Abdul Ballout, der Anschlag auf den CSD, das Recht und die Ratlosigkeit (Analyse + Kommentar) +++ Update

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Der Tod des Tatverdächtigen Abdul Ballout

Rund 20 Stunden nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day im Berliner Tiergarten endete die Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter Abdul Ballout am Sonntagabend, dem 26. Juli 2026, mit seinem Tod. Ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Berliner Polizei lokalisierte den 21-Jährigen in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau, in einer Gartenlaube, die nach Medienberichten seinem Vater gehören soll. Als die Beamten zugriffen, soll Ballout mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen sein; daraufhin eröffnete das SEK das Feuer. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch Polizei und Berliner Feuerwehr verstarb Ballout gegen 18:34 Uhr noch am Einsatzort.[1][2][3][4]

Die Ermittlungen zu dem tödlichen Schusswaffengebrauch übernahm eine Mordkommission, während die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde Deutschlands die Ermittlungen zum eigentlichen Anschlagsfall im Tiergarten führt. Nach Angaben der Behörden befand sich zeitweise eine weitere Person in Gewahrsam, bei der sich ein Verdacht der Verbindung zur Tat erhärtet haben soll; dieser zweite Verdächtige wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft inzwischen wieder freigelassen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte nach dem Tod des Hauptverdächtigen, es bestehe keine weitere Gefährdung durch andere Attentäter. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach von einem „großen Erfolg der Ermittlungsbehörden“, dass der Tatverdächtige innerhalb von 24 Stunden gestellt werden konnte.[2][3][4][5][^1]

Recherchen zufolge war Abdul Ballout in Berlin geboren und aufgewachsen, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und hatte libanesische Wurzeln; seine Mutter war 2002 in Deutschland eingebürgert worden. Nach Erkenntnissen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte er im Jahr 2025 mehrfach versucht, sich im Ausland der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen, wurde im Juli 2025 im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft, bevor er im November 2025 nach Deutschland zurückkehrte und am Flughafen BER erneut festgenommen wurde.[^2]

Die Vorgeschichte: Vom Schulhofschläger zum verurteilten Gefährder

Die juristische Akte Ballout reicht mehrere Jahre zurück. Bereits im Februar 2022 hatte das Amtsgericht Tiergarten – als Jugendschöffengericht – den damals noch Minderjährigen wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt, weil er 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule eine Person geschlagen hatte, und ihm eine jugendrichterliche Weisung erteilt. Diese frühe Verurteilung zeigt, dass Ballout den Behörden bereits Jahre vor dem Anschlag als gewaltbereit bekannt war, ohne dass daraus eine dauerhafte Überwachung oder Intervention gegen seine spätere Radikalisierung folgte.[^6]

Nach seiner Rückkehr aus dem Libanon Ende 2025 befand sich Ballout monatelang in Untersuchungshaft, bevor am 12. Mai 2026 das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten über ihn urteilte. Die Anklage lautete unter anderem auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 sowie Absatz 2a Strafgesetzbuch (StGB) und auf Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz in zwei Fällen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft hatte diese ursprünglich eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gefordert und legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Verurteilung war zum Zeitpunkt des Anschlags somit noch nicht rechtskräftig.[2][7][^6]

Vorbewährung statt Bewährungsstrafe: Ein juristisch entscheidender Unterschied

In der öffentlichen Debatte nach dem Anschlag verbreitete sich rasch die Darstellung, Ballout sei „auf Bewährung“ freigelassen worden – diese Behauptung stellten sowohl Bundesinnenminister Dobrindt als auch Bürgermeister Wegner öffentlich auf. Juristisch korrekt ist dies jedoch nicht, wie die Berliner Justizpressestelle am Montag in einer Pressemitteilung ausdrücklich klarstellte: „Der Angeklagte Abdul B. wurde vom Amtsgericht Tiergarten NICHT zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sondern zu einer unbedingten Freiheitsstrafe“. Das Gericht habe stattdessen gemäß § 61 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine sogenannte Vorbewährung beschlossen – das heißt, die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt, verbunden mit mehreren Auflagen, unter anderem der Pflicht zur Teilnahme an einem Deradikalisierungskurs.[8][6]

Dieser Unterschied ist keine bloße Formalität. Bei einer klassischen Bewährungsstrafe steht die Strafaussetzung von vornherein fest; bei der Vorbewährung nach § 61 JGG in Verbindung mit § 57 JGG hält das Gericht die Frage bewusst offen und bewertet erst nach Ablauf einer Bewährungsphase, ob sich der Verurteilte durch sein Verhalten die Aussetzung „verdient“ hat. Der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Felix W. Zimmermann von Legal Tribune Online (LTO) rekonstruierte anhand der Urteilsgründe, warum das Gericht diesen Weg wählte: Ausschlaggebend seien laut Urteil Ballouts „erhebliche Vorleistungen“ – gemeint ist vermutlich seine Untersuchungshaft –, sein „überwiegend geständiges“ Verhalten in der Hauptverhandlung sowie seine dort erklärte Distanzierung von der Terrormiliz IS gewesen. Zudem sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass zum Urteilszeitpunkt keine konkrete Gefährdung geschützter Rechtsgüter mehr vorgelegen habe.[9][6]

Zusätzliche Brisanz erhält dieser Punkt durch ein Detail, das die „Berliner Morgenpost“ aus dem Urteilstext zitiert: Das Gericht bewertete Ballouts frühere, gescheiterte Ausreisepläne zum IS als „dilettantisch“ geplant und schloss daraus, er sei „weit entfernt“ von einer Gefahr für die Öffentlichkeit gewesen. Kritiker wenden dagegen ein, der IS spreche in seiner Propaganda gerade solche wenig professionellen, mittellosen jungen Männer an, die ohne Ausbildung in Terrorcamps mit einfachen „Alltagswaffen“ – Messer oder gemietete Fahrzeuge – zuschlagen. Genau ein solches Vorgehen, ein gemieteter Kleintransporter als Waffe, kam später beim Anschlag auf den CSD zum Einsatz.[^10]

Die „Reifeverzögerung“ und die Anwendung des Jugendstrafrechts

Ein zweiter zentraler Streitpunkt betrifft die Anwendung des Jugendstrafrechts überhaupt. Zum Tatzeitpunkt der abgeurteilten Vorbereitungstaten war Ballout als Heranwachsender im Sinne des Gesetzes einzustufen, also zwischen 18 und 21 Jahre alt. Für diese Altersgruppe gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht, das Gericht kann aber Jugendstrafrecht anwenden, wenn der Täter nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht – eine sogenannte Reifeverzögerung. Das Amtsgericht Tiergarten begründete diese Einschätzung im Fall Ballout wie folgt: „Aufgrund seines bisherigen Werdegangs, insbesondere der fehlenden Ausbildung, seines fortwährenden Zusammenlebens mit der Mutter sowie aufgrund des von ihm in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindrucks bestehen keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und der nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht“. Weil Ballout durch seine Tat „schwere Schuld“ auf sich geladen habe, komme laut Gericht nur die schärfste Sanktion des Jugendgerichtsgesetzes in Betracht, nämlich Jugendstrafe nach § 17 Absatz 2, 2. Fall JGG.[9][6]

Nach dem Anschlag forderte unter anderem der Vorsitzende der Jungen Union laut einem „Stern“-Bericht, Gerichten künftig die Möglichkeit zu versagen, bei Gefährdern Jugendstrafrecht anzuwenden: Die für eine „Reifeverzögerung“ nötige Einschätzung dürfe nicht mehr angenommen werden, wenn sich Täter radikalisiert hätten. Ähnliche Forderungen kamen von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), die ankündigte, „das Jugendstrafrecht auf den Prüfstand“ stellen zu wollen, sowie von Bundesinnenminister Dobrindt, der die Entscheidung als „sicherlich nicht nachvollziehbar“ kritisierte.[11][8][^6]

Die Position der Strafrechtswissenschaft: Warnung vor Symbolpolitik

LTO befragte für die rechtliche Einordnung mehrere Strafrechtlerinnen und Strafrechtler zu der Frage, ob islamistischen Gefährdern im Heranwachsenden-Alter generell das Jugendstrafrecht versagt bleiben sollte – mit einem einheitlichen Ergebnis: Sämtliche befragten Expertinnen und Experten lehnten eine solche pauschale Verschärfung ab. Die Kriminologin und Fachanwältin Martina Graebsch argumentierte, die Anwendung des Jugendstrafrechts sei kriminologisch sogar vorzugswürdig, da „scharfe und freiheitsentziehende Sanktionen vor allem bei jungen Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gegenteil des Erwünschten bewirken“ – Strafvollzug trage eher zu Hass gegen Staat und Gesellschaft bei, als ihn zu verhindern.[^6]

Die Fachanwältin für Strafrecht Mehner warnte zudem vor einer Abkehr vom strafrechtlichen Schuldprinzip, sollte man bestimmte Tätergruppen pauschal dem Erwachsenenstrafrecht unterwerfen: „Das Strafrecht knüpft an die individuelle Verantwortlichkeit des Täters an, nicht an eine sicherheitsbehördliche Kategorisierung oder eine politische Zuschreibung. Gerade diese Differenzierung unterscheidet den Rechtsstaat von einem rein gefahrenabwehrrechtlichen Ansatz“. Der Strafrechtler Jahn hielt das Institut der Vorbewährung grundsätzlich für sinnvoll, da es erlaube, „den Zeitraum bis zu der hinausgeschobenen Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung mit Auflagen und Weisungen sowie Bewährungshilfe zu gestalten“ und auch aus dem Versagen eines Probanden Konsequenzen zu ziehen. Er betonte gleichzeitig, dass „Hilflosigkeit gegenüber islamistischer Gewalt keine nachhaltige rechtspolitische Strategie“ sei – ein Hinweis darauf, dass die Kritik am Einzelfall berechtigt sein könne, ohne dass daraus zwangsläufig eine grundlegende Systemänderung folgen müsse.[^6]

Ein differenzierterer Reformvorschlag kam vom Strafrechtler Kubiciel, der anregte, die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung oder für den Vorrang erzieherischer Maßnahmen könnten bei Verurteilungen wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat nach § 89a StGB an deutlich erhöhte Anforderungen geknüpft werden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, nicht das Jugendstrafrecht als Ganzes infrage zu stellen, sondern gezielt für terroristische Bezugstaten schärfere Hürden für eine vorzeitige Freilassung einzuführen.[^6]

Der Gefährder-Status und seine begrenzte rechtliche Wirkung

Ein weiterer, in der öffentlichen Debatte oft übersehener Aspekt betrifft die rechtliche Bedeutung der Einstufung als „Gefährder“. Sicherheitsbehörden hatten Ballout als Gefährder eingestuft, also als Person, die potenziell schwere, politisch motivierte Straftaten begehen könnte. Der Begriff „Gefährder“ ist jedoch kein Terminus des Strafrechts, sondern stammt aus dem Gefahrenabwehrrecht und stellt eine interne polizeiliche Risikoklassifizierung dar. Diese Einstufung allein rechtfertigt keine automatischen staatlichen Zwangsmaßnahmen; jede weitere Intervention – etwa eine Ingewahrsamnahme, Meldeauflagen oder eine Aufenthaltsbeschränkung – bedarf einer eigenen rechtlichen Grundlage und einer Einzelfallprüfung. Auch im Strafverfahren selbst hatte der Gefährder-Status keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für die Strafzumessung oder die Entscheidung über die Vorbewährung. Genau diese Lücke zwischen sicherheitsbehördlicher Risikobewertung und strafrechtlicher Entscheidungsfindung steht nun im Zentrum der politischen Forderungen, den Gefährder-Status künftig auch bei strafrechtlichen Entscheidungen – etwa bei der Anwendung des Jugendstrafrechts oder der Gewährung von Vorbewährung – stärker zu berücksichtigen.[^9]

Politische Reaktionen und der Vorwurf der „Kuscheljustiz“

Der Begriff „Kuscheljustiz“ prägte die öffentliche Debatte nach dem Anschlag maßgeblich, wie unter anderem eine kritische Videoanalyse mit dem Titel „Vorbestraft, zurückgeholt, verurteilt & auf Bewährung – Kuscheljustiz trägt Mitschuld am Anschlag!“ zeigt, in der Bundesinnenminister Dobrindt zitiert wird, die „Berliner Justiz“ sei mit Islamisten „auf Kuschelkurs“ gegangen. Dieser Vorwurf ist historisch nicht neu: Bereits 2008, 2011, 2012, 2019 und in zahlreichen weiteren Fällen wurde deutschen Gerichten nach vermeintlich zu milden Urteilen „Kuscheljustiz“ vorgeworfen, etwa nach Gewaltdelikten von Jugendlichen oder nach Sexualstraftaten. Kriminologische Untersuchungen, etwa des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, widersprachen diesem Pauschalvorwurf regelmäßig: Die tatsächliche Strafhärte in Deutschland habe seit den 1990er-Jahren tendenziell eher zugenommen als abgenommen, einzelne überraschend milde Urteile seien kein Beleg für eine systematische Milde der Justiz. Die Berliner Justizverwaltung wies den Vorwurf im aktuellen Fall entsprechend zurück und verwies auf die richterliche Unabhängigkeit: „Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der im jeweiligen Verfahrensstadium vorliegenden Erkenntnisse“.[12][13][14][15][16][17]

Auffällig an der aktuellen Debatte ist zugleich, dass etablierte Politiker – anders als in früheren „Kuscheljustiz“-Debatten, die oft von Boulevardmedien und rechten Rändern getragen wurden – diesmal selbst prominent die vermeintliche Milde der Justiz kritisierten, teils sogar mit sachlich unzutreffenden Aussagen zur Bewährungsfrage. Dies zeigt, wie stark der öffentliche Druck nach einem Terroranschlag auch auf etablierte Amtsträger wirkt, selbst wenn eine präzise juristische Einordnung – wie die Unterscheidung zwischen Bewährung und Vorbewährung – dadurch in den Hintergrund tritt.[^6]

Weitere Kritikpunkte: Behördliches Zusammenspiel und verpasste Interventionsmöglichkeiten

Neben der gerichtlichen Entscheidung selbst rückt zunehmend das Zusammenspiel der beteiligten Behörden in den Fokus der Kritik. Ein „Focus“-Bericht mit dem Titel „Fall Ballout: Das multiple Versagen deutscher Staatlichkeit“ beschreibt, wie trotz bekannter Radikalisierung, wiederholter Straffälligkeit und eines laufenden Deradikalisierungsprogramms keine der beteiligten Institutionen – Justiz, Verfassungsschutz, Jugendhilfe, Ausländerbehörden – eingriff, um die von Ballout ausgehende Gefahr wirksam zu unterbrechen. Auch die „FAZ“ widmete sich in einer ausführlichen Rekonstruktion mit dem Titel „Das kurze Leben des Abdul Ballout“ der Frage, warum ein polizeibekannter, wiederholt straffälliger und offenkundig radikalisierter junger Mann nicht früher gestoppt wurde. Nach „Focus“-Recherchen anhand des Urteilstextes beschrieb das Gericht Ballout selbst als „tiefgläubig“, der fünfmal täglich bete und regelmäßig das Freitagsgebet besuche, ohne eigenes Einkommen und lebend von Sozialleistungen und Taschengeld. Auch eine kurze, nach islamischem Recht geschlossene Ehe mit einer Frau aus Salzburg zwischen Mitte 2023 und Sommer 2024 sowie innerfamiliäre Konflikte wegen seiner Zugehörigkeit zur schiitischen Glaubensrichtung, während seine Verwandtschaft überwiegend sunnitisch ist, werden im Urteil dokumentiert.[18][19][^20]

Die Schweizer „NZZ“ ordnete die Debatte in einen größeren rechtspolitischen Kontext ein: Das Gericht habe im Fall des Gefährders Ballout bewusst auf Entwicklung und Resozialisierung statt auf Abschreckung gesetzt – eine Praxis, die Sicherheitsexperten schon seit Jahren kritisierten, während nun auch aus der Politik verstärkt Rufe nach einer Reform des Strafrechts laut würden. Diese Einschätzung verweist auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt des Jugendstrafrechts: Es ist auf erzieherische Einwirkung und die Chance zur Wiedereingliederung ausgerichtet, nicht primär auf Gefahrenabwehr. Bei ideologisch motivierten, potenziell terroristischen Straftaten stößt dieser erzieherische Ansatz jedoch an Grenzen, wenn die zugrunde liegende Weltanschauung – wie im Fall einer islamistischen Radikalisierung – nicht allein durch klassische jugendstrafrechtliche Instrumente wie Bewährungshilfe oder Deradikalisierungskurse binnen kurzer Zeit korrigierbar erscheint.[^21]

Einordnung: Zwischen Rechtsstaatlichkeit und Sicherheitsversagen

Die juristische Aufarbeitung des Falls Ballout zeigt exemplarisch das Spannungsfeld, in dem sich das deutsche Jugendstrafrecht bei ideologisch motivierten Gewalttaten bewegt. Auf der einen Seite steht der rechtsstaatliche Grundsatz, dass Strafe an individuelle Schuld und nachweisbare Gefahr anknüpfen muss und nicht an pauschale sicherheitsbehördliche Einschätzungen – ein Prinzip, das sämtliche von LTO befragten Strafrechtsexperten verteidigten. Auf der anderen Seite steht die politische und gesellschaftliche Erwartung, dass ein bereits als Gefährder eingestufter, wiederholt straffälliger und erkennbar radikalisierter junger Mann nicht binnen Wochen nach seiner Verurteilung erneut in Freiheit gelangen sollte. Der Fall macht deutlich, dass die eigentliche Schwachstelle möglicherweise weniger im Jugendstrafrecht als solchem liegt als im Fehlen verbindlicher Mechanismen, um Gefährder-Einstufungen der Sicherheitsbehörden systematisch mit strafrechtlichen und vollzugsrechtlichen Entscheidungen zu verknüpfen – ein Punkt, den auch die Forderung nach höheren Bewährungshürden speziell bei § 89a-Verurteilungen aufgreift. Ob aus der aktuellen Debatte tatsächlich eine Gesetzesreform hervorgeht oder ob es – wie bei früheren „Kuscheljustiz“-Debatten – bei symbolischer Empörung ohne strukturelle Konsequenzen bleibt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, insbesondere angesichts der von Berlins Justizsenatorin angekündigten Überprüfung des Jugendstrafrechts.[11][9][^6]

Kommentar

Wie tief muss man graben, um an die Wurzeln von politisch motivierten Straftaten und vielleicht auch einer erhöhten Bereitschaft zu allgemeiner Gewalt in der Öffentlichkeit bei heutigen Jugendlichen heranzukommen und sie wenigstens einzudämmen?

Es gibt, leider, die Theorie, dass es ab dem 15. Lebensjahr kaum noch möglich ist, grundlegende Prägungen noch in kurzer Zeit durch Einwirkung zu ändern. Wichtige Grundsteine der Bausteine der Persönlickeit werden sogar in den ersten drei Lebensjahren gesetzt. Weder durch Strafvollzug, noch durch Prävention. Loslösung von früh eingeübten Mustern ist ein langwieriger Prozess. Er kann ein Leben lang dauern. Uns sind auch Pressemitteilungen aufgefallen, in denen die Familie von Abdul Ballout nicht als extrem religiös bezeichnet wird, es also keine innerfamiliäre Prägung gegeben haben sollte. Aber das muss auch nicht sein, damit sich jemand radikalisiert. Es gibt zum Beispiel autochthone Deutsche mit ganz anderem Hintergrund, die irgendwann radikal wurden und sogar für den IS kämpften.

Wir glauben nicht, dass der Ruf nach immer schärferen Strafen und die Vermischung juristischer Begriffe die aktuelle Situation verbessern werden. Und es gibt kein Zurück von einer Gesellschaft, die religiöse und ethnische Konflikte kennengelernt hat, in der Weltbilder aufeinanderprallen und in der die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Defensive ist. Es wäre leicht, Demokratie vorzuspiegeln, wo in Wirklichkeit nur ein stumpfer Konsens herrscht, der jeden Antrieb zum Besseren verloren hat. Der jede Herausforderung scheut und sich der Welt nicht meht stellt. Demokratie muss Differenzen aushalten und austarieren können, sonst ist sie nicht viel wert.

Weder glauben wir, dass durch eine expansivere Sozialarbeit jeder potenzielle Täter abgeholt werden kann, noch halten wir es für richtig, dass die neue Regierung Demokratieförderung und viele weitere Projekte zusammenstreicht, die bisher auch dazu beigetragen haben, dass die Gefahr überhaupt erkannt wurde, die von einzelnen Personen ausgehen kann. Es zeigt sich immer wieder, dass Gefährder bereits aufgefallen sind, was auch einem engmaschigen Netz verschiedener Stellen zu verdanken ist.

Es gibt keine perfekte und schon gar keine schnelle Lösung. Was bei der Abwehr jedweder Vielfalt herauskommt, haben wir hingegen am Samstag gesehen, als die LGBTQ*-Gemeinschaft Opfer ihrer Position als Ausdruck von Diversität wurde.

Aber wie bringt man die FDGO, die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, aus der Defensive? In einer Zeit, in der auch die Regierungspolitiker sich daran beteiligen, sie zu demontieren und gerne einen Anschlag wie den vom Samstagabend als Mittel dazu nutzen? Wir glauben nicht, dass diese Politiker nur eine Sekunde lang mit den Opfern gefühlt haben, mit ihren Angehörigen. Sondern dass sofort der Mechanismus in Kraft trat, der lautet: Wie nutze ich diese Situation,dieses Ereignis, am besten für meine rechte Agenda aus?

Das gesellschaftliche Klima ist leider geeignet für die weitere Verschiebung der Werteskala nach rechts. Wir stellen uns dem Trend entgegen, alle unsere Artikel sind von der Maßgabe geprägt, was das Grundgesetz wert ist und was es wert wäre, wenn man es nicht immer mehr nach rechts auslegen würde.

Nun werden Taten, die auf Hass fußen und auf rückwärts gerichteten Weltbildern, zu Motoren der allgemeinen Rückwärtsbewegung und zum Aufweichen der FDGO. Wenn wir von allen Nicht-Lösungen die gefährlichste aussuchen sollen: Hier ist sie. Dass alle, denen solche Taten Wasser auf die Mühlen sind, geradezu hoffen, dass so etwas immer wieder passiert, um es politisch ausschlachten zu können. Wir glauben nicht an echtes Mitgefühl seitens dieser Leute, das haben wir bereits im ersten Artikel zum CSD-Anschlag geschrieben und wiederholen es gerne.

Nach dem schrecklichen Breivik-Anschlag in Norwegen vor fast genau 15 Jahren, dem 77 Menschen zum Opfer fielen, hat der damalige Regierungschef und spätere NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg ein Bekenntnis zu mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit abgegeben. Norwegen zählt heute in allen Rankings von Demokratie und Freiheit zu den Spitzenländern weltweit. Einen weiteren Anschlag gab es dort nicht. Trotzdem wird eine mangelhafte Aufbereitung kritisiert und eine Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung. Auf einem sehr hohen Niveau vermutlich, im Vergleich zu Deutschland. Wie überhaupt dort sehr viel mehr in Menschen investiert wird. Es ist nicht alles gut, aber es wird benannt und es wird daran gearbeitet.

Wer Abdul Ballouts Biografie überfliegt, mehr ist oben nicht wiedergegeben, stößt sofort auf die Bildungsmisere in Deutschland, aber auch auf ungelöste religiöse Konflikte, möglicherweise auch innerhalb der islamischen Gemeinschaft. Auf Identitätsprobleme und eine niedrige Hemmschwelle zur Begehung von Straftaten. Ein ganz übliches Muster, das sich auch in einer homogenen Gesellschaft immer wieder zeigen würde. Trotzdem muss die Bekämpfung von überbordender Gewalt, wie wir sie gefühlt deshalb in den letzten Jahren immer mehr sehen, weil sie im öffentlichen Raum stattfindet, zielgerichtet erfolgen können, wenn schon die Möglichkeit nicht mehr besteht, in der Prägungsphase von jungen Menschen Einfluss zu nehmen, weil sie darüber hinaus sind.

Und dazu ist es unerlässlich, offen mit Daten und Fakten umzugehen. Da könnten auch Menschen, die sich selbst für links halten, eine gute Tat tun: Nämlich zulassen, dass Probleme benannt werden, damit sie statistisch gerahmt und bewertet werden können. Alles zu verheimlichen, was eine Zuordnung von Tätern ermöglicht und damit eine Fokussierung vielfältiger Bemühungen, sie von Straftaten abzuhalten, ist in Wahrheit ein Anschlag auf eine solidarische Gesellschaft. Eine solche Gesellschaft lebt davon, dass eine ganz überwiegende Mehrheit mitmacht und ihre Ordnung anerkennt, so divers sie auch ist und so viele verschiedene Lebensentwürfe sich in ihr entfalten können. Gerade damit das so bleibt, muss eine rechtsstatliche Reaktion auf die Ablehnung dieser Entwürfe erfolgen können.

Wer sich komplett außerhalb stellt, muss mit Konsequenzen rechnen, das gehört dazu. Es gibt viele Zwischenstufen und Grauzonen, aber ein Anschlag im öffentlichen Raum ist zu eindeutig ein Angriff auf die Gesellschaft, der man sich nicht zugehörig fühlt. Wir widersprechen auch denjenigen klar, die kommentiert haben, es handele sich nicht um „einen Anschlag auf uns alle“. Doch, natürlich. Auch wenn wir nicht zur LGBTQ*-Community gehören, wir akzeptieren sie als als Teil dieser Gesellschaft, wir wollen sie als Teil dieser Gesellschaf tund ihr Schutz ist uns wichtig, und diese Toleranz wird durch Anschläge auf sie mit herausgefordert. Nicht nur diejenigen, die betroffen sind, sondern auch diejenigen, die sich für eine offene Gesellschaft engagieren, sind also gemeint.

Es nützt in dem Moment nichts mehr, zu sagen: Man hätte viel früher! Wann? In dem man familiäre Umfelder, Peer Groups, schulische Räume konsequent dauerhaft, permanent überwacht? Es gibt in einer freiheitlichen Ordnung also keine absolute Sicherheit. Und manchmal gibt es nur die Möglichkeit, Schadensbegrenzung durch Eingriffe gegenüber einzelnen Personen zu betreiben, was immer die Hintergründe für ihre Absonderung von den Werten, die wir verteidigen, verursacht haben mag. Ja, man hätte im Fall Abdul Ballout genauer hinschauen müssen. Oder Konsequenzen ziehen müssen. Wie so oft. Es gab schon eine kriminelle Karriere, bevor seine Hinwendung zum IS thematisiert wurde.

Aber die Reaktionen müssen im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen, die das Strafrecht und das Jugendstrafrecht ohnehin vorsehen. Die Gesellschaft besser zusammenzuführen, ist hingegen eine langfristige Aufgabe, die viel Einsatz und Geduld erfordert. Genau das Gegenteil von dem, was die jetzige Bundesregierung tut. Hier fanden nach dem Anschlag diejenigen die üblichen, sehr hohl klingenden Worte, die selbst dazu beitragen, dass die Lage gar nicht besser werden kann.

Hingegen tun sie nichts gegen ein Problem, das wir für noch drängender halten als die Radikalisierung einzelner Personen, und das ist die sich seuchenartig ausbreitende Organisierte Kriminalität. Hier geht es um Macht, um strukturelles Drohverhalten gegenüber dem Rechtsstaat, um Mut und dessen Abwesenheit auf Seiten des Staates – mit der Folge, dass es tatsächlich zu Kuscheljustiz, zu schwacher Reformbereitschaft bei der Legislative und zum berechtigten Frust bei der Exekutive kommt. Und gibt es zwischen der Radikalisierung und diesem Sumpf Milieu-Überschneidungen? Selbstverständlich, wenn auch nicht personengleich, was die Hauptakteure angeht.

Es wird in den nächsten Tagen zu Kommentaren kommen oder es gibt sie schon, die sich viel klüger lesen als das, was wir gerade intuitiv aufschreiben. Ob sie es wirklich sind? Handlungsfähigkeit vorzugaukeln, war immer schon eine häufig zu beobachtende Reaktion bei Katastrophen, Unglücken, Straftaten, Anschlägen aller Art, auch bei Kriegen, auf die dann ganz unangemessen reagiert wird. Wir sollten uns davon nicht täuschen lassen, aber uns auch nicht verweigern. Es ist eine Aufgabe für uns alle, diese Gesellschaft zu gestalten und zu verbessern. Wer nur dröhnt und höhnt, ist grundsätzlich auch ein Brandstifter, dem es nicht um den Schutz von Menschen geht, sondern um die Durchsetzung seiner Agenda.

Es ist nicht einfach. Nicht, wenn man den Rechtsstaat bewahren und das System selbst nicht radikalisieren will.

Strafverschärfungen werden es nicht richten oder nur in geringem Umfang eine Verbesserung herbeiführen. Mehr Rechte für die Polizei werden jetzt natürlich auch gefordert und sollen den Datenschutz wie auch die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebeln. Wollen wir diesen Preis für einen Tick mehr an Sicherheit zahlen, falls sie denn dadurch eintritt? Wer wirklich ein Verbrechen begehen will, wird ausweichen können. Und wenn es dadurch ist, dass alles wieder analog geplant und vorbereitet wird. Dann hat es nichts genützt, dass wir uns alle zum Beispiel im Internet total büerwachen lassen. Der Überwachtungsteil des EU AI Act ist ein Hammer, nebenbei bemerkt, der vielleicht größte Anschlag auf die Privatsphäre seit der Gründung des Internets, mit viel weitreichenderen Folgen als der Anschlag auf den CSD, so schrecklich dieser ist.

Präventionsarbeit in einem Umfeld, in dem feste Prägungen über soziale Ansätze dominieren, wird ebenfalls nicht ausreichen, um kurz- und mittelfristig einen Durchbruch hin zur „sanften Gesellschaft“ zu bewirken. Nach unserer Ansicht wäre am es am meisten erfolgversprechend, Systeme, in denen Menschen aufwachsen, permanent zu scannen und viel schneller einzugreifen, als das bisher üblich ist, wenn sie toxisch sind. Das würde aber eine Explosion der Fürsorgekosten und der Kosten für soziale Arbeit verursachen. Das muss man wissen. Der Ansatz wäre teilweise ein anderer als bisher, denn in Deutschland darf im Grunde jeder so radikal sein, wie er will, solange er nicht massiv straffällig wird, Straftaten im virtuellen Raum eingerechnet. Ob das wiederum durch immer stärkere Überwachung von uns allen verhindert werden kann, darf bezweifelt werden. Der Polizeistaat als Konsequenz gesellschaftlicher Ausfransungen, das gefällt den Rechten und der Polizei selbst natürlich. Es geht um Macht, um Allmacht, um den Wahn, der dahintersteckt. Vielleicht ist es in China auf der Seite der Kapitalverbrechen wirklich ruhiger als bei uns, aber wollen wir eine solche Gesellschaft sein, weil immer wieder Menschen durch jedes Raster fallen? Das müssen wir uns gut überlegen. Das Grundgesetz können wir, wenn wir das okay finden, um einige wichtige Grundrechte kürzen, was wiederum Einschränkungen bei anderen Grundrechten nach sich ziehen wird.

Nicht jeder Kommentar muss einen gediegenen Schlusssatz beinhalten. Manchmal darf man seine aktuelle Ratlosigkeit auch so stehen lassen. Das tun wir heute. Es gibt derzeit keine Ideallösung. Es gibt eine Gesellschaft, die Probleme hat, und daran muss man entweder geduldig arbeiten – oder man setzt auf Disruption, wie die aktuelle Regierung. Dann sollte man auch offen sagen, dass man an der Abschaffung der Freiheit arbeitet, für die man angeblich steht.

TH

Transparenz

Den Hauptartikel haben wir aufgrund des gestrigen Zentralthemas der LTO (Legal Tribune Online) von einer KI erstellen und sie weitere Quellen und Ansichten suchen lassen, das Titelbild des ersten Beitrags haben wir durch ein eigenes ausgetauscht, das von einem Besuch an einer Trauerstelle im Berliner Tiergarten stammt. Der Kommentar stammt, wie immer, von uns (TH).

Quellen

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  2. Anschlag auf CSD: Mutmaßlicher Täter Abdul Ballout erschossen – Einen Tag nach dem Anschlag am Rande des Berliner CSD ist der mutmaßliche Täter nach Polizeischüssen…
  3. Terror in Berlin – Täter Abdul Ballout (†21) erschossen – Ein Lieferwagen rast am Christopher Street Day in eine feiernde Menge, dann geht der Fahrer mit eine…
  4. Anschlag beim CSD Berlin: Tatverdächtiger Abdul Ballout bei Polizeieinsatz in Spandau erschossen – SEK-Einsatz in Gartenkolonie im Westen Berlins: Mutmaßlicher Attentäter geht mit Stichwaffe auf Poli…
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  15. Standpunkt: Wir haben nicht nur Kuschelrichter – Viel zu milde! Skandalurteil! Kuscheljustiz! Nach fast jedem großen Prozess wird das Urteil kritisie…
  16. Vorbestraft, zurückgeholt, verurteilt & auf Bewährung – Kuscheljustiz trägt Mitschuld am Anschlag! – Mein Bingoalarm klingelt durchgehend! Ich hoffe der Richter ist sich der Verantwortung für die Tote …
  17. Wie “Bild” eine Kuscheljustiz für Vergewaltiger konstruiert – Ein Watchblog für deutsche Medien
  18. Fall Ballout: Das multiple Versagen deutscher Staatlichkeit – Der CSD-Anschlag wirft Fragen nach dem Versagen von Justiz und Sicherheitsbehörden auf. Trotz bekann…
  19. Anschlag auf CSD: Das kurze Leben des Abdul Ballout – Der Attentäter vom Berliner CSD war ein polizeibekannter Kleinkrimineller und Schläger, Behörden und…
  20. Richter über Ballout: „Tiefgläubig, betet fünfmal, lebt von Taschengeld” – Der Attentäter von Berlin war laut eines Urteils aus dem Mai 2026 „tiefgläubig, betet fünfmal am Tag…
  21. Nach Berliner Anschlag: Rufe nach Strafrechtsreform wachsen – Das Gericht setzte beim Gefährder Abdul Ballout auf Entwicklung und Resozialisierung. Diese Praxis k…

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