

Und dieser Sender war es, der konservativen Politiker in Deutschland besonders zum roten Tuch wurde, weil sich hier vieles an kritischer Haltung zur Politik auf eine Sendung und auf eine Person konzentrierte.

In den 1970er Jahren zog mit dem ZDF-Kabarettisten Dieter Hildebrandt erstmals politische Satire in das öffentlich-rechtliche Programm ein – und mit ihr die Konflikte. Für Franz Josef Strauß war Hildebrandts scharfe Zunge „politische Giftmischerei“. Der Bayerische Rundfunk blendete den Kabarettisten wegen „nicht gemeinschaftsverträglicher“ Elemente gelegentlich aus dem Programm aus. Als Hildebrandts Satiresendung „Notizen aus der Provinz“ beim ZDF auf Sendung war, folgte die direkte politische Intervention: Zur Zeit der Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß verordnete ZDF-Intendant Karl-Günther von Hase dem Kabarettisten eine „Denkpause“. Nicht durch Gesetz, nicht durch Urteil – sondern durch den politischen Druck, dem der Intendant nachgab.[17][1]

1982 folgte ein weiteres Beispiel: Hildebrandt kritisierte im ARD-Kabarett zusammen mit Gerhard Polt und anderen den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals. Ministerpräsident Strauß tobte. Der Bayerische Rundfunk drohte daraufhin, die Übertragung von Hildebrandts ARD-Sendung „Scheibenwischer“ einzustellen.[^18]

Helmut Kohl, Leo Kirch und der Deal mit dem Privatfernsehen

In den 1980er Jahren etablierte Kanzler Helmut Kohl das Privatfernsehen – in enger Verbindung mit seinem Freund Leo Kirch. In den folgenden elf Jahren bis zu Kohls Wahlniederlage 1998 gelang es den beiden, „das deutsche Mediensystem grundlegend zu verändern“: Kirch wurde „vom Filmhändler zum Herrn über Deutschlands größten TV-Konzern“, während das Kabinett Kohl und viele Länderchefs „ihm den Weg frei“ machten. Das war ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Die CDU und CSU fühlten sich von Kirchs Medien „meist gut behandelt“; im Gegenzug durfte Kirch „fast immer machen, was er wollte“. Kohl soll Kirch 1995 sogar bei der Deutschen Telekom politisch bevorzugt und 1997 bei der EU-Kommission unterstützt haben – und kassierte nach seiner Amtszeit rund 600.000 Mark jährlich als Kirchs bezahlter Berater.[19][20]

Wie so vieles an Kohls Finanzgebaren liegt hierin eine Genugtuung für ihn selbst, für die Vertreter der freien Presse jedoch ein Problem, das bis heute nachwirkt: Kohl hatte ein traditionell gestörtes Verhältnis zu kritischen Medien und setzte dann in der Medienlandschaft Akzente, die zu einer erheblichen finanziellen Besserstellung des Altkanzlers führten, aus seiner oftmals verqueren und schnell beleidigten Sichtweise vielleicht auch eine Art Entschädigung.

Böhmermann bringt es auf den Punkt: „Den Intendanten zur Absetzung einer kritischen Sendung bewegen, einen eigenen Sender gründen, einen reichen Kumpel einen eigenen Sender gründen lassen und dabei ist der Deal, Sie erinnern sich: Staatsferne.“[^1]

Roland Koch und der Fall Brender: Politische Einmischung per Mehrheitsbeschluss

Der vielleicht deutlichste Fall direkter politischer Einmischung in die Personalpolitik des ZDF ereignete sich 2009. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) verhinderte mit Hilfe der CDU/CSU-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat die Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Koch bezeichnete dies als „völlig legitim“ und „zum Wohle des ZDF.“ 35 Staatsrechtler protestierten in einem offenen Brief: „Die Rundfunkfreiheit ist eine wichtige Säule unseres demokratischen Staatswesens. An dieser Säule wird gerade gesägt.“ Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis urteilte: „Kochs Argumente, dass es ihm um den Inhalt des Programms gehe, sind nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es um Parteiinteressen.“ Der Tagesspiegel kommentierte: „Koch will mehr. Über die kritische Anteilnahme hinaus zielt er auf direkte Einflussnahme. Wie ein Oberintendant reklamiert er personelle und inhaltliche Mitsprache.“[21][22][23][1]

Dieser Fall wurde zur Grundlage einer Verfassungsbeschwerde der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg – mit historischer Konsequenz.

IV. Das BVerfG als Hüter der Staatsferne: Dreizehn Urteile

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkfreiheit in dreizehn Urteilen ausgestaltet und konsequent gegen politische Einmischung verteidigt. Das erste Fernsehurteil von 1961 setzte die Grundlinie: Der Rundfunk muss frei von staatlichen Einflüssen bleiben. Das 13. Rundfunkurteil vom März 2014, hervorgegangen aus dem Fall Brender, setzte klare institutionelle Grenzen: Der Anteil staatsnaher Personen in den ZDF-Gremien muss von 44 auf maximal 33 Prozent sinken. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof erklärte: „Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln.“[24][25][26][27]

Der damals von Koch geschasste Brender zeigte sich nach dem Urteil zufrieden: „Es schützt die Unabhängigkeit der Journalisten, es stärkt die Freiheit des ZDF und es begrenzt die unmäßige und unerträgliche Macht der Politik.“[^28]

Doch auch das Bundesverfassungsgericht hat strukturelle Grenzen: Alle 100 Prozent der Verfassungsrichter werden von Bundestag oder Bundesrat bestellt. Die Spannung zwischen institutioneller Staatsferne und politischer Realität ist nicht vollständig auflösbar – sie muss immer wieder neu verhandelt werden.[^28]

Damit sind wir bei einem Problem, das man gar nicht hoch genug einschätzen kann: Was tut man, wenn die Justiz zu eigenwillig, zu unabhängig ist? Man versucht, die Richterstellen im Sinne der Parteien so zu besetzen, dass sie nicht mehr vorrangig die Demokratie verteidigt, sondern willfährig einer demokratiefernen „Mehrheitsmeinung“ gegenüber ist. Die Besetzung des US Supreme Court mit rechten Richtern und Richterinnen ist in diesem Sinne viel plakativer als die des deutschen Verfassungsgerichts, aber Tendenzen und immer mehr Streit um Richterstellenbesetzungen beim BVerfG gibt es ebenfalls.

V. Das Springer-Modell: Wenn Medienkonzentration Demokratie gefährdet

Es wäre unvollständig, allein die Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu betrachten. Das eigentliche strukturelle Gegenmodell – und das gefährlichere – ist die privatwirtschaftliche Medienkonzentration in einseitiger Trägerschaft.

Axel Springer baute ab den 1950er Jahren ein Zeitungsimperium auf, das bis in die 1960er Jahre auf einen Marktanteil an allen deutschen Tageszeitungen von über 21 Prozent kam. Der „Spiegel“ zitierte 1965 den Publizisten Sebastian Haffner: „Für die Meinungsfreiheit in Deutschland ist es eine schauderhafte Aussicht. Hier droht ein Meinungs-Monopol, wie es seit dem Goebbels-Propagandaministerium nicht mehr bestanden hat.“ Der SDS-Sprecher Karl Fabig formulierte 1968: „Das Denken und Fühlen von 16 Millionen Bundesbürgern ist Privateigentum von Axel Springer.“[29][30] Gemeint ist mit den 16 Millionen die Reichweite, die man der Springerpresse auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen mit linken Aktivisten und Aktivistinnen Ende der 1960er zugerechnet hat, als es im Rahmen der 1968er-Unruhen Auslieferungswagen der Springerpresse angezündet wurden.

Die politische Klasse der Bundesrepublik wollte das nie ernsthaft regulieren. Der „Spiegel“ kommentierte: „Aus Angst vor Rüpeleien der ‚Bild-Zeitung‘ haben sich bislang alle Parlamentarier von CDU und SPD geweigert, auch nur die Frage zu stellen, ob nicht das Auswuchern eines Presseverlegers die durch Verfassung garantierte Meinungsfreiheit unterhöhlt.“[^30]

Heute, unter dem amerikanischen Finanzinvestor KKR als Hauptaktionär des Springer-Konzerns, gibt es begründete Fragen darüber, ob der Konzern für wirtschaftliche Interessen – etwa im fossilen Energiesektor – politischen Einfluss über sein Medienportfolio geltend macht. Die Häufigkeit von Treffen zwischen KKR und dem Kanzleramt während der Heizungsgesetz-Debatte 2023 hat diese Fragen aufgeworfen, ohne dass eindeutige Beweise für direkte Einflussnahme vorliegen.[^31]

Bemerkenswert ist das politische Muster: Dieselben Politiker, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mangelnde „Neutralität“ vorwerfen und nach Angleichung an die „Mehrheitsmeinung“ rufen, haben gegenüber dem Springer-Verlag und seinen einseitigen Kampagnen historisch geschwiegen. Die strukturelle Asymmetrie ist evident: Öffentlich-rechtliche Sender unterliegen dem Gebot der Überparteilichkeit, Selbstverpflichtungen durch Rundfunkräte und dem Korrektiv der Verfassungsgerichtsbarkeit. Private Verleger sind an keine vergleichbare Pluralismuspflicht gebunden.

VI. Neurechte „Alternativmedien“: Die geplante Gegenöffentlichkeit

Eine weitere Dimension, die Böhmermann in seiner Sendung andeutet, die aber systematischer betrachtet werden muss, ist die Infrastruktur neurechter Alternativmedien: eine bewusst aufgebaute Gegenöffentlichkeit, die nicht dem Ziel der Aufklärung, sondern der Destabilisierung dient.

Zur Zeit des Bundestagswahlkampfs 2025 gaben zahlreiche AfD-Politiker – darunter Spitzenkandidatin Alice Weidel – dem rechtsextremen österreichischen Verschwörungssender AUF1 Interviews. Der österreichische Verfassungsschutz stuft AUF1 als rechtsextremistisches Alternativmedium der „Neuen Rechten“ ein, das „zur Verbreitung von rechtsextremistischen Narrativen und Propaganda“ beitrage. Auch andere Alternativmedien wie „Junge Freiheit“, „Compact“, PI-News, Tichys Einblick oder Achgut.com erreichen zusammen Reichweiten von rund 1,5 Millionen Konsumenten.[32][33]

Untersuchungen zeigten bereits 2017: AfD-Wählerinnen und -Wähler hielten verbreitete Falschmeldungen häufiger für wahr als die Wähler anderer Parteien. 41 Prozent der AfD-Wähler glaubten, Geflüchtete bekämen kostenlos einen Führerschein vom Staat finanziert; 75 Prozent glaubten, mehr als die Hälfte der Geflüchteten habe keinen Schulabschluss. Diese Desinformationsanfälligkeit ist kein Zufallsprodukt – sie ist das Ergebnis einer gezielt betriebenen Diskreditierung von Leitmedien: Wenn man erst „Lügenpresse“ schreit, glaubt man den Lügen, die danach kommen, leichter.[^34]

Christian Vock beschreibt das Kalkül präzise: „Die Vergiftung der öffentlichen Meinung, die Verschiebung des gesellschaftlichen Diskurses nach rechts, die Normalisierung von Tabubrüchen, die Diffamierung von Journalisten, Wissenschaftlern, Gerichten und anderen anerkannten Institutionen mit dem Ziel, unliebsame Meinungen verstummen zu lassen und widersprechende Fakten für unglaubwürdig zu erklären.“ Es geht darum, niemanden mehr übrig zu lassen, der Widerspruch geben und Lügen entkräften kann.[^1]

Wir erinnern daran, dass wir bereits 2020 eine Artikelserie mit dem Titel „Diskursverschiebung nach rechts“ und dem Tag #DemokratieinGefahr verfasst haben, die das Phänomen zu einer Zeit beleuchtet, in der es aussah, als ob die Grenz der AfD bei bundesweit 10-12 Prozent der Wählerstimmen erreicht sei.

Die Frage, ob wir diesen Medien das Feld überlassen sollten, muss eine klare Antwort haben: Nein. Nicht weil es verboten werden sollte, diese Medien zu produzieren oder zu konsumieren – das wäre seinerseits ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, sofern sie nicht klar als verfassungswidrig eingestuft werden –, sondern weil die Alternative zur Stärkung unabhängiger Faktenjournalismus-Institutionen das informationelle Vakuum ist, das Desinformation füllt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Pflicht zur Überparteilichkeit, seinen Archiven, seinen Korrespondentennetzwerken und seinen journalistischen Qualitätsstandards ist dabei unverzichtbar. Kein privater Anbieter, der auf Werbung oder ideologische Mäzene angewiesen ist, kann und will diese Funktion übernehmen.

VII. Das NS-Erbe und die Lehre des Grundgesetzes: Minderheitenschutz gegen Mehrheitstyrannei

Hinter der aktuellen Debatte steht eine Frage, die das Grundgesetz 1949 zu beantworten versucht hat – und die heute erneut gestellt wird: Ist Demokratie nur Herrschaft der Mehrheit? Oder ist sie, wie das Grundgesetz sie konzipiert, ein System mit eingebauten Schutzmechanismen für Minderheiten?

Die Antwort des Grundgesetzes ist eindeutig. Artikel 5 garantiert die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, die Meinungsfreiheit zähle zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“ und sei von „schlechthin konstituierender Bedeutung“ für eine Demokratie. Eine Demokratie ohne freie Meinungsäußerung und freie Berichterstattung sei nicht vorstellbar. Artikel 20 GG enthält die Grundstruktur des demokratischen Rechtsstaats, und die Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 schützt diese Grundstruktur vor Mehrheitsentscheidungen des Parlaments.[35][36]

Das Grundgesetz wurde in direkter Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus geschrieben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten erlebt, wie die Weimarer Demokratie nicht durch einen Putsch, sondern durch die parlamentarische Selbstaufgabe, durch die demokratisch legitimierte Übertragung der Macht an Hitler am 30. Januar 1933, zugrunde ging. Sie wussten: Mehrheiten können irren. Mehrheiten können grausam sein. Mehrheiten können Menschen vernichten. Deshalb bauten sie Sicherungen ein.[^37]

Der NS-Rundfunk war das Paradebeispiel einer auf die Mehrheitsmeinung – oder vielmehr: die erzwungene Einheitsmeinung – ausgerichteten Medienpolitik. Joseph Goebbels erklärte 1933 den Rundfunk für „das allermodernste und für das allerwichtigste Massenbeeinflussungsinstrument, das es überhaupt gibt.“ Der „Volksempfänger“ war erschwinglich, allgegenwärtig, und bot nur eine Stimme. Ende 1932 gab es 4,3 Millionen Rundfunkteilnehmer; bis 1939 kletterte diese Zahl auf über 13,7 Millionen. Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky schrieb später: „Wir begannen im Rundfunk mit einer phantastischen Welle politischer Beeinflussung, Agitation und Propaganda in jeder Form.“[38][39][40][41]

Die Parallele zur Gegenwart ist nicht nur rhetorisch. Wenn Kulturstaatssekretär Weimer sagt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle nicht „ein Filter für genehme Gesinnungen sein“, klingt das nach Meinungsvielfalt. Doch in dem Moment, in dem dies bedeuten soll, dass ein durch Gebühren finanzierter Rundfunk sich nach dem politischen Mehrheitswillen richten soll, dreht sich das Argument um. Es ist nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ein Filter ist – es sind die Forderungen nach Anpassung an die „Mehrheitsmeinung“, die einen Filter errichten wollen: einen, der alles aussortiert, was Minderheiten schützt, was Fakten gegen Populismus stellt, was unbequeme Wahrheiten ausspricht.[^42]

VIII. Der aktuelle Angriff und seine Konsequenzen

Das Muster der Einmischung, das Böhmermann beschreibt, hat in den Jahren 2025 und 2026 eine neue Qualität erreicht. Das ZDF hat die Zahl der Böhmermann-Sendungen von 33 auf 22 pro Jahr reduziert. Die Sendung gilt vielen als „zu links“. Kommunikationswissenschaftlerin Christine Horz-Ishak kommentierte die Kürzungen: „Das ‚ZDF Magazin Royale‘ ist eine der wenigen Sendungen, die den Auftrag der vierten Gewalt noch ernst nimmt. Die den Regierenden auf die Finger schaut, nach Fehlentwicklungen und Verzerrungen sucht. Solche Sendungen sind immens wichtig, dafür wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegründet. Wenn die Sendung eingedampft wird, ist das ein dramatisches Signal.“[43][44][^45]

Dabei ist das Problem kein isoliertes. Böhmermann selbst hat es 2022 bereits klar formuliert: „Nur weil es politisch motivierte Kampagnen von Rechtspopulisten im Bundestag oder im Axel Springer Verlag gibt, heißt das nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dringend reformiert werden müsste.“ Kritik an einzelnen Sendungen, an Strukturen, an Kosten – all das ist legitim und notwendig. Böhmermann selbst hat mehrfach die üppigen Intendanten-Gehälter und die schlechten Arbeitsbedingungen freier Mitarbeiter kritisiert. Das ist der Unterschied, auf den Vock hinweist: zwischen konkreter journalistischer Kritik und pauschaler Diffamierung.[^46]

Die Chefredakteurin des Deutschlandfunks, Birgit Wentzien, hat das Dilemma präzise benannt: Politiker-Anrufe, die auf Programmentscheidungen Einfluss nehmen wollen, seien „Phänomene, die passieren“. Es gehörten „immer zwei dazu“ – einer, der es versucht, und einer im Sender, der nachgibt. „Diesem Druck müsse man standhalten“, sagte Wentzien, „und das mit voller Kraft.“[^47]

Hinweis: Der Deutschlandfunk gehört ebenfalls zum System der öffentlich-rechtlichen Medien.

IX. Die Demokratie nach dem Grundgesetz: Ein System, das sich selbst verteidigen muss

Es wäre falsch, Böhmermann pauschal zu idealisieren. Er ist ein Satiriker, kein Heiliger. Gelegentlich wirken seine Sendungen selbst spaltend, wählen die falschen Ziele oder überdehnen den Bogen. Die Folge des „ZDF Magazin Royale“ über angebliche rituelle Gewalt in Deutschland wurde vom ZDF-Fernsehrat mehrheitlich als problematisch eingestuft und aus der Mediathek entfernt. Das ist Kritik, die legitim ist. Öffentlich-rechtliche Sender sind nicht unfehlbar, und ihre Formate dürfen kritisiert werden.[^48]

Aber wenn Böhmermann recht hat, hat er recht. Und in der Frage der Staatsferne hat er recht. In der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nach der Mehrheitsmeinung richten soll, hat er recht. In der Frage, ob die Geschichte politischer Einmischung – von Adenauer über Strauß, Kohl, Koch bis zu Klöckner, Söder und Weimer – ein besorgniserregendes Muster ergibt, hat er recht.

Das Grundgesetz darf nicht zum Relikt oder zum Artefakt in einer zunehmend undemokratischen Alltagskultur in Deutschland werden. Es muss eine gelebte, grundsätzliche Entscheidung bleiben. Eine Entscheidung dafür, dass die Würde aller Menschen unantastbar ist – nicht nur die der Mehrheit. Eine Entscheidung dafür, dass Minderheiten Rechte haben, die nicht durch Abstimmungen weggewählt werden können. Eine Entscheidung dafür, dass Medien, Wissenschaft, Gerichte und Kirche frei sein müssen, unbequeme Wahrheiten zu benennen.

Denn über der Meinungsfreiheit, so ist es in der Systematik des Grundgesetzes angelegt, steht der Schutz der Menschenwürde. Dieser Aspekt wird von jenen, die Meinungsfreiheit schreien und in Wirklichkeit damit nur ihre Meinung repräsentiert sehen wollen – systematisch – negiert.

Christian Vock hat recht: Böhmermanns Warnung kommt zehn Jahre zu spät. Die Wirkung der Diffamierungen hat sich längst in den Köpfen der Menschen entfaltet. Aber „zu spät“ bedeutet nicht „sinnlos“. Es bedeutet: Es ist jetzt. Es ist dringend. Und es ist fundamental.[^1]

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist das einzige institutionell verankerte Medium in Deutschland, das gesetzlich zur Überparteilichkeit verpflichtet ist, flächendeckend eigene Korrespondenten vor Ort unterhält, rechtlich von kommerziellen Interessen abgekoppelt ist und durch das Bundesverfassungsgericht gegen staatliche Instrumentalisierung geschützt wird. Wer ihn schwächt, wer ihn zur Mehrheitsspiegelmaschine macht, wer seinen Investigativjournalismus einschränkt – der schwächt die Demokratie des Grundgesetzes. Nicht die Demokratie, die der Lauteste gewinnt. Die Demokratie, in der auch der Leiseste eine Stimme hat.

Das ist es, worum es geht. Nicht mehr, nicht weniger.

X. Schlusskommentar und Transparenz

Den Essay haben wir gemäß unserer Vorgaben und Ansichten von einer KI erstellen lassen. Der Sprachgebrauch weicht von unserem eigenen ab – zugunsten einer – sic! – neutraleren Formulierungsweise, aber mit klarer inhaltlicher Ausrichtung. Wir müssen von Zeit zu Zeit solche Marken setzen, damit unsere Kommentare nicht zu sehr an Einzelthemen orientiert wirken, die wir immer wieder mit derselben Prämisse und auch sprachlich sehr subjektiv bewerten. Die Prämisse der Demokratieverteidigung bleibt jedoch immer gleich, unabhängig davon, welches journalistische Format wir wählen und wir wir den Tenor gestalten gestalten und gestalten lassen.

Wir glauben nicht, dass die Politiker, die versuchen, die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken und sich dabei der Stimmung in einer überwiegend schlecht informierten und wenig menschenfreundlichen Bevölkerung bedienen, die mithin Populismus anstelle demokratischer Werte setzen, nicht wissen, was sie tun. Anders als diejenigen, bei denen sie jenseits ihrer oft schlechten Sacharbeit Populismus-Punkte einfahren können, kennen sie die Grundzüge der Demokratie und sind sehr bewusst darin, diese anzugreifen. Handelt es sich also um demokratische Politiker im Sinne des Grundgesetzes?

War Konrad Adenauer in Demokrat in diesem Sinne oder hat er letztlich in einem System handeln müssen, das die Alliierten wollten? Wie war es bei Helmut Kohl? Dass Adenauer Menschen generell misstraute und er daher vermutlich der Ansicht war, sie müssen manipuliert werden, um unter Kontrolle zu bleiben, ist bekannt, aber das kann gerade ein sehr diskutabler Ausdruck einer demokratisch gemeinten Haltung sein, nach den Erfahrungen der NS-Zeit, die auch seine persönliche politische Laufbahn stoppte. Helmut Kohl haben wir noch erlebt und seine Schwächen in der Darstellung wurden von den Medien gnadenlos ausgeschlachtet, da war auch viel Unfaires dabei, das muss man aus heutiger Sicht festhalten. Und der mediale Mainstream war etwas weiter links als schon damals der Durchschnitt der Bevölkerung. Aber wie weit rechts davon war die Springerpresse und wie hat sie mit Methoden, die nicht journalistischen Qualitätskriterien entsprachen, diese Meinung weiter nach rechts zu rücken versucht?

Diese sehr unterschiedliche Ausrichtung verschiedener Medienblöcke war aber auch spannend und hat eine gewisse Vielfalt gespiegelt. Heute findet eine Verengung nicht dadurch statt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einseitig ist, sondern dadurch, dass er in die Knie gezwungen werden soll. Nicht nur AfD-Nahe tendieren in diese Richtung, wie die obigen Zitate aus einer Parteiengruppe belegen. Wenn eine politische Partei das Christentum durch ihre Namensgebung für sich als politische Leitlinie reklamiert, sollen christliche Kirchen sich nicht zu deren Politik äußern dürfen und dazu, ob sie diese als christlich empfinden? Das ist absurd. Ähnlich ist es mit den öffentlich-rechtlichen Medien. Sie haben die Pflicht, aufzuklären, nicht die Pflicht, sich anti-aufklärerisch einer Mehrheitsmeinung hinzugeben, die sich zunehmend von demokratischen Grundsätzen entfernt, der Diskreditierung von Fakten und der Propaganda zugeneigt ist.

Insofern ist Journalismus heute wieder eine sehr idealistische Berufung, denn er ist zunehmender Gefährdung ausgesetzt. Insofern ist dies auch ein Beitrag zur Rangliste der Pressefreiheit 2026 von Reporter ohne Grenzen, die wir kürzlich besprochen haben. In dieser Rangliste steigt Deutschland gerade ab, weil die journalistische Arbeit hierzulande immer mehr Angriffen ausgesetzt ist und weil die wirtschaftliche Lage der tatsächlich freien Presse, die unabhängig von Konzernen ist, sich verschlechtert. Weiterhin recht gut sieht es mit dem rechtlichen und institutionellen Rahmen aus, der auch die Organisation der öffentlich-rechtlichen Sender umfasst. Dieser Rahmen muss erhalten bleiben, damit sich auch die anderen Faktoren wieder verbessern können. Insgesamt ist es in Deutschland mit der Pressefreiheit nur mittelmäßig bestellt. Aber nicht, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk „falsch“ berichtet, sondern weil unabhängiger Journalismus zunehmend von rechtskonservativen Unionspolitikern, von rechten AfD-Leuten und einigen Scheinlinken in die Zange genommen wird.

TH

Quellen und Zitate aus öffentlichen Berichten, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, journalistischen Analysen sowie der WEB.DE-Medienkritik von Christian Vock vom Mai 2026.

  1. Unter Kontrolle
  2. Julia Klöckner kritisiert ARD und ZDF: „Sendung aus der Konserve“ – Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert mehr Selbstkritik von ARD und ZDF.
  3. Florian Hager: HR-Intendant weist Klöckners Kritik an … – DIE ZEIT – Klöckner hatte der Bild am Sonntag gesagt: „Ich verteidige den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber (…)“
  4. Florian Hager weist Klöckner-Kritik am öffentlich-rechtlichen … – Der ARD-Vorsitzende stellt zentrale Punkte der Argumentation der Bundestagspräsidentin infrage.
  5. Weimer: Öffentlich-Rechtliche wirken „politisch links geneigt“ – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kritisiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
  6. Öffentlich-Rechtliche Sender – scharfe Kritik vom DJV – Kulturstaatsminister Weimer unterstellt ARD, ZDF und Deutschlandradio „politisch links geneigt“ zu sein.
  7. Julia Klöckner findet Kirchen zu politisch: „Stellungnahmen wie eine NGO“ – WELT – Die Kirchen treten aus Sicht von Julia Klöckner zu politisch auf.
  8. Evangelischer Kirchentag: Klöckner sieht „Markenkern“ der Kirchen in Gefahr – Die Bundestagspräsidentin erneuert ihre Kritik an den Kirchen.
  9. Kirchentag – Bundestagspräsidentin Klöckner verteidigt Kritik an Kirchen – Bundestagspräsidentin Klöckner hat beim evangelischen Kirchentag in Hannover ihre Kritik an den Kirchen erneuert.
  10. Rolle der Kirche: Julia Klöckner stößt mit Kirchenkritik auf Widerstand – Die Bundestagspräsidentin hat politische Botschaften von Kirchen kritisiert.
  11. Urteil zum „Adenauer-Fernsehen“ – Meilenstein der … – Anfang der 1960er-Jahre plante Bundeskanzler Adenauer einen staatlichen Fernsehsender.
  12. Verbot des Adenauer-Fernsehens – Die Alliierten hatten nach dem Zweiten Weltkrieg darauf bestanden, dass Rundfunk nie mehr als zentrales Propagandainstrument verwendet werden darf.
  13. ZDF-Urteil: Politische Einflussnahme historisch betrachtet – Konrad Adenauer wünschte es sich als Gegengewicht zum „Rotfunk“.
  14. Konrad Adenauers „Deutschland-Fernsehen“ – Spiegel – Weil er das ARD-Programm zu links versuchte, ließ CDU-Kanzler Konrad Adenauer vor 60 Jahren ein tatsächlich von der Regierung kontrolliertes Gegenmedium aufzubauen.
  15. Erstes Rundfunk-Urteil BVerfG 12, 205 vom 28. Februar …
  16. Tele-Visionen
  17. Dieter Hildebrandt ist tot – DW – 20.11.2013 – Er galt als moralische Instanz und wichtige Stimme im Kampf für Demokratie und Gerechtigkeit.
  18. Prinzip: Anti-Programm | BR.de – Gerhard Polt bringt gerne Nicht-Ereignisse auf die Bühne oder in TV-Sketche.
  19. Kirch-Affären: Die Lobby im Kanzleramt – Zum illustren Kreis von Leo Kirchs Beratern gehörte auch sein Duzfreund Helmut Kohl.
  20. In dubio pro Leo – Ohne seine guten Kontakte zur Politik ist Leo Kirchs Aufstieg vom Filmhändler zum Herrn über Deutschlands Medienlandschaft.
  21. ZDF-Chefredakteur muss gehen: Union schasst parteilosen Brender – Der Parteiauftrag ist erfüllt: Nikolaus Brender ist nicht mehr Chefredakteur des ZDF.
  22. ZDF: Koch vs. Brender: Heiliger Nikolaus! – Tagesspiegel – Die jetzige ZDF-Krise ist systemisch. Die Republik wird nicht mehr von den beiden Volksparteien regiert.
  23. Verwaltungsrechtler verschärft Kritik an Koch – Der Ton wird härter im Streit um den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender.
  24. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwischen Recht und Politik – Die vom Bundesverfassungsgericht ausgestaltete Rundfunkfreiheit sichert die Staatsferne der Öffentlich-rechtlichen Sender.
  25. Urteil zum ZDF-Staatsvertrag: Verfassungsgericht: Politik hat zu viel … – Die Klagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF sind überwiegend erfolgreich.
  26. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Karlsruhe beschneidet Einfluss der Parteien aufs ZDF – Der Staatsvertrag des ZDF ist verfassungswidrig und muss geändert werden.
  27. Rundfunkurteile des BVerfG1-4
  28. Bundesverfassungsgericht: Urteil zum ZDF-Staatsvertrag – Diese Entscheidung tut der Politik nicht weh.
  29. Bild« im Bildschirm? – – DER SPIEGEL – Alle Indizien sprechen dafür, daß es Axel Springer darum geht, die politische Substanz des Zweiten (…)
  30. Was er will – Das Denken und Fühlen von 16 Millionen Bundesbürgern ist Privateigentum von Axel Springer.
  31. Nutzte Hauptaktionär Springer für polit. Einflussnahme? – Wie LobbyControl berichtet, gibt es Spekulationen darüber, dass der Springer-Hauptaktionär KKR (…)
  32. #Faktenfuchs: AfD-Wahlkampf auf rechtsextremem Online-Sender – Die AfD setzt im Wahlkampf auf das Verschwörungsmedium AUF1 aus Österreich.
  33. Debatte Fake News und ihre Wirkung: Das postfaktische Virus – Sich einzubilden, der Triumph der Rechten sei das Ergebnis cleverer Internetpropaganda, ist bequem.
  34. Studie zeigt erstmals, warum Fake News bei AfD-Wähler*innen so … – Fast die Hälfte der befragten AfD-Wählerschaft glaubt, dass Geflüchtete ihren Führerschein umsonst bekommen.
  35. Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und …
  36. Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 5
  37. Wehrhafte Demokratie – Deutschland hat aus den bitteren Erfahrungen seiner Geschichte gelernt.
  38. Der Rundfunk in Norddeutschland 1932 – Mai 1945 | ndr.de – Bei seinem Besuch im Hamburger Funkhaus verlangte Joseph Goebbels als Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (…)
  39. Vor 90 Jahren: Nazi-Propaganda mit dem Volksempfänger – DW.com – Propagandaminister Joseph Goebbels zwingt nur wenige Wochen nach Hitlers Machtantritt Firmen wie Tel…
  40. Hörfunk und Fernsehen in der Nazi-Zeit: „Ein Volk, ein Reich … – WDR – Im „Dritten Reich“ ist der Rundfunk ein Propaganda-Instrument.
  41. Hörfunk – NS-Rundfunk – Deutsches Rundfunkarchiv – Josef Goebbels über den Rundfunk (1933).
  42. Kulturstaatsminister Weimer mahnt öffentlich-rechtlichen Rundfunk … – Nachdem die konservative Journalistin Julia Ruhs von einer Sendung abgezogen wurde, steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Kritik.
  43. „Das ist ein dramatisches Signal“ – Das ZDF will wohl Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ seltener senden.
  44. „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann – Deutlich geringere Dosis der Satireshow in diesem Jahr.
  45. Gerüchte über Kürzungen Böhmermann wiztelt über „uncancelbares ZDF Magazin Royale“
  46. „ZDF Magazin Royale“: Jan Böhmermann verlängert … – Hoffentlich weiß das ZDF, was es tut. Der Moderator soll bis 2025 beim Mainzer Sender unterhalten und informieren.
  47. Politischer Einfluss auf ARD und ZDF – Mit voller Kraft
  48. Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“: Sendung zu ritueller Gewalt verschwindet nach Kritik aus Mediathek – Die „ZDF Magazin Royale“-Folge zu angeblicher ritueller Gewalt in Deutschland wurde heftig kritisiert.

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