Bitte ALLE am 18.06. um 16:30 Uhr zur Demo vor der BVV Berlin-Mitte für die Ausübung es Vorkaufsrechts Osloer Str. 93/93a / Koloniestr. 13 | TL #Housing 31| #Berlin #Mitte #Wedding #Moabit #SkjervenGroup #Vorkaufsrecht #Mietenwahnsinn #gentrification #KeinHausweniger #WohnenistMenschenrecht #wirbleibenalle #WohnraumSicherung #nichtaufunserenrücken #WohnungistkeineWare

Timeline Housing #31 vom 17.06.2020 21:00 CEST, auch Update zu #24

Morgen Abend, am 18. Juni um 16:30 Uhr demonstriert die Hausgemeinschaft Osloer Straße 93/93a und Koloniestraße 13 vor der BVV Mitte – für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Alle, die können, bitte vor Ort unterstützen, denn das bezirkliche Vorkaufsrecht ist das Mittel der Wahl, um „Investoren“ einen Strich durch die Rendite-Rechnung zu machen.

Die Häuser sollen an die Skjerven Group verkauft werden, wir haben darüber in Timeline Housing #24 erstmals berichtet.

Morgen tagt in Berlin-Mitte die Bezirksversammlungsverordnung und auch die Osloer Str. / Koloniestaße ist dabei ein Tagesordnungspunkt, deswegen findet die Demo vor der Adresse Alt Moabit 10 in 10557 Berlin statt, wo die BVV tagt.

Die Fraktionen von Die Linke, die Fraktion der Grünen und die Gruppe der Piraten haben zur Sache folgenden Antrag eingebracht:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen dafür einzusetzen, das diese für den Bezirk das Vorkaufsrecht für die Häuser Waldenserstr.9, Koloniestr. 13/ Osloer Str. 93 und Siemensstr.13-14 wahrnehmen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen, die für den Kauf als Dritte zur Verfügung stehen, ggf. fehlende Mittel bereitzustellen um eine Wirtschaftlichkeit des Ankaufs für die Unternehmen sicherzustellen.

Begründung der Dringlichkeit:

In einem Artikel des Neuen Deutschlands vom 11.06.2020 äußert Stadtrat Ephraim Gothe, dass er nicht optimistisch sei, das Vorkaufsrecht auszuüben.

Begründung:

Die benannten Häuser sollen von einem Investor erworben werden, der in seinem eigenen Portfolio schreibt: „Mit unserem Proaktiven Ansatz beim Asseg Management helfen wir unseren Investoren, das erhebliche Wertsteigerungspotential über den Investmentzeitraum zu heben“ – offensichtlich besteht hier nicht das Interesse preiswerten Wohnraum zu erhalten und damit eine enorme Verdrängungsgefahr für die Bestandsmieter*innen.

Das Vorkaufsrecht ist ein Instrument in sozialen Erhaltungsgebieten, um die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Es findet nur bei Verkauf Anwendung, wodurch es keinen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellt. Dies bekräftigt auch das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag durch den Käufer.

Am 13. Juni hat die Hausgemeinschaft Osloer Str. 93/93a und Koloniestraße 13 zum Verkauf ihres Hauses eine Pressemitteilung erstellt:

2020-06-13 Pressemitteilung Seite 12020-06-13 Pressemitteilung Seite 2

Am Samstag, den 20., sehen wir uns dann alle übrigens auf dem Potsdamer Platz, das versteht sich von selbst. Dafür schreiben wir aber noch einen eigenen Aufruf. Aber jeden Tag gilt: Jedes einzelne Haus zählt, das von „Investoren“ übernommen werden soll, in Mitte, in Kreuzberg, Neukölln oder wo immer in Berlin. Das bezirkliche Vorkaufsrecht muss so oft wie möglich ausgeübt werden, um den sozialen Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) gerecht zu werden und Bewohner*innen tatsächlich vor Verdrängung zu schützen!

TH

Tineline Housing #30 vom 13.06.2020 18:30 CEST

Unsere dritte Timeline Housing an einem Samstag in den Zeiten des sich beschleunigenden Nach-Corona-Mietenwahnsinns gilt der Kiezkneipe Syndikat in Neukölln.

Corona ist vorbei, es soll wieder geräumt werden. Und zwar am 7. August 2020, um 9 Uhr.

Zum Syndikat müssen wir an dieser Stelle nicht viel schreiben, das haben wir vielfach zuvor getan, haben berichtet über die Aufdeckung der Eigentümer ihres Hauses durch das Syndikat selbst, über den Milieuschutz-Fail bei Kleingewerbe, der es immer noch möglich macht, Mietverträge Knall auf Fall zu kündigen, wenn die Mieter*innen nicht bereit sind, Unsummen zu zahlen; Mietforderungen in einer Höhe, die nicht machbar ist, wenn die Betreiber weiterhin zu sozialen, kiezgerechten Preisen ausschenken wollen.

Außerdem hat sich das Syndikat auf seiner Webseite selbst ausführlich und eindringlich geäußert. Wut, Verzweiflung – und doch ein Blick aufs Ganze werden dabei sichtbar. Dies alles macht uns klar, was wir verlieren, wenn wir nicht für den Erhalt von Institutionen wie dem Syndikat kämpfen.

Mit dem Rücken zur Wand stehen und dennoch mit allen anderen solidarisch sein und niemanden vergessen, das ist die Mentalität des Kneipenkollektivs vom „Syndikat“ in der Weisestraße 56 im Schillerkiez von Neukölln.

Mit der Räumung des Syndikats ginge eine Attraktion des Berliner Kiezlebens und ein Anker der Solidarität verloren, würde der Neuköllner Schillerkiez, der ohnehin unter starkem Gentrifizierungsdruck steht, um eine wichtige Anlaufstelle und einen sozialen Raum für eingesessene Bewohner*innen ärmer.

Die Räumung des Syndikats muss verhindert werden!

Die Menschen in Berlin, nicht Milliardäre aus aller Welt mit ihren undurchsichtigen Firmengeflechten, wie „Pears Global“, die Eigner des Hauses Weisestraße 56, müssen entscheiden dürfen, wen wir in unseren Kiezen haben möchten. Wir können nicht für andere sprechen, aber für uns ist die Sache klar: Wir wollen das Syndikat behalten und die Häuserspekulanten loswerden.

Deshalb kommt morgen bitte alle zur Kiezversammlung zum Syndikat – um 16 Uhr!

TH

Timeline Housing #29 vom 13.06.2020 17:00 CEST

Die Waldenserstraße 9 in Mitte (Moabit) braucht am Sonntag, den 14.06. von 14 bis 17 Uhr unsere solidarische Unterstützung.

Während alle Augen auf die #DeutscheWohnen schauen, wickelt die Skjerven Group in Berlin die größte privatwirtschaftlich getriebene Transaktion am Berliner Wohnungsmarkt seit Bekanntgabe des Mietendeckels ab.

(Waldenserstraße 9 auf Twitter)

Im Tweet verlinkt ist auch eine Meldung zur Kaufabsicht bezüglicher Häuser durch die norwegische Skjerven Group.

Auf deren eigener Homepage lesen wir unter anderem:

“Das Engagement von Heimstaden bestätigt das nachhaltige wohnungswirtschaftliche Potenzial Berlins sowie der Wachstumsregionen in Deutschland“, sagt Einar Skjerven, Geschäftsführer der Skjerven Group. „Auch die Vielzahl an gesetzlichen Restriktionen und die unübersichtliche politische Situation in Berlin werden langfristige Fundamentals und das Investoreninteresse kaum stoppen.“

Heimstaden ist ein großes schwedisches Wohnungsunternehmen, für das die Skjerven Group hier tätig wurde. Mit der unübersichtlichen politischen Situation ist vermutlich nicht nur R2G mit dem Mietendeckel und dem Enteignungs-Volksbegehren gemeint, sondern die unterschiedliche Art der Bezirke, mit Verdrängung umzugehen, das bezirkliche Vorkaufsrecht einzusetzen oder gut zu verhandeln, um wenigstens strenge individuelle Abwendungsvereinbarungen zu erreichen.

Vorgestern hat die Mieter*innengemeinschaft der Waldenser Straße eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier weiterreichen:

Pressemitteilung

Mieter*innengemeinschaft der Waldenserstraße 9 in Moabit demonstriert am 14. Juni 2020 für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Mitte von Berlin.

Die Mieter*innengemeinschaft der Waldenserstraße 9 in Moabit hat für Sonntag, den 14. Juni 2020 von 14 bis 17 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Vor die Tür gesetzt?!“ angemeldet, um auf die Dringlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Mitte von Berlin aufmerksam zu machen.

Der Kauf des Objekts in der Waldenserstraße 9 mit rund 60 Mietparteien durch die Skjerven Group im Namen der schwedischen HEIMSTADEN Group ist Teil des größten privatwirtschaftlichen Immobiliendeals in Berlin seit Inkrafttreten des Mietendeckels. Die Angst der Mieter*innen ist nicht abstrakt, denn die Skierven Group ist bekannt für die systematische Verdrängung von Mieter*innen.

Diverse Medien berichteten bereits 2017 über das rücksichtslose Vorgehen des Unternehmens in Charlottenburg.

Die Organisator*innen erwarten bis zu 250 Teilnehmer.

Über die Waldenserstraße 9: Das Gebäude mit seiner vielfältigen Mieterschaft liegt mitten in Berlin-Moabit im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“. Ein Mieter ist im Jahr 1940 in diesem Gebäude geboren, die älteste Mieterin wohnt bereits seit 1954 hier und der jüngste Mieter wurde erst vor wenigen Wochen geboren.

Die Mieterschaft organisiert sich in Mieter*innenversammlungen und ist Teil des bunten Kiezlebens in Moabit. Viele Bewohner*innen engagieren sich ehrenamtlich in lokalen Vereinen und Verbänden. Am 19.5. wurden die Mieter*innen durch das Bezirksamt Mitte über den Verkauf ihres Hauses und die laufende Prüfung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk informiert. Die Frist für das Prüfungsverfahren beträgt rund sechs Wochen.

+++ENDE der Pressemitteilung+++

Lieber Baustadtrat Ephraim Gothe von Berlin-Mitte, schauen Sie auf diese Mieter*innen und tun Sie alles, um das bezirkliche Vorkaufsrecht einzusetzen. Herr Bezirksbürgermeister von Dassel, bitte unterstützen Sie durch Ihre solidarische Anwesenheit auch das Anliegen der vielen Menschen in der Waldenserstraße 9.

Heute unsere Solidarität mit den Mieter*innen der Waldenserstraße 9 in Moabit!

TH

Timeline Housing #28 vom 13.06.2020 15:00 CEST

Wenn wir innerhalb von drei Tagen vier Timeline-Beiträge zur Deutsche Wohnen SE schreiben, muss sie wohl wichtig sein. Ist sie auch. Sie steht in besonderem Maße für den Mietenwahnsinn von Berlin, gegen den die Zivilgesellschaft kämpft!

Passend zu den vorausgehenden Artikeln, die sich mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ befassen (#27-25), wollen wir heute auf einen Newsletter der Kreuzberger Initaitive BizimKiez aufmerksam machen, die sich auf die Shopping-Tour der Deutsche Wohnen SE bezieht, die diese derzeit überwiegend in Berlin und dort zu einem großen Teil in Kreuzberg durchführen möchte. Es handelt sich dabei um nicht weniger als 21 Häuser, deren Mieter es künftig mit einem bekanntermaßen unangenehmen Vermieter zu tun bekommen könnten – außerdem besteht die Befürchtung, dass die Deutsche Wohnen SE vermehrt mit Häusern spekulieren wird, um in den Zeiten des Mietendeckels ihre Renditeansprüche aufrechtzuerhalten.

Um welche Häuser handelt es sich dabei ? Wir haben eine Zusammenstellung abfotografiert, sie ist links zu sehen.

Der Newsletter von BizimKiez hat uns erst heute erreicht, daher sind die ersten Aktionen, die darin aufgeführt sind, bereits am Laufen, aber es wird in den nächsten Tagen noch viel mehr kommen. Hier geht’s zum Newsletter mit wichtigen Inhalten und mit Links zu weiteren Artikeln; die vielen Aktionen gegen die Deutsche Wohnen SE bilden wir im Folgenden so ab, wie sie im Newsletter von BizimKiez aufgelistet sind:

Grafik © Bizim Kiez

Hier ist eine ganze Reihe von kommenden Terminen, an denen der vielfältige Widerstand gegen die Deutsche Wohnen gelernt, beworben, diskutiert, organisiert und lautstark auf die Straße getragen wird:

  • Blitz zur Information und Organisierung von Mieter*innen von Tür zu Tür: Heute (13.06.2020, Anm. WB) wird von 12-16 Uhr ein sogenannter “Blitz“ organisiert. Das ist ein Verfahren zum praktischen Lernen von Haustüransprachen. Zur Vorbereitung wird ein einstündiger Mini-Workshop mit Praxisteil organisiert. Danach gibt es zwei Stunden Tür-zu-Tür-Gespräche bei allen von der Shoppinglaune der DW betroffenen Häusern in Berlin. Zum Schluss eine Stunde Auswertung. Treffpunkt Mariannenplatz (Die Rotunde vor dem Bethanien). Wenn Ihr Lust habt, mitzumachen, schickt eine kurze Mail an starthilfe@dwenteignen.de mit dem Codewort “Ich will blitzen“ – oder kommt einfach vorbei.
  • Stadtweite open-air-Mieter*innenversammlung: Bei den Haustüransprachen soll auch zu morgenSonntag, den 14. Juni um 12 Uhr auf eine stadtweite Mieter*innenversammlung erneut auf dem Mariannenplatz (wieder die Rotunde vor dem Bethanien) eingeladen werden.
  • Kundgebung der Hausgemeinschaft Maybachufer 6: Ebenfalls heute findet um 18 Uhr eine Kundgebung vor dem Haus Maybachufer 6 in Neukölln statt. Das Haus ist unter denen, die von der DW gekauft werden sollen. Weitere Infos unter: http://maybachufer6.de/
  • Digitales Neuentreffen von “Deutsche Wohnen & Co Enteignen“: Am Dienstag, 16. Juni, um 19 Uhr findet das digitale Neuentreffen der Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ statt. Wer die Initiative kennenlernen möchte, oder sich gleich in einer der AGs oder als Sammler*in für Unterschriften für die Enteignung engagieren will, kann sich unter mitmachen@dwenteignen.de anmelden. Das Treffen findet mit der Konferenz-Software Zoom statt.
  • Zusammenkommen zum Kennenlernen und Informieren mit Bizim Kiez: Viele der Häuser, die die Deutsche Wohnen kaufen will, liegen im Wrangelkiez bzw. in SO36. Für deren Mieter*innen findet am Mittwoch, 17.6. ab 19 Uhr ein Treffen im Garten des Nachbarschaftshauses “Kiezanker“ (Cuvrystr 13, im Durchgang zur Falckensteinstr.) statt. Bei Bizim Kiez treffen sich Menschen, die sich gegen hohe Mieten und Verdrängung einsetzen. Darum wollen wir auch jetzt für alle da sein, die gerade unfreiwillig ins Immobilien-Casino geraten. Auch wir sind darüber erschrocken, aber mit den Erfahrungen aus den letzten Jahren auch entschlossen: Lasst uns der Deutschen Wohnen die (Einkaufs-)Tour vermasseln! Alle Informationen zum Treffen findet ihr in unserem Bizim-Kalender.
  • Bundesweite Demonstration „Shut Down Mieterwahnsinn!“: Zu Samstag, 20.6. , um 14 Uhr ruft das Mietenwahnsinn-Bündnis zur Demonstration auf dem Potsdamer Platz auf. Alle Infos auf www.mietenwahnsinn.info.

Wir hoffen, in den nächsten Wochen auch wieder direkt von Events berichten zu können – unser Außendienst-Restart nach der heißen Phase der Corona-Pandemie kann nicht mehr länger warten, angesichts des galoppierenden Mietenwahnsinns in Berlin.

TH

Timeline Housing #27 vom 12.06.2020 16:00 CEST

Nun sind wir beim dritten Artikel zu „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ innerhalb von 21 Stunden (#26 und #25). Aber die anfangs nicht recht klar erscheinende Lage, die sich aus der Widersprüchlichkeit eines Tweets von DWenteignen im Vergleich zu einem Schriftbeitrag der RBB-Abendschau ergab, lässt sich mittlerweile gut beschreiben – vor allem dank der Taz, die inzwischen zwei Beiträge zur Sache veröffentlicht hat.

Richtig ist demnach, dass die Prüfung des Volksbegehrens noch nicht abgeschlossen ist, bis Anfang Juli soll dies aber der Fall sein, der Weg für die nächste Stufe ist also formal noch nicht frei.

Es sieht jedoch so aus, als ob die Prüfung positiv ausfallen würde. Der Senat könnte sich den Inhalt auch direkt zu eigen machen, aber das ist aufgrund der negativen Haltung der SPD zum Vorhaben nicht zu erwarten, also wird die zweite Stufe, die ca. 175.000 Unterschriften benötigen wird, wohl kommen (Gareth Joswig, Taz).

Angedeutet wird aber auch, dass Politiker*innen der Grünen andere Kriterien als die von der Initiative vorgesehenen für die Enteignung von Immobilien anlegen würden: Nicht nach Größenordnung der Vermieter, sondern nach deren Verhalten. Je negativer dies ist, so lässt sich herauslesen, desto eher ist eine Enteignung möglich. Nach unserer Ansicht wird damit nicht Art. 15 GG gezogen, wie von DW enteignen vorrangig angezielt, sondern Art. 14 II GG, der offenbar als der sicherere Weg angesehen wird.

Präzedenzfälle würden dennoch entstehen, wenn Vermieter besonders gemeinschaftsschädlich mit ihrem Eigentum umgehen, sonst wäre eine stärkere Eingriffsmöglichkeit des Staates nutzlos. Wir denken dabei z. B. an spekulativen Leerstand, wie er in der Habersaathstraße 40-48 in Berlin-Mitte vorliegt. Dadurch werden dem Wohnungsmarkt viele bewohnbare Einheiten mutwillig entzogen.

Im Folgenden beschreibt Gareth Joswig den weiteren Weg des Volksbegehrens. Vor Stufe 3 (Volksentscheid) könnte auch das Parlament tätig werden und das Volksbegehren in ein Gesetz formen, aber – siehe oben, die SPD wird da wohl nicht mitmachen. Wir meinen, es könnte auch zu Differenzen zwischen den beiden anderen Koalitionspartnern kommen und halten es nicht für sicher, dass die Linke weiterhin uneingeschränkt zu den Zielen steht, die von DWenteignen aufgestellt wurden.

Ein Artikel von Bert Schulz in der Taz befasst sich mit der generellen Situation von R2G, der SPD und den Versprechen von 2016, die Stadt für ihre Bewohner mitgestaltbarer zu machen.

Auch hier lässt der Autor durchblicken, dass er nicht glaubt, dass ein DAX-Konzern (was die DW noch nicht war, als die Initiative startete) enteignet wird, sondern sieht die Initiative eher als Dosenöffner für weitere Fortschritte in Sachen Einwohner*innen-Partizipation. Zum Beispiel wurde aufgrund der langen Prüfungszeit von DWenteignen erkannt, dass das Berliner Abstimmungsgesetz einer Reform bedarf.

Warum hingegen die SPD den Mietendeckel erfunden hat, aber DW enteignen so lange blockierte, haben wir anhand mehrerer Artikel versucht nachzuzeichnen. Es hat viel mit der koalitionsinternen Konkurrenz zu tun, die von der SPD immer mal gerne zulasten der anderen Partner gepflegt wird, mit der Nähe der SPD zur Immobilienwirtschaft – und die SPD ist nun einmal die konservativste der drei Regierungsparteien. Deswegen kann sie problemlos alternativ mit der CDU koalieren.

Wir halten es für möglich, dass es nach der Wahl 2021 doch eine rechnerische Alternative zu R2G gibt und dass diese zu einer Koalition führt, welche einigen in der Berliner SPD lieber wäre als das aktuelle Modell: Mit den Grünen und der CDU zusammenzugehen. So verwirrt kann die CDU gar nicht sein, dass nicht viele in der SPD sie trotzdem als Partnerin ins Kalkül ziehen. Wer ein solches Ergebnis der Wahl 2021 ausschließen möchte, muss die Linke wählen. Nicht, dass wir deren Berliner Sektion für ausgesprochen klassenkämpferisch halten, aber nur mit einer starken Linken lässt sich ein Rollback sicher verhindern.

Wenn R2G weitermachen kann, werden wir erleben, wie es mit dem notwendigen Umdenken in der Wohnungspolitik aussieht und wir müssen den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten.

Denn es ist sicher richtig: Fünf weitere Jahre braucht die aktuelle Koalition, wenn der Wille zur Gestaltung anstatt zur bloßen Verwaltung des immer noch unerfreulichen Ist-Zustandes die dominierende Wahrnehmung der Bürger*innen werden soll. Dreieinhalb Jahre Geduld hatten wir schon, das spricht für uns als Unterstützer*innen dieser Koalition. Der Mietendeckel, das wissen wir jedoch, ist nur eine Notmaßnahme auf Zeit. Er ist auch kein Element direkter Demokratie, kein Ausdruck von Mitbestimmung, nicht progressiv, sondern bei all seinen möglichen positiven Wirkungen eine Form von Staatspatronage. Er ist für die Mehrheit in dieser Stadt, keine Frage – aber nicht mit ihr zusammen gestaltet.

Wir wünschen uns deshalb mehr ernsthafte Ansätze für ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes Wirtschaften wie die Vergesellschaftung der Deutsche Wohnen SE, damit etwas mehr von Berlin seinen Bewohner*innen gehört – und nicht ein paar Großkonzernen, deren Erträge dem Wirtschaftskreislauf von Berlin entzogen werden. Vergessen wir nicht: Unangenehme Vermieter wie die Deutsche Wohnen sind erst durch frühere Politikfehler entstanden und werden durch eine Fehlallokation von überschüssigem Kapital immer weiter aufgebläht. Dieses Konzept wird ohnehin an seine Grenzen stoßen, aber mit Pech werden die Steuerzahler*innen wieder für die Schäden geradestehen müssen.

Es ist viel besser, wenn sie von ihrem Einsatz auch etwas haben, anstatt dass „Anteilseigner“ geschützt werden. Das stärkt die Demokratie. Eine klug eingerichtete Mitbestimmung und Mitverantwortung derer, die in den Häusern wohnen, funktioniert auch wirtschaftlich, das ist vielfach bewiesen. Was also auch die Taz als Breitseite gegen den Kapitalismus beschreibt, ist lediglich eine Korrektur von dessen extremen Auswüchsen. Eine Rückkehr zur Vernunft, die mit der Aufgabe der Wohnungsgemeinnützigkeit vor 30 Jahren in völliger Fehleinschätzung künftiger Entwicklungen ad acta gelegt wurde.

TH

Auch heute wieder ein Dank an die @HeimatNeue, die uns die wichtigen Taz-Artikel umgehend zugeleitet und uns damit eine zeitnahe Kommentierung der aktuellen Lage ermöglicht hat.

Timeline Housing #26 vom 11.06.2020 21:00 CEST

Liebe Leser*innen sorry, dass wir ein Update hinterherschicken müssen, das eine Einschränkung beinhaltet. Der RBB hat vor einer Stunde eine Meldung veröffentlicht, in der es u. a. heißt:

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ hat nach Gesprächen mit dem Senat am Donnerstagnachmittag nach eigenen Angaben einen Teilerfolg erzielt. Wie ein Sprecher der Initiative dem rbb mitteilte, seien sie „zufrieden“ mit den Gesprächen. Der Senat habe den Initiatoren zugesichert, ihr Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne juristisch zu prüfen, teilte ein Sprecher des Bündnisses mit.

Nach eigenen Aussagen will sich der Senat am kommenden Dienstag damit beschäftigen und sicherte einen Abschluss der Prüfung bis Anfang Juli mit.“

Für uns las sich der Tweet von „DW enteignen“ vom Nachmittag, als sei die Prüfung nicht erst in Aussicht gestellt, sondern abgeschlossen (die verkürzt wirkende Aussage „keine juristischen Zweifel an der Vergesellschaftung“ hatten wir als „keine Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens mit dem Ziel der Vergesellschaftung“ interpretiert).

Wir hoffen, die Darstellung des RBB ist so korrekt und wir müssen nicht noch einmal ein Update schreiben, ohne dass es tatsächlich Neues gibt – und außerdem, dass der Senat positiv prüft und wir bald wieder unterschreiben dürfen. Was sonst?

Herzlichen Dank an die @HeimatNeue dafür, dass sie uns sofort auf den RBB-Beitrag aufmerksam gemacht haben!

TH

Timeline Housing #25 vom 11.06.2020 19:00 CEST

Reiner Zufall, dass unsere Mini-Jubiläums-Timeline Housing eine besonders wichtige ist:

Nach sage und schreibe 343 Tagen ist die Prüfung des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen abgeschlossen und es darf in die nächste Runde gehen.

Wir haben u. a. in TL Housing #16 und TL Housing #12 über die Initiative berichtet.

Im Juni 2019 wurden in der ersten Runde 77.000 Unterschriften für das Volksbegehren abgegeben, 20.000 waren erforderlich.

Nun müssen ca. 170.000 Berliner*innen unterschreiben, damit ein Volksentscheid stattfinden kann. Es geht um die Vergesellschaftung der größten privaten Wohnungskonzerne, die am Berliner Häusermarkt tätig sind, mehr Infos dazu auf dieser Seite. Die dritte Stufe ist dann der Volksentscheid selbst.

Ein erfolgreicher Volksentscheid benötigt mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen sowie mindestens rund 613 000 „Ja“-Stimmen (bei aktueller Bevölkerungsgröße des Bundeslandes Berlin), Info auf der betr. Senatsseite.

Es sah lange Zeit so aus, als wolle der Senat die Initiative sich totlaufen lassen. Die Prüfung der Zulässigkeit lag bei Innensenator Andreas Geisel (SPD), daher haben wir uns erlaubt, von Geiselhaft zu schreiben, als sich das Verfahren immer mehr in die Länge zog. Was wir dringend brauchen, ist eine Regelung, die Prüfzeiten für Elemente der direkten Demokratie verkürzt.

Aber nun erscheint der Zeitpunkt doch ganz passend: Die Deutsche Wohnen SE ist mal wieder in aller Munde, weil auf Einkaufstour. Sie.will 21 Häuser erwerben, davon 19 in Berlin und 2 in Dresden und Potsdam. Berliner Bezirke halten mit der Prüfung von Vorkaufsrechten zugunsten städtischer Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften dagegen.

Ein weiteres wichtiges Ereignis: Die Deutsche Wohnen SE ist in den Börsenindex DAX 30 aufgestiegen, in dem die nach Kapitalisierung größten deutschen Aktiengesellschaften versammelt sind. Mit der Vonovia SE ist dort bereits ein Immobilienunternehmen vertreten.

Für uns hat diese Entwicklung neben dem mietenpolitischen auch einen industriepolitischen Hautgout:

Deutschland wird immer konservativer bzw. rückständiger. Anstatt, dass Firmen die Aktienmärkte erobern, die neue, für uns alle nützliche Technologien anbieten, deren Entwicklung einen hohen Kapitaleinsatz benötigt und vielleicht auch ein gewisses Risiko beinhaltet, wachsen renditesuchende Unternehmen der Betongoldbranche, eines Sektors, den man viel besser ohne Gewinnorientierung betreiben kann, ins Gigantische und belegen damit, dass Fantasielosigkeit und Ratlosigkeit bei der Geldanlage das Börsenszenario beherrschen.

Dass der Aufstieg der Deutsche Wohnen einer künstlich geschaffenen Kapitalflut zu verdanken ist, die Häuserpreise immer schneller ansteigen lässt, ist ein bitterernstes Zeichen, das gegen die Erneuerungskraft des Finanzkapitalismus spricht und den Bereichen der Wirtschaft spricht, denn dort würden dringend Mittel gebracht, die nun in den für die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nutzlosen Immobilienhype fließen.

Der „freie Markt“, zumal, wenn er eben nicht gesund ist, sondern durch geldpolitisches Dauerkrisenmanagement aufgebläht, kann es nicht. Er schafft keine echten Innovationen mehr, er schafft keinen günstigen Wohnraum, sondern einen hohen Renditedruck, der immer mehr Menschen ihres Rechts auf Wohnen beraubt.

Deswegen ist die Vergesellschaftung von Unternehmen, die durch diese Marktverzerrung massiv privilegiert und durch die Aufnahme in den DAX 30 vermutlich noch mehr auf die Rendite-Tube drücken werden, das Gebot der Stunde.

Stoppt endlich diesen Konzernwahnsinn und gebt die Häuser denen, die darin wohnen! Macht mit bei der zweiten Stufe des Volksbegehrens!

TH

Timeline Housing #24 vom 09.06.2020 19:30 CEST

In den letzten Tagen hat der Berliner #Mietenwahnsinn deutlich an Fahrt aufgenommen und wieder treten Mieter*innen in den Kampf um die Rettung ihrer Häuser vor Spekulanten und Investoren aller Art, deren Zentren sich häufig in Offshore-Steuervermeidungsterritorien befinden.

Dieses Mal geht es um die Osloer Straße 93 / Koloniestraße 13 in Nachbarschaft der Künstlerkolonie 10, der wir uns in #22 und #23 gewidmet haben. Wir haben gleich zwei Bitten an unserer Leser*innen.

  • Unterzeichnet die Petition, die wir nachstehend abgebildet haben!
  • Geht am 10. Juni um 18 Uhr zum Malen gegen Verdrängung (siehe Titelfoto und nebenstehend abgebildeter Tweet).

Petitionstext bei change.org

Unser Gebäudekomplex aus drei Häusern an der Koloniestraße Ecke Osloer Straße im Wedding wurde verkauft: Knapp 100 Bewohner*innen und drei Gewerbeeinheiten bangen um ihre Wohnungen und Gewerberäume.

Wir Mieter*innen und Gewerbetreibende erhielten Mitte Mai die Schreckensmeldung vom Bezirk: Unser Gebäudekomplex mit 33 Wohnungen an der Koloniestraße Ecke Osloer Straße im Millieuschutzgebiet Reinickendorferstraße wurde verkauft.

Bei dem Käufer handelt es sich um eine GmbH, die aktuell zwei weitere Häuser in Moabit kauft. Es deutet alles darauf hin, dass es sich um eine große Investmentgroup handelt, der es um Profit und nicht um den Erhalt bezahlbarer Wohnung geht.

Wir kämpfen für den Erhalt unserer bunt-gemischten Hausgemeinschaften!

Unser Appell an den Bezirksstadtrat Ephraim Gothe und an den Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel: Machen Sie Gebrauch vom Vorkaufsrecht!

Wir befürchten zum Spekulationsobjekt der Investor*innen zu werden und durch entstehende Eigentumswohnungen und Mieterhöhungen aus unserem Zuhause ausziehen zu müssen. Auch uns droht nun das gleiche Schicksal wie zahlreichen Hausgemeinschaften, Kleingewerbetreibenden und Einzelpersonen, die dem Ausverkauf, dem Mietenwahnsinn und der Verdrängung bereits zum Opfer gefallen sind.

Die OsKo13 hat sich zwar via Twitter direkt mit uns vernetzt, aber wir wollen bei der Gelegenheit einmal wieder die unermüdliche Arbeit der Hausgemeinschaft Habersaathstraße 40-48 (HeimatNeue) hervorheben, die Mieter*innengemeinschaften zusammenführt, obwohl sie selbst in arger Bedrägnis ist.
Wir tun das an dieser Stelle auch deshalb, weil sich dieses Drama im selben Bezirk Mitte abspielt wie der neue Fall Osloer 93/93a 7 Koloniestraße 10.

Dagegen wehren wir uns und treten ein für einen Erhalt der Kiezkultur, in der alteingesessene Berliner*innen auf Zugezogene, Studierende und Rentner*innen auf Berufstätige und auf Arbeitssuchende treffen. Denn wenn alle Häuser totsaniert wurden, wohin sollen wir dann noch ziehen?

Der nun vollzogene Verkauf droht, die berlinweite Verdrängung weiter zu eskalieren, was für viele Mitglieder unserer Hausgemeinschaft existenzbedrohende Folgen haben würde.

Wir kämpfen dafür, dass der Bezirk Mitte sein Vorkaufsrecht durch einen gemeinwohlorientierten dritten Käufer einsetzt! Die Nutzung des Vorkaufsrechts wäre für uns alle eine riesige Erleichterung in diesen Zeiten des Mietenwahnsinns und von der Stadtpolitik ein klares Zeichen, dass sie es ernst meint, wenn es um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums für alle in Berlin geht!

Wir fordern: 

  • die Verwaltung des Bezirks Mitte auf, alles zu tun, um das Vorkaufsrecht durchzusetzen!
  • die Übernahme unseres Kaufvertrages durch eine gemeinwohl-orientierten Dritten wie eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft!
  • die Politiker*innen des Bezirks und der Stadt Berlin auf, sich für die möglichen Zuschüsse zum Kauf durch einen gemeinwohl-orientierten Käufer einzusetzen!

OsKo.bleibt

Koloniestraße 13, Osloer Straße 93, Osloer Straße 93A

***Ende des Petitionstextes***

Und hier zur Unterschrift!

https://www.change.org/p/bezirksamt-berlin-mitte-vorkaufsrecht-nutzen-osko-bleibt-4ab4d649-70ce-4a0b-bcc0-60ae30503843/psf/promote_or_share

Kurzkommentar

Zugegeben, wenn die neuen Mietergemeinschaften sich so präzise darstellen, wie die OsKo.bleibt das mit dem Text der Petition getan hat, bleibt uns im ersten Schritt recht wenig, was wir zur Information unserer Leser*innen zusätzlich anbieten können. Umso mehr fordern wir die Politik: Der Bezirk Mitte hat zuletzt erkennen lassen, dasser gewillt ist, in den Kampf um die Vorkaufsrecht und um die Soziale Stadt einzutreten (im Jahr 2019 zum Beispiel hier und hier).

Mehr Milieuschutz und diesen wirklich aktiv ausüben, das sollte nun das Motto von Baustadtrat Ephraim Gothe sein. Man kommt schon mit der Habersaahtstraße 40-48 keinen Schritt weiter, das triggert uns genug, aber im Wedding könnte doch mal wieder etwas gehen, worüber wir positiv zu berichten hätten!

TH

Timeline Housing #23 vom 04.06.2020 18:30 CEST, auch Update zu #22

Wir schließen thematisch an den vorherigen TL-Housing-Beitrag #22 an, denn es geht um eine Wendung beim Vorgang „Kolonie 10“ im Wedding. Am 02.06. sah es aus, als ob der geplante Teilabriss nun gegen den Widerstand der Anwohner*innen stattfinden würde – doch dann gab es noch einmal einen Aufschub.

Wir erhielten via Change.org einen Text dazu, das Künstlerkollektiv hat sich auch auf Twitter geäußert. Wir geben hier zunächst den Inhalt des Threads wieder, dessen Start-Tweet links abgebildet ist:

Wir haben den Tag des angekündigten Abrisses gut durchgestanden. Die Abrissfirma ist nicht erschienen. Die Eigentümervertreter*innen wurden mit Transparenten gegen den Abriss von uns und solidarischen Menschen empfangen.

Der von den Investoren bestellte Gegengutachter (der NABU Vorsitzende Rainer Altenkamp) konnte am Ende die Entscheidung des Bezirks zu Gunsten des Artenschutzes nur bestätigen. So sei ein Abriss des Hofes in der Vogelschutzzeit nicht zu genehmigen.

Wir schauen, was er in seinem Gutachten empfiehlt. Nun muss verhindert werden, dass Investor Uhlmann eine Ausnahmegenehmigung erhält.

Dann scheinen die Vögel über den Sommer geschützt und wir sind einen Schritt weiter in dem Vorhaben den Hof zu retten, um ihn wieder der historischen Nutzung zuzuführen.

Vielen Dank für alle eure grandiose Unterstützung!

Für eine Stadt für Alle!

Dem Aufruf „Für eine Stadt für alle!“ schließen wir uns an und hier das, was uns durch Change.org erreicht hat und weitere Erläuterungen bietet. Wir empfehlen an dieser Stelle erneut, die Petition für die Erhaltung der Kolonie 10 zu unterzeichnen!

Kolonie 10 via Change.org:

Abriss vorerst dank Vogelbrutzeit verhindert – Verkauf dennoch nicht in Sicht

Liebe Unterstützer*innen,

Was ist nun am 02.Juni (gestern) letztendlich passiert?

Wir waren ab 6 Uhr in den Startlöchern, um einen Abrisstrupp nicht zu verpassen. Zu unserem erfreuen kamen auch solidarische Menschen aus dem Kiez um uns zu unterstützen.

Obwohl am 30.05.20 das Umwelt- und Naturschutzamt deutlich sich gegen einen Abriss des Hofes ausgesprochen hatte (siehe Neuigkeiten Petition 30.05) wurden Ende letzter Woche Halteverbotsschilder vor dem Grundstück, mit dem Datum 02.06 – 05.06.2020 und dem Namen der Baufirma, die den Abriss angekündigt hatte, aufgestellt. Somit haben wir das Schlimmste erwartet.

Zum Glück traf diese Befürchtung nicht ein, sondern es fand eine Begehung des Hofes mit Vertreter*innen von Campus Viva (Uhlmann), CI Invest Wohnen GmbH und der Hausverwaltung, mitsamt dem von Uhlmann bestellten Ornithologen (Vogelkundler) statt.

Dieser hat bestätigt (bisher nur mündlich), dass aus Gründen des Artenschutzes bis zum Ende der Vogelschutzzeit (endet am 30.09.) keine Gebäude abgerissen werden dürfen in denen Wohn- und Ruhestätten von Vögel befinden um diese nicht zu gefährden.

Es passiert leider viel zu häufig, dass selbst wenn geschützte Arten auf einem Gelände nachgewiesen werden Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Wenn die Eigentümer sich entscheiden mithilfe solcher Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um dann einen Großteil der Gebäude abreißen zu dürfen, haben Sie lediglich Lebensraum zerstört, sind aber mit ihren Planungen kein Stück weiter gekommen.

Die Zukunft des Hofes und all den darin lebenden Menschen, Tieren und Pflanzen steht somit weiterhin auf wackeligen Beinen und bis Ende September ist auch nicht mehr viel Zeit!

Dank eurer tollen Unterstützung, dem Bezirksamt (Abteilung Natur- und Artenschutz) und Kommunalpolitiker*innen konnten wir gestern erstmals Aufatmen, aber sind noch lange nicht am Ziel. So lange die Vorverträge zwischen Uhlman und CI Invest Wohnen GmbH nicht aufgelöst werden und unser Grundstück an die Stadt oder einer gemeinwohlorientierte Genossenschaft verkauft wird, gewinnen wir lediglich nur ein wenig Zeit.

Daher brauchen wir weiterhin eure Hilfe um gemeinsam ein Zeichen zu setzten, dass Menschen und eine innerstädtische Biodiversität mehr zählen als Zahlen und Profitmaximierung.

Daher bitten wir euch weiterhin unsere Petition zu unterschreiben und zu teilen.

Eure Nachbarschaft Koloniestrasse 10

Die Philosophie hinter der Timeline Housing ist, dass wir an Vorgängen dranbleiben, wenn wir die Berichterstattung dazu aufgenommen haben. Daher können wir leider nicht den kompletten Berliner #Mietenwahnsinn abbilden – aber wir können immer wieder bei den Vorgängen, unter Wahrung unserer Kapazität dargestellt werden, unsere Solidarität ausdrücken:

Daher heute unsere Solidarität mit der Kolonie 10!

TH

Timeline Housing #22 vom 01.06.2020 20:30 CEST

Wieder kämpft ein Kollektiv von Mieter*innen in Berlin gegen „Investoren“, die versuchen, die Menschen zu verdrängen. Es geht um die Kolonie 10 in Wedding, die vor einigen Tagen eine Petition gestartet hat. Wir leiten die Petition, die uns durch Change.org erreichte, hier weiter und bitten alle unsere Leser*innen um ihre Unterschrift für den Erhalt der Künstlerkolonie!

Unterhalb des Petitionstextes schreiben wir einige Sätze zur Kolonie 10, einen aktuellen Tweet von heute haben wir aber hier schon eingebettet.

Petition:

Profitable Mikroapartments und Hostels… “ Das blüht nun auch der Koloniestraße 10 im Berliner Wedding – einem Ort mit Geschichte. Die historischen Remisenwohnungen, Ateliers, Werkstätten, Garagen und der mit Senatsmitteln begrünte Hof sollen nun plötzlich abgerissen werden. Bereits nächsten Dienstag sollen diese Abrissarbeiten beginnen. Die Nachbarschaftsgemeinschaft Kolonie10 möchte das nicht zulassen. Thomas, unterstützen Sie sie dabei?

Abriss verhindern – Wohnraum und Gewerbe erhalten: Verkaufen Sie unseren Hof an die Stadt!

Anmerkung WB/TH: Leider gab es während der Erstellung dieses Beitrags Probleme mit dem Server von Change.org, sodass wir den Link zur Unterschrift hier nich direkt einbetten konnten, bitte über den obigen Link auf die Petitionsseite gehen.

Am Nachmittag des 23.05.2020 haben wir, die Nachbarschaftsgemeinschaft der Koloniestraße 10 in Berlin-Wedding #kolonie10 , Besuch von Bauarbeitern eines Abrissunternehmens bekommen. Laut deren Aussage ist ein Teilabriss unseres historischen (Fuhr)Hofes – unseres Zuhauses, unseres Arbeitsplatzes – für Dienstag, den 02. Juni 2020, geplant.

Auftraggeber ist Romeo Uhlmann (Campus Viva), ein Investor, der schon lange ein Auge auf unseren im Milieuschutzgebiet liegenden Hof geworfen hat. Dessen Plan ist es die historischen Remisenwohnungen, die Ateliers, die ehemalige Tanzschule, Werkstätten und Garagen, den gesamten mit Senatsmitteln begrünten Hof abzureißen und mit profitablen Mikroapartments und einem Hostel zu bebauen.

Wir fühlen uns bedroht, denn zu was die Eigentümer fähig sind, zeigten sie bereits im Dezember 2018:  
Am Morgen des 06.12. kam, ohne jede Vorankündigung oder Genehmigung des Bezirks-/ Bauamtes, ein Bautrupp auf den Hof, mit dem Vorhaben einen großen Teil des Hofes abzureißen. Verhindert werden konnte dieses Vorhaben nur mit Hilfe des Bezirksamtes, der Milieuschutzbeauftragten und zahlreichen Nachbar*innen.
Doch viele von uns mussten bereits gehen. Bis vor Kurzem gab es hier u.a. in zweiter Generation die einzige Autokühlerwerkstatt Berlins, eine Tischlerei, eine Stepptanzschule, ein Möbelrestaurator, Motorradschrauber und vieles mehr. 

Mitten in der Coronakrise wollen die Eigentümer nun Tatsachen schaffen. Die geplante Abrissaktion ohne Baugenehmigung dient dabei einzig und allein dazu uns Mieter*innen zu vergraulen. 

Bildhauer Björn, dessen Werkstatt und Lagerraum unmittelbar durch den anstehenden Abriss bedroht sind, würde die Lebensgrundlage verlieren. Dylan hätte keinen Platz mehr für seinen Musikunterricht. Auch Eichhörnchen Eicke würde vermutlich verschwinden, ebenso wie viele brütende Vogelarten, Wildbienen, Fledermäuse und ganzjährig geschützter Pflanzenbewuchs.
 

Bauliche Maßnahmen mit schwerem Gerät könnten zusätzlich die Statik und Stabilität unserer Remisenwohnungen stark gefährden. Ein Rauswurf von uns Mieter*innen ohne vorherige Kündigung mit der Begründung einer potentiellen Einsturzgefahr steht somit im Raum.

Die Koloniestraße 10 ist ein Ort mit Geschichte, an dem eine starke und engagierte Nachbarschaft gewachsen ist. Eine Mietergemeinschaft, die unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sozialem Status zusammenlebt. Hier treffen Jung und Alt aufeinander – unser jüngster Mieter Juri ist gerade einmal 4 Jahre alt, die älteste Anfang 60.

Wir haben mehrmals versucht ein Gespräch mit der Eigentümerin CI Invest Wohnen GmbH aufzunehmen und ein alternatives, nachhaltiges Bebauungskonzept vorgeschlagen. Gehör gefunden haben wir dafür nicht. Dabei haben auch der Baustadtrat Ephraim Gothe sowie Kultursenator Klaus Lederer an die Eigentümer appelliert und auf die Wichtigkeit der Kulturschaffenden für den Kiez und Einzigartigkeit des Hofes hingewiesen. 

Deshalb bitten wir nun alle Beteiligten, vor allem die Eigentümer*innen der CI Invest Wohnen GmbH Carlo Haselmann und Stefanie Bader-Groner sowie Romeo Uhlmann von Campus Viva III GmbH noch einmal ausdrücklich: Lösen Sie Ihre Vorverträge, lassen Sie die Stadt Berlin ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen und verkaufen Sie unseren Hof und das Grundstück an die Stadt oder eine gemeinwohlorientierte Genossenschaft!

Petitionsseite anschauen

*Ende Petitionstext*

Einige Anmerkungen von uns

Grundsätzliche Infos zur Kolonie 10 findet man zum Beispiel auf der Homepage der Grünen Liga Berlin, dort heißt es:

Der Künstlerhof in der Koloniestraße 10 beherbergt Ateliers, eine Tanzschule, Werkstätten und Bastelgaragen. Dicht an den Mauern stehen Obstbäume, eine Pergola mit Weinreben überspannt den Hof. Eine große Brandwand, die Fassaden und hohe Rankgerüste über den Parkplätzen sind mit einer Vielzahl unterschiedlicher Kletterpflanzen bewachsen. Es gibt kleine Beete mit unzähligen Malven und Töpfe mit Stauden und Oleander. Das über viele Jahre umgesetzte Ziel war die Schaffung eines naturnahen Hofes, der die gewerbliche Nutzung ergänzt. Ziel ist es z.Z. den Abriss und eine geplante Verdichtungsbebauung zu verhindern. Die Mittel für die Pflege der Anlage wurde vor drei Jahren eingestellt und seitdem ehrenamtlich durchgeführt.

Was wir hingegen aus den in der Petition verlinkten Artikeln und den Meldungen der Kolonie in den sozialen Netzwerken herauslesen, ist, dass sich Immobilien-Investoren nicht nur gegen den Milieuschutz stellen und gegen Behörden, sondern, dass der Milieuschutz wieder einmal zu spät eingerichtet wurde. Deswegen geht es oben um einen Appell an die Investoren, nicht an den Bezirk Berlin Mitte, der auch den Wedding mit de hier betroffenen Ortsteil Gesundbrunnen sowie den Bezirksteil Tiergarten umfasst

Dadurch, dass das Milieuschutzgebiet Reinickendorfer Straße, zum die Kolonie 10 jetzt gehört, erst nach dem Verkauf an die Investoren eingerichtet wurde, konnte der Bezirk kein Vorkaufsrecht zugunsten einer städtischen Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft prüfen.

Am 28. Mai gab es erst einmal eine Atempause, wie der nebenstehende Tweet zeigt, am selben Tag stimmte auch die BVV-Mitte ohne Gegenstimmen und mit einigen Enthaltungen dem Erhalt der Kolonie 10 zu – doch heute hat sich die Lage bereits wieder geändert.

Abstimmung zu „Abriss verhindern! Wohn- und Gewerbehof in der Koloniestr.10 erhalten“ BVV Berlin-Mitte am 28.05.2020, Foto @HeimatNeue, IG Habersaathstraße 40-48, Mieterinitiative aus Berlin-Mitte

Nicht nur die Methoden des Eigentümers gegenüber den ansässigen Mieter*innen, sondern auch das Investment als solches stehen in der Kritik – Micro-Appartements zu Wucherpreisen sind ein Konzept, mit dem die Stadt derzeit zugepflastert wird, das soziale Segregation massiv befördert und einen bitteren Vorgeschmack darauf gibt, was vielen von uns als Hasenkasten-Wohnform der Zukunft anstatt einer lebendigen Kiezumgebung mit vielen Kontakten blühen dürfte, wenn wir uns nicht diesem Trend solidarisch entgegenstellen, wo immer es möglich ist – wie zum Beispiel bei der Kolonie 10.

TH

Timeline Housing #21 vom 29.05.2020 16:00 CEST, siehe auch #8

Liebe Leser*innen, gestern hat auch unser Wohnbezirk nun seine Bilanz bezüglich der Ausübung von bezirklichen Vorkaufsrechten und der Sicherung von Wohnungen für die Mieter*innen durch Abwendungsvereinbarungen für 2019 vorgelegt. Diese möchten wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten und geben die Pressemitteilung von Baustadtrat Jörn Oltmann komplett wieder. Im Anschluss kommentieren wir kurz, insbesondere den Textteil zu DIESEeG.

Vorab ein Dank an @HeimatNeue für die sofortige Zustellung der Pressemitteilung nach Erscheinen, leider hat unser Schreibplan ihre Bearbeitung erst heute zugelassen, weil wir noch ein paar eigene Sätze beifügen wollten.

***

Vorkaufsrechte in Tempelhof-Schöneberg – Jahresbilanz 2019

Pressemitteilung Nr. 161 vom 28.05.2020

302 Wohneinheiten gesichert

Auch im Jahr 2019 wurde jeder Verkauf eines Objektes in den acht Milieuschutzgebieten in Tempelhof-Schöneberg daraufhin geprüft, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und auszuüben ist. Für insgesamt 302 Wohneinheiten konnte der Schutz vor Verdrängung deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.

Neben 15 weiteren Verdachtsfällen, die zu keinem Prüfverfahren geführt haben, wurde in 29 Fällen eine vertiefte Prüfung durchgeführt. Dabei steht der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit dem Erwerber des Objekts im Vordergrund. In zehn Verfahren mit insgesamt 190 Wohneinheiten konnte eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Kern einer Abwendungsvereinbarung sind der Ausschluss von Umwandlungen und die Beschränkung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen, letzteres mit dem Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen Klimaschutz und Milieuschutz herzustellen. In fünf weiteren Verfahren mit insgesamt 112 Wohneinheiten wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt, davon viermal zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft.

Genossenschaften sind stabile Akteure am Wohnungsmarkt

Hervorzuheben ist ein weiterer Fall, in dem das Vorkaufsrecht erstmals zugunsten einer Wohnungsgenossenschaft ausgeübt werden konnte.

Es freut mich sehr, dass der Kreis der Vorkaufsbegünstigten nun auch um Genossenschaften erweitert werden konnte,

teilt Bezirksstadtrat Oltmann mit.

Zugleich hat es mich ziemlich betroffen gemacht, dass in teils höchst unsachlicher Weise gegen die DIESE eG polemisiert wurde und dies auch noch ausgerechnet aus dem Teil des politischen Spektrums, das sonst das bürgerschaftliche Engagement zu Recht hochhält. Wenn Mieterinnen und Mieter ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, verdienen sie Unterstützung und bei Genossenschaften steht nun mal der Förderzweck im Vordergrund. Notwendig ist zudem eine sachliche Debatte über die Ziele und Instrumente des Milieuschutzes. Dabei ergibt es aber keinen Sinn, ein einzelnes Vorkaufsrecht isoliert zu betrachten.

Die Wohnungsgenossenschaften haben sich seit ihrem Bestehen als die vielleicht stabilste der drei Säulen des Mietwohnungsmarktes erwiesen. Ihnen werden rund 11% des gesamten Berliner Wohnungsbestandes zugerechnet. Sie bewirtschaften ihre Wohnungsbestände um eine bestmögliche Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder zu gewährleisten. Werden Überschüsse erzielt, dienen sie dazu die Finanzierung von Sanierungs- und Modernsierungsmaßnahmen abzusichern. Insoweit halten Genossenschaften geschlossene Finanzkreisläufe vor, die dem Erhalt des bezahlbaren Wohnraums dienen.

Ohne Vorkaufsrecht keine Abwendungsvereinbarungen

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann:

Wenn wir also mit öffentlichen Mitteln Genossenschaften fördern, tragen wir den besonderen Umständen am Wohnungsmarkt Rechnung und leisten einen Beitrag zu seiner Stabilisierung. Insgesamt bleibt aber das Ziel, die Bestandssicherung vor allem durch den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu unterstützen.

So stehen den fünf Ausübungsfällen doppelt so viele Abwendungsvereinbarungen gegenüber. Nur wenn aber das Vorkaufsrecht auch zur Ausübung kommt, sind die Käufer_innen überhaupt bereit Abwendungsvereinbarungen zu unterzeichnen. In elf der insgesamt 29 Prüfverfahren weigerten sich die Erwerber, eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Zugleich konnte das Vorkaufsrecht in diesen Fällen nicht ausgeübt werden, da ein Ankauf unter Beachtung des Milieuschutzes wirtschaftlich nicht darstellbar war. Hier ist eine erhaltungszielwidrige Entwicklung – insbesondere die Aufteilung in Wohnungseigentum – nicht auszuschließen. In drei Fällen wurde das Verfahren eingestellt, weil sich das Objekt für das Vorkaufsrecht als rechtlich oder tatsächlich ungeeignet erwies.

Vorkaufsrecht und Neubau nicht gegeneinander ausspielen

Es ist auch sachlich nicht angemessen, die Ausübung des Vorkaufsrechts und den Neubau als Gegensätze darzustellen,

führt Bezirksstadtrat Oltmann weiter aus. Tempelhof-Schöneberg hat in den Jahren 2018 mit 2420 und im Jahr 2019 mit 1835 Wohneinheiten vergleichsweise hohe Genehmigungszahlen erreichen können.

Wir wollen beide Instrumente ausreizen, damit zum einen neuer preisgünstiger Wohnraum entsteht und nicht zugleich vorhandener preisgünstiger Wohnraum verloren geht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Senatsverwaltungen, der IBB und der Wohnungsbaugesellschaften für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019 herzlich zu bedanken.

***ENDE der Pressemitteilung***

Kommentar

Es hat uns erstaunt, wie politisch die Mitteilung des Bezirksamts von Tempelhof-Schöneberg ausgefallen ist. Unsere Bezirkspolitik kennen wir eher als leise und, sagen wir mal, ausgewogen, wenn es um Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen geht und manchmal ist sie uns zu dezent.

Dass zum Beispiel Institutionen wie die Jugendzentren Potse und Drugstore nicht erhalten werden konnten, entsprichtnämlich einer durchaus nicht leisen, sondern ziemlich auffälligen Verbürgerlichung, aber auch einer alles andere als nachhaltigen Touristifizierung und Coworkingspacifizierung, die wir in unserem Kiezumfeld wahrnehmen – nebst ein paar anderen Erscheinungen, die nicht bürgerlich oder touristisch sind, aber auch nicht positiv.

Unser Eindruck ist nach wie vor, dass in Schöneberg zu viele Verdrängungsfälle gar nicht erst den Weg in die politische Diskussion finden, weil die Medien nicht darauf aufmerksam werden. Voraussetzung für diese Aufmerksamkeit ist in der Regel, dass Mieter*innengemeinschaften selbst beschließen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Besonders bei jenen Share Deals, welche die CDU so liebt, werden Eigentümerwechsel erst publik, wenn es zu spät ist für Publizität, die etwas bewirken kann – und die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts ist in solchen Fällen ebenfalls nicht möglich.

Wir freuen uns aber sehr darüber, dass die Häuser Gleditschstraße 39-43 („um die Ecke“) in DIESEeG finden konnten.

Wir haben diesen Vorgang begleitet und vieles andere, was mit DIESEeG zu tun hat und miterleben dürfen, wie gegen diese Genossenschaft gehetzt wurde. Deswegen stehen wir vollumfänglich hinter dem Textteil der Pressemitteilung, der sich mit DIESEeG befasst.

Uns ist klar, dass eigens zu Propagandazwecken, um zu spalten und Menschen gegeneinander aufzubringen gegründete Kampagnen-Accounts nicht „die Vermieter“ sind, aber auch Teile der Presse und der Politik in Berlin haben sich im Fall DIESEeG auf so brutale Weise klassistisch verhalten und mit nicht beweisbaren Annahmen operiert, um der jungen Genossenschaft zu schaden, dass wir vor allem zwei Dinge mitgenommen haben: Mit den rechtsbürgerlich-neoliberalen Parteien in Berlin, die auf signifikante Weise immer offener mit der AfD kooperieren, darf es keine Kompromisse geben und Modelle wie DIESEeG werden wir unterstützen und uns mit ihnen solidarisch zeigen, wo immer es möglich ist.

Wir danken deshalb Baustadtrat Jörn Oltmann dafür, dass er sich explizit hinter DIESEeG gestellt hat.

Wir haben darin keine Aktien bzw. Genossenschaftsanteile, wir befürchten auch, dass die Corona-Krise es nicht leichter machen wird, zivilgesellschaftliches Engagement in praktische Gestaltungsbeispiele umzusetzen, wie im Fall DIESEeG geschehen. Wir sehen hingegen bereits deutlich, dass die rechtsbürgerliche Parteiengruppe und die hinter ihr stehenden Lobbys auch diese Krise wieder zur Vermögensumverteilung von unten nach oben nutzen möchten.

Gerade deswegen dürfen wir in der Wohnungspolitik nicht locker lassen und müssen die gegenüber der Zivilgesellschaft kooperativen und für die Mehrheit der Berliner*innen denkenden Teile der Politik weiter fordern. Die Wohnungspolitik ist, anders als die Berliner Verkehrspolitik, die inkongruent und zu kleinteilig wirkt, anders als die unsägliche Bildungspolitik, auf dem richtigen Weg. Man hätte viel schneller vorangehen können. Man hat in guten Zeiten viel zu zögerlich operiert, zu viele Menschen vor rüden Verdrängungsmethoden nicht geschützt, doch immerhin stimmt der Kompass – seit dem Regierungsantritt von R2G Ende 2016.

Auf dem richtigen Weg gilt es auch, so viele Vorkäufe und Abwendungsvereinbarungen wie möglich zustande zu bringen und beim Neubau so viele soziale Aspekte wie möglich zu berücksichtigen. Dass Vorkäufe und Neubau einander nicht ausschließen, zeigen die neuesten, guten Zahlen aus dem Jahr 2019, die wir u. a. hier besprochen haben.

Es bleibt spannend und wir werden weiter berichten – hoffentlich auch bald wieder direkt von Mieter*innen-Events wie dem Hoffest der Menschen, die in den sanierten Altbauten Gleditschstraße 39-43 leben und die nun Genoss*innen von DIESEeG geworden sind.

Die Statistik zu allen Vorkäufen und Abwendungsvereinbarungen in Berlin seit 2015 findet sich in diesem Artikel.

TH

Timeline Housing #20 vom 28.05.2020 13:30 CEST, auch Update zu #18a

Wir haben #Eigenbedarf!“ Das ist mittlerweile ein geflügelter Satz der Mieter*innen in Berlin, die sich gegen oftmals fadenscheinige Eigenbedarfskündigungen von Vermietern wehren. In der Timeline Housing 18a hatten wir vom bevorstehenden Prozess wegen einer (weiteren) Eigenbedarfskündigung in der Reichenberger Straße 73 in Berlin-Kreuzberg berichtet und einen Aufruf weitergeleitet, in dem es darum geht, so viele Menschen wie möglich beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg erscheinen, um die Mieterin zu unterstützen.

Nun liegen Eindrücke vom gestrigen Prozesstag vor und es ist klar: Es wird einen weiteren Termin geben, die Sache ist leider für die Mieterin, die sich einer Räumungklage ausgesetzt sieht, weil sie der Eigenbedarfskündigung der Vermieterseite nicht weichen wollte, noch nicht ausgestanden.

Die Unterstützung für die Mieterin war sehr groß, in unterschiedlichen Quellen ist von 50 bis 200 Menschen die Rede. Wir haben wieder per Twitter gesendete Meldungen des Bündnisses Zwangsräumung verhindern eingebettet, damit unsere Leser*innen einen lebendigen Eindruck erhalten.

Bereits gestern erschien im Neuen Deutschland ein Artikel über den Verlauf des Prozesstages, die Überschrift: „CDU-Politiker hat Eigenbedarf ohne Ende.“ Auch die Berliner Zeitung hat sich inzwischen mit einem ähnlich tendierenden Bericht zu Wort gemeldet.

Die Texte lassen noch etwas Interpretationsspielraum zu – aber ob letztlich Gedankenlosigkeit, ob also Ignoranz, wie sie für die Nichte von Hern B. in beiden Berichten dokumentiert wird, oder ob eine handfeste Strategie hinter dem Verhalten der Vermieterfamillie steht, bleibt für die Mieter*innen, die im Laufe der Zeit von exzessiven Eigenbedarfskündigungen betroffen waren, im Ergebnis gleich: Sie durften jahrzehntelang brav ihre Miete zahlen und wurden, wenn es den Herren über die Häuser gefiel, wie lebloses Material behandelt, das gerade störte und weg sollte.

Inwieweit man Abfindungen als eine Art moralischen Milderungsgrund ansieht, hängt zwar auch von ihrer Höhe ab, die Tatsache, dass Menschen ihre Wohnung und ihr Umfeld verlieren, ändert sich dadurch jedoch nicht und dass wirtschaftliche Ungleichheit ausgenutzt wird, um über andere Menschen in erheblichem Maße verfügen und in deren Leben eingreifen zu können, ist nicht zu widerlegen.

Einen besonderen Hautgout hätte das Entmieten per Eigenbedarfskündigung, wenn es verwendet würde, um Wohnungen an Nicht-Familienmitglieder, also an übliche Interessenten am „Markt“, zu vermieten und dabei die Preisgestaltungsmöglichkeiten auszunutzen, die sich im Laufe des Anwachsens der Berliner Immobilienblase gebildet haben.

Dann wären die Eigenbedarfskündigungen nichts weiter als eine von vielen Methoden zur gezielten Verdrängung langjähriger, legal nicht ohne Weiteres kündbarer Mieter*innen, die von „Investoren“ gerne als „Aufwertung“ bezeichnet wird.

Wenn das der Fall sein sollte und die Eigentümer auch noch politisch tätig sind, hätten wir in der Reichenberger Straße genau die Faktenlage, die uns in Berlin immer wieder erstaunt: Nirgendwo sonst in Deutschland überbieten sich konservativ-neoliberal-rechte Kräfte so bedenkenlos darin, der Immobilienlobby gegen die Interessen der Mehrheit dienlich zu sein. Hinzu käme: Sie würden selbst genau das tun, was Vermieter ins Zwielicht setzt und für so viel berechtigten Zorn bei Mieter*innen sorgt.

Verblüffend ist auch, wie lässig Gerichte sind, wenn es darum geht, die Begründungen von Vermietern für Eigenbedarf bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Wir hatten 2019 ausführlich und exemplarisch über den Fall der Studentin „Anna“ in der Neuköllner Leinestraße berichtet, die erst in zweiter Instanz ihr gutes Recht zugesprochen bekam, nämlich in ihrer kleinen Wohnung verbleiben zu dürfen. Wir hatten die Eigenbedarfsbegründungen der Vermieterin bereits vor jenem Urteil der zweiten Instanz als angesichts der Faktenlage, wie sie uns bekannt war, nicht haltbar bewertet.

Wir werden den Fall Reichenberger Straße 73 weiter beobachten und darüber berichten.

Lieben Dank an die @HeimatNeue für die Zuleitung des ND-Artikels schon am gestrigen Abend und an @DoebertSteffen für den Hinweis auf den Artikel der Berliner Zeitung.

TH

Timeline Housing #19 vom 27.05.2020 10:30 CEST, auch Update zu #16 und #12

Bereits zweimal haben wir im Rahmen unserer Housing-Timeline über die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ enteignen geschrieben. Beide Mal ging es darum, dass der Berliner Innensenator das Volksbegehren, dessen erste Stufe seit Juni 2019 abgeschlossen ist in Geiselhaft hält, sprich, die zweite Stufe nicht zulässt.

Am 18. Mai hat die Initiative nun gegen die Senatsverwaltung wegen Untätigkeit geklagt. Was soll man auch anderes tun, wenn die Politik sich nicht bewegt?

Gleichwohl bleibt „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aktiv und arbeitet am wichtigen Thema Gemeinwohl, das auch uns besonders am Herzen liegt (siehe u. a. unsere Weiterleitungen von „Gemeingut in Bürger*innenhand“, die teilweise mit denselben Themen befasst sind, aber auch unsere gesamte Berichterstattung zum #Mietenwahnsinn in Berlin.

Hier der komplette Text zu den beiden Veranstaltungen vom 27.05.2020 (19:30 Uhr) und vom 15.06.2020 (19 Uhr), wie auf Facebook hinterlegt, siehe auch den nebenstehenden Tweet.

Kein zurück zur alten Normalität – Wohnen, Krankenhäuser und S-Bahn in Gemeinwirtschaft?!

Aus der Corona-Krise ist auch in Deutschland längst eine soziale Krise geworden, die vorhandene Ungleichheiten verschärft. Wie unter einem Brennglas ließ sich beobachten, dass Profite keine Leben retten und das der Markt weder eine gute Gesundheitsversorgung noch Wohnraum für alle schafft. Als Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen setzten wir dem konkret das Konzept der Gemeinwirtschaft entgegen und haben dazu eine Broschüre veröffentlicht.

Unterstützung bekommen wir dabei auch von Linken und Grünen in Berlin. Doch umgesetzt ist noch lange nichts und in anderen Bereichen bremst sogar die Landesregierung. Insbesondere in der Gesundheitspolitik hat sie den Volksentscheid für gesunde Krankenhäuser versucht rechtlich abzufertigen und will die S-Bahn noch stärker privatisieren. Andere setzen auch in diesem Bereich auf die Gemeinwirtschaft.

Jetzt ist die Zeit über konkrete Alternativen zu diskutieren, denn Corona hat es erneut gezeigt, der Markt regelt für die Mehrheit gar nichts.

Wir wollen diskutieren:

Wie zeigt sich die Krise im Gesundheitsbereich und in der Stadtpolitik?

Welche Alternativen gibt es zu Privatisierungen und unter Reditedruck kaputt gesparter Daseinsvorsorge?

Welche Rolle kann dabei Gemeinwirtschaft als Alternative spielen?

27.05. Gemeinwirtschaft in der Gesundheitspolitik? 19:30 (Online)

Moderation Kalle Kunkel (Deutsche Wohnen & Co enteignen)

Michael Quetting (ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland) zu Krankenhauspolitik in öffentlicher Hand

Nadja Racovitz (Krankenhaus statt Fabrik) zu Kritik von neoliberaler Politiken im Gesundheitsbereich

15. 06. Gemeinwirtschaft für Mobilität und Wohnraum 19:00 (Online)

Moderation Volkan (Deutsche Wohnen & Co enteignen)

Schützt unsere S-Bahn (angefragt)

Denis Petri (Changing Cities)

Karin (Deutsche Wohnen & Co enteignen)

Und hier noch einmal beide Veranstaltungen als Poster:

***Ende Veranstaltungsmitteilung***

Wir begleiten die Idee von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ seit 2019 und finden es eine sehr gute Idee, dass sich diejenigen, die für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften stehen, themenübergreifend zusammenschließen. Daher empfehlen wir beide Veranstaltungen.

Auf die Veranstaltung am 15.06. werden wir noch einmal gesondert hinweisen.

TH

Timeline Housing #18 / 18a vom 26.05.2020 13:30 CEST / 18:55 Uhr CEST

Liebe Leser*innen, sorry, dass wir schon wieder updaten müssen – und herzlichen Dank an @HeimatNeue für den schnellen Hinweis auf den Tweet: Das Bündnis ZRV hat soeben noch eine Raumänderung gemeldet, die wir hier als Update vermerken:

Die Verhandlung findet um 11 Uhr statt, wie unten beschrieben, aber in Raum 421. Eingang Hallesches Ufer 62, Familiengericht.

Und zur Klarstellung: Die Kundgebung um zehn Uhr findet vor dem Eingang Möckernstraße statt!

TH

Nach unserem gestrigen Aufruf zur Rettung der Kiezeisdiele tanne B in Kreuzberg bleiben wir gleich im Bezirk.

Morgen, am 27.05.2020, ist Gerichtstermin in Sachen Eigenbedarfskündigung Reichenberger Straße 73! Bitte geht alle hin und unterstützt die Mieter*innen, die gegen ihre Kündigung wegen Eigenbedarf klagen!

Das Bündnis Zwangsräumung verhindern / Stopp vor Verdrängung hat den nebenstehenden Tweet dazu geschrieben, hier noch einmal die Daten für morgen früh:

  • Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung
  • Mittwoch, 27.05.2020
  • Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr. 130
  • 10 Uhr: Kundgebung vor dem Amtsgericht
  • 11 Uhr: Prozessbegleitung, Raum A 262 421

Im Blog des Bündnisses ZRV gibt es mehr zu den Hintergründen zu lesen, hier ein Auszug:

„Am Mittwoch, den 27. Mai findet im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ein weiterer Räumungsprozess statt. Die Immobilienbesitzerfamilie B.(…) versucht ihre 6. Eigenbedarfskündigung im Haus der Reichenberger Str. 73 vor Gericht durchzusetzen (…).

Aktuell betroffen ist eine Mietpartei, die dort seit über 35 Jahren wohnt. Sie werden dabei von solidarischen Nachbar*innen und Mietaktivist*innen im Kiez unterstützt. (…)

Wir rufen (…) zur solidarischen Prozessbegleitung am Mittwoch, den 27. Mai 2020 auf. Kommt zur Kundgebung ab 10 Uhr vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in die Möckernstr. 130 und zum Prozess im Raum A 262 um 11 Uhr. Eine Kundgebung unter den Versammlungsbedingungen zu Corona-Zeiten ist ab 10 Uhr angemeldet worden.

Das Haus Reichenberger Straße 73 ist schon seit Längerem im Gespräch: Sind die häufigen Eigenbedarfskündigungen dort rechtens oder nicht? Die Mieter*innen sagen, das ist nicht der Fall und die Berliner Zeitung schrieb bereits am 19. Dezember 2019, zur Sache:

Der Fall zieht die Aufmerksamkeit von Nachbarn und Mieteraktivisten auf sich, weil der Name der Hausbesitzer nicht unbekannt ist: Die Familie B. tauchte schon mehrmals in Blogs von Mieterinitiativen auf, meist ging es um Kündigungen, fragwürdige Mieterhöhungen oder strittige Nebenkostenabrechnungen. Auch ist diese Mieterin nicht die Erste in dem Haus, bei der Eigenbedarf als Grund für eine Kündigung angeführt wird.

Was mit „die Aufmerksamkeit auf sich ziehen“ gemeint ist, erläutert das Mieterecho, Ausgabe 405.

Dort ist von mehreren zweifelhaften Verhaltensweisen bei den Wohnungsvermietungen der Familie B. die Rede.

Interessant fanden wir den Passus, dass in der spektakulär publik gewordenen ersten Arbeitsversion des Mietendeckelgesetzes ein Bezirksvorbehalt bei Eigenbedarfskündigungen vorgesehen war. Dass davon im letztlich in Kraft getretenen Gesetz nichts mehr zu sehen ist, belegt, dass der Berliner Mietendeckel doch recht vermieterfreundlich ausgestaltet wurde.

Deswegen kommen wir nicht umhin, heute die politische Forderung zu wiederholen: Keine Eigenbedarfskündigungen mehr in Milieuschutzgebieten! Die Reichenberger Straße 73 zählt zum Milieuschutzgebiet Kreuzberg-Luisenstadt.

Den folgenden Hinweis des Mieterechos möchten wir an unsere Leser*innen weitergeben, da nur Personen mit „berechtigtem Interesse“ Einsicht ins Grundbuch nehmen dürfen:

Einsicht beim Grundbuchamt:
Eine wegen Eigenbedarf gekündigte Mietpartei hat das Recht auf Einsicht in das Zentralregister des Grundbuchamts. Dies wurde im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.01.1992, AZ 6 T 26/91, festgelegt. Wenn Sie nachschauen wollen, ob die Eigentümer noch mehr Wohnungen und Häuser besitzen, können Sie Einsicht verlangen oder unabhängig von Ihrer Meldeadresse die anderen Grundbuchämter in der Stadt aufsuchen, da Sie wegen einer Eigenbedarfskündigung ein berechtigtes Interesse haben.

Das ist immer noch sehr wichtig, weil das neue Transparenzregister bisher seinen Namen nicht verdient, viele Immobilien-Eigentumsverhältnisse werden immer noch verschleiert. Wenn dem so ist, wird allerdings auch die Grundbucheinsicht nur zu sehr begrenztem Erkenntnisgewinn führen und ist zudem mit erheblichem Aufwand verbunden.

Damit ein solidarisches Zeichen gegen Eigenbedarfskündigungen gesetzt werden kann, bitten wir alle, die Zeit haben, am 27.05.2020 um 10 Uhr zum AG Tempelhof-Kreuzberg zu kommen und Prozessunterstützung zu leisten!

TH

KORREKTUR Timeline Housing #17 vom 24.05.2020 20:50 CEST

Via Twitter und @kaddinsky erreichte uns ein Hilferuf, den wir nicht überhören dürfen. Weil wir selbstgemachtes Eis lieben, mehr aber noch, weil es wieder einmal um einen Fall von Mietenwahnsinn geht. Dieses Mal ist mit der BGM sogar eine landeseigene Gesellschaft im Spiel, die offenbar eine weitere Kiez-Institution in Bedrängnis bringt, die seit fast 16 Jahren existiert und in Kreuzberg für kulinarische Bereicherung gesorgt hat.

Nach 13 Jahren hat die BGM (Berliner Großmarkt GmbH) dem Eissalon Tanne B an seinem Standort Marheineke Markthallen gekündigt.

Es geht unter anderem um den nach Darstellung der Betreiber unberechtigten Vorwurf der Untervermietung. Der Senat für Wirtschaft und Betriebe wird daher aufgefordert, sein Versprechen einzulösen, kleines Gewerbe zu schützen und sich dafür einzusetzen, dass die BGM einen neuen Mietvertrag zu fairen Konditionen mit dem Tanne B abschließt.

Der Schauplatz ist also wieder einmal Kreuzberg, aber nicht um das Stammgeschäft von Tanne B am Lausitzer Platz, sondern um die Marheineke Markthallen, Marheinekeplatz 15, 10961 Berlin.

Die nachfolgende Beschreibung ist dem Standort Lausitzer Platz gewidmet, man kann sie aber auf den Eissalon in den Marheineke Markthallen übertragen:

Das Tanne B, um das es geht, ist nicht irgendeine Eisdiele: Im Eissalon von „tanne B“ (…) kann man von Kaffeespezialitäten über Eiskaffee, Shakes, Eistee und viele verschiedene Eisbecher aus eigener Herstellung kosten, heißt es bei „Top 10 Berlin“, und weiter:

Der eigene Anspruch der Eisproduktion von tanne B ist es Eis zum Verlieben zu kreieren. Das Speiseeis von tanne B wird aus ausgesuchten Zutaten hergestellt, so kommt ins Milcheis nur Bio-Milch. Dazu kommen fruchtige vegane Sorbets und Sojaeis. Das Sortiment von tanne B umfasst über 50 Sorten.

Im Eissalon von tanne B am Lausitzer Platz kann man seine Lieblingssorte draußen auf der Terrasse in der Sonne genießen. Ab 9 Uhr morgens ist der Eissalon geöffnet, hier kann man neben hochwertiger Eiscreme auch warme Croissants, Bagels, Wrapst, Kuchen oder vegane Waffeln genießen. tanne B beliefert auch Eiscafés, die keine eigene Eisproduktion haben.

Wir schließen uns daher der Forderung der Betreiber an – erhaltet das Tanne B durch faires Vermieten.

Geht alle morgen um 17 Uhr zur Demo für den Erhalt der Kreuzberger Eiskultur! Adresse: Marheineke Markthalle – Marheinekestraße 15, 10961 Berlin.

TH

Update Timeline Housing #16 vom 19.05.2020 21:00 CEST zu Timeline Housing #12 vom 7.05.2020

Vor zwölf Tagen hatten wir uns gefragt, was wird wohl aus dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen?“. Es hätte ja sein können, dass inzwischen der Innensenator Andreas Geisel doch noch zur Einsicht gekommen wäre und das Volksbegehren für die nächste Stufe freigegeben hätte. Dem war aber nicht so und die meisten werden das auch erwartet haben, die sich mit dem Thema befassen. Nun muss die Initiative, die das Volksbegehren auf den Weg gebracht hat und einen Volksentscheid herbeiführen möchte, den Klageweg beschreiten. Das ist eine Frage der Ehre, so könnte man es formulieren, vor allem aber eine Frage der Praxis:

Der Senat setzt offenbar darauf, dass die Sache sich totläuft und den Initiatoren die Luft ausgeht.

Anders als die Campaigner der Immobilienindustrie, die sich auf regelmäßige Beiträge von Verbandsmitgliedern stützen können, um immer neue Ideen zu entwickeln, mit denen man Vermieterfeindlichkeit klarstellen kann, haben zivilgesellschaftliche Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ nicht diese Planungssicherheit. Die typische Asymmetrie im politischen Prozess, wie er bei uns gestaltet ist (wer das Kapital hat, bestimmt den Gang der Dinge) zeigt sich auch hier wieder. Die Beiträge der Immobilienverbände, mit denen sie dann Kampagnen gegen uns fahren dürfen, zahlen übrigens wir Mieter*innen, ohne uns dagegen wehren zu können.

Im Neuen Deutschland erschien ein Artikel von Martin Kröger, der sich auch Gedanken darüber macht, ob die Menschen „DWenteignen“ weiterhin unterstützen werden, wenn die Staatskasse bzw. die berliner Stadtkasse corona-bedingt leer ist.

Wir meinen: Nun gerade – und so sahen es die 50 coronagerecht Protestierenden gestern auch, die bei der Klageeinreichung dabei waren.

Denn sollten auch die Immobilienpreise zurückgehen, wäre die Vergesellschaftung umso leichter zu finanzieren. Zuletzt wurde immer wieder kritisiert, dass der Staat sich im Sinne der Konjunkturzyklen fehlerhaft verhält: Verkaufen bei Niedrigpreisen, zurückkaufen in Hochpreisphasen. Das wäre dann nicht mehr der Fall. Diese Aussage stimmt ohnehin nicht, weil Käufer im Zuge der Rekommunalisierung in der Regel nicht der Staat, sondern landeseigene Immobiliengesellschaften und Genossenschaften sind.

Wir würden uns wünschen, dass es letztlich ganz viele von uns sein werden, die sich zu fairen Preisen einbringen dürfen, aber zunächst, so haben wir es verstanden, muss der Staat übernehmen, um die Neuorganisation begleiten zu können. Wir werden uns zu gegebener Zeit in einer Einzeldarstellung damit befassen, wie genau sich „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ die Vergesellschaftung vorstellt.

Die Klage hingegen, die gestern eingereicht wurde, kann man hier im Wortlaut einsehen. Der Ticker seit Abgabe der Unterschriften im Juni 2020 steht jetzt auf 320 Tage (im Beitrag am 12. waren wir etwas der Zeit voraus, als wir von ca. 330 Tagen schrieben) – ein Jahr lang wird hier die direkte Demokratie blockiert, weil der Gegenstand einigen Mitgliedern der Stadtregierung nicht gefällt. Es sind übrigens dieselben, denen er nicht gefällt, die nichts gegen den Ausverkauf der kleineren Kultureinrichtungen und der Kiezläden tun. Wir sind gespannt, was geschehen wird, wenn auch Corona nicht mehr als Ausrede zur Verfügung steht, sondern, im Gegenteil, den Weg für ein mehr gemeinwohlorientiertes Wirtschaften freimachen wird.

Im Tagesspiegel kann man nachlesen, wie sich die Politik zu „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ stellt – gemeint sind die drei Regierungsparteien SPD, Grüne und Die Linke. Wie nicht anders zu erwarten, steht besonders die SPD auf der Bremse, kann aber gleichzeitig nicht sicher sein, ob ihr eigenes Lieblingsinstrument zum Mieterschutz, der Mietendeckel, in gegenwärtiger Form Bestand haben wird. Schon deshalb wäre es ganz falsch, ausschließlich auf ihn zu setzen. Man kann lange darüber lamentieren, dass es die SPD war, die in den 2000ern großflächig städtischen Wohnungsbesitz zu Kleinpreisen privatisiert hat (Fachwort: „verscherbelt“). Wir meinen sehr wohl, dass man große Teile der Stadt zurückerwerben kann, ja muss. Denn die Vorkausrechte, die hin und wieder zu Marktpreisen ausgeübt werden, können den Markt nur in einzelne Kiezen etwas befrieden, aber nicht der Politik mehr Steuerungsmöglichkeiten über das Daseinsvorsorgegut Wohnen zurückgeben.

Gerade in diesen Corona-Zeiten ist wieder sehr offensichtlich, wie wichtig das aber wäre. Denn die meisten Vermieter sind nicht bereits, sich ebenfalls an den Kosten der Krise zu beteiligen, indem sie z. B. in begründeten Fällen temporäre Mietnachlässe gewähren. Ohne eine wirksame Kommunalisierung wird sich für die Mieter*innen nicht viel ändern und wird sich die Politik nicht die Einflussmöglichkeiten sichern können, die sie noch dringend brauchen wird, um die sozialen Folgen der Corona-Krise abfedern und von da ab strategisch planen und Innenstadtmilieus sichernzu können.

TH

Update Timeline Housing #15 vom 13.05.2020 20:00 CEST zu Timeline Housing #8 vom 22.04.2020

Am 22. April hatten wir uns ausführlicher mit den bezirklichen Vorkaufsrechten befasst, die in Berlin ab 2015 ausgeübt wurden – ebenso wie mit den Prüffällen und den Abwendungsvereinbarungen – und alle wesentlichen Zahlen sichtbar gemacht.

Heute hat der Tagesspiegel gemeldet, dass in Neukölln drei weitere Vorkäufe aus den Jahren 2017 und 2018 rechtssicher sind und die Häuser bei den kaufenden städtischen Wohnungsbaugesellschaften bleiben können.

Es handelt sich dabei um Häuser in der Uthmannstraße, der Roseggerstraße und der Harzer Straße, bei allen Häusern war derselbe Privatinvestor im Spiel, der Klage gegen die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts eingereicht hatte, die er nun zurückzog.

Die Bewohner*innen, die teilweise seit 2017 zittern mussten (der eine Fall war unsere zweite Ausübung überhaupt) und ich freuen uns sehr, dass es jetzt endlich Klarheit gibt„, schrieb Baustadtrat Jochen Biedermann soeben auf Twitter.

Neukölln hat auch im Jahr 2020 bisher die meisten bezirklichen Vorkaufsrechte ausgeübt, unter anderem erstmals für eine größere Genossenschaft, darüber haben wir in der Timeline Housing #6 berichtet.

TH

Timeline #14 2020-05-11 19:00 CEST

Am 27. März hatten wir erstmals über die Ateliergemeinschaft Glogauer Straße 6 berichtet – im Rahmen unserer Beiträge zum Housing Action Day 2020, der bereits in die Zeit des Corona-Lockdowns fiel und daher nicht, wie geplant, mit einer großen Demo in Berlin begangen werden konnte.

Das Haus Glogauer Straße 6 in Kreuzberg gehört der Arnold Kuthe Immobilien Verwaltungs-GmbH und der Eigentümer hatte die Mieter*innen im Herbst 2019 mit einer 70prozentigen Mieterhöhung konfrontiert. Nach erfolglosen Verhandlungen über eine moderatere Gestaltung der künftigen Miete erfolgte die Kündigung zum 31.05.2020. In den ersten Monaten des Jahres 2020 haben sich viele Politiker*innen in persönlichen Schreiben an den Eigentümer des Hauses gewendet, hier eine kleine Liste mit Briefen.

Geändert hat sich die Lage seitdem nicht, obwohl die Künstler*innengemeinschaft in der Glogauer Straße Unterstützung von so vielen Seiten erfahren und eine Petition für ihren Verbleib gestartet hat. Diese haben wir am 27. März zur Unterzeichnung empfohlen und tun das hier noch einmal.

Einen sehr erhellenden Bericht hat Tom Mustroph vor wenigen Tagen in der Taz zur Situation in der Glogauer Straße 6 und zu den Hintergründen der Hausbesitzer geschrieben. Kernsätze wie: „Die Miete hat sich innerhalb von 14 Jahren fast verzehnfacht“ bleiben im Gedächtnis, auch wenn sich der Sprung von 3 Euro im Jahr 2006 auf geforderte 25 Euro für eine Neuvermietung bezieht, nicht auf die 15,50 Euro, die nun vom Künstlerkollektiv immer noch gefordert wird.

Das ist immer noch mehr als eine Verfünffachung. Gewerbemieter*innen in Berlin kennen die Auswüchse dieser Goldgräberstimmung bei Investoren besonders gut, weil es in diesem Bereich keine Kappungsgrenzen gibt, weil der Milieuschutz, den weite Teile der Innenstadt mittlerweile haben, nicht für Gewerbe gilt. Gewerbemieter*innen sind vogelfrei, komplett dem sogenannten Markt ausgeliefert, der sich seit zehn Jahren mit billigem Geld vollpumpt. Ob die Corona-Krise diese Entwicklung endlich stoppen wird? Wir sind skeptisch, denn es zeichnet sich bereits ab, dass das wirtschaftliche Krisenmanagement höchst konventionell ausfallen wird: Anstatt beschleunigtem Einstieg in die ökologisch-ökonomische Transformation wird weiter Kapital über ohnehin steinreichen Unternehmen und Branchen augegossen.

Im Fall der Glogauer Straße 6 gibt es sogar einen direkten Bezug zu diesen Vorgängen: Die Eigentümer sind auch jene des Wintergarten-Varietés, das möglicherweise ebenfalls Staatsgelder beantragen wird, um die Krise zu überbrücken. Der Kultursenator, der sich in einem der oben verlinkten Briefe für den Erhalt der Glogauer Straße 6 eingesetzt hat, muss dann also diejenigen, die hier Künstlerkolleg*innen vertreiben wollen, möglicherweise beim Betrieb von deren eigenem Geschäft unterstützen. Das ist kurios und mehr als ärgerlich:

Es wird Zeit, dass das Primat der Politik wieder deutlicher wird. Es kann keine bedingungslosen Kapitalhilfen in der Corona-Krise geben, schon gar nicht für jene, die keinerlei soziale Einstellung (anderen) Künstlerinnen gegenüber zeigen, die nach Aussage aller, die sich für sie eingesetzt haben, zu den Kulturschaffenden zählen, die Berlin – immer noch – zu einem besonderen Raum für Kreative machen.

Um die seit Jahren nicht nur in Friedrichshain-Kreuzberg grassierende Verdrängung von Kleingewerbe in Zukunft zu verhindern, fordert die Initiative »GloReiche Nachbarschaft« die Einführung eines Gewerbemietrechts und einen Gewerbemietspiegel. »Wir wissen von vielen Einjahresverträgen – wie sollen darauf Existenzen aufgebaut werden?«, fragt deren Mitglied Coni Pfeiffer. Insbesondere im künstlerischen und sozialen Bereich brauche es dringend mehr Regulierung. »Ansonsten werden unsere Kieze veröden.«„, heißt es in einem Artikel von Georg Sturm, der im Neuen Deutschland am 30. April 2020 erschienen ist.

Viele alternative, selbstverwaltetete, autonome Projekte stehen derzeit auf der Kippe. 2020 wird vermutlich ein Jahr des Kahlschlags gegen die authentische Kultur der Stadt werden. Im vierten Jahr von Rot-Rot-Grün und mitten in Zeiten der Corona-Krise zeigt sich wenig Solidarität mit jenen, die Berlin erst so attraktiv gemacht haben, dass alle hierher wollen und bereit sind, einiges an Miete zu zahlen oder die Stadt besuchen, um ihre Atmosphäre genießen zu können.

Auch zu den Startups, die Taz-Bericht erwähnt sind, haben wir eine Meinung, weil wir uns im Jahr 2017 mit der Wirtschaftsförderung in Berlin etwas näher befasst haben und seitdem immer mal wieder schauen, wie die Lage ist: Viele Startups können sich die nun aufgerufenen Innenstadt-Mietpreise ebenfalls nicht mehr leisten, benötigte kreative Atmosphäre hin oder her. Wer das noch kann, das sind massiv mit Staatsgeldern geförderte technologische Hoffnungsträger. Im Jahr 2016 wurde jeder neue Arbeitsplatz, der von Berlin Partner als fördernswert angesehen wurde, mit durchschnittlich nicht weniger als 80.000 Euro unterstützt und das hat durchaus einen Hautgout, wenn man sieht, wie dadurch auch wertvolle Kultur verdrängt wird.

Vor allem jedoch sind es Konzerne, die keine Probleme mit hohen Mieten haben. Unternehmen, die dazu tendieren, wenig Steuern zu zahlen, deren Methoden auch sonst fragwürdig ausfallen und deren Angebote teilweise niemand braucht – in einer nachhaltigen Wirtschaft würde man sie aufgrund ihrer Irrelevanz und ihrer negativen Auswirkungen auf viele gesellschaftliche Bereiche als Bullshit-Business bezeichnen. Sie kommen und gehen ohnehin in immer kürzeren Abständen, werden übernommen, zerschlagen, tauchen auf und ab, ohne dass sich daraus ein merklicher Nutzen für die Mehrheit der Menschen ergibt.

Aber die Kultur in Berlin hat noch immer Bestand, sie ist einmalig, in ihrer Individualität und qualitativ unersetzbar, sie ist der tatsächliche Reichtum dieser Stadt. Wir wiederholen daher unsere Forderung vom 27. März: Erhaltet die Ateliergemeinschaft in der Glogauer Straße 6!

Hier haben wir noch einmal die Petition für den Verbleib der Künstler*innengemeinschaft Glogauer Straße 6 verlinkt – bitte unterzeichnen, unterstützten, teilen!

TH

Timeline #13 2020-05-10 18:00 CEST

Am 5. Mai hat uns „Bizim Kiez“ angeschrieben, um auf zwei Konferenzen hinzuweisen:

  • Das 6. Recht-auf-Stadt-Forum vom 15. bis 17. Mai 2020 und
  • die Konferenz „Evicted bei Greed“ am 29. und 30. Mai 2020.
Städtischer Protest im digitalen (Finanz-) Kapitalismus: zwei online-Events
Bizim Kiez ist Teil der Protest-Koordination »Berlin vs. Amazon« . Diese ist in zwei Veranstaltungen eingebunden, die wir euch unten wärmstens empfehlen wollen.
Panel zu Amazon auf dem digitalen Recht auf Stadt Forum 2020. Das diesjährige Recht-auf-Stadt-Forum findet gänzlich digital statt. Das Programm gibt’s hier: https://ras2020.raumstation.org/programm

Am Samstag, 16. Mai, von 15-17 Uhr moderiert Berlin vs. Amazon das Panel
Mobilisierung gegen Tech-Konzernen am Beispiel Amazon .

Wir diskutieren zusammen mit Andreas Gangl, Arbeiter im Amazon-Fullfilment Center in Bad Hersfeld, ver.di Vertrauensmann und vernetzt bei den Amazing Workers, Aktiven vom Bündnis gegen das Cyber-Valley in Tübingen, Aktiven vom Amazon-Streiksolibündnis in Leipzig und der Tech Workers Coalition Berlin über die Besonderheiten verschiedener Orte, an denen Amazon sich niedergelassen hat, Chancen der Organisierung am Arbeitsplatz und der Solidarität zwischen Arbeitskämpfen und Kämpfen um das Recht auf Stadt.

Das Panel hat einen offenen Teil, der öffentlich gestreamt wird, und einen geschlossenen, in dem die Diskussion mit vorab angemeldeten Teilnehmer*innen stattfindet.

Achtung! Die Anmeldung für den geschlossene Teil der Panels läuft bis heute(!) 5. Mai unter: https://ras2020.raumstation.org/anmeldung/
Konferenz “Evicted by Greed“

Die diesjährigen Konferenz des Disruption Network Lab hat die Vertstrickungen von Immobilienmarkt und Finanzkapital, sowie den Widerstand gegen deren Aneignung der Stadt zum Thema.

Das ganze Programm ist hier einzusehen: https://www.disruptionlab.org/evicted-by-greed#conference Am Samstag, den 30 Mai, von 19-21 Uhr nimmt Yonatan Miller, aktiv in der Tech Workers Coalition Berlin und Berlin vs. Amazon teil am Panel Resisting Speculation:

Ecological Commons, Subvertising & Fighting Tech Domination . Zusammen mit Marco Clausen, mit-Gründer des Prinzessinnengartens Berlin und StealThisPoster, einem italienisch/britischen Adbusting-Kollektiv, sollen verschiedene Protestformen und Strategien gegen die Aneigung der Stadt durch Fonds und Tech-Konzerne diskutiert werden. Yonatan spricht dabei über die Allianzen innerhalb von Berlin vs. Amazon und die Herangehensweise an den Protest gegen den Amazon-Tower.

Die Konferenz findet auf Englisch statt. Fragen zu den digitalen Teilnahmemöglichkeiten können hier gestellt werden: info@disruptionlab.org  


Nun haben wir die Online-Anmeldungsfrist für die geschlossenen Panels des Recht-auf-Stadt-Forums um fünf Tage gerissen – derzeit kämpfen wir ohnehin bei manchen Beiträgen, nicht nur bei Eventankündigungen, mit einer Verzögerung von mehreren Tagen. Wir schließen die Lücke aber vermutlich noch in der laufenden Woche.

Auf jeden Fall bedanken wir uns herzlich bei Bizim Kiez für die Zusendung dieser interssanten Eventankündigungen und leiten sie in der Timeline Housing weiter.

TH

Timeline #12 2020-05-07 19:00 CEST

Nach unserer ausführlichen Darstellung der jüngsten Besetzung in Berlin in #11 (Branitzer Straße 3) haben wir uns gefragt – warum muss es eigentlich so weit kommen? Spekulativer Leerstand, unsoziales Verhalten von Vermietern, Fehlallokationen am „Markt“, die keine Wohnungen bauen – für das alles steht die private Immobilienwirtschaft in Berlin. Besetzungen, Räumungen, Missachtung des Menschenrechts auf Wohnen sind die Folge.

Dagegen wendet sich seit 2018 die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die besonders die zehn größten privaten Wohnungskonzerne in Berlin im Blick hat, deren Bestände vergesellschaften lassen und damit ca. 240.000 Wohnungen dem Zugriff von Renditreibern und Spekulanten entziehen möchte. Zwischenzeitlich hat der Berliner Mietendeckel viel Aufmerksamkeit absorbiert, aber trotzdem kamen in der ersten Stufe des Volksbegehrens im Juni 2019 nicht weniger als 77.000 Unterschriften für die Ziele der Initiative zusammen. 20.000 wären erforderlich gewesen. Seitdem liegt das Volksbegehren bei Innensenator Andreas Geisel (SPD) zur Prüfung und es tut sich – nichts.

Nach unserer Rechnung sind es nun ca. 330 Tage seit der Abgabe der Unterschriften im Juni 2019 – seitdem wird die Initiative ausgebremst. Geht man so mit direkter Demokratie um? Ist das der Zweck der Stärkung plebiszitärer Elemente in Berlin gewesen? Wir meinen: Eindeutig nicht.

Auch die Corona-Krise ist keine Entschuldigung dafür, dass die Administration keine Freigabe für die zweite Stufe erteilt. Wie stellen sich die Initiatoren von „Deutsche Wohnen“ enteignen nun zur Sachlage? Ihnen ist der Geduldsfaden gerissen und sie wollen Untätigkeitsklage erheben. Im Rahmen eines neuen Videos aus der Reihe „Prütz Schnauze“ hat sich Michael Prütz, einer der Sprecher der Initiative, neben seinen Ansichten zum Corona-Management auch kurz zur Klage geäußert, die am 18. Mai eingereicht werden soll.

Wir wollten es aber doch etwas ausführlicher wissen und haben auf der Homepage der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ nachgeschaut.

Auf der sehr informativen Präsenz, die sich mittlerweile auch als Blog für die solidarische Verbreitung anderer mietenpolitischer Anliegen in Berlin darstellt, wird zunächst nachgezeichnet, was sich bisher ereignet hat.

Insbesondere die Vorgänge der letzten Monate werden thematisiert, in denen es von Senatsseite offenbar ein Versprechen gab, die juristische Prüfung des Volksbegehrens zügig zum Abschluss zu bringen, von Ende Februar war die Rede. Offenbar hat die überwiegende Zahl der erstellten Gutachten (bisher insgesamt sechs!) die Verfassungsmäßigkeit der Initiative bejaht. Doch die Abstimmung im Senat fand offenbar bis heute nicht statt und die demokratische Teilhabe wird in der Verwaltung verwahrt oder in Geiselhaft behalten – was ja auch für die Versammlungsfreiheit immer noch in weiten Teilen gilt.

Es sei denn, es treffen sich Tausende von Aluhüten und Rechten unter Missachtung aller Schutzvorschriften und bringen sich und andere dadurch in gesundheitliche Gefahr – dagegen schreitet die Staatsmacht nicht ein.

Wie muss es nun nach Meinung der Initiative weitergehen? So:

Wenn der Berliner Senat sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die Corona-Krise zur Aussetzung direkter Demokratie zu nutzen, sollte er sich Zeit für eine E-Mail nehmen, die klärt anstatt zu verschleppen. In der müsste er unsere Fragen beantworten, die wir schon vor Wochen gestellt haben: Was hat die juristische Prüfung (bisher) ergeben? Welchen Inhalt sollen Gespräche haben? Und, angesichts der Lage: Wie können wir nach dem Ende der Ausgangsbeschränkungen schnellstmöglich dahin kommen, dass die direkte Demokratie wieder so funktioniert, wie es Berliner Abstimmungsgesetz und Landesverfassung vorsehen?

TH

Timeline #11 2020-05-04 20:30 CEST

Derzeit müssen wir einige Nachreichungen veröffentlichen, die aber wichtig sind, um die Berliner Wohn- und Projektsitution wenigstens stichpunkt- und einzelfallmäßig zu dokumentieren. Am 30. Apri 2020 wurde in Berlin-Charlottenburg ein Haus besetzt!

Aufmerksam wurden wir auf den Vorgang, weil wir in einem Tweet adressiert wurden. Ein Haus im Neu-Westend wird besetzt? Das ist ungewöhnlich. Aber es geht wieder um Leerstand und um die Freiräume, die Jugendliche in Berlin nicht mehr haben. Das Schicksal der selbstverwalteten Jugendzentren Potse und Drugstore in unserem Wohnbezirk Schöneberg, sozusagen um die Ecke, haben wir begleitet und daher ein Bild davon, wie verzweifelt die Kämpfe um die Reste autonomer Kultur in dieser Stadt sind. Der rot-rot-grüne Senat wird vermutlich als derjenige in die Geschichte eingehen, der die linke (Sub-) Kultur der Stadt vollends zerstören wird. Die Corona-Krise ist ein weiterer Faktor, der ausgenutzt wird, um die Machtverhältnisse zugunsten der herrschenden Klasse zu verschieben. Zwar sind Zwangsräumungen gegenwärtig ausgesetzt, aber gleichzeitig darf kein angemessener Protest gegen den Klassenkampf von oben ausgedrückt werden. Viele alternative Projekte in Berlin sind bedroht, stehen vor der Räumung, sind geräumt, besetzen ihre Räume im Anschluss an Mietverträge, die nicht verlängert wurden.

Besetzungen gibt es in Berlin seit vielen Jahrzehnten. Auf diese Weise entstanden in der Vergangenheit die Räume für die Verwirklichung der Träume vieler junger Menschen – und manche der Besetzungen wurden legalisiert. Das war in einer Zeit, in der man noch ein Gefühl dafür hatte, dass linke Jugendkultur zu dieser Stadt gehört und nicht wandelnde Büroklammern und rechte Innensenatoren verschiedener Parteien die Berliner Linie bestimmten. Vor dem ersten Mai wurde von der Politik ebenfalls eine harte Linie signalisiert und dann durchgesetzt, außerdem hält der Innensenator wesentliche Volksbegehren gefangen, die den Wunsch der Zivilgesellschaft nach mehr Teilhabe beinhalten (u. a. für ein Transparenzgesetz, Deutsche Wohnen & Co. enteignen).

In dieser Situation sollte es in der Branitzer Straße ein leerstehendes Haus besetzt werden, um ein Zeichen gegen die Zerstörung der Jugendkultur zu setzen und dort ein neues Projekt aufzubauen. Die Aktion war auch als Solidaritätsbekundung mit anderen bedrohten Projekten gedacht.

Es wäre ein Zeichen dafür gewesen, dass Berlin noch etwas von seiner Seele behalten möchte, wenn man das zugelassen hätte. Hat man aber nicht. Nach nur fünf Stunden fand die Räumung des leerstehenden Hauses statt und die besetzenden Menschen wurden zu „Gesa Ruhleben“ (Gefangenensammelstelle) verbracht.

Die Idee, mit der Nachbarschaft zusammen ein neues Projekt zu gründen in einer Gegend von Berlin, in der es zudem noch weniger Infrastruktur dieser Art gibt als in einigen Innenstadtvierteln, wurde durch Polizeieinsatz schon am Nachmittag des 30. April beendet. Den Verlauf der Aktion bilden wir hier ab. Wir weisen darauf hin, dass es sich um ein nach Angaben der Besetzer seit 15 Jahren leerstehendes Haus handelt, das durch die Neunutzung nur hätte gewinnen können. Solche Häuser gibt es in Berlin viele, gleichzeitig wird von Wohnungsnot gesprochen. Es bedarf dringend einer Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien, um solch unsoziales Eigentümerhandeln zu beenden.

Die nachstehend abgebildeten Twitterserie geben die Situation bis zur Räumung wieder (chronologisch rückwärts).

Und hier der Tweet, durch den wir am Morgen auf die „Brani03“ aufmerksam wurden:

 

Die Lage nach der Räumung und in den folgenden Tagen beleuchtet die oben abgebildete Serie von Tweets des Accounts „Brani3“. Den Verlauf der Besetzung selbst haben wir textlich aus weiteren Tweets do extrahiert, dass sie hier in räumlichem Zusammenhang lesbar sind.

12:21 Uhr

Die Eigentümer*innen der #Brani03 lassen sich nicht auf Verhandlungen ein, und lassen die Jugendlichen durch Polizeigewalt aus dem Haus entfernen.

#b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#brani03bleibt#potsebleibt#drugstorelebt#L34bleibt#wirbleibenalle

12:38 / 12:44 Uhr

Wir sind wütend, dass auch dieser Jugendfrei(t)raum zerstört wird! #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#brani03bleibt#potsebleibt#drugstorelebt#L34bleibt#wirbleibenalle#syndkatibleibt#meutebleibt#neuwestend#berlin#chb

Nach der illegalen kalten Räumung des Sabot Garden findet eine weitere Räumung während der #COVID19 -Pandemie. Das Verhalten der Polizei, Investor*innen und Senat ist unverantwortlich und unverhältnismäßig! #NeverForgetSabotGarden#buchtfüralle#b3004#JB1Mai#brani03#besetzen

13:28 Uhr

Die Menschen aus der #Brani03 wurden alle geräumt. Es ist widerlich, wie der Staatsapparat Jugendliche, die hierarchiearme Freiräume schaffen wollen, schikaniert und kriminalisiert. #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#brani03bleibt

15:53 Uhr

Einige Jugendliche aus der #Brani03 wurden von den Cops in die GeSa West (Charlottenburger Chaussee 75) verschleppt. Kommt vorbei und unterstützt die Menschen! #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#Walpurgisnacht

16:50 Uhr:

Liebe und Solidarität mit den Jugendlichen die für ihre Freiräume gemeinsam leben und kämpfen! Wut und Kampf dem repressiven Staatsapparat! #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#Walpurgisnacht#potsebleibt#drugstorelebt#L34bleibt#wirbleibenalle

18:06 Uhr:

Menschen aus der #Brani03 sind in der GeSa West (Charlottenburger Chaussee 75, Spandau). Support ist noch immer erwünscht und dringend benötigt! #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#Walpurgisnacht#potsebleibt#drugstorelebt#L34bleibt#wirbleibenalle

19:05 Uhr:

Cops schränken den GeSa Support an der GeSa West massiv ein. Stay safe! #b3004#JB1Mai#R1Mai#besetzen#freitraum#brani03#Walpurgisnacht#potsebleibt#drugstorelebt#L34bleibt#wirbleibenalle#syndkatibleibt#meutebleibt

Mutmacher und Aufforderung zum Nachahmen trotz Räumung, geschrieben um 20:37 Uhr:

„Besetzen ist nicht schwer! Organisiert euch und gestaltet eure Kieze anstatt immer in „Szene Viertel“ zu fahren. Erobert euch Räume und besetzt Paläste! #besetzen#b3004#1Mai2020

TH

Timeline #10 2020-05-02 13:00 CEST

Den 1. Mai werden wir nur gesammelt Revue passieren lassen, eine Live-Timeline zu schreiben, war gestern unmöglich. Aber wenigstens wollen wir heute eine Ankündigung weiterleiten, die uns am Herzen liegt – im thematisch begrenzten Rahmen des Fortsetzungsbeitrages „Housing“.

2. Mai, 14 Uhr: Kundgebung Live-Stream:

Es geht auch schon gleich los – mit der Schillerkiez-Demo in Berlin-Neukölln! Das Syndikat, unsere politische Lieblingskneipe, hat dazu einen Tweet geschrieben, den wir nebenstehend zeigen.

Verdrängung und #Mietenwahnsinn im #Schillerkiez machen auch in Zeiten von Corona keinen Halt! Wir demonstrieren gegen den Ausverkauf des Kiezes und für den Erhalt diverser Nachbarschaften. Live-Übertragung 2.5. ab 14 Uhr unter: http://www.pscp.tv/syndikat44  #Syndikatbleibt

Viele der Initiativen, die Redebeiträge halten werden, kennen wir mittlerweile und über das Syndikat haben wir immer wieder geschrieben – ebenso wie zuletzt über das „Lufbrückenhaus“ Leinstraße / Oderstraße. Hier das Plakat, das im Tweet sichtbar ist, als Bild …

… und weil es gleich losgeht, schließen wir an dieser Stelle und wünschen den Aktivist*innen viel Erfolg – nicht nur bei der heutigen Aktion, sondern bei allen ihren Anliegen.

TH

Timeline #9 2020-04-29 21:00 CEST

Lockerungen und neue Pflichten in der Corona-Krise halten sich im Moment in etwa die Waage, hier die Übersicht für Berlin. Selbstverständlich wünschen wir uns alle wieder mehr Freiheiten und dass nicht mehr so viele Menschen an COVID19 erkranken – und sterben.

Aber gibt es auch Bewohner*innen dieser Stadt, die den Lockerungen mit Sorge entgegenblicken?

Corona macht nicht alle gleich. Es synchronisiert die Gesellschaft in weiten Teilen, aber die Ungleichheit wird nicht angetastet und die Befürchtung ist berechtigt, dass sie durch die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen, wie schon infolge der Finanzkrise 2008, weiter zunimmt.

Besonders betroffen sind Menschen, die obdachlos sind oder um den Erhalt ihres Zuhauses kämpfen müssen – zum Beispiel jene, denen Zwangsräumungen drohen. Über 5.000 davon werden jdes Jahr durchgeführt, 20 pro Werktag, wie das BündnisZRV in seiner links abgebildeten Nachricht betont (Thread).

Derzeit gibt es in Berlin ein Zwangsräumungsmoratorium, das den allgemeinen Einschränkungen durch die Corona-Krise Rechnung trug, doch wird dieses nun beendet weil wir in die Phase der „Lockerungen“, also des Abbaus von Zwangsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung, eingetreten sind?

Auf diese Möglichkeit wies das „Bündnis gegen Zwangsräumungen“ in einer Meldung auf Twitter hin.

Zwangsräumungen haben viele Hintergründe, aber es geht immer um Schicksale und darum, dass Menschen nicht auf der Straße landen. Wir denken bei Zwangsräumungen auch immer an jene, die von renditegierigen Vermietern mit exorbitanten Mietpreissteigerungen geradezu gezwungen werden, ihre Mieträume aufzugeben. Mieterträge enden, die Benutzer der Räume bleiben, Zwangsräumung droht. Das ist vor allem bei Gewerbemieterträgen in Berlin ein wichtiges Thema; beispielhaft dafür steht der Fall der Neuköllner Kiezkneipe Syndikat, über den wir vielfach berichtet haben, zuletzt im Rahmen dieser Housing-Timeline.

Wenn die Corona-Lockerungen, die wir uns alle wünschen, Menschen Angst machen, weil der Obrigkeitsapparat wieder in Gang kommt und Menschen ihrer Existenz beraubt, dann läuft im System etwas schief.

Wir fordern die Zwangsräumungsfreiheit in Berlin während der Corona-Krise und danach. Einige Berliner Bezirke wie Neukölln haben ein Management dafür eingerichtet, drohende Obdachlosigkeit durch Zwangsräumungen frühzeitig zu erkennen und den Betroffenen zu helfen. Dies muss überall in der Stadt so gehandhabt werden, aber es gibt auch eine rechtliche Komponente: Das Menschenrecht auf Wohnen ist allen wirtschaftlichen Erwägungen der Eigentümer von Häusern übergeordnet. Dies bedeutet, dass die Zwangsräumung als – notabene – Zwangsinstrument gegen Wohnende abgeschafft werden muss.

Timeline #8 2020-04-22 11:00C EST

Passend zum gestrigen Beitrag #7 (aktuelle Pressemitteilung Kreuzberg) hat nun auch der Berliner Senat eine Pressemitteilung zur Prüfung und Ausübung von bezirklichen Vorkaufsrechten und zum Abchluss von Abwendungsereinbarungen in ganz Berlin herausgegeben.

Wir zeigen als erstes Medium auf übersichtliche Weise alle Prüffälle, Ausübungen und Abwendungen seit der Einführung des Instruments nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB (Soziale Erhaltungssatzungen / Milieuschutzgebiete) im Jahr 2015 unter Einschluss des bisherigen Verlaufs im Jahr 2020, soweit bekannt. Unterhalb der Zahlen und der Pressemitteilung kommentieren wir kurz.

Zahl der Prüfffälle für das bezirkliche Vorkaufsrecht in Berlin

  • 2015 = 2
  • 2016 = 6
  • 2017 = 45
  • 2018 = 183
  • 2019 = 157
  • 2020 = keine Zahlen für den bisherigen Zeitraum beenannt

Zahl der ausgeübten bezirklichen Vorkaufsrechte in Berlin

  • 2015 = 2 (Quote in Relation zu den Prüffällen 100 Prozent)
  • 2016 = 1 (Quote 16,67 Prozent)
  • 2017 = 13 (Quote 28,88 Prozent)
  • 2018 = 21 (Quote 11,48 Prozent)
  • 2019 = 29 (Quote 18,47 Prozent)
  • 2020 = 5 (bis 17. April)

Zahl der Abwendungsfälle

  • 2015 = –
  • 2016 = –
  • 2017 = 14 (Quote in Relation zu den Prüffällen 31,11 Prozent)
  • 2018 = 74 (Quote 40,43 Prozent)
  • 2019 = 61 (Quote 38,85 Prozent)
  • 2020 = 5 (bis 17. April)

Zahl der durch die Ausübung von Vorkaufsrechten und Abwendungsvereinbarungen gesicherten Wohnungen

  • 2015 = 79
  • 2016 = 14
  • 2017 = 581
  • 2018 = 3050
  • 2019 = 1901
  • 2020 = 322 (bis 17. April, Mindestzahl, in einem Fall ist die Zahl der Wohnungen noch nicht bekannt)

Bei Prüffällen weder Ausübung des Vorkaufsrechts noch Abwendungsvereinbarung (resultierend aus den obigen Zahlen)

  • 2015 = 1 (50 Prozent der Prüffälle)
  • 2016 = 5 (83,33 Prozent der Prüffälle)
  • 2017 = 18 (40 Prozent der Prüffälle)
  • 2018 = 88 (48,81 Prozent der Prüffälle)
  • 2019 = 67 (42,67 Prozent der Prüffälle)

Zahl der Milieuschutzgebiete in Berlin (31.12. eines Jahres)

  • 2015 = 22
  • 2016 = 33
  • 2017 = 42
  • 2020 = 61 (17. April), darin lebend Einwohner: 914.000, umfasste Wohnungen: 482.000.

Quellen: AGH Berlin 12.04.2018 und die folgende Pressemitteilung des Senats vom 21.04.2020

Dritter Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten beschlossen

Pressemitteilung vom 21.04.2020

Aus der Sitzung des Senats am 21. April 2020:

Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den dritten Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten im Sinne des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019.

Im Berichtszeitraum ist die Zahl der Prüffälle auf 157 gegenüber dem Jahr 2018 (183 Prüffälle) leicht gesunken. Es wurde in 29 Fällen ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegenüber dem Vorjahr mit 21 Vorkaufsfällen hat die Zahl der Ausübungsfälle 2019 um ein Drittel zugenommen. Es gab 61 Abwendungsfälle, ein leichter Rückgang gegenüber dem Jahr 2018 (74 Abwendungsfälle).

Die Vorkaufsfälle verteilen sich wie folgt auf die Bezirke: vier in Mitte, zehn in Friedrichshain-Kreuzberg, zwei in Pankow, fünf in Tempelhof-Schöneberg, fünf in Neukölln, einer in Treptow-Köpenick und jeweils ein erster Ausübungsfall in Lichtenberg und Reinickendorf.

Im Jahr 2019 erlangten insgesamt 33 Vorkaufsrechtsbescheide Rechts- bzw. Bestandskraft (Ausübungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2019 betreffend). Im Vorjahr waren es acht Fälle. Durch die Ausübung von Vorkaufsrechten und durch den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen konnten im Jahr 2019 berlinweit 1.901 Wohnungen gesichert werden. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 3.050 Wohnungen. Der Rückgang der insgesamt gesicherten Wohnungen um ein Drittel ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es im Jahr 2018 einige Objekte mit sehr vielen Wohnungen gab, die gesichert werden konnten.

Gemäß der dem Senat vorliegenden Zahlen wurde das Vorkaufsrecht im Jahr 2020 bis zum 17. April fünfmal ausgeübt, zudem gab es fünf Abwendungsfälle. So konnten im laufenden Jahr bereits mehr als 322 Wohnungen gesichert werden (für einen Fall aus Pankow ist die Anzahl der Wohnungen nicht bekannt). Derzeit gibt es in Berlin 61 soziale Erhaltungsgebiete. In diesen leben rund 914.000 Berlinerinnen und Berliner in rund 482.000 Wohnungen.

Die Anwendung des Vorkaufsrechts in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung ist das letzte Mittel, um die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung zu bewahren. Wird ein in einem sozialen Erhaltungsgebiet gelegenes Grundstück verkauft, prüft der Bezirk die Ausübung des Vorkaufsrechts. Vorrangig wird jedoch – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – die Abwendung des Vorkaufs und die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verfolgt, in der sich der Käufer verbindlich verpflichtet, die Ziele der jeweiligen Erhaltungsverordnung einzuhalten.

*Ende der Pressemitteilung*

Kommentar

Niemand kann voraussagen, wie sich der Immobilienmarkt in diesen Zeiten entwickeln wird. Kommt es zu einer natürlichen Entspannung, zu einer Preiskorrektur, nach jahrelangem durch Kapitalflut künstlich erzeugtem Auftrieb, der jedem „Marktwirtschaftler“ ein Graus sein müsste? Oder führen die massiven Geldmittel, die eigentlich zur Sicherung der Arbeitsplätze in Zeiten der Krise dienen sollen, wie schon nach der Bankenkrise 2008, zu weiteren Allokationen in Richtung Betongold? Was bewirkt die Coronakrise mit ihren vielen Wechselwirkungen insgesamt und wie wirkt sich der Mietendeckel in Berlin auf das Vorkaufsgeschehen aus? Wird der Senat künftig noch Zuschüsse zahlen können, wenn städtische Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften die Wirtschaftlichkeit von Häusern nicht ohne diese Zuschüsse darstellen können?

Wie auch immer man aber den Rückgang der gesicherten Wohnungen im Jahr 2019 gegenüber 2018 begründet. Die Zahl der „erfolgreichen Fälle“, wenn man auch Abwendungsvereinbarungen als Erfolg ansieht, hat sich 2019 in Relation zu den Prüffällen erhöht, kritisieren kann man höchstens, dass die Zahl der Prüffälle in Relation zu den Milieuschutzgebieten und auch nominal etwas zurückgegangen ist. Die 42 Prozent Mieter*innen, die 2019 leer ausgingen wird das nicht trösten, aber die Tendenz war im vergangenen Jahr positiv.

Die dem Senat für 2020 vorliegenden Fälle umfassen 3 Vorkaufsrechtsausübungen in Neukölln und zwei in Pankow.

Die Jahre zuvor kann man als Einführungsphase ansehen, besonders die Zeit vor dem Regierungswechsel zu Rot-Rot-Grün. Das zeigt auch die seit 2015 stark angestiegene Zahl von Milieuschutzgebieten. Die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts ist erst möglich, wenn ein Haus in einem solchen Gebiet steht.

Die bisherigen Zahlen für 2020 klingen nicht überragend, aber ermutigend – wir hatten es durchaus für möglich gehalten, dass erst einmal gar nichts mehr geht, in puncto Vorkaufrecht und Abwendung. Allein durch das Haus Leinestraße / Oderstraße in Neukölln (unser Bericht) kämen 164 gesicherte Wohnungen hinzu, falls das vor wenigen Tagen ausgeübte bezirkliche Vorkaufsrecht Bestand hat, gegenwärtig läuft die Widerspruchsfrist.

TH

Timeline #7 2020-04-21 20:00 CEST

Wir wollten ohnehin vor einigen Tagen schon über Kreuzberg schreiben, dann kamen Neukölln und Pankow dazwischen – aber hier geht es nun um das Gleiche: Wie läuft es im Jahr 2020 mit den Vorkaufsrechten und den Abwendungsvereinbarungen? Dazu hat heute der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Pressemitteilung herausgegeben.

Im Anschluss kommentieren wir kurz.

Friedrichshain-Kreuzberg erreicht drei Abwendungsvereinbarungen und begrüßt Ausübungen zugunsten von Genossenschaften in Nachbarbezirken

Pressemitteilung Nr. 67 vom 21.04.2020

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg musste sein Vorkaufsrecht in jüngerer Vergangenheit oft nicht ausüben. Grund dafür ist, dass Käufer*innen bereit waren, die bezirkliche Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben. Dies betrifft die Grundstücke Waldemarstraße 114, Skalitzer Straße 100 und Naunynstraße 42 mit insgesamt ca. 40 Wohnungen.
Beim Grundstück Manteuffelstraße 105 / Muskauer Straße 41 hat der Käufer eine Fristverlängerung beantragt.

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management hierzu:

„Trotz der Corona-Pandemie bleibt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg handlungsfähig und steht den Mieter*innen zur Seite. Erneut konnten etliche Mietwohnungen langfristig gesichert werden – und das ohne den Einsatz öffentlicher Gelder. Es bewahrheitet sich, dass die Ausübung von Vorkaufsrechten, wie etwa in den Fällen zugunsten der Gewobag, der Ostseeplatz eG oder der DIESE eG im Jahr 2019, sich mittelfristig zum Nutzen weiterer Mieter*innen auswirkt, da dies ein deutliches Zeichen an den Markt gegeben hat. Erfreulich ist auch, dass in den Nachbarbezirken Pankow und Neukölln das Vorkaufsrecht erstmals zugunsten von Genossenschaften ausgeübt wurde. Damit sind es bereits drei Genossenschaften, die sich als Partner der Bezirke und des Landes Berlin für den Milieuschutz und die Mieter der Stadt engagieren und insgesamt rund 400 Wohnungen in gemeinwohlorientierte Immobilienbewirtschaftung übernommen haben.”

Hintergrund:

Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese sichert analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne der sozialen Erhaltungsziele und bietet darüber hinaus den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz über die mietrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“) hinaus. Insbesondere die Aufteilung von Wohnhäusern kann derzeit nur über Abwendungen und Vorkauf verhindert werden. Nur im Fall, dass keine Abwendungsvereinbarung zustande kommt, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Ziel der Vorkaufsstrategie von Bezirken und Senat ist es Abwendungsvereinbarungen abzuschließen und nur, falls dies nicht möglich ist, das Vorkaufsrecht auszuüben. Jedes ausgeübte Vorkaufsrecht sendet ein Signal an den Markt und sorgt dafür, dass Käufer öfter bereit sind Abwendungsvereinbarungen abzuschließen.

*Ende der Pressemitteilung*

Kommentar:

In der Pressemitteilung wird noch einmal das Verfahren und die Rangordnung beschrieben: Abwendungsvereinbarung durch Käufer unterzeichnet – Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts nicht mehr möglich. Die von den Bezirken erstellen Abwendungsvereinbarungen gehen über die Regelungen hinaus, die in den sozialen Erhaltungssatzungen („Milieuschutz“) festgelegt sind und an die sich Hauskäufer in Milieuschutzgebieten ohnehin halten müssen. Was so eindeutig klingt, unterliegt vielen individuellen Bedingungen: Wie stark sind die Abwendungsvereinbarungen, die ein Bezirk mit den Käufern ausverhandeln kann? Das wirkt sich auf die Zahl der bezirklichen Vorkäufe stark aus. Je schärfer diese Vereinbarungen, desto eher kann es zu einer Ausübung des Vorkaufsrechts kommen, weil die Investoren nicht bereit sind, diese Einschränkungen ihrer Renditemöglichkeiten hinzunehmen. Selbstverständlich spielen dabei viele andere Faktoren eine Rolle, die zumeist in folgender Fragestellung kulminieren: Gibt es grundsätzlich den begünstigten Dritten, also eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft, die bereit ist, im Fall der Ausübung eines bezirklichen Vorkaufsrechts ein Haus zu übernehmen oder ist das nicht der Fall? Wenn erkennbar niemand bereitsteht, meist, weil die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Übernahme nicht zulässt, selbst dann nicht, wenn Senatszuschüsse eingeplant werden, ist es auch schwer, eine Abwendungsvereinbarung zu erzielen. Der Investor, der ein Haus im Visier hat, verspürt dann nicht den Druck zum Kompromiss, der notwendig ist, um das Haus tatsächlich erwerben zu dürfen, falls ein kommunaler oder genossenschaftlicher Käufer zur Verfügung steht. Es bleibt der Milieuschutz, aber das ist den meisten Mieter*innen aus guten Gründen zu wenig, wie die vielen Verdrängungsvorgänge in Milieuschutzgebieten belegen.

Das Thema Umwandlungen wird ebenfalls angesprochen. Vorkauf als Abwehr von Umwandlungen spielt demnach eine wichtige Rolle, nicht nur die Möglichkeit, die Mietpreise stark anheben zu können. Wir fordern auch heute wieder ein Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten. Angeblich bewegt sich dazu auf Bundesebene etwas, die Frage ist nur, in welche Richtung und in welchem Tempo. Gerade die aktuelle Lage, die viele Mietende vor besondere Herausforderungen stellt, ist die Chance für die Politik, soziale Verbesserungen, die längst überfällig sind, endlich umzusetzen, um eine Beschleunigung der Verdrängung von Mietenden während der Corona-Krise zu verhindern. Die Corona-Krise stoppt vieles, aber nicht den Handel mit Immobilien. Dadurch entsteht eine noch größere Asymmetrie als zuvor, als Mietende wenigstens durch öffentlichen Protest auf ihre Lage aufmerksam machen konnten. Die Bezirke dürfen nicht nachlassen in ihrem Bemühen, Mieter*innen zu schützen und dabei auch die Landespolitik immer wieder zu fordern. Deren Sache, insbesondere die der SPD, ist es hingegen, auf Bundesebene durch das Erwirken weiterer Gesetzesänderungen endlich für einen hinreichenden Schutz der Menschen zu sorgen, die nicht nur viel Miete zahlen, sondern auch dafür sorgen, dass in dieser Krisensituation die Infrastruktur nicht zusammenbricht. Die Investoren tun das nicht, sondern diejenigen, die in den Häusern wohnen, um die ein Millionenpoker stattfindet, an dem sie in der Regel nicht teilnehmen können (vom Sonderfall DIESEeG in 2019 abgesehen).

Diejenigen, die uns jetzt durch ihren besonderen Einsatz schützen, sind auf die Solidarität aller und den Schutz durch die Politik angewiesen!

TH

Timeline #6 Update 2020-04-16 17:45 CEST

Wir möchten zum Vorkaufsrechtsvorgang Leinestraße 28-36 A/B und Oderstraße 28-29 die Pressemitteilung nachtragen, die der Bezirk Neukölln heute erstellt hat (sozusagen gesammelt für alle drei Vorkaufsfälle des bisherigen Jahres 2020).

Wir hoffen, auch das Leine-Oder-Vorkaufsrecht wird rechtssicher werden und drücken allen Beteiligten die Daumen!

Dank an die @HeimatNeue für den schnellen Hinweis auf die Mitteilung.

Neukölln übt Vorkaufsrecht aus – 164 Wohnungen sollen an Genossenschaft gehen
Pressemitteilung vom 16.04.2020

Das Bezirksamt Neukölln hat erneut sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Der Häuserblock Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 am Tempelhofer Feld mit insgesamt 164 Wohnungen soll von der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG übernommen werden.

Neukölln hat damit zum dritten Mal in diesem Jahr das Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach Wohnungszahl ist das sogenannte “Luftbrückenhaus” das größte Objekt, für das der Bezirk Neukölln bisher das Vorkaufsrecht geprüft hat. Berlinweit handelt es sich um den größten Vorkauf zugunsten einer Genossenschaft.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste hierzu: “Ich bedanke mich ganz herzlich beim Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin für die Bereitschaft, zur Ausübung des Vorkaufsrechts zur Verfügung zu stehen und für die wirklich unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten. Mit den Mieter*innen standen wir die gesamte Zeit in engem Kontakt. Sie haben ihrem Anliegen auf kreative Weise Gehör verschafft – trotz dieser schwierigen Zeiten. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter*innen schnell Sicherheit haben werden.”

Hintergrund:

Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Käufer wie Verkäufer können – wie gegen jeden Verwaltungsakt – Widerspruch einlegen und ggf. auch dagegen vor Gericht gehen.

In mittlerweile elf Fällen konnte das Vorkaufsrecht bisher rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 34 Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.

*ENDE der Pressemitteilung*

TH

 

Timeline #6 2020-04-15 18:30 CEST

Es ist soweit! Der Bezirk Neukölln hat für die Gebäude Leinestraße / Oderstraße sein Vorkaufsrecht ausgeübt und erstmals ist es in Neukölln eine Genossenschaft, die Eigentümerin der Häuser werden soll. Zur Erinnerung, nachlesbar auch in #2:

Mit dieser Vorkaufsrechtsausübung soll die profitorientierte Firmengruppe Pears Global, die einer Milliardärsfamilie in Großbritannien gehört, davon abgehalten werden, sich in Neukölln eine weitere Immobilie anzueignen. Die negativen Erfahrungen, die man mit Pears Global als Vermieter der Kiezkneipe Syndikat gemacht hat, sprechen eine deutliche Sprache.

Wir sind die Gemeinschaft der Mieter*innen der Häuser Leinestraße 28-36 A/B und Oderstraße 28-29 – und wir kämpfen für den Erhalt unseres Zuhauses! (…) Wir sind über 300 Bewohner*innen, Alteingesessene und Zugezogene, Jung und Alt, Familien, Studierende, Berufstätige, Rentner*innen, Menschen aus aller Welt und bilden vielfältige und lebendige Hausgemeinschaften. Unser Lebensmittelpunkt ist nun in Gefahr.

In einem Bericht der taz ist nachzulesen, dass die 164 Wohnungen, in denen 320 Menschen leben, ins Eigentum des „Beamten-Wohnungs-Vereins, einer Genossenschaft mit einem Bestand von mehr als 7.000 Wohnungen“, übergehen wird.

Da wir Bekannte haben, die Genoss*innen des BWV sind (der leider immer noch Aufnahmestopp für neue Genoss*innen hat), schreiben wir’s mal so: Wenn das Luftbrückenhaus ebenso gut verwaltet wird wie die Gebäude des BMV, die wir kennen, dürfen sich die Mieter*innen freuen und der Preis fürs Wohnen wird fair bleiben.

Der gleichermaßen engagierte wie kooperative Weg, den der Bezirk Neukölln, den Baustadtrat Jochen Biedermann und sein Team bei der Ausübung von Vorkaufsrechten einschlagen, scheint sich in diesen schwierigen Zeiten besonders zu bewähren. Privatinvestoren, die bereit sind, sehr hohe Preise für Immobilien zu zahlen, von ihrer Kaufabsicht abzubringen, ist aufgrund der doppelten Herausforderung, Coronakrise und Mietpreisbremse, nicht einfacher geworden.

Wir zählen damit die dritte Vorkaufsrechtsausübung in Neukölln nach dreieinhalb Monaten in einem besonderen Jahr und freuen uns für die Mieter*innen, die uns ihrerseits in der letzten Woche jeden Tag mit einem neuen via Twitter verbreiteten Video über ihren Kampf erfreut haben. Hier eine kleine Übersicht:

https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1250181788397211648.
https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1249955295935291392.
https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1249606351313125377.
https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1248953344883937280.
https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1248521096648933377.
https://twitter.com/LeineOderBleibt/status/1248290935445884930.

Dieses Mal weisen wir auch direkt darauf hin, dass Pears Global einen Monat Zeit hat, gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts Widerspruch einzulegen. Aber auch Birnen faulen schneller, in diesen auch ökonomisch hitzigen Zeiten, man kann nicht mehr alles haben, was man will, nur, weil man reich ist. Wir hoffen, der Vorkauf der Leinestraße / Oderstraße hat Bestand!

TH

Timeline #4 2020-04-11 13:00 CEST, Timeline #5 2020-04-12 13:00 CEST

Zunächst wollten wir gestern über einen Vorgang in Kreuzberg schreiben, aber seit klar ist, dass nicht für den Erhalt der Kiezkneipe Syndikat in Neukölln auf die Straße gegangen werden darf, überwog angesichts begrenzter Kapazitäten das Bedürfnis, zunächst dazu unsere Meinung mitzuteilen. Das Update schließt sich aus Gründen der Ereignischronologie unten an den gestrigen Beitrag #4 an.

Nicht das Syndikat selbst, sondern das Friedel54-Kollektiv hatte eine Solidaritätsversammlung für den heutigen 11. April angemeldet. Der Name „Friedel 54“ resultiert aus einem bereits 2017 geräumten Kiezladen in der Friedelstraße von Neukölln. Das Räumungsschicksal droht auch der Kiezkneipe „Syndikat“ im Schillerkiez. Die rechtlichen Möglichkeiten hat das Kollektiv der Kneipe bereits ausgeschöpft, wir haben darüber berichtet.

Die Räumung selbst, die ursprünglich auf den 17. April terminiert war, wird lediglich wegen der Corona-Krise verschoben.

Die einen besetzen ihre Räume, wie das Syndikat oder, in unserem Bezirk, der Jugendclub „Potse“, die anderen sind im Exil, wie deren Partnerkollektiv „Drugstore“ oder eben die Menschen vom Kiezladen „Friedel54“. Sachlich ging es darum, ob eine ursprünglich für 300 Personen angemeldete Demonstration auf Krisenformat verkleinert werden könnte, unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von zwei Metern zwischen den Teilnehmenden, dem Tragen von Schutzmasken und Handschuhen und nur „stationär“, also nicht als Umzug, sondern vor der Kiezkneipe „Syndikat“.

Das Gesundheitsamt von Neukölln hat diese Kundgebungsvariante als nicht den Anforderungen des Infektionsschutzes während der Coronakrise entsprechend bewertet.

Es geht dabei aber um die Kollision zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Gesundheit von Menschen. Wie schwierig solche Abwägungen sind, dessen sind sich alle bewusst, niemand in der Stadtgesellschaft, der ein wenig Verantwortungsbewusstsein besitzt, würde die Notwendigkeit von Anpassungen des täglichen Lebens im Sinne der Bewältigung der Coronakrise leugnen. Aber ist das Versammlungsverbot in diesem Fall angemessen? Hier zunächst die Stellungnahme des Friedel54-Kollektiv zum Verbot der Pro-Syndikat-Demo:



Nach dieser Mitteilung sah sich das Neuköllner Gesundheitsamt zu einer Gegendarstellung herausgefordert:

Im


Kommentar:

Im Ergebnis spielt es keine Rolle, ob das Gesundheitsamt nun mitentschieden hat oder ob der Senat aufgrund einer negativen Einschätzung des bezirklichen Gesundheitsamts so entschieden hat. In der Verordnung heißt es „an der Entscheidung fachlich beteiligt“, das klingt nicht nach einer unverbindlichen Beratung, sondern nach einer abgestimmten Handlungsweise, die letztlich beide Stellen zu verantworten haben.

Die Versammlung darf demnach nicht stattfinden, weil das Gesundheitsamt Anforderungen des Infektionsschutzes als nicht erfüllt ansah. Ob die Änderung auf „stationäre Demo“ dem Gesundheitsamt zum relevanten Zeitpunkt vorlag, können wir nicht überprüfen,

Was uns erstaunt hat, war der Tweet des Leiters des Neuköllner Gesundheitsamtes, Falko Liecke (CDU). Vor allem geht es um den Satz: „Der Infektionsschutz gilt für alle. Ich werde ihn mit meinem Gesundheitsamt auch durchsetzen.“ Wir lernen also, a.) das Gesundheitsamt gehört Herrn Liecke und er behauptet, b.) den Infektionsschutz auch (implizit: uneingeschränkt) durchsetzen zu können.

Der gesamte Tweet, besonders aber die Behauptung, der Infektionsschutz könnte allumfassend durchgesetzt werden, ist zumindest prätentiös. Es sei denn, in Neukölln würden sich Menschen komplett anders verhalten als in unserem Wohnbezirk. Tun sie aber nicht. Neukölln lag gestern mit 470 Infizierten ziemlich weit vorne in der berlinweiten Statistik. Wir kommen gerade vom Einkaufen: Die Ansteckungsgefahr in Geschäften ist garantiert um ein Vielfaches höher als bei einer Demo in der von Friedel54 dargestellten Variante, trotz einiger Schutzmaßnahmen, die von den Läden getroffen werden. Aber man kann Menschen die Selbstversorgung nicht verbieten. Eine Soli-Demo zu verhindern, eignet sich hingegen gut als eigene Art von Demonstration.

Aufgrund der sachlich falschen Behauptung, allseitiger Schutz sei möglich, entsteht in der Tat der Eindruck, man habe es auf bestimmte Menschen abgesehen, deren Aktivität und deren Anwesenheit als Bewohner des Bezirks schon länger missfällt, um exemplarisch und symbolisch, gerichtet auf die Zustimmung bestimmter Wählergruppen, Durchsetzungsfähigkeit zu zeigen.

Eine wie vom Friedel54-Kollektiv beschrieben durchgeführte Kundgebung, die erfahrungsgemäß von einem mindestens hinreichenden Polizeiaufgebot begleitet wird, das sofort eingreifen kann, wenn es Probleme geben sollte, entfaltet mit Sicherheit bei Weitem weniger Ansteckungspotenzial als das Durcheinanderlaufen, das im Alltag in Berlin weiterhin zu beobachten ist.

Die Berliner Regelungen zur Coronakrise sind vom Senat zudem nicht mit der unrealistischen Prämisse erstellt worden, dass man ihre hundertprozentige Einhaltung garantieren kann, sondern in dem Sinne, dass schon viel gewonnen ist, wenn sich die Mehrheit der Menschen daran hält. Die gegenwärtige, absolute Handhabung des Versammlungsverbotes steht angesichts dieser Voraussetzung und der Unmöglichkeit hundertprozentigen Infektionsschutzes durch die gegenwärtige Corona-Verordnung in Berlin außerhalb der Verhältnismäßigkeit und wäre es so gedacht, dass niemand sich versammeln darf, gäbe es auch nicht diese Ausnahmeregelung:

7) Für Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist fachlich an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen.

Politiker der Grünen und der Linken haben sich bereits zu Wort gemeldet und sind der Ansicht, dass von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden sollte, wenn entsprechende Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Wir haben unseren Kommentar gegenüber dem gestrigen Entwurf gekürzt, weil es ein Vorkommnis gibt, das von der CDU in Zusammenhang mit dem Demoverbot gebracht wird. In der vorvergangenen Nacht sind in Neukölln die Gräber zweier Polizisten geschändet worden, die im Dienst ums Leben kamen (Bericht im Tagesspiegel): Landeschef Kai Wegner sprach von einer „widerwärtigen Tat“. Er forderte den Senat auf die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. In der Mitteilung der CDU ist desweiteren die Rede von einem möglichen Zusammenhang der Tat mit einer abgesagten Demonstration gegen die Räumung der Neuköllner Kiezkneipe „Syndikat“.

Entscheidungsträger der CDU führen also erst ein bedenklich stark ins Versammlungsrecht eingreifendes Verbot herbei, dann haben andere Funktionäre derselben Partei nichts Besseres zu tun, als in dieser für die demokratisch aktive Zivilgesellschaft demütigenden Situation durch solche Behauptungen weiter Öl ins Feuer zu gießen. Dass die rechten Parteien aus der Krise nichts lernen werden, zeichnet sich ohnehin auf mehreren Ebenen ab, aber es ist doch bemerkenswert, wie die Lage bewusst angeheizt wird – auf Kosten von in Ausübung ihrer Berufstätigkeit Verstorbenen und von Menschen, die um ihre Existenz kämpfen, wie dem Syndikat-Kollektiv. Das Syndikat hat nun selbst reagiert, wir bilden dessen heutige Pressemitteilung hier als Text ab, inklusive aller Links zum Thema:

*Pressemitteilung Syndikat vom 11.04.2020*

PM: Nach Verbot von Syndikat-Soli-Demo: Grabschändung und Hakenkreuz-Schmierereien? Skandalöse Unterstellung durch die CDU Berlin

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Am heutigen Samstag, den 11. April 2020, sollte um 19 Uhr eine Demonstration unter dem Motto: „ Syndikat Bleibt! – Kiezkultur erhalten“ im Schillerkiez starten. Organisiert wurde die Demonstration vom „Friedel54 im Exil“ – Kollektiv. Trotz der vorläufigen Aussetzung des Syndikat Räumungstermins am 17. April und der Coronakrise, sollte die Demonstration stattfinden. Dies allerdings im Zeichen der Pandemie und der daraufhin erlassenen Beschränkungen. So sollten nur 20, dem Veranstalter namentlich bekannte, Personen teilnehmen, sowie großzügige Abstandsregeln und individuelle Schutzmaßnahmen getroffene werden. Auch dies wurde – wie jede weitere Ersatzveranstaltung, bspw. eine stationäre Mini-Kundgebung vor dem Syndikat – im Zusammenspiel von Gesundheits- und Versammlungsbehörde abgeblockt.

Dazu Lukas Selchow, ein Sprecher des Syndikat-Kollektivs: „Allein die Absage und das dahinterstehende Prozedere ist skandalös. Die erlassenen Beschränkungen zur Corona-Eindämmung sehen explizit die Möglichkeit von Ausnahme-Genehmigungen für Versammlungen bis zu 20 Personen vor, sofern der Infektionsschutz berücksichtigt wird, was hier absolut der Fall war. Dennoch haben sich Versammlungs- und Gesundheitsbehörde argumentativ die Bälle zugespielt, mit dem Resultat, dass nach dieser Argumentation absolut keine Form der öffentlichen Meinungsäußerung mehr möglich ist. Wir haben also eine faktische und totale Aufhebung der Versammlungsfreiheit, ein Zustand den es generell, aber insbesondere unter einem rot-rot-grünen Senat, nicht geben sollte. Meinungsäußerungen müssen, auch durch Versammlungen, auch während Krisenzeiten möglich sein.“

Für Kopfschütteln sorgte aber nicht nur die Absage, sowie die Kommunikation im Anschluss durch den Neuköllner Gesundheitsstadtrat Falko Liecke1, sondern auch Verleumdungen durch die CDU Berlin.

In der Nacht zu Donnerstag, wurden auf einem Friedhof in Buckow die Gräber zweier Polizisten geschändet. Trotz Hakenkreuz-Schmierereien auf den Grabsteinen und dem Fehlen jeglicher Beweise, stellte die CDU Berlin in einer Mitteilung hierzu „einen möglichen Zusammenhang der Tat mit einer abgesagten Demonstration gegen die Räumung der Neuköllner Kiezkneipe “Syndikat”2“ in den Raum.

„Den Vorwurf, wir oder unsere Unterstützer*innen würden aus Rache wegen einer verbotenen 20-Personen-Demonstration Gräber schänden und Hakenkreuze darauf schmieren, wollen wir nicht weiter kommentieren, dazu ist er einfach zu lächerlich. Es ist aber mehr als bezeichnend, dass in der CDU Berlin der Feind wohl pathologisch links steht und nicht einmal Nazis als Täter in Betracht gezogen werden, wenn sie Hakenkreuze sprühen. Solche Denkmuster, die in vielen „konservativen“ Kreisen leider sehr verbreitet sind, führen schon seit Jahrzehnten zu einer Überskandalisierung von allem links der SPD und einer Ignoranz gegenüber den Gefahren und dem Terror von Rechts, den wir gerade auch in Neukölln seit Jahren sehen müssen. Bezeichnend ist dabei auch, dass die CDU es anscheinend angebracht findet, getötete Polizisten für die eigene politische Agenda zu instrumentalisieren.“ so Selchow.

Und abschließend: „Trotz Verbot und haltlosen Verleumdungen, werden wir alternative Wege finden um in der Öffentlichkeit weiter protestieren zu können. Schließlich hören ja auch die Gründe trotz Corona nicht einfach auf. Unsere Räumung ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben und Pears Global verweigert sich noch immer jeglicher Kommunikation über eine langfristige Lösung. Unsere Nachbar*innen des Wohnblocks in der Oder-Leine-Straße, droht immer noch der Verkauf an Pears Global und es sitzen immer noch zehntausende Menschen in Griechenland in Elendslagern. Gründe gibt es weiterhin mehr als genug, also darf auch unser Protest nicht aufhören, wenn auch der aktuellen Lage angemessen.“

1 Ursprüngliches Statement von Friedel54: https://friedel54.noblogs.org/post/2020/04/09/pm-kiezkultur-ade-gesundheitsamt-verbietet-versammlung-fur-erhalt-der-kiezkneipe-syndikat/

Reaktion vom Gesundheitsamt Neukölln / Falko Liecke: https://twitter.com/falkone1/status/1248231161438101505

Reaktion darauf von Friedel54 im Exil: https://friedel54.noblogs.org/post/2020/04/10/peinliche-profilierung-der-cdu-im-zuge-des-verbots-unserer-demo-fur-kiezkultur/

2 https://m.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/hakenkreuz-schmiererei-auf-berliner-friedhof-graeber-im-dienst-erschossener-polizisten-erneut-geschaendet/25730740.html

*ENDE der Pressemitteilung*

Forderung

Der Senat muss sein Verbot einer Soli-Versammlung zugunsten des Syndikats ändern und eine solche Versammlung im oben angesprochenen Rahmen zulassen. Für den heutigen Tag wird das nicht mehr möglich sein, aber wie wär’s mit dem nächsten Freitag? Das ist der ursprüngliche Räumungstermin des Syndikats. Oder mit dem Tag danach?

Heute unsere Solidarität einmal mehr mit dem Syndikat-Kollektiv und mit allen Einrichtungen, Projekten und Menschen in Berlin, die geräumt wurden, von Räumung oder anderen Formen der Verdrängung bedroht sind.

Update vom 12.04.2020:

Mittlerweile gibt es einen Bericht der RBB-Abendschau zum gestrigen Aktionsverbot und wir verweisen auf unseren Beitrag #33 zu Ethik / Corona / Recht, in dem wir die Meinung zweier Verfassungsrechtler zum Versammlungsverbot wegen Corona-Allgemeinverfügungen wiedergegeben haben. Herzlichen Dank an Steffen Doebert von der Mieterpartei für das Archivieren des RBB-Beitrags.

Mittlerweile hat sich das Syndikat wieder (auf Twitter) geäußert – auch zu den belastenden Bedingungen, unter denen das gestrige RBB-Interview stattgefunden hat:

#R2G es reicht! Nur heute haben eure Cops bei uns im #Schillerkiez in #Neukölln:
➡️ vormittags mit 5 Wannen + 8x LKA ein RBB Interview vor dem #Syndikat belästigt
➡️ Personalien von Nachbar*innen aufgenommen nur weil sie auf der Straße gescheppert haben [1/x]

#CoronaPolizei ➡️ abends stundenlang mit mind. 20 Wannen den ganzen Kiez belagert
➡️ flächendeckend Syndi-Soli-Wimpel von den Bäumen gerissen. Das hat mit Infektionsschutz oder Kontrolle der Kontaktsperre nichts mehr zu tun. Das ist pure Schikane im Kontext der verbotenen Soli-Demo heute. [2/x]

Es gab keinen Versuch, die Demo trotzdem durchzuführen, oder auch nur Aufrufe dafür. Also überhaupt keinen rationalen Anlass. Dann bleibt unterm Strich nur: Schikane. Wir verurteilen diesen Belagerungszustand & das Drangsalieren unserer Nachbar*innen aufs Schärfste. [3/x]

Wir agieren in unserem Handeln besonnen und der Coronakrise angemessen, wie viele andere auch. (z.B. #HousingActionDay2020 am Kotti, oder #LeaveNoOneBehind am Brandenburger Tor, oder heute im Görli & am Leopoldplatz) [4/x]

Wenn auch solcher Protest von großen Gruppen Polizei, ohne Abstand und Schutzausstattung zerschlagen wird, wenn Leute nicht mal Schuhe vors Brandenburger Tor legen können, wenn einzelne Leute wegen Schepperns drangsaliert werden, oder ein Soli-Auto-Korso aufgehalten [5/x] wird,

ist das mit rationalem Infektionsschutz nicht mehr begründbar, sondern es ist eine – für die Corona-Eindämmung – nutzlose Abschaffung der Versammlungsfreiheit, durchgesetzt mit Mitteln eines Polizeistaats. Gernerell, aber insbesondere unter einem rot-rot-grünen [6/x] Senat,

ist das inakzeptabel. Entweder #R2G macht der @polizeiberlin eine deutliche Ansage und schafft einen klaren, legalen Rahmen ohne Schwammigkeiten und Schlupflöcher, oder sie müssen damit umgehen, dass immer mehr Menschen nicht mehr damit einverstanden sind [7/x]

und selbstbestimmt entscheiden, welche Form öffentlicher Meinungsäußerung sie in der jetzigen Situation angemessen und richtig finden. [8/8].


Kurzkommentar

Von der Situation gestern existieren weitere Tweets des Syndikats, das die Polizi-Mannschaftswagen zeigt, von denen im hier agebidleten Thread die Rede ist. Bemerkenswert fanden wir auch die Reaktion des Leiters des Neuköllner Gesundheitsamtes, Falko Liecke (CDU), der sich darauf stellt, einen Kompromissvorschlag für eine räumlich beschränkte Demo, z. B. auf dem Herrmannplatz, gemacht zu haben. Wir haben aus der oben abgebildeten Mitteilung des Gesundheitsamtes nicht herausgelesen, dass aktiv Kompromissvorschläge gemacht wurden, hingegen wird behauptet, der von Friedel 54 in deren Pressemitteilung dargestellte Vorschalg für eine Kleindemonstration sei dem Gesundheitsamt zum Zeitpunkt seiner Lageeinschätzung nicht bekannt gewesen.

Wir kennen die Art und Weise, wie das Syndikat sich mit legalen Mitteln gegen seine Räumung wehrt, mittlerweile recht gut und glauben nicht, dass von dessen Seite kein situationsangemessenes Verhalten in diesem Sinne vorgeschlagen wurde und zu erwarten gewesen wäre. Vielmehr scheint es so, als ob der Leiter des Gesundheitsamt einen mangelhaften Informationsfluss in den Vordergrund stellen möchte, um die politische Dimension und die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit des Versammlungsverbots im Fall Syndikat nicht zu offensichtlich werden zu lassen.

TH

Timeline #3 2020-04-09 13:00 CEST

Der Berliner Bezirk Pankow hat gestern gleich zwei Pressemitteilungen herausgegeben, welche die Ausübung von bezirklichen Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten vermelden. Zum einen geht es um das Haus Lychener Straße 67 / Stargarder Straße 65/66, es liegt im Milieuschutzgebiet Helmholtzplatz / Prenzlauer Berg, im anderen Fall um die Adresse Hadlichstraße 29, die zum Milieuschutzgebiet Pankow-Zentrum zählt.

Hier zunächst die Pressemitteilungen und ein Dank an unsere Freunde von der @HeimatNeue, die uns darauf aufmerkam gemacht haben. Kurzer Kommentar im Anschluss:

***

Vorkaufsrecht zugunsten der „Am Ostseeplatz“ eG – 28 Wohnungen und Gewerbe gesichert

Pressemitteilung vom 08.04.2020

Für die Immobilie auf dem Grundstück Lychener Str. 67, Stargarder Str. 65, 66 hat der Bezirk Pankow sein Vorkaufsrecht ausgeübt und insgesamt 28 Wohneinheiten sowie fünf Gewerbeeinheiten zugunsten der Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG erworben. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Helmholtzplatz“.

Vollrad Kuhn (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, sagt dazu: „Ich freue mich sehr, dass es uns damit nun trotz der gegenwärtigen pandemiebedingten Einschränkungen in gleich zwei Fällen innerhalb weniger Tage gelungen ist, das Vorkaufsrecht auszuüben. Eine besondere Hilfe war hierbei das Engagement aller Beteiligten. Schon im Vorfeld wurden enge Kontakte seitens der Mieterschaft zum zuständigen Fachbereich und zur Bezirkspolitik hergestellt, die Mieter_innen sind selbst aktiv geworden, haben eine eigene Genossenschaftsgründung vorbereitet und selbst ein Kurzgutachten zur Wertermittlung in Auftrag gegeben.

Der Bezirk hat dann neben dem zuständigen kommunalen Wohnungsunternehmen auch die von den Mieter_innen favorisierte Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG als potenzielle Drittkäuferin angefragt. So können wir mit dem erfolgreichen Vorkauf nun nicht nur die Mieter_innen wirksam vor Verdrängung schützen, sondern zeitgleich auch die Genossenschaften stärken und die Zusammenarbeit mit Genossenschaften im Rahmen des Vorkaufsrechts erproben.“

Vorkaufsrecht ausgeübt – Immobilie Hadlichstraße 29 zugunsten der GESOBAU erworben

Pressemitteilung vom 08.04.2020

Für die Immobilie Hadlichstraße 29 hat der Bezirk Pankow sein Vorkaufsrecht ausgeübt und insgesamt 28 Wohneinheiten zugunsten des landeseigenen Wohnungsunternehmens GESOBAU AG erworben. Das Haus liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Pankow Zentrum“. Es handelt sich um ein über das Wohnungsbauprogramm Berlin 1991 öffentlich gefördertes Objekt. Aus dem Vertrag resultieren aktuell noch Bindungen über die Besetzungs- und Belegungsbindung, deren Ablösung durch Rückzahlung des Aufwendungszuschusses bereits im vorliegenden Kaufvertrag festgelegt wurde.

Vollrad Kuhn (Bü90/Grüne), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, freut sich über den erfolgreichen Vorkauf: „Die Mehrzahl der aktuellen Mieter_innen der Hadlichstraße 29 wohnt seit mindestens zehn Jahren im Objekt, sodass sie in hohem Maße sozialräumlich an das Gebiet gebunden sind. Eine sofortige Anhebung der Mieten nach der Bindung hätte unmittelbar eine verdrängende Wirkung auf die Bewohnerschaft. Da es sich ausschließlich um sozial schwächere Einkommensschichten handelt, ist mit Blick auf die aktuellen Mieten vor Ort ein Ausweichen auf andere Wohnungen desselben Kiezes für sie praktisch ausgeschlossen“.

Die Gesobau AG hat sich in einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land Berlin bzw. dem Bezirksamt Pankow bereit erklärt, das Gebäude als Mietshaus im Bestand zu halten, also kein Wohn- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu begründen. Ferner hat sie sich verpflichtet, das Gebäude nicht zurückzubauen, die bestehenden Nutzungen nicht zu verändern und bauliche Maßnahmen in Gestaltung des An- bzw. Einbaus von Personenaufzügen zu unterlassen.

***Ende der Pressemitteilungen***

Kommentar

Nach unserer Rechnung hat Pankow nun mit Neukölln gleichgezogen, was die Ausübung von Vorkaufsrechten im Jahr 2020 angeht, ein weiterer Fall konnte kürzlich nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden: „Mit dem Doppelschlag kurz vor Ostern kann Pankow einen Eingriff in den Immobilienmarkt vermelden, nachdem noch vor kurzem eine Intervention bei einem dritten Haus geplatzt war. Im Fall der Prenzlauer Allee 43 fand sich in drei Anläufen kein Fachmann, der den Verkehrswert des Hauses hätte bestimmen können.“ (Berliner Morgenpost).

Wir gehen davon aus, dass die Handhabe in Pankow weiterhin so ist, dass die Ausübung von Vorkaufsrechten nachrangig gegenüber dem Abschluss einer hausspezifischen Abwendungsvereinbarung ist, die Erwerben strikte Vorschriften im Umgang mit der Immobilie macht und Mieter*innen dadurch auf längere Sicht – wenn auch nicht so langfristig wie der Erwerb durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft – schützt. Vor allem die „Prenzlberger Stimme“ hat sich vehement gegen die nach ihrer Ansicht viel zu defensive Haltung des Bezirks gestellt, wir hatten das erstmals bei einem Haus in der Paul-Robeson-Straße am Prenzlauer Berg verfolgt. Ohne Frage, im Vergleich zu den „Frontbezirken“ des Mietenwahnsinns, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, ist die Vorgehensweise in Pankow eine weniger offensive.

Näher befasst haben wir uns mit der Pankower Vorkaufspolitik wegen des „Falls der fünf Häuser“ u. a. in der Florastraße vor etwa einem Jahr. Keines dieser Häuser wurde vorgekauft, alle gingen an die umstrittene Deutsche Wohnen SE. Wir hatten damals Kontakt mit der Mietergemeinschaft und immer, wenn solcher Kontakt vorhanden ist, verstehen wir auch sehr gut, warum die Menschen sich nicht als Renditeobjekte von Firmen wie der Deutsche Wohnen begreifen.

Die Genossenschaft Am Ostseeplatz e.G., die in der Lychener Straße / Stargader Straße zum Zug gekommen ist, war zuletzt häufiger als Erwerberin nach Vorkaufsrecht im Gespräch gewesen, u. a. bei einem Haus in Neukölln, das leider den Vorkauf nicht geschafft hat. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft, die nach unserem Eindruck am häufigsten durch die Ausübung bezirklicher Vorkaufsrechte zur Eigentümerin von Immobilien wird, ist die Gewobag (nicht die namensähnliche Gesobau, die in der Hadlichstraße 29 erworben hat).

Die Pressemitteilungen lassen durchaus erkennen, dass die beiden Fälle unterschiedlich gelagert sind und wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir es gut finden, dass nicht nur in den angesagten Kiezen schicke (oder auch sanierungsbedürftige) Altbauten vorgekauft werden, sondern ein Haus im Zentrum von Pankow, das 1993 fertiggestellt wurde und in dem ärmere Mieter*innen wohnen, die im Kiez keinen Ersatz fänden, wenn ihre Mieten nach dem Kauf durch einen renditeorientierten Investor erheblich steigen würden. Die Wohnungen in der Hadlichstraße 29 werden zumindest teilweise an Inhaber*innen von Wohnberechtigungsscheinen vergeben, wie unsere Recherche ergab.

TH

Timeline #2 2020-04-06 14:30 CEST mit Ergänzung 22:00 CEST am Ende des Beitrags.

Wir beginnen den inhaltlichen Teil unserer Housing-Timeline, indem wir auf unseren Nachbarbezirk Neukölln schauen. In Neukölln sind mehr Häuser und Kneipen angesiedelt, über die wir bereits berichtet haben, als in jedem anderen Berliner Bezirk und es wird nicht ruhiger.

Hier prallen die Gegensätze durch massive Gentrifizierung besonders hart aufeinander, insbesondere haben wir seit Ende 2018 viele Häuser mit Berichten begleitet, die um das bezirkliche Vorkaufsrecht kämpften.

Dieser Vorgang läuft so: Der Bezirk schnappt Häuser aufgrund des Rechts der Kommune, selbst kaufen zu können, wenn eine Eigentumsübertragung ansteht, einem privaten, profitorientierten „Investor“ weg, damit eine städtische Wohnungsbaugesellschaft sie in ihren Bestand übernehmen kann. Dadurch werden Mieter*innen auf lange Sicht geschützt und können ihre Wohnungen nicht durch Preistreiberei und andere Maßnahmen, wie die Umwandlung in Eigentum, verlieren. Zwei Monate hat der Bezirk Zeit, einen Käufer zu organisieren.

Leider ist Umwandlung in Neukölln ein großes Thema. Im Schillerkiez, ganz im Westen des Bezirks, mit Anschluss ans Tempelhofer Feld, stieg der Anteil der Eigentumswohnungen am Bestand innerhalb weniger Jahre von 20 auf 33 Prozent. Bezirksbaustadtrat Jochen Biedermann und andere Politiker*innen in Berlin betonen immer wieder, dass eine bundesgesetzliche Regelung getroffen werden muss, die Umwandlungen in Milieuschutzgebieten (ganz Neukölln-Nord, auch der Schillerkiez, haben mittlerweile Milieuschutz) weiter erschweren, am besten ausschließen.

„Zahl der Eigentumswohnungen im Schillerkiez steigt / Stadtrat fordert Bund zum Handeln auf„, schrieb die Berliner Woche dazu am 24. März. Allein in den Jahren seit 2016 habe sich die Zahl der Eigentumswohnungen von 2.000 auf 3.550 erhöht. Die Zahl sei erschreckend hoch, stellte Biedermann fest. Sie belegen auch, dass eben kein „Umwandlungsverbot“ besteht, sondern lediglich die Pflicht, umgewandelte Wohnungen in den ersten sieben Jahren nur den Mieter*innen anzubieten, die darin wohnen und sie nicht selbst zu beziehen, also keine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.

Für die meisten Menschen, die schon länger in Neukölln wohnen ist es unmöglich, die Wohnungen zu kaufen, in denen sie leben – besonders, seit die Kaufpreise für Wohnungen jedes Jahr erheblich ansteigen. „Es bestehe aber Grund zur Hoffnung: „Die Regierungskoalition ist endlich am Thema dran. Alle Betroffenen und politisch Aktiven sollten jetzt Druck machen“, so der Stadtrat.“, schließt der Artikel der Morgenpost.

Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Krise können die Betroffenen nicht so viel tun wie üblich, um durch gelungene Aktionen auf sich aufmerksam zu machen – umso mehr Verantwortung hat die Politik dafür, dass endlich eine Neuregelung getroffen wird. Sozialer Schutz muss ohnehin und auf vielen Gebieten überdacht und verbessert werden – ganz besonders gilt das für den Schutz des Menschenrechts auf Wohnen.

Es gibt aus Neukölln auch Gutes zu vermelden. Der Bezirk hat am 20.03.2020 wieder ein Vorkaufsrecht ausgeübt.

Es handelt sich dabei um ein Haus an der Ecke Sonnenallee / Innstraße. Neben der Karl-Marx-Straße dürfte die Sonnenallee die bekannteste des Bezirks sein und da wir nach unserem Umzug nach Berlin zunächst in Neukölln-Nord gewohnt hatten, ohne zu ahnen, wie hip die Gegend wenige Jahre später werden würde, verbindet uns mit der Sonnenallee, wie sollte es anders sein, auch Persönliches. Daher wissen wir u. a., dass in der Nähe auch eine größere genossenschaftliche Wohnanlage besteht.

Nach unserer Rechnung ist „Sonnenallee / Innstraße“ das zweite ausgeübte Vorkaufsrecht für 2020 nach der Juliusstraße 59, und wie dort ist es wieder die Gewobag, die das Haus erworben hat. Die Gewobag spielt unter den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (ex Berlinovo) eine besonders aktive Rolle bei der (Re-) Kommunalisierung von Wohnraum.

Das finden wir sehr anerkennenswert, denn der Mietendeckel hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die übernehmenden städtischen Wohnungsgesellschaft nicht vereinfacht und gegenwärtig liegt die Konzentration der gesamten politischen Tätigkeit vor allem auf der Bewältigung der Corona-Krise. Wir finden es interessant und auch sehr zurückhaltend, dass der Bezirk sich entschieden hat, nicht zu jedem Vorkaufsfall eine Pressemitteilung zu erstellen – manchmal kommt aus erster Hand (also von Stadtrat Jochen Biedermann) nur eine kleine Meldung in sozialen Netzwerken und es gilt, aufzupassen und derlei nicht auch mal zu übersehen, im Corona-Twittergewitter.

Der Kampf mit offenem Ausgang

Um die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts kämpft derzeit die Hausgemeinschaft „@LeineOderBleibt„, wieder einmal ist der Schillerkiez Schauplatz der Auseinandersetzung.

Ohne die besonderen Corona-Anforderungen hätten wir längst über diesen Vorgang geschrieben, hätten vermutlich auch das geplante und erzwungenermaßen abgesagte Hoffest am 21. März besucht.

Der Kampf um dieses Haus hat in den letzten Tagen besondere politische Brisanz gewonnen – seit bekannt wurde, dass die britischen Milliardäre Pears (Immobilien-Dachfirma „Pears Global“) die neuen Eigentümer des Hauses werden wollen. Pears Global kennt man in Neukölln und darüber hinaus vor allem durch die Kiezkneipe Syndikat (ebenfalls Schillerkiez, Weisestraße 56), die vor über einem Jahr die ersten waren, die Pears „aufgedeckt“, also als Eigentümer ihres Hauses sichtbar gemacht hatten und mittlerweile einen erbitterten, aber ungleichen Abwehrkampf gegen Pears Global führen, um ihre Räumung zu verhindern.

Gewerbetreibende haben es besonders schwer, nicht kurzfristigen Profitinteressen zum Opfer zu fallen, weil sie (immer noch) nicht durch soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz) abgesichert werden können.

Am 3. April verfasste die „LeineOder“ einen Tweet zu Pears Global und in der Berliner Morgenpost heißt es:

Die Mieter des Hauses waren bislang daran gescheitert, den neuen Käufer ausfindig zu machen, da er eine Sperre im Grundbuch veranlasst hat.

Im Anschluss wird betont, wie wichtig das neue Transparenzregister ist, das EU-weit eingeführt wurde und die tatsächlichen wirtschaftlich Begünstigten von Grundbesitztatbeständen offenlegen soll.

Das „Luftbrückenhaus“ ist eines der größten und markantesten Wohngebäude in diesem Neuköllner Quartier. In ihrem Blog schreibt die Hausgemeinschaft:

Wir sind die Gemeinschaft der Mieter*innen der Häuser Leinestraße 28-36 A/B und Oderstraße 28-29 – und wir kämpfen für den Erhalt unseres Zuhauses! (…) Wir sind über 300 Bewohner*innen, Alteingesessene und Zugezogene, Jung und Alt, Familien, Studierende, Berufstätige, Rentner*innen, Menschen aus aller Welt und bilden vielfältige und lebendige Hausgemeinschaften. Unser Lebensmittelpunkt ist nun in Gefahr.

Seit der Verkauf des Hauses an eine Luxemburger Firma bekannt ist, hinter der, wie wir nun wissen, die britischen Milliardäre Prears stehen, beteiligen sich die Bewohner*innen aktiv am Kampf gegen den Mietenwahnsinn, zum Beispiel am „Housing Action Day 2020“ mit dem „Kiezscheppern“, das sich die Initiatoren des Protest-Tages als Ersatz für die abgesagte Großdemonstration ausgedacht haben.

Sollte die Ausübung des bezirklichen Vorkaufs für den 1930 erbauten Häuserblock erfolgen, wäre dies einer der größten Erfolge für diejenigen, die sich für die soziale Stadt einsetzen im laufenden Jahr – das bisher nicht gerade reich an positiven Meldungen dieser Art ist.

Bereits am 14. April 2020 läuft die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts für das „Luftbrückenhaus“ ab – alle, auch wir, warten darauf, dass Jochen Biedermann spätestens an jenem Tag den 300 Mieter*innen verkündet: „Ihr seid gerettet!“

Am Abend hat Baustadtrat Jochen Biedermann sich gemeldet und ein wenig gebremst, siehe Antwort an uns auf Twitter nebenstehend. Wir kennen diesen Ablauf, weisen normalerweise darauf hin – aber in dem Fall haben wir dieses Wissen ausgeblendet. Wir danken für die Korrektur und bitten um Entschuldigung dafür, dass wir den Vorgang einfacher dargestellt haben, als er ist.

Wir nehmen unseren ersten Housing-Timeline-Bericht zum Anlass, einen solidarischen Gruß an die Hausgemeinschaft Leinestraße 28-36 A/B und Oderstraße 28-29 zu senden!

 

Timeline #1 2020-04-05 15:00 CEST

Seit Wochen schwelt dieser Konflikt: Wie kriegen wir es hin, während der Corona-Krise trotzdem unser Herzensthema #WohnenistMenschenrecht nicht wegsacken zu lassen? Wie gehen wir es an, dass wir einigermaßen dranbleiben können?

Einen Monat lang haben wir Corona die absolute Priorität in der Berichterstattung eingeräumt. Doch es gibt noch anderes und außerdem kann man das andere auch im Lichte von Corona betrachten, wir haben uns im Quartalsbericht 1/2020 vor vier Tagen dazu geäußert.

Es ist Zeit für die angekündigten organisatorischen Veränderungen. Wir haben als neues Feature die Timeline samt oben abgebildetem Logo geschaffen, in der wir Nachrichten, die wir zum Thema Wohnen verbreiten wollen, kurz zusammenfassen. Manchmal wird es einen Link zu einem ausführlicheren Artikel geben, oft wird es bei dieser kurzen Dokumentation bleiben. Ein Schwerpunkt wird dabei sein: Fremdmedien einbinden, viele Initiativen und Akteur*innen leisten diesbezüglich eine ausgezeichnete Arbeit.

Unser Gefühl ist, wir müssen nun signalisieren, dass wir nicht komplett aus dem Thema rausgehen, dass man sich weiterhin darauf verlassen kann, dass wir über Menschen berichten, die um ihr Zuhause oder ihre Gewerberäume kämpfen.

Zum Housing Action Day 2020 am 28. März 2020 hatten wir mehrere Artikel verfasst, seitdem aber nichts mehr in dieser Richtung. Die Meldungen zum #Mietenwahnsinn kommen im Moment nicht so zahlreich wie in Normalzeiten, trotzdem laufen Verdrängungsprozesse weiter und wenn Menschen davon betroffen sind, ist das jetzt besonders schwer für sie zu ertragen, weil sie nicht mehr öffentlich dagegen protestieren dürfen. Es ist die Zeit der Wölfe, der Haie, der Profitgeier oder schlicht der Vermieter, mehr denn je.

Wir werden also diese Timeline adäquat zu „Corona / Lage“verfassen, die ebenfalls immer aktualisiert wird und ansonsten, wie bisher, Einzelbeiträge veröffentlichen, teilweise ebenfalls mit Updates, sofern es um Vorgänge geht, die sich über längere Zeit ziehen oder wenn es neue Informationen zu einer Sache zu verbreiten gilt. Die Timeline wird in nächster Zeit aber wohl am häufigsten zu sehen sein und wir hoffen, sie wird sich rasch etablieren. Wir werden vielleicht, wie wir das beim Housing Action Day gemacht haben, alle, über die wir in einem Update berichten, auf Twitter einzeln adressieren. Hin und wieder wird die Timeline aus technischen Gründen neu aufgesetzt, also in „Kapitel“ geteilt, wir verweisen dann auf das vorausgehende Kapitel und seine Inhalte.

Während es zum Thema Coronakrise nur drei Features gibt (Lage, Service, Ethik / Recht), werden wir fürs Wohnen weiterhin die bisherigen Rubriken beibehalten wie #Häuserkampf (für konkrete Verdrängungsfälle und Kämpfe um die Eigentumsverhätlnisse und Mietverhältnisse bestimmter Häuser, Kollektive und einzelner Mieter*innen etc.), #Mieterpost (für allgemeine Entwicklungen zum Thema Mieten, dieses Feature ist ebenfalls als „Sammler“ angelegt), sowie das neutraler gefasste Label „Wohnen / Mieten“. Einige Beiträge werden auch in „Berlin 2020“ oder eines der beiden „Economy“-Features einzuordnen sein.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Änderung der Aufstellung den Knoten der letzten Wochen auflösen können, der sich dadurch ergeben hat, dass wir bisher keine Kurzdarstellungsform für den #Mietenwahnsinn hatten, aber es zeitlich nicht mehr hinbekommen haben, längere Einzelbeiträge zu verfassen – und es gibt vorerst keine selbst erstellten oder in Kooperation mit der @HeimatNeue publizierten Eventberichte mehr, aus naheliegenden Gründen.

Wir klatschen jetzt nicht noch schnell ein paar Fälle hier rein, sondern belassen es beim Intro. Heute kommt aber vermutlich auch schon #Timeline 2. Einige Infos werden dann „Nachholungen“ aus den letzten Wochen sein.

TH

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