„Zeitenwendekreise“ (Verfassungsblog) +++ Ein ganzes Jahr aus verfassungsrechtlicher Sicht und eine Betrachtung darüber hinaus (Verfassungsblog + Leitkommentar) | Briefing 82 | Recht und Gesellschaft

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Liebe Leser:innen, wir können Ihnen das nicht aus eigener Kompetenz und Kraft heraus bieten, aber der oder das  Verfassungsblog kann es: Ein ganzes Jahr aus verfassungsrechtlicher Sicht Revue passiern lassen und dabei einen noch größeren Kreis ziehen: Wiederholt sich Weltgeschichte? Natürlich nicht. Aber die Zeiten haben sich schon so oft gewendet, dass es interessant ist, einen Blick auf unsere Kognition und unserer psychischen Rezeption der Wendepunkte in der heutigen Zeit und in früheren Zeiten zu werfen. Wir haben schon länger den Verdacht, verglichen mit früheren Umwälzungen ist das, was wir gerade erleben, so sensationell nicht. Wohl aber weht der Wind of Change stärker als jemals in den letzten 32 zuvor. Zunächst das Editorial der Woche, im Anschluss unser Kommentar:  

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Zeitenwendekreise

Seit einigen Jahren sind Jahreszahl-Bücher sehr in Mode. Ein bestimmtes Jahr wird an seinen zwei Enden herausgestanzt aus dem großen Faserstrang der Zeit und in lauter dünne Querschnittscheiben mikrotomiert und unters Mikroskop gelegt: Das war also alles gleichzeitig der Fall, wer hätte das gedacht! Vor etwa zehn Jahren, als sich die fiebrigen Jahre vor dem 1. Weltkrieg zum 100. Male jährten, fing diese Mode an. Jetzt sind es die frühen 1920er Jahre, die sich auch wieder gut für diese Art von Querschnitt-Präparaten zu eignen scheinen: Was da nicht alles angefangen hat zur gleichen Zeit! Wie brandneu und revolutionär und unerhört das alles war, und dabei doch von den gleichen Fasern durchwirkt wie die Jahre zuvor und danach, von lauter zäher Kontinuität, von lauter Leuten und Dingen und Gedanken und Geschehnissen, die ihre Zeit schon hinter sich oder noch vor sich haben und die Gleichzeitigkeit ihrer Gegenwart mit duftender Vergangenheit und sengender Zukunft anreichern, for better or worse. Das ist eine gute Geschichte. Kein Wunder, dass sich diese Bücher so gut verkaufen.

Ob über das Jahr, das jetzt zu Ende geht, auch mal so ein Buch geschrieben werden wird? Eine Zeitenwende ist es, die wir hier durchleben. Da mag dem Kanzler niemand widersprechen. Aber vermutlich ist das so für Zeitgenossen von Zeitenwenden, dass die Gegenwart von der Zähheit der Fasern bestimmt bleibt und dem verzweifelt großen Zeitenwendekreis, den sie zulassen, weil erst im Querschnittspräparat unter dem Mikroskop eines Bücherschreibers in der Zukunft erkenn- und erzählbar wird, was die Regimes in Moskau, Teheran, Riad und Peking und all die anderen faserzähen Rohstoff- und Wohlstandslieferanten für uns faserzähe Exportweltmeister im Jahre 2022 schon längst geworden sein werden. Wie sich unsere Möglichkeiten, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu fällen in großen, diversen Gesellschaften, über das primitive Majorisieren von Minderheiten innerhalb irgendwelcher Territorialgrenzen hinaus entwickelt und ausdifferenziert haben werden! Der Wahnsinn! Was da alles angefangen hat in diesem Jahr 2022, brandneu und revolutionär! Was für eine sensationelle Geschichte! (Vorausgesetzt, es lebt dann überhaupt noch jemand, sie zu erzählen und anzuhören.)

Einstweilen kann ich Ihnen nur den schwachen Ersatz des üblichen Jahresrückblicks anbieten, wie immer um diese Jahreszeit. Viel hat sich zugetragen in diesem Jahr 2022, gleichzeitig an so vielen verschiedenen Orten, auf verworrene und verwirrende Weise zusammenhängend. Wir haben fast 1000 Blogposts veröffentlicht, unsere Timeline allein wirkt schon wie ein ganzer eigener Faserstrang. Aus diesem habe ich zur Herstellung von Monatsquerschnitten jetzt mal diejenigen herausgedröselt, die herausragend oft abgerufen und somit potenziell besonders interessant gefunden worden sind. Enjoy!

Januar 

Dass auch Coronagegner das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießen, ruft CLEMENS ARZT in Erinnerung (4766 Aufrufe). UTE SACKSOFSKYs Kritik an der Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht findet 12.317 Leser*innen; die Gegenmeinung von KLAUS FERDINAND GÄRDITZ 6227. Überhaupt Impfpflicht: das Thema interessiert zu Beginn des Jahres 2022 ungeheuer viele Menschen. STEPHAN RIXEN und ADAM SAGANs Rekordpost zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der bereits im Dezember 21 über 70.000 mal aufgerufen wurde, erzeugt in 2022 weitere 12.220 Klicks. Ebenfalls aus dem Dezember 21 stammt der Impfpflicht-Post von MICHAELA HAILBRONNER, LISA-MARIE LÜHRS und LEON ZÜLLIG, der 5724 Leser*innen erreicht.

Ein weiterer Post aus dem Dezember 21, der auch 2022 auf ungebremstes Interesse stößt, ist DANIEL THYMs Analyse der migrationspolitischen Vorhaben der Ampelkoalition (12.222).

In Sachsen droht der rechtsextreme Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag auf seinen Richterposten zurückzukehren. Warum das nicht geht und was die sächsische Justizministerin dagegen unternehmen kann und sollte, entwirrt ANDREAS FISCHER-LESCANO und erreicht damit 12.174 Leser*innen. KLAUS FERDINAND GÄRDITZ‚ Prüfung eines Rückkehrrechts extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst wird 3675 mal aufgerufen.

Februar

THORSTEN KINGREENs Analyse des Gesetzentwurfs zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 wird 14.660 mal gelesen. ANNA-LENA HOLLOs Untersuchung, was Impf-Verweigerern beim Arbeitslosengeld droht, wird 7041 mal aufgerufen. Ebenfalls im Corona-Kontext: JOHANNES GALLON beugt sich über die Regelung des Genesenenstatus und weckt damit die Wissbegier von 5079 Leser*innen.

Dann überfällt Russland die Ukraine. Am Tag des Kriegsausbruchs erklärt ANNE PETERS im Namen der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht, dass die Invasion ein Bruch des Gewaltverbots als grundlegendem Prinzip des Völkerrechts ist (3739). Kurz zuvor erscheint der Artikel von VIKTORIIA LAPA und JUSTIN FROSINI zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung der ukrainischen Regierung, den NATO-Beitritt anzustreben, der 5666 mal gelesen wird. Der Kriegsausbruch verschafft dem schon im Januar erschienenen Artikel von ISABELLE LEY zu den Wertungswidersprüchen in der deutschen Rüstungsexportpolitik ungeheure Aktualität; er wird in den Tagen unmittelbar nach dem 24. Februar 5251 mal aufgerufen…

März

… und im März von weiteren 3680.

Der Krieg in der Ukraine – es gibt kaum ein anderes Thema. Die Leser*innen interessieren sich für Texte zu den zahllosen drängenden Rechtsfragen, die er aufwirft, etwa von KAI AMBOS zu den Auswirkungen von Waffenlieferungen auf den Status Deutschlands als Nicht-Kriegspartei (4269), von BJÖRNSTJERN BAADE zum EU-Verbot russischer Propagandasender (4048), von DANIEL THYM zum Schutz für ukrainische Geflüchtete (3479), von CHRISTIAN JOHANN über die einstweiligen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs gegen Russland (3219), von MATTHIAS VALTA zu den rechtlichen Grenzen für Wirtschaftssanktionen gegen Russland (7123), von ALEXANDER THIELE zu der Frage, ob und wie die Wehrpflicht in Deutschland zurückkommen könnte (3529), sowie mein Editorial zu Volodymyr Zelenskij (2615).

April

Der Höhenflug von ISABELLE LEYs Waffenexport-Artikel setzt sich fort, weitere 5244 mal wird er aufgerufen, insgesamt sensationelle 21.691 mal. STEFAN TALMONs bereits Anfang März erschienene Position, dass Waffenlieferungen an die Ukraine kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht sind, sondern vielmehr „das Mindeste was Deutschland und andere Staaten angesichts der Untätigkeit des Sicherheitsrats zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verteidigung der Völkerrechtsordnung tun können“, findet 8878 Leser*innen. Für PAULA RHEIN-FISCHERs Analyse, was an Z-Symbolen, Georgsbändern und anderen Unterstützungszeichen für Aggressor Russland auf deutschen Demonstrationen gezeigt und verboten werden darf, interessieren sich 8202 Leser*innen.

In der Energiekrise soll der „Tankrabatt“ benzinpreisgeplagte Autofahrer*innen entlasten, was THOMAS GROSS für einen Verstoß gegen das Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a Grundgesetz hält (3810).

Mai

Der Sorge, dass Deutschland durch Waffenlieferungen zur Partei im Krieg in der Ukraine werden könnte, lässt STEFAN TALMON vor 4239 Leser*innen die Luft ab.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Für STEFAN RIXENs Unzufriedenheit damit, wie der Beschluss „mit perfekter dogmatischer Artistik nahezu alles ab(räumt), was dem Gesetzgeber das Leben schwer machen könnte“, interessieren sich 15.822 Leser*innen.

Der US Supreme Court kippt seine Rechtsprechung zum Recht auf Abtreibung. Den geleakten Urteilsentwurf von Richter Samuel Alito analysiert SARAH KATHARINA STEIN (7879). 

KAI AMBOS versucht die Sorge zu zerstreuen, dass die Cannabis-Legalisierung in Deutschland völkerrechtswidrig sein könnte (3729).

Die Absicht der EU-Kommission, im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen das digitale Briefgeheimnis aufzuheben, kritisiert ERIK TUCHTFELD (3038).

In Berlin werden Proteste von Palästinenser*innen am Naqba-Jahrestag nach der Tötung der Journalistin Shirin Abu Akleh durch israelisches Militär pauschal verboten. RALF MICHAELS erinnert daran, dass Demonstrationsfreiheit ein Grundrecht ist und kein Privileg, das der Staat nach Gutdünken verteilen kann. Der Post wird 4187 mal geklickt.

Juni

Im Juni bleibt die Kurve relativ flach und ohne größere Ausschläge. Der meist gelesene Post stammt von FRANZ C. MAYER und kritisiert unter dem Titel „Die Kapitulation“ die Entscheidung der EU-Kommission, dem Rat zu empfehlen, trotz ungelöster Rechtsstaatsprobleme die Wiederaufbaumittel für Polen freizugeben (2940).

Die transgeschlechtliche Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang wird für ihr Tinder-Profil gemaßregelt und das Bundesverwaltungsgericht hält das für rechtmäßig. PATRICK HEINEMANNs Bericht wird 3012 mal gelesen und die Analyse von RONJA HESS 2523 mal.

Der Krieg in der Ukraine verschafft einigen Branchen gigantische Übergewinne, und TILL VALENTIN MEICKMANNs Untersuchung, inwieweit das Grundgesetz deren Abschöpfung erlaubt, wird 4134 mal gelesen.

Juli und August

In der FAZ bezeichnet die Juraprofessorin Tiziana Chiusi den Bachelor als „Loser-Abschluss“JANA SCHOLLMEIER hält demgegenüber den Status Quo in der Jurist*innenausbildung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und die Reformdiskussion daher für umso dringlicher, was 5604 mal aufgerufen wird. Auch JULIAN KRÜPERs leidenschaftlicher Widerspruch gegen den Befund von Frau Chiusi stößt auf große Resonanz (4990).

Apropos FAZ: Mein Editorial über den Umgang des einstigen konservativen Leitmediums mit seinen eigenen journalistischen Sorgfaltspflichten im Kontext des Documenta-Skandals wird 3670 mal angeklickt.

Ost- und nordeuropäische EU-Mitgliedstaaten fordern ein Einreiseverbot für russische Staatsbürger*innen, was SARAH GANTY für rechtswidrig hält (9084).

September

Ein CSU-Bundestagsabgeordneter bestellt sich bei der Bundestagsverwaltung eine Ausarbeitung und verbreitet dieselbe als Rechtsgutachten, das die Völker- und Europarechtswidrigkeit der Cannabis-Legalisierung durch die Ampelkoalition beweise. Das das Papier das mitnichten tut, sondern vielmehr aus „neun Seiten Substanzlosigkeit“ besteht, zeigt KAI AMBOS und erreicht damit 6778 Leser*innen.

Oktober

In Bremen feiert die Staatsrechtslehrervereinigung ihr 100-jähriges Bestehen und lädt mich ein, als Podiumsgast bei der Festveranstaltung dabei zu sein. Das und die zum Jubiläum erschienene Festschrift nehme ich zum Anlass, mich mit dieser merkwürdigen und interessanten Institution in einem Editorial kritisch zu beschäftigen (6316).

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht ein Machtwort zum Weiterbetrieb dreier Kernkraftwerke in der Energiekrise, was eine Diskussion zur Richtlinienkompetenz des Kanzlers auslöst. ALEXANDER THIELEs Einordnung findet 6097 Leser*innen.

Dass und in welchen Grenzen sich Hochschulen gegen das Verbreiten von Desinformation und Verschwörungstheorien durch ihre Angehörigen wehren können, erläutert KLAUS FERDINAND GÄRDITZ und wird 6833 mal gelesen.

November und Dezember

Klimaaktivist*innen, die sich in Museen und auf Autobahnauffahrten festkleben, sind das beherrschende Grundrechts-Thema des Herbstes. RALF POSCHER und MAJA WERNER führen dem Freistaat Bayern vor, dass das ohnehin verfassungswidrige bayerische Polizeigewahrsam gegen diese Art von Rechtsbruch kein legales Präventionsinstrument ist, was sagenhafte 22.597 Menschen lesen. JANA WOLF verteidigt den Freispruch eines Baum-Besetzers durch das AG Flensburg wegen rechtfertigenden Notstands (5751). TOBIAS GAFUS widerspricht der These, dass gegen die Klimakleber jede Gewalt zur Durchsetzung des eigenen Rechts auf freie motorisierte Fortbewegung im Straßenverkehr als Notwehr gerechtfertigt ist (5559). Was von der Rede von einer sich formierenden „Klima-RAF“ zu halten ist, bekommen mitsamt Soundtrack 5663 Leser*innen von KATRIN HÖFFLER erläutert. DARIA BAYER fragt nach Klimaschutz als Rechtfertigungsgrund für zivilen Widerstand (3389). Und FYNN WENGLARCZYK ruft auf, der Versuchung zu widerstehen, zivilen Ungehorsam durch höhere Strafen brechen zu wollen (3348).

Elon Musk übernimmt und ruiniert Twitter, jedenfalls für viele User, die das Zerstörungswerk des vermeintlichen Superhelden nicht fassen können. MATTHIAS KETTEMANN ist einer von ihnen und erklärt Musk, wie Plattformdemokratie eigentlich geht (8620).

In Berlin urteilt das Richterdienstgericht, dass die Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in ihr Richterinnenamt zurückkehren darf. Kurz bevor sie als mutmaßliche Beteiligte an einer Reichsbürger-Verschwörung festgenommen wird, hat ANDREAS FISCHER-LESCANO schon aufgeschrieben, warum ihn dieses Urteil aufs Äußerste empört (3763).

Soweit 2022. Was in der letzten…

Woche auf dem Verfassungsblog

… passiert ist, fasst wie immer PAULINE SPATZ zusammen:

Das Amtsgericht Flensburg hat im Fall einer Baumbesetzung einen „Klimanotstand“ als Rechtfertigungsgrund angenommen. ROUVEN DIEKJOBST sieht in dieser Annahme richterlichen Aktivismus, der rechtsstaatliche Bedenken vernachlässige. Auch  JAN-LOUIS WIEDMANN analysiert das Urteil und meint, der Vorwurf des richterlichen Aktivismus trage nicht.

LASSE RAMSON & FYNN WENGLARCZYK leuchten das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Straf(prozess)recht im Hinblick auf Protestbesetzungen aus und schlagen im Ergebnis eine prozessuale Entkriminalisierung von Klima-Protestaktionen vor.

Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen gerichtlichen Reaktionen auf Klimaproteste geht JOCHEN VON BERNSTORFF der Frage nach, wann das Strafrecht eine angemessene staatliche Antwort auf die neue Klima-Bürgerrechtsbewegung ist. (…)

Maximilian Steinbeis, Verfassungsblog

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Dieser Beitrag (innerhalb der ***-Markierungen) wurde unter einer Lizenz  erstellt und wir geben ihn unter gleichen Bedingungen weiter.

Wenige Absätze am Ende haben wir gekürzt, weil sie sich mit ganz aktuellen Themen befassen, von denen wir im Moment noch nicht wissen, ob sie über den Tag hinaus Relevanz behalten und ob aus den Aufsätzen dazu vielgelesene „Klasiker“ werden. 

Die Leserzahlen, welche die im Folgenden Beiträge des Verfassungsblogs erzielen, hätten wir auch gerne, wir arbeiten natürlich daran. Es geht ja auch populistisch, wie viele andere Einlassungen belegen. Trotzdem: Mit fundierten Sachbeiträgen, nicht etwas mit Social-Media-Tweets, solche Aufrufzahlen zu erreichen; vor dem Standing der Publikation, das sich darin ausdrückt, kann man nur den Hut ziehen. Den einen oder anderen Artikel haben wir dank der Gemeinfreiheit von allem, was im Verfassungsblog erscheint, hier „nachgedruckt“, die meisten der Aufsätze, die im Folgenden genannt werden, bisher nicht gelesen. Das sollten wir über die Weihnahtsfeiertage alles nachholen. Es wird nicht nur unsere Verfassungsrechtskenntnisse stärken und unsere auf die Verfassung bezogenen Argumente, sondern auch manches ins rechte Licht rücken. 

Es gab drei klare Höhepunkte des Jahres, aus verfassungsrechtlicher Sicht: Die Corona-Impfpflicht zu Beginn, dann selbstverständlich den Ukrainekrieg und im Herbst die Klimaprotestbewegung „Letzte Generation“ und deren Verhalten. Wir haben uns sehr, sehr gefreut, dass der Verfassungsblog den Klimaprotestlern ganz überwiegend die Stange hält und damit, wie wir, eine Minderheitenposition verteidigt. Ohne dafür die Verfassung beugen zu müssen. Der populistische Umgang und die Dämonisierung der Bewegung seitens vieler Politiker:innen ist  verfassungsrechtlich viel bedenklicher als das, was die „Klimakleber“ vorführen. Es gibt Grenzwertiges, keine Frage, aber wenn schon Umfragen so gestaltet werden, dass falsche Annahmen die Abstimmungsergebnisse beeinflussen können, und  zwar zulasten der Letzte-Generation-Aktivist:innen, dann ist es an der Zeit für Richtigstellungen. Zum Beispiel wären wir dagegen, dass unersetzliche Kunstwerke durch Aktionen der Letzten Generation beschädigt werden. Das war bisher nie der Fall, wird aber im Begleittext zu einer Umfrage als gegeben dargestellt.  

Es war ein spannendes Jahr, dieses 2022, mit der Zeitenwende und mit vielen verfassungsrechtlichen Fragen von tiefgehender, grundlegender Bedeutung. Deswegen schicken wir Ihnen das nach Hause, was der Herausgeber des Verfassungsblogs, Maximilian Steinbeis, als „Best of the Best“ zum Grundgesetz und anderen Verfassungen, gemessen an den Aufrufzahlen zusammengestellt hat. Aus Überzeugung und aus einer bestimmten Haltung heraus, die wir natürlich lieber bestätigt sehen als widerlegt: Verfassungstreue heißt heutzutage vor allem, nach den verschütteten Elementen des Geistes der Verfassung zu suchen, die eine viel sozialere Auslegungspraxis ermöglichen würde, als wir sie gegenwärtig sehen. Innerhalb der Verfassungsordnung wichtige Veränderungan anstoßen, dieses Thema ist heute wieder ganz aktuell. Durch das, was wir bisher von den 2022er-Artikeln des Verfassungsblogs gelesen haben, haben wir uns häufiger bestätigt als widerlegt gefühlt. Das ist motivierend und lässt den Schluss zu, dass bestimmte Teilnehmer am gesellschaftlichen Diskurs die Verfassung auf eine Weise verengen und banalisieren wollen, der wir weiterhin entgegen treten müssen. Nicht vorwiegend mit den Argumentationen der Verfassungsrechtler, allenfalls können wir diese immer wieder einflechten, sie zitieren oder in eigene Worte fassen.

Daraus wird ein anderer Duktus, der spiegelt, was wir daraus in Bezug auf konkrete politische Vorgänge ableiten, wobei Kritik und Forderungen anders formuliert sein dürfen als in einer juristischen Publikation, auch wenn diese sich dankenswerterweise durchaus eine klar erkennbare Meinung gönnt, die den Eindruck erweckt, das Juristische wird im Licht des Ethischen betrachtet.

Vor allem unsere Forderung nach mehr sozialer und allgemeiner Gerechtigkeit, nach Freiheit, wo sie unersetzlich ist, um dafür demonstrieren und agieren zu können, und nach Einschränkung der Freiheit, wo sie zulasten der verfassungsmäßigen Ordnung und des Gemeinwohlansatzes in der Verfassung ausgeübt werden soll, führt uns zu hin und wieder sehr deutlichen Worten.

Der Klimanotstand ist dabei ein Aspekt, den es bisher bis zum Aufkommen von FFF nicht als zentrales Diskussionsthema der politischen Wirklichkeit gab (wiewohl einst in den Wäldern und auf den Gleisen, etwa mit der Anti-AKW-Bewegung, den Forstschützenden) und der sich jetzt an den Aktionen der Letzten Generation sehr gut aufarbeiten lässt. Er ist aber, anders als jeder Krieg und jede soziale Ungerechtigkeit, etwas, das den Kreis der Fragen und Probleme tatsächlich erweitert, Notwendigkeiten bei der Prioritätensetzung verschiebt, Abwägungen notwendig macht, an welche die Grundgesetzväter und -mütter nicht denken konnten. Ist das Grundgesetz aber deshalb auch untauglich als Instrument der rechtliche Beurteilung dieser Fragen? Wir meinen, nein. Es ist so gut gemacht, dass es auch zu diesem Gegenstand verlässliche und den geradezu verfassungsfeindlichen Populismus vieler Politiker:innen enttarnende Instrumente enthält. Es ist für eine Erweiterung offen und so abwegig und systemfremd ist es nach userer Ansicht nicht, den Klimaschutz als Staatsziel darin aufzunehmen und das Recht auf eine klimafreundliche Politik und eine ebensolhe Wirtschaftsordnung als Grundrecht, das individuell ebenso eingefordert werden kann wie jedes andere aus dem Katalog der Artikel 1 bis 19 GG, 20 IV GG und weitere grundrechtsgleiche Rechte. 

Nicht so eindeutig sieht es bei anderen Themen aus, wie Rede und Gegenrede auch in den Artikeln des Verfassungsblogs belegen, aber genau das ist auch spannend. So konnten Befürworter ebenso wie Gegner der Corona-Impfpflicht aus den Argumenten der verschiedenen Autor:innen des Verfassungsblogs schöpfen. Die Tendenz  in Sachen Ukrainekrieg ist wiederum hier wiederum recht eindeutig: Allen populitischen Anfeindungen zum Trotz ist bisher politisch nichts Wesentliches geschehen, was der Verfassung widerspricht. Das sehen auch wir so, deswegen bewahren wir bei Artikeln zum Thema den sozialen Ansatz und erweitern ihn um geostrategische, nicht um verfassungsrechtliche Aspekte. Das Grundgesetz, zugegebenermaßen, ist diesbezüglich auch relativ offen, ähnlich wie bei der Wirtschaftsordnung. Diese Offenheit in Sachen militärischer oder durch Sanktionen gestalteter Hilfe nutzt die Politik jetzt mit der Grundtendenz, der Ukraine bei der Abwehr einer militärischen Aggression beizustehen. Bei der Wirtschaftsordnung sieht es anders aus. Hier lässt sich die Politik darauf ein, wird von mächtigen Lobbys erfolgreich dazu gedrängt, eine aggressive Form der Ungleichheit zu befeuern, die wir in ihrer mittlerweile wieder sehr scharfen Ausprägung für verfassungsrechtlich bedenklich halten, ebenso wie die Art und den  Umfang der Einflussnahme, die den Boden für diese Entwicklung bereiten. Auf dem Gebiet müsste nach unserer Ansicht das Grundgesetz sogar nachgeschärft werden, damit klar ist, wie die Regelungen auszugstalten und zu interpretieren sind, die als verfassungskonform gelten dürfen. Offenbar hatte man seinerzeit, Ende der 1940er ganz viele Gefahren erkannt und Lehren gezogen, um die Demokratie zu schützen, aber nicht zentral im Blick gehabt, wie sehr sie von innen durch jahrzehntelange undemokratische Einflussnahme ausgehöhlt werden kann. Die lange Zeit, in der sich dieses System nun etablieren konnte, spielt dabei tatsächlich eine Rolle, denn die Vorgängerdemokratie, die von Weimar, hatte es gerade mal geschafft, 14 Jahre alt zu werden und bei ihrer Abschaffung stand eine böse Zäsur im Vordergrund, eine vertiable Zeitenwende, ausgeführt im Handstreich. Was wir jetzt hingegen sehen, ist ein schleichener Prozess, der zu ihren Lasten geht,  zu immer mehr Skandalen führt. Diese führen aber nicht zu wichtigen Systemänderungen, sondern zu mehr und mehr Verdruss über ihre Zementierung in der Bevölkerung und damit zu einem Doppelschaden für die Demokratie: durch die Einflussnahme selbst und durch die Wahrnehmung der Politik in der Öffentlichkeit als korrupt. Darüber ist noch viel zu schreiben. Wir freuen uns auf weitere Inspiration im Jahr 2023.

TH

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