GROSSES UPDATE: 2 x Vorkaufsrecht in NEUKÖLLN ausgeübt – Kottbusser Damm 69 und Hobrechtstraße 59 gerettet! @kottbuda69 @u67bleibt @derjochen @HeimatNeue @gewobag @SenFin @SenSWBerlin u. v. a. #Mietenwahnsinn #wirbleibenalle #Kottbuda #Vorkaufsrecht #Neukölln #Neukoelln

In den letzten Tagen überschlagen sich die Ereignisse in Sachen bezirkliches Vorkaufsrecht gegen den Mietenwahnsinn.

Erst gestern hatten wir ausführlich über die per Vorkauf durch die Gewobag (und eine Genossenschaft) gerettete Urbanstraße 67 in Kreuzberg geschrieben – und kurz darauf stießen wir auf die Meldung über einen weiteren geglückten Vorkaufsfall : das Haus Kottbusser Damm 69.

Kurz nach Veröffentlichung unseres Beitrags teilte Jochen Biedermann, der Baustadtrat von Neukölln bereits mit, dass es auch bei der Hobrechtstraße 59 im Reuterkiez von Nord-Neukölln geklappt hat, daher schreiben wir jetzt eilig ein Update. Es ist ein großes Update, weil sich die Zahl der geglückten Vorkäufe in Neukölln seit unserem letzten Kenntnisstand um 100 Prozent, insgesamt um 50 Prozent erhöht hat. Kein Smilie in redaktionellen Texten, aber wir freuen uns sehr.

In beiden Neuköllner Fällen ist, wie auch bei der Urbanstraße 67, die landeseigene Wohnungsgesellschaft Gewobag die Käuferin, deren Name in letzter Zeit häufig bei Vorkaufsfällen häufig fällt. Nun hat sie innerhalb einer Woche drei Häuser aus zwei Bezirken übernommen. Zeit, sich mit ihr etwas näher zu befassen, wie wir das mit Howoge vor einigen Monaten getan haben? Wir haben uns einen Bericht über die Gewobag in die Agenda geschrieben.

Ausführlich hatten wir über das Haus Kottbusser Damm 69 und seine Bewohner*innen zuletzt anlässlich des Hoffestes vom 12. Mai berichtet, das Plakat dazu zeigen wir noch einmal als Titelbild, über die Hobrechtstraße gibt es ebenfalls mehrere Berichte von uns, der neueste beschreibt ebenfalls ein Hoffest, das am 10. Mai stattfand.

Bemerkenswert war bei diesen super schönen und stimmungsvollen Events die Unterstützung durch viele andere Initiativen und, besonders auffällig am Kottbusser Damm, die große Beteiligung der Politik. Wir wollten aber daraus nicht auf die Chancen des Hauses schließen, in städtische Hände zu gelangen.

Alle kämpfenden und alle weiteren von Investoren bedrängten Häuser haben nach unserer Ansicht das gleiche Recht, von diesen nicht erwünschten Käufern befreit zu werden, zum anderen sind wir immer noch mit der Verarbeitung der Tatsache befasst, dass die fantastische Initiative der Schöneweider Straße 20, ebenfalls Neukölln, ihr Haus nicht zur Kommunalisierung führen konnte.

Umso wichtiger ist, dass Baustadtrat Jochen Biedermann mit der Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts und der Eingliederung der Wohnhäuser Kottbusser Damm 69 und Hobrechtstraße 59 in den Bestand der Gewobag nun auch für seinen Bezirk wieder zwei tolle Erfolge vermelden kann. Eine Pressemitteilung gibt es noch nicht, weil Jochen Biedermann offiziell noch im Urlaub ist. Inzwischen hat er aber zu beiden Häusern auf Twitter geschrieben und mit uns einen Dialog geführt. Die Inhalte wollen wir unseren Leser*innen gerne vermitteln:

Wenn wir das anmerken dürfen: Wenn man alle Tweets, die zu diesem Post gehören, liest, merkt man, dass Jochen Biedermann besonders nach dem Vorgang Schöneweider Straße ebenso enttäuscht war wie wir und wir bestätigen an dieser Stelle gerne, dass wir angefasst waren, weil wir uns stark mit dieser Initiative identifiziert hatten. Wir ließen uns auch dazu hinreißen, ein etwas kritisches Zitat von Freunden zur Sache wiederzugeben. Gleichwohl gaben wir kund, dass wir den Ton, den einige nach dem Bekanntwerden der AWV angeschlagen hatten (nicht die Schöneweider selbst), etwas überzogen fanden. Und wir hatten sehr wohl registriert, dass in jener Abwendungsvereinbarung erstmals Gewerbeschutz (für zwei Kitas) enthalten ist.

Nach einer Zeit setzte sich bei uns die Hoffnung durch, der Einsatz des Neuköllner Baustadtrats und seiner Mitarbeitenden, der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der zuständigen Senate wird bald wieder Früchte tragen – und wurden jetzt bestätigt.

Hier der Dialog zwischen Jochen Biedermann und uns, wir erinnern uns auch daran, dass er diese „Philosophie der Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung“ vor einigen Monaten schon einmal an uns kommuniziert hatte:

Das bezirkliche Vorkaufsrecht für das Haus Kottbusser Damm 69 wurde am 29. Mai 2019 ausgeübt und ist seit wenigen Tagen einspruchsfrei – damit sind auch dieser Mitbewohner*innen in unserer Stadt vor Verdrängung wirksam und langfristig geschützt. Einen Zeitverlauf mit Ende der Frist für die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts einige Tage zuvor hat es bei der Hobrechtstraße 59 gegeben.

Zuletzt war es ruhig um die Häuser geworden, doch während der Einspruchsfrist gegen den bezirklichen Vorkauf zugunsten einer städtischen Wohnungsgesellschaft kann ohnehin nur gewartet werden, wie der Investor reagiert, dem das Gebäude wieder entzogen werden soll.

Unterzeichnet er in diesem Zeitraum eine gültige Abwendungsvereinbarung, kann der Bezirk dagegen nichts mehr unternehmen – auch diesen Satz ergänzen wir aufgrund unseres Austauschs mit Jochen Biedermann.

Selbstverständlich fordern wir in dem Zusammenhang auch:

Milieuschutz weiter verschärfen, damit auch die Abwendungsvereinbarungen noch eingrenzender formuliert werden können. Ganz wichtig: Gewerbe muss mitgeschützt werden, wie wir gerade wieder an einigen schlimmen Verdrängungsfällen sehen und – keine Umwandlungen in Eigentum mehr im Milieuschutz!

Hier nun die Meldung der Hausgemeinschaft Kottbusser Damm 69 auf Facebook, aus dieser Meldung stammen alle Angaben zur abschließenden Kommunalisierung, auf die wir uns in diesem Bericht bezogen haben:

Wir bilden die Meldung hier noch einmal als Foto ab, falls sich die eingebettete Version auf einem Gerät nicht öffnen lässt:

Wir gratulieren der Hausgemeinschaft Kottbusser Damm 69 sehr herzlich zu ihrem Erfolg!

Auch wir danken allen, die in der Facebook-Meldung erwähnt sind und freuen uns sehr über dieses Werk, an dem viele beteiligt waren.

Es ist ein Auf und Nieder, mit dem Mietenwahnsinn, aber die Kämpfe lohnen sich, das hat sich in dieser ersten Juliwoche wieder auf eindrucksvolle Weise bestätigt.

Wie immer ergeht auch an die Hausgemeinschaften vom Kottbusser Damm 69 und der Hobrechtstraße 59 die herzliche Bitte, dabei zu bleiben und die Häuser, die jetzt kämpfen und künftig kämpfen werden, mit Zuspruch und ihren positiven Erfahrungen und vielen Tipps zu unterstützen!

TH

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