Kommt Rot-Grün-Rot nach dem klaren Votum der Mieter und Mieterinnen bei der Berlinwahl? Warum es kommen muss. Die große Analyse + Kommentar #Mietenwahnsinn #RGR #DieLinke #SPD #DieGrünen #Berlin

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Berlin vor Rot-Grün-Rot: Richtungswechsel nach dem Aufstand der Mieterinnen und Mieter?

Nach dem klaren Wahlsieg der Linken steuert Berlin mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Senat aus Linken, Grünen und SPD zu. Noch ist die Koalition nicht beschlossen – doch politisch wäre ein Scheitern nach der Einigung auf das Sondierungspapier inzwischen schwerer zu erklären als ihr Zustandekommen.

Vier Wochen nach der Abgeordnetenhauswahl haben Linke, Grüne und SPD ihre Sondierungen erfolgreich abgeschlossen. Die drei Parteispitzen empfehlen ihren Gremien die Aufnahme förmlicher Koalitionsverhandlungen; die Grünen wollen am 19. Oktober, die SPD ebenfalls auf Landesebene und die Linke am 31. Oktober entscheiden. Bei Zustimmung könnten die Verhandlungen Anfang November beginnen.[1][2]

Damit ist Rot-Grün-Rot noch keine fertige Regierung, aber aus heutiger Sicht die deutlich wahrscheinlichste Konstellation. Dafür sprechen nicht nur die inhaltliche Einigung und der gemeinsame Auftritt der Parteispitzen, sondern auch eine komfortable parlamentarische Basis: Linke, Grüne und SPD verfügen zusammen über 91 von 153 Mandaten – 14 mehr als für die absolute Mehrheit erforderlich. Die rechnerische Alternative aus CDU, Grünen und SPD käme lediglich auf 79 Sitze und damit auf eine Mehrheit von zwei Mandaten.[3][1]

Politische Restrisiken bleiben. Die Parteigremien müssen zustimmen, die Koalitionsverhandlungen können an Haushaltsfragen scheitern, und der Konflikt über Antisemitismus und den Umgang mit der Linken-Abgeordneten Vanessa Emde hat gezeigt, wie rasch die Gespräche ins Wanken geraten können. Die Tatsache, dass sich die Parteien nach einer Unterbrechung dennoch auf einen rund 30-seitigen gemeinsamen Text verständigt haben, macht eine Rückkehr zur CDU-Option jedoch wesentlich unwahrscheinlicher.[4][5]

Die Koalitionsfrage ist dabei mehr als ein Personal- oder Farbenspiel. Die Wahl vom 20. September war eine Richtungsentscheidung über die Frage, ob Wohnen, Energie, Mobilität und andere Bereiche der Daseinsvorsorge vorrangig als Märkte oder als öffentliche Aufgaben behandelt werden. Dass der mögliche Regierungswechsel trotz einer außergewöhnlich scharfen Kampagne gegen die Linke näher rückt, verweist auf die eigentliche Botschaft des Wahlergebnisses: Die Wohnungsfrage war stärker als der Versuch, die soziale Auseinandersetzung durch eine moralische Ausschlussdebatte zu überlagern.

Ein Wahlsieg mit Auftrag

Die Linke gewann die Abgeordnetenhauswahl mit 25,7 Prozent und wurde erstmals stärkste Kraft. Es folgten die CDU mit 18,8 Prozent, die AfD mit 16,3 Prozent, die Grünen mit 14,3 Prozent und die SPD mit ihrem historischen Tief von 12,1 Prozent; die bisherige CDU-SPD-Koalition verlor ihre Mehrheit.[6][1]

Das Ergebnis war deutlicher, als die letzten Umfragen erwarten ließen. Noch kurz vor der Abstimmung waren Linke und CDU weitgehend gleichauf gesehen worden. Tatsächlich lag die Linke am Wahlabend fast sieben Prozentpunkte vor der CDU, während die beiden bisherigen Regierungsparteien zusammen nur noch 30,9 Prozent erreichten.[7][8]

Die Wahl war deshalb nicht einfach ein Sieg der Linken, sondern eine massive Abwahl des schwarz-roten Senats. CDU und SPD erhielten in der Wahlanalyse der Forschungsgruppe Wahlen die schlechteste Bewertung, die je für eine Berliner Landesregierung gemessen worden war: minus 1,5 auf einer Skala von plus fünf bis minus fünf. Nur 20 Prozent waren am Wahltag mit dem Senat zufrieden; im BerlinTrend kurz vor der Wahl hatten 77 Prozent angegeben, mit dessen Arbeit wenig oder gar nicht zufrieden zu sein.[9][10][^11]

Die Linke gewann nicht trotz, sondern vor allem wegen ihrer Konzentration auf soziale Fragen. 53 Prozent nannten Mieten und Wohnungsmarkt als eines der wichtigsten politischen Themen. Beim Thema Wohnen trauten 34 Prozent der Linken am ehesten eine Lösung zu; Infratest dimap ermittelte sogar 37 Prozent. Ihre Kompetenzwerte stiegen gegenüber 2023 bei bezahlbarem Wohnraum von 22 auf 37 Prozent und bei sozialer Gerechtigkeit von 21 auf 32 Prozent.[12][13]

Diese Zahlen widerlegen die Vorstellung, die Wahl sei überwiegend durch Nahostpolitik, identitätspolitische Mobilisierung oder einzelne umstrittene Kandidaturen entschieden worden. Die Linke legte bei der generellen Problemlösungskompetenz auf 20 Prozent zu und lag damit vor CDU, AfD, SPD und Grünen. Ausschlaggebend waren die hohen Mieten, der Wohnungsmangel, die soziale Unsicherheit und die Unzufriedenheit mit dem Senat.[13][14][^15]

Vom RGR-Senat zur CDU

Der Weg zu einer möglichen neuen Linkskoalition begann lange vor dem Wahlkampf 2026. Von Ende 2016 bis April 2023 regierten SPD, Linke und Grüne gemeinsam – zunächst unter Michael Müller, später unter Franziska Giffey. Diese Jahre waren durch wachsende Einwohnerzahlen, eskalierende Bodenpreise, niedrige Zinsen, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, den Berliner Mietendeckel und schließlich durch Pandemie, Ukrainekrieg, Inflation und den Zinsumschwung geprägt.

Bei der regulären Wahl 2021 hatten SPD, Grüne und Linke ihre Mehrheit erneuert. Wegen gravierender Organisationsmängel musste die Wahl jedoch vollständig wiederholt werden. Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 wurde die CDU mit 28,2 Prozent stärkste Kraft; obwohl eine Fortsetzung von Rot-Grün-Rot rechnerisch möglich blieb, entschied sich die SPD nach einem Mitgliedervotum für eine Koalition mit der CDU.[^16]

Diese Entscheidung hatte eine strategische Folge: Berlin wechselte von einer Regierung, die den Wohnungsmarkt zumindest teilweise regulieren und den öffentlichen Bestand ausbauen wollte, zu einem Senat, der stärker auf Beschleunigung, private Investitionen und ordnungspolitische Signale setzte. Der Volksentscheid zur Vergesellschaftung wurde nicht umgesetzt; Schwarz-Rot arbeitete stattdessen an einem Vergesellschaftungsrahmengesetz und setzte im Wohnungsbau vor allem auf das Schneller-Bauen-Gesetz.

Die schwarz-rote Bilanz blieb widersprüchlich. Die Koalition brachte eine Verwaltungsreform, ein Gewalthilfegesetz, ein Klimaanpassungsgesetz, eine Mietpreisprüfstelle und ein Mietenkataster auf den Weg. Gleichzeitig verfehlte sie das Ziel von jährlich 20.000 neuen Wohnungen deutlich, beschloss für 2025 ein Sparpaket von drei Milliarden Euro und löste mit Kürzungen in Kultur, Hochschulen und sozialen Einrichtungen heftigen Protest aus.[17][18]

Der Einbruch beim Wohnungsbau traf Schwarz-Rot im Wahljahr besonders. 2025 wurden nur 11.027 Wohnungen fertiggestellt, 28,2 Prozent weniger als 2024 und der niedrigste Wert seit einem Jahrzehnt. Zwar stiegen die Genehmigungen 2025 wieder auf 14.079, doch eine Genehmigung ist noch keine bezugsfertige Wohnung.[19][20]

Hinzu kam eine prekäre Haushaltslage. Der Rechnungshof verwies auf jährliche Finanzierungslücken von rund fünf Milliarden Euro bis 2029; Berlins Schulden könnten demnach bis 2029 auf 84 Milliarden Euro steigen. Die neue Regierung wird deshalb nicht nur Verteilungs-, sondern auch Konsolidierungsentscheidungen treffen müssen.[^21]

Der Wahlkampf

Im Zentrum stand das Wohnen. Nahezu alle Parteien versprachen mehr Neubau, unterschieden sich aber grundlegend bei der Frage, wer bauen soll, welche Mieten entstehen dürfen und wie stark das Land in Eigentums- und Verfügungsrechte eingreifen soll. Die Linke verband ein öffentliches Bauprogramm, schärfere Mietkontrollen und die Vergesellschaftung großer Bestände; CDU und FDP setzten vorrangig auf schnellere Genehmigungen, private Investitionen und Eigentumsförderung.[22][23]

Die SPD versuchte, mit dem Begriff „Mietenpolizei“ und dem Versprechen von 100.000 neuen Wohnungen sozialpolitische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Die Grünen warben für gemeinwohlorientierten Neubau und eine ökologisch ausgerichtete Stadtentwicklung. Die AfD verband die Wohnungsfrage mit einer Bevorzugung langjährig in Berlin lebender „Einheimischer“ und verlagerte den Konflikt damit von Eigentum und Verteilung auf Herkunft und Migration.[23][8][^24]

Daneben prägten Sicherheit, Sauberkeit, Verkehr und Bildung den Wahlkampf. Die CDU stellte Polizei, Videoüberwachung, Verfassungsschutz und „Null Toleranz“ in den Vordergrund; die Linke setzte stärker auf Prävention, Jugendhilfe und Sozialarbeit. Beim Verkehr standen der Ausbau von Bus, Bahn und Radwegen sowie die Zukunft der A100 gegen eine stärker autoorientierte Politik. In der Bildung verlief die Trennlinie unter anderem zwischen Gemeinschaftsschule und Inklusion auf der einen und einer stärkeren Betonung von Gymnasium, Leistung und traditionellen Schulstrukturen auf der anderen Seite.[25][23]

Vermüllung und Funktionsprobleme der Verwaltung bildeten die alltagspraktische Ebene des Wahlkampfs. Forderungen nach häufigerer Reinigung, Sperrmüllabholung, schnelleren Ämtern und digitaler Verwaltung waren parteiübergreifend präsent. Doch auch hier unterschieden sich die politischen Erzählungen: Die einen interpretierten den Zustand der Stadt vor allem als Ordnungsproblem, die anderen als Folge unterfinanzierter öffentlicher Dienste.[8][23]

Der Nahostkonflikt und Antisemitismusvorwürfe gegen Teile der Linken wurden zum zweiten großen Deutungskampf. Anders als die Wohnungsfrage spielten sie für die Wahlentscheidung allerdings keine vergleichbare Rolle. Selbst eine interne Wahlanalyse der Linken – als parteiliche Quelle mit Vorsicht zu behandeln – kommt zu dem Ergebnis, dass Antisemitismus unter den wahlentscheidenden Themen nicht auftauchte; unabhängige Wahlanalysen bestätigen die Dominanz von Wohnen, sozialer Sicherheit, Verkehr und Zuwanderung.[26][27][^14]

Reale Grenzüberschreitungen

Eine seriöse Einordnung darf problematische Vorgänge in der Berliner Linken nicht relativieren. Bei einer Neuköllner Wahlkampfveranstaltung trat ein Rapper mit Zeilen auf, die als Aufruf zur Intifada und zum Tod israelischer Soldaten verstanden wurden. Zudem gab es Kontakte oder gemeinsame Auftritte mit Akteuren, denen Nähe zur PFLP oder zu islamistischen Organisationen vorgeworfen wird.[28][29]

Besonders zugespitzt wurde der Konflikt durch Vanessa Emde. Sie hatte erklärt, Staaten hätten kein Existenzrecht, nur Menschen, und eine demokratische Einstaatenlösung für Israel und Palästina als legitim bezeichnet. Nach der Wahl unterschrieb sie mit den übrigen Abgeordneten der Linksfraktion eine Erklärung, die das Existenzrecht Israels ausdrücklich anerkennt; wenige Tage später bekräftigte sie ihre frühere Aussage und kritisierte einen „Bekenntniszwang“.[30][31][^32]

Dieser Widerspruch war politisch gravierend. Wer eine gemeinsame Erklärung unterschreibt und sie unmittelbar danach öffentlich entwertet, beschädigt nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit, sondern auch die Verlässlichkeit einer Fraktion. Die Linken-Fraktionsspitze erklärte daraufhin, eine gemeinsame Arbeitsgrundlage mit Emde sei nicht mehr gegeben.[33][34]

Auch die Sorge jüdischer Organisationen verdient Respekt. Seit dem 7. Oktober 2023 haben antisemitische Vorfälle stark zugenommen; israelbezogener Antisemitismus kann dort vorliegen, wo Juden kollektiv für die israelische Regierung verantwortlich gemacht, antisemitische Stereotype auf Israel übertragen, Israel dämonisiert oder sein Existenzrecht bestritten wird. Kritik an der israelischen Regierung ist dagegen nach der IHRA-Arbeitsdefinition nicht antisemitisch, wenn sie mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar bleibt.[^29]

Es wäre daher falsch, jede Kritik an den Vorwürfen gegen die Linke als Wegdiskutieren des Problems zu behandeln. Es gibt in Teilen linker und propalästinensischer Milieus antisemitische Denkfiguren, unzureichende Abgrenzungen und politische Blindstellen. Spitzenkandidatin Elif Eralp hat dies selbst eingeräumt und zugleich auf die verschiedenen Quellen des gegenwärtigen Antisemitismus – rechte, islamistische und linke – verwiesen.[^35]

Maßlose Verallgemeinerung

Ebenso falsch ist jedoch der Sprung von konkreten Fällen zu der Behauptung, die Berliner Linke als Ganze sei antisemitisch oder eine von ihr geführte Regierung gefährde grundsätzlich jüdisches Leben. Der Antisemitismusforscher Mathias Berek vom Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin formulierte die differenzierte Befundlage präzise: Die Linke habe ein Problem mit Antisemitismus, aber dieses Problem sei „nicht so groß, wie es die konservativen Kritiker*innen“ dargestellt hätten. Eralp habe sich eindeutig positioniert und bereits im Mai einen Fünf-Punkte-Plan zum Schutz jüdischen Lebens vorgelegt; zugleich seien bei tatsächlichen Grenzüberschreitungen glaubhafte Konsequenzen notwendig.[^36]

Die Antisemitismusforscherin Juliane Wetzel bezeichnete die Debatte als toxisch. Sie hält Vorwürfe gegen Teile der Partei für berechtigt, widerspricht aber der Behauptung, Antisemitismus gehöre zur „DNA“ der Linken. Der frühere Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Wolfgang Benz, wies eine pauschale Anschuldigung ebenfalls zurück.[37][36]

Auch empirisch ist eine Generalanklage nicht gedeckt. Der Berlin-Monitor 2025 kam zu dem Ergebnis, dass Menschen, die sich politisch links einordnen, bei antisemitischen Einstellungen – einschließlich israelbezogenen Antisemitismus – niedrigere Werte aufweisen als Personen in der politischen Mitte oder rechts. Das entlastet konkrete Funktionäre nicht, widerspricht aber dem Bild, Antisemitismus sei ein Alleinstellungsmerkmal oder Wesenskern der Berliner Linken.[^35]

Ein Teil des Streits beruht zudem auf konkurrierenden Definitionen. Die Bundesregierung und viele jüdische Organisationen orientieren sich an der IHRA-Arbeitsdefinition; die Linke bevorzugt vielfach die Jerusalem Declaration on Antisemitism. Diese wurde von internationalen Fachleuten entwickelt, weil sie die Abgrenzung zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik an Israel und am Zionismus präziser fassen wollten. Nach der Jerusalemer Erklärung sind etwa die Unterstützung palästinensischer Rechte, eine nicht antisemitisch begründete Ablehnung des Zionismus sowie Boykottforderungen nicht automatisch antisemitisch; Kritiker halten diese Grenzziehung für zu großzügig.[38][39][^29]

Genau hier entstand politischer Spielraum für Übertreibung. Wenn jede radikale Kritik an der israelischen Regierung, jede Unterstützung palästinensischer Selbstbestimmung und jede Ablehnung eines ethnisch definierten Staatsmodells unterschiedslos als Antisemitismus bezeichnet wird, verliert der Begriff analytische Schärfe. Wird umgekehrt jedes Absprechen des israelischen Existenzrechts als bloße Staatskritik verharmlost, werden reale antisemitische Traditionslinien unsichtbar. Notwendig ist eine kontextbezogene Prüfung statt einer pauschalen Freisprechung oder Verurteilung.

Politische Funktion der Kampagne

Die Intensität und der Zeitpunkt der Debatte legen nahe, dass es nicht ausschließlich um Antisemitismusbekämpfung ging. Unmittelbar nach dem Wahlsieg der Linken forderten prominente Politiker und Organisationen, eine von ihr geführte Regierung zu verhindern; der Bundestag debattierte auf Antrag über „Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans“ in der Berliner Linken. In dieser Debatte sprach ein AfD-Abgeordneter sogar von einer „ethnischen Wahl“, weil viele muslimische Berliner die Linke gewählt hätten.[40][41]

Damit wurden konkrete, prüfbare Vorwürfe mit einer breiteren Delegitimierung von migrantischen Wählergruppen und linker Politik verknüpft. Der Antisemitismusforscher Uffa Jensen sah in Teilen der Kampagne ebenfalls eine Abwehr migrantischer Bevölkerungsteile und eine politische Instrumentalisierung, um eine linke Regierung zu verhindern. Er bewertete zugleich den mit SPD und Grünen vereinbarten Mechanismus gegen Antisemitismus als grundsätzlich umsetzbar, kritisierte aber die weitreichende Möglichkeit, Verfahren gegen Mitglieder einer anderen Koalitionsfraktion anzustoßen.[^42]

Die Behauptung, die Kampagne habe ausschließlich dem Schutz privatwirtschaftlicher Interessen gedient, wäre nicht belegbar. Zu real waren einzelne Vorfälle, zu berechtigt ist das Schutzbedürfnis jüdischer Berlinerinnen und Berliner. Sehr wohl lässt sich aber eine politische Funktion feststellen: Die Antisemitismusdebatte verschob den Fokus vom demokratisch erteilten Auftrag in der Wohnungsfrage auf die grundsätzliche Regierungsfähigkeit der Linken und bot neoliberal-ideologisch geprägten Gegnern der Vergesellschaftung eine moralisch aufgeladene Möglichkeit, eine Linkskoalition insgesamt zu verhindern.

Dass dieser Zusammenhang nicht konstruiert ist, zeigt die zeitgleiche Kampagne wirtschaftlicher Verbände gegen die Vergesellschaftung. Das vielzitierte Gutachten des Kiel Instituts für Weltwirtschaft wurde von der Wirtschaftsinitiative „Berlin denkt weiter“ in Auftrag gegeben, der IHK Berlin, Handwerkskammer, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller angehören. Das entwertet die Studie nicht, macht ihre institutionelle Einbettung und die zugrunde liegenden Annahmen aber erklärungsbedürftig.[43][44]

Der übergangene Volksentscheid

Die Vergesellschaftung ist keine spontane Idee der Linken. Beim Volksentscheid vom 26. September 2021 stimmten 1.035.950 Menschen dafür, große private Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Das entsprach 57,6 Prozent der Teilnehmenden und 42,3 Prozent aller Stimmberechtigten; die notwendige Schwelle wurde deutlich überschritten.[45][46]

Der damalige Beschluss war rechtlich nicht unmittelbar bindend, weil nicht über ein ausformuliertes Gesetz abgestimmt wurde. Politisch war das Votum dennoch eindeutig: Der Senat sollte alle notwendigen Schritte einleiten und einen Gesetzentwurf erarbeiten.[47][48]

Die von Rot-Grün-Rot eingesetzte Expertenkommission legte im Juni 2023 ihren Abschlussbericht vor. Eine Mehrheit kam zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig, verhältnismäßig und von der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin gedeckt sein kann. Die Kommission hielt zudem eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts grundsätzlich für möglich; über deren genaue Höhe bestand allerdings kein Konsens, und Sondervoten verwiesen auf offene Fragen.[49][50][51][52]

Damit war die zentrale Behauptung widerlegt, das Vorhaben sei offenkundig verfassungswidrig. Nicht geklärt war damit, welche konkrete Ausgestaltung vor Gericht Bestand hätte. Genau diese Unterscheidung ist wesentlich: Das Grundgesetz sperrt die Vergesellschaftung nicht, garantiert aber auch nicht, dass jeder politisch gewünschte Schwellenwert, jede Entschädigungssumme und jedes Finanzierungsmodell zulässig wäre.

Was Gutachten wirklich sagen

Die ökonomische Debatte wird häufig so geführt, als gebe es nur zwei Möglichkeiten: entweder Vergesellschaftung oder Neubau. Diese Gegenüberstellung ist irreführend. Vergesellschaftung schafft unmittelbar keine zusätzliche Wohnung; ihr Ziel ist ein anderes – bestehende Wohnungen dauerhaft der renditegetriebenen Verwertung zu entziehen, Mieten zu stabilisieren, Mitbestimmung zu organisieren und dem Land wohnungspolitische Steuerungsmöglichkeiten zu geben. Neubau vergrößert dagegen das Angebot, garantiert aber ohne Bindungen nicht, dass Wohnungen zu Preisen entstehen, die Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen bezahlen können.

Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung beziffert die Entschädigung für rund 210.000 Wohnungen auf 13,5 Milliarden Euro. Bei entsprechender Ausgestaltung könne die Überführung ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanziert werden. Die Studie betont zugleich ausdrücklich, dass Vergesellschaftung den Wohnungsmangel nicht behebt und durch Neubau ergänzt werden muss.[53][54][^49]

Das DIW Berlin kommt zu einer skeptischeren Bewertung. Nach seiner Modellierung trägt sich bei einer durchschnittlichen Miete von acht Euro je Quadratmeter eine Entschädigung bis ungefähr 13,5 Milliarden Euro; bei höheren Entschädigungen wären Zuschüsse des Landes nötig. Das DIW warnt zudem davor, dass niedrige Entschädigung, niedrige Mieten und ein unbelasteter Haushalt nicht beliebig gleichzeitig erreichbar sind.[55][56]

Das Kieler Gutachten nimmt dagegen einen Verkehrswert von 40,2 Milliarden Euro und eine Entschädigung von 20,1 Milliarden Euro an. Es argumentiert, eine Verwendung dieser Summe für Neubau könne bis 2045 bis zu 71.000 Wohnungen schaffen und die erwartete Mietentwicklung stärker dämpfen. Die Schlussfolgerung hängt allerdings daran, dass die für die Vergesellschaftung eingesetzte Finanzierung tatsächlich in gleicher Höhe als unmittelbar verfügbarer Neubauetat behandelt werden kann – eine Annahme, die bei kredit- oder schuldverschreibungsfinanzierter Übernahme nicht selbstverständlich ist.[57][54]

Auch von Banken und Immobilienwirtschaft finanzierte Studien warnen vor Risikoaufschlägen, Investitionsrückgang, Belastungen für den Haushalt und möglichen Problemen bei finanzierenden Kreditinstituten. Solche Risiken dürfen nicht ignoriert werden. Zugleich sind Aussagen über „Kapitalflucht“, künftige Risikoprämien und den Ausfall privater Investitionen modellabhängige Prognosen, bei denen es auch wichtig ist, sich anzuschauen, welche Interessen damit verknüpft sein können.[58][59][^60]

Die sachgerechte Schlussfolgerung liegt zwischen Jubel und Untergangsszenario. Eine Vergesellschaftung ist rechtlich grundsätzlich möglich und kann bei einer Entschädigung im Bereich von 13,5 bis 16 Milliarden Euro finanzierbar sein. Sie wäre kein Ersatz für den Neubau, könnte aber einen großen Bestand dauerhaft sozial bewirtschaftbar machen. Dramatische Folgewirkungen sind weder ausgeschlossen noch durch die vorliegenden Auftragsgutachten bewiesen; entscheidend sind Entschädigung, Zinsniveau, Mietpfad, Eigenkapital, Organisationskosten und die rechtliche Ausgestaltung.

Das neue Sondierungspapier versucht, diese Risiken durch einen Kompromiss zu begrenzen. Vergesellschaftet werden sollen nur Bestände privater Unternehmen oberhalb von 10.000 Wohnungen; die Unternehmen dürfen also jeweils 10.000 Einheiten behalten. Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure und alle seit dem 1. Januar 2021 errichteten oder künftig entstehenden Wohnungen bleiben ausgenommen. Betroffen wären nach Schätzung der Parteien rund 160.000 Wohnungen; die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und ein Gesetz Mitte 2028 vorgelegt werden.[61][62][^63]

Gegenüber dem Volksentscheid mit einer Schwelle von 3.000 Wohnungen ist das eine deutliche Einschränkung. Sie reduziert Umfang, Finanzierungslast und mögliche Investitionskonflikte, verwässert aber auch den ursprünglichen Auftrag. Die Ausnahme aller Neubauten seit 2021 widerlegt zugleich die Behauptung, das Modell müsse zwangsläufig künftigen Wohnungsbau „enteignen“: Neu errichtete Wohnungen sollen ausdrücklich geschützt bleiben.[62][64]

Die Berliner Wohnungsnot

Die Schärfe des Konflikts erklärt sich aus der sozialen Realität. Berlin verfügte 2024 über rund 2,06 Millionen Wohnungen. Gleichzeitig wuchs die Bevölkerung allein 2024 um 22.884 Menschen; die Nachfrage trifft weiterhin auf ein deutliches Defizit, insbesondere bei bezahlbarem Wohnraum.[65][19]

Der Wohnraumbedarfsbericht beziffert einen zusätzlichen Entlastungsbedarf von rund 137.000 Wohnungen. Bis 2040 wird mit ungefähr 200.000 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet; daraus ergibt sich ein langfristiger Bedarf von etwa 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr.[66][24]

Die mittlere Angebotsmiete lag 2025 bei 15,78 Euro je Quadratmeter nettokalt. Im Neubau waren es 19,97 Euro, in der Innenstadt vielfach mindestens 20 Euro. Dem standen durchschnittliche Bestandsmieten von 7,10 Euro und Neuvertragsmieten der kommunalen und genossenschaftlich geprägten BBU-Unternehmen von 9,54 Euro gegenüber.[67][19][^65]

Diese Spreizung ist der Kern der Krise. Eine Wohnung existiert statistisch, löst aber keinen Versorgungsengpass, wenn die Zielhaushalte sie nicht bezahlen können. Bei einem mittleren Haushaltsnettoeinkommen von ungefähr 2.650 bis 2.675 Euro kann sich mindestens die Hälfte der Berliner Haushalte die aktuellen Angebotsmieten nicht leisten.[68][69]

Besonders deutlich wird das Versagen am Sozialwohnungsbestand. 2024 gab es nur noch 97.040 mietpreis- oder belegungsgebundene Wohnungen, 17.100 weniger als ein Jahr zuvor; ihr Anteil am Mietwohnungsbestand betrug lediglich 5,5 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren liefen mehr als 80.000 Wohnungen aus der Bindung, während 2025 rund 5.175 neue geförderte Wohnungen bewilligt wurden. Rund die Hälfte der Berliner Bevölkerung hat grundsätzlich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.[68][67][^65]

Auch Wohnungslosigkeit ist keine Randerscheinung. Der Wohnraumbedarfsbericht erfasste bereits Anfang 2022 rund 25.975 kommunal oder ordnungsrechtlich untergebrachte wohnungslose Personen. Neuere, weiter gefasste Erhebungen kommen unter Einbeziehung verschiedener Unterbringungsformen auf erheblich höhere Werte, sind methodisch aber nicht unmittelbar mit dieser Zahl vergleichbar.[70][66]

Fehlsteuerung des Marktes

Der private Immobilienmarkt reagiert auf kaufkräftige Nachfrage und Renditeerwartungen, nicht automatisch auf sozialen Bedarf. Das zeigt sich im Neubau: Während Haushalte vor allem günstige kleine und familiengeeignete Wohnungen benötigen, lagen die angebotenen Neubaumieten 2025 im Median bei nahezu 20 Euro je Quadratmeter. Eigentumswohnungen wurden im Mittel für 5.807 Euro je Quadratmeter angeboten.[19][65]

Ein besonders illustratives Beispiel sind Mikroapartments. Der Gutachterausschuss ermittelte 2025 bei Neubau-Eigentumswohnungen einen Preisanstieg von zehn Prozent, der wesentlich durch zahlreiche Mikroapartments in Treptow-Köpenick mit Preisen von mehr als 10.000 Euro je Quadratmeter verzerrt wurde. Ohne dieses Segment hätte der Anstieg etwa fünf Prozent betragen.[^71]

Das ist keine moralische Verfehlung einzelner Bauherren, sondern eine systemische Fehlsteuerung. Hohe Bodenpreise, Baukosten und Zinsen zwingen private Projekte zu hohen Mieten oder Verkaufspreisen; zugleich lenkt die Erwartung maximaler Rendite Kapital in kompakte, hochpreisige und gut vermarktbare Einheiten. Gebaut wird dann dort und für diejenigen, wo die Zahlungsfähigkeit am höchsten ist – nicht dort, wo die Versorgungslücke am größten ist.

Der Vergleich der Mieten zeigt, dass die Eigentumsform einen Unterschied macht. Die BBU-Neuvertragsmiete lag 2025 mit 9,54 Euro rund 40 Prozent unter der allgemeinen Angebotsmiete von 15,78 Euro. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen haben ihren Bestand seit 2016 um etwa 70.000 auf 365.134 Wohnungen erweitert. Das beweist nicht, dass öffentliche Unternehmen jedes Problem besser lösen, wohl aber, dass gemeinwohlorientierte Bestände eine mietpreisdämpfende Funktion haben.[72][67][^19]

Neubau im Zeitvergleich

Die Behauptung, linke Regulierung habe den Berliner Neubau zum Erliegen gebracht, hält einem einfachen Zeitvergleich nicht stand. In den sieben Jahren von 2017 bis 2023 wurden insgesamt 116.856 Wohnungen fertiggestellt, durchschnittlich rund 16.694 pro Jahr. Die jährlichen Werte lagen zwischen 15.669 und 18.999 Wohnungen.[73][74][^20]

In den ersten beiden vollständigen Jahren nach dem Regierungswechsel sank die Zahl von 15.362 Wohnungen im Jahr 2024 auf 11.027 im Jahr 2025. Das entspricht zusammen 26.389 Wohnungen oder einem Jahresdurchschnitt von rund 13.195 – etwa 21 Prozent weniger als im Durchschnitt 2017 bis 2023.[20][75]

Auch gegenüber den Jahren vor 2017 lag das Niveau der RGR-Periode deutlich höher. Berlin kam 2012 auf 5.417, 2013 auf 6.641, 2014 auf 8.744, 2015 auf 10.722 und 2016 auf 13.659 Fertigstellungen. Der Höchststand wurde 2019 unter Rot-Rot-Grün mit 18.999 Wohnungen erreicht.[76][73]

Eine faire Analyse darf diese Zahlen allerdings nicht als unmittelbaren Leistungsnachweis nur eines Senats ausgeben. Zwischen Genehmigung und Fertigstellung einer Neubauwohnung lagen im Untersuchungszeitraum durchschnittlich etwa 28 Monate; ein Teil der unter Rot-Grün-Rot fertiggestellten Projekte war zuvor geplant oder genehmigt worden, ebenso geht ein Teil heutiger Fertigstellungen auf frühere Entscheidungen zurück. Zinsen, Baukosten, Flächenverfügbarkeit, Fachkräfte und Bundesrecht beeinflussen die Zahlen ebenfalls.[77][78]

Der Befund bleibt dennoch politisch relevant: Weder Mietendeckel noch Vergesellschaftungsdebatte verhinderten zwischen 2017 und 2023 Fertigstellungszahlen deutlich oberhalb des früheren Niveaus. Umgekehrt führte der investorenfreundlichere Kurs von Schwarz-Rot nicht kurzfristig zum versprochenen Schub. Marktfreundlichkeit allein baut keine Wohnungen, wenn Finanzierungskosten, Bodenpreise und erwartbare Mieten Projekte unwirtschaftlich oder sozial unbrauchbar machen.

Zwischenfazit

Berlin leidet nicht nur an einer zu geringen Zahl von Wohnungen, sondern an einem Mangel an Wohnungen zu tragbaren Mieten. Ein reines Mengenprogramm, das überwiegend Angebote um 20 Euro je Quadratmeter erzeugt, löst die soziale Wohnungsfrage nicht. Umgekehrt kann die Überführung bestehender Bestände in Gemeineigentum die Knappheit nicht allein beseitigen.

Die bisherige Debatte stellte diese Instrumente künstlich gegeneinander. Tatsächlich braucht Berlin gleichzeitig kommunalen und gemeinwohlorientierten Neubau, dauerhafte Sozialbindungen, eine wirksame Kontrolle illegaler und überhöhter Mieten, besseren Schutz des Bestands sowie eine rechtssichere Entscheidung über die Vergesellschaftung. Der Wohnungsmarkt benötigt mehr Angebot – aber auch eine Korrektur der Eigentums- und Renditestrukturen, die das vorhandene Angebot immer weiter von der Zahlungsfähigkeit großer Bevölkerungsteile entfernen.

Die Antisemitismusvorwürfe gegen Teile der Linken haben einen realen Kern und verlangen Konsequenz. Die pauschale Erzählung von einer antisemitischen Gesamtpartei ist durch die Forschung jedoch nicht gedeckt. In ihrer Übersteigerung erfüllte die Debatte erkennbar die politische Funktion, den Wahlsieg der Linken und damit einen möglichen Kurswechsel bei Wohnen und Daseinsvorsorge zu delegitimieren.

Der Sondierungskompromiss

Das Sondierungspapier trägt den Titel „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ und bündelt unterschiedliche Parteiprojekte. Im Wohnungsbereich sieht es neben der Vergesellschaftung einen Mietendeckel für rund 440.000 kommunale Wohnungen mit maximal zwei Prozent Mieterhöhung pro Jahr, eine Mietenaufsicht, eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft gegen Mietwucher sowie 100.000 Baugenehmigungen für bezahlbare Wohnungen bis 2031 vor. Mindestens die Hälfte soll durch landeseigene oder gemeinwohlorientierte Akteure entstehen.[79][80][^4] Eine ähnliche Preisanstiegsbegrenzung bei städtischen Unternehmen, genannt Kooperationsvereinbarung, existierte bereits während der RGR-Regierung ab 2017.

In der Verkehrs- und Klimapolitik sollen Busse und Straßenbahnen mehr eigene Spuren und Vorrangschaltungen erhalten, Radwege ausgebaut, das Sozialticket verbilligt und der 17. Bauabschnitt der A100 verhindert werden. Zugleich soll der vereinbarte Rahmen für den U-Bahn-Ausbau ausgeschöpft werden. Das ist kein radikaler Bruch, sondern ein Kompromiss zwischen grüner Verkehrswende, linker Sozialpolitik und sozialdemokratischer Infrastrukturpolitik.[80][79]

Bei Bildung und Kultur versprechen die Parteien Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule, kostenloses Schulmittagessen, kostenlose Lernmittel an Grundschulen, die Rückkehr des Museumssonntags und ein Kulturfördergesetz. Diese Vorhaben reagieren direkt auf die Kürzungskonflikte der vergangenen Jahre.[79][80]

Der schwierigste Punkt bleibt die Finanzierung. Das Papier verbindet einen Konsolidierungspfad bis 2031 mit mindestens 400 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen, Ausgabendeckeln, Priorisierungen und der Nutzung von Kreditspielräumen. Zugleich soll die Vergesellschaftung den Kernhaushalt nicht belasten. Ob diese Gleichung aufgeht, wird sich erst im Koalitionsvertrag und in belastbaren Finanzierungsrechnungen zeigen.[81][80]

Eine wahrscheinliche, fragile Mehrheit

Rot-Grün-Rot verfügt über eine klare parlamentarische Mehrheit und eine inhaltliche Vorvereinbarung, die zentrale Konflikte nicht nur vertagt, sondern in wichtigen Punkten entschieden hat. Besonders die Verständigung auf eine Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen ist bemerkenswert, weil die SPD ein solches Vorhaben im Wahlkampf noch ablehnte.[82][6]

Die Wahrscheinlichkeit einer Koalition ist deshalb hoch. Ein Scheitern bleibt möglich, vor allem wenn Parteitage Nachverhandlungen verlangen, der Streit um einzelne Abgeordnete eskaliert oder das Finanzierungskonzept die vereinbarten Projekte nicht trägt. Nach dem gemeinsamen Sondierungsergebnis müsste ein Wechsel zu Schwarz-Grün-Rot jedoch gegen den klaren Wahlsieg der Linken, gegen die größere RGR-Mehrheit und gegen bereits ausgehandelte gemeinsame Positionen begründet werden.

Das Wahlergebnis hat der künftigen Regierung keinen Freibrief erteilt. Es hat aber einen deutlichen Auftrag formuliert: Die Stadt soll Wohnen und öffentliche Infrastruktur nicht länger vorwiegend als Anlage- und Renditefelder behandeln. Ob aus diesem Auftrag eine tragfähige Politik entsteht, hängt davon ab, ob die Koalition drei Fehler vermeidet – symbolische Vergesellschaftung ohne solide Finanzierung, Neubau ohne Bezahlbarkeit und Antisemitismusbekämpfung als bloßes Bekenntnisritual.

Gelingt dies, könnte Berlin erneut zum Labor einer sozialen Stadtpolitik werden: nicht durch die Abschaffung des Marktes, sondern durch seine Begrenzung dort, wo er die Versorgung mit einem elementaren Gut nicht gewährleistet. Misslingt es, werden hohe Erwartungen, Haushaltszwänge und interne Konflikte eine Regierung belasten, die schon vor ihrem Amtsantritt unter außergewöhnlichem Rechtfertigungsdruck steht.

Schlusskommentar

Die Regierung, an der die SPD, die Grünen und die Linke, genannt in der Reihenfolge der Wahlergebnisse 2021, beteiligt waren, wurde niemals abgewählt. Es war der Dreh der SPD nach rechts, der eine nicht perfekte, aber annehmbare Entwicklung für Berlin als sozialen Raum beendet hat. Die Quittung hat sie in Form des schlechtesten Wahlergebnisses in Berlin seit mehr als 100 Jahren erhalten. Demnach besteht ein klarer Wählerauftrag, nämlich, dass die Linke eine neue Stadtregierung anführt, und nicht, dass die gescheiterte Rückschrittskoalition aus CDU und SPD weitermachen kann, ergänzt um die Grünen, die sozusagen an dieses Scheitern angedockt würden.

Wir möchten auch unsere Leser nicht enttäuschen, aber etwas Realismus bewahren: Die Vergesellschaftung wird nicht einfach. Finanziell nicht, aber auch juristisch nicht. Konservative, neoliberal durchdrungene Gerichte in Deutschland haben bereits den Berliner Mietendeckel von 2019 gekippt und die Möglichkeiten, das kommunale Vorkaufsrecht gegen Rendite-Investoren beim Eigentumsübergang von Bestandsimmobilien auszuüben, stark eingeschränkt, das vor allem ein Instrument grüner Bezirkspolitiker gegen den Mietenwahnsinn war und große Symbolwirkung entfaltet hatte. Mit schrillen Tönen der konservativen Presse als Begleitmusik wurde schon damals der Antisemitismus instrumentalisiert, den wir gleich in einem eigenen Absatz behandeln werden. Dass diese Symbolwirkung oberhalb der tatsächlichen Mietendämpfungseffekte für die Berliner Bevölkerung angesiedelt war, haben wir in Kauf genommen, weil grundsätzlich jede Wohnung für uns gezählt hat, die der Renditetreiberei entzogen wird.

Die Antisemitismusdebatte wollen wir hier nicht zentral behandeln, aber schauen Sie sich die wirtschaftspolitische Aufstellung und oftmals die persönliche Interessenlage derer an, die gerade am lautesten versuchen, RGR zu verhindern, dann wissen Sie mehr. Dann wissen Sie, warum Konservative, die sonst nicht gerade als Menschenrechtsaktivisten hervortreten, den Schutz jüdischer Menschen als Argument verwenden, wenn es darum geht, ein etwas sozialeres Stadtprojekt zu diskreditieren. Dann wissen Sie, wie hoffentlich die SPD und die Grünen, dass Sie diesem Spin nicht aufsitzen dürfen. Im Grunde ist, wie jüngst ein kluger Mensch gesagt hat, diese Instrumentalisierung des Antisemitismus selbst antisemitisch, weil damit unter anderem auch liberale Juden missbraucht werden, um das völkerrechswidrige Handeln einer rechtsradikalen israelischen Staatsregierung vor Kritik zu schützen. Von den Rechten anderer Völker ganz abgesehen.

Wir erwarten jetzt von den drei Parteien, die in Berlin dort weitermachen könnten, wo RRG 2023 aufhören musste, dass sie genau das tun, nämlich diesen Pfad einer relativen sozialen Tugend wieder aufnehmen. Alles andere wäre auch für die Demokratie ein Desaster und würde die AfD bei der kommenden Wahl 2031 zur stärksten Partei machen. Es gibt also auch eine Verantwortung über die Beendigung des Mietenwahnsinns hinaus, sich der Verantwortung zu stellen, die fiskalisch schwieriger ist als 2017, nachdem Berlin eine Sanierungsphase durchlaufen hatte. Eine Phase, die leider auch zum Verkauf der Wohnungen führte, die jetzt mit einem Aufwand zurückgeholt werden sollen, der um ein Vielfaches höher sein wird, als damals die Erträge aus der sogenannten Verscherbelungspolitik waren. So ist es mit falschen, antisozialen politischen Weichenstellungen: Sie haben erhebliche langfristige Wirkungen und schränken die Möglichkeiten künftiger Politik und das Leben vieler Menschen in dieser Stadt erheblich ein.

Der Markt versagt. Speziell der Wohnungsmarkt in Berlin. Diejenigen, die Bauen zu horrenden Preisen für eine kleine Ausnahmeklientel von Spitzenverdienern propagiert haben, haben endgültig die Legitimation verloren, die soziale Debatte in Berlin dominieren zu wollen. Die Jahre 2023 bis 2026 haben gezeigt, dass ihre Annahmen falsch waren. Es wurde nicht mehr investiert, im Gegenteil. Man mag dafür auch externe Faktoren anführen, aber auch diese Faktoren sind ja ein Ausdruck des Kapitalismus, und wenn dieser Einnahmen auf der Seite der Bauträger erzwingt, die sich als Ausgaben kaum noch jemand leisten kann, der diese Stadt am Laufen hält, läuft grundsätzlich etwas falsch. Das Argument mit kaufmännischen Notwendigkeiten enttarnt sich selbst als Ausdruck einer Schieflage im Verteilungskampf. Wir schreiben das nicht so gerne. Es gibt wirklich Utopisten, aber nicht bei den Linken.

Sondern bei jenen, die glauben, die Rechtsparteien bekämen durch immer weiter steigende Preise bessere Wahlergebnisse zustande, weil ihre Klientel sich diese Preise leisten, somit in Berlin verbleiben kann, während die Ärmeren und auch vermehrt der Mittelstand weichen müssen. Das wird bei der gegebenen Wirtschaftskraft Berlins niemals der Fall sein, dafür ist sie viel zu niedrig und zieht zu wenige Reiche und Superreiche an. Eine Steueroase in Deutschland wird Berlin auch nicht werden. Berlin ist eine der Kommunen in Deutschland, die aus guten Gründen mehr links als rechts tickt, und das muss sich in einem neuen Mitte-Links-Projekt ausdrücken.

Transparenz

Die Analyse haben wir von einer KI nach einem ausführlichen Fragenkatalog erstellen lassen und hat auch das Titelbild gefertigt. Der Schlusskommentar stammt von uns (TH).

References

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    |2018|16.706|
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    |2019|18.999|
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  77. Berlin: Das plant Rot-Grün-Rot für die Hauptstadt – Neubauprogramm für 100.000 bezahlbare Wohnungen mit 100.000 Baugenehmigungen bis 2031
  78. gemeinsam, mehr Berlin“: Linke, Grüne und SPD stellen Ergebnisse … – SPD-Landeschef Steffen Krach sagte, man habe sich auf einen **Konsolidierungspfad „bis zum Jahr 2031…
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