…, die den Vollzug des Kaufvertrags zwischen der Predac, der Voreigentümerin und der Deutsche Wohnen SE, der Käuferin verhindert.
Das KG Berlin hat heute in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Ampeln für den Kauf von Block F-Nord durch die Deutsche Wohnen SE immer noch auf Rot stehen. Wir geben die Pressemitteilung im Original wieder:
Landgericht Berlin: Erlass der einstweiligen Verfügung bezüglich der weiteren Vollziehung des Kaufvertrages des Wohnblocks F-Nord der Karl Marx Allee in Berlin bestätigt (PM 22/2019)
Pressemitteilung vom 05.04.2019
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Das Landgericht Berlin hatte auf Antrag der Verfügungsklägerin – einer Wohnungsbaugesellschaft, die vormals Eigentümerin des Blocks F-Nord in der Karl Marx Allee in Berlin war – am 24. Januar 2019 eine einstweilige Verfügung zum Aktenzeichen 22 O 28/19 erlassen. Mit dieser einstweiligen Verfügung hat das Gericht der Verfügungsbeklagten zu 2) – als Käuferin – und der Verfügungsbeklagten zu 1) – als Verkäuferin – jeweils untersagt, einen zwischen ihnen im Jahre 2018 geschlossenen Kaufvertrag betreffend das Grundstück Block Karl Marx Allee F-Nord weiter zu vollziehen.
Nachdem Widersprüche gegen diese einstweilige Verfügung erhoben wurden, wurde darüber am 2. April 2019 vor der 22. Zivilkammer des Landgerichts Berlin mündlich verhandelt. Das Verfahren betrifft jetzt nur noch die Verfügungsklägerin und die Verfügungsbeklagte zu 1), nachdem die Verfügungsklägerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte zu 2) zurückgenommen hatte.
Der zuständige Richter der Zivilkammer 22 des Landgerichts Berlin hat in der mündlichen Verhandlung am 2. April 2019 mit den Parteien die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert.
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. April 2019 hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Berlin mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten und dabei mündlich kurz begründeten Urteil den Erlass der einstweiligen Verfügung vom 24. Januar 2019 gegen die verbliebene Verfügungsklägerin zu 1) im Ergebnis bestätigt und zur Klarstellung die einstweilige Verfügung vom 24. Januar 2019 gegen die Verfügungsbeklagte zu 2) im Hinblick auf die o.g. Rücknahme des Antrags aufgehoben. Das Landgericht hat seine Entscheidung dabei damit begründet, dass ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung weiterhin die Gefahr bestehe, dass die Durchsetzung eines Vorkaufsrechts der Mieter oder die Durchsetzung eines eigenen Vorkaufsrechts der Verfügungsklägerin vereitelt werden könnten.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Wegen der weiteren Einzelheiten muss auf die schriftlichen Urteilsgründe verwiesen werden. Nach den Presserichtlinien kann über diese aber erst berichtet werden, wenn auch alle Verfahrensbeteiligten diese sicher erhalten haben.
Landgericht Berlin, Urteil vom 5. April 2019, Az. 22 O 28/19
Nach einer Meldung der Berliner Zeitung im Februar mussten wir davon ausgehen, dass das Land Berlin bzw. die klagende landeseigene Wohnungsbaugesellschaft (WBF / WBM) in dieser Sache nun unterlegen war und die Deutsche Wohnen damit Eigentümerin von Block F-Nord gewesen wäre. Dass sie das noch wird, ist nach dem obigen Urteil keineswegs ausgeschlossen, aber von einem sicheren Eigentumsübergang kann noch keine Rede sein.
Der Fall oder die Fälle Karl-Marx-Allee sind bis jetzt, von Block D-Süd vielleicht und ex Kostenbetrachtung, eine äußerst delikate Angelegenheit. Auch die Journalisten der Hauptstadt tun sich mit dem Sujet schwer, wie man an immer wieder von einander abweichenden und zuweilen auch widersprüchlichen Angaben sieht.
Wir unterscheiden im Moment drei Fälle bzw. Fallgruppen:
1.) Der Bock D-Süd, der Milieuschutz hat. Er wurde nun endgültig rekommunalisiert, die Deutsche Wohnen hat ihren Einsrpuch dagegen zurückgezogen.
2.) Die Blocks C-Nord, C-Süd, D-Nord mit drei Untergruppen von Fällen:
a.) Mieter_innen, die für sich selbst gemäß Vorkaufsrecht gekauft haben,
b.) Mieter_innen, die ihr Vorkaufsrecht zwecks Weiterreichung an die landeseigene Gewobag ausgeübt haben („gestreckter Erwerb“),
c.) Wohnungen, die bei der Deutsche Wohnen SE verblieben sind, die ursprünglich alle drei Blocks komplett erwerben wollte.
Die Zahlen, wie viele Wohungen jeweils zu den drei Untergruppen zu rechenen sind – ehrlich, wir machen hier im Moment keine Angaben. Jeder neue Artikel eines Berliner Mediums weist andere Daten hinsichtlich der Wohnungszahl insgesamt und der Anteile der drei Unterfallgruppen aus. Dadurch ist nicht einmal klar, ob die Deutsche Wohnen SE nach Fläche oder Köpfen der WEG-Anteile die Mehrheit hat oder nicht.
3.) Der Block F-Nord, den die DW kurz nach den vier obigen Blöcken erwarb bzw. erwerben wollte und in dem eine bereits vollzogene Aufteilung in Eigentumswohnungen vor Übertragung an die DW nur zu dem Zweck rückgängig gemacht wurde, damit die Mieter_innen kein Vorkaufsrecht ausüben konnten. Diesem Block gilt die oben eingestellte Pressemitteilung.
Update 1 vom 13. März 2019:
Wir machen heute ein Update, weil eine unserer vielen Fragen zum Fall „Karl-Marx-Allee vs. Deutsche Wohnen“ in Friedrichshain sich geklärt hat.
In der Übersicht, die in unserem vorherigen Beitrag enthalten war, haben wir sie gleich zu Beginn gestellt:
- „Block D-Süd: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt. Das war möglich, weil dieser Block als einziger der ursprünglich in Rede stehenden vier Blöcke in einem Milieuschutzgebiet liegt. Wir wissen derzeit aber nicht, ob die DW dagegen noch vorgehen will.“
Nun hat sich der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, geäußert:
Wir gratulieren allen, die an der Rekommunalisierung beteiligt waren, freuen uns für die Mieter_innen und setzen wieder einen Fall in unserem Verdrängungskalender auf tiefgrün. Die Bestnote für eine vollständige (Re-) Kommunalisierung.
Das Schicksal der übrigen Blöcke werden wir weiterhin beobachten, aber es ist sehr wichtig, dass dieser Erfolg gegen die Deutsche Wohnen erzielt wurde. Spannend wäre zu erfahren, ob der Rückzug einfach so passiert ist oder ob er im Zusammenhang mit anderen Handhaben, etwa den Kooperationsvereinbarungen oder der Tatsache zu sehen ist, dass die Deutsche Wohnen zwar juristisch vielleicht noch nicht am Ende war, Block D-Süd betreffend, aber in der Tat auch mal locker gelassen hat, weil der öffentliche Druck auf das Unternehmen immer mehr zunimmt.
Könnte man diesen Vorgang marketingtechnisch gut darstellen, hätte die Deutsche Wohnen sicher schon etwas auf ihrer eigenen Seite gepostet, das ist bisher nicht der Fall.
Ausgangsbeitrag vom 10. März 2019:
Das letzte, was wir aus der Karl-Marx-Alle gehört haben, von der man lange Zeit so viel hörte, war dies. Das Land Berlin unterliegt vor Gericht der Deutsche Wohnen SE im Kampf um große Teile der Karl-Marx-Allee.
Die Deutsche Wohnen wollte bekanntlich erst einmal vier Blöcke in der „KMA“ erwerben, Block C-Nord, C-Süd, D-Nord und D-Süd. Das hat nur teilweise funktioniert. Und Anfang Januar kam noch ein fünfter Block hinzu, der plötzlich ins Gerede kam.
Wir machen wir wieder einmal eine kleine Übersicht für Sie, liebe Leser_innen, damit Sie den Faden bezüglich der aufregenden und komplizierten Ereignisse in der Karl-Marx-Allee nicht verlieren – und wir auch nicht.
- Block D-Süd: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt. Das war möglich, weil dieser Block als einziger der ursprünglich in Rede stehenden vier Blöcke in einem Milieuschutzgebiet liegt. Wir wissen derzeit aber nicht, ob die DW dagegen noch vorgehen will, denn es gab offenbar einen Dissens über verschiedene Abwendungsvereinbarungen, die im Umlauf waren. Wir werden versuchen, uns diesbezüglich noch einmal schlau zu machen.
- Block C-Nord, C-Süd und D-Nord: Verschiedene Formen des Erwerbs sind bisher aufgetreten:
- 26 bis 52 Mieter_innen, je nach Medium, das die Zahlen verbreitet, haben ihr Vorkaufsrecht, das sich aus der 2017 erfolgten Aufteilung ergab, zu ihren eigenen Gunsten ausgeübt,
- 316 bis 350 Mieter_innen, je nach Medium, das die Zahlen verbreitet, haben den vom Bezirk und dem Finanzsenat eigens für diesen Zweck entwickelten „gestrecken Erwerb“ ermöglicht, indem sie ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben und die Wohnungen sofort an die städtische Gesobau weitergereicht haben,
- den Rest hält die Deutsche Wohnen. Ob das die Mehrheit der Wohnungen ist, hängt davon ab, welche obigen Zahlen man zusammenzählt und davon, wie es kommen konnte, dass ursprünglich in allen vier Blücken von 800 Wohnungen die Rede war, der Rekomm-per-Vorkaufsrecht-Block D-Süd etwa 80 hat und trotzdem in den restlichen 3 Blöcken nur 672 übrig geblieben sein sollen. Da müssen unterwegs ein paar verloren gegangen sein oder sie waren zu Beginn überzählig, aber die Berliner Zeitung schreibt ja auch nun von insgesamt 750 Wohnungen.
- Wie es bei diesen drei Blöcken mit weiteren juristischen Schritten aussieht, wissen wir derzeit nicht. Wird das Land noch einmal in nächsthöherer Instanz versuchen, die DW im Ganzen auszubooten? Was wird dann mit dem gestreckten Rückkauf? Und ist dieser denn, davon unabhängig, schon juristisch sicher?
- Ursprünglich stand ja auch in Rede, dass es zulasten der Mieter eine Vorkaufsrechtseinschränkung bei den vier Blöcken CN, CS, DN, DS gegeben haben soll: Ausübung des Vorkaufsrechts nur, wenn keine Finanzierung per Grundbuchsicherung erforderlich. Was ist mit den Mieter_innen, die für sich selbst erworben haben? Alles aus der Portokasse bezahlt oder hat die IBB oder die Hausbank auf Besicherung per Grundschuld verzichtet? Und ist eine solche Einschränkung rechtmäßig?
- Und gehen die mit unendlichen Recherechemöglichkeiten und Verbindungen ausgestatteten Top-Journalisten solchen wichtigen Fragen nicht nach oder mauert das hoffentlich wissende politische Establishment erfolgreich und müsste man das dann nicht kritisieren?
- Block F-Nord. Dieser Block war medial von der Bildfläche verschwunden, bis ihn die Berliner Zeitung jetzt wieder ausgebuddelt hat. Und sie schreibt ihn der Deutsche Wohnen SE zu.
- Und hier kommt etwas besonders Nettes ins Spiel, falls es sich bewahrheitet (wir schreiben das jetzt immer so, egal, ob wir zu 99 Prozent überzeugt sind, dass etwas so ist, wie es scheint, besonders seit Pankow & Co.* und noch mehr besonders in der Karl-Marx-Allee, wo ja schon keine Einigkeit bezüglich der Zahlen in den ersten vier von der DW angegriffenen Blöcken zu herrschen scheint):
- Auch hier gab es, wie in den Blöcken CN, CS, DN, DS, bereits eine Aufteilung in Eigentumswohnungen, aber die wurde zurückgenommen, offenbar zu dem Zweck, dass die Deutsche Wohnen diesen Block als Globalobjekt kaufen konnte und keine lästigen Vorkaufsrechte der Mieter_innen zu beachten waren, die dann wieder zu einem Verfahren wir in Block C-Süd, C-Nord und D-Nord hätten führen können.
- Das heißt, aus 150 Wohnungen, für die es schon einen Aufteilungsplan gab und die eine WEG hätten begründen können, gibt es nun wieder ein Haus, das problemlos einen Käufer finden kann, der dann keine Vorkaufsrechte für Mieter_innen und auch keinen Milieuschutz beachten muss, denn diesem scheint Block F-Nord nicht zu unterliegen.
*Der „Fall Pankow & Co.“ ist im Beitrag der Berliner Zeitung ebenfalls schon erwähnt und hat zu unseren bisher schwierigsten Momenten mit Betreiben dieses Blogs geführt. Wir werden irgendwann mal aufbereiten, in welchen Bezirken wir besonders viele Probleme haben, konsistente Informationen zusammenzutragen, und zwar als Bürger, nicht als Insider mit persönlichen Kontakten. So viel zur Transparenz. Auch bei den Kosten für die Rekommunalisierung wird ja immer häufiger gemauert.
Hier finden sich die abweichenden Zahlen, von denen wir oben gesprochen haben.
Falls dieser Beitrag etwas genervt wirkt: Wer mal noch richtig in den Quark will und etwas lesen, was kaum jemand verstehen dürfte, möglicherweise haben es auch die Autoren nicht verstanden, der bediene sich hier. Wer weiß, warum die angezielten 80 Prozent „gestreckter Erwerb“ doch irgendwo knapp unterhalb oder oberhalb von 50 Prozent stecken blieben. Und, nein, es ist kein Erfolg, wenn man von 80 Prozent redet und entweder eine Minderheit oder eine knappe Mehrheit (an Wohnungen – falls die WEG nicht nach Einheiten bzw. Köpfen, sondern nach Wohnflächen-Anteilen organisiert ist, möglicherweise wieder abweichend) rauskommt.
Gäbe es ganz neue Erkenntnisse zur KMA, die wir mit einigermaßen vertretbarem Aufwand hätten finden können, hätten wir unseren Leser_innen diese Erkenntnisse nicht vorenthalten, aber wir haben nichts gesehen, das neuer war als der Artikel der Berliner Zeitung vom 1. März und neue Infos beinhaltet hätte. Wer was hat, immer her damit, wir wären echt dankbar. Wir haben auch sämtliche Direktadressen aus dem Titel genommen, weil wir uns nach dem „Fall der sieben bis neun Häuser“ ungezielt weiterärgern wollen. Wir hatten den Beitrag auch einige Tage liegen lassen müssen, weil sich anderes vorgeschoben hat und lange überlegt, ob wir ihn noch fertigstellen. Aber wir korrigieren lieber später, als für uns selbst nicht den Stand der Dinge zu eruieren, zusammenzufassen und unsere Leser_innen nicht an unseren dem Auf und Ab beim #Mietenwahnsinn gemäß unterschiedlichen Stimmungen teilhaben zu lassen. Aber ob wir wollen, dass diesen Beitrag so viele Menschen lesen, die bisher der Ansicht waren, dass wir versuchen, möglichst sortiert durch den Irrsinn des Berliner Bau- und Wohnungswesens zu kommen, da sind wir uns gar nicht so sicher.
Wir wollen jetzt den weißen Schwan, der in diesen Vorgang Ordnung und Klarheit reinbringt.
Zum Vertiefen: Unsere wesentlichen Beiträge über die Vorgänge in der Karl-Marx-Allee:
Land Berlin unterliegt Deutsche Wohnen vor Gericht
Karl-Marx-Allee: Senat will Verkauf von 150 Wohnungen verhindern.
Karl Marx-Allee: Sieg des Rekommunalisierungsplans
Karl Marx-Allee: Schlag auf Schlag, Zug um Zug, Zahn um Zahn gegen die Deutsche Wohnen
Karl-Marx-Allee: Erster Teil der Rekommunalisierung abgeschlossen
Karl-Marx-Allee retten: Enteignen, enteignen! Mieter_innenprotest vor SPD-Zentrale am 09.12.18
Wir machen uns ein BILD von der Karl-Marx-Allee
Der Bezirk spricht zu den Mieter_innen
„Karl-Marx-Allee – möglicherweise legal, aber nicht legitim?“ (nd)
Karl-Marx-Allee – 700 weitere Einheiten für die Deutsche Wohnen?
TH
MS 291, SMH 303, MS 325
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