Klima-Anpassung ins Grundgesetz? (Umfrage + Mehrwert-Info: Was es schon gibt und was sinnvoll ist + Kommentar)

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Das Grundgesetz ist unser Leitbild, wenn wir über Demokratie schreiben – was sonst? Und wir schreiben oft über die FDGO, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die das Grundgesetz geschaffen hat. Und manches Mal haben wir mindestens die Stirn gerunzelt, wenn das einst so klare und eindeutige Werk, das seit der Wiedervereinigung die gesamtdeutsche Verfassung ist, verwässert wurde durch Erweiterungen und Änderungen, die nicht nur die statuarisch schöne ursprüngliche Optik der Verfassung, vor allem im Bereich der Grundrechte, beschädigt haben. Viele Erweiterungen sind nach unserer Ansicht überflüssig, weil sie von für alle geltenden Grundrechten wie dem Gleichberechtigungsgrundsatz (Art. 3) oder gar der Menschenwürde (Art. 1) umfasst sind. Oder es wären, wenn diese Artikel von Seiten der Politik und der Justiz vollständig ernst genommen würden. Mehr ist nicht immer mehr, wenn es nicht entsprechend auch gelebt wird. Sollte man trotzdem für den Klimaschutz eine Ausnahme machen, der uns alle angeht und so dringend ist? Das fragt Civey heute:

Carsten Schneider, Klima-Anpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern? Civey-Umfrage: Wie bewerten Sie die Forderung von Bundesumweltminister

Begleittext von Civey

Extremer Hitzesommer, Dürre und historisches Niedrigwasser stellen Deutschland und Europa vor große Herausforderungen. Laut EU-Klimawandeldienst Copernicus waren Juni und Juli in Westeuropa so warm wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. Aufgrund der anhaltenden Dürre und niedriger Wasserstände in deutschen Flüssen berieten die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern Mitte der Woche in einer Schaltkonferenz über Maßnahmen zur Sicherung der Lieferketten. Auch Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) berichtete dem Kabinett über ernste Belastungen für die Betriebe. Neben steigenden Waldbrandrisiken führt das Wetter etwa zu Ertragseinbußen, Wassermangel und Futternot, wodurch Tiere früher geschlachtet werden müssen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) fordert deshalb, die Klima-Anpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Derzeit könne der Bund entsprechende Maßnahmen in den Kommunen, etwa für Schattenplätze, Klimaanlagen oder Entsiegelungen, aus finanziellen und rechtlichen Gründen kaum dauerhaft fördern. Schneider will dem Bund daher mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit den steigenden Temperaturen verschaffen. Im ARD-Morgenmagazin erklärte der SPD-Politiker, eine verfassungsrechtliche Gemeinschaftsaufgabe gebe dem Bund erst die nötige Ausgabekompetenz, um Ländern und Städten gezielt zu helfen. Er begründete den Vorstoß zudem mit den ökonomischen Schäden der Erderwärmung, da fehlende Anpassung die Wirtschaftsleistung täglich fast eine halbe Milliarde Euro koste. Grüne und Linke unterstützen den Vorstoß des Ministers.

Aus der Union kommen dagegen deutliche Bedenken und andere Vorschläge. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte im RND, dass eine allgemeine Klimaschutzkompetenz des Bundes im Bereich des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrechts kaum etwas von der Gesetzgebungskompetenz der Länder übriglassen würde. Eine solche neue, breite Kompetenz würde zwar Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen auf Jahre beschäftigen, bringt laut Krings aber keinen Vorteil für das Klima. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will angesichts des Niedrigwassers auf andere Maßnahmen setzen. Bei ntv plädierte er etwa für den weiteren Ausbau der Fahrrinnen sowie für leistungsfähigere Wasserstraßen. Zusätzlich sollen Schiffe so umgerüstet werden, dass sie auch bei niedrigen Wasserständen Fracht transportieren können.

Kommentar

Allein, dass die CDU schon wieder gegen vernünftige Maßnahmen zur Sicherung unserer Zukunft ist, weil sie von Klimaschutz nicht viel hält und sich allenfalls um den ungestörten Handel auf den Wasserstraßen sorgt, hätte bereits ausgereicht, um mit „eindeutig ja“ zu stimmen. Was wir auch getan haben. Aber so verknappt sollte die Argumentation denn doch nicht ausfallen. Zumal der benannte CDU-Vertreter möglicherweise absichtlich am Thema vorbei argumentiert. Deswegen haben wir eine Mehrwert-Recherche zu Ihrer Information in Auftrag gegeben:

Klimaanpassung ins Grundgesetz? Mehr Geld, mehr Schutz – oder mehr Kompetenzstreit?

Der Vorstoß von Bundesumweltminister Carsten Schneider zielt nicht in erster Linie auf ein neues individuelles „Grundrecht auf Klimaschutz“. Er will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankern, damit der Bund Kommunen dauerhaft und rechtssicher finanzieren kann – etwa bei Hitzeschutz, Entsiegelung oder Schattenräumen. Das wäre eine relevante, aber eng zu formulierende Grundgesetzänderung.[1][2]

Extremer Hitzesommer, Dürre und historisches Niedrigwasser zeigen derzeit, dass Klimapolitik nicht nur Emissionsminderung bedeutet. Niedrige Pegel gefährden die Binnenschifffahrt und Lieferketten; am Rhein-Pegel Kaub konnten Schiffe zeitweise nur einen Bruchteil ihrer regulären Ladung transportieren. Die Folgen reichen von steigenden Logistikkosten über Ernte- und Futternot bis zu Risiken für Gesundheit, Wasserversorgung und Städte.[3][4]

Was Schneider vorschlägt

Schneider kündigte an, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag vorzulegen, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Hintergrund ist die bundesstaatliche Finanzverfassung: Viele praktisch notwendige Anpassungsaufgaben liegen bei Ländern und Kommunen. Der Bund kann zwar punktuell fördern, verfügt aber nicht automatisch über eine dauerhafte, umfassende Finanzierungsgrundlage für kommunale Maßnahmen.[2][1]

Eine neue Gemeinschaftsaufgabe könnte sich am Grundmodell des Art. 91a GG orientieren. Dort wirken Bund und Länder bei bestimmten Aufgaben zusammen, wenn diese für die Gesamtheit bedeutsam sind und eine Mitwirkung des Bundes nötig ist. Für die Klimaanpassung hieße das: Bund und Länder könnten gemeinsame Programme finanzieren, planen und evaluieren, während die lokale Umsetzung weiterhin wesentlich bei Kommunen und Ländern läge.

Gemeint wären nicht abstrakte Klimaziele, sondern konkrete Vorsorge:

  • Hitzeschutzpläne für Städte, Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Entsiegelung, Stadtgrün, Trinkwasserstellen und öffentliche Schattenorte.
  • Schutz vor Starkregen, Hochwasser, Waldbrand und Wasserknappheit.
  • Umgestaltung von Infrastruktur, Landwirtschaft und Gebäuden für längere Hitze- und Trockenphasen.
  • Unterstützung von Kommunen, die die Investitionen allein nicht tragen können.

Das ist ein anderer Ansatz als klassischer Klimaschutz. Klimaschutz reduziert Treibhausgasemissionen und begrenzt die weitere Erwärmung. Klimaanpassung reagiert auf Schäden und Risiken, die bereits eintreten oder sich trotz Minderung nicht mehr vollständig vermeiden lassen. Beides gehört zusammen: Anpassung ohne Minderung würde die Schäden immer weiter anwachsen lassen; Minderung ohne Anpassung lässt Menschen mit den bereits unvermeidbaren Folgen allein.

Was das Grundgesetz schon enthält

Art. 20a GG verpflichtet den Staat bereits, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Das ist eine Staatszielbestimmung. Sie bindet Bundestag, Regierungen, Behörden und Gerichte, gibt Einzelnen aber nicht automatisch einen unmittelbaren Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme, etwa auf einen klimatisierten Raum oder eine entsiegelte Straße.

Das Bundesverfassungsgericht hat Art. 20a im Klimabeschluss von 2021 erheblich aufgewertet: Der Staat muss Klimaschutz betreiben und einen nachvollziehbaren, langfristigen Minderungsweg organisieren. Außerdem folgt aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG eine Schutzpflicht vor klimabedingten Gefahren. Dazu gehören nach der Logik der Entscheidung auch Anpassungsmaßnahmen, wenn Menschen etwa durch Hitze, Überschwemmungen oder andere Extremereignisse konkret gefährdet sind.[5][6]

Der Knackpunkt ist jedoch die Reichweite. Art. 20a verlangt ein Handeln des Staates, legt aber weder automatisch Haushaltsmittel fest noch bestimmt er, welche Verwaltungsebene für welche praktische Anpassungsmaßnahme zuständig ist. Genau diese Finanzierungslücke will Schneider schließen.

Drei verfassungsrechtliche Wege

WegWirkungVorteilGrenze
Art. 20a präzisierenKlimaanpassung ausdrücklich als Staatsziel benennenHoher symbolischer und politischer BindungseffektKein unmittelbarer kommunaler Finanzierungsanspruch
Gemeinschaftsaufgabe schaffenBund und Länder dürfen dauerhaft gemeinsam planen und finanzierenPraktischer Hebel für kommunale InvestitionenErfordert sehr präzise Kompetenzabgrenzung
Neues Grundrecht schaffenIndividuen könnten Schutz leichter einklagenStärkerer Schutz besonders gefährdeter MenschenGerichte müssten komplexe Schutzstandards bestimmen
Bestehende Grundrechte anwendenSchutz über Leben, Gesundheit, Eigentum und FreiheitBereits heute rechtlich möglichMeist nur bei gravierendem oder konkretem Staatsversagen

Ein eigenständiges Recht auf Klima- oder Umweltschutz wäre die weitreichendste Variante. Es könnte etwa ein Recht auf Schutz vor erheblichen, vorhersehbaren Klimarisiken formulieren. Gerade für ältere Menschen, Kinder, chronisch Kranke, Menschen in Pflegeeinrichtungen und Personen in schlecht gedämmten Wohnungen wäre das bedeutsam. Aber ein sehr weit gefasstes „Recht auf ein stabiles Klima“ wäre schwer zu justizieren: Weder kann Deutschland das Weltklima allein steuern noch kann ein Gericht detailliert die richtige Zahl von Bäumen, Kühlräumen oder Rückhaltebecken bestimmen.

Der rechtlich klügere Weg liegt daher zunächst im bestehenden Grundrechtskatalog. Das Bundesverfassungsgericht schützt Freiheitsrechte bereits „über die Ecke“: Wenn heutige Politik zu viel CO₂-Ausstoß zulässt, kann sie künftigen Generationen später unverhältnismäßig harte Einschränkungen ihrer Freiheit aufbürden. Das Gericht verlangt deshalb, die Emissionsminderung langfristig und generationengerecht zu verteilen. Es hat kein neues Klimagrundrecht geschaffen, aber die Grundrechte zeitlich verlängert.[6][5]

Für Klimaanpassung ist diese Konstruktion weniger direkt. Sie schützt vor allem davor, dass die Emissionsminderung auf die Zukunft verschoben wird. Hitzeschutz, Entsiegelung, Wasservorsorge oder Hochwasserschutz lassen sich eher aus der staatlichen Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit ableiten – und vor allem über eine funktionierende Finanzierungs- und Zuständigkeitsordnung umsetzen.

Union: berechtigter Einwand, falsche Alternative?

Der CDU-Politiker Günter Krings warnt, eine breite Bundeskompetenz für Klimaanpassung könne Länderkompetenzen im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht aushöhlen und jahrelange Streitigkeiten über die Abgrenzung provozieren. Dieser Einwand ist ernst zu nehmen. Nahezu jedes Bau-, Verkehrs- oder Infrastrukturprojekt lässt sich klimarelevant begründen; eine pauschale „Klimakompetenz“ des Bundes wäre föderal und rechtsstaatlich problematisch.[7][1]

Daraus folgt allerdings nicht, dass alles beim bisherigen System bleiben sollte. Schneiders Vorschlag sollte gerade keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz des Bundes schaffen. Sinnvoll wäre eine eng begrenzte Gemeinschaftsaufgabe: Bundesmittel für klar definierte Anpassungsinvestitionen, gemeinsame Ziele, transparente Förderkriterien und ein Mitspracherecht der Länder bei Planung und Umsetzung. Dann blieben Bauordnungen, kommunale Planung und regionale Prioritätensetzung bei den Ländern, während finanzschwache Kommunen nicht an fehlenden Eigenmitteln scheitern.

Verkehrsminister Steffen Bilger setzt beim Niedrigwasser auf tiefere Fahrrinnen und niedrigwassergeeignete Schiffe. Das kann für Lieferketten sinnvoll sein: Mehr Fahrinnentiefe bedeutet höhere Ladungskapazität und weniger Ausweichverkehr per Lkw. Es ist aber nur ein Baustein. Die Anpassungsfrage umfasst ebenso Wasserhaushalt, ökologische Folgen von Flussausbau, Wärmeschutz und soziale Ungleichheit.[8][9]

Bewertung

Eine Grundgesetzänderung ist nicht nötig, um Klimaanpassung überhaupt zu rechtfertigen: Art. 20a GG und Art. 2 Abs. 2 GG tragen bereits einen starken staatlichen Schutzauftrag. Sie wäre aber sinnvoll, wenn sie eine präzise Finanzierungs- und Kooperationsgrundlage schafft.

Der überzeugendste Vorschlag wäre deshalb weder ein unbestimmtes Klimagrundrecht noch eine pauschale Bundeszuständigkeit. Nötig ist eine eng zugeschnittene Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung: Bund und Länder sollten Kommunen dauerhaft bei Hitzeschutz, Wasserresilienz, Entsiegelung und Schutz kritischer Infrastruktur unterstützen können. Das verbindet Schneiders praktisches Anliegen mit Krings’ berechtigter föderaler Warnung – und macht aus dem abstrakten Verfassungsauftrag konkreten Schutz im Alltag.

Kommentar Teil 2

Es ist gut, an emotional aufgeladene Themen auch mal rational heranzugehen – und festzustellen, dass man nichts falsch gemacht hat. Wir haben für die Analyse nachgefragt, weil wir wussten, dass Umweltschutz schon als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und weil wir davon ausgehen, dass Generationengerechtigkeit bedeuten muss, dass heute Maßnahmen beschlossen werden, die künftigen Generationen keine zu harten Einschränkungen in Bezug auf ihre Freiheitsrechte auferlegen. Auch Wirtschaftsweise hingegen, wie gerade gelesen, vertreten mehr oder weniger versimpelte AfD-Argumentationslinien: Klimschutz ist Quatsch, weil Deutschland das Klima der Erde nicht alleine wird retten können.

Das ist wohl jedem klar, aber es geht darum, das Land mit Anpassungsmaßnahmenr resilient zu machen, und da sieht es im Moment sehr, sehr schlecht aus und die Politik verfährt ganz klar gegen das Staatsziel in Art. 20a. Was aber auch damit zu tun hat, dass Kommunen kein Geld haben, um konkrete Maßnahmen sinnvoll umzusetzen. Das wäre mit dem oben skizzierten Modell einer Konkretisierung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu ändern. Wir halten die Kritik daran leider für eine Scheinkritik: Niemand hat unseres Wissens verlangt, dass damit das gesamt Baurecht, Planungs- und Vergaberecht und was noch alles Sache auf Ebenen unterhalb des Bundes ist, auf den Kopf stellt, sondern lediglich, dass Mittel für als sinnvoll erachtete Maßnahmen generiert werden können, wenn es bei den chronisch klammen Kommunen hakt.

Deswegen bestätigt die Analyse unser Abstimmungsverhalten, und auch heute muss wieder die Bitte ergehen: lassen Sie sich nicht von populistischer Simplifizierung an der Nase herumführen. Weder den Einfluss Deutschlands auf das Weltklima betreffend, noch angebliche, quasi-sozialistische Durchgriffe auf die Autonomie der Kommunen betreffend. Im Gegenteil, Klimaschutz wird Kommunen künftig handlungsfähiger machen und viele Folgekosten im Gesundheits- und Wirtschaftsbereich verhindern, die durch mangelnde Klimaanpassung entstehen. Und selbst der notorisch querstehende Herr Kachelmann rät: Hören Sie im Sommer auf, ständig den Rasen zu gießen und das Auto zu waschen, er nennt das „Wohlstandsverwahrlosung“. Jeder von uns kann etwas tun, vor allem diejenigen, die mit allgemein hohem Verbrauch von Ressourcen auffallen.

Zum Schluss der Stand der Abstimmung. Kurz nach dem Start der Umfrage, am 15.08.2026 gegen 12:30 Uhr, zeigte sich ein interessantes Bild: Bei den eindeutigen Stimmen pro und contra stand es 42 zu 41. Das ist kein gutes Ergebnis für den Klimaschutz, aber auch nicht so schlecht wie befürchtet, wir hatten eher damit gerechnet, dass eine verpeilte Mehrheit, wenn sie nur den Begriff Klimaschutz liest, sofort auf „kann weg“ drückt, ohne auch nur ein wenig nachzuforschen, worum es eigentlich geht. Da hat übrigens auch Civey dieses Mal einen ergänzungsbedürftigen Job gemacht: Es hätte erwähnt werden müssen, dass es bereits die Staatszielbestimmung in Art. 20a GG gibt und dass hier nur über Konkretisierungen und Mittelgenerierung für Klimaschutzmaßnahmen durch Festlegung einer Gemeinschaftsaufgabe geht, die auch den Bund betrifft.

Transparenz

Der Begleittext und die Umfrage stammen von Civey, mit dem Informationsteil haben wir eine KI beauftragt, von ihr stammen auch die nachfolgenden Quellen. Die Einleitung oberhalb des Liks zur Umfrage und die beiden Teile des Kommentars haben wir, wie immer, selbst geschrieben (TH).

Quellen

  1. https://www.evangelisch.de/inhalte/258120/13-08-2026/hitzeschutz-im-grundgesetz-union-bremst-nach-schneider-vorstoss
  2. https://www.evangelisch.de/inhalte/258136/14-08-2026/deutschland-zwischen-klimawandel-und-klimakrise
  3. https://www.zeit.de/mobilitaet/2026-08/niedrigwasser-rhein-schifffahrt-sonntagsfahrverbot-steffen-bilger
  4. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/rhein-wassserstand-rekordtief-100.html
  5. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
  6. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
  7. https://www.deutschlandfunk.de/skepsis-aus-der-union-nach-vorschlag-von-bundesumweltminister-schneider-zu-grundgesetzaenderung-zu-k-100.html
  8. https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/niedrigwasser-konferenz-rhein-bilger-100.html
  9. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-08/69240490-gesamt-roundup-extrem-niedrigwasser-minister-kuendigt-sofortmassnahmen-an-016.htm
  10. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/niedrigwasser-pegel-schifffahrt-bilger-minister-100.html
  11. https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutschland-hat-ein-problem-mit-niedrigwasser-steffen-bilger-laedt-zum-krisentreffen-nach-bonn-a-738285f6-dfcc-4227-8275-fcdca7e61e2f
  12. https://www.zdfheute.de/wirtschaft/bilger-rheinschifffahrt-niedrigwasser-versorgung-100.html
  13. https://www.ardmediathek.de/video/br24/steffen-bilger-bundesverkehrsminister-zum-niedrigwasser/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNVdPMDE4NTMxQTAvc2VjdGlvbi85MDE5OTE2Mi0zZWQwLTRlMTMtOGIyOS0zOTUyMTYwZWJlNWQ
  14. https://www.zeit.de/news/2026-08/11/bilger-niedrigwasser-probleme-wohl-im-gesamten-august
  15. https://www.zeit.de/mobilitaet/2026-08/niedrigwasser-rhein-schifffahrt-sonntagsfahrverbot-steffen-bilger-gxe
  16. https://www.verbandsradar.de/2026/08/07/niedrigwasser-gipfel-im-bundesverkehrsministerium-appell-des-bdb-an-den-bund-foe/
  17. https://www.klamm.de/news/schneiders-grundgesetz-coup-mehr-berlin-weniger-laender-und-der-steuerzahler-zahlt-65N20260813055727.html

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