Umfrage PPP Politik Personen Parteien, AfD-Verbot, AfD-Verbotsprüfverfahren, Grundgesetz, BVerfG, Demokratie in Gefahr, wehrhafte Demokratie
In diesen Zeiten heißt es vor allem, nicht aufzugeben. Nicht müde zu werden, wenn es darum geht, die Demokratie zu verteidigen. Jedenfalls nicht zu oft. Sonst ist sie weg, weil man den Moment, in dem man noch einmal hätte wach sein müssen, verpasst hat.
Selbstverständlich äußern wir uns heute nicht zum ersten Mal zu einem AfD-Verbot. Genauer gesagt, zu einem Prüfverfahren vor dem BVerfG bezüglich der Vefassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit der AfD. Wir schreiben aber nicht noch einmal alles neu auf, sondern verweisen im Anschluss an den Text der Umfrage auf frühere Artikel von uns – und kommentieren natürlich ein bisschen hinzu, weil in den Begleittexten immer konkrete Äußerungen genannt werden. Lesen Sie uns? Falls nicht, hier schon einmal der Link zur Abstimmung:
Civey-Umfrage: Sollte Ihrer Meinung nach ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden?
Civey-Begleittext
Nach dem Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ hat Grünen-Parteivorsitzender Felix Banaszak ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. In der Frankfurter Rundschau bezeichnete er die Organisation als ein Sammelbecken für Rechtsextremisten und betonte: „Sie stellen sich offen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Da die neue Jugendorganisation rechtlich Teil der AfD ist, fällt sie unter das grundgesetzlich geschützte Parteienprivileg. Gleichzeitig werden die Handlungen der Jugendorganisation auch für die verfassungrechtliche Bewertung der Mutterpartei herangezogen.
Befürworterinnen und Befürworter eines Verbots sehen in der neuen AfD-Jugend einen weiteren Beleg für eine Radikalisierung der Partei. Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, der „rechtsextreme, völkische Charakter“ sei „in vielen Beiträgen mehr als deutlich“ geworden. Auch Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte im Handelsblatt vor einer „weiteren Annäherung an das rechtsextremistische Vorfeld der AfD“ und drängt zur Vorbereitung: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehe bevor. „Nichtstun ist keine Option“, so Maier.
Kritikerinnen und Kritiker eines Verbotsverfahrens verweisen auf die hohen rechtlichen Hürden und bezweifeln die Wirksamkeit eines solchen Schritts. Besonders aus CDU und CSU kommt deutliche Zurückhaltung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte bereits im Frühjahr: „Ich bin der Überzeugung, man muss die AfD nicht wegverbieten, man muss sie wegregieren.“ Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich vor einigen Monaten in der Bild-Zeitung gegen ein Verfahren aus: „Die meisten Wähler wählen die AfD aus Protest. Und Protest kann man nicht verbieten.
Kurzkommentar
Jetzt stehen die Grünen wieder als Verbotspartei da, während die CDU-Rechten das AfD wählen als Protest deklarieren und damit Verständnis für die Positionen der AfD-Wähler:innen, aber auch für jene der AfD selbst zeigen. Und sie ahmen den AfD-Populismus nach, mit dem wirklich erschütternden Ergebnis, dass sie derzeit häufiger und mehr überziehen als die AfD selbst und sich immer neue Bevölkerungsgruppen als Ziele suchen, mit denen sie meinen, die Rechtsextremen in ihren Narrativen bestätigen zu müssen.
Es funktioniert aber nicht. Die AfD hat sich in Umfragen nun seit Wochen vor der Union etabliert. Die Unions-Rechten verstehen nicht, dass man mit die AfD nachahmen die AfD nicht wegregieren kann. Oder sie haben schon einen Fuß in der Tür der AfD, um die Union verlassen zu können, sollten sie es schaffen, diese weiter zu ruinieren. Nicht nur die AfD könnte verfassungswidrig sein.
Die Ansicht, „Protest kann man nicht verbieten“, ist ebenfalls tendenziell verfassungswidrig. Sie widerspricht zentral dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie – nämlich in dem Fall, dass der Protest in seinen Zielen und seinem Gepräge verfassungswidrig ist. Dies kann aber derzeit im Fall des „AfD-Protests“ niemand ausschließen. Und genau darum, festzustellen, ob dies der Fall ist, geht es bei einem Verbots-Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Noch genauer: Es geht darum, ob die AfD-Politiker diesen Protest ausnutzen, um der Demokratie aktiv zu schaden. Nach unserer Ansicht tun sie das längst. Deswegen halten wir nach wie vor eine Verbotsprüfung für dringend notwendig. Und so haben wir abgestimmt.
Angesichts der Tatsache, dass die AfD sich unter Ausnutzung der Demokratiefreiheiten immer weiter voranbewegt und dass auch das Kapital nun gerne die Brandmauer einreißen würde, dass einige Politiker sogenannter „Altparteien“ sich mit ihren verfassungsfernen Aussagen als Brandstifter, und nicht als Bewahrer der Brandmauer gerieren, wird die Lage sogar immer bedrohlicher.
Wie zu erwarten, gehören wir einer Minderheit von etwa 37 Prozent der Abstimmenden an. Da wir nicht allen anderen unterstellen wollen, dass sie die AfD wählen, müssen wir ihnen trotzdem mitteilen, dass sie nicht bereit sind, die Demokratie zu verteidigen. Wir haben es selbst in jüngerer Zeit wieder häufig gehört und darüber diskutiert: Sie wissen teilweise gar nicht, wie das Grundgesetz tickt. Das kann man nur wissen, wenn man weiß, was drinsteht. Was drinsteht, kann man nur durch politische Bildung erfahren. Hier sehen wir ein erhebliches Defizit, das für sich genommen schon demokratiegefährdend ist.
Nachdem kaum noch jemand lebt, der die NS-Diktatur noch als Erwachsener und damit als Zeitzeuge mitbekommen hat, schwindet sie auch aus dem kollektiven Gedächtnis, und damit die Überzeugung, so etwas darf es nie wieder geben. Das wird es auch nicht, aber für uns ist nicht entscheidend, ob es wieder zig Millionen Tote geben könnte, oder ob in einer neuen Diktatur eher Opferzahlen wie in der DDR zu vermelden sind, sondern dass Freiheit und Würde für sehr viele Menschen enden werden, wenn die AfD das Sagen haben wird. Wer nicht mitbekommt, wie sich viele in dieser Partei ein System wünschen, in dem es keine individuelle Abwehr mehr gegen die Zerstörung der Grundrechte gibt, der versagt auch hier – oder er möchte es so. Leider sind es nicht nur AfD-Wähler, denen es im Grunde egal ist, wie sie leben, Hauptsache, anderen geht es noch etwas schlechter. Hauptsache, sie dürfen etwas mehr als unter dem Schutz des Grundgesetzes auf Minderheiten herumtrampeln. Da sind zum Beispiel diese BSW-Jünger. Was da auf dem Parteitag am vergangen Wochenende vom Stapel gelassen wurde, sagt, die Menschenrechtsverächter sind nicht nur in der AfD zuhause. Und da sind ja auch noch die Teile der Union, die lieber Attacken gegen Schwächere fahren, als es mal mit den wirklich Mächtigen aufzunehmen – unter dem Applaus vieler Kleinbürger, jenem giftenden Typus, der seinerzeit schon bevorzugt die Nazis gewählt hat, während der Kern der Arbeiterschaft noch stabil war.
Das war nur der Anriss ganz weniger Punkte zu einem AfD-Verfahren, hier finden Sie mehr:
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Eine AfD-Zeitkapsel geöffnet (Kommentar, Recherche) #DemokratieinGefahr erst vor wenigen Tagen
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(u. a.) Wachsamkeit und Wehrhaftigkeit der #Demokratie + Erinnerung als Bestandteil der Demokratie + Gutes in der NS-Zeit = Positionierung gegen die Demokratie 11.05.2025
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AfD-Verbot prüfen: Petition übergeben! 📣(Aufruf, Aktion + Kommentar) 16.10.2024
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(u. a.) AfD-Verbot (Leitkommentar) 18.01.2024
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„Prüft ein AfD Verbot!“ (Petition + Kommentar) | Aufruf, Aktion, Demokratie in Gefahr (DiG) 14.08.2023
Haben Sie alles gelesen? Sind Sie immer noch der Meinung, AfD wählen sei eine ganz normale Meinung, diese Wahl darf man nicht verbieten? Dann können wir es mit allen Argumenten nicht ändern. Stimmen Sie also ab, hier noch einmal der Link:
Civey-Umfrage: Sollte Ihrer Meinung nach ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden?
Noch eine kleine Zusatzfrage: Nicht weniger als 17 Artikel haben wir aufgeführt, in denen wir uns seit 2022 mit einem AfD-Verbot oder der Ausprägung der AfD befasst haben. Wie viele mehr hätten es sein müssen, damit es dieselbe Zahl geworden wäre wie der Artikel im Grundgesetz, in dem das Parteienverbot als Ausdruck der wehrhaften Demokratie geregelt ist?
TH
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